amtsvortrag - Eggendorf im Traunkreis
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Verhandlungsschrift<br />
Lfd. Nr 4 Jahr 2010<br />
über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong> am<br />
Donnerstag, 30.09.2010. Tagungsort: Gemeindeamt <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong><br />
1. Bgm. Ing. Walter Schiller als Vorsitzender<br />
2. Vbgm. Klaus Herbert Hofw<strong>im</strong>mer<br />
3. GR DI Franz Kaltenbrunner<br />
4. GR Brigitte Aigner<br />
5. GR. Peter Sacher<br />
6. GR. Hermann Reder<br />
7. GR. Josef Hagmayr<br />
8. GR. Mathilde Hagmayr<br />
9. GR. Mag. Eckhard Mittendorfer<br />
10. GR. Ing. Anton Reder<br />
Anwesende<br />
Ersatzmitglieder:<br />
GRE Markus Schachermayr für GR Mag. Andreas Ortmayr<br />
GRE Herbert Josef Krennhuber für GR. Bernhard Neubauer<br />
GRE Maria Schöller für GR. Erich Laukas<br />
Der Leiter des Gemeindeamtes: Hermann Machetanz<br />
Fachkundige Personen (§ 66 Abs. 2 O.ö. GemO. 1990 idgF.):<br />
Es fehlen:<br />
Entschuldigt: unentschuldigt:<br />
GR. Mag. Andreas Ortmayr<br />
GR. Bernhard Neubauer<br />
GR. Erich Laukas<br />
Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 O.ö. GemO. 1990): Hermann Machetanz
Der Vorsitzende eröffnet um 19.30 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass<br />
a) die Sitzung von ihm einberufen wurde;<br />
b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an alle<br />
Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 22.09.2010 (§ 45 Abs.<br />
4 Oö. GdeO); die Bekanntgabe der Tagesordnung am 22.09.2010 erfolgt ist;<br />
die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am 21.09.2010<br />
öffentlich kundgemacht wurde;<br />
c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;<br />
d) dass die Verhandlungsschrift über die Sitzung vom 17.06.2010 während der<br />
Amtsstunden <strong>im</strong> Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen sind, während der Sitzung<br />
zur Einsicht noch aufliegen und gegen diese Verhandlungsschriften bis zum<br />
Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können.<br />
Zuhörer waren nicht anwesend.<br />
Der Vorsitzende ging sodann in die Tagesordnung über.<br />
TAGESORDNUNG:<br />
1. Berichte des Bürgermeisters<br />
2. Prüfbericht über die Sitzung des Prüfungsausschusses der Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong><br />
<strong>Traunkreis</strong> vom 29.06.2010 – Kenntnisnahme.<br />
3. Prüfbericht über die Sitzung des Prüfungsausschusses der Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong><br />
<strong>Traunkreis</strong> vom 13.07.2010 – Kenntnisnahme.<br />
4. Ankauf eines Kommunaltraktors samt Zusatzgeräten –<br />
a) Finanzierungsplan des Amtes der Oö. Landesregierung<br />
b) Zwischenfinanzierung durch Rücklagen<br />
– Beratung und Beschlussfassung.<br />
5. Sport Union <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong> – Ansuchen um zusätzliche Unterstützung für<br />
das Jahr 2010 zur Sanierung der Stockbahnen vom 09.11.2009 – Beratung und<br />
Beschlussfassung.<br />
6. Abschluss einer Vereinbarung zwischen der Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong> und<br />
Ludwig und Anna Schützenhofer, 4622 <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong>, Brunnern 6<br />
bezüglich des Verkaufs von Grundflächen aus Grundstück 1750, EZ. 299, KG.<br />
<strong>Eggendorf</strong> – Beratung und Beschlussfassung.<br />
7. Auflassung von öffentlichem Gut lt. Teilungsausweis Haydinger-Donau ZT GmbH.,<br />
4600 Wels, Kaiser-Josef-Platz 26, GZ. 8747/10 vom 21.04.2010 – Beratung und<br />
Beschlussfassung.<br />
2
8. Ortserweiterung Schlossfeld 1. Etappe – Errichtung der Infrastruktur –<br />
a) Auftragsvergabe zur Errichtung der Wasserversorgungsanlage<br />
b) Auftragsvergabe zur Errichtung der Abwasserbeseitigungsanlage<br />
Beratung und Beschlussfassung.<br />
9. Ortserweiterung Schlossfeld 1. Etappe – Auftragsvergabe an Herrn DI Josef Sperrer,<br />
Fluchtwang 24, 4650 Edt bei Lambach für Ausschreibung und Bauleitung – Beratung<br />
und Beschlussfassung.<br />
10. Ortserweiterung Schlossfeld 1. Etappe – Zusätzliche Vertragliche Vereinbarungen<br />
zwischen der Oö. Baulandentwicklungsfonds GmbH., Europaplatz 1 a, 4020 Linz und<br />
der Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong><br />
a) Nachtrag zum Kaufvertrag vom 20.08.2010 bezüglich Grundstück 796/34, EZ 373,<br />
KG. <strong>Eggendorf</strong><br />
b) Rückabtretungsvertrag bezüglich Grundstück 799/4 u.a., EZ. 299, KG. <strong>Eggendorf</strong><br />
11. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die Sitzung des Gemeinderates der<br />
Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong> vom 17.06.2010 – Beratung und<br />
Beschlussfassung.<br />
12. Allfälliges<br />
Beratungsverlauf und Beschlüsse<br />
1. Berichte des Bürgermeisters<br />
a) Bebauung des gemeindeeigenen Grundstückes 812/4, EZ. 407, KG. <strong>Eggendorf</strong><br />
Bezüglich baulicher Verwertung des Grundstückes neben Ofner liegt ein<br />
Planungsentwurf der Bauträger GmbH. Günterseder/Hofinger vor. Dieser sieht eine<br />
Bebauung des Grundstückes mit 3 Doppelhäusern vor. Es werden drei<br />
Baustufenvarianten angeboten. Die teuerste Variante beläuft sich auf € 265.000,00.<br />
Die Grundfläche von 2.605 m² würde sich auf die einzelnen Wohnhäuser aufteilen.<br />
In diesem Zusammenhang müssten von der Gemeinde folgende Festlegungen<br />
getroffen werden:<br />
1. Erschließung der Grundstücke über eine neue Straße entlang der Grundgrenze<br />
Ofner, wobei zusätzlich zu klären wäre, ob es eine Privat- oder Öffentliche<br />
Straße werden soll. Bei den Baukosten könnte eine Kostenteilung möglich<br />
sein, wobei eventuell die Staubfre<strong>im</strong>achung von der Gemeinde übernommen<br />
werden könnte.<br />
2. Anschluss der Liegenschaften Wasser und Kanal über die bereits bestehende<br />
Erschließungsstraße <strong>im</strong> Westen.<br />
3. Der Grundpreis ist festzulegen. Dieser liegt derzeit zwischen € 55,00 und<br />
70,00 je Quadratmeter.<br />
4. Der bestehende Bebauungsplan 14 sieht derzeit eine dreigeschossige, offene<br />
Bauweise vor. Der Bebauungsplan wäre entsprechend anzupassen.<br />
5. Ein Infrastrukturbeitrag in Höhe von € 7,00 je Quadratmeter ist zu entrichten.<br />
