Verhandlungsschrift - Eggendorf im Traunkreis
Verhandlungsschrift - Eggendorf im Traunkreis
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<strong>Verhandlungsschrift</strong><br />
Lfd. Nr.5 Jahr 2007<br />
über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong> am<br />
26.07.2007. Tagungsort: Gemeindeamt <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong><br />
1. Bgm. Johann Steinkogler als Vorsitzender<br />
2. Vbgm. Gerhard Glück<br />
3. GR Josef Hagmayr<br />
4. GR Hermann Reder<br />
5. GR Alfred Knebel<br />
6. GR Maria Schöller<br />
7. GR. Mag. Elisabeth Marschalek<br />
8. GVM. Mag. Sylvia Dosti<br />
9. GR. Ing. Walter Schiller<br />
10. GR Bernhard Neubauer<br />
11. GR Franz Schachermayr<br />
12. GR Franz Ettl<br />
Ersatzmitglieder:<br />
Anwesende<br />
GRE Kurt Eiber für Georg Duschlbauer<br />
Der Leiter des Gemeindeamtes: AL Hermann Machetanz<br />
Fachkundige Personen (§ 66 Abs. 2 O.ö. GemO. 1990 idgF.):<br />
./.
Es fehlen:<br />
Entschuldigt: unentschuldigt:<br />
GR Georg Duschlbauer<br />
Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 O.ö. GemO. 1990): AL Hermann Machetanz<br />
Der Vorsitzende eröffnet um 19.30 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass<br />
a) die Sitzung von ihm einberufen wurde;<br />
b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an alle<br />
Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 25.07.2007 (§ 45 Abs.<br />
4 Oö. GdeO); die Bekanntgabe der Tagesordnung am 25.07.2007 erfolgt ist;<br />
die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am 2.07.2007<br />
öffentlich kundgemacht wurde;<br />
c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;<br />
d) dass die <strong>Verhandlungsschrift</strong>en über die Sitzungen vom 28.06.2007 und<br />
04.07.2007 während der Amtsstunden <strong>im</strong> Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen<br />
sind, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese<br />
<strong>Verhandlungsschrift</strong>en bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht<br />
werden können.<br />
Dringlichkeitsanträge wurden nicht gestellt.<br />
Daraufhin unterbricht der Vorsitzende die Sitzung und fragt die anwesenden Zuhörer, ob zur<br />
Bürgerfragestunde Anfragen vorliegen.<br />
Keine Anfragen von Zuhörern.<br />
Der Vorsitzende ging sodann in die Tagesordnung über.<br />
2
TAGESORDNUNG:<br />
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Löffelmann II“ – Abschluss des Verfahrens –<br />
Beratung und Beschlussfassung<br />
2. Erweiterung des Caritas-Kindergartens der Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong>;<br />
Einrichtung einer 2. Gruppe mit Beginn Kindergartenjahr 2007/2008 –<br />
a) Finanzierungsplan – Beratung und Beschlussfassung<br />
b) Vergabe der Bau- und Lieferaufträge - Beratung und Beschlussfassung.<br />
3. Allfälliges<br />
Beratungsverlauf und Beschlüsse<br />
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Löffelmann II“ – Abschluss des Verfahrens –<br />
Beratung und Beschlussfassung<br />
A M T S V O R T R A G<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong> hat in seiner Sitzung am<br />
18.04.2007 einst<strong>im</strong>mig beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 9 „Löffelmann II“ abzuändern<br />
Der Bebauungsplan besteht seit dem Jahre 1989 und entspricht nicht mehr den derzeitigen<br />
Gegebenheiten.<br />
Hiezu liegt eine Stellungnahme der Ortsplanerin Arch. DI Marion Plank, 4531 Kematen an<br />
der Krems, OÖ. Schloss Weyer mit Datum 02.05.2007 vor. Diese lautet:<br />
