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Gemeinderatssitzung 04.11.2010 (83 KB) - .PDF - Eggendorf im ...

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Verhandlungsschrift<br />

Lfd. Nr 5 Jahr 2010<br />

über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> Traunkreis am<br />

Donnerstag, <strong>04.11.2010</strong>. Tagungsort: Gemeindeamt <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> Traunkreis<br />

1. Bgm. Ing. Walter Schiller als Vorsitzender<br />

2. Vbgm. DI Klaus Herbert Hofw<strong>im</strong>mer<br />

3. GR DI Franz Kaltenbrunner<br />

4. GR Brigitte Aigner<br />

5. GR. Bernhard Neubauer<br />

6. GR. Peter Sacher<br />

7. GVM. Hermann Reder<br />

8. GR. Josef Hagmayr<br />

9. GR. Mathilde Hagmayr<br />

10. GR. Erich Laukas<br />

11. GR. Mag. Eckhard Mittendorfer<br />

12. GR. Ing. Anton Reder<br />

Anwesende<br />

Ersatzmitglieder:<br />

GRE Markus Schachermayr für GR Mag. Andreas Ortmayr<br />

Der Leiter des Gemeindeamtes: Hermann Machetanz<br />

Fachkundige Personen (§ 66 Abs. 2 O.ö. GemO. 1990 idgF.):<br />

Entschuldigt:<br />

Es fehlen:<br />

unentschuldigt:<br />

GR. Mag. Andreas Ortmayr


Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 O.ö. GemO. 1990): Hermann Machetanz<br />

Der Vorsitzende eröffnet um 19.30 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass<br />

a) die Sitzung von ihm einberufen wurde;<br />

b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an alle<br />

Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 27.10.2010 (§ 45 Abs.<br />

4 Oö. GdeO) ergangen und die Bekanntgabe der Tagesordnung am 27.10.2010<br />

erfolgt ist;<br />

die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am 27.10.2010<br />

öffentlich kundgemacht wurde;<br />

c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;<br />

d) dass die Verhandlungsschrift über die Sitzung vom 30.09.2010 während der<br />

Amtsstunden <strong>im</strong> Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung<br />

zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschriften bis zum<br />

Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können.<br />

Zuhörer waren nicht anwesend.<br />

Der Vorsitzende ging sodann in die Tagesordnung über.<br />

TAGESORDNUNG:<br />

1. Berichte des Bürgermeisters<br />

2. Errichtung einer Haltestellenbucht entlang der L 1240 <strong>Eggendorf</strong>er Straße bei km<br />

9,800 + 96 li.i.S.d.Km. – Abschluss einer Finanzierungsbestätigung mit dem Amt der<br />

Oö. Landesregierung – Beratung und Beschlussfassung.<br />

3. Ankauf eines Kommunaltraktors samt Zusatzgeräten – Beratung und<br />

Beschlussfassung.<br />

4. Straßenbauarbeiten <strong>im</strong> Rahmen des Straßenbauprogrammes 2009 – 2013 –<br />

Auftragsvergabe an die Firma Swietelsky BaugesmbH., Straßenbau,<br />

Zweigniederlassung Traunviertel, Sengsschmiedstraße 4, 4560 Kirchdorf an der<br />

Krems – Beratung und Beschlussfassung.<br />

5. Ortserweiterung Schlossfeld 1. Etappe – Auftragsvergabe „Prüfmaßnahmen“ <strong>im</strong><br />

Rahmen der Errichtung der Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlage –<br />

Beratung und Beschlussfassung.<br />

6. Siedlerverein Allhaming-<strong>Eggendorf</strong>, 4511 Allhaming, Lerchenstraße 10 – Ansuchen<br />

um Subvention für den erforderlichen Umbau des alten Tennishe<strong>im</strong>es – Beratung und<br />

Beschlussfassung.<br />

2


7. Flächenwidmungsplan Nr. 2, Änderung Nr. 2 samt Örtlichem Entwicklungskonzept<br />

Nr. 1, Änderung Nr. 1 „Gewerbepark Brunnern“ – Abschluss des Verfahrens –<br />

Beratung und Beschlussfassung.<br />

8. Flächenwidmungsplan Nr. 2, Änderung Nr. 3 „Klebinder“ – Abschluss des Verfahrens<br />

– Beratung und Beschlussfassung..<br />

9. Dienstbarkeitsvertrag bezüglich 30-kV-Kabelanlage Trafostation <strong>Eggendorf</strong> Schule<br />

bis Trafostation <strong>Eggendorf</strong> Kirche – Beratung und Beschlussfassung.<br />

10. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die Sitzung des Gemeinderates der<br />

Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> Traunkreis vom 30.09.2010 – Beratung und<br />

Beschlussfassung.<br />

11. Allfälliges<br />

Beratungsverlauf und Beschlüsse<br />

1. Berichte des Bürgermeisters<br />

a. Projekt „Meierhof“ <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> Traunkreis Nr. 4<br />

Am 20.10.2010 gab es mit den Arch. Team M eine Besprechung bezüglich möglicher<br />

Verwertung des Areals „Meierhof“. Eine entsprechende Projektstudie liegt vor und<br />

wird den anwesenden Gemeinderatsmitgliedern und –ersatzmitgliedern zur Kenntnis<br />

gebracht. Be<strong>im</strong> vorliegenden Projektsentwurf der Team M soll der gesamte<br />

bestehende Vierkanter abgetragen werden. In diesem Zusammenhang gab es<br />

mittlerweile auch ein Telefonat mit dem Besitzer, Herrn Jürgen Hesz und es bestätigte<br />

dieser, dass die Interessentin Frau Ernst kein Interesse an einem Erwerb des Hofes<br />

mehr zeigt. Dies insbesondere aus Kostengründen.<br />

In diesem Zusammenhang hat der Vorsitzende bezüglich Finanzierungsmöglichkeiten<br />

versucht mit dem Büro LR. Hiegelsberger Kontakt aufzunehmen. Bezüglich<br />

Vereinbarung eines Gesprächstermines wird es einen Rückruf von Herrn Zauner<br />

erwartet.<br />

b. Staubfre<strong>im</strong>achung des Umkehrplatzes bei den „Thalhammer-Gründen“ –<br />

Kroisbach<br />

Im Zuge der Asphaltierung des Umkehrplatzes wurde mit den angrenzenden<br />

Liegenschaftsbesitzern Eckerstorfer/Schuster eine Vereinbarung dahingehend<br />

abgeschlossen, dass eine Abböschung des Umkehrplatzes auf deren Grundstück<br />

erfolgte und somit verhindert werden konnte, dass der Umkehrplatz verkleinert<br />

werden muss. Somit fällt auch eine Pflege der Böschung weg. Im Gegenzug wurde der<br />

Garagenvorplatz der Liegenschaftsbesitzer Eckerstorfer/Schuster mit asphaltiert. Die<br />

Entsorgung de Oberflächenwässer des Umkehrplatzes erfolgt über die<br />

Entwässerungsrinne bei Eckerstofer/Schuster.<br />

Die gegenständliche Vereinbarung, abgeschlossen zwischen der Gemeinde <strong>Eggendorf</strong><br />

<strong>im</strong> Traunkreis und Gerald Eckerstorfer und Katharina Schuster wurde von den<br />

Anwesenden zur Kenntnis genommen.<br />

c. Wasserrechtliche Verhandlung Wasserleitungs- und Kanalbau „Schlossfeld 1.<br />

Etappe“.<br />

3


Lt. telefonischer Mitteilung des Projektanten für Wasserleitung und Kanalbau Herrn<br />

DI Josef Sperrer findet die wasserrechtliche Verhandlung für die Infrastruktur<br />

„Schlossfeld 1“ nun anstelle 16.11.2010 am 20.12.2010 statt.<br />

Grund der Verschiebung sind noch fehlende Projektsergänzungen, die lt. Aussage von<br />

DI Sperrer jedoch <strong>im</strong> Vorfeld mit den zuständigen Behörden be<strong>im</strong> Amt der Oö.<br />

Landesregierung abgeklärt waren. Dies entsprach jedoch nicht der Tatsache und wurde<br />

deshalb mit dem zuständigen Sachverständigen Herrn Ing. Gerald Puchner für<br />

Mittwoch, 03.11.2010, 09.00 Uhr eine Besprechung <strong>im</strong> Gemeindeamt vereinbart.<br />

Unter Beisein eines Mitarbeiters des Büros Sperrer wurde diese Besprechung<br />

durchgeführt. Der Termin 20.12.2010 für die wasserrechtliche Verhandlung bleibt<br />

jedoch aufrecht.<br />

In diesem Zusammenhang wird festgehalten, dass ab Montag, 08.11.2010 die ersten<br />

Bauarbeiten für ein Wohnhaus beginnen. Aufgrund der derzeitigen Witterung ist ein<br />

Befahren der betroffenen Stichstraße jedoch nicht möglich und es soll auf dieser<br />

Stichstraße noch Recyclingmaterial aufgetragen werden. Dies erfolgt am Freitag<br />

05.11.2010 durch das ortsansässige Unternehmen BT Brunner.<br />

d. Anonymes Schreiben bezüglich des Zustandes des Schlosses <strong>Eggendorf</strong> 1<br />

