28.01.2013 Aufrufe

amtsvortrag - Eggendorf im Traunkreis

amtsvortrag - Eggendorf im Traunkreis

amtsvortrag - Eggendorf im Traunkreis

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Verhandlungsschrift<br />

Lfd. Nr 4 Jahr 2010<br />

über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong> am<br />

Donnerstag, 30.09.2010. Tagungsort: Gemeindeamt <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong><br />

1. Bgm. Ing. Walter Schiller als Vorsitzender<br />

2. Vbgm. Klaus Herbert Hofw<strong>im</strong>mer<br />

3. GR DI Franz Kaltenbrunner<br />

4. GR Brigitte Aigner<br />

5. GR. Peter Sacher<br />

6. GR. Hermann Reder<br />

7. GR. Josef Hagmayr<br />

8. GR. Mathilde Hagmayr<br />

9. GR. Mag. Eckhard Mittendorfer<br />

10. GR. Ing. Anton Reder<br />

Anwesende<br />

Ersatzmitglieder:<br />

GRE Markus Schachermayr für GR Mag. Andreas Ortmayr<br />

GRE Herbert Josef Krennhuber für GR. Bernhard Neubauer<br />

GRE Maria Schöller für GR. Erich Laukas<br />

Der Leiter des Gemeindeamtes: Hermann Machetanz<br />

Fachkundige Personen (§ 66 Abs. 2 O.ö. GemO. 1990 idgF.):<br />

Es fehlen:<br />

Entschuldigt: unentschuldigt:<br />

GR. Mag. Andreas Ortmayr<br />

GR. Bernhard Neubauer<br />

GR. Erich Laukas<br />

Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 O.ö. GemO. 1990): Hermann Machetanz


Der Vorsitzende eröffnet um 19.30 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass<br />

a) die Sitzung von ihm einberufen wurde;<br />

b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an alle<br />

Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 22.09.2010 (§ 45 Abs.<br />

4 Oö. GdeO); die Bekanntgabe der Tagesordnung am 22.09.2010 erfolgt ist;<br />

die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am 21.09.2010<br />

öffentlich kundgemacht wurde;<br />

c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;<br />

d) dass die Verhandlungsschrift über die Sitzung vom 17.06.2010 während der<br />

Amtsstunden <strong>im</strong> Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen sind, während der Sitzung<br />

zur Einsicht noch aufliegen und gegen diese Verhandlungsschriften bis zum<br />

Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können.<br />

Zuhörer waren nicht anwesend.<br />

Der Vorsitzende ging sodann in die Tagesordnung über.<br />

TAGESORDNUNG:<br />

1. Berichte des Bürgermeisters<br />

2. Prüfbericht über die Sitzung des Prüfungsausschusses der Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong><br />

<strong>Traunkreis</strong> vom 29.06.2010 – Kenntnisnahme.<br />

3. Prüfbericht über die Sitzung des Prüfungsausschusses der Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong><br />

<strong>Traunkreis</strong> vom 13.07.2010 – Kenntnisnahme.<br />

4. Ankauf eines Kommunaltraktors samt Zusatzgeräten –<br />

a) Finanzierungsplan des Amtes der Oö. Landesregierung<br />

b) Zwischenfinanzierung durch Rücklagen<br />

– Beratung und Beschlussfassung.<br />

5. Sport Union <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong> – Ansuchen um zusätzliche Unterstützung für<br />

das Jahr 2010 zur Sanierung der Stockbahnen vom 09.11.2009 – Beratung und<br />

Beschlussfassung.<br />

6. Abschluss einer Vereinbarung zwischen der Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong> und<br />

Ludwig und Anna Schützenhofer, 4622 <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong>, Brunnern 6<br />

bezüglich des Verkaufs von Grundflächen aus Grundstück 1750, EZ. 299, KG.<br />

<strong>Eggendorf</strong> – Beratung und Beschlussfassung.<br />

7. Auflassung von öffentlichem Gut lt. Teilungsausweis Haydinger-Donau ZT GmbH.,<br />

4600 Wels, Kaiser-Josef-Platz 26, GZ. 8747/10 vom 21.04.2010 – Beratung und<br />

Beschlussfassung.<br />

2


8. Ortserweiterung Schlossfeld 1. Etappe – Errichtung der Infrastruktur –<br />

a) Auftragsvergabe zur Errichtung der Wasserversorgungsanlage<br />

b) Auftragsvergabe zur Errichtung der Abwasserbeseitigungsanlage<br />

Beratung und Beschlussfassung.<br />

9. Ortserweiterung Schlossfeld 1. Etappe – Auftragsvergabe an Herrn DI Josef Sperrer,<br />

Fluchtwang 24, 4650 Edt bei Lambach für Ausschreibung und Bauleitung – Beratung<br />

und Beschlussfassung.<br />

10. Ortserweiterung Schlossfeld 1. Etappe – Zusätzliche Vertragliche Vereinbarungen<br />

zwischen der Oö. Baulandentwicklungsfonds GmbH., Europaplatz 1 a, 4020 Linz und<br />

der Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong><br />

a) Nachtrag zum Kaufvertrag vom 20.08.2010 bezüglich Grundstück 796/34, EZ 373,<br />

KG. <strong>Eggendorf</strong><br />

b) Rückabtretungsvertrag bezüglich Grundstück 799/4 u.a., EZ. 299, KG. <strong>Eggendorf</strong><br />

11. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die Sitzung des Gemeinderates der<br />

Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong> vom 17.06.2010 – Beratung und<br />

Beschlussfassung.<br />

12. Allfälliges<br />

Beratungsverlauf und Beschlüsse<br />

1. Berichte des Bürgermeisters<br />

a) Bebauung des gemeindeeigenen Grundstückes 812/4, EZ. 407, KG. <strong>Eggendorf</strong><br />

Bezüglich baulicher Verwertung des Grundstückes neben Ofner liegt ein<br />

Planungsentwurf der Bauträger GmbH. Günterseder/Hofinger vor. Dieser sieht eine<br />

Bebauung des Grundstückes mit 3 Doppelhäusern vor. Es werden drei<br />

Baustufenvarianten angeboten. Die teuerste Variante beläuft sich auf € 265.000,00.<br />

Die Grundfläche von 2.605 m² würde sich auf die einzelnen Wohnhäuser aufteilen.<br />

In diesem Zusammenhang müssten von der Gemeinde folgende Festlegungen<br />

getroffen werden:<br />

1. Erschließung der Grundstücke über eine neue Straße entlang der Grundgrenze<br />

Ofner, wobei zusätzlich zu klären wäre, ob es eine Privat- oder Öffentliche<br />

Straße werden soll. Bei den Baukosten könnte eine Kostenteilung möglich<br />

sein, wobei eventuell die Staubfre<strong>im</strong>achung von der Gemeinde übernommen<br />

werden könnte.<br />

2. Anschluss der Liegenschaften Wasser und Kanal über die bereits bestehende<br />

Erschließungsstraße <strong>im</strong> Westen.<br />

3. Der Grundpreis ist festzulegen. Dieser liegt derzeit zwischen € 55,00 und<br />

70,00 je Quadratmeter.<br />

4. Der bestehende Bebauungsplan 14 sieht derzeit eine dreigeschossige, offene<br />

Bauweise vor. Der Bebauungsplan wäre entsprechend anzupassen.<br />

5. Ein Infrastrukturbeitrag in Höhe von € 7,00 je Quadratmeter ist zu entrichten.<br />

Für dieses Bauvorhaben könnte ein Optionsvertrag für die Zeit der Bewerbung des<br />

