Gemeinderatssitzung 04.11.2010 (83 KB) - .PDF - Eggendorf im ...
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Die Frage von GR. Anton Reder, ob die Rechnung, welche für die Ausbezahlung des<br />
Landesbeitrages vorgelegt wird, bereits bezahlt sein muss, ist mit JA zu beantworten. Es muss<br />
sich um eine saldierte Rechnung handeln.<br />
Bgm. Ing. Walter Schiller bringt vor, dass es gängige Praxis ist, dass Vorausrechnungen<br />
gestellt werden, die Absicherung erfolgt mittels Bankgarantie der firmeneigenen Bank. Der<br />
Bau erfolgt jedoch erst später.<br />
GR DI Franz Kaltenbrunner vertritt die Auffassung, dass grundsätzlich nur die<br />
Auftragsvergabe <strong>im</strong> Rahmen der durchgeführten Ausschreibung zu beschließen ist. Die<br />
Regelung über Rechnungslegung und Leistungserbringung ist gesondert zu betrachten.<br />
GR. Erich Laukas sieht in der geplanten Vorgangsweise die Verrechnung von nichterbrachten<br />
Leistungen durch die Straßenbaufirma an die Gemeinde.<br />
Erörternd bringt GR. DI Franz Kaltenbrunner vor, dass die Gemeinde zu erbringende<br />
Leistungen <strong>im</strong> voraus bezahlt. In vielen Bereichen hat der Auftraggeber auch<br />
Vorauszahlungen zu leisten, um letztendlich die Leistung zu erhalten.<br />
GR. Josef Hagmayr stellt nochmals die Frage, ob die gesamte Rechnung (€ 70.000,00) zu<br />
bezahlen ist, obwohl ein weit geringer Teil an Leistungen durch die Baufirma erbracht wurde.<br />
Bgm. Ing. Walter Schiller erklärt nochmals, dass, um € 35.000,00 an Landeszuschuss<br />
ausschöpfen zu können, der doppelte Betrag be<strong>im</strong> Amt der Oö. Landesregierung<br />
nachzuweisen ist.<br />
Auf die Frage von GR. Ing. Anton Reder, wie die Restfinanzierung <strong>im</strong> Jahr 2011 aussieht,<br />
erklärt Bgm. Schiller, Bezug nehmend auf die Beratungen <strong>im</strong> letzten<br />
Bau/Raumordnungsausschuss, wo auch AL Machetanz anwesend war, dass die<br />
Ausfinanzierung dieses Straßenbaus aus jenen Mitteln erfolgen soll, die durch den<br />
günstigeren Wasserleitungs- und Kanalbau be<strong>im</strong> Schlossfeld 1 frei werden. Diese<br />
Vorgansweise wurde auch von GR. Ing. Anton Reder in der Bau/Raumordnungsausschuss-<br />
Sitzung begrüßt.<br />
Hiezu bringt AL Machetanz vor, dass aufgrund der aufgetretenen Probleme be<strong>im</strong><br />
Wasserleitungs- und Kanalbau be<strong>im</strong> Schlossfeld 1 es möglich sein könnte, dass nun doch ein<br />
zusätzliches Retentionsbecken gebaut werden muss und sich dadurch die Baukosten<br />
verändern werden würden. Somit ist nicht feststellbar, wie viel Geld übrig bleibt.<br />
Bgm. Ing. Walter Schiller erklärt, dass die geplante Vorgangsweise in den Gemeinden<br />
gängige Praxis sei.<br />
GR. Josef Hagmayr widerspricht und bringt vor, dass die Praxis jene ist, dass die Gemeinden<br />
oft <strong>im</strong> Finanzjahr nach der Leistungserbringung die Rechnungen bezahlen.<br />
Bgm. Ing. Walter Schiller schätzt die von der Baufirma heuer noch zu erbringende Leistung<br />
auf ca. € 25.000,00. Demnach könnten lediglich € 12.500,00 des Landesbeitrages abgerechnet<br />
werden.<br />
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