Am 4. Oktober 2010 wurde dem Gemeindebriefkasten ein anonymes Schreiben wegen<br />

des desolaten Zustandes des Schlosses <strong>Eggendorf</strong> entnommen.<br />

e. Entfernen von Bäumen und Stöcken <strong>im</strong> Bereich der „Erweiterung der<br />

Schloss-Straße“.<br />

Im Rahmen der Verbreiterung und Sanierung der Schloss-Straße sind <strong>im</strong> Bereich der<br />

Walddurchfahrt Bäume zu schlägern und die Stöcke zu entfernen. Das Schlägern der<br />

Bäume ist in der Straßenbauausschreibung nicht enthalten und soll nun von Herrn<br />

Alfred Hoheneder unentgeltlich durchgeführt werden. Als Gegenleistung bleibt das<br />

Holz <strong>im</strong> seinem Besitz,<br />

2. Errichtung einer Haltestellenbucht entlang der L 1240 <strong>Eggendorf</strong>er Straße bei<br />

km 9,800 + 96 li.i.S.d.Km. – Abschluss einer Finanzierungsbestätigung mit dem<br />

Amt der Oö. Landesregierung – Beratung und Beschlussfassung.<br />

Berichterstatter: Bgm. Ing. Walter Schiller<br />

A M T S V O R T R A G :<br />

Mit Eingabe be<strong>im</strong> Amt der Oö. Landesregierung vom 14.07.2010 beantragte die ÖBB-<br />

Postbus GmbH., Verkehrsleitung OÖ. West, 4600 Wels, Salzburger Straße 63, <strong>im</strong><br />

Gemeindegebiet von <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> Traunkreis für die Kraftfahrlinie 2466 Wels-Weißkirchen-<br />

Marchtrenk/Pucking-Neuhofen/Krems-Piberbach-Kematen/Krems die Haltestelle <strong>Eggendorf</strong><br />

<strong>im</strong> Traunkreis auf der 1240 <strong>Eggendorf</strong>er Straße <strong>im</strong> Nahbereich des Straßenkilometers 9,800<br />

neu festzusetzen.<br />

Die diesbezügliche mündliche Verhandlung fand am 03.08.2010 statt und es liegt hierüber die<br />

bescheidmäßige Bewilligung des Amtes der Oö. Landesregierung, Direktion Straßenbau und<br />

Verkehr, Abteilung Verkehr mit Datum 03.08.2010, Zl. Verk-620034/138-2010-Kö vor.<br />

4


Die Errichtung der gegenständlichen Haltestelle erfolgte <strong>im</strong> September dieses Jahres in<br />

Zusammenarbeit mit dem Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Straßenbau und Verkehr,<br />

Abt. Straßenerhaltung und –betrieb, Straßenmeisterei Kremsmünster.<br />

Mit Schreiben vom 22.09.2010, Zl. BauE-152.501/1-2010-Hst übermittelt nun das Amt der<br />

Oö. Landesregierung eine entsprechende Finanzierungsbestätigung.<br />

Diese Finanzierungsbestätigung hat zum Inhalt, dass die Kosten der Herstellung und des<br />

Grunderwerbs gemäß § 22, Abs. 1 Oö. Straßengesetz 1991 i.d.g.F. dem Land von der<br />

Gemeinde zur Hälfte zu ersetzen sind.<br />

Die Gesamtkosten der Baumaßnahme werden auf € 5.000,00 geschätzt, der Gemeindeanteil<br />

beträgt somit € 2.500,00.<br />

Es erfolgten keine Wortmeldungen.<br />

Bgm. Ing. Walter Schiller stellt sodann nachstehenden<br />

BESCHLUSSANTRAG:<br />

Der Gemeinderat möge die oa. Finanzierungsbestätigung, welche die Finanzierung einer<br />

Haltestellenbucht an der L 1240 <strong>Eggendorf</strong>er Straße, bei km 9,800 + 96 links <strong>im</strong> Sinne der<br />

Kilometrierung zum Inhalt hat (Anlage), zum Beschluss erheben.“<br />

Ergebnis der Abst<strong>im</strong>mung durch Erheben der Hand:<br />

Einst<strong>im</strong>mig angenommen.<br />

3. Ankauf eines Kommunaltraktors samt Zusatzgeräten – Beratung und<br />

Beschlussfassung.<br />

Berichterstatter: Bgm. Ing. Walter Schiller<br />

A M T S V O R T R A G :<br />

Die Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> Traunkreis ist <strong>im</strong> Besitz eines Traktors der Marke Steyr 8080 A.<br />

Dieses Fahrzeug wurde <strong>im</strong> Jahre 1986 bereits gebraucht ankauft und weist ein Alter von ca.<br />

25 Jahren auf.<br />

Aufgrund der enormen Einsatzstunden traten in den letzten Jahren bereits mehrere, auch<br />

größere Reparaturen auf, die eine enorme finanzielle Belastung für die Gemeinde <strong>Eggendorf</strong><br />

<strong>im</strong> Traunkreis darstellen.<br />

Es ist daher der Ankauf eines Kommunaltraktors samt Zusatzgeräten vorgesehen.<br />

5


Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> Traunkreis hat in seiner Sitzung am<br />

30.09.2010 den Finanzierungsvorschlag des Amtes der Oö. Landesregierung und gleichzeitig<br />

eine Zwischenfinanzierung durch Rücklagenentnahme einst<strong>im</strong>mig beschlossen.<br />

Zu diesem Zwecke liegen Angebote vor und es soll nun nachstehender Traktor zum Ankauf<br />

gelangen:<br />

Steyr Vorführtraktor 4120 Profi<br />

(89 kw/121 PS)<br />

(gemäß Angebot vom 27.05.2010 netto € 57.916,67<br />

BULLA Sierning GmbH. & Co. KG. 20 % MWSt. € 11.5<strong>83</strong>,33<br />

Steyrer Straße 29, 4522 Sierning) Gesamt € 69.500,00<br />

Aufgrund der intensiven Verhandlungsgespräche wurde weiters vereinbart:<br />

Der Kommunalsignalbalken wird demontiert und durch 2 Stk. Drehleuchten ersetzt.<br />

Zusätzlich zu den Leistungen des Angebotes werden 1 Paar Schneeketten für die<br />

Vorderachse PEWAG Universal <strong>im</strong> Wert von netto € 985,00 zzgl. 20 % MWSt. € 197,00,<br />

gesamt € 1.182,00 unentgeltlich beigestellt.<br />

1 Jahr Werksgarantie (wie bei Neufahrzeug).<br />

Liefer- und Zahlungsbedingungen:<br />

Lieferung eine Woche nach Auftragserteilung bzw. nach Montage der Zusatzgeräte.<br />

Rechnungslegung 02.01.2011, Bezahlung bis 15.01.2011.<br />

Die Zusatzgeräte sollen von der Firma HYDRAC Pühringer GesmbH. & Co. KG.,<br />

Kommunal- und Landtechnik, 4523 Neuzeug, Pr<strong>im</strong>itstraße 4-5 geliefert werden.<br />

Folgende Gerätschaften sollen nun zum Ankauf gelangen:<br />

Hydrac Frontlader ViTec 2300<br />

Elektroventil SINGLE (3. Ölkreis)<br />

Lasthaken integriert in SWP<br />

Hydrac Palettengabel kpl., Breite 1,40 m<br />

Hydrac Leichtgutschaufel 2,25 m<br />

Hydrac Heckgewicht 1000 kg netto € 7.937,50<br />

20 % MWSt. € 1.587,50<br />

€ 9.525,00<br />

Alternativ besteht die Möglichkeit den Kommunaltraktor mit dem HYDRAC Frontlader<br />

VITEC 2300 mit dem sogen. System AUTO-Lock zu versehen.<br />

System AUTO Lock (vollhydraulisches Verriegelungssystem) € 1.645,<strong>83</strong><br />

20 % MWSt. € 329,17<br />

Gesamt € 11.500,00<br />

6


Der oa. Kaufpreis beinhaltet die Montage der Geräte sowie eine Vollgarantie für 2 Jahre<br />

auf den Frontlader Hydrac ViTec 2300.<br />

Folgendes Gerät wird von der Firma EZ-AGRAR, Jürgen Lederhilger, Salzburger Straße 38,<br />

4020 Linz angeboten:<br />

Hochkippschaufel GIHU<br />

(Produktdaten siehe Anbot vom 28.10.2010) netto € 1.973,00<br />

20 % MWSt. € 394,60<br />

Gesamt € 2.367,60<br />

Alternativ zu Hydrac Frontlader wird von der Firma EZ-AGRAR angeboten:<br />

QUICKE Q 55 Frontlader samt Zusatzgeräten<br />

(Lt. Anbot vom 20.05.2010) netto € 7.600,00<br />

20 % MWSt. € 1.520,00<br />

GESAMT € 9.120,00<br />

Ferner wird der Ankauf eines Schneepfluges und eines Streugerätes der Marke Hydrac<br />

angedacht.<br />

Hydrac Schneepflug Serie LB-II 300 City – Line<br />

(lt. Anbot vom 12.10.2010) netto € 10.892,00<br />

Montage € 215,00<br />

Zw.Summe € 11.107,00<br />

20 % MWSt. € 2.221,40<br />

GESAMT € 13.328,40<br />

Hydrac Splittstreugerät SL 2300-R<br />

(Lt. Anbot vom 12.10.210) netto € 6.125,00<br />

20 % MWSt. € 1.225,00<br />

GESAMT € 7.350,00<br />

Um die bereits vorhandenen Zusatzgeräte für den auszuscheidenden Traktor Marke Steyr<br />