„Auf Grund des Alters des Bebauungsplanes sind nicht mehr alle Festlegungen und<br />
Best<strong>im</strong>mungen zeitgemäß und in diesem Bereich des Ortes als Einschränkungen nötig. Dies<br />
insbesondere <strong>im</strong> Hinblick auf die gegenwärtigen energetischen Möglichkeiten und die<br />
Sinnhaftigkeit von Einschränkungen, die eine energiesparende Bebauung nur schwer möglich<br />
machen.<br />
Es wurde daher in der Änderung vor allem auf diesbezügliche Möglichkeiten Rücksicht<br />
genommen.<br />
Die beantragte Änderung des Bebauungsplanes ist unter Einbeziehung der vorstehenden<br />
Stellungnahme als unbedenklich anzusehen.<br />
Gemäß § 36 in Verbindung mit § 33 Abs. 2, O.ö. Raumordnungsgesetz 1994, LGBl. Nr.<br />
114/1993 i.d.g.F. wurde den benachbarten Gemeinden und Körperschaften öffentlichen<br />
Rechts sowie den Eigentümern jener Grundstücke, an deren Flächenwidmung oder<br />
Bebaubarkeit sich Änderungen ergeben, Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die<br />
achtwöchige Stellungnahmefrist endete mit 13.07.2007. Diese Frist wurde nicht erstreckt.<br />
Seitens Ämtern und Behörden wurden folgende Stellungnahmen abgegeben:<br />
Amt der Oö. Landesregierung<br />
Abteilung Straßenerhaltung und –betrieb Straßenbezirk Mitte (BauE-2007-JHst/Feu):<br />
Der Bebauungsplan Nr. 9 – Änderung Nr. 1 – betrifft eine Fläche an der 1240 <strong>Eggendorf</strong>er<br />
Straße, von km 9,8 + 120 bis km 10,00 + 15 links <strong>im</strong> Sinne der Kilometrierung, <strong>im</strong> Ortsgebiet<br />
von Hueb.<br />
3
Durch die Umwidmung werden festliegende Planungen des Landes nicht betroffen.<br />
Die Verkehrsaufschließung hat wie bisher über das öffentliche Gut der Gemeinde<br />
(Eichenstraße) zu erfolgen.<br />
Ein zusätzlicher direkter Anschluss an die Landesstraße wird keinesfalls gestattet.<br />
Durch die Widmung sind Nachteile für den Verkehr auf der Landesstraße nicht zu erwarten.<br />
Sollte es das Verkehrsaufkommen in Hinkunft erfordern, sind zur Ausschaltung von<br />
Behinderungen für die Verkehrsteilnehmer auf der Landesstraße vom Antragsteller der<br />
gegenständlichen Bewilligung die erforderlichen Maßnahmen, wie die Errichtung von<br />
Zusatz- bzw. Abbiegespuren oder einer Verkehrslichtsignalanlage vorzusehen.<br />
Hinsichtlich dem Nahbereich der Bebauungsflächen zur Landesstraße wird auf den Schutz der<br />
Straßen gemäß § 18 des Oö. Straßengesetzes 1991 i.d.g.F. hingewiesen, demnach Bauten und<br />
sonstige Anlagen an öffentlichen Straßen innerhalb eines Bereiches von acht Metern nur mit<br />
Zust<strong>im</strong>mung der Straßenverwaltung errichtet werden dürfen.<br />
Im Rahmen dieser Bebauungsplanbewilligung dürfen der Landesstraßenverwaltung keine<br />
Kosten hinsichtlich Lärmschutzmaßnahmen erwachsen.<br />
Gegen die Bewilligung des Bebauungsplanes besteht bei Einhaltung vorstehender<br />
Bedingungen von der Abteilung Straßenerhaltung und –betrieb kein Einwand.<br />
Durch diese Zust<strong>im</strong>mung wird entsprechenden Stellungnahmen der Straßenverwaltung bei<br />
anderen behördlichen Verfahren (z.B. Baugenehmigungsverfahren für die gegenständliche<br />
Liegenschaft) nicht vorgegriffen.<br />
Amt der Oö. Landesregierung<br />
Abteilung strategische Straßenplanung und Netzausbau (BauN-300.088/2-2007-Dom):<br />
Von BauN wird dazu keine Stellungnahme abgegeben und es wird zuständigkeitshalber auf<br />
die Stellungnahme von Bau E verwiesen. (Siehe vorstehend ausgeführt).<br />
OÖ. Ferngas AG, Service-Center:<br />
