Gemeinderatssitzung 04.11.2010 (83 KB) - .PDF - Eggendorf im ...
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Von nachstehenden Ämtern, Behörden und Personen wurden Stellungnahmen abgegeben:<br />
Rosina Radner, 4622 <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> Traunkreis, Hueb 21 vom 26.08.2010<br />
Josef Radner, 4622 <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> Traunkreis, Hueb 21 vom 26.08.2010<br />
Gemeinde Weißkirchen an der Traun, 4616 Weißkirchen an der Traun, Gemeindeplatz 1 vom<br />
10.08.2010<br />
Gemeinde Allhaming, 4511 Allhaming Nr. 46 vom 17.09.2010<br />
Energie AG, Netzregion Süd, 4810 Gmunden, Bahnhofstraße 67 vom 07.09.2010<br />
Landwirtschaftskammer Oberösterreich, Bezirksbauernkammer Linz, Auf der Gugl 3, 4021<br />
Linz vom 27.07.2010<br />
Amt der Oö. Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche<br />
Entwicklung, Abt. Raumordnung, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz vom 27.09.2010. Dieser sind<br />
angeschlossen:<br />
� Direktion Straßenbau und Verkehr vom 31.08.2010<br />
� Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft, Abt. Umwelt-, Bau- und Anlagentechnik,<br />
Regionsbeauftragter für Natur- und Landschaftsschutz vom 02.09.2010<br />
� Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abt. Land-<br />
und Forstwirtschaft vom 20.08.2010<br />
Einwendungen zur gegenständlichen Flächenwidmungsplan-Änderung wurde von oa.<br />
Ämtern, Behörden und Personen nicht vorgebracht und somit der Änderung zugest<strong>im</strong>mt.<br />
Da diese Umwidmung <strong>im</strong> alleinigen (Privat)-Interesse der Antragsteller liegt, wurden von<br />
diesem die Kosten für diese Flächenwidmungsplan-Änderung getragen.<br />
Diskussion:<br />
GR. Ing. Anton Reder stellt die Frage, ob <strong>im</strong> Zuge dieser Flächenwidmungsplanänderung<br />
Anschlussgebühren zu erwarten sind und ferner ob ein Infrastrukturbeitrag vom<br />
Grundbesitzer bezahlt wird. Infrastrukturbeiträge insbesondere deshalb, da lt. Vertrag mit der<br />
Oö. Baulandentwicklungsfonds GmbH. vereinbart ist, dass auch bei künftigen<br />
Baulandwidmungen von den Grundbesitzern ein Infrastrukturbeitrag in Höhe von € 7,00/m²<br />
durch die Gemeinde einzuheben ist.<br />
Bgm. Ing. Walter Schiller erklärt in Beantwortung der Fragen, dass der Umwidmungsbereich<br />
nur mit Nebengebäuden bebaut werden kann und es sich daher nicht um eine wesentliche<br />
Wertsteigerung der Grundflächen handelt. Anschlüsse an Wasser und Kanal sind bei<br />
Bebauung mit Nebengebäuden und Schw<strong>im</strong>mbecken nicht vorgesehenen.<br />
AL Machetanz bringt ergänzend vor, dass ein Infrastrukturbeitrag nur bei tatsächlicher<br />
Errichtung der entsprechenden öffentlichen Versorgungsleitungen eingehoben werden soll.<br />
Dies ist in gegenständlichem Fall nicht gegeben. Zur Aufwertung des Grundes bringt er<br />
weiters vor, dass lt. Auskunft des Finanzamtes Linz nur dann eine Aufwertung des Grundes<br />
und in diesem Zusammenhang eine Neuberechnung des Einheitswertes erfolgt, wenn eine<br />
Hauptbebauung gegeben ist.<br />
Auf die Befürchtung von GR. Ing. Anton Reder, dass eine spätere Teilung des Grundstückes<br />
erfolgen könnte, bringt Bgm. Ing. Walter Schiller in einer weiteren Wortmeldung vor, dass<br />
bei den derzeitigen Bebauungseinschränkungen kein Hauptgebäude errichtet werden könnte.<br />
Sollte es einen neuerlichen Antrag auf Flächenwidmungsplanänderung geben, so hat der<br />
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