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Verhandlungsschrift - Eggendorf im Traunkreis

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<strong>Verhandlungsschrift</strong><br />

Lfd. Nr.5 Jahr 2007<br />

über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong> am<br />

26.07.2007. Tagungsort: Gemeindeamt <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong><br />

1. Bgm. Johann Steinkogler als Vorsitzender<br />

2. Vbgm. Gerhard Glück<br />

3. GR Josef Hagmayr<br />

4. GR Hermann Reder<br />

5. GR Alfred Knebel<br />

6. GR Maria Schöller<br />

7. GR. Mag. Elisabeth Marschalek<br />

8. GVM. Mag. Sylvia Dosti<br />

9. GR. Ing. Walter Schiller<br />

10. GR Bernhard Neubauer<br />

11. GR Franz Schachermayr<br />

12. GR Franz Ettl<br />

Ersatzmitglieder:<br />

Anwesende<br />

GRE Kurt Eiber für Georg Duschlbauer<br />

Der Leiter des Gemeindeamtes: AL Hermann Machetanz<br />

Fachkundige Personen (§ 66 Abs. 2 O.ö. GemO. 1990 idgF.):<br />

./.


Es fehlen:<br />

Entschuldigt: unentschuldigt:<br />

GR Georg Duschlbauer<br />

Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 O.ö. GemO. 1990): AL Hermann Machetanz<br />

Der Vorsitzende eröffnet um 19.30 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass<br />

a) die Sitzung von ihm einberufen wurde;<br />

b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an alle<br />

Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 25.07.2007 (§ 45 Abs.<br />

4 Oö. GdeO); die Bekanntgabe der Tagesordnung am 25.07.2007 erfolgt ist;<br />

die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am 2.07.2007<br />

öffentlich kundgemacht wurde;<br />

c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;<br />

d) dass die <strong>Verhandlungsschrift</strong>en über die Sitzungen vom 28.06.2007 und<br />

04.07.2007 während der Amtsstunden <strong>im</strong> Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen<br />

sind, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese<br />

<strong>Verhandlungsschrift</strong>en bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht<br />

werden können.<br />

Dringlichkeitsanträge wurden nicht gestellt.<br />

Daraufhin unterbricht der Vorsitzende die Sitzung und fragt die anwesenden Zuhörer, ob zur<br />

Bürgerfragestunde Anfragen vorliegen.<br />

Keine Anfragen von Zuhörern.<br />

Der Vorsitzende ging sodann in die Tagesordnung über.<br />

2


TAGESORDNUNG:<br />

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Löffelmann II“ – Abschluss des Verfahrens –<br />

Beratung und Beschlussfassung<br />

2. Erweiterung des Caritas-Kindergartens der Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong>;<br />

Einrichtung einer 2. Gruppe mit Beginn Kindergartenjahr 2007/2008 –<br />

a) Finanzierungsplan – Beratung und Beschlussfassung<br />

b) Vergabe der Bau- und Lieferaufträge - Beratung und Beschlussfassung.<br />

3. Allfälliges<br />

Beratungsverlauf und Beschlüsse<br />

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Löffelmann II“ – Abschluss des Verfahrens –<br />

Beratung und Beschlussfassung<br />

A M T S V O R T R A G<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong> hat in seiner Sitzung am<br />

18.04.2007 einst<strong>im</strong>mig beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 9 „Löffelmann II“ abzuändern<br />

Der Bebauungsplan besteht seit dem Jahre 1989 und entspricht nicht mehr den derzeitigen<br />

Gegebenheiten.<br />

Hiezu liegt eine Stellungnahme der Ortsplanerin Arch. DI Marion Plank, 4531 Kematen an<br />

der Krems, OÖ. Schloss Weyer mit Datum 02.05.2007 vor. Diese lautet:<br />

„Auf Grund des Alters des Bebauungsplanes sind nicht mehr alle Festlegungen und<br />

Best<strong>im</strong>mungen zeitgemäß und in diesem Bereich des Ortes als Einschränkungen nötig. Dies<br />

insbesondere <strong>im</strong> Hinblick auf die gegenwärtigen energetischen Möglichkeiten und die<br />

Sinnhaftigkeit von Einschränkungen, die eine energiesparende Bebauung nur schwer möglich<br />

machen.<br />

Es wurde daher in der Änderung vor allem auf diesbezügliche Möglichkeiten Rücksicht<br />

genommen.<br />

Die beantragte Änderung des Bebauungsplanes ist unter Einbeziehung der vorstehenden<br />

