Gemeindezeitung Ausgabe 4/2004 Ausgabe 4/2004 August 2004 ...
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<strong>Gemeindezeitung</strong> <strong>Ausgabe</strong> 4/<strong>2004</strong><br />
Die Infektion erfolgt meist während der Blüte, wobei aber erst 3 - 4 Wochen später die<br />
Symptome sichtbar werden. Trieb-infektionen im Sommer sind besonders nach<br />
Hagelschlag zu bemerken.<br />
Die ersten Anzeichen sind<br />
welke Blüten, Triebe und<br />
Früchte, wobei sich die<br />
Spitzen der jungen Triebe<br />
hakenförmig verkrümmen<br />
und die Blätter sich in der<br />
Folge - je nach Pflanzengattung<br />
– braun bis schwarz<br />
verfärben. Von diesen<br />
Infektionsstellen kann sich die Krankheit auf benachbarte Triebe, stärkere Äste und<br />
den Stamm ausbreiten. Die Erkrankung verläuft bei günstiger Witterung sehr schnell<br />
und mit großer Intensität. Die Pflanzen sehen dann wie verbrannt oder verdorrt aus.<br />
Die abgestorbenen, eingetrockneten Blätter und geschrumpften Früchte<br />
(Fruchtmumien) bleiben dann, auch über den Winter hinweg, an diesen verbrannt<br />
aussehenden Zweigpartien hängen. Im Frühjahr und Sommer kann man mitunter<br />
feuchte, zunächst farblose, später gelb-braun gefärbte klebrige Tröpfchen an den<br />
befallenen Trieben und Früchten erkennen. Dieser Bakterienschleim tritt aber sehr<br />
selten auf.<br />
Für die Gesundheit für Mensch und Tier besteht keine Gefahr!<br />
Über größere Entfernungen hinweg wird Feuerbrand vielfach mit verseuchtem<br />
Pflanzenmaterial, kontaminierten Gegenständen, Zugvögeln und Straßenverkehr<br />
verbreitet. Im Nahbereich erfolgt die Ausbreitung der Krankheit durch Regen, Wind und<br />
Insekten.<br />
Die Grundlage einer erfolgreichen Feuerbrandbekämpfung stellt ein frühzeitiges Entdecken<br />
von Feuerbrandinfektionen dar. Daher ist es besonders wichtig, dass jeder Grundbesitzer<br />
oder Pächter bei einem Auftreten von Feuerbrandsymptomen sofort das Gemeindeamt<br />
informiert!!!<br />
Die betroffene Pflanze sollte möglichst unberührt bleiben, da dies eine weitere Gefahr der<br />
Übertragung an andere Wirtspflanzen bedeutet.<br />
Vom Feuerbrandbeauftragten der Gemeinde wird in der Folge der Feuerbrandverdacht<br />
abgeklärt und vom Feuerbrandsachverständigen werden bei bestätigtem Auftreten<br />
Maßnahmen zur Bekämpfung festgelegt, welche ein Rodetrupp ordnungsgemäß durchführt.<br />
Die anfallenden Kosten für die Bekämpfung des Feuerbrandes werden im Jahr <strong>2004</strong> von der<br />
Gemeinde bzw. vom Land NÖ getragen.<br />
Feuerbrand wurde als Quarantäne-krankheit eingestuft und unterliegt deshalb der<br />
Meldepflicht eines/r jeden Gemeindebürgers/in!!! Jeder Ver-dachtsfall ist unverzüglich<br />
am Gemeindeamt zu melden!<br />
Feuerbrand ist eine ernstzunehmende Pflanzenkrankheit – versuchen wir<br />
gemeinsam, die wirtschaftlichen und kulturellen Schäden so gering wie möglich zu<br />
halten!<br />
Maria Enzersdorf, Fö. Martin Abel