8080 A Frontlader, Schaufel und Palettengabel weiterverwenden zu können, soll an die<br />

ortsansässige Firma Schmiedhuber der Auftrag zum Umbau erteilt werden. Die Kosten hiefür<br />

betragen ca. € 2.000,00 bis € 3.000,00.<br />

Diskussion:<br />

GR. Hermann Reder findet es gut, wenn alle Zusatzgeräte von einer Firma, in diesem Fall von<br />

der Firma Hydrac geliefert werden würden, da diese aufeinander abgest<strong>im</strong>mt sind. Im Auto-<br />

Lock-System sieht er eine Arbeitszeitersparnis.<br />

GR. Ing. Anton Reder sieht <strong>im</strong> Auto-Lock-System nicht nur eine Arbeitszeitersparnis,<br />

sondern auch eine Verringerung von Gefahrenpotentialen.<br />

7


Je öfter das Gerät an- bzw. abgekoppelt wird, umso größer ist der Zeitgewinn, glaubt GR DI<br />

Franz Kaltenbrunner. Auch das Reduzieren von Gefahrenpotential und dadurch die<br />

Vermeidung von Arbeitsunfällen spricht für den Ankauf des AUTO-Lock-Systems.<br />

Bgm. Ing. Walter Schiller bringt vor, dass bei Addition aller Anschaffungen ein<br />

Differenzbetrag in Höhe von ca. € 10.000,00 zur bewilligten Bedarfszuweisung in Höhe von €<br />

114.100,00 bleibt. Zur Ausschöpfung der Bedarfszuweisung wäre es nun möglich,<br />

gleichzeitig einen neuen Anhänger anzukaufen. Es liegt ihm ein erstes Angebot in Höhe von<br />

ca. € 13.000,00 für einen Tandem-Hänger mit 10 Tonnen Nutzlast vor.<br />

Be<strong>im</strong> Verkauf des alten Traktors und der Zusatzgeräte sowie des alten Anhängers könnten ca.<br />

€ 12.000,00 an Einnahmen lukriert werden. Somit wäre der Ankauf eines neuen Anhängers<br />

finanziert. Es könnten noch weitere Angebote eingeholt werden und auch nach einem<br />

geeigneten gebrauchten Anhänger Ausschau gehalten werden.<br />

Die weiter in Verwendung bleibenden Zusatzgeräte des alten Traktors könnten durch die<br />

Firma Schmiedhuber umgebaut werden.<br />

Der Ankauf des neuen Anhängers soll in einer der nächsten Sitzungen des Gemeinderates<br />

beschlossen werden.<br />

Weitere Wortmeldungen erfolgten nicht.<br />

Bgm. Ing. Walter Schiller stellt sodann nachstehenden<br />

Der Gemeinderat möge beschließen:<br />

BESCHLUSSANTRAG:<br />

1. Ankauf eines Steyr Vorführtraktors 4120 Profi (89 kw/121 PS) gemäß Anbot vom<br />

27.05.2010) bei Firma BULLA Sierning GmbH. & Co. KG., Steyrer Straße 29, 4522<br />

Sierning zum Preis von € 57.916,67, zzgl. 20 % MWSt. 11.5<strong>83</strong>,33, gesamt €<br />

69.500,00. In diesem Preis inbegriffen sind 1 Paar Schneeketten für die Vorderachse<br />

PEWAG Universal.<br />

2. Ankauf Zusatzgeräte<br />

a) Hydrac Frontlader Vitec 2300<br />

Elektroventil SINGLE (3. Ölkreis)<br />

Lasthaken integriert in SWP<br />

Hydrac Palettengabel kpl., Breite 1,40 m<br />

Hydrac Heckgewicht 1000 kg<br />

System AUTO Lock (vollhydraulisches Verriegelungssystem)<br />

gemäß Angebot vom 12.10.2010 mit einer Gesamtauftragssumme in Höhe von €<br />

9.5<strong>83</strong>,33, zzgl. 20 % MWSt. 1.916,66, gesamt € 11.500,00.<br />

b) Hydrac Schneepflug Serie LB-II 300 City-Line<br />

Hydrac Splittstreugerät SL 2300-R<br />

gemäß Angebot vom 12.10.2010 mit einer Gesamtauftragssumme von € 17.232,00,<br />

zzgl. 20 % MWSt. € 3.446,40, gesamt € 20.678,40, abzgl. 3 % Skonto € 620,35, somit<br />

€ 20.058,05<br />

8


c) 1 Hochkippschaufel GIHU<br />

Ausführung für Schlepper über 100 PS<br />

Doppelwirkender Zylinder<br />

Hardox – Schürfleiste<br />

Schaufelbreite: 2,35 m<br />

Schaufeltiefe: 1,25 m; Höhe 70 cm<br />

Gewicht: 564 kg<br />

gemäß Angebot vom 28.10.2010 mit einer Gesamtauftragssumme von € 1.931,00,<br />

zzgl. 20 % MWSt. € 386,20, gesamt € 2.317,20.<br />

3. Mit dem Umbau der bereits vorhanden Zusatzgeräten, welche weiter in Verwendung<br />

bleiben sollen, wird die ortsansässige Firma Schmiedhuber, 4622 <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong><br />

Traunkreis 50 beauftragt werden. Die Kosten für diese Arbeiten belaufen sich auf ca. €<br />

2.000,00 bis 3.000,00.<br />

Ergebnis der Abst<strong>im</strong>mung durch Erheben der Hand:<br />

Einst<strong>im</strong>mig angenommen.<br />

4. Straßenbauarbeiten <strong>im</strong> Rahmen des Straßenbauprogrammes 2009 – 2013 –<br />

Auftragsvergabe an die Firma Swietelsky BaugesmbH., Straßenbau,<br />

Zweigniederlassung Traunviertel, Sengsschmiedstraße 4, 4560 Kirchdorf an der<br />

Krems – Beratung und Beschlussfassung.<br />

Berichterstatter: Bgm. Ing. Walter Schiller<br />

A M T S V O R T R A G :<br />

Die Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> Traunkreis führt <strong>im</strong> außerordentlichen Haushalt unter der<br />

Haushaltsstelle 5/6121/ ein laufendes Straßenbauprogramm 2009 – 2013.<br />

Im Jahre 2010 sind <strong>im</strong> außerordentlichen Haushalt € 15.000,00 für Instandhaltungen<br />

vorgesehen. Die Bedeckung dieser Ausgaben ist durch Entnahme aus der Straßenbaurücklage<br />

und durch Landeszuschüsse gesichert.<br />

In den Monaten September und Oktober wurden in Zusammenarbeit mit dem Amt der Oö.<br />

Landesregierung, Direktion Straßenbau und Verkehr, Abteilung Straßenerhaltung und<br />

-betrieb, Straßenmeisterei Kremsmünster nachstehende Maßnahmen durchgeführt:<br />

1. Errichtung eines Gehweges <strong>im</strong> Siedlungsbereich unterhalb der Gemeinde (Goasleitn)<br />

in einer Länge von 150 m und einer durchgehenden Breite von 1,50 m.<br />

2. Errichtung eines Gehweges in der Siedlung Hueb – staubfreier Lückenschluss<br />

zwischen bestehendem Fußweg Eichenstraße und öffentliche Zufahrt<br />

Krupa/Aichenauer.<br />

3. Wiederherstellung der Pflasterung und der kleinen Grüninsel vor dem Gemeindeamt.<br />

9


4. Staubfre<strong>im</strong>achung des Umkehrplatzes in Kroisbach (nebst Liegenschaften<br />

Eckerstorfer und Kopatsch (Siehe dazu auch Tagesordnungspunkt 1.).<br />

5. Errichtung einer neuen Bushaltestelle <strong>im</strong> Bereich der Eichenstaße (Siehe dazu auch<br />

Tagesordnungpunkt 2.).<br />

Bei oa. Arbeiten hat die Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> Traunkreis für die anfallenden Sachkosten<br />

wie Maschineneinsatz, Materialkosten und dgl. aufzukommen.<br />

Die Arbeitsleistung der Straßenmeisterei Kremsmünster wird als Unterstützung für die<br />

Gemeinde vom Amt der Oö. Landesregierung übernommen und ist als Landeszuschuss zu<br />

werten.<br />

Im Rahmen der Ausschreibung der Straßenbauarbeiten an der Schloss-Straße wurden auch für<br />

die Staubfre<strong>im</strong>achung des Fußweges „Goasleitn“ und des staubfreien Lückenschlusses<br />

„Fußweg Eichenstraße/öffentliche Zufahrt Krupa/Aichenauer“ Angebote eingeholt.<br />

Bei dieser Gesamtausschreibung ging die Firma Swietelsky BaugesmbH., Straßenbau,<br />

