Niederschrift - VG Bodenheim
Niederschrift - VG Bodenheim
Niederschrift - VG Bodenheim
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Niederschrift</strong><br />
über die Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim<br />
am Donnerstag, 12.12.2013, um 18:00 Uhr,<br />
im Ratskeller des Unterhofes, Unterhofstr. 10, Gau-Bischofsheim<br />
______________________________________________________________________<br />
Von den am 28.11.2013 geladenen Ratsmitgliedern sind anwesend:<br />
Der Vorsitzende : Ortsbürgermeister Patric Müller<br />
1. Beigeordneter: Rudolf Dorbert<br />
Die Ratsmitglieder:<br />
nicht anwesend und<br />
entschuldigt:<br />
außerdem anwesend:<br />
Edith Knab<br />
Armin Sambale<br />
Josef Schreiber<br />
Mathias Böhm<br />
Gerd Siering<br />
Hans-Georg Keßler<br />
Claudia Engel<br />
Heinz Knab<br />
Erwin Orth<br />
Wolfgang M. Drechsler<br />
Volker Pietzsch<br />
Karlheinz Kohn<br />
Ratsmitglieder<br />
Birgit Christ (auch Beig.)<br />
Dorothea Schäfer<br />
Maria Furrer-Wagner<br />
Hans-Christoph Schultz<br />
Beigeordneter der Verbandsgemeinde Herr Erich Gröger<br />
Pressemitarbeiter AZ Frau Escher<br />
Kindergartenbeauftragte Frau Laperchia<br />
Der Vorsitzende, Ortsbürgermeister Müller, eröffnet die Sitzung um 18.03 Uhr.<br />
Er stellt die form- und fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.<br />
Zur Schriftführerin wird Verwaltungsangestellte Laura Straus bestellt.<br />
Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Gäste sowie die Vertreter der Presse.<br />
Der Vorsitzende schlägt vor, die Tagesordnung um folgende Punkte zu erweitern:<br />
„Verkehrssicherungspflicht an Bäumen: Baumkataster, Baumkontrolle“ (TOP 6),<br />
„Aufbau/Betrieb einer Heizungsanlage für die Mehrzweckhalle; hier: weitere<br />
Vorgehensweise“ (TOP 7).<br />
Weiterhin soll TOP 2 folgenden Wortlaut erhalten:<br />
„Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages zum Vorhaben der Ansiedlung eines<br />
Lebensmittelmarktes als Vollsortimenter; hier: Information“.
2<br />
Außerdem entfallen im nichtöffentlichen Teil die bisherigen TO-Punkte<br />
08 „Bauanträge / Bauvoranfragen“ und 09 „Informationen“.<br />
Der 1. Beigeordnete Dorbert wünscht als neuen TOP 11) „Anfragen AK Baugebiet“.<br />
Abstimmung über die Änderung der Tagesordnung: einstimmige Annahme<br />
Somit ergibt sich folgende<br />
Öffentlicher Teil:<br />
Tagesordnung<br />
1. 2. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP);<br />
hier: Zustimmung der Ortsgemeinde nach § 67 GemO<br />
2. Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages zum Vorhaben der Ansiedlung eines<br />
Lebensmittelmarktes als Vollsortimenter;<br />
hier: Information<br />
3. Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gem. § 25 BauGB<br />
4. Vorstellung Projektkostenaufstellung „Umbau / Brandschutz Kindergarten“<br />
5. Lärmaktionsplan der <strong>VG</strong> <strong>Bodenheim</strong>;<br />
hier: Anhörung der Ortsgemeinde<br />
6. Verkehrssicherungspflicht an Bäumen: Baumkataster, Baumkontrolle<br />
7. Aufbau / Betrieb Heizungsanlage für die Mehrzweckhalle;<br />
hier: weitere Vorgehensweise<br />
8. Entgegennahme von Jahresberichten<br />
9. Informationen<br />
Nichtöffentlicher Teil:<br />
10. Vergabe der Gaskonzession ab 2015;<br />
hier: Rekommunalisierung<br />
11. Anfragen AK Baugebiet „Am Weingarten“<br />
Öffentlicher Teil:<br />
TOP 1<br />
2. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP)<br />
hier: Zustimmung der Ortsgemeinde nach § 67 GemO<br />
Ortsbürgermeister Müller erläutert den Sachverhalt.<br />
Die 2. FNP-Änderung lag in der Zeit vom 01. Juli 2013 bis 02. August 2013 erneut<br />
öffentlich aus. Aus den eingegangenen Stellungnahmen ergeben sich lediglich<br />
redaktionelle und klarstellende Änderungen, sodass der Verbandsgemeinderat den<br />
Feststellungsbeschluss fassen kann. Nach § 67 Abs. 2 der GemO (Gemeindeordnung)<br />
ist die Zustimmung der betroffenen Ortsgemeinden zu dieser endgültigen Entscheidung<br />
des <strong>VG</strong>-Rates einzuholen.<br />
Änderungen werden in allen Ortsgemeinden durchgeführt.<br />
Die Ortsgemeinde wurde im Laufe des Bauleitplanverfahrens mehrfach beteiligt; eine<br />
Stellungnahme wurde im Rahmen der erneuten Auslegung nicht abgegeben.