Für dieses Bauvorhaben könnte ein Optionsvertrag für die Zeit der Bewerbung des<br />
Projektes abgeschlossen werden, der die vorstehenden Parameter vorsieht. Dieser<br />
könnte für die Zeit von 1 bis 1,5 Jahre abgeschlossen werden.<br />
3
) Entfernen von ins Öffentliche Gut ragende Sträucher und Bäume<br />
Zum Ersuchen von GVM Hermann Reder in der letzten Gemeindevorstandssitzung<br />
wird festgehalten, dass der Liegenschaftsbesitzer Franz Ettl die <strong>im</strong> Bereich der<br />
Liegenschaft Bothe ins öffentliche Gut ragenden Äste entfernen wird.<br />
c) Bauarbeiten der Straßenmeisterei Kremsmünster <strong>im</strong> Gemeindegebiet<br />
Folgende Arbeiten sind mit Ausnahme der Asphaltierung bereits durchgeführt:<br />
Bushaltestelle <strong>im</strong> Bereich der Eichenstraße, Lückenschluss Stichstraße zu Aichenauer<br />
bzw. Gehweg Eichenstraße, Gehweg „Goasleiten“, Umkehrplatz Kroisbach<br />
(Thalhammergründe) <strong>im</strong> Bereich Liegenschaft Eckersdorfer und Kopatsch. Die<br />
Asphaltierungsarbeiten sollen <strong>im</strong> Oktober 2010 durchgeführt werden. Die<br />
Asphaltdecke wird 5 - 7 cm betragen.<br />
Für die Asphaltierung liegen Preise der Straßenmeisterei Kremsmünster (aufgrund der<br />
Jahresausschreibung) vor. Diese werden mit dem Anbot für die Sanierung der Schloss-<br />
Straße der Firma Swietelsky verglichen und sodann die Asphaltierung an den<br />
Billigstbieter vergeben.<br />
d) Entwicklung der Bundesabgaben<br />
Verlesung des Schreibens des Amtes der Oö. Landesregierung, Direktion Inneres und<br />
Kommunales vom 26.08.2010, Zl. IKD(Gem)-511001/313-2010-Pra.<br />
2. Prüfbericht über die Sitzung des Prüfungsausschusses der Gemeinde <strong>Eggendorf</strong><br />
<strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong> vom 29.06.2010 – Kenntnisnahme.<br />
Berichterstatter: Bgm. Ing. Walter Schiller<br />
A M T S V O R T R A G :<br />
Gemäß § 91 Oö. GemO 1990 i.d.g.F. hat der Gemeinderat die Gebarung der Gemeinde,<br />
einschließlich ihrer wirtschaftlichen Unternehmungen, sowie der in der Verwaltung der<br />
Gemeinde stehenden selbständigen Fonds und und Stiftungen zu überwachen. Hiezu hat er<br />
aus seiner Mitte für die Dauer seiner Funktionsperiode einen Prüfungsausschuss zu bestellen.<br />
Nunmehr liegt der Bericht des Prüfungsausschusses seiner Sitzung vom 29.06.2010 vor.<br />
Inhalt des Berichtes bildet die Überprüfung der Jahresrechnung des Caritas-Kindergartens für<br />
das Jahr 2009 bzw. die Überprüfung von Außenständen an Gemeindeabgaben.<br />
Vor der Vorlage des Berichtes an den Gemeinderat ist dem Bürgermeister Gelegenheit zu<br />
einer schriftlichen Äußerung zu geben.<br />
Der Prüfbericht sowie die Verhandlungsschrift über die betreffende Sitzung des<br />
Prüfungsausschusses ist den <strong>im</strong> Gemeinderat vertretenen Fraktionen binnen 8 Wochen nach<br />
Unterfertigung des Prüfberichtes, jedenfalls mit der Einladung zur nächsten<br />
Gemeinderatssitzung zuzustellen. Der Prüfbericht ist binnen zwölf Wochen ab Unterfertigung<br />
<strong>im</strong> Gemeinderat zu behandeln.<br />
GR. Josef Hagmayr bringt vor, dass eine Änderung des Pfarrcaritas-Kindergartens in einen<br />
Gemeindekindergarten, wie vom Mandatsträger bei der gegenständlichen Prüfungsausschuss-<br />
Sitzung vorgeschlagen, nicht sinnvoll wäre. Vom wirtschaftlichen Standpunkt gesehen, ist ein<br />
4
Pfarr-Caritaskindergarten für die Gemeinde günstiger. Dieser Auffassung schließt sich GVM.<br />
Hermann Reder an.<br />
Hiezu erklärt Bgm. Ing. Walter Schiller, dass ein Caritas-Kindergarten nur solange bestehen<br />
kann, solange es einen Mandatsträger gibt. Das Kindergartenpersonal selbst bemüht sich um<br />
einen neuen Mandatsträger, da die Befürchtung besteht, dass bei Übernahme des<br />
Kindergartens durch die Gemeinde, das Personal eventuell Vordienstzeiten verlieren könnte.<br />
Im Gespräch ist die Tochter der Kindergartenhelferin Rosa Bründl, Bettina Bründl.<br />
Bgm. Ing. Walter Schiller stellt sodann nachstehenden<br />
Beschlussantrag:<br />
„Der Gemeinderat möge den Prüfbericht über die Sitzung des Prüfungsausschusses vom<br />
29.06.2010 zur Kenntnis nehmen.“<br />
Ergebnis der Abst<strong>im</strong>mung durch Erheben der Hand:<br />
Einst<strong>im</strong>mig zur Kenntnis genommen.<br />
3. Prüfbericht über die Sitzung des Prüfungsausschusses der Gemeinde <strong>Eggendorf</strong><br />
<strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong> vom 13.07.2010 – Kenntnisnahme.<br />
Berichterstatter: Bgm. Ing. Walter Schiller<br />
A M T S V O R T R A G :<br />
Gemäß § 91 Oö. GemO 1990 i.d.g.F. hat der Gemeinderat die Gebarung der Gemeinde,<br />
einschließlich ihrer wirtschaftlichen Unternehmungen, sowie der in der Verwaltung der<br />
Gemeinde stehenden selbständigen Fonds und und Stiftungen zu überwachen. Hiezu hat er<br />
aus seiner Mitte für die Dauer seiner Funktionsperiode einen Prüfungsausschuss zu bestellen.<br />
Nunmehr liegt der Bericht des Prüfungsausschusses seiner Sitzung vom 13.07.2010 vor.<br />
Inhalt des Berichtes bildet die Überprüfung der Vorschreibung der Wasser- und<br />
Kanalgebühren für 2009 und der einzuhebenden Gebühren in Verbindung mit dem<br />
Prüfbericht des Landes Oberösterreich vom 02.06.2010 (allgemeine Prüfungsfeststellungen).<br />
Vor der Vorlage des Berichtes an den Gemeinderat ist dem Bürgermeister Gelegenheit zu<br />
einer schriftlichen Äußerung zu geben.<br />
Der Prüfbericht sowie die Verhandlungsschrift über die betreffende Sitzung des<br />
Prüfungsausschusses ist den <strong>im</strong> Gemeinderat vertretenen Fraktionen binnen 8 Wochen nach<br />
Unterfertigung des Prüfberichtes, jedenfalls mit der Einladung zur nächsten<br />
Gemeinderatssitzung zuzustellen. Der Prüfbericht ist binnen zwölf Wochen ab Unterfertigung<br />
<strong>im</strong> Gemeinderat zu behandeln.<br />
Bgm. Ing. Walter Schiller bringt zu den Kanalbenützungsgebühren vor, dass es aufgrund der<br />
derzeitigen Best<strong>im</strong>mungen in der Gebührenordnung (Grundgebühr, Gebühr bis 60 m³ und<br />
Gebühr über 60 m³) schwierig ist, die Vorgaben der Aufsichtsbehörde genau zu erreichen.<br />
Daher schlägt er vor, grundsätzlich eine Verbrauchsgebühr für die Kanalbenützung gemäß<br />
5
den Vorgaben der Aufsichtsbehörde einzuheben. Dies wären derzeit € 3,36 (3,16 + 0,20 für<br />
