Gemeinderatssitzung 04.11.2010 (83 KB) - .PDF - Eggendorf im ...
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Verhandlungsschrift<br />
Lfd. Nr 5 Jahr 2010<br />
über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> Traunkreis am<br />
Donnerstag, <strong>04.11.2010</strong>. Tagungsort: Gemeindeamt <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> Traunkreis<br />
1. Bgm. Ing. Walter Schiller als Vorsitzender<br />
2. Vbgm. DI Klaus Herbert Hofw<strong>im</strong>mer<br />
3. GR DI Franz Kaltenbrunner<br />
4. GR Brigitte Aigner<br />
5. GR. Bernhard Neubauer<br />
6. GR. Peter Sacher<br />
7. GVM. Hermann Reder<br />
8. GR. Josef Hagmayr<br />
9. GR. Mathilde Hagmayr<br />
10. GR. Erich Laukas<br />
11. GR. Mag. Eckhard Mittendorfer<br />
12. GR. Ing. Anton Reder<br />
Anwesende<br />
Ersatzmitglieder:<br />
GRE Markus Schachermayr für GR Mag. Andreas Ortmayr<br />
Der Leiter des Gemeindeamtes: Hermann Machetanz<br />
Fachkundige Personen (§ 66 Abs. 2 O.ö. GemO. 1990 idgF.):<br />
Entschuldigt:<br />
Es fehlen:<br />
unentschuldigt:<br />
GR. Mag. Andreas Ortmayr
Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 O.ö. GemO. 1990): Hermann Machetanz<br />
Der Vorsitzende eröffnet um 19.30 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass<br />
a) die Sitzung von ihm einberufen wurde;<br />
b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an alle<br />
Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 27.10.2010 (§ 45 Abs.<br />
4 Oö. GdeO) ergangen und die Bekanntgabe der Tagesordnung am 27.10.2010<br />
erfolgt ist;<br />
die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am 27.10.2010<br />
öffentlich kundgemacht wurde;<br />
c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;<br />
d) dass die Verhandlungsschrift über die Sitzung vom 30.09.2010 während der<br />
Amtsstunden <strong>im</strong> Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung<br />
zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschriften bis zum<br />
Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können.<br />
Zuhörer waren nicht anwesend.<br />
Der Vorsitzende ging sodann in die Tagesordnung über.<br />
TAGESORDNUNG:<br />
1. Berichte des Bürgermeisters<br />
2. Errichtung einer Haltestellenbucht entlang der L 1240 <strong>Eggendorf</strong>er Straße bei km<br />
9,800 + 96 li.i.S.d.Km. – Abschluss einer Finanzierungsbestätigung mit dem Amt der<br />
Oö. Landesregierung – Beratung und Beschlussfassung.<br />
3. Ankauf eines Kommunaltraktors samt Zusatzgeräten – Beratung und<br />
Beschlussfassung.<br />
4. Straßenbauarbeiten <strong>im</strong> Rahmen des Straßenbauprogrammes 2009 – 2013 –<br />
Auftragsvergabe an die Firma Swietelsky BaugesmbH., Straßenbau,<br />
Zweigniederlassung Traunviertel, Sengsschmiedstraße 4, 4560 Kirchdorf an der<br />
Krems – Beratung und Beschlussfassung.<br />
5. Ortserweiterung Schlossfeld 1. Etappe – Auftragsvergabe „Prüfmaßnahmen“ <strong>im</strong><br />
Rahmen der Errichtung der Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlage –<br />
Beratung und Beschlussfassung.<br />
6. Siedlerverein Allhaming-<strong>Eggendorf</strong>, 4511 Allhaming, Lerchenstraße 10 – Ansuchen<br />
um Subvention für den erforderlichen Umbau des alten Tennishe<strong>im</strong>es – Beratung und<br />
Beschlussfassung.<br />
2
7. Flächenwidmungsplan Nr. 2, Änderung Nr. 2 samt Örtlichem Entwicklungskonzept<br />
Nr. 1, Änderung Nr. 1 „Gewerbepark Brunnern“ – Abschluss des Verfahrens –<br />
Beratung und Beschlussfassung.<br />
8. Flächenwidmungsplan Nr. 2, Änderung Nr. 3 „Klebinder“ – Abschluss des Verfahrens<br />
– Beratung und Beschlussfassung..<br />
9. Dienstbarkeitsvertrag bezüglich 30-kV-Kabelanlage Trafostation <strong>Eggendorf</strong> Schule<br />
bis Trafostation <strong>Eggendorf</strong> Kirche – Beratung und Beschlussfassung.<br />
10. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die Sitzung des Gemeinderates der<br />
Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> Traunkreis vom 30.09.2010 – Beratung und<br />
Beschlussfassung.<br />
11. Allfälliges<br />
Beratungsverlauf und Beschlüsse<br />
1. Berichte des Bürgermeisters<br />
a. Projekt „Meierhof“ <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> Traunkreis Nr. 4<br />
Am 20.10.2010 gab es mit den Arch. Team M eine Besprechung bezüglich möglicher<br />
Verwertung des Areals „Meierhof“. Eine entsprechende Projektstudie liegt vor und<br />
wird den anwesenden Gemeinderatsmitgliedern und –ersatzmitgliedern zur Kenntnis<br />
gebracht. Be<strong>im</strong> vorliegenden Projektsentwurf der Team M soll der gesamte<br />
bestehende Vierkanter abgetragen werden. In diesem Zusammenhang gab es<br />
mittlerweile auch ein Telefonat mit dem Besitzer, Herrn Jürgen Hesz und es bestätigte<br />
dieser, dass die Interessentin Frau Ernst kein Interesse an einem Erwerb des Hofes<br />
mehr zeigt. Dies insbesondere aus Kostengründen.<br />
In diesem Zusammenhang hat der Vorsitzende bezüglich Finanzierungsmöglichkeiten<br />
versucht mit dem Büro LR. Hiegelsberger Kontakt aufzunehmen. Bezüglich<br />
Vereinbarung eines Gesprächstermines wird es einen Rückruf von Herrn Zauner<br />
erwartet.<br />
b. Staubfre<strong>im</strong>achung des Umkehrplatzes bei den „Thalhammer-Gründen“ –<br />
Kroisbach<br />
Im Zuge der Asphaltierung des Umkehrplatzes wurde mit den angrenzenden<br />
Liegenschaftsbesitzern Eckerstorfer/Schuster eine Vereinbarung dahingehend<br />
abgeschlossen, dass eine Abböschung des Umkehrplatzes auf deren Grundstück<br />
erfolgte und somit verhindert werden konnte, dass der Umkehrplatz verkleinert<br />
werden muss. Somit fällt auch eine Pflege der Böschung weg. Im Gegenzug wurde der<br />
Garagenvorplatz der Liegenschaftsbesitzer Eckerstorfer/Schuster mit asphaltiert. Die<br />
Entsorgung de Oberflächenwässer des Umkehrplatzes erfolgt über die<br />
Entwässerungsrinne bei Eckerstofer/Schuster.<br />
Die gegenständliche Vereinbarung, abgeschlossen zwischen der Gemeinde <strong>Eggendorf</strong><br />
<strong>im</strong> Traunkreis und Gerald Eckerstorfer und Katharina Schuster wurde von den<br />
Anwesenden zur Kenntnis genommen.<br />
c. Wasserrechtliche Verhandlung Wasserleitungs- und Kanalbau „Schlossfeld 1.<br />
Etappe“.<br />
3
Lt. telefonischer Mitteilung des Projektanten für Wasserleitung und Kanalbau Herrn<br />
DI Josef Sperrer findet die wasserrechtliche Verhandlung für die Infrastruktur<br />
„Schlossfeld 1“ nun anstelle 16.11.2010 am 20.12.2010 statt.<br />
Grund der Verschiebung sind noch fehlende Projektsergänzungen, die lt. Aussage von<br />
DI Sperrer jedoch <strong>im</strong> Vorfeld mit den zuständigen Behörden be<strong>im</strong> Amt der Oö.<br />
Landesregierung abgeklärt waren. Dies entsprach jedoch nicht der Tatsache und wurde<br />
deshalb mit dem zuständigen Sachverständigen Herrn Ing. Gerald Puchner für<br />
Mittwoch, 03.11.2010, 09.00 Uhr eine Besprechung <strong>im</strong> Gemeindeamt vereinbart.<br />
Unter Beisein eines Mitarbeiters des Büros Sperrer wurde diese Besprechung<br />
durchgeführt. Der Termin 20.12.2010 für die wasserrechtliche Verhandlung bleibt<br />
jedoch aufrecht.<br />
In diesem Zusammenhang wird festgehalten, dass ab Montag, 08.11.2010 die ersten<br />
Bauarbeiten für ein Wohnhaus beginnen. Aufgrund der derzeitigen Witterung ist ein<br />