Zweigniederlassung Traunviertel, Sengsschmiedstraße 4, 4560 Kirchdorf an der Krems als<br />

Billigstbieter hervor.<br />

Die Detailsummen, entnommen aus dem Angebot der Fa. Swietelsky BaugesmbH. vom<br />

23.09.2010 stellen sich wie folgt dar:<br />

Wegbezeichnung Netto MWSt. Brutto<br />

Fußweg Goasleitn 3.650,00 730,00 4.380,00<br />

Fußweg Eichenstraße 1.652,50 330,50 1.9<strong>83</strong>,00<br />

GESAMT 6.363,00<br />

Für die Staubfre<strong>im</strong>achung des Umkehrplatzes in Kroisbach liegt kein Angebot vor. Ebenso<br />

für die Errichtung der neuen Bushaltestelle und die Ausbesserungsarbeiten <strong>im</strong><br />

Eingangsbereich des Gemeindeamtes.<br />

Nach Endabrechnung der gegensändlichen Straßenbauvorhaben ergibt sich für oa.<br />

Baumaßnahmen eine Gesamtauftragssumme in Höhe von € 13.909,92, inkl. 20 % MWSt.<br />

Diese Summe setzt sich wie folgt zusammen:<br />

Asphaltierungsmaßnahmen lt. Abrechnung Straßenmeisterei € 11.786,74 btto<br />

Materialkosten € 2.122,78 btto<br />

Weiters soll der Ausbau und die Sanierung der Schloss-Straße zum Teil noch <strong>im</strong> laufenden<br />

Jahr erfolgen:<br />

Für diese Maßnahmen erfolgte eine beschränkte Ausschreibung und es wurden von<br />

nachstehenden Firmen Anbote abgegeben:<br />

Firma Adresse Anbotsumme 20 % Anbotsumme<br />

netto MWSt. brutto<br />

Swietelsky Bau GmbH.<br />

Zweign. Traunviertel<br />

4030 Linz 96.871,00 19.374,20 116.245,20<br />

Allgem. Straßenbau GmbH.<br />

Filiale Oö.<br />

4021 Linz 104.025,32 20.805,06 124,<strong>83</strong>0,38<br />

10


F. Lang & Menhofer Bau 4021 Linz<br />

GmbH & Co.KG<br />

104.411,64 20.882,33 125.293,97<br />

Alpine Bau GmbH. Zweign.<br />

OÖ.<br />

4021 Linz 108.756,37 21.751,27 130.507,64<br />

Leyrer & Graf Bau GmbH. 4030 Linz 112.367,05 22.473,41 134.840,46<br />

Als Billigstbieter ging somit die Firma Swietelsky Bau GmbH., Straßenbau,<br />

Zweigniederlassung Traunviertel, Sengstschmiedstraße 4, 4560 Kirchdorf an der Krems mit<br />

einer Auftragssumme von € 116.245,20 brutto hervor.<br />

Die Ausbau- und Sanierungsarbeiten sollen mit Ausnahme der Asphaltierung noch <strong>im</strong> Jahre<br />

2010 erfolgen und diese Kosten betragen ca. € 70.000,00.<br />

Aufgrund der Zusage des Straßenbaureferates be<strong>im</strong> Amt der Oö. Landesregierung für das<br />

Finanzjahr 2010 in Höhe von € 35.000,00 wären somit dem Amt der Oö. Landesregierung<br />

Kosten in doppelter Höhe nachzuweisen.<br />

Die Gesamtbaukosten Straßenbau 2010 betragen somit € 130.154,72 btto. Zu diesen Kosten<br />

kommen noch € 6.438,00 (Grunderwerb, Nichtaufforstungsentschädigung). Der<br />

Finanzierungsbedarf beträgt somit € 136.592,72.<br />

Die Finanzierung aller Straßenbaumaßnahmen soll wie folgt erfolgen:<br />

Kosten 2010 2011 2012 2013<br />

Grunderwerb und Aufschließung 3.860<br />

Straßenbaukosten 84.000<br />

Sonstige Kosten 2.578<br />

Summe 90.438<br />

Finanzierung:<br />

2010 2011 2012 2013<br />

Landeszuschuss 35.000<br />

Rücklagen 47.693<br />

Interessentenbeiträge 874 6.871<br />

GESAMT <strong>83</strong>567 6.871<br />

Diskussion:<br />

Diskussionseinleitend bringt Bgm. Ing. Walter Schiller vor, dass es aufgrund verschiedener<br />

Maßnahmen nicht mehr möglich ist, den Betrag in Höhe von € 70.000,00 zu verbauen, um<br />

den zugesagten Landeszuschuss für den Straßenbau <strong>im</strong> Jahre 2010 in Höhe von € 35.000,00<br />

lukrieren zu können. Dies sind z.B. Überlegungen, die erforderliche Wasserversorgung für<br />

das Betriebsbaugebiet Brunnern über die Schloss-Straße zu verlegen. Von der<br />

Straßenbaufirma soll jedoch für das Finanzjahr 2010 noch eine Rechnung über € 70.000,00 an<br />

das Gemeindeamt gestellt werden, um den zugesagten Landesbeitrag noch voll ausschöpfen<br />

zu können.<br />

11


Die Frage von GR. Anton Reder, ob die Rechnung, welche für die Ausbezahlung des<br />

Landesbeitrages vorgelegt wird, bereits bezahlt sein muss, ist mit JA zu beantworten. Es muss<br />

sich um eine saldierte Rechnung handeln.<br />

Bgm. Ing. Walter Schiller bringt vor, dass es gängige Praxis ist, dass Vorausrechnungen<br />

gestellt werden, die Absicherung erfolgt mittels Bankgarantie der firmeneigenen Bank. Der<br />

Bau erfolgt jedoch erst später.<br />

GR DI Franz Kaltenbrunner vertritt die Auffassung, dass grundsätzlich nur die<br />

Auftragsvergabe <strong>im</strong> Rahmen der durchgeführten Ausschreibung zu beschließen ist. Die<br />

Regelung über Rechnungslegung und Leistungserbringung ist gesondert zu betrachten.<br />

GR. Erich Laukas sieht in der geplanten Vorgangsweise die Verrechnung von nichterbrachten<br />

Leistungen durch die Straßenbaufirma an die Gemeinde.<br />

Erörternd bringt GR. DI Franz Kaltenbrunner vor, dass die Gemeinde zu erbringende<br />

Leistungen <strong>im</strong> voraus bezahlt. In vielen Bereichen hat der Auftraggeber auch<br />

Vorauszahlungen zu leisten, um letztendlich die Leistung zu erhalten.<br />

GR. Josef Hagmayr stellt nochmals die Frage, ob die gesamte Rechnung (€ 70.000,00) zu<br />

bezahlen ist, obwohl ein weit geringer Teil an Leistungen durch die Baufirma erbracht wurde.<br />

Bgm. Ing. Walter Schiller erklärt nochmals, dass, um € 35.000,00 an Landeszuschuss<br />

ausschöpfen zu können, der doppelte Betrag be<strong>im</strong> Amt der Oö. Landesregierung<br />

nachzuweisen ist.<br />

Auf die Frage von GR. Ing. Anton Reder, wie die Restfinanzierung <strong>im</strong> Jahr 2011 aussieht,<br />

erklärt Bgm. Schiller, Bezug nehmend auf die Beratungen <strong>im</strong> letzten<br />

Bau/Raumordnungsausschuss, wo auch AL Machetanz anwesend war, dass die<br />

Ausfinanzierung dieses Straßenbaus aus jenen Mitteln erfolgen soll, die durch den<br />

günstigeren Wasserleitungs- und Kanalbau be<strong>im</strong> Schlossfeld 1 frei werden. Diese<br />

Vorgansweise wurde auch von GR. Ing. Anton Reder in der Bau/Raumordnungsausschuss-<br />

Sitzung begrüßt.<br />

Hiezu bringt AL Machetanz vor, dass aufgrund der aufgetretenen Probleme be<strong>im</strong><br />

Wasserleitungs- und Kanalbau be<strong>im</strong> Schlossfeld 1 es möglich sein könnte, dass nun doch ein<br />

zusätzliches Retentionsbecken gebaut werden muss und sich dadurch die Baukosten<br />

verändern werden würden. Somit ist nicht feststellbar, wie viel Geld übrig bleibt.<br />

Bgm. Ing. Walter Schiller erklärt, dass die geplante Vorgangsweise in den Gemeinden<br />

gängige Praxis sei.<br />

GR. Josef Hagmayr widerspricht und bringt vor, dass die Praxis jene ist, dass die Gemeinden<br />

oft <strong>im</strong> Finanzjahr nach der Leistungserbringung die Rechnungen bezahlen.<br />