Abgangsgemeinde). Es besteht die Möglichkeit der Behandlung dieses Themas <strong>im</strong><br />
Gemeindevorstand oder <strong>im</strong> Bauausschuss.<br />
GR. DI Franz Kaltenbrunner spricht sich für eine Grundgebühr und eine Verbrauchsgebühr<br />
aus.<br />
GVM. Hermann Reder bringt vor, dass der Grund für die Staffelung der verbrauchsbezogenen<br />
Kanalbenützungsgebühr in zwei Stufen (bis 60 m³ und über 60 m³) derjenige war, um den<br />
Spargedanken bei der Bevölkerung zu wecken.<br />
Es wurde festgelegt, dass sich die Fraktionen bis zu einer Behandlung in einem<br />
Kollegialorgan beraten sollen.<br />
Bgm. Ing. Walter Schiller stellt sodann nachstehenden<br />
Beschlussantrag:<br />
„Der Gemeinderat möge den Prüfbericht über die Sitzung des Prüfungsausschusses vom<br />
13.07.2010 zur Kenntnis nehmen.“<br />
Ergebnis der Abst<strong>im</strong>mung durch Erheben der Hand:<br />
Einst<strong>im</strong>mig zur Kenntnis genommen.<br />
4. Ankauf eines Kommunaltraktors samt Zusatzgeräten –<br />
a) Finanzierungsplan des Amtes der Oö. Landesregierung<br />
b) Zwischenfinanzierung durch Rücklagen<br />
– Beratung und Beschlussfassung.<br />
Berichterstatter: Bgm. Ing. Walter Schiller<br />
A M T S V O R T R A G :<br />
Die Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong> ist <strong>im</strong> Besitz eines Traktors der Marke Steyr 8080 A.<br />
Dieses Fahrzeug wurde <strong>im</strong> Jahre 1986 bereits gebraucht ankauft und weist ein Alter von ca.<br />
25 .Jahren auf.<br />
Aufgrund der enormen Einsatzstunden traten in den letzten Jahren bereits mehrere, auch<br />
größere Reparaturen auf, die eine enorme finanzielle Belastung für die Gemeinde <strong>Eggendorf</strong><br />
<strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong> darstellen.<br />
Es ist daher der Ankauf eines Kommunaltraktors samt Zusatzgeräten vorgesehen.<br />
a) Finanzierungsplan des Amtes der Oö. Landesregierung<br />
Zu diesem Zweck wurde am 02.06.2010 be<strong>im</strong> Amt der Oö. Landesregierung ein Antrag auf<br />
Gewährung einer Bedarfszuweisung gestellt.<br />
6
Mit Schreiben vom 21.07.2010, Zl. IKD(Gem)-311169/404-2010-Bl übermittelt das Amt der<br />
Oö. Landesregierung, Direktion Inneres und Kommunales nachstehenden<br />
Finanzierungsvorschlag:<br />
Bezeichnung der<br />
Bis 2010 2011 2012 Gesamt in<br />
Finanzierungsmittel<br />
Rücklagen<br />
EURO<br />
Anteilbetrag o.H. 7.000 7.100 14.100<br />
Bedarfszuweisung 50.000 50.000 100.000<br />
Summe in EURO 7.000 57.100 50.000 114.100<br />
Die Gewährung und Flüssigmachung der in Aussicht gestellten Bedarfszuweisungsmittel<br />
erfolgt:<br />
auf Antrag der Gemeinde,<br />
bei Nachweis des Bedarfes und des Einsatzes der vorgesehenen Eigen- bzw. der übrigen vorgesehenen<br />
Finanzierungsmittel und<br />
nach Verfügbarkeit der Bedarfszuweisungsmittel.<br />
Auf die Best<strong>im</strong>mung des § 80 Abs. 2 der Oö. Gemeindeordnung 1990 wird verwiesen.<br />
Ein Protokollauszug jener Gemeinderatssitzung, dem der Beschluss der oben angeführten<br />
Finanzierung entnommen werden kann, ist vorzulegen.<br />
b) Zwischenfinanzierung durch Rücklagen<br />
Aus dem vorliegenden Finanzierungsplan des Amtes der Oö. Landesregierung ist zu<br />
entnehmen, dass Bedarfszuweisungen erstmalig <strong>im</strong> Jahre 2011 zu erwarten sind.<br />
Aufgrund der Dringlichkeit der Ersatzbeschaffung eines Kommunaltraktors ist nun eine<br />
Zwischenfinanzierung durch Rücklagen vorgesehen.<br />
Diesbezüglich wurde am 06.08.2010 Kontakt mit der Aufsichtsbehörde aufgenommen und<br />
teilte diese unverzüglich mit, mit der Zwischenfinanzierung durch Rücklagen unter der<br />
Bedingung einverstanden zu sein, dass nach Flüssigmachung der Bedarfszuweisungen in den<br />
Jahren 2011 und 2012 in Höhe von je € 50.000,00, diese wiederum der entsprechenden<br />
Rücklage zugeführt werden.<br />
Seitens der Verwaltung wird nun, nach Rücksprache mit dem Bürgermeister, vorgeschlagen,<br />
eine Zwischenfinanzierung des Traktorankaufs samt Zusatzgeräten durch eine Entnahme von<br />
der Tilgungsrücklage „Kanalisation“ vorzunehmen. Diese Rücklage weist per 31.12.2009<br />
eine Höhe von € 128.087,27 aus.<br />
GR. DI Franz Kaltenbrunner ist der Auffassung, dass die vorläufige Finanzierung durch<br />
Rücklagen die kostengünstigste Finanzierungsvariante darstellt<br />
Dieser Meinung schließt sich GVM. Hermann Reder an.<br />
Weitere Wortmeldungen erfolgten nicht.<br />
7
Bgm. Ing. Walter Schiller stellt sodann nachstehenden<br />
Beschlussantrag:<br />
„Der Gemeinderat möge beschließen:<br />
a) dem oa. Finanzierungsvorschlag des Amtes der Oö. Landesregierung, Direktion<br />
Inneres und Kommunales mit Datum 21.07.2010, Zl. IKD(Gem)-311169/404-2010-Bl<br />
mit nachstehender Finanzierung seine Zust<strong>im</strong>mung erteilen:<br />
Bezeichnung der<br />
Bis 2010 2011 2012 Gesamt in<br />
Finanzierungsmittel<br />
Rücklagen<br />
EURO<br />
Anteilbetrag o.H. 7.000 7.100 14.100<br />
Bedarfszuweisung 50.000 50.000 100.000<br />
Summe in EURO 7.000 57.100 50.000 114.100<br />
und<br />
b) die Zwischenfinanzierung des Ankaufes des Kommunaltraktors samt Zusatzgeräten<br />
durch Entnahme aus der Tilgungsrücklage „Kanalisation“ in Höhe der<br />
Anschaffungskosten genehmigen.“<br />
Ergebnis der Abst<strong>im</strong>mung durch Erheben der Hand:<br />
Einst<strong>im</strong>mig angenommen.<br />
5. Sport Union <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong> – Ansuchen um zusätzliche Unterstützung<br />
für das Jahr 2010 zur Sanierung der Stockbahnen vom 09.11.2009 – Beratung<br />
und Beschlussfassung.<br />
Berichterstatter: Bgm. Ing. Walter Schiller<br />
A M T S V O R T R A G :<br />
Mit Eingabe vom 09.11.2009 ersucht die Sport Union <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong>, Sektion<br />
Stock um zusätzliche Geldmittel für das Jahr 2010 zur Sanierung der Stockbahnen.<br />
Als Begründung wird angeführt, dass aufgrund des schlechten Zustandes der Asphaltdecke<br />
eine Sanierung unbedingt erforderlich ist.<br />
Mit dieser Angelegenheit hat sich der Vorstand der Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong><br />
mehrmlas und zuletzt in seiner Sitzung am 28.06.2010 befasst.<br />
Hiebei wurde der einst<strong>im</strong>mige Beschluss gefasst, dass der Antragsteller zur Beurteilung der<br />
