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Muster einer Abwasserbeseitigungssatzung einer ... - Kommunal

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Im Sinne dieser Satzung bedeuten:<br />

S. 3 v. 48<br />

§ 2<br />

Begriffsbestimmungen<br />

Begriffsbestimmungen<br />

1. Abwasser:<br />

Abwasser:<br />

Abwasser Abwasser ist ist Schmutzwasser Schmutzwasser und und Niederschlagswasser Niederschlagswasser im im Si Sinne Si nne des des § § 54 54 Abs. Abs. 1 1 WHG.<br />

WHG.<br />

2. Schmutzwasser:<br />

Schmutzwasser:<br />

Schmutzwasser Schmutzwasser ist ist nach nach § § 54 54 Abs. Abs. 1 1 Satz Satz 1 1 Nr. Nr. 1 1 WHG WHG das das durch durch häuslichen,<br />

häuslichen,<br />

gewerblichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen landwirtschaftlichen oder oder son sonstigen son tigen Gebrauch in seinen Eigenschaften<br />

Eigenschaften<br />

veränderte veränderte und und das das bei bei Trockenwetter Trockenwetter damit damit zusammen zusammen abf abfließende abf ließende Wasse Wasser. Wasse<br />

. Als<br />

Schmutzwasser Schmutzwasser gelten gelten nach nach § § 54 54 Abs. Abs. 1 1 Satz Satz 2 2 WHG WHG auch auch die die aus aus Anlagen Anlagen zum<br />

zum<br />

Behandeln, Behandeln, Lagern Lagern und und Ablagern Ablagern von von Abfällen Abfällen austretenden austretenden und und gesammelten<br />

gesammelten<br />

Flüssigke Flüssigkeiten.<br />

Flüssigke ten. ten.<br />

3. Niederschlagswasser:<br />

Niederschlagswasser:<br />

Niederschlagswasser Niederschlagswasser ist ist nach nach § § § 54 54 54 Abs. Abs. 1 1 Satz Satz Satz 1 1 Nr. 2 2 WHG WHG das das von von von Niederschlägen Niederschlägen aus<br />

aus<br />

dem dem Bereich Bereich von von bebauten bebauten oder oder befestigten befestigten Flächen Flächen gesammelt gesammelt abfließende abfließende Wasser Wasser. Wasser<br />

4. Mischsystem:<br />

Im Mischsystem werden Schmutz- und Niederschlagswasser gemeinsam gesammelt und<br />

fortgeleitet.<br />

5. Trennsystem:<br />

Im Trennsystem werden Schmutz- und Niederschlagswasser getrennt gesammelt und<br />

fortgeleitet.<br />

6. Öffentliche Abwasseranlage:<br />

a) Zur öffentlichen Abwasseranlage gehören alle von der Gemeinde selbst oder in ihrem<br />

Auftrag betriebenen Anlagen, die dem Sammeln, Fortleiten, Behandeln und Einleiten<br />

von Abwasser sowie der Verwertung oder Beseitigung der bei der gemeindlichen<br />

Abwasserbeseitigung anfallenden Rückstände dienen.<br />

b) Zur öffentlichen Abwasseranlage gehören ferner die Grundstücksanschlussleitungen.<br />

c) In den Gebieten, in denen die Abwasserbeseitigung durch ein<br />

Druckentwässerungsnetz erfolgt und sich Teile eines solchen Netzes auf den<br />

Privatgrundstücken befinden, gehören die Hausanschlussleitungen einschließlich der<br />

Druckstationen nicht zur öffentlichen Abwasseranlage.<br />

d) Nicht Nicht zur zur öffentlichen öffentlichen Abwasseranlage Abwasseranlage im im Sinne Sinne dieser dieser Satzung Satzung gehören<br />

gehören<br />

Kleinkläranlagen Kleinkläranlagen und und abflusslose abflusslose Gruben, Gruben, die die in in der der Satzung Satzung über über die die Entso Entsorgung Entso gung von<br />

Grundstückentwässerungsanlagen Grundstückentwässerungsanlagen der der Gemeinde Gemeinde vom vom .... .... geregelt geregelt ist.<br />

ist.<br />

7. Anschlussleitungen:<br />

Unter Anschlussleitungen im Sinne dieser Satzung werden<br />

Grundstücksanschlussleitungen und Hausanschlussleitungen verstanden.

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