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Niederschrift - VG Bodenheim

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Außerdem entfallen im nichtöffentlichen Teil die bisherigen TO-Punkte<br />

08 „Bauanträge / Bauvoranfragen“ und 09 „Informationen“.<br />

Der 1. Beigeordnete Dorbert wünscht als neuen TOP 11) „Anfragen AK Baugebiet“.<br />

Abstimmung über die Änderung der Tagesordnung: einstimmige Annahme<br />

Somit ergibt sich folgende<br />

Öffentlicher Teil:<br />

Tagesordnung<br />

1. 2. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP);<br />

hier: Zustimmung der Ortsgemeinde nach § 67 GemO<br />

2. Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages zum Vorhaben der Ansiedlung eines<br />

Lebensmittelmarktes als Vollsortimenter;<br />

hier: Information<br />

3. Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gem. § 25 BauGB<br />

4. Vorstellung Projektkostenaufstellung „Umbau / Brandschutz Kindergarten“<br />

5. Lärmaktionsplan der <strong>VG</strong> <strong>Bodenheim</strong>;<br />

hier: Anhörung der Ortsgemeinde<br />

6. Verkehrssicherungspflicht an Bäumen: Baumkataster, Baumkontrolle<br />

7. Aufbau / Betrieb Heizungsanlage für die Mehrzweckhalle;<br />

hier: weitere Vorgehensweise<br />

8. Entgegennahme von Jahresberichten<br />

9. Informationen<br />

Nichtöffentlicher Teil:<br />

10. Vergabe der Gaskonzession ab 2015;<br />

hier: Rekommunalisierung<br />

11. Anfragen AK Baugebiet „Am Weingarten“<br />

Öffentlicher Teil:<br />

TOP 1<br />

2. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP)<br />

hier: Zustimmung der Ortsgemeinde nach § 67 GemO<br />

Ortsbürgermeister Müller erläutert den Sachverhalt.<br />

Die 2. FNP-Änderung lag in der Zeit vom 01. Juli 2013 bis 02. August 2013 erneut<br />

öffentlich aus. Aus den eingegangenen Stellungnahmen ergeben sich lediglich<br />

redaktionelle und klarstellende Änderungen, sodass der Verbandsgemeinderat den<br />

Feststellungsbeschluss fassen kann. Nach § 67 Abs. 2 der GemO (Gemeindeordnung)<br />

ist die Zustimmung der betroffenen Ortsgemeinden zu dieser endgültigen Entscheidung<br />

des <strong>VG</strong>-Rates einzuholen.<br />

Änderungen werden in allen Ortsgemeinden durchgeführt.<br />

Die Ortsgemeinde wurde im Laufe des Bauleitplanverfahrens mehrfach beteiligt; eine<br />

Stellungnahme wurde im Rahmen der erneuten Auslegung nicht abgegeben.

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