Verhandlungsschrift - Eggendorf im Traunkreis
Verhandlungsschrift - Eggendorf im Traunkreis
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Es fehlen:<br />
Entschuldigt: unentschuldigt:<br />
GR Georg Duschlbauer<br />
Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 O.ö. GemO. 1990): AL Hermann Machetanz<br />
Der Vorsitzende eröffnet um 19.30 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass<br />
a) die Sitzung von ihm einberufen wurde;<br />
b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an alle<br />
Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 25.07.2007 (§ 45 Abs.<br />
4 Oö. GdeO); die Bekanntgabe der Tagesordnung am 25.07.2007 erfolgt ist;<br />
die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am 2.07.2007<br />
öffentlich kundgemacht wurde;<br />
c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;<br />
d) dass die <strong>Verhandlungsschrift</strong>en über die Sitzungen vom 28.06.2007 und<br />
04.07.2007 während der Amtsstunden <strong>im</strong> Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen<br />
sind, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese<br />
<strong>Verhandlungsschrift</strong>en bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht<br />
werden können.<br />
Dringlichkeitsanträge wurden nicht gestellt.<br />
Daraufhin unterbricht der Vorsitzende die Sitzung und fragt die anwesenden Zuhörer, ob zur<br />
Bürgerfragestunde Anfragen vorliegen.<br />
Keine Anfragen von Zuhörern.<br />
Der Vorsitzende ging sodann in die Tagesordnung über.<br />
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