Österreichische Lotterien Jahresbericht 2005 - win2day
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DAS UNTERNEHMEN<br />
18<br />
Der Konzessionsgeber überwacht<br />
die Einhaltung der Spielbedingungen und<br />
die Durchführung des Spielbetriebes.<br />
GESETZLICHE<br />
UND GESELLSCHAFTS-<br />
POLITISCHE<br />
RAHMENBEDINGUNGEN<br />
DER BESTE ABGABENERTRAG ist nur durch<br />
verantwortungsbewusste Selbstbeschränkung der<br />
<strong>Österreichische</strong>n <strong>Lotterien</strong> zu erzielen.<br />
DER UNTERNEHMENSZWECK der <strong>Österreichische</strong>n <strong>Lotterien</strong> ist im öster-<br />
reichischen Glücksspielgesetz und den erläuternden Bemerkungen des<br />
Gesetzgebers festgelegt. Die wesentliche Zielsetzung der in Österreich<br />
bestehenden Regelung des Glücksspielwesens ist der Schutz der Spiel-<br />
teilnehmer vor einem Überangebot und unseriösen Anbietern.<br />
Im § 14 des Glücksspielgesetzes (BGBl. 620/1989) sind die Bedin-<br />
gungen, die der Konzessionär zur Durchführung von Glücksspielen er-<br />
füllen muss, beschrieben. Hier ist unter anderem festgelegt, dass der<br />
Konzessionär „... für den Bund den besten Abgabenertrag (Konzessi-<br />
onsabgabe und Wettgebühren) erzielt“. Der Gesetzgeber spricht an<br />
dieser Stelle bewusst nicht vom maximal erzielbaren Abgabenertrag,<br />
sondern vom „besten“. Das Kriterium ist die ordnungspolitische Aufga-<br />
be, die dem Gesetz zur Regelung des Glücksspielwesens zukommt. In<br />
den erläuternden Bemerkungen zu diesem Gesetz wird diese Aufgabe<br />
wie folgt beschrieben:<br />
„... eine in Staaten mit gänzlichem Glücksspielverbot zu beobachtende<br />
Abwanderung des Glücksspieles in die Illegalität wird vermieden,<br />
ÖSTERREICHISCHE LOTTERIEN JAHRESBERICHT <strong>2005</strong>