Projektes abgeschlossen werden, der die vorstehenden Parameter vorsieht. Dieser<br />

könnte für die Zeit von 1 bis 1,5 Jahre abgeschlossen werden.<br />

3


) Entfernen von ins Öffentliche Gut ragende Sträucher und Bäume<br />

Zum Ersuchen von GVM Hermann Reder in der letzten Gemeindevorstandssitzung<br />

wird festgehalten, dass der Liegenschaftsbesitzer Franz Ettl die <strong>im</strong> Bereich der<br />

Liegenschaft Bothe ins öffentliche Gut ragenden Äste entfernen wird.<br />

c) Bauarbeiten der Straßenmeisterei Kremsmünster <strong>im</strong> Gemeindegebiet<br />

Folgende Arbeiten sind mit Ausnahme der Asphaltierung bereits durchgeführt:<br />

Bushaltestelle <strong>im</strong> Bereich der Eichenstraße, Lückenschluss Stichstraße zu Aichenauer<br />

bzw. Gehweg Eichenstraße, Gehweg „Goasleiten“, Umkehrplatz Kroisbach<br />

(Thalhammergründe) <strong>im</strong> Bereich Liegenschaft Eckersdorfer und Kopatsch. Die<br />

Asphaltierungsarbeiten sollen <strong>im</strong> Oktober 2010 durchgeführt werden. Die<br />

Asphaltdecke wird 5 - 7 cm betragen.<br />

Für die Asphaltierung liegen Preise der Straßenmeisterei Kremsmünster (aufgrund der<br />

Jahresausschreibung) vor. Diese werden mit dem Anbot für die Sanierung der Schloss-<br />

Straße der Firma Swietelsky verglichen und sodann die Asphaltierung an den<br />

Billigstbieter vergeben.<br />

d) Entwicklung der Bundesabgaben<br />

Verlesung des Schreibens des Amtes der Oö. Landesregierung, Direktion Inneres und<br />

Kommunales vom 26.08.2010, Zl. IKD(Gem)-511001/313-2010-Pra.<br />

2. Prüfbericht über die Sitzung des Prüfungsausschusses der Gemeinde <strong>Eggendorf</strong><br />

<strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong> vom 29.06.2010 – Kenntnisnahme.<br />

Berichterstatter: Bgm. Ing. Walter Schiller<br />

A M T S V O R T R A G :<br />

Gemäß § 91 Oö. GemO 1990 i.d.g.F. hat der Gemeinderat die Gebarung der Gemeinde,<br />

einschließlich ihrer wirtschaftlichen Unternehmungen, sowie der in der Verwaltung der<br />

Gemeinde stehenden selbständigen Fonds und und Stiftungen zu überwachen. Hiezu hat er<br />

aus seiner Mitte für die Dauer seiner Funktionsperiode einen Prüfungsausschuss zu bestellen.<br />

Nunmehr liegt der Bericht des Prüfungsausschusses seiner Sitzung vom 29.06.2010 vor.<br />

Inhalt des Berichtes bildet die Überprüfung der Jahresrechnung des Caritas-Kindergartens für<br />

das Jahr 2009 bzw. die Überprüfung von Außenständen an Gemeindeabgaben.<br />

Vor der Vorlage des Berichtes an den Gemeinderat ist dem Bürgermeister Gelegenheit zu<br />

einer schriftlichen Äußerung zu geben.<br />

Der Prüfbericht sowie die Verhandlungsschrift über die betreffende Sitzung des<br />

Prüfungsausschusses ist den <strong>im</strong> Gemeinderat vertretenen Fraktionen binnen 8 Wochen nach<br />

Unterfertigung des Prüfberichtes, jedenfalls mit der Einladung zur nächsten<br />

Gemeinderatssitzung zuzustellen. Der Prüfbericht ist binnen zwölf Wochen ab Unterfertigung<br />

<strong>im</strong> Gemeinderat zu behandeln.<br />

GR. Josef Hagmayr bringt vor, dass eine Änderung des Pfarrcaritas-Kindergartens in einen<br />

Gemeindekindergarten, wie vom Mandatsträger bei der gegenständlichen Prüfungsausschuss-<br />

Sitzung vorgeschlagen, nicht sinnvoll wäre. Vom wirtschaftlichen Standpunkt gesehen, ist ein<br />

4


Pfarr-Caritaskindergarten für die Gemeinde günstiger. Dieser Auffassung schließt sich GVM.<br />

Hermann Reder an.<br />

Hiezu erklärt Bgm. Ing. Walter Schiller, dass ein Caritas-Kindergarten nur solange bestehen<br />

kann, solange es einen Mandatsträger gibt. Das Kindergartenpersonal selbst bemüht sich um<br />

einen neuen Mandatsträger, da die Befürchtung besteht, dass bei Übernahme des<br />

Kindergartens durch die Gemeinde, das Personal eventuell Vordienstzeiten verlieren könnte.<br />

Im Gespräch ist die Tochter der Kindergartenhelferin Rosa Bründl, Bettina Bründl.<br />

Bgm. Ing. Walter Schiller stellt sodann nachstehenden<br />

Beschlussantrag:<br />

„Der Gemeinderat möge den Prüfbericht über die Sitzung des Prüfungsausschusses vom<br />

29.06.2010 zur Kenntnis nehmen.“<br />

Ergebnis der Abst<strong>im</strong>mung durch Erheben der Hand:<br />

Einst<strong>im</strong>mig zur Kenntnis genommen.<br />

3. Prüfbericht über die Sitzung des Prüfungsausschusses der Gemeinde <strong>Eggendorf</strong><br />

<strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong> vom 13.07.2010 – Kenntnisnahme.<br />

Berichterstatter: Bgm. Ing. Walter Schiller<br />

A M T S V O R T R A G :<br />

Gemäß § 91 Oö. GemO 1990 i.d.g.F. hat der Gemeinderat die Gebarung der Gemeinde,<br />

einschließlich ihrer wirtschaftlichen Unternehmungen, sowie der in der Verwaltung der<br />

Gemeinde stehenden selbständigen Fonds und und Stiftungen zu überwachen. Hiezu hat er<br />

aus seiner Mitte für die Dauer seiner Funktionsperiode einen Prüfungsausschuss zu bestellen.<br />

Nunmehr liegt der Bericht des Prüfungsausschusses seiner Sitzung vom 13.07.2010 vor.<br />

Inhalt des Berichtes bildet die Überprüfung der Vorschreibung der Wasser- und<br />

Kanalgebühren für 2009 und der einzuhebenden Gebühren in Verbindung mit dem<br />

Prüfbericht des Landes Oberösterreich vom 02.06.2010 (allgemeine Prüfungsfeststellungen).<br />

Vor der Vorlage des Berichtes an den Gemeinderat ist dem Bürgermeister Gelegenheit zu<br />

einer schriftlichen Äußerung zu geben.<br />

Der Prüfbericht sowie die Verhandlungsschrift über die betreffende Sitzung des<br />

Prüfungsausschusses ist den <strong>im</strong> Gemeinderat vertretenen Fraktionen binnen 8 Wochen nach<br />

Unterfertigung des Prüfberichtes, jedenfalls mit der Einladung zur nächsten<br />

Gemeinderatssitzung zuzustellen. Der Prüfbericht ist binnen zwölf Wochen ab Unterfertigung<br />

<strong>im</strong> Gemeinderat zu behandeln.<br />

Bgm. Ing. Walter Schiller bringt zu den Kanalbenützungsgebühren vor, dass es aufgrund der<br />

derzeitigen Best<strong>im</strong>mungen in der Gebührenordnung (Grundgebühr, Gebühr bis 60 m³ und<br />

Gebühr über 60 m³) schwierig ist, die Vorgaben der Aufsichtsbehörde genau zu erreichen.<br />

Daher schlägt er vor, grundsätzlich eine Verbrauchsgebühr für die Kanalbenützung gemäß<br />