Befahren der betroffenen Stichstraße jedoch nicht möglich und es soll auf dieser<br />
Stichstraße noch Recyclingmaterial aufgetragen werden. Dies erfolgt am Freitag<br />
05.11.2010 durch das ortsansässige Unternehmen BT Brunner.<br />
d. Anonymes Schreiben bezüglich des Zustandes des Schlosses <strong>Eggendorf</strong> 1<br />
Am 4. Oktober 2010 wurde dem Gemeindebriefkasten ein anonymes Schreiben wegen<br />
des desolaten Zustandes des Schlosses <strong>Eggendorf</strong> entnommen.<br />
e. Entfernen von Bäumen und Stöcken <strong>im</strong> Bereich der „Erweiterung der<br />
Schloss-Straße“.<br />
Im Rahmen der Verbreiterung und Sanierung der Schloss-Straße sind <strong>im</strong> Bereich der<br />
Walddurchfahrt Bäume zu schlägern und die Stöcke zu entfernen. Das Schlägern der<br />
Bäume ist in der Straßenbauausschreibung nicht enthalten und soll nun von Herrn<br />
Alfred Hoheneder unentgeltlich durchgeführt werden. Als Gegenleistung bleibt das<br />
Holz <strong>im</strong> seinem Besitz,<br />
2. Errichtung einer Haltestellenbucht entlang der L 1240 <strong>Eggendorf</strong>er Straße bei<br />
km 9,800 + 96 li.i.S.d.Km. – Abschluss einer Finanzierungsbestätigung mit dem<br />
Amt der Oö. Landesregierung – Beratung und Beschlussfassung.<br />
Berichterstatter: Bgm. Ing. Walter Schiller<br />
A M T S V O R T R A G :<br />
Mit Eingabe be<strong>im</strong> Amt der Oö. Landesregierung vom 14.07.2010 beantragte die ÖBB-<br />
Postbus GmbH., Verkehrsleitung OÖ. West, 4600 Wels, Salzburger Straße 63, <strong>im</strong><br />
Gemeindegebiet von <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> Traunkreis für die Kraftfahrlinie 2466 Wels-Weißkirchen-<br />
Marchtrenk/Pucking-Neuhofen/Krems-Piberbach-Kematen/Krems die Haltestelle <strong>Eggendorf</strong><br />
<strong>im</strong> Traunkreis auf der 1240 <strong>Eggendorf</strong>er Straße <strong>im</strong> Nahbereich des Straßenkilometers 9,800<br />
neu festzusetzen.<br />
Die diesbezügliche mündliche Verhandlung fand am 03.08.2010 statt und es liegt hierüber die<br />
bescheidmäßige Bewilligung des Amtes der Oö. Landesregierung, Direktion Straßenbau und<br />
Verkehr, Abteilung Verkehr mit Datum 03.08.2010, Zl. Verk-620034/138-2010-Kö vor.<br />
4
Die Errichtung der gegenständlichen Haltestelle erfolgte <strong>im</strong> September dieses Jahres in<br />
Zusammenarbeit mit dem Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Straßenbau und Verkehr,<br />
Abt. Straßenerhaltung und –betrieb, Straßenmeisterei Kremsmünster.<br />
Mit Schreiben vom 22.09.2010, Zl. BauE-152.501/1-2010-Hst übermittelt nun das Amt der<br />
Oö. Landesregierung eine entsprechende Finanzierungsbestätigung.<br />
Diese Finanzierungsbestätigung hat zum Inhalt, dass die Kosten der Herstellung und des<br />
Grunderwerbs gemäß § 22, Abs. 1 Oö. Straßengesetz 1991 i.d.g.F. dem Land von der<br />
Gemeinde zur Hälfte zu ersetzen sind.<br />
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme werden auf € 5.000,00 geschätzt, der Gemeindeanteil<br />
beträgt somit € 2.500,00.<br />
Es erfolgten keine Wortmeldungen.<br />
Bgm. Ing. Walter Schiller stellt sodann nachstehenden<br />
BESCHLUSSANTRAG:<br />
Der Gemeinderat möge die oa. Finanzierungsbestätigung, welche die Finanzierung einer<br />
Haltestellenbucht an der L 1240 <strong>Eggendorf</strong>er Straße, bei km 9,800 + 96 links <strong>im</strong> Sinne der<br />
Kilometrierung zum Inhalt hat (Anlage), zum Beschluss erheben.“<br />
Ergebnis der Abst<strong>im</strong>mung durch Erheben der Hand:<br />
Einst<strong>im</strong>mig angenommen.<br />
3. Ankauf eines Kommunaltraktors samt Zusatzgeräten – Beratung und<br />
Beschlussfassung.<br />
Berichterstatter: Bgm. Ing. Walter Schiller<br />
A M T S V O R T R A G :<br />
Die Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> Traunkreis ist <strong>im</strong> Besitz eines Traktors der Marke Steyr 8080 A.<br />
Dieses Fahrzeug wurde <strong>im</strong> Jahre 1986 bereits gebraucht ankauft und weist ein Alter von ca.<br />
25 Jahren auf.<br />
Aufgrund der enormen Einsatzstunden traten in den letzten Jahren bereits mehrere, auch<br />
größere Reparaturen auf, die eine enorme finanzielle Belastung für die Gemeinde <strong>Eggendorf</strong><br />
<strong>im</strong> Traunkreis darstellen.<br />
Es ist daher der Ankauf eines Kommunaltraktors samt Zusatzgeräten vorgesehen.<br />
5
Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> Traunkreis hat in seiner Sitzung am<br />
30.09.2010 den Finanzierungsvorschlag des Amtes der Oö. Landesregierung und gleichzeitig<br />
eine Zwischenfinanzierung durch Rücklagenentnahme einst<strong>im</strong>mig beschlossen.<br />
Zu diesem Zwecke liegen Angebote vor und es soll nun nachstehender Traktor zum Ankauf<br />
gelangen:<br />
Steyr Vorführtraktor 4120 Profi<br />
(89 kw/121 PS)<br />
(gemäß Angebot vom 27.05.2010 netto € 57.916,67<br />
BULLA Sierning GmbH. & Co. KG. 20 % MWSt. € 11.5<strong>83</strong>,33<br />
Steyrer Straße 29, 4522 Sierning) Gesamt € 69.500,00<br />
Aufgrund der intensiven Verhandlungsgespräche wurde weiters vereinbart:<br />
Der Kommunalsignalbalken wird demontiert und durch 2 Stk. Drehleuchten ersetzt.<br />
Zusätzlich zu den Leistungen des Angebotes werden 1 Paar Schneeketten für die<br />
Vorderachse PEWAG Universal <strong>im</strong> Wert von netto € 985,00 zzgl. 20 % MWSt. € 197,00,<br />
gesamt € 1.182,00 unentgeltlich beigestellt.<br />
1 Jahr Werksgarantie (wie bei Neufahrzeug).<br />
Liefer- und Zahlungsbedingungen:<br />
Lieferung eine Woche nach Auftragserteilung bzw. nach Montage der Zusatzgeräte.<br />
Rechnungslegung 02.01.2011, Bezahlung bis 15.01.2011.<br />
Die Zusatzgeräte sollen von der Firma HYDRAC Pühringer GesmbH. & Co. KG.,<br />
Kommunal- und Landtechnik, 4523 Neuzeug, Pr<strong>im</strong>itstraße 4-5 geliefert werden.<br />
Folgende Gerätschaften sollen nun zum Ankauf gelangen:<br />
Hydrac Frontlader ViTec 2300<br />
Elektroventil SINGLE (3. Ölkreis)<br />
Lasthaken integriert in SWP<br />
Hydrac Palettengabel kpl., Breite 1,40 m<br />
Hydrac Leichtgutschaufel 2,25 m<br />
Hydrac Heckgewicht 1000 kg netto € 7.937,50<br />
20 % MWSt. € 1.587,50<br />
€ 9.525,00<br />
Alternativ besteht die Möglichkeit den Kommunaltraktor mit dem HYDRAC Frontlader<br />
VITEC 2300 mit dem sogen. System AUTO-Lock zu versehen.<br />
System AUTO Lock (vollhydraulisches Verriegelungssystem) € 1.645,<strong>83</strong><br />
20 % MWSt. € 329,17<br />
Gesamt € 11.500,00<br />
6
Der oa. Kaufpreis beinhaltet die Montage der Geräte sowie eine Vollgarantie für 2 Jahre<br />
auf den Frontlader Hydrac ViTec 2300.<br />
Folgendes Gerät wird von der Firma EZ-AGRAR, Jürgen Lederhilger, Salzburger Straße 38,<br />
4020 Linz angeboten:<br />
Hochkippschaufel GIHU<br />
(Produktdaten siehe Anbot vom 28.10.2010) netto € 1.973,00<br />
20 % MWSt. € 394,60<br />
Gesamt € 2.367,60<br />
Alternativ zu Hydrac Frontlader wird von der Firma EZ-AGRAR angeboten:<br />
QUICKE Q 55 Frontlader samt Zusatzgeräten<br />
(Lt. Anbot vom 20.05.2010) netto € 7.600,00<br />
20 % MWSt. € 1.520,00<br />
GESAMT € 9.120,00<br />
Ferner wird der Ankauf eines Schneepfluges und eines Streugerätes der Marke Hydrac<br />
angedacht.<br />
Hydrac Schneepflug Serie LB-II 300 City – Line<br />
(lt. Anbot vom 12.10.2010) netto € 10.892,00<br />
Montage € 215,00<br />
Zw.Summe € 11.107,00<br />
20 % MWSt. € 2.221,40<br />
GESAMT € 13.328,40<br />