Höhe der zusätzlichen Subvention noch einen entsprechenden Kostenvoranschlag und einen<br />
entsprechenden Finanzierungsplan, welcher sonstige Förderungen und Subventionen zu<br />
beinhalten soll, vorzulegen hat.<br />
8
Mittlerweile liegen dem Gemeindeamt <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong> die zur Entscheidung<br />
erforderlichen Unterlagen vor (Schreiben der SPORT UNION EGGENDORF vom<br />
04.06.2010).<br />
In diesem Zusammenhang wird festgehalten, dass der Sport Union Stock bis dato eine<br />
laufende jährliche Subvention in Höhe von € 500,00 zuerkannt wird.<br />
Im Voranschlag für das Finanzjahr 2010 wurde bei Haushaltsstelle 1/262/7571 „Subvention<br />
Sportverein (Stock) ein Zuschuss von € 1.000,00 vorgesehen.<br />
Aus dem oa. Schreiben der SPORT UNION <strong>Eggendorf</strong> ist zu entnehmen, dass der Wunsch<br />
auf Förderung seitens der Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong> in Höhe von € 2.000,00<br />
besteht.<br />
Der Vorstand der Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong> hat in oa. Sitzung beschlossen, dem<br />
Gemeinderat der Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> zu empfehlen, dass der Sport Union <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong><br />
<strong>Traunkreis</strong>, Sektion Stock für das Jahr 2010 eine zusätzliche Subvention in Höhe von €<br />
2000,00 für außergewöhnliche Belastungen <strong>im</strong> Rahmen der Sanierung der Asphaltdecke der<br />
Stockbahnen zuerkannt wird.<br />
Die Ausbezahlung der Subvention wird von der Vorlage entsprechender saldierter<br />
Rechnungen für oa. Sanierungsvorhaben abhängig gemacht.<br />
GR. Josef Hagmayr erkundigt sich, ob der Betrag von € 2.000,00 die allgemeine jährliche<br />
Förderung in Höhe von € 500,00 beinhaltet.<br />
Der Vorsitzende bringt in Beantwortung dieser Frage vor, dass es sich um eine zusätzliche<br />
Förderung handelt, die ausschließlich die Sanierung der Stockbahnen betrifft.<br />
Bgm. Ing. Walter Schiller stellt sodann nachstehenden<br />
Der Gemeinderat möge beschließen:<br />
BESCHLUSSANTRAG:<br />
„Der Sport Union <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong>, Sektion Stock wird für das Jahr 2010 eine<br />
zusätzliche Subvention in Höhe von max<strong>im</strong>al € 2.000,00 für außergewöhnliche Belastungen<br />
<strong>im</strong> Rahmen der Sanierung der Asphaltdecke der Stockbahnen zuerkannt.<br />
Die Ausbezahlung der Subvention wird von der Vorlage entsprechender saldierter<br />
Rechnungen für oa. Sanierungsvorhaben abhängig gemacht.<br />
Diese Vereinbarung gilt nur für das Finanzjahr 2010. Bei Durchführung des Vorhabens zu<br />
einem späteren Zeitpunkt ist dem Gemeindeamt ein neues Ansuchen um Subventionierung<br />
vorzulegen.<br />
Ergebnis der Abst<strong>im</strong>mung durch Erheben der Hand:<br />
Einst<strong>im</strong>mig angenommen.<br />
9
6. Abschluss einer Vereinbarung zwischen der Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong><br />
und Ludwig und Anna Schützenhofer, 4622 <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong>, Brunnern<br />
6 bezüglich des Verkaufs von Grundflächen aus Grundstück 1750, EZ. 299, KG.<br />
<strong>Eggendorf</strong> – Beratung und Beschlussfassung.<br />
Berichterstatter: Bgm. Ing. WalterSchiller<br />
A M T S V O R T R A G :<br />
Aufgrund der Vorsprache von Herrn Ludwig Schützenhofer be<strong>im</strong> Gemeindeamt <strong>Eggendorf</strong><br />
<strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong> vom 02.07.2009, in dem das Begehren um Erwerb einer Teilfläche des<br />
Öffentlichen Gutes Parzelle Nr. 1750, EZ. 299, KG. <strong>Eggendorf</strong> ausgesprochen wurde, hat sich<br />
der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong> bereits mehrmals und zuletzt in<br />
seiner Sitzung am 22.04.2010 befasst und folgenden einst<strong>im</strong>migen Beschluss gefasst:<br />
1. Der Verkaufspreis je Quadratmeter für die von der Familie Schützenhofer zu<br />
erwerbenden Grundflächen <strong>im</strong> Gesamtausmaß von voraussichtlich 848 m² wird mit €<br />
3,00 festgelegt.<br />
2. Titel des Eigentumserwerbes ist Kauf.<br />
3. Alle aus diesem Rechtsgeschäft auflaufenden Nebenkosten, betreffend den Ankauf der<br />
Teilfläche aus Grundstück 1750, EZ. 299, KG. <strong>Eggendorf</strong> sind von der Familie<br />
Schützenhofer zu leisten.<br />
4. Für die Auflassung der Teilflächen des Öffentlichen Gutes ist das Verfahren gemäß §<br />
11 Oö. Straßengesetz durchzuführen.<br />
5. Die grundbücherliche Durchführung des Teilungsplanes erfolgt durch die Gemeinde<br />
<strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong> und die Familie Schützenhofer <strong>im</strong> aliquoten Verhältnis.<br />
Nunmehr liegt die Endvermessung über die Verlegung bzw. Sanierung des letzten Teiles des<br />
Güterweges Leiten <strong>im</strong> Bereich der landwirtschaftlichen Liegenschaften Schützenhofer und<br />
Ortbauer vor, aus dem die einzelnen Tausch- bzw. Erwerbsflächen für das gegenständliche<br />
Rechtsgeschäft zu entnehmen sind.<br />
Im Zuge der Sanierung des GW Leiten bzw. der Auflösung von Teilflächen des Öffentlichen<br />
Gutes 1750, EZ. 299, KG. <strong>Eggendorf</strong> fallen somit netto 832 m² an Grundfläche der Familie<br />
Schützenhofer zu.<br />
Nunmehr ist abschließend eine Vereinbarung zwischen der Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong><br />
<strong>Traunkreis</strong> und den Ehegatten Ludwig und Anna Schützenhofer, 4622 <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong><br />
<strong>Traunkreis</strong>, Brunnern 6 bezüglich des Verkaufs der entbehrlichen Grundflächen aus<br />
Grundstück 1750, EZ. 299, KG. <strong>Eggendorf</strong> wie folgt abzuschließen:<br />
V E R E I N B A R U N G<br />
aufgenommen am<br />
Anwesend:<br />
Seitens der Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong> als Verwalter des Öffentlichen Gutes und<br />
Grundverkäufer: Bgm. Ing. Walter Schiller, 4622 <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong> 54<br />
10
Als Grundkäufer: Ludwig und Anna Schützenhofer, Brunnern 6, 4622 <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong><br />
<strong>Traunkreis</strong><br />
G e g e n s t a n d<br />
ist der Verkauf von entbehrlich gewordenem Gemeindestraßengrund an -----<br />
