Gemeinde Trittau - Planlabor Stolzenberg
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Trittau</strong><br />
Kreis Stormarn<br />
Bebauungsplan Nr. 27B<br />
Gebiet: Nördlich Großenseer Straße, westlich Bahnhofstraße,<br />
östlich des Sport- und Schulgeländes<br />
Begründung<br />
Planstand: Auslegungsexemplar gem. § 4a (3) BauGB, 02.10.2007<br />
Planverfasser:<br />
<strong>Planlabor</strong> <strong>Stolzenberg</strong><br />
Architektur * Städtebau * Umweltplanung<br />
Diplomingenieur Detlev <strong>Stolzenberg</strong><br />
Freier Architekt und Stadtplaner<br />
St. Jürgen-Ring 34 * 23564 Lübeck<br />
Telefon 0451-550 95 * Fax 550 96<br />
eMail stolzenberg@planlabor.de<br />
www.planlabor.de
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Trittau</strong> Bebauungsplan Nr. 27B<br />
___________________________________________________________________________________________<br />
Inhaltsverzeichnis:<br />
1. Planungsgrundlagen .......................................................................................................3<br />
2<br />
1.1. Planungsanlass und Planungsziele ............................................................................3<br />
1.2. Übergeordnete Planungsvorgaben ......................................................................... 3<br />
1.3. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan........................................................... 3<br />
1.4. Plangebiet...................................................................................................................... 4<br />
2. Planvorstellungen und wesentliche Auswirkungen der Planung ............................ 4<br />
2.1. Städtebau...................................................................................................................... 4<br />
2.2. Erschließung................................................................................................................... 4<br />
2.3. Immissionen.................................................................................................................... 5<br />
3. Planinhalt ........................................................................................................................... 5<br />
3.1. Städtebau...................................................................................................................... 5<br />
3.2. Immissionen/Emissionen .............................................................................................. 6<br />
3.3. Verkehrliche Erschließung ........................................................................................... 7<br />
4. Ver- und Entsorgung ........................................................................................................8<br />
5. Kosten .................................................................................................................................8<br />
6. Naturschutz und Landschaftspflege ............................................................................9<br />
7. Billigung der Begründung ............................................................................................... 9<br />
www.planlabor.de
Bebauungsplan Nr. 27B <strong>Gemeinde</strong> <strong>Trittau</strong><br />
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1. Planungsgrundlagen<br />
1.1. Planungsanlass und Planungsziele<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Trittau</strong> beschäftigt sich schon seit geraumer Zeit mit der Aufstellung<br />
von Bebauungsplänen im Quartier zwischen Schulgelände, Bahnhofstraße und Grossenseer<br />
Straße. Ziel der Planung ist die bauliche Entwicklung der großen Gartengrundstücke.<br />
Die Planverfahren zur Aufstellung der Bebauungspläne Nr. 27A und 27B<br />
wurden jedoch bislang hauptsächlich aufgrund der Immissionen des westlich angrenzenden<br />
Sportplatzes nicht abgeschlossen. Ein Teil der Fläche wurde zwischenzeitlich<br />
nach § 34 BauGB mit Reihenhäusern bebaut. Regelmäßig werden an die<br />
<strong>Gemeinde</strong> seitens der Eigentümer Bauwünsche herangetragen. Die Planverfahren<br />