Hydrac Splittstreugerät SL 2300-R<br />
(Lt. Anbot vom 12.10.210) netto € 6.125,00<br />
20 % MWSt. € 1.225,00<br />
GESAMT € 7.350,00<br />
Um die bereits vorhandenen Zusatzgeräte für den auszuscheidenden Traktor Marke Steyr<br />
8080 A Frontlader, Schaufel und Palettengabel weiterverwenden zu können, soll an die<br />
ortsansässige Firma Schmiedhuber der Auftrag zum Umbau erteilt werden. Die Kosten hiefür<br />
betragen ca. € 2.000,00 bis € 3.000,00.<br />
Diskussion:<br />
GR. Hermann Reder findet es gut, wenn alle Zusatzgeräte von einer Firma, in diesem Fall von<br />
der Firma Hydrac geliefert werden würden, da diese aufeinander abgest<strong>im</strong>mt sind. Im Auto-<br />
Lock-System sieht er eine Arbeitszeitersparnis.<br />
GR. Ing. Anton Reder sieht <strong>im</strong> Auto-Lock-System nicht nur eine Arbeitszeitersparnis,<br />
sondern auch eine Verringerung von Gefahrenpotentialen.<br />
7
Je öfter das Gerät an- bzw. abgekoppelt wird, umso größer ist der Zeitgewinn, glaubt GR DI<br />
Franz Kaltenbrunner. Auch das Reduzieren von Gefahrenpotential und dadurch die<br />
Vermeidung von Arbeitsunfällen spricht für den Ankauf des AUTO-Lock-Systems.<br />
Bgm. Ing. Walter Schiller bringt vor, dass bei Addition aller Anschaffungen ein<br />
Differenzbetrag in Höhe von ca. € 10.000,00 zur bewilligten Bedarfszuweisung in Höhe von €<br />
114.100,00 bleibt. Zur Ausschöpfung der Bedarfszuweisung wäre es nun möglich,<br />
gleichzeitig einen neuen Anhänger anzukaufen. Es liegt ihm ein erstes Angebot in Höhe von<br />
ca. € 13.000,00 für einen Tandem-Hänger mit 10 Tonnen Nutzlast vor.<br />
Be<strong>im</strong> Verkauf des alten Traktors und der Zusatzgeräte sowie des alten Anhängers könnten ca.<br />
€ 12.000,00 an Einnahmen lukriert werden. Somit wäre der Ankauf eines neuen Anhängers<br />
finanziert. Es könnten noch weitere Angebote eingeholt werden und auch nach einem<br />
geeigneten gebrauchten Anhänger Ausschau gehalten werden.<br />
Die weiter in Verwendung bleibenden Zusatzgeräte des alten Traktors könnten durch die<br />
Firma Schmiedhuber umgebaut werden.<br />
Der Ankauf des neuen Anhängers soll in einer der nächsten Sitzungen des Gemeinderates<br />
beschlossen werden.<br />
Weitere Wortmeldungen erfolgten nicht.<br />
Bgm. Ing. Walter Schiller stellt sodann nachstehenden<br />
Der Gemeinderat möge beschließen:<br />
BESCHLUSSANTRAG:<br />
1. Ankauf eines Steyr Vorführtraktors 4120 Profi (89 kw/121 PS) gemäß Anbot vom<br />
27.05.2010) bei Firma BULLA Sierning GmbH. & Co. KG., Steyrer Straße 29, 4522<br />
Sierning zum Preis von € 57.916,67, zzgl. 20 % MWSt. 11.5<strong>83</strong>,33, gesamt €<br />
69.500,00. In diesem Preis inbegriffen sind 1 Paar Schneeketten für die Vorderachse<br />
PEWAG Universal.<br />
2. Ankauf Zusatzgeräte<br />
a) Hydrac Frontlader Vitec 2300<br />
Elektroventil SINGLE (3. Ölkreis)<br />
Lasthaken integriert in SWP<br />
Hydrac Palettengabel kpl., Breite 1,40 m<br />
Hydrac Heckgewicht 1000 kg<br />
System AUTO Lock (vollhydraulisches Verriegelungssystem)<br />
gemäß Angebot vom 12.10.2010 mit einer Gesamtauftragssumme in Höhe von €<br />
9.5<strong>83</strong>,33, zzgl. 20 % MWSt. 1.916,66, gesamt € 11.500,00.<br />
b) Hydrac Schneepflug Serie LB-II 300 City-Line<br />
Hydrac Splittstreugerät SL 2300-R<br />
gemäß Angebot vom 12.10.2010 mit einer Gesamtauftragssumme von € 17.232,00,<br />
zzgl. 20 % MWSt. € 3.446,40, gesamt € 20.678,40, abzgl. 3 % Skonto € 620,35, somit<br />
€ 20.058,05<br />
8
c) 1 Hochkippschaufel GIHU<br />
Ausführung für Schlepper über 100 PS<br />
Doppelwirkender Zylinder<br />
Hardox – Schürfleiste<br />
Schaufelbreite: 2,35 m<br />
Schaufeltiefe: 1,25 m; Höhe 70 cm<br />
Gewicht: 564 kg<br />
gemäß Angebot vom 28.10.2010 mit einer Gesamtauftragssumme von € 1.931,00,<br />
zzgl. 20 % MWSt. € 386,20, gesamt € 2.317,20.<br />
3. Mit dem Umbau der bereits vorhanden Zusatzgeräten, welche weiter in Verwendung<br />
bleiben sollen, wird die ortsansässige Firma Schmiedhuber, 4622 <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong><br />
Traunkreis 50 beauftragt werden. Die Kosten für diese Arbeiten belaufen sich auf ca. €<br />
2.000,00 bis 3.000,00.<br />
Ergebnis der Abst<strong>im</strong>mung durch Erheben der Hand:<br />
Einst<strong>im</strong>mig angenommen.<br />
4. Straßenbauarbeiten <strong>im</strong> Rahmen des Straßenbauprogrammes 2009 – 2013 –<br />
Auftragsvergabe an die Firma Swietelsky BaugesmbH., Straßenbau,<br />
Zweigniederlassung Traunviertel, Sengsschmiedstraße 4, 4560 Kirchdorf an der<br />
Krems – Beratung und Beschlussfassung.<br />
Berichterstatter: Bgm. Ing. Walter Schiller<br />
A M T S V O R T R A G :<br />
Die Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> Traunkreis führt <strong>im</strong> außerordentlichen Haushalt unter der<br />
Haushaltsstelle 5/6121/ ein laufendes Straßenbauprogramm 2009 – 2013.<br />
Im Jahre 2010 sind <strong>im</strong> außerordentlichen Haushalt € 15.000,00 für Instandhaltungen<br />
vorgesehen. Die Bedeckung dieser Ausgaben ist durch Entnahme aus der Straßenbaurücklage<br />
und durch Landeszuschüsse gesichert.<br />
In den Monaten September und Oktober wurden in Zusammenarbeit mit dem Amt der Oö.<br />
Landesregierung, Direktion Straßenbau und Verkehr, Abteilung Straßenerhaltung und<br />
-betrieb, Straßenmeisterei Kremsmünster nachstehende Maßnahmen durchgeführt:<br />
1. Errichtung eines Gehweges <strong>im</strong> Siedlungsbereich unterhalb der Gemeinde (Goasleitn)<br />
in einer Länge von 150 m und einer durchgehenden Breite von 1,50 m.<br />
2. Errichtung eines Gehweges in der Siedlung Hueb – staubfreier Lückenschluss<br />
zwischen bestehendem Fußweg Eichenstraße und öffentliche Zufahrt<br />
Krupa/Aichenauer.<br />
3. Wiederherstellung der Pflasterung und der kleinen Grüninsel vor dem Gemeindeamt.<br />
9
4. Staubfre<strong>im</strong>achung des Umkehrplatzes in Kroisbach (nebst Liegenschaften<br />
Eckerstorfer und Kopatsch (Siehe dazu auch Tagesordnungspunkt 1.).<br />
5. Errichtung einer neuen Bushaltestelle <strong>im</strong> Bereich der Eichenstaße (Siehe dazu auch<br />
Tagesordnungpunkt 2.).<br />
Bei oa. Arbeiten hat die Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> Traunkreis für die anfallenden Sachkosten<br />
wie Maschineneinsatz, Materialkosten und dgl. aufzukommen.<br />
Die Arbeitsleistung der Straßenmeisterei Kremsmünster wird als Unterstützung für die<br />
Gemeinde vom Amt der Oö. Landesregierung übernommen und ist als Landeszuschuss zu<br />
werten.<br />
Im Rahmen der Ausschreibung der Straßenbauarbeiten an der Schloss-Straße wurden auch für<br />
die Staubfre<strong>im</strong>achung des Fußweges „Goasleitn“ und des staubfreien Lückenschlusses<br />
„Fußweg Eichenstraße/öffentliche Zufahrt Krupa/Aichenauer“ Angebote eingeholt.<br />
Bei dieser Gesamtausschreibung ging die Firma Swietelsky BaugesmbH., Straßenbau,<br />
Zweigniederlassung Traunviertel, Sengsschmiedstraße 4, 4560 Kirchdorf an der Krems als<br />
Billigstbieter hervor.<br />
Die Detailsummen, entnommen aus dem Angebot der Fa. Swietelsky BaugesmbH. vom<br />
23.09.2010 stellen sich wie folgt dar:<br />
Wegbezeichnung Netto MWSt. Brutto<br />
Fußweg Goasleitn 3.650,00 730,00 4.380,00<br />
Fußweg Eichenstraße 1.652,50 330,50 1.9<strong>83</strong>,00<br />
GESAMT 6.363,00<br />
Für die Staubfre<strong>im</strong>achung des Umkehrplatzes in Kroisbach liegt kein Angebot vor. Ebenso<br />