Wir erheben grundsätzlich keinen Einwand gegen die Änderung des o.a. Flächenwidmungs-<br />
bzw. Bebauungsplanes, verweisen jedoch auf die uns auferlegten behördlichen Vorschriften<br />
und Normen, wonach wir vor allem angehalten sind, einen Streifen von einem Meter lilnks<br />
und rechts der Leitungsachse von jeglicher Bebauung freizuhalten.<br />
Wir ersuchen Sie, uns zu allfälligen Behördenverhandlungen einzuladen, um unsere Rechte<br />
wahrnehmen zu können.<br />
Von den Grundbesitzern wurden folgende Stellungnahmen abgegeben:<br />
Ziegler Leopold & Susanne, Hueb 59, 4622 <strong>Eggendorf</strong><br />
§32,.Abs.1,Ziff.3,Fluchtlinien<br />
• Es muss eine anbauverpflichtende Baufluchtlinie strassenseitig geben. (siehe: Eichenstraße )<br />
4
§32,Abs.2, Ziff.11, äußere Gestaltung von Bauten und Anlagen:<br />
• Die Vorschreibung der Firstrichtung bleibt unverändert.<br />
Diese Stellungnahme ist nach dem 13.07.2007 be<strong>im</strong> Gemeindeamt <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong><br />
eingelangt und ist daher nach Ablauf der Stellungnahmefrist abgegeben worden.<br />
Zur Stellungnahme der Ehegatten Ziegler darf ausgeführt werden, dass in der Urfassung des<br />
Bebauungsplanes Löffelmann II aus dem Jahre 1989 keine anbauverbindlichen<br />
Baufluchtlinien vorgesehen sind. Die Firstrichtung des Hauptgebäudes war bisher<br />
nordwestlich-nordöstlich ausgerichtet und ist nunmehr nicht mehr zwingend vorgeschrieben.<br />
Der Vorsitzende bringt den vorstehenden Amtsvortrag <strong>im</strong> wesentlichen zur Kenntnis und<br />
erklärt, dass dieser Tagesordnungspunkt insbesondere deshalb dringlich ist, da bereits in den<br />
nächsten Wochen <strong>im</strong> Bebauungsplanbereich ein Bauvorhaben geplant ist und die Bewilligung<br />
nur nach Rechtskraft der Bebauungsplan-Änderung erteilt werden kann.<br />
Die Begriffsbest<strong>im</strong>mung „Verbindliche Anbaupflicht“ erörtert der Vorsitzende anhand der<br />
vorliegenden Änderungspläne.<br />
GR. Reder vertritt die Meinung, dass ein Gebäudeabstand von 5 m zu den<br />
Nachbargrundgrenzen wie <strong>im</strong> Bebauungsplan ausgewiesen, ausreichend ist.<br />
Zur Frage von GR Knebel, dass zur Nachbarparzelle Lukas nur ein Abstand von 3 m besteht,<br />
erklärt Bgm. Steinkogler, dass <strong>im</strong> alten Bebauungsplan in diesem Bereich verbindlich eine<br />
Garage zu errichten war. Somit hätten die Nachbarn direkt an deren Grundgrenze ein<br />
Gebäude hinnehmen müssen. Dies ist nun nicht mehr der Fall. Die Garage kann nunmehr<br />
auch anderswo situiert werden. Dadurch ist eine Verbesserung für die Familie Lukas<br />
eingetreten. Jedenfalls gibt es in diesem Zusammenhang keine Eingabe <strong>im</strong><br />
Änderungsverfahren.<br />
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgten stellt Bgm. Steinkogler nachstehenden<br />
BESCHLUSSANTRAG:<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong> möge die Änderung Nr. 1 zum<br />
Bebauungsplan Nr. 9 „Löffelmann II“ zum Beschluss erheben und das Verfahren abschließen.<br />
Ergebnis der Abst<strong>im</strong>mung durch Erheben der Hand:<br />
Einst<strong>im</strong>mig angenommen.<br />
2. Erweiterung des Caritas-Kindergartens der Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong>;<br />
Einrichtung einer 2. Gruppe mit Beginn Kindergartenjahr 2007/2008 –<br />
a) Finanzierungsplan – Beratung und Beschlussfassung<br />
b) Vergabe der Bau- und Lieferaufträge - Beratung und Beschlussfassung.<br />
5