<strong>im</strong> Bereich der landwirtschaftlichen Liegenschaften 1746, 1747 und 1748, je EZ. 68, je KG.<br />
<strong>Eggendorf</strong> der Verkehrsfläche der Gemeinde (Sonstige - Straßenanlage) mit den Parz. Nr.<br />
1627 und 1750, je EZ. 299, je KG. <strong>Eggendorf</strong>.<br />
Herr und Frau Ludwig und Anna Schützenhofer sind Eigentümer der Grundstücke Nr. 1746,<br />
1747 und 1748, je EZ. 68, je KG. <strong>Eggendorf</strong>.<br />
An diese Grundstücke grenzen entbehrlich gewordene Teilflächen aus Verkehrsflächen der<br />
Gemeinde.<br />
Herr/Frau Ludwig und Anna Schützenhofer, 4622 <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong>, Brunnern 6,<br />
kaufen und übernehmen und die Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong>, 4622 <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong><br />
<strong>Traunkreis</strong> 54 verkauft und übergibt diesen entbehrlich gewordene Grundstücksteile <strong>im</strong><br />
Ausmaß von 832 m² zum Kaufpreis von € 3,00/m² zur Arrondierung ihres Grundbesitzes.<br />
Die Fläche von 832 m² ergibt sich wie folgt.<br />
Teilfläche Öffentliches Gut Parz. 1750 961 m²<br />
+ Teilfläche Öffentliches Gut Parz. 1627 7 m²<br />
+ Teilfläche Öffentliches Gut Parz. 1627 3 m²<br />
+ Teilfläche 5 aus Endvermessung 3 m²<br />
+ Teilfläche 6 aus Endvermessung 14 m² 988 m²<br />
- Teilfläche 1 aus Endvermessung 1 m²<br />
- Teilfläche 9 aus Endvermessung 10 m²<br />
- Teilfläche 10 aus Endvermessung 11 m²<br />
- Minderfläche aus Grundtausch Schützenhofer/<br />
Ortbauer - 106 m²<br />
- Teilfläche aus Grundstück 1746 Schützenhofer - 28 m² 156 m²<br />
832 m²<br />
Die grundbücherliche Durchführung wird durch die Straßenverwaltung veranlasst.<br />
Herr/Frau Ludwig und Anna Schützenhofer verpflichten sich, den Kaufpreis von € 2.496,00<br />
binnen einem Monat nach Unterfertigung dieser Vereinbarung auf das Konto Nr. 919, BLZl.<br />
20326, Sparkasse Neuhofen zu überweisen<br />
Diese Vereinbarung wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom 30.09.2010 beschlossen.<br />
11
Für die Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong><br />
<strong>Traunkreis</strong> als Verkäufer: Die Käufer:<br />
------------------------------------------<br />
Bgm. Ing. Walter Schiller<br />
Es erfolgten keine Wortmeldungen.<br />
Bgm. Ing. Walter Schiller stellt sodann nachstehenden<br />
Datum: ------------------------------------------<br />
Ludwig Schützenhofer<br />
BESCHLUSSANTRAG:<br />
------------------------------------------<br />
Anna Schützenhofer<br />
Der Gemeinderat möge die oa. Vereinbarung, abgeschlossen zwischen der Gemeinde<br />
<strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong>, 4622 <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong> Nr. 54 und den Ehegatten Ludwig<br />
und Anna Schützenhofer, 4622 <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong>, Brunnern 6 bezüglich Veräußerung<br />
von Grundflächen aus Grundstück 1750, EZ. 299, KG. <strong>Eggendorf</strong> zum Beschluss erheben.“<br />
Ergebnis der Abst<strong>im</strong>mung durch Erheben der Hand:<br />
Einst<strong>im</strong>mig angenommen.<br />
7. Auflassung von öffentlichem Gut lt. Teilungsausweis Haydinger-Donau ZT<br />
GmbH., 4600 Wels, Kaiser-Josef-Platz 26, GZ. 8747/10 vom 21.04.2010 –<br />
Beratung und Beschlussfassung.<br />
Berichterstatter: Bgm. Ing. Walter Schiller<br />
A M T S V O R T R A G<br />
Am 02.07.2009 haben die Herren Ludwig und Thomas Schützenhofer, 4622 <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong><br />
<strong>Traunkreis</strong>, Brunnern 6 be<strong>im</strong> Gemeindeamt <strong>Eggendorf</strong> in <strong>Traunkreis</strong> mit der Bitte um Erwerb<br />
einer Teilfläche aus dem öffentlichen Gut mit der Grundstücksnr. 1750, EZ. 299, KG.<br />
<strong>Eggendorf</strong> vorgesprochen.<br />
Bei der Generalsanierung des Güterweges Leiten <strong>im</strong> Jahre 19.. wurde dieser Güterweg<br />
lediglich bis zur landwirtschaftlichen Liegenschaft Ortmayr durchgeführt. Der<br />
gegenständliche Güterweg konnte <strong>im</strong> Bereich der Liegenschaften Schützenhofer und Ortbauer<br />
nicht erfolgen, da über die Trassierung keine Einigung erzielt und keine<br />
Güterwegegemeinschaft gebildet werden konnte.<br />
Aufgrund <strong>im</strong> Frühjahr 2010 geführter Gespräche mit den oa. Familien konnte nunmehr eine<br />
Trassierung des restlichen Teilstückes des Güterweges Leiten erfolgen.<br />
12
Über die Trassierung liegt nun eine entsprechende Vermessungsurkunde WEGVERLEGUNG<br />
„BRUNNERN“, der Haydinger – Donau ZT GmbH., 4600 Wels, Kaiser-Josef-Platz 26, GZ.<br />
8747/10 vom 21.04.2010 vor.<br />
Diese Vermessungsurkunde beinhaltet nun auch die Fläche des öffentlichen Gutes mit der<br />
Grundstücksnummer 1750, welche an die Familie Schützenhofer verkauft werden sollte.<br />
Gemäß § 67 Oö. GdeO 1990 i.d.g.F. ist die Veräußerung von unbeweglichem<br />
Gemeindeeigentum nur auf Grund eines mit Zweidrittelmehrheit gefassten<br />
Gemeinderatsbeschluss zulässig.<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong> hat in seiner Sitzung am<br />
22.04.2010 bereits folgende Bedingungen und Auflagen zum geplanten Rechtsgeschäft<br />
einst<strong>im</strong>mig getroffen. Diese sind:<br />
1. Der Verkaufspreis je Quadratmeter für die von der Familie Schützenhofer zu<br />
erwerbenden Grundflächen <strong>im</strong> Gesamtausmaß von voraussichtlich 848 m² wird mit €<br />
3,00 festgelegt.<br />
2. Titel des Eigentumserwerbes ist Kauf.<br />
3. Alle aus diesem Rechtsgeschäft auflaufenden Nebenkosten, betreffend den Ankauf der<br />
Teilfläche aus Grundstück 1750, EZ. 299, KG. <strong>Eggendorf</strong> sind von der Familie<br />
Schützenhofer zu leisten.<br />
4. Für die Auflassung der Teilflächen des Öffentlichen Gutes ist das Verfahren gemäß §<br />
11 Oö. Straßengesetz durchzuführen.<br />
5. Die grundbücherliche Durchführung des Teilungsplanes erfolgt durch die Gemeinde<br />
<strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong> und die Familie Schützenhofer <strong>im</strong> aliquoten Verhältnis.<br />
Im Rahmen der <strong>im</strong> Juni 2010 durchgeführten Sanierung des letzten Teilstückes des<br />
Güterweges Leiten wurde nun auch das genaue Ausmaß der von der Familie Schützenhofer zu<br />