3<br />
Es ergehen keine Wortmeldungen.<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim stimmt hiermit der 2. Änderung<br />
des Flächennutzungsplanes, Änderungen in allen Ortsgemeinden, in der Fassung zum<br />
Feststellungsbeschluss, gemäß § 67 Abs. 2 GemO zu.<br />
Abstimmung: 12 Ja-Stimmen, eine Enthaltung<br />
TOP 2<br />
Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages zum Vorhaben der<br />
Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes als Vollsortimenter;<br />
hier: Information<br />
Ortsbürgermeister Müller erläutert, dass der durch den Investor vorgelegte<br />
Städtebauliche Vertrag zunächst durch die Fachabteilungen der <strong>VG</strong> <strong>Bodenheim</strong> geprüft<br />
werden muss. Weiterhin hat nun auch die OG Harxheim dem Kooperationsvertrag<br />
beider Gemeinden zugestimmt. Zum laufenden Zielabweichungsantrag für das<br />
Vorhaben „Einkaufsmarkt“ wird nun eine Entscheidung durch die SGD Süd im 1.<br />
Quartal 2014 erwartet.<br />
Die Ratsmitglieder nehmen die Ausführungen zur Kenntnis. Ein Beschluss ergeht nicht.<br />
TOP 3<br />
Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gem. § 25 BauGB<br />
Ortsbürgermeister Müller verliest die Beschlussvorlage.<br />
Die Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim plant die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes,<br />
weiterhin plant sie den Neubau einer Kindertagesstätte, eventuell in Kooperation mit der<br />
Ortsgemeinde Harxheim (siehe Kooperationsvertrag), da die Kindertagesstätte am<br />
bisherigen Standort nur noch eine befristete Betriebserlaubnis hat. Sie zieht somit<br />
städtebauliche Maßnahmen in Betracht; zur Sicherung der geordneten städtebaulichen<br />
Entwicklung will die Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim eine Satzung über das besondere<br />
Vorkaufsrecht nach § 24 Abs. 1Nr. 2 Baugesetzbuch beschließen.<br />
Für die Parzelle 1/28 der Flur 8, sowie die Parzellen 191, 193, 194, 195, 196, 197 und<br />
198 der Flur 7, Gemarkung Gau-Bischofsheim weist der aktuelle Flächennutzungsplan<br />
„Flächen für die Landwirtschaft“ aus, Baurecht besteht nach § 35 BauGB. Der<br />
Flächennutzungsplan soll auf Wunsch der OG Gau-Bischofsheim sofort in „Nutzung als<br />
Wohnbaufläche / Mischgebiet“ sowie „Sonderbaufläche“ mit der Zweckbestimmung<br />
„Einkaufsmarkt“ und „Kindertagesstätte“ geändert werden, wenn das derzeit laufende<br />
Zielabweichungsverfahren positiv endet.<br />
Es ergehen keine Wortmeldungen.<br />
Beschluss:<br />
Die Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim beschließt die Satzung über das besondere<br />
Vorkaufsrecht für die Grundstücke der Gemarkung Gau-Bischofsheim, Flur 8,<br />
Flurstücke 1/28 sowie Flur 7, Flurstücke 191, 193, 194, 195, 196, 197, 198.<br />