Bgm. Ing. Walter Schiller schätzt die von der Baufirma heuer noch zu erbringende Leistung<br />

auf ca. € 25.000,00. Demnach könnten lediglich € 12.500,00 des Landesbeitrages abgerechnet<br />

werden.<br />

12


GR. Ing. Franz Kaltenbrunner bringt ergänzend vor, dass ca. € 25.000,00 <strong>im</strong> laufenden Jahr<br />

noch in das Projekt investiert werden und der Rest durch eine Gutschrift die gesichert sein<br />

muss, bedeckt ist.<br />

GR. Ing. Anton Reder weist darauf hin, dass aus dem vorliegenden Amtsvortrag nicht hervor<br />

geht, dass <strong>im</strong> Finanzjahr 2010 ein Betrag von € 70.000,00 an die Baufirma bezahlt werden<br />

soll. Dieser Meinung schließt sich GR. Josef Hagmayr an.<br />

Auch der Amtsleitung ist diese Vorgangsweise gänzlich unbekannt.<br />

Bgm. Ing. Schiller vertritt die Auffassung, dass es aufgrund der Diskussion <strong>im</strong> Gemeinderat<br />

öfter es zu anderen Beschlüssen kommt, als zuvor geplant.<br />

GR. DI Franz Kaltenbrunner sieht in der geplanten Vorgangsweise keinen Gesetzesbruch,<br />

ansonsten wären alle Geschäfte mit Vorauszahlungen illegal.<br />

GR. Ing. Anton Reder stellt klar, dass für diesen Straßenbau eine Ausschreibung erfolgte, aus<br />

der ein Bestbieter hervorging. Auch über die Sanierung der Schloss-Straße liegt ein<br />

Grundsatzbeschluss des Gemeinderates vor.<br />

GR. Josef Hagmayr schlägt vor, dass der zu fassende Beschluss dahingehend ergänzt werden<br />

soll, dass über die nicht verbaute, jedoch vorausbezahlte Bausumme eine Bankgarantie von<br />

der Baufirma vorgelegt werden muss. Dieser Vorgangsweise kann sich auch GR. DI Franz<br />

Kaltenbrunner anschließen.<br />

Vbgm. DI Klaus Hofw<strong>im</strong>mer sieht in der Vorgangsweise keine rechtlichen Probleme, da es<br />

sich lediglich um eine zeitversetzte Leistungserbringung durch die Baufirma nach erfolgter<br />

Erbringung einer Geldleistung durch die Gemeinde handelt.<br />

GR. Hermann Reder ist auch der Auffassung, dass zugesagte Gelder nicht verfallen sollen. Es<br />

hätte jedoch mit dieser Baumaßnahme früher begonnen werden können. Für ihn stellt sich<br />

jedoch die Frage, wie lange die Firma Swietelsky als Billigstbieter zu ihrem Anbot steht. Die<br />

Fertigstellung des Bauvorhabens könnte sich aufgrund der Planung der Wasserversorgung für<br />

Brunnern über das Jahr 2011 hinaus verzögern. Es sollten auch für künftige Jahre um<br />

Landesmittel angesucht werden, um eine Ausfinanzierung des Vorhabens zu gewährleisten.<br />

Hiezu erklärt Bgm. Ing. Walter Schiller, dass es am Montag, 08.11.2010 ein Telefonat mit<br />

dem Amt der Oö. Landesregierung bezüglich eines Gesprächstermines mit LR. Hiegelsberger<br />

geben wird, wo dann auch die Ausfinanzierung des Straßenbauvorhabens besprochen werden<br />

soll.<br />

Im Zusammenhang mit der zeitlichen Absicherung von Anbotsummen erklärt Bgm. Ing.<br />

Walter Schiller, dass es den Straßenbauindex sowie den Asphaltindex gibt, der zur<br />

Abrechnung der Bauvorhaben herangezogen wird, der jedoch sehr schwanken kann.<br />

Für GR. Josef Hagmayr stellt sich die Frage, ob der angebotene Preis von der Baufirma auch<br />

noch <strong>im</strong> Jahre 2012 gehalten werden kann.<br />

Bgm. Ing. Walter Schiller erklärt, dass sich die angebotenen Preise nur innerhalb der<br />

erwähnten Indexe bewegen können. Weiters führt er aus, dass die Verzögerung des<br />

13


Straßenbaues insbesondere <strong>im</strong> Zusammenhang mit dem Wunsch von Herrn Neustifter auf<br />

Versorgung des Betriebsbaugebietes durch eine öffentliche Wasserversorgung zu sehen ist.<br />

Weitere Wortmeldungen erfolgten nicht.<br />

Bgm. Ing Walter Schiller stellt sodann nachstehenden<br />

BESCHLUSSANTRAG:<br />

Der Gemeinderat möge dem Straßenbauprogramm 2009-2013 seine Zust<strong>im</strong>mung erteilen und<br />

die Baukosten in Höhe von € 136.592,72 genehmigen.<br />

Weiters sollen die Kosten für den Unterbau in Höhe 2.122,78, sowie die<br />

Asphaltierungsarbeiten mit der Firma Swietelsky Bau GmbH. in Höhe von 11.786,74, gesamt<br />

€ 13.909,52 beschlossen werden.<br />

Ferner soll der Auftrag für die Sanierung und den Ausbau der Schloss-Straße an die<br />

billigstbietende Firma Swietelsky Bau GesmbH., Straßenbau, Zweigniederlassung<br />

Traunviertel, Sengstschmiedstraße 4, 4560 Kirchdorf an der Krems mit einer Auftragssumme<br />

von € 96.871,00, zzgl. 20 % MWSt. 19.374,20 gesamt 116.245,20 brutto erteilt werden.<br />

Jene Leistungen, welche von der Firma Swietelsky Bau GmbH. <strong>im</strong> laufenden Finanzjahr 2010<br />

verrechnet, jedoch nicht mehr erbracht werden können, sind von dieser durch eine<br />

entsprechende Bankgarantie zu besichern.<br />

Abschließend soll dem Finanzierungsvorschlag wie o.a. seine Zust<strong>im</strong>mung erteilt werden.<br />

Ergebnis der Abst<strong>im</strong>mung durch Erheben der Hand:<br />

12 JA St<strong>im</strong>men<br />

1 St<strong>im</strong>menthaltung (GR. Josef Hagmayr)<br />

5. Ortserweiterung Schlossfeld 1. Etappe – Auftragsvergabe „Prüfmaßnahmen“ <strong>im</strong><br />

Rahmen der Errichtung der Wasserversorgungs- und<br />

Abwasserbeseitigungsanlage – Beratung und Beschlussfassung.<br />

Berichterstatter: Bgm. Ing. Walter Schiller<br />

A M T S V O R T R A G :<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> Traunkreis hat in seiner Sitzung am<br />

30.09.2010 den Auftrag für die Errichtung der Infrastruktur (Wasserversorgungs- und<br />

Abwasserbeseitigungsanlage) für die 1. Etappe des neuen Siedlungsgebietes „Schlossfeld“<br />

vergeben.<br />

In diesem Zusammenhang ist es noch erforderlich, die Arbeiten für die Prüfmaßnahmen nach<br />

Fertigstellung und vor Inbetriebnahme der Infrastruktur zu vergeben.<br />

Die Ausschreibung für diese Arbeiten erfolgten durch den Projektanten DI Josef Sperrer. Die<br />

Ausschreibung erfolgte in Form eines beschränkten Verfahrens.<br />

Die Frist für die Anbotlegung endete am 23.09.2010, 10.30 Uhr. Die Anboteröffnung erfolgte<br />

anschließend um 10.35 Uhr.<br />

14


Nachstehende Firmen wurden zur Anbotlegung eingeladen und haben auch Angebote<br />

abgegeben.<br />

Firma Adresse Anbotsumme netto<br />

Maier-Bauer Prüftechnik GmbH. 4760 Raab 7.413,35<br />

Straßen- und Pflasterbau GmbH. 4070 Eferding 8.431,00<br />

Kanalüberprüfung<br />

STRABAG AG Kanaltechnik 3382 Loosdorf 8.<strong>83</strong>1,02<br />

A. Zaussinger Bau- und Transporte GmbH. 4273 Unterweißenbach 10.234,80<br />

Rabmer Rohrtechnik GmbH. & Co. KG. 4203 Altenberg 11.499,43<br />

Eine Fotokopie der Niederschrift über die Anboteröffnung liegt diesem Amtsvortrag bei<br />

(Anlage).<br />

Diskussion:<br />

GR. Hermann Reder ist der Meinung, dass die heutige Beschlussfassung sicherlich sinnvoll<br />

ist, da die Wohnhäuser jederzeit errichtet werden können und somit eine ordnungsgemäß<br />

errichtete und einwandfrei funktionierende Infrastruktur für die Bewohner gegeben sein<br />

muss. Daher soll nach Fertigstellung der einzelnen Versorgungsstränge auch sofort die<br />

Druckprobe durchgeführt werden.<br />

Weitere Wortmeldungen erfolgten nicht.<br />

Bgm. Ing. Walter Schiller stellt sodann nachstehenden<br />

BESCHLUSSANTRAG:<br />

„Der Gemeinderat möge beschließen:<br />

Der Auftrag für die Prüfmaßnahmen Kanal und Wasserleitung <strong>im</strong> Rahmen der Errichtung der<br />

Infrastruktur <strong>im</strong> Bereich der Ortserweiterung Schlossfeld 1. Etappe werden der Firma Maier-<br />