Stellungnahme als unbedenklich anzusehen.<br />

Gemäß § 36 in Verbindung mit § 33 Abs. 2, O.ö. Raumordnungsgesetz 1994, LGBl. Nr.<br />

114/1993 i.d.g.F. wurde den benachbarten Gemeinden und Körperschaften öffentlichen<br />

Rechts sowie den Eigentümern jener Grundstücke, an deren Flächenwidmung oder<br />

Bebaubarkeit sich Änderungen ergeben, Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die<br />

achtwöchige Stellungnahmefrist endete mit 13.07.2007. Diese Frist wurde nicht erstreckt.<br />

Seitens Ämtern und Behörden wurden folgende Stellungnahmen abgegeben:<br />

Amt der Oö. Landesregierung<br />

Abteilung Straßenerhaltung und –betrieb Straßenbezirk Mitte (BauE-2007-JHst/Feu):<br />

Der Bebauungsplan Nr. 9 – Änderung Nr. 1 – betrifft eine Fläche an der 1240 <strong>Eggendorf</strong>er<br />

Straße, von km 9,8 + 120 bis km 10,00 + 15 links <strong>im</strong> Sinne der Kilometrierung, <strong>im</strong> Ortsgebiet<br />

von Hueb.<br />

3


Durch die Umwidmung werden festliegende Planungen des Landes nicht betroffen.<br />

Die Verkehrsaufschließung hat wie bisher über das öffentliche Gut der Gemeinde<br />

(Eichenstraße) zu erfolgen.<br />

Ein zusätzlicher direkter Anschluss an die Landesstraße wird keinesfalls gestattet.<br />

Durch die Widmung sind Nachteile für den Verkehr auf der Landesstraße nicht zu erwarten.<br />

Sollte es das Verkehrsaufkommen in Hinkunft erfordern, sind zur Ausschaltung von<br />

Behinderungen für die Verkehrsteilnehmer auf der Landesstraße vom Antragsteller der<br />

gegenständlichen Bewilligung die erforderlichen Maßnahmen, wie die Errichtung von<br />

Zusatz- bzw. Abbiegespuren oder einer Verkehrslichtsignalanlage vorzusehen.<br />

Hinsichtlich dem Nahbereich der Bebauungsflächen zur Landesstraße wird auf den Schutz der<br />

Straßen gemäß § 18 des Oö. Straßengesetzes 1991 i.d.g.F. hingewiesen, demnach Bauten und<br />

sonstige Anlagen an öffentlichen Straßen innerhalb eines Bereiches von acht Metern nur mit<br />

Zust<strong>im</strong>mung der Straßenverwaltung errichtet werden dürfen.<br />

Im Rahmen dieser Bebauungsplanbewilligung dürfen der Landesstraßenverwaltung keine<br />

Kosten hinsichtlich Lärmschutzmaßnahmen erwachsen.<br />

Gegen die Bewilligung des Bebauungsplanes besteht bei Einhaltung vorstehender<br />

Bedingungen von der Abteilung Straßenerhaltung und –betrieb kein Einwand.<br />

Durch diese Zust<strong>im</strong>mung wird entsprechenden Stellungnahmen der Straßenverwaltung bei<br />

anderen behördlichen Verfahren (z.B. Baugenehmigungsverfahren für die gegenständliche<br />

Liegenschaft) nicht vorgegriffen.<br />

Amt der Oö. Landesregierung<br />

Abteilung strategische Straßenplanung und Netzausbau (BauN-300.088/2-2007-Dom):<br />

Von BauN wird dazu keine Stellungnahme abgegeben und es wird zuständigkeitshalber auf<br />

die Stellungnahme von Bau E verwiesen. (Siehe vorstehend ausgeführt).<br />

OÖ. Ferngas AG, Service-Center:<br />

Wir erheben grundsätzlich keinen Einwand gegen die Änderung des o.a. Flächenwidmungs-<br />

bzw. Bebauungsplanes, verweisen jedoch auf die uns auferlegten behördlichen Vorschriften<br />

und Normen, wonach wir vor allem angehalten sind, einen Streifen von einem Meter lilnks<br />

und rechts der Leitungsachse von jeglicher Bebauung freizuhalten.<br />

Wir ersuchen Sie, uns zu allfälligen Behördenverhandlungen einzuladen, um unsere Rechte<br />

wahrnehmen zu können.<br />

Von den Grundbesitzern wurden folgende Stellungnahmen abgegeben:<br />

Ziegler Leopold & Susanne, Hueb 59, 4622 <strong>Eggendorf</strong><br />

§32,.Abs.1,Ziff.3,Fluchtlinien<br />

• Es muss eine anbauverpflichtende Baufluchtlinie strassenseitig geben. (siehe: Eichenstraße )<br />

