Broschüre Fliegerischer Dienst - bundeswehr-karriere
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Ihre Ausbildung<br />
Verpflichtungszeiten<br />
Die Mindestverpflichtungszeit als Soldatin auf Zeit bzw. Soldat<br />
auf Zeit des Fliegerischen <strong>Dienst</strong>es beträgt für alle Bewerberinnen<br />
und Bewerber 16 Jahre. Die <strong>Dienst</strong>zeit wird nicht sofort<br />
auf die volle Verpflichtungszeit, sondern jeweils nach bestandenen<br />
Ausbildungsabschnitten stufenweise festgesetzt.<br />
Mit bestandener Ausbildung * werden Kampfflugzeugführerinnen<br />
bzw. Kampfflugzeugführer und Waffensystemoffiziere<br />
der Luftwaffe regelmäßig Berufssoldatin bzw. Berufssoldat.<br />
Anwärterinnen und Anwärter für die Laufbahn der Offiziere<br />
des militärfachlichen <strong>Dienst</strong>es werden nach erfolgreicher Ausbildung<br />
ohne weitere Antragstellung in das <strong>Dienst</strong>verhältnis<br />
einer Berufssoldatin bzw. eines Berufssoldaten übernommen.<br />
Militärische Ausbildung / Studium<br />
Nach der Einstellung oder Zulassung als Offizieranwärterin oder<br />
Offizieranwärter erfolgt die militärische Ausbildung zum Offizier<br />
der jeweiligen Teilstreitkraft (Heer, Luftwaffe oder Marine).<br />
Im Anschluss daran wird im Ausbildungsgang für Offizieranwärterinnen<br />
und Offizieranwärter des Truppendienstes mit<br />
Studium vor Beginn der fliegerischen Ausbildung ein Studium<br />
an einer der beiden Universitäten der Bundeswehr absolviert.<br />
Für die als Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit vorgesehenen<br />
Offizieranwärterinnen bzw. Offizieranwärter des<br />
Fliegerischen <strong>Dienst</strong>es, die Offiziere des militärfachlichen<br />
<strong>Dienst</strong>es und einen Teil der Berufsoffiziere des Truppendienstes<br />
der Luftwaffe ist kein Studium vorgesehen. Für diesen Personenkreis<br />
beginnt die fliegerische Ausbildung unmittelbar im<br />
Anschluss an die militärische Ausbildung.<br />
Sprachausbildung<br />
Die Sprachausbildung findet vor der fliegerischen Ausbildung<br />
statt, da die Durchführung des Flugbetriebs und die fliegerische<br />
Ausbildung überwiegend in englischer Sprache erfolgen.<br />
Die Sprachausbildung ist zunächst Teil der Offizierausbildung<br />
und wird nach dem Offizierlehrgang in Fürstenfeldbruck fortgesetzt.<br />
* Bei Offizieren mit Studium entsprechend nach dem erfolgreichen<br />
Abschluss des Studiums oder<br />
bei Offizieren ohne Studium nach der fliegerischen Ausbildung.<br />
Ihre Ausbildung 15