erwerbenden Grundfläche ermittelt. Diese beträgt aufgrund der vom Wegeerhaltungsverband<br />
EISENWURZEN durchgeführten Endvermessung 832 m².<br />
Die für das Rechtsgeschäft zwischen der Familie Schützenhofer und der Gemeinde <strong>Eggendorf</strong><br />
<strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong> erforderliche Vereinbarung ist vom Gemeinderat gesondert zu beschließen.<br />
Mittlerweile wurde das Verfahren zur Auflassung der Teilfläche 13 aus Grundstück 1750, EZ.<br />
299, KG. <strong>Eggendorf</strong> gemäß § 11 O.ö. Straßengesetz 1991, LGBL. 84/1991 i.d.g.F.<br />
durchgeführt.<br />
Schriftliche Einwendungen und Anregungen wurden während der Auflagefrist vom<br />
21.05.2010 bis 18.06.2010 nicht eingebracht.<br />
Es erfolgten keine Wortmeldungen.<br />
Bgm. Ing. Walter Schiller stellt sodann nachstehenden<br />
BESCHLUSSANTRAG:<br />
„Der Gemeinderat möge nachstehenden Verordnungsentwurf über die Auflassung der<br />
Teilfläche 13 des Grundstückes 1750, EZ.299, KG. <strong>Eggendorf</strong> als öffentliche Verkehrsfläche<br />
zum Beschluss erheben.“<br />
13
V E R O R D N U N G<br />
des Gemeinderates der Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong> vom 30.09.2010 betreffend die<br />
Auflassung der Teilfläche 13 aus dem Grundstück 1750, EZ. 299, KG. <strong>Eggendorf</strong> als<br />
öffentliche Verkehrsfläche gemäß § 11 Abs. 3 O.ö. Straßengesetz 1991, LGBl. Nr. 84/1991<br />
i.d.g.F. in Verbindung mit den §§ 40 Abs. 2 Zif. 4 und 43 O.ö. Gemeindeordnung.<br />
§ 1<br />
Der öffentliche Weg, Teilstück 13 aus dem Grundstück Nr. 1750, EZ. 299, KG. <strong>Eggendorf</strong>,<br />
wird als öffentliche Verkehrsfläche aufgelassen, weil er wegen mangelnder<br />
Verkehrsbedeutung entbehrlich geworden ist.<br />
§ 2<br />
Die genaue Lage der aufgelassenen Verkehrsfläche (Teilstück 13) ist aus dem Lageplan <strong>im</strong><br />
Maßstab 1 : 1000, Teilungsausweis Haydinger-Donau ZT GmbH., GZ. 8747/10 ersichtlich,<br />
der be<strong>im</strong> Gemeindeamt <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong> während der Amtsstunden von jedermann<br />
eingesehen werden kann und auch vor Erlassung dieser Verordnung durch 4 Wochen <strong>im</strong><br />
Gemeindeamt zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegen ist.<br />
§ 3<br />
Diese Verordnung wird gemäß § 94 Abs. 1 O.ö. Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91/1990<br />
i.d.g.F. durch 2 Wochen kundgemacht und tritt mit dem auf den Ablauf der<br />
Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.<br />
Der Bürgermeister<br />
Ing. Walter Schiller<br />
Ergebnis der Abst<strong>im</strong>mung durch Erheben der Hand:<br />
Einst<strong>im</strong>mig angenommen.<br />
8. Ortserweiterung Schlossfeld 1. Etappe – Errichtung der Infrastruktur –<br />
a) Auftragsvergabe zur Errichtung der Wasserversorgungsanlage<br />
b) Auftragsvergabe zur Errichtung der Abwasserbeseitigungsanlage<br />
Beratung und Beschlussfassung.<br />
Berichterstatter: Bgm. Ing. Walter Schiller<br />
A M T S VO R T R A G :<br />
Herr DI Josef Sperrer wurde vom Gemeinderat der Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong> mit<br />
der Planung der Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlage „Ortserweiterung 1.<br />
Etappe“ beauftragt.<br />
Mittlerweile wurde von diesem die öffentliche Ausschreibung durchgeführt.<br />
14
Die gegenständlichen Arbeiten wurden in der Amtlichen Linzer Zeitung Nr. 18 vom<br />
02.09.2010 als auch in der Wiener Zeitung veröffentlicht.<br />
Mittlerweile sind die Planungen soweit fortgeschritten, dass die wasserrechtliche<br />
Verhandlung am 16.11.2010 durchgeführt wird.<br />
Nunmehr ist ein Werkvertrag für die Bauausführungsphase (Ausführungsplanung und örtliche<br />
Bauaufsicht) abzuschließen.<br />
Dem Gemeindeamt <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong> liegt ein Werkvertrag des Ziviltechnikers Herrn<br />
DI Josef Sperrer, Fluchtwang 24, 4650 Lambach mit Datum 15.09.2010 vor.<br />
Die Frist für die Anbotlegung endete am 23.09.2010, 09.25 Uhr. Die Anboteröffnung erfolgte<br />
anschließend um 09.30 Uhr <strong>im</strong> Gemeindeamt <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong>.<br />
Der Anbotlegung kamen nachstehende Firmen mit folgenden Netto-Anbotsummen nach:<br />
Firma Adresse Anbotsumme netto<br />
Held & Franke, BaugesmbH. 4070 Eferding 365.478,49<br />
Lahnerbau GmbH. 4662 Steyrermühl 384.576,69<br />
Aichinger Franz, Holzbau 4844 Regau 392.592,43<br />
GmbH & Co. KG<br />
Mandlbauer Bau GmbH. 8344 Bad Gleichenberg 397.274,69<br />
Alpine Bau GmbH. 3300 Amstetten 439.850,96<br />
Strabag AG 4021 Linz 454.278,23<br />
Felbermayr Bauges.mbH. 4600 Wels 457.457.57<br />
Ing. Hans Kern GmbH. 4284 Tragwein 466.820,63<br />
Koller, Hoch- u. Tiefbau<br />
GmbH.<br />
4360 Grein 471.886,28<br />
G. Hinteregger & Söhne, Bau<br />
GmbH.<br />
8712 Niklasdorf 479.684,72<br />
Teerag-Asdag 4021 Linz 484.180,52<br />
C. Peters Bauges.mbH. 4020 Linz 542.436,46<br />
A. Zaussinger Bau- u. Transporte<br />
GmbH.<br />
4273 Unterweißenbach 550.500,00<br />
Zehetner Hoch- u. Tiefbau 3300 Amstetten<br />
GmbH.<br />
553.481,00<br />
Braumann Tiefbau 4980 Antiesenhofen 559.829,04<br />
Eine Fotokopie der Niederschrift über die Anboteröffnung liegt diesem Amtsvortrag bei<br />
(Anlage).<br />
GVM. Hermann Reder sieht <strong>im</strong> Preisdumping der Firmen einen finanziellen Vorteil für die<br />
Gemeinden.<br />
GR. Brigitte Aigner stellt die Frage, warum eine öffentliche Ausschreibung gewählt wurde.<br />
Bgm. Ing. Walter Schiller sieht in der niedrigen Anbotssumme ein gewisses Risiko <strong>im</strong><br />
Zusammenhang mit der Bauausführung. Möglicherweise könnte oberflächlich gearbeitet<br />
15
werden. Zur Ausschreibungsform erklärt er, dass er sich für eine beschränkte Ausschreibung<br />
ausgesprochen habe, man habe sich aufgrund der Auftragshöhe <strong>im</strong> zuständigen Ausschuss<br />
einst<strong>im</strong>mig für eine öffentliche Ausschreibung entschieden.<br />
Weitere Wortmeldungen erfolgten nicht.<br />
Bgm. Ing. Walter Schiller stellt sodann nachstehenden<br />
BESCHLUSSANTRAG:<br />
„Dem Gemeinderat möge beschließen:<br />
Die Arbeiten zur Errichtung<br />
a) der Wasserversorgungsanlage und<br />
b) der Abwasserbeseitigungsanlage<br />