Abstimmung: 11 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen
4<br />
TOP 4<br />
Vorstellung Projektaufstellung „Umbau / Brandschutz Kindergarten“<br />
Ortsbürgermeister Müller erläutert die durch den beauftragten Architekten ermittelten<br />
Umbaukosten i. H. v. 150.000,-- €. Hierin entfallen für den Bereich der ehemaligen<br />
Bankfiliale ca. 66.000.-- € und für den ehemaligen Verwaltungsbereich ca. 87.000,-- €.<br />
Diese Umbaumaßnahmen sind erforderlich, um den weiteren Betrieb des Kindergartens<br />
im Sinne des neuen Rechtsanspruches zu gewährleisten. Es ist bereits bekannt, dass<br />
die daran anknüpfende Nutzungserlaubnis nur befristet für 4 bis 5 Jahre ausgesprochen<br />
wird. Zur Baugenehmigung wird noch der Bericht eines Energieberaters nachgeliefert.<br />
In der laufenden Diskussion stellt Ratsmitglied Keßler den Antrag, dass eine<br />
fraktionsübergreifende Arbeitsgruppe eingerichtet werden soll, welche sich mit den<br />
Fragen zur Planung, Gestaltung, Finanzierung sowie Standort befassen möge.<br />
Über diesen Antrag ergeht folgende<br />
Abstimmung: 12 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung<br />
Weiterhin stellt Ratsmitglied Sambale den Antrag, die ermittelten Kosten im<br />
Nachtragshaushalt 2014 bereit zu stellen, um die Finanzierung für den Umbau am<br />
seitherigen Bestand zu sichern. Hierüber ergeht folgende<br />
Abstimmung: einstimmige Annahme<br />
TOP 5<br />
Lärmaktionsplan der <strong>VG</strong> <strong>Bodenheim</strong>;<br />
hier: Anhörung der Ortsgemeinde<br />
Ortsbürgermeister Müller erläutert den Sachverhalt.<br />
Im Jahr 2002 trat die EU-Umgebungslärmrichtlinie in Kraft, die im Juni 2005 mit<br />
Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) in nationales Recht<br />
überführt wurde. Ziel der Richtlinie und der §§ 47 a-f BImSchG ist ein gemeinsames<br />
Konzept zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm zu realisieren, um<br />
schädliche Auswirkungen einschließlich Belästigungen durch Umgebungslärm zu<br />
verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu vermindern.<br />
Die Gemeinden als zuständige Behörden sind verpflichtet (Pflichtaufgabe), bei<br />
Lärmproblemen einen Lärmaktionsplan zu erstellen.<br />
Nunmehr wurde durch das beauftragte Planungsbüro der Entwurf des Lärmaktionsplanes<br />
der <strong>VG</strong> <strong>Bodenheim</strong> vom Oktober 2013 vorgelegt. Alle notwendigen Erläuterungen<br />
und Informationen zum Lärmaktionsplan sind in diesem Konzept aufgeführt.<br />
Die Ortsgemeinden werden gebeten in Ihren Gremien über den Lärmaktionsplan zu<br />
beraten und gegebenenfalls eine Stellungnahme abzugeben.<br />
Nach Anhörung aller Ortsgemeinden zum Lärmaktionsplan der <strong>VG</strong> <strong>Bodenheim</strong> wird<br />
dieser dann den Gremien der Verbandsgemeinde zur Beratung vorgelegt.
