Gemeinderatssitzung 04.11.2010 (83 KB) - .PDF - Eggendorf im ...
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Amt der Oö. Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche<br />
Entwicklung, Abt. Raumordnung, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz vom 24.08.2010. Dieser sind<br />
angeschlossen:<br />
� Direktion Straßenbau und Verkehr vom 16.08.2010<br />
� Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft, Abt. Grund- und Trinkwasserwirtschaft vom<br />
10.08.2010<br />
� Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft, Abt. Umwelt-, Bau- und Anlagentechnik<br />
vom 19.07.2010<br />
� Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft, Abt. Umwelt-, Bau- und Anlagentechnik,<br />
Regionsbeauftragter für Natur- und Landschaftsschutz vom 30.07.2010<br />
� Asfinag Service GmbH, 4052 Ansfelden, Traunuferstraße 9 vom 22.07.2010<br />
Am 06.09.2010 fand in dieser Angelegenheit eine Besprechung <strong>im</strong> Gemeindeamt <strong>Eggendorf</strong><br />
<strong>im</strong> Traunkreis statt. An dieser Besprechung nahmen neben dem Bürgermeister und der<br />
Amtsleitung der Ortsplaner DI Mario Hayder und Herr Johann Neustifter als künftiger<br />
Grundbesitzer und Betriebsansiedler teil.<br />
Im Wesentlichen wurden bei dieser Zusammenkunft die Vorbringen in den einzelnen<br />
Stellungnahmen und deren Umsetzung <strong>im</strong> Rahmen des Umwidmungsverfahrens erörtert.<br />
Mittlerweile liegen die überarbeiteten Pläne für die Flächenwidmungsplan-Änderung Nr. 2<br />
sowie Änderung Nr. 1 zum Örtlichen Entwicklungskonzept vom 13.09.2010 samt<br />
Stellungnahme vom 16.09.2010 des Ortsplaners vor.<br />
Der Ausschuss für Bau- und Straßenbauangelegenheiten, örtl. Raumplanung und<br />
Umweltfragen hat sich mit dieser Angelegenheit in seiner Sitzung am 23.09.2010 befasst und<br />
den einst<strong>im</strong>migen Beschluss gefasst, dem Gemeinderat den Abschluss des Verfahrens zur<br />
Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 2 (Änderung Nr. 2) samt Örtlichem<br />
Entwicklungskonzept Nr. 1 (Änderung Nr. 1) zu empfehlen.<br />
Im Rahmen des Verfahrens wurde nun die beabsichtigte Änderung des<br />
Flächenwidmungsplanes gemäß § 36 in Verbindung mit § 33 Abs. 3 Oö.<br />
Raumordnungsgesetz 1994, LGBl. Nr. 114/1993 i.d.g.F. durch vier Wochen zur öffentlichen<br />
Einsichtnahme be<strong>im</strong> Gemeindeamt aufgelegt.<br />
Die Eigentümer jener Grundstücke, an deren Flächenwidmung oder Bebaubarkeit sich<br />
Änderungen ergeben, sind von der Planauflage nachweislich zu verständigen. Herr August<br />
Bertl wurde mit Schreiben vom 24.09.2010 nachweislich zur Abgabe einer Stellungnahme<br />
eingeladen.<br />
Diskussion:<br />
GVM. Hermann Reder findet die aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen<br />
durchgeführten Bebauungsbeschränkungen sinnvoll. Die Zust<strong>im</strong>mung von August Bertl<br />
bezüglich Abtretung von Grundflächen für einen eventuellen Ausbau der L 1236 Brunnerner<br />
Landesstraße ist ebenfalls gegeben. Somit können die vertraglich vereinbarten € 108.500,00<br />
für die Infrastruktur noch lukriert werden. Somit würde auch eine Verbesserung der<br />
Wasserversorgung für Brunnern entstehen und gefährdete Objekte angeschlossen werden<br />
können. Auch eine Verbesserung der Löschwasserversorgung würde entstehen.<br />
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