5


den Vorgaben der Aufsichtsbehörde einzuheben. Dies wären derzeit € 3,36 (3,16 + 0,20 für<br />

Abgangsgemeinde). Es besteht die Möglichkeit der Behandlung dieses Themas <strong>im</strong><br />

Gemeindevorstand oder <strong>im</strong> Bauausschuss.<br />

GR. DI Franz Kaltenbrunner spricht sich für eine Grundgebühr und eine Verbrauchsgebühr<br />

aus.<br />

GVM. Hermann Reder bringt vor, dass der Grund für die Staffelung der verbrauchsbezogenen<br />

Kanalbenützungsgebühr in zwei Stufen (bis 60 m³ und über 60 m³) derjenige war, um den<br />

Spargedanken bei der Bevölkerung zu wecken.<br />

Es wurde festgelegt, dass sich die Fraktionen bis zu einer Behandlung in einem<br />

Kollegialorgan beraten sollen.<br />

Bgm. Ing. Walter Schiller stellt sodann nachstehenden<br />

Beschlussantrag:<br />

„Der Gemeinderat möge den Prüfbericht über die Sitzung des Prüfungsausschusses vom<br />

13.07.2010 zur Kenntnis nehmen.“<br />

Ergebnis der Abst<strong>im</strong>mung durch Erheben der Hand:<br />

Einst<strong>im</strong>mig zur Kenntnis genommen.<br />

4. Ankauf eines Kommunaltraktors samt Zusatzgeräten –<br />

a) Finanzierungsplan des Amtes der Oö. Landesregierung<br />

b) Zwischenfinanzierung durch Rücklagen<br />

– Beratung und Beschlussfassung.<br />

Berichterstatter: Bgm. Ing. Walter Schiller<br />

A M T S V O R T R A G :<br />

Die Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong> ist <strong>im</strong> Besitz eines Traktors der Marke Steyr 8080 A.<br />

Dieses Fahrzeug wurde <strong>im</strong> Jahre 1986 bereits gebraucht ankauft und weist ein Alter von ca.<br />

25 .Jahren auf.<br />

Aufgrund der enormen Einsatzstunden traten in den letzten Jahren bereits mehrere, auch<br />

größere Reparaturen auf, die eine enorme finanzielle Belastung für die Gemeinde <strong>Eggendorf</strong><br />

<strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong> darstellen.<br />

Es ist daher der Ankauf eines Kommunaltraktors samt Zusatzgeräten vorgesehen.<br />

a) Finanzierungsplan des Amtes der Oö. Landesregierung<br />

Zu diesem Zweck wurde am 02.06.2010 be<strong>im</strong> Amt der Oö. Landesregierung ein Antrag auf<br />

Gewährung einer Bedarfszuweisung gestellt.<br />

6


Mit Schreiben vom 21.07.2010, Zl. IKD(Gem)-311169/404-2010-Bl übermittelt das Amt der<br />

Oö. Landesregierung, Direktion Inneres und Kommunales nachstehenden<br />

Finanzierungsvorschlag:<br />

Bezeichnung der<br />

Bis 2010 2011 2012 Gesamt in<br />

Finanzierungsmittel<br />

Rücklagen<br />

EURO<br />

Anteilbetrag o.H. 7.000 7.100 14.100<br />

Bedarfszuweisung 50.000 50.000 100.000<br />

Summe in EURO 7.000 57.100 50.000 114.100<br />

Die Gewährung und Flüssigmachung der in Aussicht gestellten Bedarfszuweisungsmittel<br />

erfolgt:<br />

auf Antrag der Gemeinde,<br />

bei Nachweis des Bedarfes und des Einsatzes der vorgesehenen Eigen- bzw. der übrigen vorgesehenen<br />

Finanzierungsmittel und<br />

nach Verfügbarkeit der Bedarfszuweisungsmittel.<br />

Auf die Best<strong>im</strong>mung des § 80 Abs. 2 der Oö. Gemeindeordnung 1990 wird verwiesen.<br />

Ein Protokollauszug jener Gemeinderatssitzung, dem der Beschluss der oben angeführten<br />

Finanzierung entnommen werden kann, ist vorzulegen.<br />

b) Zwischenfinanzierung durch Rücklagen<br />

Aus dem vorliegenden Finanzierungsplan des Amtes der Oö. Landesregierung ist zu<br />

entnehmen, dass Bedarfszuweisungen erstmalig <strong>im</strong> Jahre 2011 zu erwarten sind.<br />

Aufgrund der Dringlichkeit der Ersatzbeschaffung eines Kommunaltraktors ist nun eine<br />

Zwischenfinanzierung durch Rücklagen vorgesehen.<br />

Diesbezüglich wurde am 06.08.2010 Kontakt mit der Aufsichtsbehörde aufgenommen und<br />

teilte diese unverzüglich mit, mit der Zwischenfinanzierung durch Rücklagen unter der<br />

Bedingung einverstanden zu sein, dass nach Flüssigmachung der Bedarfszuweisungen in den<br />

Jahren 2011 und 2012 in Höhe von je € 50.000,00, diese wiederum der entsprechenden<br />

Rücklage zugeführt werden.<br />

Seitens der Verwaltung wird nun, nach Rücksprache mit dem Bürgermeister, vorgeschlagen,<br />

eine Zwischenfinanzierung des Traktorankaufs samt Zusatzgeräten durch eine Entnahme von<br />

der Tilgungsrücklage „Kanalisation“ vorzunehmen. Diese Rücklage weist per 31.12.2009<br />

eine Höhe von € 128.087,27 aus.<br />

GR. DI Franz Kaltenbrunner ist der Auffassung, dass die vorläufige Finanzierung durch<br />

Rücklagen die kostengünstigste Finanzierungsvariante darstellt<br />

Dieser Meinung schließt sich GVM. Hermann Reder an.<br />

Weitere Wortmeldungen erfolgten nicht.<br />

7


Bgm. Ing. Walter Schiller stellt sodann nachstehenden<br />

Beschlussantrag:<br />

„Der Gemeinderat möge beschließen:<br />

a) dem oa. Finanzierungsvorschlag des Amtes der Oö. Landesregierung, Direktion<br />

Inneres und Kommunales mit Datum 21.07.2010, Zl. IKD(Gem)-311169/404-2010-Bl<br />

mit nachstehender Finanzierung seine Zust<strong>im</strong>mung erteilen:<br />

Bezeichnung der<br />

Bis 2010 2011 2012 Gesamt in<br />

Finanzierungsmittel<br />

Rücklagen<br />

EURO<br />

Anteilbetrag o.H. 7.000 7.100 14.100<br />

Bedarfszuweisung 50.000 50.000 100.000<br />

Summe in EURO 7.000 57.100 50.000 114.100<br />

und<br />

b) die Zwischenfinanzierung des Ankaufes des Kommunaltraktors samt Zusatzgeräten<br />

durch Entnahme aus der Tilgungsrücklage „Kanalisation“ in Höhe der<br />

Anschaffungskosten genehmigen.“<br />

Ergebnis der Abst<strong>im</strong>mung durch Erheben der Hand:<br />

Einst<strong>im</strong>mig angenommen.<br />

5. Sport Union <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong> – Ansuchen um zusätzliche Unterstützung<br />

für das Jahr 2010 zur Sanierung der Stockbahnen vom 09.11.2009 – Beratung<br />

und Beschlussfassung.<br />

Berichterstatter: Bgm. Ing. Walter Schiller<br />

A M T S V O R T R A G :<br />

Mit Eingabe vom 09.11.2009 ersucht die Sport Union <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong>, Sektion<br />

Stock um zusätzliche Geldmittel für das Jahr 2010 zur Sanierung der Stockbahnen.<br />