4


§32,Abs.2, Ziff.11, äußere Gestaltung von Bauten und Anlagen:<br />

• Die Vorschreibung der Firstrichtung bleibt unverändert.<br />

Diese Stellungnahme ist nach dem 13.07.2007 be<strong>im</strong> Gemeindeamt <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong><br />

eingelangt und ist daher nach Ablauf der Stellungnahmefrist abgegeben worden.<br />

Zur Stellungnahme der Ehegatten Ziegler darf ausgeführt werden, dass in der Urfassung des<br />

Bebauungsplanes Löffelmann II aus dem Jahre 1989 keine anbauverbindlichen<br />

Baufluchtlinien vorgesehen sind. Die Firstrichtung des Hauptgebäudes war bisher<br />

nordwestlich-nordöstlich ausgerichtet und ist nunmehr nicht mehr zwingend vorgeschrieben.<br />

Der Vorsitzende bringt den vorstehenden Amtsvortrag <strong>im</strong> wesentlichen zur Kenntnis und<br />

erklärt, dass dieser Tagesordnungspunkt insbesondere deshalb dringlich ist, da bereits in den<br />

nächsten Wochen <strong>im</strong> Bebauungsplanbereich ein Bauvorhaben geplant ist und die Bewilligung<br />

nur nach Rechtskraft der Bebauungsplan-Änderung erteilt werden kann.<br />

Die Begriffsbest<strong>im</strong>mung „Verbindliche Anbaupflicht“ erörtert der Vorsitzende anhand der<br />

vorliegenden Änderungspläne.<br />

GR. Reder vertritt die Meinung, dass ein Gebäudeabstand von 5 m zu den<br />

Nachbargrundgrenzen wie <strong>im</strong> Bebauungsplan ausgewiesen, ausreichend ist.<br />

Zur Frage von GR Knebel, dass zur Nachbarparzelle Lukas nur ein Abstand von 3 m besteht,<br />

erklärt Bgm. Steinkogler, dass <strong>im</strong> alten Bebauungsplan in diesem Bereich verbindlich eine<br />

Garage zu errichten war. Somit hätten die Nachbarn direkt an deren Grundgrenze ein<br />

Gebäude hinnehmen müssen. Dies ist nun nicht mehr der Fall. Die Garage kann nunmehr<br />

auch anderswo situiert werden. Dadurch ist eine Verbesserung für die Familie Lukas<br />

eingetreten. Jedenfalls gibt es in diesem Zusammenhang keine Eingabe <strong>im</strong><br />

Änderungsverfahren.<br />

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgten stellt Bgm. Steinkogler nachstehenden<br />

BESCHLUSSANTRAG:<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong> möge die Änderung Nr. 1 zum<br />

Bebauungsplan Nr. 9 „Löffelmann II“ zum Beschluss erheben und das Verfahren abschließen.<br />

Ergebnis der Abst<strong>im</strong>mung durch Erheben der Hand:<br />

Einst<strong>im</strong>mig angenommen.<br />

2. Erweiterung des Caritas-Kindergartens der Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong>;<br />

Einrichtung einer 2. Gruppe mit Beginn Kindergartenjahr 2007/2008 –<br />

a) Finanzierungsplan – Beratung und Beschlussfassung<br />

b) Vergabe der Bau- und Lieferaufträge - Beratung und Beschlussfassung.<br />

5


A M T S V O R T R A G<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong> hat sich mit gegenständlicher<br />

Angelegenheit bereits in seinen Sitzungen am 28.06.2007 und 04.07.2007 eingehend befasst.<br />

In der Sitzung am 04.07.2007 wurde der Grundsatzbeschluss gefasst, für den Pfarrcaritas-<br />

Kindergarten <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong> die räumlichen Voraussetzungen für die Einrichtung<br />

eines 2. Gruppenraumes <strong>im</strong> Sinne des neuen Oö. Kinderbetreuungsgesetzes ab dem<br />