für die Errichtung der neuen Bushaltestelle und die Ausbesserungsarbeiten <strong>im</strong><br />
Eingangsbereich des Gemeindeamtes.<br />
Nach Endabrechnung der gegensändlichen Straßenbauvorhaben ergibt sich für oa.<br />
Baumaßnahmen eine Gesamtauftragssumme in Höhe von € 13.909,92, inkl. 20 % MWSt.<br />
Diese Summe setzt sich wie folgt zusammen:<br />
Asphaltierungsmaßnahmen lt. Abrechnung Straßenmeisterei € 11.786,74 btto<br />
Materialkosten € 2.122,78 btto<br />
Weiters soll der Ausbau und die Sanierung der Schloss-Straße zum Teil noch <strong>im</strong> laufenden<br />
Jahr erfolgen:<br />
Für diese Maßnahmen erfolgte eine beschränkte Ausschreibung und es wurden von<br />
nachstehenden Firmen Anbote abgegeben:<br />
Firma Adresse Anbotsumme 20 % Anbotsumme<br />
netto MWSt. brutto<br />
Swietelsky Bau GmbH.<br />
Zweign. Traunviertel<br />
4030 Linz 96.871,00 19.374,20 116.245,20<br />
Allgem. Straßenbau GmbH.<br />
Filiale Oö.<br />
4021 Linz 104.025,32 20.805,06 124,<strong>83</strong>0,38<br />
10
F. Lang & Menhofer Bau 4021 Linz<br />
GmbH & Co.KG<br />
104.411,64 20.882,33 125.293,97<br />
Alpine Bau GmbH. Zweign.<br />
OÖ.<br />
4021 Linz 108.756,37 21.751,27 130.507,64<br />
Leyrer & Graf Bau GmbH. 4030 Linz 112.367,05 22.473,41 134.840,46<br />
Als Billigstbieter ging somit die Firma Swietelsky Bau GmbH., Straßenbau,<br />
Zweigniederlassung Traunviertel, Sengstschmiedstraße 4, 4560 Kirchdorf an der Krems mit<br />
einer Auftragssumme von € 116.245,20 brutto hervor.<br />
Die Ausbau- und Sanierungsarbeiten sollen mit Ausnahme der Asphaltierung noch <strong>im</strong> Jahre<br />
2010 erfolgen und diese Kosten betragen ca. € 70.000,00.<br />
Aufgrund der Zusage des Straßenbaureferates be<strong>im</strong> Amt der Oö. Landesregierung für das<br />
Finanzjahr 2010 in Höhe von € 35.000,00 wären somit dem Amt der Oö. Landesregierung<br />
Kosten in doppelter Höhe nachzuweisen.<br />
Die Gesamtbaukosten Straßenbau 2010 betragen somit € 130.154,72 btto. Zu diesen Kosten<br />
kommen noch € 6.438,00 (Grunderwerb, Nichtaufforstungsentschädigung). Der<br />
Finanzierungsbedarf beträgt somit € 136.592,72.<br />
Die Finanzierung aller Straßenbaumaßnahmen soll wie folgt erfolgen:<br />
Kosten 2010 2011 2012 2013<br />
Grunderwerb und Aufschließung 3.860<br />
Straßenbaukosten 84.000<br />
Sonstige Kosten 2.578<br />
Summe 90.438<br />
Finanzierung:<br />
2010 2011 2012 2013<br />
Landeszuschuss 35.000<br />
Rücklagen 47.693<br />
Interessentenbeiträge 874 6.871<br />
GESAMT <strong>83</strong>567 6.871<br />
Diskussion:<br />
Diskussionseinleitend bringt Bgm. Ing. Walter Schiller vor, dass es aufgrund verschiedener<br />
Maßnahmen nicht mehr möglich ist, den Betrag in Höhe von € 70.000,00 zu verbauen, um<br />
den zugesagten Landeszuschuss für den Straßenbau <strong>im</strong> Jahre 2010 in Höhe von € 35.000,00<br />
lukrieren zu können. Dies sind z.B. Überlegungen, die erforderliche Wasserversorgung für<br />
das Betriebsbaugebiet Brunnern über die Schloss-Straße zu verlegen. Von der<br />
Straßenbaufirma soll jedoch für das Finanzjahr 2010 noch eine Rechnung über € 70.000,00 an<br />
das Gemeindeamt gestellt werden, um den zugesagten Landesbeitrag noch voll ausschöpfen<br />
zu können.<br />
11
Die Frage von GR. Anton Reder, ob die Rechnung, welche für die Ausbezahlung des<br />
Landesbeitrages vorgelegt wird, bereits bezahlt sein muss, ist mit JA zu beantworten. Es muss<br />
sich um eine saldierte Rechnung handeln.<br />
Bgm. Ing. Walter Schiller bringt vor, dass es gängige Praxis ist, dass Vorausrechnungen<br />
gestellt werden, die Absicherung erfolgt mittels Bankgarantie der firmeneigenen Bank. Der<br />
Bau erfolgt jedoch erst später.<br />
GR DI Franz Kaltenbrunner vertritt die Auffassung, dass grundsätzlich nur die<br />
Auftragsvergabe <strong>im</strong> Rahmen der durchgeführten Ausschreibung zu beschließen ist. Die<br />
Regelung über Rechnungslegung und Leistungserbringung ist gesondert zu betrachten.<br />
GR. Erich Laukas sieht in der geplanten Vorgangsweise die Verrechnung von nichterbrachten<br />
Leistungen durch die Straßenbaufirma an die Gemeinde.<br />
Erörternd bringt GR. DI Franz Kaltenbrunner vor, dass die Gemeinde zu erbringende<br />
Leistungen <strong>im</strong> voraus bezahlt. In vielen Bereichen hat der Auftraggeber auch<br />
Vorauszahlungen zu leisten, um letztendlich die Leistung zu erhalten.<br />
GR. Josef Hagmayr stellt nochmals die Frage, ob die gesamte Rechnung (€ 70.000,00) zu<br />
bezahlen ist, obwohl ein weit geringer Teil an Leistungen durch die Baufirma erbracht wurde.<br />
Bgm. Ing. Walter Schiller erklärt nochmals, dass, um € 35.000,00 an Landeszuschuss<br />
ausschöpfen zu können, der doppelte Betrag be<strong>im</strong> Amt der Oö. Landesregierung<br />
nachzuweisen ist.<br />
Auf die Frage von GR. Ing. Anton Reder, wie die Restfinanzierung <strong>im</strong> Jahr 2011 aussieht,<br />
erklärt Bgm. Schiller, Bezug nehmend auf die Beratungen <strong>im</strong> letzten<br />
Bau/Raumordnungsausschuss, wo auch AL Machetanz anwesend war, dass die<br />
Ausfinanzierung dieses Straßenbaus aus jenen Mitteln erfolgen soll, die durch den<br />
günstigeren Wasserleitungs- und Kanalbau be<strong>im</strong> Schlossfeld 1 frei werden. Diese<br />
Vorgansweise wurde auch von GR. Ing. Anton Reder in der Bau/Raumordnungsausschuss-<br />
Sitzung begrüßt.<br />
Hiezu bringt AL Machetanz vor, dass aufgrund der aufgetretenen Probleme be<strong>im</strong><br />
Wasserleitungs- und Kanalbau be<strong>im</strong> Schlossfeld 1 es möglich sein könnte, dass nun doch ein<br />
zusätzliches Retentionsbecken gebaut werden muss und sich dadurch die Baukosten<br />
verändern werden würden. Somit ist nicht feststellbar, wie viel Geld übrig bleibt.<br />
Bgm. Ing. Walter Schiller erklärt, dass die geplante Vorgangsweise in den Gemeinden<br />
gängige Praxis sei.<br />
GR. Josef Hagmayr widerspricht und bringt vor, dass die Praxis jene ist, dass die Gemeinden<br />
oft <strong>im</strong> Finanzjahr nach der Leistungserbringung die Rechnungen bezahlen.<br />
Bgm. Ing. Walter Schiller schätzt die von der Baufirma heuer noch zu erbringende Leistung<br />
auf ca. € 25.000,00. Demnach könnten lediglich € 12.500,00 des Landesbeitrages abgerechnet<br />
werden.<br />
12
GR. Ing. Franz Kaltenbrunner bringt ergänzend vor, dass ca. € 25.000,00 <strong>im</strong> laufenden Jahr<br />
noch in das Projekt investiert werden und der Rest durch eine Gutschrift die gesichert sein<br />
muss, bedeckt ist.<br />
GR. Ing. Anton Reder weist darauf hin, dass aus dem vorliegenden Amtsvortrag nicht hervor<br />
geht, dass <strong>im</strong> Finanzjahr 2010 ein Betrag von € 70.000,00 an die Baufirma bezahlt werden<br />
soll. Dieser Meinung schließt sich GR. Josef Hagmayr an.<br />
Auch der Amtsleitung ist diese Vorgangsweise gänzlich unbekannt.<br />
Bgm. Ing. Schiller vertritt die Auffassung, dass es aufgrund der Diskussion <strong>im</strong> Gemeinderat<br />
öfter es zu anderen Beschlüssen kommt, als zuvor geplant.<br />
GR. DI Franz Kaltenbrunner sieht in der geplanten Vorgangsweise keinen Gesetzesbruch,<br />
ansonsten wären alle Geschäfte mit Vorauszahlungen illegal.<br />
GR. Ing. Anton Reder stellt klar, dass für diesen Straßenbau eine Ausschreibung erfolgte, aus<br />