Bauer Prüftechnik GmbH., Hauptstraße 184, 4760 Raab zu den Bedingungen und Auflagen<br />

des Anbotes vom 21.09.2010 insbesondere zum Preis von € 7.413,35, zzgl. 20 % MWSt. €<br />

1.482,37, gesamt € 8.896,02 erteilt.“<br />

Ergebnis der Abst<strong>im</strong>mung durch Erheben der Hand:<br />

Einst<strong>im</strong>mig angenommen.<br />

6. Siedlerverein Allhaming-<strong>Eggendorf</strong>, 4511 Allhaming, Lerchenstraße 10 –<br />

Ansuchen um Subvention für den erforderlichen Umbau des alten Tennishe<strong>im</strong>es<br />

– Beratung und Beschlussfassung.<br />

Berichterstatter: Bgm. Ing. Walter Schiller<br />

A M T S V O R T R A G :<br />

Mit Eingabe ohne Datum (eingelangt be<strong>im</strong> Gemeindeamt <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> Traunkreis am<br />

10.12.2009) teilt der Siedlerverein Allhaming-<strong>Eggendorf</strong> mit, dass die Gemeinde Allhaming<br />

15


das alte Tennishe<strong>im</strong> und das dazugehörende Grundstück <strong>im</strong> Ausmaß von ca. 2.000 m² dem<br />

Verein zur Nutzung überlassen wird und ersucht gleichzeitig um finanzielle Unterstützung zur<br />

Finanzierung des erforderlichen Umbaues.<br />

Der Siedlerverein Allhaming-<strong>Eggendorf</strong> wird derzeit mit einer jährlichen Subvention in Höhe<br />

von € 36,00 bedacht.<br />

Im Voranschlag für das Finanzjahr 2010 wurden bei Haushaltsstelle 1/061/757 „sonstige<br />

Subventionen“ € 1.000,00 vorgesehen, wobei ohnehin € 36,00 für den Siedlerverein<br />

„Allhaming-<strong>Eggendorf</strong>“ präl<strong>im</strong>iniert sind.<br />

Der Vorstand der Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> Traunkreis hat sich mit dieser Angelegenheit<br />

bereits vorberatend in seiner Sitzung am 29.03.2010 befasst. Hiebei wurde der einst<strong>im</strong>mige<br />

Beschluss gefasst, dem Siedlerverein Allhaming-<strong>Eggendorf</strong> grundsätzlich eine Förderung in<br />

Form einer Einmalzahlung zukommen zu lassen.<br />

Die Höhe der Subvention wurde jedoch noch nicht festgelegt und wurde von der Vorlage<br />

eines Kostenvoranschlages und eines Finanzierungsplanes abhängig gemacht.<br />

Mittlerweile liegt eine saldierte Rechnung über getätigte Investitionen in Höhe von € 1.457,30<br />

für die Elektroinstallation be<strong>im</strong> neuen Clubhe<strong>im</strong> vor.<br />

Diskussion:<br />

GR. Hermann Reder spricht sich für eine Subvention in Höhe von € 1.000,00 aus. Dies<br />

insbesondere deshalb, da die Gemeinde Allhaming dem Siedlerverein unentgeltlich das alte<br />

Tennishe<strong>im</strong> zur Verfügung stellt. Dies bedeutet reell eine viel höhere Subvention. Auch wird<br />

dieses Vereinshaus von vielen Mitgliedern aus der Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> Traunkreis<br />

genutzt. Auch gibt es bereits eine mündliche Zusage für € 1.000,00 aus einem mit der<br />

Gemeinde geführten Gespräch.<br />

AL Machetanz weist darauf hin, dass der Budgetansatz von € 1.000,00 für sonstige<br />

Subventionen des Voranschlages 2010 sich durch diese Subvention auf ca. € 2.000,00<br />

erhöhen und das Budgetdefizit dadurch steigen wird.<br />

GR. Erich Laukas bringt vor, dass sich die bis dato für die Adaptierung des neuen<br />

Vereinshe<strong>im</strong>es aufgebrachten Geldleisten bei ca. € 10.000,00 belaufen.<br />

Zusammenfassend wird daher vorgeschlagen:<br />

BESCHLUSSANTRAG:<br />

„Der Gemeinderat möge beschließen, dass dem Siedlerverein Allhaming-<strong>Eggendorf</strong> für das<br />

Jahr 2010 eine zusätzliche Subvention in Höhe von € 1.000,00 für die Sanierung des alten<br />

Tennishe<strong>im</strong>es als nunmehriges Vereinshaus zuerkannt wird.“<br />

Ergebnis der Abst<strong>im</strong>mung durch Erheben der Hand:<br />

Einst<strong>im</strong>mig angenommen.<br />

16


7. Flächenwidmungsplan Nr. 2, Änderung Nr. 2 samt Örtlichem<br />

Entwicklungskonzept Nr. 1, Änderung Nr. 1 „Gewerbepark Brunnern“ –<br />

Abschluss des Verfahrens – Beratung und Beschlussfassung.<br />

Berichterstatter: Bgm. Ing. Walter Schiller<br />

A M T S V O R T R A G :<br />

Herr Johann Neustifter, Lerchenstraße 47, 4511 Allhaming, beabsichtigt eine<br />

Betriebsansiedlung auf Grundflächen entlang der A1 Westautobahn. Zu diesem Zwecke<br />

wurde ein Kaufvertrag mit dem Besitzer Herrn August Bertl, Lindach 14, 4511 Allhaming<br />

abgeschlossen, welcher mit Datum 26.06.2009 datiert ist. Mittlerweile liegt auch eine<br />

Freilassungserklärung, unterfertigt von Herrn Karl Ortbauer, 4622 <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> Traunkreis,<br />

Brunnern 10 vor, wonach dieser das Vorkaufsrecht nicht ausgeübt hat, datiert mit 04.11.2009<br />

vor.<br />

Die Betriebsansiedlung soll auf den neu gebildeten Grundstücken 1801, l804, 1805, sowie den<br />

bereits bestehenden Grundstücke 1806, 1807 und 1808, je KG. <strong>Eggendorf</strong> erfolgen.<br />

Bei rechtskräftig erfolgter Umwidmung der oa. Grundstücke in Betriebsbaugebiet leistet der<br />

neue Liegenschaftsbesitzer einen Beitrag in Höhe von € 108.500,00 als<br />

Baulandsicherungsbetrag an die Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> Traunkreis. Es wird hiebei darauf<br />

hingewiesen, dass eine Umwidmung bis 31.12.2010 zu erfolgen hat, ansonsten den<br />

Vertragspartnern ein Rücktrittsrecht zum gegenständlichen Kaufvertrag eingeräumt ist.<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> Traunkreis hat in seiner Sitzung am<br />

22.04.2010 den einst<strong>im</strong>migen Beschluss gefasst, für diese Flächenwidmungsplan-Änderung<br />

das Umwidmungsverfahren einzuleiten.<br />

Gemäß § 36 in Verbindung mit § 33 Abs. 2, OÖ. Raumordnungsgesetz 1994, LGBl. Nr.<br />

114/1993 i.d.g.F. wurde den betroffenen Abteilungen des Amtes der Oö. Landesregierung,<br />

sonst. Ämtern und Behörde, dem Grundstücksbesitzer und den betroffenen Nachbarn<br />

Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme eingeräumt.<br />

Die Frist zur Abgabe der Stellungnahmen endete mit 20.08.2010.<br />

Von nachstehenden Behörden und Personen wurden Stellungnahmen abgegeben:<br />

August Bertl, Brunnern 7, 4622 <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> Traunkreis vom 26.06.2010<br />

Energie AG, Netzregion Nord, 4600 Wels-Puchberg, Wallerer Straße 170 vom 28.06.2010<br />

Oö. Ferngas Netz GmbH., Service Center, Wiener Straße 10, 4053 Haid vom 11.08.2010<br />

Gemeinde Weißkirchen an der Traun, 4616 Weißkirchen an der Traun, Gemeindeplatz 1 vom<br />

08.07.2010<br />

Landwirtschaftskammer Oberösterreich, Bezirksbauernkammer Linz, Auf der Gugl 3, 4021<br />

Linz vom 27.07.2010<br />

Oö. Umweltanwaltschaft , 4021 Linz, Kärntnerstraße 10-12 vom 10.08.2010<br />

17


Amt der Oö. Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche<br />

Entwicklung, Abt. Raumordnung, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz vom 24.08.2010. Dieser sind<br />

angeschlossen:<br />

� Direktion Straßenbau und Verkehr vom 16.08.2010<br />

� Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft, Abt. Grund- und Trinkwasserwirtschaft vom<br />

10.08.2010<br />

� Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft, Abt. Umwelt-, Bau- und Anlagentechnik<br />

vom 19.07.2010<br />

� Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft, Abt. Umwelt-, Bau- und Anlagentechnik,<br />

Regionsbeauftragter für Natur- und Landschaftsschutz vom 30.07.2010<br />

� Asfinag Service GmbH, 4052 Ansfelden, Traunuferstraße 9 vom 22.07.2010<br />

Am 06.09.2010 fand in dieser Angelegenheit eine Besprechung <strong>im</strong> Gemeindeamt <strong>Eggendorf</strong><br />