Kindergartenjahr 2007/2008 zu schaffen.<br />

Als Übergangslösung zur Unterbringung des Lehrerz<strong>im</strong>mers der Volksschule bzw. Personal<br />

des Kindergartens wird der derzeit leer stehende Werkraum <strong>im</strong> Erdgeschoss der Volksschule<br />

adaptiert. Die Kanzlei der Leiterin der Volksschule wird durch Teilung des Klassenz<strong>im</strong>mers<br />

mit einer Fläche von 76,30 m² <strong>im</strong> Obergeschoss der Volksschule geschaffen.<br />

Augrund des Auftragsvolumens fällt die Angelegenheit gemäß § 43 Oö. GdeO. 1990 i.d.g.F.<br />

in die Zuständigkeit des Gemeinderates.<br />

Die Errichtungskosten sowie die Einrichtung der 2. Kindergruppe und des Leiterz<strong>im</strong>mers für<br />

den Kindergarten belaufen sich aufgrund der vorliegenden Zusammenstellung auf<br />

€ 57.833,33, zzgl. 20 % MWSt. 11.566,67, gesamt € 69.400,00.<br />

a) Folgender Finanzierungsvorschlag liegt zur Beschlussfassung vor:<br />

Bezeichnung der<br />

Finanzierungsmittel<br />

Bis 2005 2006 2007<br />

Rücklagen 0<br />

Anteilsbetrag O.H. 0 0<br />

Interessentenbeiträge 0<br />

Vermögensveräußerung 0<br />

(Förderungs-)Darlehen 0<br />

(Bank-)Darlehen 0<br />

Sonstige Mittel 0<br />

Bundeszuschuss 0<br />

Landeszuschuss 23.200,00 23.200,00<br />

Bedarfszuweisung 46.200,00 46.200,00<br />

Summe in Euro 69.400,00 69.400,00<br />

Der vorstehende Finanzierungsvorschlag wurde in Absprache des Gemeindeamtes mit den<br />

zuständigen Abteilungen Bildung, Jugend, Sport und Gemeinde be<strong>im</strong> Amt der Oö.<br />

Landesregierung ausgearbeitet.<br />

Kurzfristig vor der heutigen Sitzung wurde jedoch noch mit Mitarbeitern des<br />

Gemeindereferenten telefonisch Kontakt aufgenommen, erklärt der Vorsitzende. Es wird<br />

empfohlen, die Kostenteilung mit 5/12 Abt. Bildung, Jugend, Sport, 5/12 Gemeindeabteilung<br />

und 2/12 Eigenanteil der Gemeinde zu beschließen.<br />

GVM. Mag. Dosti stellt die Frage, ob es bereits eine Finanzierungszusicherung seitens des<br />

Landes Oberösterreich gibt.<br />

6


Hiezu erklärt der Vorsitzende, dass es eine Zusage noch nicht gibt. Es ist aufgrund der<br />

Dringlichkeit jedoch rasch zu handeln, da die Räumlichkeiten für die 2. Kindergartengruppe<br />

bis September geschaffen sein müssen.<br />

Die Frage von GR Knebel, ob durch dieses BZ-Ansuchen andere bereits gestellte Ansuchen<br />

gekürzt werden, werden vom Vorsitzenden verneint.<br />

GVM. Mag. Dosti stellt den Zusatzantrag, dass der Finanzierungsvorschlag nur vorbehaltlich<br />

der schriftlichen Zusicherung durch das Amt der Oö. Landesregierung beschlossen werden<br />

soll.<br />

GR Hagmayr weist darauf hin, dass die Gemeinde aufgrund der neuen gesetzlichen<br />

Regelungen bereits jetzt tätig werden muss, damit <strong>im</strong> September ein reibungsloser<br />

Kindergartenbetrieb mit einer 2. Gruppe ermöglicht wird. Es bleibt der ÖVP vorbehalten,<br />

einen Antrag abzulehnen.<br />

Vgbm. Glück findet es widersinnig, dass den Gemeinden vom Land Oberösterreich<br />

gesetzliche Verpflichten auferlegt werden, die kurzfristig umzusetzen sind, jedoch darauf<br />

pochen, die Best<strong>im</strong>mungen des § 86 OÖ. GdeO. einzuhalten.<br />

Bgm. Steinkogler bringt vor, dass bereits jetzt umgebaut werden muss. Die Abrechnung des<br />

