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Broschüre Fliegerischer Dienst - bundeswehr-karriere

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Ihre Ausbildung<br />

Verpflichtungszeiten<br />

Die Mindestverpflichtungszeit als Soldatin auf Zeit bzw. Soldat<br />

auf Zeit des Fliegerischen <strong>Dienst</strong>es beträgt für alle Bewerberinnen<br />

und Bewerber 16 Jahre. Die <strong>Dienst</strong>zeit wird nicht sofort<br />

auf die volle Verpflichtungszeit, sondern jeweils nach bestandenen<br />

Ausbildungsabschnitten stufenweise festgesetzt.<br />

Mit bestandener Ausbildung * werden Kampfflugzeugführerinnen<br />

bzw. Kampfflugzeugführer und Waffensystemoffiziere<br />

der Luftwaffe regelmäßig Berufssoldatin bzw. Berufssoldat.<br />

Anwärterinnen und Anwärter für die Laufbahn der Offiziere<br />

des militärfachlichen <strong>Dienst</strong>es werden nach erfolgreicher Ausbildung<br />

ohne weitere Antragstellung in das <strong>Dienst</strong>verhältnis<br />

einer Berufssoldatin bzw. eines Berufssoldaten übernommen.<br />

Militärische Ausbildung / Studium<br />

Nach der Einstellung oder Zulassung als Offizieranwärterin oder<br />

Offizieranwärter erfolgt die militärische Ausbildung zum Offizier<br />

der jeweiligen Teilstreitkraft (Heer, Luftwaffe oder Marine).<br />

Im Anschluss daran wird im Ausbildungsgang für Offizieranwärterinnen<br />

und Offizieranwärter des Truppendienstes mit<br />

Studium vor Beginn der fliegerischen Ausbildung ein Studium<br />

an einer der beiden Universitäten der Bundeswehr absolviert.<br />

Für die als Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit vorgesehenen<br />

Offizieranwärterinnen bzw. Offizieranwärter des<br />

Fliegerischen <strong>Dienst</strong>es, die Offiziere des militärfachlichen<br />

<strong>Dienst</strong>es und einen Teil der Berufsoffiziere des Truppendienstes<br />

der Luftwaffe ist kein Studium vorgesehen. Für diesen Personenkreis<br />

beginnt die fliegerische Ausbildung unmittelbar im<br />

Anschluss an die militärische Ausbildung.<br />

Sprachausbildung<br />

Die Sprachausbildung findet vor der fliegerischen Ausbildung<br />

statt, da die Durchführung des Flugbetriebs und die fliegerische<br />

Ausbildung überwiegend in englischer Sprache erfolgen.<br />

Die Sprachausbildung ist zunächst Teil der Offizierausbildung<br />

und wird nach dem Offizierlehrgang in Fürstenfeldbruck fortgesetzt.<br />

* Bei Offizieren mit Studium entsprechend nach dem erfolgreichen<br />

Abschluss des Studiums oder<br />

bei Offizieren ohne Studium nach der fliegerischen Ausbildung.<br />

Ihre Ausbildung 15

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