<strong>im</strong> Bereich der Ortserweiterung Schlossfeld 1. Etappe werden der Firma Held & Franke,<br />
Baugesellschaft mbH., Au bei hohen Steg 21, 4070 Eferding zu den Bedingungen und<br />
Auflagen des Anbotes vom 22.09.2010 insbesondere zum Preis von. € 365.478,49, zzgl. 20 %<br />
MWSt. € 73.095,70 gesamt € 438.574,19 erteilt.“<br />
Ergebnis der Abst<strong>im</strong>mung durch Erheben der Hand:<br />
Einst<strong>im</strong>mig angenommen.<br />
9. Ortserweiterung Schlossfeld 1. Etappe – Auftragsvergabe an Herrn DI Josef<br />
Sperrer, Fluchtwang 24, 4650 Edt bei Lambach für Ausschreibung und<br />
Bauleitung – Beratung und Beschlussfassung.<br />
Berichterstatter: Bgm. Ing. Walter Schiller<br />
A M T S VO R T R A G :<br />
Herr DI Josef Sperrer wurde vom Gemeinderat der Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong> mit<br />
der Planung der Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlage „Ortserweiterung 1.<br />
Etappe“ beauftragt.<br />
Mittlerweile sind die Planungen soweit fortgeschritten, dass die wasserrechtliche<br />
Verhandlung am 16.11.2010 durchgeführt wird.<br />
Nunmehr ist ein Werkvertrag für die Bauausführungsphase (Ausführungsplanung und örtliche<br />
Bauaufsicht) abzuschließen.<br />
Dem Gemeindeamt <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong> liegt ein Werkvertrag des Ziviltechnikers Herrn<br />
DI Josef Sperrer, Fluchtwang 24, 4650 Lambach mit Datum 15.09.2010 vor.<br />
Dieser Werkvertrag umfasst nachstehende Leistungen:<br />
� Planung in der Bauausführungsphase<br />
� Ausschreibungsunterlagen<br />
� Örtliche Bauaufsicht<br />
� Vor- und Zusatzleistungen<br />
16
Der Werkvertrag umfasst nachstehende Summen:<br />
� Planung in der Ausführungsphase: € 23.059,00<br />
� Örtliche Bauaufsicht € 17.440,00<br />
� Nebenkosten € 4.350,00<br />
Angebotsumme netto € 44.849,00<br />
20 % MWSt. € 8.969,80<br />
GESAMT € 53.818,80<br />
Der Ausschuss für Bau- und Straßenbauangelegenheiten, örtl. Raumplanung und<br />
Umweltfragen hat sich in seiner Sitzung am 23.09.2010 mit gegenständlicher Angelegenheit<br />
befasst und einst<strong>im</strong>mig eine Übertragung der gegenständlichen Aufgaben an Herrn DI Josef<br />
Sperrer, Fluchtwang 24, 4650 Lambach empfohlen.<br />
Bgm. Ing. Walter Schiller erklärt, dass grundsätzlich Gegenangebote angeholt werden.<br />
Aufgrund der Dringlichkeit der Angelegenheit wurde <strong>im</strong> gegenständlichen Fall jedoch davon<br />
Abstand genommen. Insofern auch deshalb, da die Ausschreibung für die Bauarbeiten für<br />
Kanal und Wasser bereits vom Anbotleger durchgeführt wurden.<br />
GVM. Hermann Reder schließt sich dieser Meinung an, weist jedoch darauf hin, dass bei<br />
künftigen Vorhaben mehrere Anbote einzuholen sind. Er glaubt, dass das vorliegende Anbot<br />
akzeptabel ist. Die Zust<strong>im</strong>mung seitens der SPÖ-Fraktion ist daher gegeben.<br />
GR. Ing. Anton Reder erkundigt sich, ob Leitungsträgerbesprechungen bezüglich der<br />
Koordinierung der Leitungsverlegungen vorgesehen sind.<br />
Hiezu bringt Bgm. Ing. Walter Schiller vor, dass derartige Zusammenkünfte geplant sind, an<br />
denen auch DI Sperrer <strong>im</strong> Rahmen der Bauaufsicht anwesend sein wird.<br />
Vbgm. Klaus Hofw<strong>im</strong>mer bringt ergänzend vor, dass die Leitungen von Energie AG und OÖ.<br />
Ferngas erst nach Fertigstellung des Kanals und der Wasserleitung verlegt werden.<br />
Weitere Wortmeldungen erfolgten nicht.<br />
Bgm. Ing. Walter Schiller stellt sodann nachstehenden<br />
BESCHLUSSANTRAG:<br />
„Der Gemeinderat möge beschließen:<br />
„Herr DI Josef Sperrer, Ziviltechniker, 4650 Edt bei Lambach, Fluchtwang 24 wird mit der<br />
Ausführungsplanung und örtlichen Bauaufsicht für die Errichtung der Abwasserbeseitigungs-<br />
und Wasserversorgungsanlage „Ortserweiterung 1. Etappe“ zu den Bedingungen und<br />
Auflagen des Ziviltechnikervertrages für die Bauausführungsphase mit Datum 15.09.2010,<br />
insbesondere der Auftragssumme in Höhe von € 44.849,00, zzgl. 20 % MWSt. 8.969,80,<br />
gesamt € 53.818,80 beauftragt.“<br />
Ergebnis der Abst<strong>im</strong>mung durch Erheben der Hand:<br />
Einst<strong>im</strong>mig angenommen.<br />
17
10. Ortserweiterung Schlossfeld 1. Etappe – Zusätzliche Vertragliche<br />
Vereinbarungen zwischen der Oö. Baulandentwicklungsfonds GmbH.,<br />
Europaplatz 1 a, 4020 Linz und der Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong><br />
a) Nachtrag zum Kaufvertrag vom 20.08.2010 bezüglich Grundstück 796/34, EZ<br />
373, KG. <strong>Eggendorf</strong><br />
b) Rückabtretungsvertrag bezüglich Grundstück 799/4 u.a., EZ. 299, KG.<br />
<strong>Eggendorf</strong><br />
Berichterstatter: Bgm. Ing. Walter Schiller<br />
A M T S VO R T R A G :<br />
Die Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong> hat <strong>im</strong> Jahre 2009 Grundflächen der Oö.<br />
Baulandentwicklungsfonds GmbH., Europaplatz 1a, 4020 Linz in Bauland umgewidmet.<br />
Bereits mit Vereinbarung vom 13.08.1998 wurde zwischen den Vertragspartnern vereinbart,<br />
dass die Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong> zur Errichtung von Infrastruktureinrichtungen<br />
wie Schule, Kindergarten und Friedhof Grundflächen <strong>im</strong> Ausmaß von ca. 7.000,00 m² zu<br />
einem Betrag von € 5,81/m² erwerben kann.<br />
Demnach erhält die Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong> Grundflächen <strong>im</strong> Ausmaß von<br />
gesamt 5.441 m². Hievon werden Flächen <strong>im</strong> Ausmaß von 4.568 m² zum vereinbarten Preis<br />
von € 5,81 erworben. Die restlichen Flächen <strong>im</strong> Ausmaß von 873 m² werden unentgeltlich zur<br />
Verfügung gestellt. Somit ergibt sich ein Kaufpreis von € 26.540,08.<br />
Als Nebenvereinbarung wird zwischen den Vertragspartnern festgelegt, dass die Gemeinde<br />
<strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong> aus dem Gutsbestand der EZ. 373, KG. <strong>Eggendorf</strong> zu einem<br />
späteren Zeitpunkt ein Grundstück <strong>im</strong> Ausmaß von 178 m² zu einem Kaufpreis von € 5,81<br />
erhält.<br />
Der Kaufvertrag als auch die Nebenvereinbarung wurden vom Gemeinderat der Gemeinde<br />
<strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong> in seiner Sitzung am 17.06.2010 einst<strong>im</strong>mig beschlossen.<br />