Kindergartenumbaues erfolgt nach Abschluss der Arbeiten. Dann werden auch erst die<br />

genauen Summen über Landesförderung und Bedarfszuweisungsmittel bekannt sein.<br />

Es folgten keine weiteren Wortmeldungen.<br />

Bgm. Steinkogler stellt nachstehenden<br />

BESCHLUSSANTRAG:<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong> möge<br />

A) den nachstehenden Finanzierungsvorschlag zum Beschluss erheben<br />

Bezeichnung der<br />

Finanzierungsmittel<br />

Bis 2005 2006 2007<br />

Rücklagen 0<br />

Anteilsbetrag O.H. 11.600 11.600<br />

Interessentenbeiträge 0<br />

Vermögensveräußerung 0<br />

(Förderungs-)Darlehen 0<br />

(Bank-)Darlehen 0<br />

Sonstige Mittel 0<br />

Bundeszuschuss 0<br />

Landeszuschuss 28.900 28.900<br />

Bedarfszuweisung 28.900 28.900<br />

Summe in Euro 69.400 69.400<br />

Ergebnis der Abst<strong>im</strong>mung durch Erheben der Hand:<br />

7 JA-St<strong>im</strong>men (SPÖ Fraktion)<br />

6 NEIN-St<strong>im</strong>men (ÖVP Fraktion)<br />

Danach wird über den Zusatzantrag von Frau GVM Mag. Dosti abgest<strong>im</strong>mt. Dieser lautet:<br />

7


Der Finanzierungsvorschlag wird nur vorbehaltlich der schriftlichen Zusicherung durch das<br />

Amt der Oö. Landesregierung beschlossen.<br />

Ergebnis der Abst<strong>im</strong>mung durch Erheben der Hand:<br />

9 JA-St<strong>im</strong>men (ÖVP Fraktion, Vbgm. Glück, GR Reder, GR Knebel)<br />

St<strong>im</strong>menthaltung (Bgm. Steinkogler, GR Hagmayr, GR. Mag. Marschalek, GR<br />

Schöller)<br />

Vorstehender Finanzierungsvorschlag wird somit vorbehaltlich der schriftlichen<br />

Zussicherung durch das Amt der OÖ. Landesregierung beschlossen.<br />

b) Nachstehende Anbote der erforderlichen Professionisten liegen vor:<br />

Baumeisterarbeiten:<br />

Firma Adresse Anbotsumme<br />

Bergmair & Co.Ges.m.b.H. 4550 Kremsmünster,<br />

Neuhofstraße 29<br />

Rankl Bau 4550 Kremsmünster,<br />

Greinerstraße 7<br />

Installation Sanitär/Heizung:<br />

Firma Adresse Anbotsumme<br />

Ing. Aigner GmbH. 4501 Neuhofen a.d.Krems,<br />

Kremstalstraße 18<br />

Installation Elektro:<br />

Firma Adresse Anbotsumme<br />

Schnell Elektro- &<br />

Datentechnik gmbH.<br />

Tischlerarbeiten:<br />

4531 Neuhofen a.d. Krems,<br />

Lastenstraße 7<br />

Firma Adresse Anbotsumme<br />

Josef Franzmair 4600 Schleißhe<strong>im</strong>, Dorfstraße<br />

17<br />

Malerarbeiten:<br />

Firma Adresse Anbotsumme<br />

Kreuz 4600 Thalhe<strong>im</strong> bei Wels,<br />

Gewerbestraße 12<br />

Für die Einrichtung liegen nunmehr folgende Anbote vor:<br />

11.209,16<br />

11.720,84<br />

4.323,20<br />

9.996,23<br />

3.120,00<br />

2.715,54<br />

Firma Adresse Anbotsumme<br />

Alpenkid Kindermöbel 4160 Aigen-Schlägl, Drei-<br />

22.577,36*)<br />

Resch GesmbH.<br />

sesselbergstr. 34<br />

Steiner Möbel GmbH. 4644Scharnstein,Badstraße 3 23.487,51**)<br />

8


*) abzgl. 8 % Rabatt und 3 % Skonto<br />

**) abzgl. 10 % Auftragsrabatt<br />

Im Rahmen des Kostendämpfungsverfahrens wurde an die Abt. Bildung, Jugend, Sport be<strong>im</strong><br />