der ein Bestbieter hervorging. Auch über die Sanierung der Schloss-Straße liegt ein<br />
Grundsatzbeschluss des Gemeinderates vor.<br />
GR. Josef Hagmayr schlägt vor, dass der zu fassende Beschluss dahingehend ergänzt werden<br />
soll, dass über die nicht verbaute, jedoch vorausbezahlte Bausumme eine Bankgarantie von<br />
der Baufirma vorgelegt werden muss. Dieser Vorgangsweise kann sich auch GR. DI Franz<br />
Kaltenbrunner anschließen.<br />
Vbgm. DI Klaus Hofw<strong>im</strong>mer sieht in der Vorgangsweise keine rechtlichen Probleme, da es<br />
sich lediglich um eine zeitversetzte Leistungserbringung durch die Baufirma nach erfolgter<br />
Erbringung einer Geldleistung durch die Gemeinde handelt.<br />
GR. Hermann Reder ist auch der Auffassung, dass zugesagte Gelder nicht verfallen sollen. Es<br />
hätte jedoch mit dieser Baumaßnahme früher begonnen werden können. Für ihn stellt sich<br />
jedoch die Frage, wie lange die Firma Swietelsky als Billigstbieter zu ihrem Anbot steht. Die<br />
Fertigstellung des Bauvorhabens könnte sich aufgrund der Planung der Wasserversorgung für<br />
Brunnern über das Jahr 2011 hinaus verzögern. Es sollten auch für künftige Jahre um<br />
Landesmittel angesucht werden, um eine Ausfinanzierung des Vorhabens zu gewährleisten.<br />
Hiezu erklärt Bgm. Ing. Walter Schiller, dass es am Montag, 08.11.2010 ein Telefonat mit<br />
dem Amt der Oö. Landesregierung bezüglich eines Gesprächstermines mit LR. Hiegelsberger<br />
geben wird, wo dann auch die Ausfinanzierung des Straßenbauvorhabens besprochen werden<br />
soll.<br />
Im Zusammenhang mit der zeitlichen Absicherung von Anbotsummen erklärt Bgm. Ing.<br />
Walter Schiller, dass es den Straßenbauindex sowie den Asphaltindex gibt, der zur<br />
Abrechnung der Bauvorhaben herangezogen wird, der jedoch sehr schwanken kann.<br />
Für GR. Josef Hagmayr stellt sich die Frage, ob der angebotene Preis von der Baufirma auch<br />
noch <strong>im</strong> Jahre 2012 gehalten werden kann.<br />
Bgm. Ing. Walter Schiller erklärt, dass sich die angebotenen Preise nur innerhalb der<br />
erwähnten Indexe bewegen können. Weiters führt er aus, dass die Verzögerung des<br />
13
Straßenbaues insbesondere <strong>im</strong> Zusammenhang mit dem Wunsch von Herrn Neustifter auf<br />
Versorgung des Betriebsbaugebietes durch eine öffentliche Wasserversorgung zu sehen ist.<br />
Weitere Wortmeldungen erfolgten nicht.<br />
Bgm. Ing Walter Schiller stellt sodann nachstehenden<br />
BESCHLUSSANTRAG:<br />
Der Gemeinderat möge dem Straßenbauprogramm 2009-2013 seine Zust<strong>im</strong>mung erteilen und<br />
die Baukosten in Höhe von € 136.592,72 genehmigen.<br />
Weiters sollen die Kosten für den Unterbau in Höhe 2.122,78, sowie die<br />
Asphaltierungsarbeiten mit der Firma Swietelsky Bau GmbH. in Höhe von 11.786,74, gesamt<br />
€ 13.909,52 beschlossen werden.<br />
Ferner soll der Auftrag für die Sanierung und den Ausbau der Schloss-Straße an die<br />
billigstbietende Firma Swietelsky Bau GesmbH., Straßenbau, Zweigniederlassung<br />
Traunviertel, Sengstschmiedstraße 4, 4560 Kirchdorf an der Krems mit einer Auftragssumme<br />
von € 96.871,00, zzgl. 20 % MWSt. 19.374,20 gesamt 116.245,20 brutto erteilt werden.<br />
Jene Leistungen, welche von der Firma Swietelsky Bau GmbH. <strong>im</strong> laufenden Finanzjahr 2010<br />
verrechnet, jedoch nicht mehr erbracht werden können, sind von dieser durch eine<br />
entsprechende Bankgarantie zu besichern.<br />
Abschließend soll dem Finanzierungsvorschlag wie o.a. seine Zust<strong>im</strong>mung erteilt werden.<br />
Ergebnis der Abst<strong>im</strong>mung durch Erheben der Hand:<br />
12 JA St<strong>im</strong>men<br />
1 St<strong>im</strong>menthaltung (GR. Josef Hagmayr)<br />
5. Ortserweiterung Schlossfeld 1. Etappe – Auftragsvergabe „Prüfmaßnahmen“ <strong>im</strong><br />
Rahmen der Errichtung der Wasserversorgungs- und<br />
Abwasserbeseitigungsanlage – Beratung und Beschlussfassung.<br />
Berichterstatter: Bgm. Ing. Walter Schiller<br />
A M T S V O R T R A G :<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> Traunkreis hat in seiner Sitzung am<br />
30.09.2010 den Auftrag für die Errichtung der Infrastruktur (Wasserversorgungs- und<br />
Abwasserbeseitigungsanlage) für die 1. Etappe des neuen Siedlungsgebietes „Schlossfeld“<br />
vergeben.<br />
In diesem Zusammenhang ist es noch erforderlich, die Arbeiten für die Prüfmaßnahmen nach<br />
Fertigstellung und vor Inbetriebnahme der Infrastruktur zu vergeben.<br />
Die Ausschreibung für diese Arbeiten erfolgten durch den Projektanten DI Josef Sperrer. Die<br />
Ausschreibung erfolgte in Form eines beschränkten Verfahrens.<br />
Die Frist für die Anbotlegung endete am 23.09.2010, 10.30 Uhr. Die Anboteröffnung erfolgte<br />
anschließend um 10.35 Uhr.<br />
14
Nachstehende Firmen wurden zur Anbotlegung eingeladen und haben auch Angebote<br />
abgegeben.<br />
Firma Adresse Anbotsumme netto<br />
Maier-Bauer Prüftechnik GmbH. 4760 Raab 7.413,35<br />
Straßen- und Pflasterbau GmbH. 4070 Eferding 8.431,00<br />
Kanalüberprüfung<br />
STRABAG AG Kanaltechnik 3382 Loosdorf 8.<strong>83</strong>1,02<br />
A. Zaussinger Bau- und Transporte GmbH. 4273 Unterweißenbach 10.234,80<br />
Rabmer Rohrtechnik GmbH. & Co. KG. 4203 Altenberg 11.499,43<br />
Eine Fotokopie der Niederschrift über die Anboteröffnung liegt diesem Amtsvortrag bei<br />
(Anlage).<br />
Diskussion:<br />
GR. Hermann Reder ist der Meinung, dass die heutige Beschlussfassung sicherlich sinnvoll<br />
ist, da die Wohnhäuser jederzeit errichtet werden können und somit eine ordnungsgemäß<br />
errichtete und einwandfrei funktionierende Infrastruktur für die Bewohner gegeben sein<br />
muss. Daher soll nach Fertigstellung der einzelnen Versorgungsstränge auch sofort die<br />
Druckprobe durchgeführt werden.<br />
Weitere Wortmeldungen erfolgten nicht.<br />
Bgm. Ing. Walter Schiller stellt sodann nachstehenden<br />
BESCHLUSSANTRAG:<br />
„Der Gemeinderat möge beschließen:<br />
Der Auftrag für die Prüfmaßnahmen Kanal und Wasserleitung <strong>im</strong> Rahmen der Errichtung der<br />
Infrastruktur <strong>im</strong> Bereich der Ortserweiterung Schlossfeld 1. Etappe werden der Firma Maier-<br />
Bauer Prüftechnik GmbH., Hauptstraße 184, 4760 Raab zu den Bedingungen und Auflagen<br />
des Anbotes vom 21.09.2010 insbesondere zum Preis von € 7.413,35, zzgl. 20 % MWSt. €<br />
1.482,37, gesamt € 8.896,02 erteilt.“<br />
Ergebnis der Abst<strong>im</strong>mung durch Erheben der Hand:<br />
Einst<strong>im</strong>mig angenommen.<br />
6. Siedlerverein Allhaming-<strong>Eggendorf</strong>, 4511 Allhaming, Lerchenstraße 10 –<br />
Ansuchen um Subvention für den erforderlichen Umbau des alten Tennishe<strong>im</strong>es<br />
– Beratung und Beschlussfassung.<br />
Berichterstatter: Bgm. Ing. Walter Schiller<br />
A M T S V O R T R A G :<br />
Mit Eingabe ohne Datum (eingelangt be<strong>im</strong> Gemeindeamt <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> Traunkreis am<br />
10.12.2009) teilt der Siedlerverein Allhaming-<strong>Eggendorf</strong> mit, dass die Gemeinde Allhaming<br />
15
das alte Tennishe<strong>im</strong> und das dazugehörende Grundstück <strong>im</strong> Ausmaß von ca. 2.000 m² dem<br />
Verein zur Nutzung überlassen wird und ersucht gleichzeitig um finanzielle Unterstützung zur<br />
Finanzierung des erforderlichen Umbaues.<br />