Basierend auf die Parzellierung und des darauf begründeten Verlaufes der öffentlichen<br />
Verkehrsflächen, welche unentgeltlich in das öffentliche Gut abgetreten wurden, erfolgte die<br />
Projektierung der Infrastrukutur für die gegenständliche Ortserweiterung „Schlossfeld 1.<br />
Etappe“.<br />
Hiebei wurde ermittelt, dass für die Oberflächenwässer kein zusätzliches Retentionsbecken<br />
erforderlich sein wird. Dies insbesondere deshalb, da aufgrund durchgeführter Ermittlung <strong>im</strong><br />
Zusammenhang mit der Lehmstärke <strong>im</strong> Siedlungsbereich es den Grundstücksbesitzern<br />
möglich sein muss und auch zumutbar ist, ihre Oberflächenwässer direkt auf eigenem Grund<br />
und Boden zur Versickerung zu bringen.<br />
Das für ein Retentionsbecken ursprünglich vorgesehene Grundstück befindet sich <strong>im</strong> Besitz<br />
der Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong>.<br />
Die Gesamtfläche dieses Grundstückes <strong>im</strong> Ausmaß von 480.m² setzt sich aufgrund des<br />
vorliegenden Teilungsplanes des IKV DI Gerhard Donau vom 01.09.2010, GZ. 8559B/09 wie<br />
folgt zusammen:<br />
18
Teilfläche 2 <strong>im</strong> unverbürgten Ausmaß von 337 m²<br />
Teilfläche 83 Grundstück Nr. 799/4 <strong>im</strong> Ausmaß von 115 m²<br />
Trennstück 85 (öffentliches Gut) <strong>im</strong> Ausmaß von 28 m²<br />
GESAMT 480 m²<br />
Die oa. Grundstücksfläche wurde somit für eine Bebauung frei und soll nun in den Besitz der<br />
Oö. Baulandentwicklungsfonds GmbH. übertragen werden (Rückabtretungsvertrag).<br />
Im Gegenzug soll die Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong> das neu gebildete Grundstück<br />
796/34 <strong>im</strong> unverbürgten Gesamtflächenausmaß von 716 m² erhalten.<br />
Für dieses Grundstück ist ein zusätzlicher Kaufpreis von € 1.034,18 vorgesehen. Dies<br />
entspricht dem Kaufpreis jener Fläche von 178 m², welcher in der Nebenvereinbarung vom<br />
Gemeinderat in der Sitzung am 17.06.2010 (siehe oben) bereits beschlossen wurde.<br />
Hiefür ist der Abschluss eines Nachtrages zum Kaufvertag vom 20.08.2010 erforderlich.<br />
Von der Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong> sind für dieses Rechtsgeschäft 3,5 %<br />
Grunderwerbssteuer (€ 928,90) sowie eine Eintragungsgebühr in Höhe von 1 % (€ 266,00) zu<br />
entrichten, wobei be<strong>im</strong> Kaufvertrag vom 20.08.2010 bereits Gebühren entrichtet wurden, und<br />
nunmehr zusätzlich noch Grunderwerbssteuern in Höhe von € 36,20 bzw.<br />
Eintragungsgebühren in Höhe von € 10,00 auf das Anderkonto „Grunderwergbssteuer“ bei<br />
der Raiffeisenbank Wels-Süd reg.Gen.mbH., BLZl. 34770, Kto. Nr. 5.714.332 zur Einzahlung<br />
zu bringen sind.<br />
Es erfolgten keine Wortmeldungen.<br />
Bgm. Ing. Walter Schiller stellt sodann nachstehenden<br />
BESCHLUSSANTRAG:<br />
„Der Gemeinderat möge folgende Verträge, abgeschlossen zwischen der Oö.<br />
Baulandentwicklungsfonds GmbH., 4020 Linz, Europaplatz 1 a und der Gemeinde <strong>Eggendorf</strong><br />
<strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong>, vertreten durch den Bürgermeister, 4622 <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong> 54 zum<br />
Beschluss erheben:<br />
a) Nachtrag zum Kaufvertrag vom 20.08.2010 bezüglich des Erwerbes des Grundstückes<br />
796/34, EZ. 373 KG. <strong>Eggendorf</strong><br />
b) Rückabtretungsvertrag für Grundstück 799/4 (alt), EZ. 299, KG. <strong>Eggendorf</strong><br />
Ergebnis der Abst<strong>im</strong>mung durch Erheben der Hand:<br />
Einst<strong>im</strong>mig angenommen.<br />
11. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die Sitzung des Gemeinderates der<br />
Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong> vom 17.06.2010 – Beratung und<br />
Beschlussfassung.<br />
Gegen die vorliegende Verhandlungsschrift über die Sitzung des Gemeinderates der<br />
Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong> vom 17.06.2010 wurden keine Einwendungen<br />
erhoben und somit genehmigt.<br />
19
12. Allfälliges<br />
GVM. Hermann Reder bringt vor, dass Frau Gavrilovici <strong>im</strong> Zusammenhang mit der<br />
Bezahlung der Mehrstunden <strong>im</strong> Rahmen der Generalreinigung in der Schule<br />
vorgesprochen hat. Von 90 Arbeitsstunden wurden bis dato 46 Stunden von der Firma<br />
ADECCO bezahlt. Von der Direktion der Volksschule wurden 90 Stunden bestätigt. Für<br />
die Zukunft sollte eine vernünftige Regelung gefunden werden.<br />
Bgm. Ing. Walter Schiller sagt eine Klärung dieser Angelegenheit zu.<br />
GR. Brigitte Aigner bringt vor, dass in den Altpapiercontainern <strong>im</strong>mer wieder Abfälle<br />
gefunden werden, die auf andere Art und Weise zu entsorgen wären. In gegenständlichem<br />
Fall handelte es sich um nicht unerhebliche Mengen Plastik.<br />
GRE. Herbert J. Krennhuber bringt in diesem Zusammenhang vor, dass zu wenige<br />
Altpapiercontainer aufgestellt sind.<br />
GR. Josef Hagmayr erkundigt sich über den Stand in Sachen „Straßenbezeichnung“,<br />
insbesondere in Weitersdorf. Er bringt vor, dass es in Weitersdorf kein „Am Berg“ gibt.<br />
Der ortsansässige Schmied kann nur zu Weitersdorf gehören<br />
GRE. Maria Schöller ersucht Bgm. Ing. Walter Schiller um Entfernung des be<strong>im</strong><br />
Gemeindeamt aufgestellten hölzernen Fahrradständers.<br />
Bgm. Ing. Walter Schiller räumt ein, diesen bis zum 11.11.2010 zu entfernen.<br />
Abschließend lädt GR. Ing. Anton Reder den Gemeinderat zum Frühschoppen anlässlich<br />
des Erntedankfestes am 03.10.2010 ein.<br />
Weitere Wortmeldungen erfolgten nicht.<br />
Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen<br />
nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 21.11 Uhr.<br />
...........................................................................................................................................<br />
Vorsitzender Schriftführer<br />
...........................................................................................................................................<br />
Gemeinderat Gemeinderat<br />
20
Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift<br />
vom 30.09..2010 in der Sitzung vom 04.11.2010 keine Einwände erhoben wurden.<br />
<strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong>, am 04.11.2010<br />
Der Vorsitzende<br />
21