5<br />
Zu gegebener Zeit wird im Rahmen des Beteiligungsverfahrens eine öffentliche<br />
Informationsveranstaltung stattfinden, bei der auf noch offene Fragen von Seiten des<br />
Fachbüros eingegangen werden kann.<br />
Der Lärmaktionsplan ist den Fraktionen bereits vor der Sitzung in digitaler Form<br />
zugegangen.<br />
In der anschließenden Diskussion wird eine entsprechende Anregung formuliert.<br />
Somit ergibt sich folgender<br />
Beschluss:<br />
„Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim stimmt dem vorliegenden<br />
Lärmaktionsplan der <strong>VG</strong> <strong>Bodenheim</strong> vom Oktober 2013 mit folgender Anregung zu:<br />
Einarbeitung und Berücksichtigung des im ehemaligen Verkehrsgutachten aufgezeigten<br />
Verkehrsmehraufkommen aufgrund der nunmehr in Angriff genommenen Realisierung<br />
der Talvariante <strong>Bodenheim</strong> (Mociety-Bericht 03/2004)“.<br />
Abstimmung: einstimmige Annahme<br />
TOP 6<br />
Verkehrssicherungspflicht an Bäumen: Baumkataster, Baumkontrolle<br />
Ortsbürgermeister Müller erläutert den Sachverhalt.<br />
Um der Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich des Baumbestandes auf kommunalen<br />
Flächen nachzukommen, muss eine qualifizierte Baumkontrolle durchgeführt werden.<br />
Als Grundlage hierfür sind in dem vorhandenen Baumkataster enthaltene Daten so zu<br />
prüfen und zu ergänzen, dass mit ihnen eine versicherungsrechtlich anerkannte<br />
Baumkontrolle erbracht werden kann. In der gesamten <strong>VG</strong> stehen ca. 2900 Bäume<br />
(<strong>Bodenheim</strong> ca. 1000, Gau-Bischofsheim ca. 750, Harxheim ca. 225, Lörzweiler ca.<br />
175, Nackenheim ca. 700 und <strong>VG</strong>-<strong>Bodenheim</strong> ca. 50 in den Grundschulen) an Straßen,<br />
Wegen und Plätzen, diese sind auf vorhandene Markierung zu prüfen, ggf. nach zu<br />
markieren und ggf. nach zu erfassen. Gleichzeitig ist die erste professionelle<br />
Baumkontrolle durchzuführen und anschl. Regelkontrollintervalle festzulegen, um eine<br />
Sichtkontrolle durch zertifizierte Baumkontrolleure zu ermöglichen und die Kontrollen zu<br />
dokumentieren. Weiterhin sind die ggf. erforderlichen baumpflegerischen Maßnahmen<br />
nach Dringlichkeitsstufen festzulegen.<br />
Um die Kosten für die Fortschreibung des Baumkatasters und die Durchführung der<br />
Regelkontrolle 2014 zu senken, wird eine gemeinsame Ausschreibung aller Ortsgemeinden<br />
und der Verbandsgemeinde empfohlen.<br />
Die Ausschreibung soll Folgendes beinhalten:<br />
- Ergänzung des vorhandenen Baumkatasters<br />
- Kontrolle der Nummerierung und Markierung der Bäume, inkl. Lieferung des<br />
erforderlichen Markierungsmaterials<br />
- Ergänzung der Daten gemäß der Baumkontrollrichtlinien bei der Erstkontrolle<br />
- Festlegung der Regelkontrollintervalle und erforderlicher Maßnahmen<br />
- Durchführung der Regelkontrolle 2014 durch einen zertifizierten Baumkontrolleur<br />
Auf der Grundlage einer im August 2013 durchgeführten Preisabfrage wurde für die<br />
Ergänzung des vorhandenen Katasters (inkl. Durchführung der Regelkontrollen 2014)
ca. 43.000 € brutto ermittelt. Die Kosten würden den einzelnen Ortsgemeinden und der<br />
Verbandsgemeinde anteilsmäßig, gemessen am jeweiligen Baumbestand, zugeordnet.<br />
Für die OG Gau-Bischofsheim wären dies ca. 11.000,00 €.<br />
Dringend erforderliche Maßnahmen zur Verkehrssicherung sind der Orts-/Verbandsgemeinde<br />
umgehend vom Baumkontrolleur zur Kenntnis zu bringen. Die Ausführung<br />
der erforderlichen baumpflegerischen Maßnahmen obliegt dann der Ortsgemeinde als<br />
Baumeigentümerin. Je nach Maßnahme können die Gemeindemitarbeiter oder eine zu<br />
beauftragende Fachfirma dies übernehmen. Die Höhe der erforderlichen<br />