Der Siedlerverein Allhaming-<strong>Eggendorf</strong> wird derzeit mit einer jährlichen Subvention in Höhe<br />
von € 36,00 bedacht.<br />
Im Voranschlag für das Finanzjahr 2010 wurden bei Haushaltsstelle 1/061/757 „sonstige<br />
Subventionen“ € 1.000,00 vorgesehen, wobei ohnehin € 36,00 für den Siedlerverein<br />
„Allhaming-<strong>Eggendorf</strong>“ präl<strong>im</strong>iniert sind.<br />
Der Vorstand der Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> Traunkreis hat sich mit dieser Angelegenheit<br />
bereits vorberatend in seiner Sitzung am 29.03.2010 befasst. Hiebei wurde der einst<strong>im</strong>mige<br />
Beschluss gefasst, dem Siedlerverein Allhaming-<strong>Eggendorf</strong> grundsätzlich eine Förderung in<br />
Form einer Einmalzahlung zukommen zu lassen.<br />
Die Höhe der Subvention wurde jedoch noch nicht festgelegt und wurde von der Vorlage<br />
eines Kostenvoranschlages und eines Finanzierungsplanes abhängig gemacht.<br />
Mittlerweile liegt eine saldierte Rechnung über getätigte Investitionen in Höhe von € 1.457,30<br />
für die Elektroinstallation be<strong>im</strong> neuen Clubhe<strong>im</strong> vor.<br />
Diskussion:<br />
GR. Hermann Reder spricht sich für eine Subvention in Höhe von € 1.000,00 aus. Dies<br />
insbesondere deshalb, da die Gemeinde Allhaming dem Siedlerverein unentgeltlich das alte<br />
Tennishe<strong>im</strong> zur Verfügung stellt. Dies bedeutet reell eine viel höhere Subvention. Auch wird<br />
dieses Vereinshaus von vielen Mitgliedern aus der Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> Traunkreis<br />
genutzt. Auch gibt es bereits eine mündliche Zusage für € 1.000,00 aus einem mit der<br />
Gemeinde geführten Gespräch.<br />
AL Machetanz weist darauf hin, dass der Budgetansatz von € 1.000,00 für sonstige<br />
Subventionen des Voranschlages 2010 sich durch diese Subvention auf ca. € 2.000,00<br />
erhöhen und das Budgetdefizit dadurch steigen wird.<br />
GR. Erich Laukas bringt vor, dass sich die bis dato für die Adaptierung des neuen<br />
Vereinshe<strong>im</strong>es aufgebrachten Geldleisten bei ca. € 10.000,00 belaufen.<br />
Zusammenfassend wird daher vorgeschlagen:<br />
BESCHLUSSANTRAG:<br />
„Der Gemeinderat möge beschließen, dass dem Siedlerverein Allhaming-<strong>Eggendorf</strong> für das<br />
Jahr 2010 eine zusätzliche Subvention in Höhe von € 1.000,00 für die Sanierung des alten<br />
Tennishe<strong>im</strong>es als nunmehriges Vereinshaus zuerkannt wird.“<br />
Ergebnis der Abst<strong>im</strong>mung durch Erheben der Hand:<br />
Einst<strong>im</strong>mig angenommen.<br />
16
7. Flächenwidmungsplan Nr. 2, Änderung Nr. 2 samt Örtlichem<br />
Entwicklungskonzept Nr. 1, Änderung Nr. 1 „Gewerbepark Brunnern“ –<br />
Abschluss des Verfahrens – Beratung und Beschlussfassung.<br />
Berichterstatter: Bgm. Ing. Walter Schiller<br />
A M T S V O R T R A G :<br />
Herr Johann Neustifter, Lerchenstraße 47, 4511 Allhaming, beabsichtigt eine<br />
Betriebsansiedlung auf Grundflächen entlang der A1 Westautobahn. Zu diesem Zwecke<br />
wurde ein Kaufvertrag mit dem Besitzer Herrn August Bertl, Lindach 14, 4511 Allhaming<br />
abgeschlossen, welcher mit Datum 26.06.2009 datiert ist. Mittlerweile liegt auch eine<br />
Freilassungserklärung, unterfertigt von Herrn Karl Ortbauer, 4622 <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> Traunkreis,<br />
Brunnern 10 vor, wonach dieser das Vorkaufsrecht nicht ausgeübt hat, datiert mit 04.11.2009<br />
vor.<br />
Die Betriebsansiedlung soll auf den neu gebildeten Grundstücken 1801, l804, 1805, sowie den<br />
bereits bestehenden Grundstücke 1806, 1807 und 1808, je KG. <strong>Eggendorf</strong> erfolgen.<br />
Bei rechtskräftig erfolgter Umwidmung der oa. Grundstücke in Betriebsbaugebiet leistet der<br />
neue Liegenschaftsbesitzer einen Beitrag in Höhe von € 108.500,00 als<br />
Baulandsicherungsbetrag an die Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> Traunkreis. Es wird hiebei darauf<br />
hingewiesen, dass eine Umwidmung bis 31.12.2010 zu erfolgen hat, ansonsten den<br />
Vertragspartnern ein Rücktrittsrecht zum gegenständlichen Kaufvertrag eingeräumt ist.<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> Traunkreis hat in seiner Sitzung am<br />
22.04.2010 den einst<strong>im</strong>migen Beschluss gefasst, für diese Flächenwidmungsplan-Änderung<br />
das Umwidmungsverfahren einzuleiten.<br />
Gemäß § 36 in Verbindung mit § 33 Abs. 2, OÖ. Raumordnungsgesetz 1994, LGBl. Nr.<br />
114/1993 i.d.g.F. wurde den betroffenen Abteilungen des Amtes der Oö. Landesregierung,<br />
sonst. Ämtern und Behörde, dem Grundstücksbesitzer und den betroffenen Nachbarn<br />
Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme eingeräumt.<br />
Die Frist zur Abgabe der Stellungnahmen endete mit 20.08.2010.<br />
Von nachstehenden Behörden und Personen wurden Stellungnahmen abgegeben:<br />
August Bertl, Brunnern 7, 4622 <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> Traunkreis vom 26.06.2010<br />
Energie AG, Netzregion Nord, 4600 Wels-Puchberg, Wallerer Straße 170 vom 28.06.2010<br />
Oö. Ferngas Netz GmbH., Service Center, Wiener Straße 10, 4053 Haid vom 11.08.2010<br />
Gemeinde Weißkirchen an der Traun, 4616 Weißkirchen an der Traun, Gemeindeplatz 1 vom<br />
08.07.2010<br />
Landwirtschaftskammer Oberösterreich, Bezirksbauernkammer Linz, Auf der Gugl 3, 4021<br />
Linz vom 27.07.2010<br />
Oö. Umweltanwaltschaft , 4021 Linz, Kärntnerstraße 10-12 vom 10.08.2010<br />
17
Amt der Oö. Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche<br />
Entwicklung, Abt. Raumordnung, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz vom 24.08.2010. Dieser sind<br />
angeschlossen:<br />
� Direktion Straßenbau und Verkehr vom 16.08.2010<br />
� Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft, Abt. Grund- und Trinkwasserwirtschaft vom<br />
10.08.2010<br />
� Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft, Abt. Umwelt-, Bau- und Anlagentechnik<br />
vom 19.07.2010<br />
� Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft, Abt. Umwelt-, Bau- und Anlagentechnik,<br />
Regionsbeauftragter für Natur- und Landschaftsschutz vom 30.07.2010<br />
� Asfinag Service GmbH, 4052 Ansfelden, Traunuferstraße 9 vom 22.07.2010<br />
Am 06.09.2010 fand in dieser Angelegenheit eine Besprechung <strong>im</strong> Gemeindeamt <strong>Eggendorf</strong><br />
<strong>im</strong> Traunkreis statt. An dieser Besprechung nahmen neben dem Bürgermeister und der<br />
Amtsleitung der Ortsplaner DI Mario Hayder und Herr Johann Neustifter als künftiger<br />
Grundbesitzer und Betriebsansiedler teil.<br />
Im Wesentlichen wurden bei dieser Zusammenkunft die Vorbringen in den einzelnen<br />
Stellungnahmen und deren Umsetzung <strong>im</strong> Rahmen des Umwidmungsverfahrens erörtert.<br />
Mittlerweile liegen die überarbeiteten Pläne für die Flächenwidmungsplan-Änderung Nr. 2<br />
sowie Änderung Nr. 1 zum Örtlichen Entwicklungskonzept vom 13.09.2010 samt<br />
Stellungnahme vom 16.09.2010 des Ortsplaners vor.<br />
Der Ausschuss für Bau- und Straßenbauangelegenheiten, örtl. Raumplanung und<br />
Umweltfragen hat sich mit dieser Angelegenheit in seiner Sitzung am 23.09.2010 befasst und<br />
den einst<strong>im</strong>migen Beschluss gefasst, dem Gemeinderat den Abschluss des Verfahrens zur<br />
Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 2 (Änderung Nr. 2) samt Örtlichem<br />
Entwicklungskonzept Nr. 1 (Änderung Nr. 1) zu empfehlen.<br />
Im Rahmen des Verfahrens wurde nun die beabsichtigte Änderung des<br />
Flächenwidmungsplanes gemäß § 36 in Verbindung mit § 33 Abs. 3 Oö.<br />
Raumordnungsgesetz 1994, LGBl. Nr. 114/1993 i.d.g.F. durch vier Wochen zur öffentlichen<br />
Einsichtnahme be<strong>im</strong> Gemeindeamt aufgelegt.<br />
Die Eigentümer jener Grundstücke, an deren Flächenwidmung oder Bebaubarkeit sich<br />
Änderungen ergeben, sind von der Planauflage nachweislich zu verständigen. Herr August<br />
Bertl wurde mit Schreiben vom 24.09.2010 nachweislich zur Abgabe einer Stellungnahme<br />
eingeladen.<br />
Diskussion:<br />
GVM. Hermann Reder findet die aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen<br />
durchgeführten Bebauungsbeschränkungen sinnvoll. Die Zust<strong>im</strong>mung von August Bertl<br />
bezüglich Abtretung von Grundflächen für einen eventuellen Ausbau der L 1236 Brunnerner<br />
Landesstraße ist ebenfalls gegeben. Somit können die vertraglich vereinbarten € 108.500,00<br />
für die Infrastruktur noch lukriert werden. Somit würde auch eine Verbesserung der<br />
Wasserversorgung für Brunnern entstehen und gefährdete Objekte angeschlossen werden<br />
können. Auch eine Verbesserung der Löschwasserversorgung würde entstehen.<br />
18
Hiezu ergänzt Bgm. Ing. Walter Schiller, dass dieser Infrastrukturbeitrag für die Verlegung<br />
der Wasserleitung in Brunnern ohnehin gebraucht werden wird.<br />
Weitere Wortmeldungen erfolgten nicht.<br />
Bgm. Ing. Walter Schiller stellt sodann nachstehenden<br />
BESCHLUSSANTRAG:<br />
„Der Gemeinderat möge das Verfahren über die Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 2,<br />
Änderung Nr. 2 „Gewerbepark Brunnern“ samt Örtlichem Entwicklungskonzept Nr. 1,<br />
Änderung Nr. 1 abschließen und die vorliegenden Änderungspläne zum Beschluss erheben.“<br />
Ergebnis der Abst<strong>im</strong>mung durch Erheben der Hand:<br />
Einst<strong>im</strong>mig angenommen.<br />
8. Flächenwidmungsplan Nr. 2, Änderung Nr. 3 „Klebinder“ – Abschluss des<br />
Verfahrens – Beratung und Beschlussfassung..<br />
Berichterstatter: Bgm. Ing. Walter Schiller<br />
A M T S V O R T R A G :<br />
Mit Eingabe vom 27.05.2010 beantragen die Ehegatten Karl und Mathilde Klebinder, Hueb<br />
20, 4622 <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> Traunkreis die Umwidmung einer (Teil)-Fläche ihres Grundstückes<br />
1240, EZ. 60, KG. <strong>Eggendorf</strong> in Bauland.<br />
Das gegenständliche Grundstück grenzt in nordöstlicher Richtung an das Grundstück 123/1,<br />
EZ. 439, KG. <strong>Eggendorf</strong>, welches <strong>im</strong> rechtskräftigen Flächenwidmungsplan Nr. 2 die<br />
Widmung „Wald“ <strong>im</strong> Sinne des Forstgesetzes ausweist. In südlicher Richtung grenzt dieses<br />
Grundstück an das Grundstück 1241/1, EZ. 60 , KG. <strong>Eggendorf</strong>, welches <strong>im</strong> rechtskräftigen<br />
Flächenwidmungsplan Nr. 2 die Widmung „Grünland“ (Land- und Forstwirtschaft) ausweist.<br />
Dieses ist ebenfalls <strong>im</strong> Besitz der Antragsteller.<br />
Zum gegenständlichen Umwidmungsantrag liegt eine Stellungnahme der REGIOPLAN<br />
INGENIEURE Salzburg GmbH., Jakob-Haringer-Str. 1, 5020 Salzburg, datiert mit<br />
11.06.2010, Zl. 977/02a samt Änderungsvorschlag vor. Daraus ist zu entnehmen, dass eine<br />
Erweiterung der bestehenden Dorfgebietswidmung, jedoch mit Einschränkungen, aus<br />
ortsplanerischer Sicht möglich ist.<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> Traunkreis hat in seiner Sitzung am<br />
17.06.2010 einst<strong>im</strong>mig beschlossen, das Verfahren zur Änderung des<br />
Flächenwidmungsplanes einzuleiten.<br />
Mit Verständigung vom 29.07.2010 wurde den betroffenen Abteilungen des Amtes der Oö.<br />
Landesregierung, sonst. Ämtern und Behörde, dem Grundstücksbesitzer und den betroffenen<br />
Nachbarn Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme eingeräumt.<br />
19
Von nachstehenden Ämtern, Behörden und Personen wurden Stellungnahmen abgegeben:<br />
Rosina Radner, 4622 <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> Traunkreis, Hueb 21 vom 26.08.2010<br />
Josef Radner, 4622 <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> Traunkreis, Hueb 21 vom 26.08.2010<br />
Gemeinde Weißkirchen an der Traun, 4616 Weißkirchen an der Traun, Gemeindeplatz 1 vom<br />
10.08.2010<br />
Gemeinde Allhaming, 4511 Allhaming Nr. 46 vom 17.09.2010<br />
Energie AG, Netzregion Süd, 4810 Gmunden, Bahnhofstraße 67 vom 07.09.2010<br />
Landwirtschaftskammer Oberösterreich, Bezirksbauernkammer Linz, Auf der Gugl 3, 4021<br />
Linz vom 27.07.2010<br />
Amt der Oö. Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche<br />
Entwicklung, Abt. Raumordnung, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz vom 27.09.2010. Dieser sind<br />
angeschlossen:<br />
� Direktion Straßenbau und Verkehr vom 31.08.2010<br />
� Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft, Abt. Umwelt-, Bau- und Anlagentechnik,<br />
Regionsbeauftragter für Natur- und Landschaftsschutz vom 02.09.2010<br />
� Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abt. Land-<br />
und Forstwirtschaft vom 20.08.2010<br />
Einwendungen zur gegenständlichen Flächenwidmungsplan-Änderung wurde von oa.<br />
Ämtern, Behörden und Personen nicht vorgebracht und somit der Änderung zugest<strong>im</strong>mt.<br />
Da diese Umwidmung <strong>im</strong> alleinigen (Privat)-Interesse der Antragsteller liegt, wurden von<br />
diesem die Kosten für diese Flächenwidmungsplan-Änderung getragen.<br />
Diskussion:<br />
GR. Ing. Anton Reder stellt die Frage, ob <strong>im</strong> Zuge dieser Flächenwidmungsplanänderung<br />
Anschlussgebühren zu erwarten sind und ferner ob ein Infrastrukturbeitrag vom<br />
Grundbesitzer bezahlt wird. Infrastrukturbeiträge insbesondere deshalb, da lt. Vertrag mit der<br />
Oö. Baulandentwicklungsfonds GmbH. vereinbart ist, dass auch bei künftigen<br />
Baulandwidmungen von den Grundbesitzern ein Infrastrukturbeitrag in Höhe von € 7,00/m²<br />
durch die Gemeinde einzuheben ist.<br />
Bgm. Ing. Walter Schiller erklärt in Beantwortung der Fragen, dass der Umwidmungsbereich<br />
nur mit Nebengebäuden bebaut werden kann und es sich daher nicht um eine wesentliche<br />
Wertsteigerung der Grundflächen handelt. Anschlüsse an Wasser und Kanal sind bei<br />
Bebauung mit Nebengebäuden und Schw<strong>im</strong>mbecken nicht vorgesehenen.<br />
AL Machetanz bringt ergänzend vor, dass ein Infrastrukturbeitrag nur bei tatsächlicher<br />
Errichtung der entsprechenden öffentlichen Versorgungsleitungen eingehoben werden soll.<br />
Dies ist in gegenständlichem Fall nicht gegeben. Zur Aufwertung des Grundes bringt er<br />
weiters vor, dass lt. Auskunft des Finanzamtes Linz nur dann eine Aufwertung des Grundes<br />
und in diesem Zusammenhang eine Neuberechnung des Einheitswertes erfolgt, wenn eine<br />
Hauptbebauung gegeben ist.<br />
Auf die Befürchtung von GR. Ing. Anton Reder, dass eine spätere Teilung des Grundstückes<br />
erfolgen könnte, bringt Bgm. Ing. Walter Schiller in einer weiteren Wortmeldung vor, dass<br />
bei den derzeitigen Bebauungseinschränkungen kein Hauptgebäude errichtet werden könnte.<br />
Sollte es einen neuerlichen Antrag auf Flächenwidmungsplanänderung geben, so hat der<br />