Als Begründung wird angeführt, dass aufgrund des schlechten Zustandes der Asphaltdecke<br />

eine Sanierung unbedingt erforderlich ist.<br />

Mit dieser Angelegenheit hat sich der Vorstand der Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong><br />

mehrmlas und zuletzt in seiner Sitzung am 28.06.2010 befasst.<br />

Hiebei wurde der einst<strong>im</strong>mige Beschluss gefasst, dass der Antragsteller zur Beurteilung der<br />

Höhe der zusätzlichen Subvention noch einen entsprechenden Kostenvoranschlag und einen<br />

entsprechenden Finanzierungsplan, welcher sonstige Förderungen und Subventionen zu<br />

beinhalten soll, vorzulegen hat.<br />

8


Mittlerweile liegen dem Gemeindeamt <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong> die zur Entscheidung<br />

erforderlichen Unterlagen vor (Schreiben der SPORT UNION EGGENDORF vom<br />

04.06.2010).<br />

In diesem Zusammenhang wird festgehalten, dass der Sport Union Stock bis dato eine<br />

laufende jährliche Subvention in Höhe von € 500,00 zuerkannt wird.<br />

Im Voranschlag für das Finanzjahr 2010 wurde bei Haushaltsstelle 1/262/7571 „Subvention<br />

Sportverein (Stock) ein Zuschuss von € 1.000,00 vorgesehen.<br />

Aus dem oa. Schreiben der SPORT UNION <strong>Eggendorf</strong> ist zu entnehmen, dass der Wunsch<br />

auf Förderung seitens der Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong> in Höhe von € 2.000,00<br />

besteht.<br />

Der Vorstand der Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong> hat in oa. Sitzung beschlossen, dem<br />

Gemeinderat der Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> zu empfehlen, dass der Sport Union <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong><br />

<strong>Traunkreis</strong>, Sektion Stock für das Jahr 2010 eine zusätzliche Subvention in Höhe von €<br />

2000,00 für außergewöhnliche Belastungen <strong>im</strong> Rahmen der Sanierung der Asphaltdecke der<br />

Stockbahnen zuerkannt wird.<br />

Die Ausbezahlung der Subvention wird von der Vorlage entsprechender saldierter<br />

Rechnungen für oa. Sanierungsvorhaben abhängig gemacht.<br />

GR. Josef Hagmayr erkundigt sich, ob der Betrag von € 2.000,00 die allgemeine jährliche<br />

Förderung in Höhe von € 500,00 beinhaltet.<br />

Der Vorsitzende bringt in Beantwortung dieser Frage vor, dass es sich um eine zusätzliche<br />

Förderung handelt, die ausschließlich die Sanierung der Stockbahnen betrifft.<br />

Bgm. Ing. Walter Schiller stellt sodann nachstehenden<br />

Der Gemeinderat möge beschließen:<br />

BESCHLUSSANTRAG:<br />

„Der Sport Union <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong>, Sektion Stock wird für das Jahr 2010 eine<br />

zusätzliche Subvention in Höhe von max<strong>im</strong>al € 2.000,00 für außergewöhnliche Belastungen<br />

<strong>im</strong> Rahmen der Sanierung der Asphaltdecke der Stockbahnen zuerkannt.<br />

Die Ausbezahlung der Subvention wird von der Vorlage entsprechender saldierter<br />

Rechnungen für oa. Sanierungsvorhaben abhängig gemacht.<br />

Diese Vereinbarung gilt nur für das Finanzjahr 2010. Bei Durchführung des Vorhabens zu<br />

einem späteren Zeitpunkt ist dem Gemeindeamt ein neues Ansuchen um Subventionierung<br />

vorzulegen.<br />

Ergebnis der Abst<strong>im</strong>mung durch Erheben der Hand:<br />

Einst<strong>im</strong>mig angenommen.<br />

9


6. Abschluss einer Vereinbarung zwischen der Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong><br />

und Ludwig und Anna Schützenhofer, 4622 <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong>, Brunnern<br />

6 bezüglich des Verkaufs von Grundflächen aus Grundstück 1750, EZ. 299, KG.<br />

<strong>Eggendorf</strong> – Beratung und Beschlussfassung.<br />

Berichterstatter: Bgm. Ing. WalterSchiller<br />

A M T S V O R T R A G :<br />

Aufgrund der Vorsprache von Herrn Ludwig Schützenhofer be<strong>im</strong> Gemeindeamt <strong>Eggendorf</strong><br />

<strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong> vom 02.07.2009, in dem das Begehren um Erwerb einer Teilfläche des<br />

Öffentlichen Gutes Parzelle Nr. 1750, EZ. 299, KG. <strong>Eggendorf</strong> ausgesprochen wurde, hat sich<br />

der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong> bereits mehrmals und zuletzt in<br />

seiner Sitzung am 22.04.2010 befasst und folgenden einst<strong>im</strong>migen Beschluss gefasst:<br />

1. Der Verkaufspreis je Quadratmeter für die von der Familie Schützenhofer zu<br />

erwerbenden Grundflächen <strong>im</strong> Gesamtausmaß von voraussichtlich 848 m² wird mit €<br />

3,00 festgelegt.<br />

2. Titel des Eigentumserwerbes ist Kauf.<br />

3. Alle aus diesem Rechtsgeschäft auflaufenden Nebenkosten, betreffend den Ankauf der<br />

Teilfläche aus Grundstück 1750, EZ. 299, KG. <strong>Eggendorf</strong> sind von der Familie<br />

Schützenhofer zu leisten.<br />

4. Für die Auflassung der Teilflächen des Öffentlichen Gutes ist das Verfahren gemäß §<br />

11 Oö. Straßengesetz durchzuführen.<br />

5. Die grundbücherliche Durchführung des Teilungsplanes erfolgt durch die Gemeinde<br />

<strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong> und die Familie Schützenhofer <strong>im</strong> aliquoten Verhältnis.<br />

Nunmehr liegt die Endvermessung über die Verlegung bzw. Sanierung des letzten Teiles des<br />

Güterweges Leiten <strong>im</strong> Bereich der landwirtschaftlichen Liegenschaften Schützenhofer und<br />

Ortbauer vor, aus dem die einzelnen Tausch- bzw. Erwerbsflächen für das gegenständliche<br />

Rechtsgeschäft zu entnehmen sind.<br />

Im Zuge der Sanierung des GW Leiten bzw. der Auflösung von Teilflächen des Öffentlichen<br />

Gutes 1750, EZ. 299, KG. <strong>Eggendorf</strong> fallen somit netto 832 m² an Grundfläche der Familie<br />

Schützenhofer zu.<br />

Nunmehr ist abschließend eine Vereinbarung zwischen der Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong><br />

<strong>Traunkreis</strong> und den Ehegatten Ludwig und Anna Schützenhofer, 4622 <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong><br />

<strong>Traunkreis</strong>, Brunnern 6 bezüglich des Verkaufs der entbehrlichen Grundflächen aus<br />

Grundstück 1750, EZ. 299, KG. <strong>Eggendorf</strong> wie folgt abzuschließen:<br />

V E R E I N B A R U N G<br />

aufgenommen am<br />

Anwesend:<br />

Seitens der Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong> als Verwalter des Öffentlichen Gutes und<br />

Grundverkäufer: Bgm. Ing. Walter Schiller, 4622 <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong> 54<br />

10


Als Grundkäufer: Ludwig und Anna Schützenhofer, Brunnern 6, 4622 <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong><br />

<strong>Traunkreis</strong><br />

G e g e n s t a n d<br />

ist der Verkauf von entbehrlich gewordenem Gemeindestraßengrund an -----<br />

<strong>im</strong> Bereich der landwirtschaftlichen Liegenschaften 1746, 1747 und 1748, je EZ. 68, je KG.<br />