Haushaltsmittel kann erst nach der Erfassung des Zustands der Bäume und Festlegung<br />
einzelner Maßnahmen ermittelt werden.<br />
Nach der Erstkontrolle und Fortschreibung des Katasters sowie der anschließenden<br />
Regelkontrolle 2014 bestehen folgende Möglichkeiten die Regelkontrolle ab 2015<br />
durchzuführen:<br />
- durch die Ortsgemeinde selbst, mit zertifiziertem oder zu zertifizierendem Personal<br />
- durch Vergabe (5-Jahres-Vertrag) an einen zertifizierten Baumkontrolleur<br />
Die Notwendigkeit dieser Maßnahme wird seitens der Fraktionen befürwortet.<br />
Es ergeht folgender<br />
Beschluss:<br />
A: Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim stimmt der gemeinsamen<br />
Ausschreibung der Fortschreibung des Baumkatasters und der Durchführung der<br />
zertifizierten Regelkontrolle 2014 zu.<br />
Die Verwaltung wird beauftragt ein entsprechendes Leistungsverzeichnis zu erstellen<br />
und die Ausschreibung durchzuführen und ermächtigt den wirtschaftlichsten Bieter zu<br />
beauftragen.<br />
Abstimmung: einstimmige Annahme<br />
B: Die Regelkontrolle ab 2015 anhand des fortgeschriebenen Katasters wird wie folgt<br />
durchgeführt:<br />
Die Verwaltung wird beauftragt die zertifizierte Regelkontrolle für die Jahre 2015-2019<br />
auszuschreiben und ermächtigt den wirtschaftlichsten Bieter zu beauftragen.<br />
Abstimmung: 8 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen<br />
6<br />
TOP 7<br />
Aufbau / Betrieb einer Heizungsanlage für die Mehrzweckhalle;<br />
hier: weitere Vorgehensweise<br />
Ortsbürgermeister Müller erteilt RM Heinz Knab das Wort. Dieser erläutert, dass auch<br />
nach Ausarbeitung der verschiedenen Möglichkeiten hinsichtlich einer Beheizung von<br />
Halle, bzw. kombinierte Beheizung Halle und Schule, noch Fragen offenstehen.<br />
Das weitere Verfahren soll in einer Arbeitskreissitzung, welche direkt im neuen Jahr<br />
angesetzt wird, final abgestimmt werden. Die Ratsmitglieder nehmen diese<br />
Ausführungen wohlwollend zur Kenntnis.
7<br />
TOP 8<br />
Entgegennahme von Jahresberichten<br />
Die Kindergartenbeauftragte Frau Sibylle Laperchia gibt ihren Jahresbericht für den<br />
Gau-Bischofsheimer Kindergarten. Der Gemeinderat nimmt diesen zur Kenntnis. Den<br />
Fraktionen wird dieser Bericht in digitaler Form nachgereicht.<br />
Die gemeindeeigene Grillhütte wurde im vergangenen Jahr nicht vermietet.<br />
TOP 9<br />
Informationen<br />
- Sitzungsplan 2014 an Ratsmitglieder und <strong>VG</strong> verteilt<br />
- Erste Fahrt „<strong>VG</strong>-Bürgerbus“ am Montag, 16.12.2013<br />
8.25 Uhr Haltestelle Steigstraße<br />
8.27 Uhr Haltestelle Bildstock<br />
8.28 Uhr Haltestelle Lörzweiler Straße<br />
- 8.29 Uhr Haltestelle Küchelberg<br />
- Umbau Sporthalle zur Mehrzweckhalle:<br />
a) Keine Kostenbeteiligung mit jährlicher Verrechnung durch die <strong>VG</strong>;<br />
Stattdessen Neuberechnung der jährlichen Nutzungspauschale<br />
b) Baugenehmigung „Roter Punkt“ eingetroffen<br />
c) Derzeitige Auftragsausführungen:<br />
Demontage der Heizungs-Lüftungsanlage (EDG)<br />
Demontage der inneren Holz-Deckenkonstruktion<br />
Entrümpelung durch die Gemeindearbeiten<br />
Schadstoffbeseitigung<br />
- <strong>VG</strong>-Haushalt 2014 verabschiedet: Umlagesenkung auf 35,16 %punkte<br />
- Infoveranstaltung „Umrüstung Straßenbeleuchtung“;<br />
hier: Terminvorschlag Montag 20.01.2014 – Einladung folgt!<br />
- „Tanz in den Mai“ als beabsichtigte Parteiveranstaltung am 30.04.2014;<br />
hier: Info an Fraktionen<br />
- Sachstand Bebauungsplan „Alte Gärtnerei“;<br />
hier: Aufhebung Beschluss vom 05.09.2013 bei Vorlage der Planänderung<br />
Ende des öffentlichen Teils: 20:10 Uhr.<br />
Patric Müller<br />
Laura Straus<br />
Ortsbürgermeister<br />
Verwaltungsangestellte<br />
- Vorsitzender - - Schriftführerin -