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Gemeindezeitung Ausgabe 4/2004 Ausgabe 4/2004 August 2004 ...

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<strong>Gemeindezeitung</strong> <strong>Ausgabe</strong> 4/<strong>2004</strong><br />

Die Infektion erfolgt meist während der Blüte, wobei aber erst 3 - 4 Wochen später die<br />

Symptome sichtbar werden. Trieb-infektionen im Sommer sind besonders nach<br />

Hagelschlag zu bemerken.<br />

Die ersten Anzeichen sind<br />

welke Blüten, Triebe und<br />

Früchte, wobei sich die<br />

Spitzen der jungen Triebe<br />

hakenförmig verkrümmen<br />

und die Blätter sich in der<br />

Folge - je nach Pflanzengattung<br />

– braun bis schwarz<br />

verfärben. Von diesen<br />

Infektionsstellen kann sich die Krankheit auf benachbarte Triebe, stärkere Äste und<br />

den Stamm ausbreiten. Die Erkrankung verläuft bei günstiger Witterung sehr schnell<br />

und mit großer Intensität. Die Pflanzen sehen dann wie verbrannt oder verdorrt aus.<br />

Die abgestorbenen, eingetrockneten Blätter und geschrumpften Früchte<br />

(Fruchtmumien) bleiben dann, auch über den Winter hinweg, an diesen verbrannt<br />

aussehenden Zweigpartien hängen. Im Frühjahr und Sommer kann man mitunter<br />

feuchte, zunächst farblose, später gelb-braun gefärbte klebrige Tröpfchen an den<br />

befallenen Trieben und Früchten erkennen. Dieser Bakterienschleim tritt aber sehr<br />

selten auf.<br />

Für die Gesundheit für Mensch und Tier besteht keine Gefahr!<br />

Über größere Entfernungen hinweg wird Feuerbrand vielfach mit verseuchtem<br />

Pflanzenmaterial, kontaminierten Gegenständen, Zugvögeln und Straßenverkehr<br />

verbreitet. Im Nahbereich erfolgt die Ausbreitung der Krankheit durch Regen, Wind und<br />

Insekten.<br />

Die Grundlage einer erfolgreichen Feuerbrandbekämpfung stellt ein frühzeitiges Entdecken<br />

von Feuerbrandinfektionen dar. Daher ist es besonders wichtig, dass jeder Grundbesitzer<br />

oder Pächter bei einem Auftreten von Feuerbrandsymptomen sofort das Gemeindeamt<br />

informiert!!!<br />

Die betroffene Pflanze sollte möglichst unberührt bleiben, da dies eine weitere Gefahr der<br />

Übertragung an andere Wirtspflanzen bedeutet.<br />

Vom Feuerbrandbeauftragten der Gemeinde wird in der Folge der Feuerbrandverdacht<br />

abgeklärt und vom Feuerbrandsachverständigen werden bei bestätigtem Auftreten<br />

Maßnahmen zur Bekämpfung festgelegt, welche ein Rodetrupp ordnungsgemäß durchführt.<br />

Die anfallenden Kosten für die Bekämpfung des Feuerbrandes werden im Jahr <strong>2004</strong> von der<br />

Gemeinde bzw. vom Land NÖ getragen.<br />

Feuerbrand wurde als Quarantäne-krankheit eingestuft und unterliegt deshalb der<br />

Meldepflicht eines/r jeden Gemeindebürgers/in!!! Jeder Ver-dachtsfall ist unverzüglich<br />

am Gemeindeamt zu melden!<br />

Feuerbrand ist eine ernstzunehmende Pflanzenkrankheit – versuchen wir<br />

gemeinsam, die wirtschaftlichen und kulturellen Schäden so gering wie möglich zu<br />

halten!<br />

Maria Enzersdorf, Fö. Martin Abel

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