A M T S V O R T R A G<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong> hat sich mit gegenständlicher<br />
Angelegenheit bereits in seinen Sitzungen am 28.06.2007 und 04.07.2007 eingehend befasst.<br />
In der Sitzung am 04.07.2007 wurde der Grundsatzbeschluss gefasst, für den Pfarrcaritas-<br />
Kindergarten <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong> die räumlichen Voraussetzungen für die Einrichtung<br />
eines 2. Gruppenraumes <strong>im</strong> Sinne des neuen Oö. Kinderbetreuungsgesetzes ab dem<br />
Kindergartenjahr 2007/2008 zu schaffen.<br />
Als Übergangslösung zur Unterbringung des Lehrerz<strong>im</strong>mers der Volksschule bzw. Personal<br />
des Kindergartens wird der derzeit leer stehende Werkraum <strong>im</strong> Erdgeschoss der Volksschule<br />
adaptiert. Die Kanzlei der Leiterin der Volksschule wird durch Teilung des Klassenz<strong>im</strong>mers<br />
mit einer Fläche von 76,30 m² <strong>im</strong> Obergeschoss der Volksschule geschaffen.<br />
Augrund des Auftragsvolumens fällt die Angelegenheit gemäß § 43 Oö. GdeO. 1990 i.d.g.F.<br />
in die Zuständigkeit des Gemeinderates.<br />
Die Errichtungskosten sowie die Einrichtung der 2. Kindergruppe und des Leiterz<strong>im</strong>mers für<br />
den Kindergarten belaufen sich aufgrund der vorliegenden Zusammenstellung auf<br />
€ 57.833,33, zzgl. 20 % MWSt. 11.566,67, gesamt € 69.400,00.<br />
a) Folgender Finanzierungsvorschlag liegt zur Beschlussfassung vor:<br />
Bezeichnung der<br />
Finanzierungsmittel<br />
Bis 2005 2006 2007<br />
Rücklagen 0<br />
Anteilsbetrag O.H. 0 0<br />
Interessentenbeiträge 0<br />
Vermögensveräußerung 0<br />
(Förderungs-)Darlehen 0<br />
(Bank-)Darlehen 0<br />
Sonstige Mittel 0<br />
Bundeszuschuss 0<br />
Landeszuschuss 23.200,00 23.200,00<br />
Bedarfszuweisung 46.200,00 46.200,00<br />
Summe in Euro 69.400,00 69.400,00<br />
Der vorstehende Finanzierungsvorschlag wurde in Absprache des Gemeindeamtes mit den<br />
zuständigen Abteilungen Bildung, Jugend, Sport und Gemeinde be<strong>im</strong> Amt der Oö.<br />
Landesregierung ausgearbeitet.<br />
Kurzfristig vor der heutigen Sitzung wurde jedoch noch mit Mitarbeitern des<br />
Gemeindereferenten telefonisch Kontakt aufgenommen, erklärt der Vorsitzende. Es wird<br />
empfohlen, die Kostenteilung mit 5/12 Abt. Bildung, Jugend, Sport, 5/12 Gemeindeabteilung<br />
und 2/12 Eigenanteil der Gemeinde zu beschließen.<br />
GVM. Mag. Dosti stellt die Frage, ob es bereits eine Finanzierungszusicherung seitens des<br />
Landes Oberösterreich gibt.<br />
6
Hiezu erklärt der Vorsitzende, dass es eine Zusage noch nicht gibt. Es ist aufgrund der<br />
Dringlichkeit jedoch rasch zu handeln, da die Räumlichkeiten für die 2. Kindergartengruppe<br />
bis September geschaffen sein müssen.<br />
Die Frage von GR Knebel, ob durch dieses BZ-Ansuchen andere bereits gestellte Ansuchen<br />
gekürzt werden, werden vom Vorsitzenden verneint.<br />
GVM. Mag. Dosti stellt den Zusatzantrag, dass der Finanzierungsvorschlag nur vorbehaltlich<br />
der schriftlichen Zusicherung durch das Amt der Oö. Landesregierung beschlossen werden<br />
soll.<br />
GR Hagmayr weist darauf hin, dass die Gemeinde aufgrund der neuen gesetzlichen<br />
Regelungen bereits jetzt tätig werden muss, damit <strong>im</strong> September ein reibungsloser<br />
Kindergartenbetrieb mit einer 2. Gruppe ermöglicht wird. Es bleibt der ÖVP vorbehalten,<br />
einen Antrag abzulehnen.<br />
Vgbm. Glück findet es widersinnig, dass den Gemeinden vom Land Oberösterreich<br />
gesetzliche Verpflichten auferlegt werden, die kurzfristig umzusetzen sind, jedoch darauf<br />