<strong>Eggendorf</strong> der Verkehrsfläche der Gemeinde (Sonstige - Straßenanlage) mit den Parz. Nr.<br />

1627 und 1750, je EZ. 299, je KG. <strong>Eggendorf</strong>.<br />

Herr und Frau Ludwig und Anna Schützenhofer sind Eigentümer der Grundstücke Nr. 1746,<br />

1747 und 1748, je EZ. 68, je KG. <strong>Eggendorf</strong>.<br />

An diese Grundstücke grenzen entbehrlich gewordene Teilflächen aus Verkehrsflächen der<br />

Gemeinde.<br />

Herr/Frau Ludwig und Anna Schützenhofer, 4622 <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong>, Brunnern 6,<br />

kaufen und übernehmen und die Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong>, 4622 <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong><br />

<strong>Traunkreis</strong> 54 verkauft und übergibt diesen entbehrlich gewordene Grundstücksteile <strong>im</strong><br />

Ausmaß von 832 m² zum Kaufpreis von € 3,00/m² zur Arrondierung ihres Grundbesitzes.<br />

Die Fläche von 832 m² ergibt sich wie folgt.<br />

Teilfläche Öffentliches Gut Parz. 1750 961 m²<br />

+ Teilfläche Öffentliches Gut Parz. 1627 7 m²<br />

+ Teilfläche Öffentliches Gut Parz. 1627 3 m²<br />

+ Teilfläche 5 aus Endvermessung 3 m²<br />

+ Teilfläche 6 aus Endvermessung 14 m² 988 m²<br />

- Teilfläche 1 aus Endvermessung 1 m²<br />

- Teilfläche 9 aus Endvermessung 10 m²<br />

- Teilfläche 10 aus Endvermessung 11 m²<br />

- Minderfläche aus Grundtausch Schützenhofer/<br />

Ortbauer - 106 m²<br />

- Teilfläche aus Grundstück 1746 Schützenhofer - 28 m² 156 m²<br />

832 m²<br />

Die grundbücherliche Durchführung wird durch die Straßenverwaltung veranlasst.<br />

Herr/Frau Ludwig und Anna Schützenhofer verpflichten sich, den Kaufpreis von € 2.496,00<br />

binnen einem Monat nach Unterfertigung dieser Vereinbarung auf das Konto Nr. 919, BLZl.<br />

20326, Sparkasse Neuhofen zu überweisen<br />

Diese Vereinbarung wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom 30.09.2010 beschlossen.<br />

11


Für die Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong><br />

<strong>Traunkreis</strong> als Verkäufer: Die Käufer:<br />

------------------------------------------<br />

Bgm. Ing. Walter Schiller<br />

Es erfolgten keine Wortmeldungen.<br />

Bgm. Ing. Walter Schiller stellt sodann nachstehenden<br />

Datum: ------------------------------------------<br />

Ludwig Schützenhofer<br />

BESCHLUSSANTRAG:<br />

------------------------------------------<br />

Anna Schützenhofer<br />

Der Gemeinderat möge die oa. Vereinbarung, abgeschlossen zwischen der Gemeinde<br />

<strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong>, 4622 <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong> Nr. 54 und den Ehegatten Ludwig<br />

und Anna Schützenhofer, 4622 <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong>, Brunnern 6 bezüglich Veräußerung<br />

von Grundflächen aus Grundstück 1750, EZ. 299, KG. <strong>Eggendorf</strong> zum Beschluss erheben.“<br />

Ergebnis der Abst<strong>im</strong>mung durch Erheben der Hand:<br />

Einst<strong>im</strong>mig angenommen.<br />

7. Auflassung von öffentlichem Gut lt. Teilungsausweis Haydinger-Donau ZT<br />

GmbH., 4600 Wels, Kaiser-Josef-Platz 26, GZ. 8747/10 vom 21.04.2010 –<br />

Beratung und Beschlussfassung.<br />

Berichterstatter: Bgm. Ing. Walter Schiller<br />

A M T S V O R T R A G<br />

Am 02.07.2009 haben die Herren Ludwig und Thomas Schützenhofer, 4622 <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong><br />

<strong>Traunkreis</strong>, Brunnern 6 be<strong>im</strong> Gemeindeamt <strong>Eggendorf</strong> in <strong>Traunkreis</strong> mit der Bitte um Erwerb<br />

einer Teilfläche aus dem öffentlichen Gut mit der Grundstücksnr. 1750, EZ. 299, KG.<br />

<strong>Eggendorf</strong> vorgesprochen.<br />

Bei der Generalsanierung des Güterweges Leiten <strong>im</strong> Jahre 19.. wurde dieser Güterweg<br />

lediglich bis zur landwirtschaftlichen Liegenschaft Ortmayr durchgeführt. Der<br />

gegenständliche Güterweg konnte <strong>im</strong> Bereich der Liegenschaften Schützenhofer und Ortbauer<br />

nicht erfolgen, da über die Trassierung keine Einigung erzielt und keine<br />

Güterwegegemeinschaft gebildet werden konnte.<br />

Aufgrund <strong>im</strong> Frühjahr 2010 geführter Gespräche mit den oa. Familien konnte nunmehr eine<br />

Trassierung des restlichen Teilstückes des Güterweges Leiten erfolgen.<br />

12


Über die Trassierung liegt nun eine entsprechende Vermessungsurkunde WEGVERLEGUNG<br />

„BRUNNERN“, der Haydinger – Donau ZT GmbH., 4600 Wels, Kaiser-Josef-Platz 26, GZ.<br />

8747/10 vom 21.04.2010 vor.<br />

Diese Vermessungsurkunde beinhaltet nun auch die Fläche des öffentlichen Gutes mit der<br />

Grundstücksnummer 1750, welche an die Familie Schützenhofer verkauft werden sollte.<br />

Gemäß § 67 Oö. GdeO 1990 i.d.g.F. ist die Veräußerung von unbeweglichem<br />

Gemeindeeigentum nur auf Grund eines mit Zweidrittelmehrheit gefassten<br />

Gemeinderatsbeschluss zulässig.<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong> hat in seiner Sitzung am<br />

22.04.2010 bereits folgende Bedingungen und Auflagen zum geplanten Rechtsgeschäft<br />

einst<strong>im</strong>mig getroffen. Diese sind:<br />

1. Der Verkaufspreis je Quadratmeter für die von der Familie Schützenhofer zu<br />

erwerbenden Grundflächen <strong>im</strong> Gesamtausmaß von voraussichtlich 848 m² wird mit €<br />

3,00 festgelegt.<br />

2. Titel des Eigentumserwerbes ist Kauf.<br />

3. Alle aus diesem Rechtsgeschäft auflaufenden Nebenkosten, betreffend den Ankauf der<br />

Teilfläche aus Grundstück 1750, EZ. 299, KG. <strong>Eggendorf</strong> sind von der Familie<br />

Schützenhofer zu leisten.<br />

4. Für die Auflassung der Teilflächen des Öffentlichen Gutes ist das Verfahren gemäß §<br />

11 Oö. Straßengesetz durchzuführen.<br />

5. Die grundbücherliche Durchführung des Teilungsplanes erfolgt durch die Gemeinde<br />

<strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong> und die Familie Schützenhofer <strong>im</strong> aliquoten Verhältnis.<br />

Im Rahmen der <strong>im</strong> Juni 2010 durchgeführten Sanierung des letzten Teilstückes des<br />

Güterweges Leiten wurde nun auch das genaue Ausmaß der von der Familie Schützenhofer zu<br />

erwerbenden Grundfläche ermittelt. Diese beträgt aufgrund der vom Wegeerhaltungsverband<br />

