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amtsvortrag - Eggendorf im Traunkreis

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Für die Gemeinde <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong><br />

<strong>Traunkreis</strong> als Verkäufer: Die Käufer:<br />

------------------------------------------<br />

Bgm. Ing. Walter Schiller<br />

Es erfolgten keine Wortmeldungen.<br />

Bgm. Ing. Walter Schiller stellt sodann nachstehenden<br />

Datum: ------------------------------------------<br />

Ludwig Schützenhofer<br />

BESCHLUSSANTRAG:<br />

------------------------------------------<br />

Anna Schützenhofer<br />

Der Gemeinderat möge die oa. Vereinbarung, abgeschlossen zwischen der Gemeinde<br />

<strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong>, 4622 <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong> Nr. 54 und den Ehegatten Ludwig<br />

und Anna Schützenhofer, 4622 <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong> <strong>Traunkreis</strong>, Brunnern 6 bezüglich Veräußerung<br />

von Grundflächen aus Grundstück 1750, EZ. 299, KG. <strong>Eggendorf</strong> zum Beschluss erheben.“<br />

Ergebnis der Abst<strong>im</strong>mung durch Erheben der Hand:<br />

Einst<strong>im</strong>mig angenommen.<br />

7. Auflassung von öffentlichem Gut lt. Teilungsausweis Haydinger-Donau ZT<br />

GmbH., 4600 Wels, Kaiser-Josef-Platz 26, GZ. 8747/10 vom 21.04.2010 –<br />

Beratung und Beschlussfassung.<br />

Berichterstatter: Bgm. Ing. Walter Schiller<br />

A M T S V O R T R A G<br />

Am 02.07.2009 haben die Herren Ludwig und Thomas Schützenhofer, 4622 <strong>Eggendorf</strong> <strong>im</strong><br />

<strong>Traunkreis</strong>, Brunnern 6 be<strong>im</strong> Gemeindeamt <strong>Eggendorf</strong> in <strong>Traunkreis</strong> mit der Bitte um Erwerb<br />

einer Teilfläche aus dem öffentlichen Gut mit der Grundstücksnr. 1750, EZ. 299, KG.<br />

<strong>Eggendorf</strong> vorgesprochen.<br />

Bei der Generalsanierung des Güterweges Leiten <strong>im</strong> Jahre 19.. wurde dieser Güterweg<br />

lediglich bis zur landwirtschaftlichen Liegenschaft Ortmayr durchgeführt. Der<br />

gegenständliche Güterweg konnte <strong>im</strong> Bereich der Liegenschaften Schützenhofer und Ortbauer<br />

nicht erfolgen, da über die Trassierung keine Einigung erzielt und keine<br />

Güterwegegemeinschaft gebildet werden konnte.<br />

Aufgrund <strong>im</strong> Frühjahr 2010 geführter Gespräche mit den oa. Familien konnte nunmehr eine<br />

Trassierung des restlichen Teilstückes des Güterweges Leiten erfolgen.<br />

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