pochen, die Best<strong>im</strong>mungen des § 86 OÖ. GdeO. einzuhalten.<br />
Bgm. Steinkogler bringt vor, dass bereits jetzt umgebaut werden muss. Die Abrechnung des<br />
Kindergartenumbaues erfolgt nach Abschluss der Arbeiten. Dann werden auch erst die<br />
genauen Summen über Landesförderung und Bedarfszuweisungsmittel bekannt sein.<br />
Es folgten keine weiteren Wortmeldungen.<br />
Bgm. Steinkogler stellt nachstehenden<br />
BESCHLUSSANTRAG:<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong> möge<br />
A) den nachstehenden Finanzierungsvorschlag zum Beschluss erheben<br />
Bezeichnung der<br />
Finanzierungsmittel<br />
Bis 2005 2006 2007<br />
Rücklagen 0<br />
Anteilsbetrag O.H. 11.600 11.600<br />
Interessentenbeiträge 0<br />
Vermögensveräußerung 0<br />
(Förderungs-)Darlehen 0<br />
(Bank-)Darlehen 0<br />
Sonstige Mittel 0<br />
Bundeszuschuss 0<br />
Landeszuschuss 28.900 28.900<br />
Bedarfszuweisung 28.900 28.900<br />
Summe in Euro 69.400 69.400<br />
Ergebnis der Abst<strong>im</strong>mung durch Erheben der Hand:<br />
7 JA-St<strong>im</strong>men (SPÖ Fraktion)<br />
6 NEIN-St<strong>im</strong>men (ÖVP Fraktion)<br />
Danach wird über den Zusatzantrag von Frau GVM Mag. Dosti abgest<strong>im</strong>mt. Dieser lautet:<br />
7
Der Finanzierungsvorschlag wird nur vorbehaltlich der schriftlichen Zusicherung durch das<br />
Amt der Oö. Landesregierung beschlossen.<br />
Ergebnis der Abst<strong>im</strong>mung durch Erheben der Hand:<br />
9 JA-St<strong>im</strong>men (ÖVP Fraktion, Vbgm. Glück, GR Reder, GR Knebel)<br />
St<strong>im</strong>menthaltung (Bgm. Steinkogler, GR Hagmayr, GR. Mag. Marschalek, GR<br />
Schöller)<br />
Vorstehender Finanzierungsvorschlag wird somit vorbehaltlich der schriftlichen<br />
Zussicherung durch das Amt der OÖ. Landesregierung beschlossen.<br />
b) Nachstehende Anbote der erforderlichen Professionisten liegen vor:<br />
Baumeisterarbeiten:<br />
Firma Adresse Anbotsumme<br />
Bergmair & Co.Ges.m.b.H. 4550 Kremsmünster,<br />
Neuhofstraße 29<br />
Rankl Bau 4550 Kremsmünster,<br />
Greinerstraße 7<br />
Installation Sanitär/Heizung:<br />
Firma Adresse Anbotsumme<br />
Ing. Aigner GmbH. 4501 Neuhofen a.d.Krems,<br />
Kremstalstraße 18<br />
Installation Elektro:<br />
Firma Adresse Anbotsumme<br />
Schnell Elektro- &<br />
Datentechnik gmbH.<br />
Tischlerarbeiten:<br />
4531 Neuhofen a.d. Krems,<br />
Lastenstraße 7<br />
Firma Adresse Anbotsumme<br />
Josef Franzmair 4600 Schleißhe<strong>im</strong>, Dorfstraße<br />
17<br />
Malerarbeiten:<br />
Firma Adresse Anbotsumme<br />
Kreuz 4600 Thalhe<strong>im</strong> bei Wels,<br />
Gewerbestraße 12<br />
Für die Einrichtung liegen nunmehr folgende Anbote vor:<br />
11.209,16<br />
11.720,84<br />
4.323,20<br />
9.996,23<br />
3.120,00<br />
2.715,54<br />
Firma Adresse Anbotsumme<br />
Alpenkid Kindermöbel 4160 Aigen-Schlägl, Drei-<br />
22.577,36*)<br />
Resch GesmbH.<br />
sesselbergstr. 34<br />
Steiner Möbel GmbH. 4644Scharnstein,Badstraße 3 23.487,51**)<br />
8
*) abzgl. 8 % Rabatt und 3 % Skonto<br />
**) abzgl. 10 % Auftragsrabatt<br />
Im Rahmen des Kostendämpfungsverfahrens wurde an die Abt. Bildung, Jugend, Sport be<strong>im</strong><br />
Amt der Oö. Landesregierung ein Entwurf über die baulichen Maßnahmen samt<br />
Kostenschätzung in zweifacher Ausfertigung gerichtet.<br />
Das gesamte Bauvorhaben wird unter dem Titel „Kindergartenumbau“ geführt werden, da der<br />
Raumbedarf grundsätzlich vom Kindergarten ausgeht.<br />