EISENWURZEN durchgeführten Endvermessung 832 m².<br />

Die für das Rechtsgeschäft zwischen der Familie Schützenhofer und der Gemeinde <strong>Eggendorf</strong><br />

<strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong> erforderliche Vereinbarung ist vom Gemeinderat gesondert zu beschließen.<br />

Mittlerweile wurde das Verfahren zur Auflassung der Teilfläche 13 aus Grundstück 1750, EZ.<br />

299, KG. <strong>Eggendorf</strong> gemäß § 11 O.ö. Straßengesetz 1991, LGBL. 84/1991 i.d.g.F.<br />

durchgeführt.<br />

Schriftliche Einwendungen und Anregungen wurden während der Auflagefrist vom<br />

21.05.2010 bis 18.06.2010 nicht eingebracht.<br />

Es erfolgten keine Wortmeldungen.<br />

Bgm. Ing. Walter Schiller stellt sodann nachstehenden<br />

BESCHLUSSANTRAG:<br />

„Der Gemeinderat möge nachstehenden Verordnungsentwurf über die Auflassung der<br />

Teilfläche 13 des Grundstückes 1750, EZ.299, KG. <strong>Eggendorf</strong> als öffentliche Verkehrsfläche<br />

zum Beschluss erheben.“<br />

13


V E R O R D N U N G<br />

des Gemeinderates der Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong> vom 30.09.2010 betreffend die<br />

Auflassung der Teilfläche 13 aus dem Grundstück 1750, EZ. 299, KG. <strong>Eggendorf</strong> als<br />

öffentliche Verkehrsfläche gemäß § 11 Abs. 3 O.ö. Straßengesetz 1991, LGBl. Nr. 84/1991<br />

i.d.g.F. in Verbindung mit den §§ 40 Abs. 2 Zif. 4 und 43 O.ö. Gemeindeordnung.<br />

§ 1<br />

Der öffentliche Weg, Teilstück 13 aus dem Grundstück Nr. 1750, EZ. 299, KG. <strong>Eggendorf</strong>,<br />

wird als öffentliche Verkehrsfläche aufgelassen, weil er wegen mangelnder<br />

Verkehrsbedeutung entbehrlich geworden ist.<br />

§ 2<br />

Die genaue Lage der aufgelassenen Verkehrsfläche (Teilstück 13) ist aus dem Lageplan <strong>im</strong><br />

Maßstab 1 : 1000, Teilungsausweis Haydinger-Donau ZT GmbH., GZ. 8747/10 ersichtlich,<br />

der be<strong>im</strong> Gemeindeamt <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong> während der Amtsstunden von jedermann<br />

eingesehen werden kann und auch vor Erlassung dieser Verordnung durch 4 Wochen <strong>im</strong><br />

Gemeindeamt zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegen ist.<br />

§ 3<br />

Diese Verordnung wird gemäß § 94 Abs. 1 O.ö. Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91/1990<br />

i.d.g.F. durch 2 Wochen kundgemacht und tritt mit dem auf den Ablauf der<br />

Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.<br />

Der Bürgermeister<br />

Ing. Walter Schiller<br />

Ergebnis der Abst<strong>im</strong>mung durch Erheben der Hand:<br />

Einst<strong>im</strong>mig angenommen.<br />

8. Ortserweiterung Schlossfeld 1. Etappe – Errichtung der Infrastruktur –<br />

a) Auftragsvergabe zur Errichtung der Wasserversorgungsanlage<br />

b) Auftragsvergabe zur Errichtung der Abwasserbeseitigungsanlage<br />

Beratung und Beschlussfassung.<br />

Berichterstatter: Bgm. Ing. Walter Schiller<br />

A M T S VO R T R A G :<br />

Herr DI Josef Sperrer wurde vom Gemeinderat der Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong> mit<br />

der Planung der Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlage „Ortserweiterung 1.<br />

Etappe“ beauftragt.<br />

Mittlerweile wurde von diesem die öffentliche Ausschreibung durchgeführt.<br />

14


Die gegenständlichen Arbeiten wurden in der Amtlichen Linzer Zeitung Nr. 18 vom<br />

02.09.2010 als auch in der Wiener Zeitung veröffentlicht.<br />

Mittlerweile sind die Planungen soweit fortgeschritten, dass die wasserrechtliche<br />

Verhandlung am 16.11.2010 durchgeführt wird.<br />

Nunmehr ist ein Werkvertrag für die Bauausführungsphase (Ausführungsplanung und örtliche<br />

Bauaufsicht) abzuschließen.<br />

Dem Gemeindeamt <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong> liegt ein Werkvertrag des Ziviltechnikers Herrn<br />

DI Josef Sperrer, Fluchtwang 24, 4650 Lambach mit Datum 15.09.2010 vor.<br />

Die Frist für die Anbotlegung endete am 23.09.2010, 09.25 Uhr. Die Anboteröffnung erfolgte<br />

anschließend um 09.30 Uhr <strong>im</strong> Gemeindeamt <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong>.<br />

Der Anbotlegung kamen nachstehende Firmen mit folgenden Netto-Anbotsummen nach:<br />

Firma Adresse Anbotsumme netto<br />

Held & Franke, BaugesmbH. 4070 Eferding 365.478,49<br />

Lahnerbau GmbH. 4662 Steyrermühl 384.576,69<br />

Aichinger Franz, Holzbau 4844 Regau 392.592,43<br />

GmbH & Co. KG<br />

Mandlbauer Bau GmbH. 8344 Bad Gleichenberg 397.274,69<br />

Alpine Bau GmbH. 3300 Amstetten 439.850,96<br />

Strabag AG 4021 Linz 454.278,23<br />

Felbermayr Bauges.mbH. 4600 Wels 457.457.57<br />

Ing. Hans Kern GmbH. 4284 Tragwein 466.820,63<br />

Koller, Hoch- u. Tiefbau<br />

GmbH.<br />

4360 Grein 471.886,28<br />

G. Hinteregger & Söhne, Bau<br />

GmbH.<br />

8712 Niklasdorf 479.684,72<br />

Teerag-Asdag 4021 Linz 484.180,52<br />

C. Peters Bauges.mbH. 4020 Linz 542.436,46<br />

A. Zaussinger Bau- u. Transporte<br />

GmbH.<br />

4273 Unterweißenbach 550.500,00<br />

Zehetner Hoch- u. Tiefbau 3300 Amstetten<br />

GmbH.<br />

553.481,00<br />

Braumann Tiefbau 4980 Antiesenhofen 559.829,04<br />

Eine Fotokopie der Niederschrift über die Anboteröffnung liegt diesem Amtsvortrag bei<br />

(Anlage).<br />

GVM. Hermann Reder sieht <strong>im</strong> Preisdumping der Firmen einen finanziellen Vorteil für die<br />

Gemeinden.<br />

GR. Brigitte Aigner stellt die Frage, warum eine öffentliche Ausschreibung gewählt wurde.<br />

Bgm. Ing. Walter Schiller sieht in der niedrigen Anbotssumme ein gewisses Risiko <strong>im</strong><br />

Zusammenhang mit der Bauausführung. Möglicherweise könnte oberflächlich gearbeitet<br />

15


werden. Zur Ausschreibungsform erklärt er, dass er sich für eine beschränkte Ausschreibung<br />

ausgesprochen habe, man habe sich aufgrund der Auftragshöhe <strong>im</strong> zuständigen Ausschuss<br />

einst<strong>im</strong>mig für eine öffentliche Ausschreibung entschieden.<br />