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Gemeinderat erneut darüber in einem Verfahren zu entscheiden. Dann würde sich<br />
möglicherweise auch die Frage der Vorschreibung eines Infrastrukturbeitrages ergeben.<br />
GR. Erich Laukas befürchtet, dass es bei Nichtvorschreibung eines Infrastrukturbeitrages zu<br />
einer Weigerung anderer Umwidmungswerber, einen Infrastrukturbeitrag zu bezahlen<br />
kommen könnte.<br />
Weitere Wortmeldungen erfolgten nicht.<br />
Bgm. Ing. Walter Schiller stellt sodann nachstehenden<br />
BESCHLUSSANTRAG:<br />
„Der Gemeinderat möge das Verfahren über die Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 2,<br />
Änderung Nr. 3 „Klebinder“ abschließen und den vorliegenden Änderungsplan zum<br />
Beschluss erheben.“<br />
Ergebnis der Abst<strong>im</strong>mung durch Erheben der Hand:<br />
Einst<strong>im</strong>mig angenommen.<br />
9. Dienstbarkeitsvertrag bezüglich 30-kV-Kabelanlage Trafostation <strong>Eggendorf</strong><br />
Schule bis Trafostation <strong>Eggendorf</strong> Kirche – Beratung und Beschlussfassung.<br />
Berichterstatter: Bgm. Ing. Walter Schiller<br />
A M T S V O R T R A G :<br />
Zur Stromversorgung des neuen Siedlungsgebietes „Schlossfeld 1. Etappe“ ist der Neubau der<br />
30 kV-Trafostation „<strong>Eggendorf</strong> Kirche“ auf Parz. Nr. 796/1, EZ. 373,KG. <strong>Eggendorf</strong><br />
erforderlich.<br />
Für dieses Bauvorhaben wurde ein energiebehördliches Prüfungs- und Bewilligungsverfahren<br />
mit mündlicher Verhandlung am 22. 09.2010 durchgeführt und liegt hierüber ein<br />
Bewilligungsbescheid des Amtes der Oö. Landesregierung, Direktion Umwelt- und<br />
Wasserwirtschaft, Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht mit Datum 27.09.2010, Zl.<br />
EnRo-2010-114.286/5-Se/Kj vor.<br />
Die gegenständliche 30-kV-Erdkabelanlage wird u.a. auch über das Grundstück 805/4, EZ.<br />
343, KG. <strong>Eggendorf</strong>, welches sich <strong>im</strong> Besitze der Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> Traunkreis<br />
befindet (Bereich Feuerwehr, Müllcontainerplatz), geführt und beträgt ca. 95 lfm.<br />
Für diese Grundstücksbeanspruchung ist mit der Energie AG Oberösterreich Netz GmbH. ein<br />
Dienstbarkeitsvertrag abzuschließen und es liegt eine entsprechende Vertragsausfertigung der<br />
Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> Traunkreis zur Beschlussfassung vor.<br />
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Für die Inanspruchnahme des Grundstückes werden seitens der Energie AG Oberösterreich<br />
eine einmalige Entschädigung von € 368,60 (95 lfm x € 3,88/lfm) und ein Zuschlag für die<br />
Einräumung der Dienstbarkeit in Höhe von € 100,00 entrichtet.<br />
Es erfolgten keine Wortmeldungen.<br />
Bgm. Ing. Walter Schiller stellt sodann nachstehenden<br />
BESCHLUSSANTRAG:<br />
„Der Gemeinderat möge den vorliegenden Dienstbarkeitsvertrag abgeschlossen zwischen der<br />
Ernergie AG Oberösterreich Netz GmbH., 4020 Linz, Böhmerwaldstraße 3 und der Gemeinde<br />
<strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> Traunkreis, 4622 <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> Traunkreis 54 <strong>im</strong> Zusammenhang mit der<br />
Errichtung der 30-kV-Kabelanlage „Tr.St. <strong>Eggendorf</strong> Schule bis Tr. St. <strong>Eggendorf</strong> Kirche“<br />
zum Beschluss erheben.“<br />
Ergebnis der Abst<strong>im</strong>mung durch Erheben der Hand:<br />
Einst<strong>im</strong>mig angenommen.<br />
10. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die Sitzung des Gemeinderates der<br />
Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> Traunkreis vom 30.09.2010 – Beratung und<br />
Beschlussfassung.<br />
Gegen die vorliegende Verhandlungsschrift über die Sitzung des Gemeinderates der<br />
Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> Traunkreis vom 30.09.2010 wurden keine Einwendungen<br />
erhoben und somit genehmigt.<br />
Fraktionsobmann GR. DI Franz Kaltenbrunner bringt vor, der Verhandlungsschrift nicht<br />
zuzust<strong>im</strong>men, da er diese bis dato nicht erhalten habe.<br />
AL Machetanz bringt vor, dass lt. Sendungsprotokoll vom 21.10.2010, also zeitgerecht<br />
innerhalb von 4 Wochen nach Abhaltung der entsprechenden Sitzung dieses<br />
vereinbarungsgemäß per Email an die Fraktionsobmänner GR. Josef Hagmayr (SPÖ-<br />
Fraktion) und GR. DI Franz Kaltenbrunner (ÖVP-Fraktion) gesendet wurde, jedoch eine<br />
entsprechende elektronische Rückmeldung erfolgte, dass das Postfach von GR. DI Franz<br />
Kaltenbrunner voll ist.<br />
Aufgrund der in der anschließenden Diskussion ergebenden Meinungsverschiedenheiten<br />
wurde von GR. DI Franz Kaltenbrunner der Wunsch geäußert, hinkünftig alle an ihn<br />
ergehende Schriftstücke der Gemeinde per Post zu schicken.<br />
Diesem Wunsch wird seitens der Amtsleitung Rechnung getragen. Jedoch werden die<br />
Schriftstücke nachweislich zugestellt werden.<br />
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11. Allfälliges<br />
Aufgrund der Asphaltierung der Wege in der „Goasleitn“ bzw. in der Eichenstraße und<br />
der dadurch vermehrten Benutzung durch Fußgeher soll die Bevölkerung darauf<br />
hingewiesen werden, dass auf diesen Wegen kein Winterdienst durchgeführt wird. Text<br />
des Schildes in etwa „Kein Winterdienst – Benützung auf eigene Gefahr“.<br />
GR. Laukas ersucht um Aufstellung des Geschwindigkeitsmessgerätes. Statistische<br />
Auswertungen sollten auch vorgelegt werden.<br />
GR. Hermann Reder ersucht um frühere Zurverfügungstellung der Sitzungsunterlagen<br />
bzw. um frühere Einladung zur Gemeinderatssitzng.<br />
GR. Mag. Eckhard Mittendofer vertritt die Meinung, man sollte nicht wieder in<br />
vergangene Vorgangsweisen verfallen.<br />
Bgm. Ing. Walter Schiller sichert eine Verbesserung zu. Es besteht auch nicht die Absicht,<br />
Informationen bewusst zurückzuhalten.<br />
AL Machetanz bringt zur letzten ÖVP-Zeitung vor, dass er es positiv findet, wenn<br />
geschrieben wird, dass der Bürgermeister die Tagesordnungspunkte in der Sitzung sehr<br />
gut abwickelt. Er sieht darin eine Anerkennung der Arbeit der Verwaltung, da die<br />
Amtsvorträge von dieser geschrieben werden.<br />
Fraktonsobmann GR. DI Kaltenbrunner meint dazu, dass man zwischen den Zeilen sehr<br />
vieles herauslesen kann, auch dies. Jeder liest daraus, was er möchte.<br />
Weitere Wortmeldungen erfolgten nicht.<br />
Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen<br />
nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 21.11 Uhr.<br />
...........................................................................................................................................<br />
Vorsitzender Schriftführer<br />
...........................................................................................................................................<br />
Gemeinderat Gemeinderat<br />
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Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift<br />
vom 30.09..2010 in der Sitzung vom <strong>04.11.2010</strong> keine Einwände erhoben wurden.<br />
<strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> Traunkreis, am <strong>04.11.2010</strong><br />
Der Vorsitzende<br />
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