Bgm. Steinkogler schlägt vor, jene Aufträge heute zu vergeben, wo bereits zwei<br />
Firmenangebote vorliegen.<br />
Hiezu bringt Vbgm. Glück den Vorschlag vor, grundsätzlich alle erforderlichen Arbeiten an<br />
den billigstbietenden Professionisten zu vergeben. So könnten alle Aufträge nach vorliegen<br />
der noch fehlenden Anbote ohne weiteren Beschluss vergeben werden.<br />
Zur erforderlichen Kindergarteneinrichtung stellt GVM. Mag. Dosti die Anfrage, ob ein<br />
diesbezüglicher Auftrag bereits, von wem auch <strong>im</strong>mer, an die Firma Alpenkid ergangen ist.<br />
Die Firma Alpenkid ist bei der Anbotlegung bereits auf die Wünsche der<br />
Kindergarteninspektorin be<strong>im</strong> Amt der Oö. Landesregierung, Frau Strassser, eingegangen.<br />
Bgm. Steinkogler erklärt, dass es der Firma Alpenkid zwar bekannt ist, dass das gelegte<br />
Anbot preislich günstig ist, jedoch erfolgte weder von ihm noch von der Verwaltung des<br />
Gemeindeamtes eine Auftragserteilung.<br />
Für die noch fehlenden Anbote wurde eine letzte Einreichfrist bis 27.07.2007 festgelegt.<br />
Zusammenfassend wird daher vorgeschlagen:<br />
BESCHLUSSANTRAG:<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong> möge beschließen:<br />
„Die Frist für die Einreichung der noch fehlenden Anbote wird bis Freitag, 27.07.2007<br />
verlängert. Sollten bis dahin Anbote nicht vorgelegt werden, werden die nachstehenden<br />
Firmen mit den Bau- bzw. Lieferaufträgen für die Errichtung eines 2.Gruppenraumes <strong>im</strong><br />
Sinne des neuen Oö. Kinderbetreuungsgesetzes ab dem Kindergartenjahr 2007/2008<br />
beauftragt:<br />
1. Baumeisterarbeiten:<br />
Firma Bergmair & Co.Ges.m.b.H., 4550 Kremsmünster, Neuhofstraße 29,<br />
Anbotsumme € 11.209,16<br />
2. Installation Sanitär/Heizung:<br />
Firma Ing. Aigner Ges.m.b.H., 4501 Neuhofen an der Krems, Kremstalstraße 18,<br />
Anbotsumme € 4.323,20<br />
3. Installation Elektro:<br />
Firma Schnell, Elektro- und Datentechnik GmbH., 4531 Neuhofen an der Krems,<br />
Lastenstraße 7, Anbotsumme € 9.996,23<br />
9
4. Malerarbeiten:<br />
Firma Kreuz, 4600 Thalhe<strong>im</strong> bei Wels, Gewerbestraße 12, Anbotsumme €<br />
2.715,54<br />
5. Tischlerarbeiten:<br />
Firma Josef Franzmair, 4600 Schleißhe<strong>im</strong>, Dorfstraße 17, Anbotsumme €<br />
3.120,00<br />
6. Kindergarteneinrichtung:<br />
Firma Alpenkid, Kindermöbel Resch GesmbH., 4160 Aigen-Schlägl,<br />
Dreisesselbergstraße 34, Anbotsumme € 22.577,36<br />
Ergebnis der Abst<strong>im</strong>mung durch Erheben der Hand:<br />
Einst<strong>im</strong>mig angenommen<br />
3. Allfälliges<br />
Keine Wortmeldungen.<br />
Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen<br />
nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 19.55 Uhr<br />
...........................................................................................................................................<br />
Vorsitzender Schriftführer<br />
...........................................................................................................................................<br />
Gemeinderat Gemeinderat<br />
Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegenden<br />
<strong>Verhandlungsschrift</strong>en vom 28.06.2007 und 04.07.2007 in der Sitzung vom<br />
26.07.2007 keine Einwendungen erhoben wurden.<br />
<strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong>, am 26.07.2007<br />
Der Vorsitzende<br />
............................................................<br />
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