Weitere Wortmeldungen erfolgten nicht.<br />

Bgm. Ing. Walter Schiller stellt sodann nachstehenden<br />

BESCHLUSSANTRAG:<br />

„Dem Gemeinderat möge beschließen:<br />

Die Arbeiten zur Errichtung<br />

a) der Wasserversorgungsanlage und<br />

b) der Abwasserbeseitigungsanlage<br />

<strong>im</strong> Bereich der Ortserweiterung Schlossfeld 1. Etappe werden der Firma Held & Franke,<br />

Baugesellschaft mbH., Au bei hohen Steg 21, 4070 Eferding zu den Bedingungen und<br />

Auflagen des Anbotes vom 22.09.2010 insbesondere zum Preis von. € 365.478,49, zzgl. 20 %<br />

MWSt. € 73.095,70 gesamt € 438.574,19 erteilt.“<br />

Ergebnis der Abst<strong>im</strong>mung durch Erheben der Hand:<br />

Einst<strong>im</strong>mig angenommen.<br />

9. Ortserweiterung Schlossfeld 1. Etappe – Auftragsvergabe an Herrn DI Josef<br />

Sperrer, Fluchtwang 24, 4650 Edt bei Lambach für Ausschreibung und<br />

Bauleitung – Beratung und Beschlussfassung.<br />

Berichterstatter: Bgm. Ing. Walter Schiller<br />

A M T S VO R T R A G :<br />

Herr DI Josef Sperrer wurde vom Gemeinderat der Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong> mit<br />

der Planung der Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlage „Ortserweiterung 1.<br />

Etappe“ beauftragt.<br />

Mittlerweile sind die Planungen soweit fortgeschritten, dass die wasserrechtliche<br />

Verhandlung am 16.11.2010 durchgeführt wird.<br />

Nunmehr ist ein Werkvertrag für die Bauausführungsphase (Ausführungsplanung und örtliche<br />

Bauaufsicht) abzuschließen.<br />

Dem Gemeindeamt <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong> liegt ein Werkvertrag des Ziviltechnikers Herrn<br />

DI Josef Sperrer, Fluchtwang 24, 4650 Lambach mit Datum 15.09.2010 vor.<br />

Dieser Werkvertrag umfasst nachstehende Leistungen:<br />

� Planung in der Bauausführungsphase<br />

� Ausschreibungsunterlagen<br />

� Örtliche Bauaufsicht<br />

� Vor- und Zusatzleistungen<br />

16


Der Werkvertrag umfasst nachstehende Summen:<br />

� Planung in der Ausführungsphase: € 23.059,00<br />

� Örtliche Bauaufsicht € 17.440,00<br />

� Nebenkosten € 4.350,00<br />

Angebotsumme netto € 44.849,00<br />

20 % MWSt. € 8.969,80<br />

GESAMT € 53.818,80<br />

Der Ausschuss für Bau- und Straßenbauangelegenheiten, örtl. Raumplanung und<br />

Umweltfragen hat sich in seiner Sitzung am 23.09.2010 mit gegenständlicher Angelegenheit<br />

befasst und einst<strong>im</strong>mig eine Übertragung der gegenständlichen Aufgaben an Herrn DI Josef<br />

Sperrer, Fluchtwang 24, 4650 Lambach empfohlen.<br />

Bgm. Ing. Walter Schiller erklärt, dass grundsätzlich Gegenangebote angeholt werden.<br />

Aufgrund der Dringlichkeit der Angelegenheit wurde <strong>im</strong> gegenständlichen Fall jedoch davon<br />

Abstand genommen. Insofern auch deshalb, da die Ausschreibung für die Bauarbeiten für<br />

Kanal und Wasser bereits vom Anbotleger durchgeführt wurden.<br />

GVM. Hermann Reder schließt sich dieser Meinung an, weist jedoch darauf hin, dass bei<br />

künftigen Vorhaben mehrere Anbote einzuholen sind. Er glaubt, dass das vorliegende Anbot<br />

akzeptabel ist. Die Zust<strong>im</strong>mung seitens der SPÖ-Fraktion ist daher gegeben.<br />

GR. Ing. Anton Reder erkundigt sich, ob Leitungsträgerbesprechungen bezüglich der<br />

Koordinierung der Leitungsverlegungen vorgesehen sind.<br />

Hiezu bringt Bgm. Ing. Walter Schiller vor, dass derartige Zusammenkünfte geplant sind, an<br />

denen auch DI Sperrer <strong>im</strong> Rahmen der Bauaufsicht anwesend sein wird.<br />

Vbgm. Klaus Hofw<strong>im</strong>mer bringt ergänzend vor, dass die Leitungen von Energie AG und OÖ.<br />

Ferngas erst nach Fertigstellung des Kanals und der Wasserleitung verlegt werden.<br />

Weitere Wortmeldungen erfolgten nicht.<br />

Bgm. Ing. Walter Schiller stellt sodann nachstehenden<br />

BESCHLUSSANTRAG:<br />

„Der Gemeinderat möge beschließen:<br />

„Herr DI Josef Sperrer, Ziviltechniker, 4650 Edt bei Lambach, Fluchtwang 24 wird mit der<br />

Ausführungsplanung und örtlichen Bauaufsicht für die Errichtung der Abwasserbeseitigungs-<br />

und Wasserversorgungsanlage „Ortserweiterung 1. Etappe“ zu den Bedingungen und<br />

Auflagen des Ziviltechnikervertrages für die Bauausführungsphase mit Datum 15.09.2010,<br />

insbesondere der Auftragssumme in Höhe von € 44.849,00, zzgl. 20 % MWSt. 8.969,80,<br />

gesamt € 53.818,80 beauftragt.“<br />

Ergebnis der Abst<strong>im</strong>mung durch Erheben der Hand:<br />

Einst<strong>im</strong>mig angenommen.<br />

17


10. Ortserweiterung Schlossfeld 1. Etappe – Zusätzliche Vertragliche<br />

Vereinbarungen zwischen der Oö. Baulandentwicklungsfonds GmbH.,<br />

Europaplatz 1 a, 4020 Linz und der Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong><br />

a) Nachtrag zum Kaufvertrag vom 20.08.2010 bezüglich Grundstück 796/34, EZ<br />

373, KG. <strong>Eggendorf</strong><br />

b) Rückabtretungsvertrag bezüglich Grundstück 799/4 u.a., EZ. 299, KG.<br />

<strong>Eggendorf</strong><br />

Berichterstatter: Bgm. Ing. Walter Schiller<br />

A M T S VO R T R A G :<br />

Die Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong> hat <strong>im</strong> Jahre 2009 Grundflächen der Oö.<br />

Baulandentwicklungsfonds GmbH., Europaplatz 1a, 4020 Linz in Bauland umgewidmet.<br />

Bereits mit Vereinbarung vom 13.08.1998 wurde zwischen den Vertragspartnern vereinbart,<br />

dass die Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong> zur Errichtung von Infrastruktureinrichtungen<br />

wie Schule, Kindergarten und Friedhof Grundflächen <strong>im</strong> Ausmaß von ca. 7.000,00 m² zu<br />

einem Betrag von € 5,81/m² erwerben kann.<br />

Demnach erhält die Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong> Grundflächen <strong>im</strong> Ausmaß von<br />

gesamt 5.441 m². Hievon werden Flächen <strong>im</strong> Ausmaß von 4.568 m² zum vereinbarten Preis<br />

von € 5,81 erworben. Die restlichen Flächen <strong>im</strong> Ausmaß von 873 m² werden unentgeltlich zur<br />

Verfügung gestellt. Somit ergibt sich ein Kaufpreis von € 26.540,08.<br />

Als Nebenvereinbarung wird zwischen den Vertragspartnern festgelegt, dass die Gemeinde<br />

<strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong> aus dem Gutsbestand der EZ. 373, KG. <strong>Eggendorf</strong> zu einem<br />

späteren Zeitpunkt ein Grundstück <strong>im</strong> Ausmaß von 178 m² zu einem Kaufpreis von € 5,81<br />

erhält.<br />

Der Kaufvertrag als auch die Nebenvereinbarung wurden vom Gemeinderat der Gemeinde<br />

<strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong> in seiner Sitzung am 17.06.2010 einst<strong>im</strong>mig beschlossen.<br />

Basierend auf die Parzellierung und des darauf begründeten Verlaufes der öffentlichen<br />

Verkehrsflächen, welche unentgeltlich in das öffentliche Gut abgetreten wurden, erfolgte die<br />

Projektierung der Infrastrukutur für die gegenständliche Ortserweiterung „Schlossfeld 1.<br />

Etappe“.<br />

Hiebei wurde ermittelt, dass für die Oberflächenwässer kein zusätzliches Retentionsbecken<br />

erforderlich sein wird. Dies insbesondere deshalb, da aufgrund durchgeführter Ermittlung <strong>im</strong><br />

Zusammenhang mit der Lehmstärke <strong>im</strong> Siedlungsbereich es den Grundstücksbesitzern<br />

möglich sein muss und auch zumutbar ist, ihre Oberflächenwässer direkt auf eigenem Grund<br />

und Boden zur Versickerung zu bringen.<br />

Das für ein Retentionsbecken ursprünglich vorgesehene Grundstück befindet sich <strong>im</strong> Besitz<br />

der Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong>.<br />

Die Gesamtfläche dieses Grundstückes <strong>im</strong> Ausmaß von 480.m² setzt sich aufgrund des<br />

vorliegenden Teilungsplanes des IKV DI Gerhard Donau vom 01.09.2010, GZ. 8559B/09 wie<br />

folgt zusammen:<br />

18


Teilfläche 2 <strong>im</strong> unverbürgten Ausmaß von 337 m²<br />

Teilfläche 83 Grundstück Nr. 799/4 <strong>im</strong> Ausmaß von 115 m²<br />

Trennstück 85 (öffentliches Gut) <strong>im</strong> Ausmaß von 28 m²<br />

GESAMT 480 m²<br />

Die oa. Grundstücksfläche wurde somit für eine Bebauung frei und soll nun in den Besitz der<br />

Oö. Baulandentwicklungsfonds GmbH. übertragen werden (Rückabtretungsvertrag).<br />

Im Gegenzug soll die Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong> das neu gebildete Grundstück<br />

796/34 <strong>im</strong> unverbürgten Gesamtflächenausmaß von 716 m² erhalten.<br />

Für dieses Grundstück ist ein zusätzlicher Kaufpreis von € 1.034,18 vorgesehen. Dies<br />

entspricht dem Kaufpreis jener Fläche von 178 m², welcher in der Nebenvereinbarung vom<br />

Gemeinderat in der Sitzung am 17.06.2010 (siehe oben) bereits beschlossen wurde.<br />

Hiefür ist der Abschluss eines Nachtrages zum Kaufvertag vom 20.08.2010 erforderlich.<br />

Von der Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong> sind für dieses Rechtsgeschäft 3,5 %<br />

Grunderwerbssteuer (€ 928,90) sowie eine Eintragungsgebühr in Höhe von 1 % (€ 266,00) zu<br />

entrichten, wobei be<strong>im</strong> Kaufvertrag vom 20.08.2010 bereits Gebühren entrichtet wurden, und<br />

nunmehr zusätzlich noch Grunderwerbssteuern in Höhe von € 36,20 bzw.<br />

Eintragungsgebühren in Höhe von € 10,00 auf das Anderkonto „Grunderwergbssteuer“ bei<br />

der Raiffeisenbank Wels-Süd reg.Gen.mbH., BLZl. 34770, Kto. Nr. 5.714.332 zur Einzahlung<br />

zu bringen sind.<br />

Es erfolgten keine Wortmeldungen.<br />

Bgm. Ing. Walter Schiller stellt sodann nachstehenden<br />

BESCHLUSSANTRAG:<br />

„Der Gemeinderat möge folgende Verträge, abgeschlossen zwischen der Oö.<br />

Baulandentwicklungsfonds GmbH., 4020 Linz, Europaplatz 1 a und der Gemeinde <strong>Eggendorf</strong><br />

<strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong>, vertreten durch den Bürgermeister, 4622 <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong> 54 zum<br />

Beschluss erheben:<br />

a) Nachtrag zum Kaufvertrag vom 20.08.2010 bezüglich des Erwerbes des Grundstückes<br />

796/34, EZ. 373 KG. <strong>Eggendorf</strong><br />

b) Rückabtretungsvertrag für Grundstück 799/4 (alt), EZ. 299, KG. <strong>Eggendorf</strong><br />

Ergebnis der Abst<strong>im</strong>mung durch Erheben der Hand:<br />

Einst<strong>im</strong>mig angenommen.<br />

11. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die Sitzung des Gemeinderates der<br />

Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong> vom 17.06.2010 – Beratung und<br />

Beschlussfassung.<br />

Gegen die vorliegende Verhandlungsschrift über die Sitzung des Gemeinderates der<br />

Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong> vom 17.06.2010 wurden keine Einwendungen<br />

erhoben und somit genehmigt.<br />

19


12. Allfälliges<br />

GVM. Hermann Reder bringt vor, dass Frau Gavrilovici <strong>im</strong> Zusammenhang mit der<br />

Bezahlung der Mehrstunden <strong>im</strong> Rahmen der Generalreinigung in der Schule<br />

vorgesprochen hat. Von 90 Arbeitsstunden wurden bis dato 46 Stunden von der Firma<br />

ADECCO bezahlt. Von der Direktion der Volksschule wurden 90 Stunden bestätigt. Für<br />

die Zukunft sollte eine vernünftige Regelung gefunden werden.<br />

Bgm. Ing. Walter Schiller sagt eine Klärung dieser Angelegenheit zu.<br />

GR. Brigitte Aigner bringt vor, dass in den Altpapiercontainern <strong>im</strong>mer wieder Abfälle<br />

gefunden werden, die auf andere Art und Weise zu entsorgen wären. In gegenständlichem<br />

Fall handelte es sich um nicht unerhebliche Mengen Plastik.<br />

GRE. Herbert J. Krennhuber bringt in diesem Zusammenhang vor, dass zu wenige<br />

Altpapiercontainer aufgestellt sind.<br />

GR. Josef Hagmayr erkundigt sich über den Stand in Sachen „Straßenbezeichnung“,<br />

insbesondere in Weitersdorf. Er bringt vor, dass es in Weitersdorf kein „Am Berg“ gibt.<br />

Der ortsansässige Schmied kann nur zu Weitersdorf gehören<br />

GRE. Maria Schöller ersucht Bgm. Ing. Walter Schiller um Entfernung des be<strong>im</strong><br />

Gemeindeamt aufgestellten hölzernen Fahrradständers.<br />

Bgm. Ing. Walter Schiller räumt ein, diesen bis zum 11.11.2010 zu entfernen.<br />

Abschließend lädt GR. Ing. Anton Reder den Gemeinderat zum Frühschoppen anlässlich<br />

des Erntedankfestes am 03.10.2010 ein.<br />

Weitere Wortmeldungen erfolgten nicht.<br />

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen<br />

nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 21.11 Uhr.<br />

...........................................................................................................................................<br />

Vorsitzender Schriftführer<br />

...........................................................................................................................................<br />

Gemeinderat Gemeinderat<br />

20


Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift<br />

vom 30.09..2010 in der Sitzung vom 04.11.2010 keine Einwände erhoben wurden.<br />

<strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong>, am 04.11.2010<br />

Der Vorsitzende<br />

21

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!