amtsvortrag - Eggendorf im Traunkreis
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10. Ortserweiterung Schlossfeld 1. Etappe – Zusätzliche Vertragliche<br />
Vereinbarungen zwischen der Oö. Baulandentwicklungsfonds GmbH.,<br />
Europaplatz 1 a, 4020 Linz und der Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong><br />
a) Nachtrag zum Kaufvertrag vom 20.08.2010 bezüglich Grundstück 796/34, EZ<br />
373, KG. <strong>Eggendorf</strong><br />
b) Rückabtretungsvertrag bezüglich Grundstück 799/4 u.a., EZ. 299, KG.<br />
<strong>Eggendorf</strong><br />
Berichterstatter: Bgm. Ing. Walter Schiller<br />
A M T S VO R T R A G :<br />
Die Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong> hat <strong>im</strong> Jahre 2009 Grundflächen der Oö.<br />
Baulandentwicklungsfonds GmbH., Europaplatz 1a, 4020 Linz in Bauland umgewidmet.<br />
Bereits mit Vereinbarung vom 13.08.1998 wurde zwischen den Vertragspartnern vereinbart,<br />
dass die Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong> zur Errichtung von Infrastruktureinrichtungen<br />
wie Schule, Kindergarten und Friedhof Grundflächen <strong>im</strong> Ausmaß von ca. 7.000,00 m² zu<br />
einem Betrag von € 5,81/m² erwerben kann.<br />
Demnach erhält die Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong> Grundflächen <strong>im</strong> Ausmaß von<br />
gesamt 5.441 m². Hievon werden Flächen <strong>im</strong> Ausmaß von 4.568 m² zum vereinbarten Preis<br />
von € 5,81 erworben. Die restlichen Flächen <strong>im</strong> Ausmaß von 873 m² werden unentgeltlich zur<br />
Verfügung gestellt. Somit ergibt sich ein Kaufpreis von € 26.540,08.<br />
Als Nebenvereinbarung wird zwischen den Vertragspartnern festgelegt, dass die Gemeinde<br />
<strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong> aus dem Gutsbestand der EZ. 373, KG. <strong>Eggendorf</strong> zu einem<br />
späteren Zeitpunkt ein Grundstück <strong>im</strong> Ausmaß von 178 m² zu einem Kaufpreis von € 5,81<br />
erhält.<br />
Der Kaufvertrag als auch die Nebenvereinbarung wurden vom Gemeinderat der Gemeinde<br />
<strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong> in seiner Sitzung am 17.06.2010 einst<strong>im</strong>mig beschlossen.<br />
Basierend auf die Parzellierung und des darauf begründeten Verlaufes der öffentlichen<br />
Verkehrsflächen, welche unentgeltlich in das öffentliche Gut abgetreten wurden, erfolgte die<br />
Projektierung der Infrastrukutur für die gegenständliche Ortserweiterung „Schlossfeld 1.<br />
Etappe“.<br />
Hiebei wurde ermittelt, dass für die Oberflächenwässer kein zusätzliches Retentionsbecken<br />
erforderlich sein wird. Dies insbesondere deshalb, da aufgrund durchgeführter Ermittlung <strong>im</strong><br />
Zusammenhang mit der Lehmstärke <strong>im</strong> Siedlungsbereich es den Grundstücksbesitzern<br />
möglich sein muss und auch zumutbar ist, ihre Oberflächenwässer direkt auf eigenem Grund<br />
und Boden zur Versickerung zu bringen.<br />
Das für ein Retentionsbecken ursprünglich vorgesehene Grundstück befindet sich <strong>im</strong> Besitz<br />
der Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong>.<br />
Die Gesamtfläche dieses Grundstückes <strong>im</strong> Ausmaß von 480.m² setzt sich aufgrund des<br />
vorliegenden Teilungsplanes des IKV DI Gerhard Donau vom 01.09.2010, GZ. 8559B/09 wie<br />
folgt zusammen:<br />
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