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Gemeinderatssitzung 04.11.2010 (83 KB) - .PDF - Eggendorf im ...

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Von nachstehenden Ämtern, Behörden und Personen wurden Stellungnahmen abgegeben:<br />

Rosina Radner, 4622 <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> Traunkreis, Hueb 21 vom 26.08.2010<br />

Josef Radner, 4622 <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> Traunkreis, Hueb 21 vom 26.08.2010<br />

Gemeinde Weißkirchen an der Traun, 4616 Weißkirchen an der Traun, Gemeindeplatz 1 vom<br />

10.08.2010<br />

Gemeinde Allhaming, 4511 Allhaming Nr. 46 vom 17.09.2010<br />

Energie AG, Netzregion Süd, 4810 Gmunden, Bahnhofstraße 67 vom 07.09.2010<br />

Landwirtschaftskammer Oberösterreich, Bezirksbauernkammer Linz, Auf der Gugl 3, 4021<br />

Linz vom 27.07.2010<br />

Amt der Oö. Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche<br />

Entwicklung, Abt. Raumordnung, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz vom 27.09.2010. Dieser sind<br />

angeschlossen:<br />

� Direktion Straßenbau und Verkehr vom 31.08.2010<br />

� Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft, Abt. Umwelt-, Bau- und Anlagentechnik,<br />

Regionsbeauftragter für Natur- und Landschaftsschutz vom 02.09.2010<br />

� Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abt. Land-<br />

und Forstwirtschaft vom 20.08.2010<br />

Einwendungen zur gegenständlichen Flächenwidmungsplan-Änderung wurde von oa.<br />

Ämtern, Behörden und Personen nicht vorgebracht und somit der Änderung zugest<strong>im</strong>mt.<br />

Da diese Umwidmung <strong>im</strong> alleinigen (Privat)-Interesse der Antragsteller liegt, wurden von<br />

diesem die Kosten für diese Flächenwidmungsplan-Änderung getragen.<br />

Diskussion:<br />

GR. Ing. Anton Reder stellt die Frage, ob <strong>im</strong> Zuge dieser Flächenwidmungsplanänderung<br />

Anschlussgebühren zu erwarten sind und ferner ob ein Infrastrukturbeitrag vom<br />

Grundbesitzer bezahlt wird. Infrastrukturbeiträge insbesondere deshalb, da lt. Vertrag mit der<br />

Oö. Baulandentwicklungsfonds GmbH. vereinbart ist, dass auch bei künftigen<br />

Baulandwidmungen von den Grundbesitzern ein Infrastrukturbeitrag in Höhe von € 7,00/m²<br />

durch die Gemeinde einzuheben ist.<br />

Bgm. Ing. Walter Schiller erklärt in Beantwortung der Fragen, dass der Umwidmungsbereich<br />

nur mit Nebengebäuden bebaut werden kann und es sich daher nicht um eine wesentliche<br />

Wertsteigerung der Grundflächen handelt. Anschlüsse an Wasser und Kanal sind bei<br />

Bebauung mit Nebengebäuden und Schw<strong>im</strong>mbecken nicht vorgesehenen.<br />

AL Machetanz bringt ergänzend vor, dass ein Infrastrukturbeitrag nur bei tatsächlicher<br />

Errichtung der entsprechenden öffentlichen Versorgungsleitungen eingehoben werden soll.<br />

Dies ist in gegenständlichem Fall nicht gegeben. Zur Aufwertung des Grundes bringt er<br />

weiters vor, dass lt. Auskunft des Finanzamtes Linz nur dann eine Aufwertung des Grundes<br />

und in diesem Zusammenhang eine Neuberechnung des Einheitswertes erfolgt, wenn eine<br />

Hauptbebauung gegeben ist.<br />

Auf die Befürchtung von GR. Ing. Anton Reder, dass eine spätere Teilung des Grundstückes<br />

erfolgen könnte, bringt Bgm. Ing. Walter Schiller in einer weiteren Wortmeldung vor, dass<br />

bei den derzeitigen Bebauungseinschränkungen kein Hauptgebäude errichtet werden könnte.<br />

Sollte es einen neuerlichen Antrag auf Flächenwidmungsplanänderung geben, so hat der<br />

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