Amt der Oö. Landesregierung ein Entwurf über die baulichen Maßnahmen samt<br />

Kostenschätzung in zweifacher Ausfertigung gerichtet.<br />

Das gesamte Bauvorhaben wird unter dem Titel „Kindergartenumbau“ geführt werden, da der<br />

Raumbedarf grundsätzlich vom Kindergarten ausgeht.<br />

Bgm. Steinkogler schlägt vor, jene Aufträge heute zu vergeben, wo bereits zwei<br />

Firmenangebote vorliegen.<br />

Hiezu bringt Vbgm. Glück den Vorschlag vor, grundsätzlich alle erforderlichen Arbeiten an<br />

den billigstbietenden Professionisten zu vergeben. So könnten alle Aufträge nach vorliegen<br />

der noch fehlenden Anbote ohne weiteren Beschluss vergeben werden.<br />

Zur erforderlichen Kindergarteneinrichtung stellt GVM. Mag. Dosti die Anfrage, ob ein<br />

diesbezüglicher Auftrag bereits, von wem auch <strong>im</strong>mer, an die Firma Alpenkid ergangen ist.<br />

Die Firma Alpenkid ist bei der Anbotlegung bereits auf die Wünsche der<br />

Kindergarteninspektorin be<strong>im</strong> Amt der Oö. Landesregierung, Frau Strassser, eingegangen.<br />

Bgm. Steinkogler erklärt, dass es der Firma Alpenkid zwar bekannt ist, dass das gelegte<br />

Anbot preislich günstig ist, jedoch erfolgte weder von ihm noch von der Verwaltung des<br />

Gemeindeamtes eine Auftragserteilung.<br />

Für die noch fehlenden Anbote wurde eine letzte Einreichfrist bis 27.07.2007 festgelegt.<br />

Zusammenfassend wird daher vorgeschlagen:<br />

BESCHLUSSANTRAG:<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong> möge beschließen:<br />

„Die Frist für die Einreichung der noch fehlenden Anbote wird bis Freitag, 27.07.2007<br />

verlängert. Sollten bis dahin Anbote nicht vorgelegt werden, werden die nachstehenden<br />

Firmen mit den Bau- bzw. Lieferaufträgen für die Errichtung eines 2.Gruppenraumes <strong>im</strong><br />

Sinne des neuen Oö. Kinderbetreuungsgesetzes ab dem Kindergartenjahr 2007/2008<br />

beauftragt:<br />

1. Baumeisterarbeiten:<br />

Firma Bergmair & Co.Ges.m.b.H., 4550 Kremsmünster, Neuhofstraße 29,<br />

Anbotsumme € 11.209,16<br />

2. Installation Sanitär/Heizung:<br />

Firma Ing. Aigner Ges.m.b.H., 4501 Neuhofen an der Krems, Kremstalstraße 18,<br />

Anbotsumme € 4.323,20<br />

3. Installation Elektro:<br />

Firma Schnell, Elektro- und Datentechnik GmbH., 4531 Neuhofen an der Krems,<br />

Lastenstraße 7, Anbotsumme € 9.996,23<br />

9


4. Malerarbeiten:<br />

Firma Kreuz, 4600 Thalhe<strong>im</strong> bei Wels, Gewerbestraße 12, Anbotsumme €<br />

2.715,54<br />

5. Tischlerarbeiten:<br />

Firma Josef Franzmair, 4600 Schleißhe<strong>im</strong>, Dorfstraße 17, Anbotsumme €<br />

3.120,00<br />

6. Kindergarteneinrichtung:<br />

Firma Alpenkid, Kindermöbel Resch GesmbH., 4160 Aigen-Schlägl,<br />

Dreisesselbergstraße 34, Anbotsumme € 22.577,36<br />

Ergebnis der Abst<strong>im</strong>mung durch Erheben der Hand:<br />

Einst<strong>im</strong>mig angenommen<br />

3. Allfälliges<br />

Keine Wortmeldungen.<br />

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen<br />

nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 19.55 Uhr<br />

...........................................................................................................................................<br />

Vorsitzender Schriftführer<br />

...........................................................................................................................................<br />

Gemeinderat Gemeinderat<br />

Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegenden<br />

<strong>Verhandlungsschrift</strong>en vom 28.06.2007 und 04.07.2007 in der Sitzung vom<br />

26.07.2007 keine Einwendungen erhoben wurden.<br />

<strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong>, am 26.07.2007<br />

Der Vorsitzende<br />

............................................................<br />

10

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