<strong>im</strong> Traunkreis statt. An dieser Besprechung nahmen neben dem Bürgermeister und der<br />

Amtsleitung der Ortsplaner DI Mario Hayder und Herr Johann Neustifter als künftiger<br />

Grundbesitzer und Betriebsansiedler teil.<br />

Im Wesentlichen wurden bei dieser Zusammenkunft die Vorbringen in den einzelnen<br />

Stellungnahmen und deren Umsetzung <strong>im</strong> Rahmen des Umwidmungsverfahrens erörtert.<br />

Mittlerweile liegen die überarbeiteten Pläne für die Flächenwidmungsplan-Änderung Nr. 2<br />

sowie Änderung Nr. 1 zum Örtlichen Entwicklungskonzept vom 13.09.2010 samt<br />

Stellungnahme vom 16.09.2010 des Ortsplaners vor.<br />

Der Ausschuss für Bau- und Straßenbauangelegenheiten, örtl. Raumplanung und<br />

Umweltfragen hat sich mit dieser Angelegenheit in seiner Sitzung am 23.09.2010 befasst und<br />

den einst<strong>im</strong>migen Beschluss gefasst, dem Gemeinderat den Abschluss des Verfahrens zur<br />

Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 2 (Änderung Nr. 2) samt Örtlichem<br />

Entwicklungskonzept Nr. 1 (Änderung Nr. 1) zu empfehlen.<br />

Im Rahmen des Verfahrens wurde nun die beabsichtigte Änderung des<br />

Flächenwidmungsplanes gemäß § 36 in Verbindung mit § 33 Abs. 3 Oö.<br />

Raumordnungsgesetz 1994, LGBl. Nr. 114/1993 i.d.g.F. durch vier Wochen zur öffentlichen<br />

Einsichtnahme be<strong>im</strong> Gemeindeamt aufgelegt.<br />

Die Eigentümer jener Grundstücke, an deren Flächenwidmung oder Bebaubarkeit sich<br />

Änderungen ergeben, sind von der Planauflage nachweislich zu verständigen. Herr August<br />

Bertl wurde mit Schreiben vom 24.09.2010 nachweislich zur Abgabe einer Stellungnahme<br />

eingeladen.<br />

Diskussion:<br />

GVM. Hermann Reder findet die aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen<br />

durchgeführten Bebauungsbeschränkungen sinnvoll. Die Zust<strong>im</strong>mung von August Bertl<br />

bezüglich Abtretung von Grundflächen für einen eventuellen Ausbau der L 1236 Brunnerner<br />

Landesstraße ist ebenfalls gegeben. Somit können die vertraglich vereinbarten € 108.500,00<br />

für die Infrastruktur noch lukriert werden. Somit würde auch eine Verbesserung der<br />

Wasserversorgung für Brunnern entstehen und gefährdete Objekte angeschlossen werden<br />

können. Auch eine Verbesserung der Löschwasserversorgung würde entstehen.<br />

18


Hiezu ergänzt Bgm. Ing. Walter Schiller, dass dieser Infrastrukturbeitrag für die Verlegung<br />

der Wasserleitung in Brunnern ohnehin gebraucht werden wird.<br />

Weitere Wortmeldungen erfolgten nicht.<br />

Bgm. Ing. Walter Schiller stellt sodann nachstehenden<br />

BESCHLUSSANTRAG:<br />

„Der Gemeinderat möge das Verfahren über die Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 2,<br />

Änderung Nr. 2 „Gewerbepark Brunnern“ samt Örtlichem Entwicklungskonzept Nr. 1,<br />

Änderung Nr. 1 abschließen und die vorliegenden Änderungspläne zum Beschluss erheben.“<br />

Ergebnis der Abst<strong>im</strong>mung durch Erheben der Hand:<br />

Einst<strong>im</strong>mig angenommen.<br />

8. Flächenwidmungsplan Nr. 2, Änderung Nr. 3 „Klebinder“ – Abschluss des<br />

Verfahrens – Beratung und Beschlussfassung..<br />

Berichterstatter: Bgm. Ing. Walter Schiller<br />

A M T S V O R T R A G :<br />

Mit Eingabe vom 27.05.2010 beantragen die Ehegatten Karl und Mathilde Klebinder, Hueb<br />

20, 4622 <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> Traunkreis die Umwidmung einer (Teil)-Fläche ihres Grundstückes<br />

1240, EZ. 60, KG. <strong>Eggendorf</strong> in Bauland.<br />

Das gegenständliche Grundstück grenzt in nordöstlicher Richtung an das Grundstück 123/1,<br />

EZ. 439, KG. <strong>Eggendorf</strong>, welches <strong>im</strong> rechtskräftigen Flächenwidmungsplan Nr. 2 die<br />

Widmung „Wald“ <strong>im</strong> Sinne des Forstgesetzes ausweist. In südlicher Richtung grenzt dieses<br />

Grundstück an das Grundstück 1241/1, EZ. 60 , KG. <strong>Eggendorf</strong>, welches <strong>im</strong> rechtskräftigen<br />

Flächenwidmungsplan Nr. 2 die Widmung „Grünland“ (Land- und Forstwirtschaft) ausweist.<br />

Dieses ist ebenfalls <strong>im</strong> Besitz der Antragsteller.<br />

Zum gegenständlichen Umwidmungsantrag liegt eine Stellungnahme der REGIOPLAN<br />

INGENIEURE Salzburg GmbH., Jakob-Haringer-Str. 1, 5020 Salzburg, datiert mit<br />

11.06.2010, Zl. 977/02a samt Änderungsvorschlag vor. Daraus ist zu entnehmen, dass eine<br />

Erweiterung der bestehenden Dorfgebietswidmung, jedoch mit Einschränkungen, aus<br />

ortsplanerischer Sicht möglich ist.<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> Traunkreis hat in seiner Sitzung am<br />

17.06.2010 einst<strong>im</strong>mig beschlossen, das Verfahren zur Änderung des<br />

Flächenwidmungsplanes einzuleiten.<br />

Mit Verständigung vom 29.07.2010 wurde den betroffenen Abteilungen des Amtes der Oö.<br />

Landesregierung, sonst. Ämtern und Behörde, dem Grundstücksbesitzer und den betroffenen<br />

Nachbarn Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme eingeräumt.<br />

19


Von nachstehenden Ämtern, Behörden und Personen wurden Stellungnahmen abgegeben:<br />

Rosina Radner, 4622 <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> Traunkreis, Hueb 21 vom 26.08.2010<br />

Josef Radner, 4622 <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> Traunkreis, Hueb 21 vom 26.08.2010<br />

Gemeinde Weißkirchen an der Traun, 4616 Weißkirchen an der Traun, Gemeindeplatz 1 vom<br />

10.08.2010<br />

Gemeinde Allhaming, 4511 Allhaming Nr. 46 vom 17.09.2010<br />

Energie AG, Netzregion Süd, 4810 Gmunden, Bahnhofstraße 67 vom 07.09.2010<br />

Landwirtschaftskammer Oberösterreich, Bezirksbauernkammer Linz, Auf der Gugl 3, 4021<br />

Linz vom 27.07.2010<br />

Amt der Oö. Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche<br />

Entwicklung, Abt. Raumordnung, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz vom 27.09.2010. Dieser sind<br />

angeschlossen:<br />

� Direktion Straßenbau und Verkehr vom 31.08.2010<br />

� Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft, Abt. Umwelt-, Bau- und Anlagentechnik,<br />

Regionsbeauftragter für Natur- und Landschaftsschutz vom 02.09.2010<br />

� Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abt. Land-<br />

und Forstwirtschaft vom 20.08.2010<br />

Einwendungen zur gegenständlichen Flächenwidmungsplan-Änderung wurde von oa.<br />

Ämtern, Behörden und Personen nicht vorgebracht und somit der Änderung zugest<strong>im</strong>mt.<br />

Da diese Umwidmung <strong>im</strong> alleinigen (Privat)-Interesse der Antragsteller liegt, wurden von<br />

diesem die Kosten für diese Flächenwidmungsplan-Änderung getragen.<br />

Diskussion:<br />

GR. Ing. Anton Reder stellt die Frage, ob <strong>im</strong> Zuge dieser Flächenwidmungsplanänderung<br />

Anschlussgebühren zu erwarten sind und ferner ob ein Infrastrukturbeitrag vom<br />

Grundbesitzer bezahlt wird. Infrastrukturbeiträge insbesondere deshalb, da lt. Vertrag mit der<br />

Oö. Baulandentwicklungsfonds GmbH. vereinbart ist, dass auch bei künftigen<br />

Baulandwidmungen von den Grundbesitzern ein Infrastrukturbeitrag in Höhe von € 7,00/m²<br />

durch die Gemeinde einzuheben ist.<br />

Bgm. Ing. Walter Schiller erklärt in Beantwortung der Fragen, dass der Umwidmungsbereich<br />

nur mit Nebengebäuden bebaut werden kann und es sich daher nicht um eine wesentliche<br />

Wertsteigerung der Grundflächen handelt. Anschlüsse an Wasser und Kanal sind bei<br />

Bebauung mit Nebengebäuden und Schw<strong>im</strong>mbecken nicht vorgesehenen.<br />

AL Machetanz bringt ergänzend vor, dass ein Infrastrukturbeitrag nur bei tatsächlicher<br />

Errichtung der entsprechenden öffentlichen Versorgungsleitungen eingehoben werden soll.<br />

Dies ist in gegenständlichem Fall nicht gegeben. Zur Aufwertung des Grundes bringt er<br />

weiters vor, dass lt. Auskunft des Finanzamtes Linz nur dann eine Aufwertung des Grundes<br />

und in diesem Zusammenhang eine Neuberechnung des Einheitswertes erfolgt, wenn eine<br />

Hauptbebauung gegeben ist.<br />

Auf die Befürchtung von GR. Ing. Anton Reder, dass eine spätere Teilung des Grundstückes<br />

erfolgen könnte, bringt Bgm. Ing. Walter Schiller in einer weiteren Wortmeldung vor, dass<br />

bei den derzeitigen Bebauungseinschränkungen kein Hauptgebäude errichtet werden könnte.<br />

Sollte es einen neuerlichen Antrag auf Flächenwidmungsplanänderung geben, so hat der<br />

20


Gemeinderat erneut darüber in einem Verfahren zu entscheiden. Dann würde sich<br />

möglicherweise auch die Frage der Vorschreibung eines Infrastrukturbeitrages ergeben.<br />

GR. Erich Laukas befürchtet, dass es bei Nichtvorschreibung eines Infrastrukturbeitrages zu<br />

einer Weigerung anderer Umwidmungswerber, einen Infrastrukturbeitrag zu bezahlen<br />

kommen könnte.<br />

Weitere Wortmeldungen erfolgten nicht.<br />

Bgm. Ing. Walter Schiller stellt sodann nachstehenden<br />

BESCHLUSSANTRAG:<br />

„Der Gemeinderat möge das Verfahren über die Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 2,<br />

Änderung Nr. 3 „Klebinder“ abschließen und den vorliegenden Änderungsplan zum<br />

Beschluss erheben.“<br />

Ergebnis der Abst<strong>im</strong>mung durch Erheben der Hand:<br />

Einst<strong>im</strong>mig angenommen.<br />

9. Dienstbarkeitsvertrag bezüglich 30-kV-Kabelanlage Trafostation <strong>Eggendorf</strong><br />

Schule bis Trafostation <strong>Eggendorf</strong> Kirche – Beratung und Beschlussfassung.<br />

Berichterstatter: Bgm. Ing. Walter Schiller<br />

A M T S V O R T R A G :<br />

Zur Stromversorgung des neuen Siedlungsgebietes „Schlossfeld 1. Etappe“ ist der Neubau der<br />

30 kV-Trafostation „<strong>Eggendorf</strong> Kirche“ auf Parz. Nr. 796/1, EZ. 373,KG. <strong>Eggendorf</strong><br />

erforderlich.<br />

Für dieses Bauvorhaben wurde ein energiebehördliches Prüfungs- und Bewilligungsverfahren<br />

mit mündlicher Verhandlung am 22. 09.2010 durchgeführt und liegt hierüber ein<br />

Bewilligungsbescheid des Amtes der Oö. Landesregierung, Direktion Umwelt- und<br />

Wasserwirtschaft, Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht mit Datum 27.09.2010, Zl.<br />

EnRo-2010-114.286/5-Se/Kj vor.<br />

Die gegenständliche 30-kV-Erdkabelanlage wird u.a. auch über das Grundstück 805/4, EZ.<br />

343, KG. <strong>Eggendorf</strong>, welches sich <strong>im</strong> Besitze der Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> Traunkreis<br />

befindet (Bereich Feuerwehr, Müllcontainerplatz), geführt und beträgt ca. 95 lfm.<br />

Für diese Grundstücksbeanspruchung ist mit der Energie AG Oberösterreich Netz GmbH. ein<br />

Dienstbarkeitsvertrag abzuschließen und es liegt eine entsprechende Vertragsausfertigung der<br />

Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> Traunkreis zur Beschlussfassung vor.<br />

21


Für die Inanspruchnahme des Grundstückes werden seitens der Energie AG Oberösterreich<br />

eine einmalige Entschädigung von € 368,60 (95 lfm x € 3,88/lfm) und ein Zuschlag für die<br />

Einräumung der Dienstbarkeit in Höhe von € 100,00 entrichtet.<br />

Es erfolgten keine Wortmeldungen.<br />

Bgm. Ing. Walter Schiller stellt sodann nachstehenden<br />

BESCHLUSSANTRAG:<br />

„Der Gemeinderat möge den vorliegenden Dienstbarkeitsvertrag abgeschlossen zwischen der<br />

Ernergie AG Oberösterreich Netz GmbH., 4020 Linz, Böhmerwaldstraße 3 und der Gemeinde<br />

<strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> Traunkreis, 4622 <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> Traunkreis 54 <strong>im</strong> Zusammenhang mit der<br />

Errichtung der 30-kV-Kabelanlage „Tr.St. <strong>Eggendorf</strong> Schule bis Tr. St. <strong>Eggendorf</strong> Kirche“<br />

zum Beschluss erheben.“<br />

Ergebnis der Abst<strong>im</strong>mung durch Erheben der Hand:<br />

Einst<strong>im</strong>mig angenommen.<br />

10. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die Sitzung des Gemeinderates der<br />

Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> Traunkreis vom 30.09.2010 – Beratung und<br />

Beschlussfassung.<br />

Gegen die vorliegende Verhandlungsschrift über die Sitzung des Gemeinderates der<br />

Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> Traunkreis vom 30.09.2010 wurden keine Einwendungen<br />

erhoben und somit genehmigt.<br />

Fraktionsobmann GR. DI Franz Kaltenbrunner bringt vor, der Verhandlungsschrift nicht<br />

zuzust<strong>im</strong>men, da er diese bis dato nicht erhalten habe.<br />

AL Machetanz bringt vor, dass lt. Sendungsprotokoll vom 21.10.2010, also zeitgerecht<br />

innerhalb von 4 Wochen nach Abhaltung der entsprechenden Sitzung dieses<br />

vereinbarungsgemäß per Email an die Fraktionsobmänner GR. Josef Hagmayr (SPÖ-<br />

Fraktion) und GR. DI Franz Kaltenbrunner (ÖVP-Fraktion) gesendet wurde, jedoch eine<br />

entsprechende elektronische Rückmeldung erfolgte, dass das Postfach von GR. DI Franz<br />

Kaltenbrunner voll ist.<br />

Aufgrund der in der anschließenden Diskussion ergebenden Meinungsverschiedenheiten<br />

wurde von GR. DI Franz Kaltenbrunner der Wunsch geäußert, hinkünftig alle an ihn<br />

ergehende Schriftstücke der Gemeinde per Post zu schicken.<br />

Diesem Wunsch wird seitens der Amtsleitung Rechnung getragen. Jedoch werden die<br />

Schriftstücke nachweislich zugestellt werden.<br />

22


11. Allfälliges<br />

Aufgrund der Asphaltierung der Wege in der „Goasleitn“ bzw. in der Eichenstraße und<br />

der dadurch vermehrten Benutzung durch Fußgeher soll die Bevölkerung darauf<br />

hingewiesen werden, dass auf diesen Wegen kein Winterdienst durchgeführt wird. Text<br />

des Schildes in etwa „Kein Winterdienst – Benützung auf eigene Gefahr“.<br />

GR. Laukas ersucht um Aufstellung des Geschwindigkeitsmessgerätes. Statistische<br />

Auswertungen sollten auch vorgelegt werden.<br />

GR. Hermann Reder ersucht um frühere Zurverfügungstellung der Sitzungsunterlagen<br />

bzw. um frühere Einladung zur Gemeinderatssitzng.<br />

GR. Mag. Eckhard Mittendofer vertritt die Meinung, man sollte nicht wieder in<br />

vergangene Vorgangsweisen verfallen.<br />

Bgm. Ing. Walter Schiller sichert eine Verbesserung zu. Es besteht auch nicht die Absicht,<br />

Informationen bewusst zurückzuhalten.<br />

AL Machetanz bringt zur letzten ÖVP-Zeitung vor, dass er es positiv findet, wenn<br />

geschrieben wird, dass der Bürgermeister die Tagesordnungspunkte in der Sitzung sehr<br />

gut abwickelt. Er sieht darin eine Anerkennung der Arbeit der Verwaltung, da die<br />

Amtsvorträge von dieser geschrieben werden.<br />

Fraktonsobmann GR. DI Kaltenbrunner meint dazu, dass man zwischen den Zeilen sehr<br />

vieles herauslesen kann, auch dies. Jeder liest daraus, was er möchte.<br />

Weitere Wortmeldungen erfolgten nicht.<br />

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen<br />

nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 21.11 Uhr.<br />

...........................................................................................................................................<br />

Vorsitzender Schriftführer<br />

...........................................................................................................................................<br />

Gemeinderat Gemeinderat<br />

23


Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift<br />

vom 30.09..2010 in der Sitzung vom <strong>04.11.2010</strong> keine Einwände erhoben wurden.<br />

<strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> Traunkreis, am <strong>04.11.2010</strong><br />

Der Vorsitzende<br />

24

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