sollen daher nun fortgeführt werden. Das Gesamtgebiet wurde in drei Teilbereiche<br />
aufgeteilt. Zunächst wurde das Verfahren für den Teilbereich C durchgeführt. Die<br />
<strong>Gemeinde</strong> hat inzwischen die Immissionsproblematik im Rahmen eines Gutachtens<br />
aufgearbeitet und einen Entwurf für den Bereich Nr. 27B erarbeitet. Hinsichtlich der<br />
Erschließung der rückwärtigen Bereiche der Grundstücke Großenseer Straße konnte<br />
mit den Eigentümern keine Einigung erzielt werden. Die <strong>Gemeinde</strong> hat sich daher<br />
entschlossen, das Planverfahren nunmehr auf die Grundstücke der Bahnhofstraße zu<br />
reduzieren und diesen Teil zum Abschluss zu bringen. Vorgesehen sind die Bewahrung<br />
der Strukturen im Straßenrandbereich und die Schaffung der planungsrechtlichen<br />
Voraussetzungen für eine Bebauung der rückwärtigen Bereiche an der Bahnhofstraße.<br />
Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung und wird nunmehr im beschleunigten<br />
Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt. Die Größe der möglichen Grundfläche<br />
beträgt weniger als 20.000 m². Eine Umweltprüfung und ein Umweltbericht sind nicht<br />
erforderlich.<br />
1.2. Übergeordnete Planungsvorgaben<br />
Das Plangebiet liegt in der nördlichen Ortslage <strong>Trittau</strong>s innerhalb des im Zusammenhang<br />
bebauten Ortsteils und ist im Landschaftsplan als Siedlungsfläche dargestellt.<br />
Aufgrund des geringen Umfangs der geplanten Neubebauung wird auf die ausführliche<br />
Darstellung der übergeordneten Planungsvorgaben verzichtet. Die <strong>Gemeinde</strong><br />
geht davon aus, dass die geplanten Vorhaben den übergeordneten Planungen<br />
vom Grundsatz her nicht widersprechen.<br />
1.3. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan<br />
Für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Trittau</strong> gilt der genehmigte Flächennutzungsplan mit seinen Änderungen.<br />
Die Flächen des Plangebietes sind als Gemischte Baufläche, im rückwärtigen<br />
Bereich als Fläche für den Gemeinbedarf dargestellt. Im Bebauungsplan wird<br />
die Art der baulichen Nutzung entlang Großenseer Straße und Bahnhofstraße als<br />
Mischgebiet und im rückwärtigen Bereich als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt.<br />
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Trittau</strong> Bebauungsplan Nr. 27B<br />
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Der Flächennutzungsplan wird gem. § 13a BauGB im Wege der Berichtigung angepasst<br />
(s. Anlage).<br />
1.4. Plangebiet<br />
Das Plangebiet liegt im nördlichen Bereich der Ortslage westlich der Bahnhofstraße.<br />
Im Westen und Nordwesten grenzen Schulgelände und die Wohngrundstücke an<br />
der Großenseer Straße an das Plangebiet an. Im Plangebiet sind Wohngebäude und<br />
gewerbliche Einrichtungen vorhanden. Die Größe des Plangebietes beträgt ca.<br />
0,89 ha. Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:<br />
4<br />
Im Norden: Nördliche Grenze des Flurstücks 259/72.<br />
Im Osten: Westliche Straßenbegrenzungslinie der Bahnhofstraße.<br />
Im Süden: Nördliche Straßenbegrenzungslinie der Großenseer Straße.<br />
Im Westen: Östliche Grenze des Flurstücks 72/10 und 72/12.<br />
2. Planvorstellungen und wesentliche Auswirkungen der Planung<br />
2.1. Städtebau<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> beabsichtigt mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 27B die<br />
Schaffung von Baumöglichkeiten im rückwärtigen Bereich der relativ großen<br />
Grundstücke westlich der Bahnhofstraße. Aus städtebaulicher Sicht ist die Aufstellung<br />
eines Bebauungsplanes geboten, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung<br />
des Quartiers zu gewährleisten. Entlang der Bahnhofstraße soll die Mischgebietsnutzung<br />
gestärkt werden. Hier sind auch gewerbliche Nutzungen, die das Wohnen nicht<br />
wesentlich stören unterzubringen. Der kleinteilige Straßenraumcharakter soll hierbei<br />
gewahrt werden. Für den rückwärtigen Bereich ist eine Entwicklung als Wohngebiet<br />
vorgesehen. Die Bebauung dort soll sich der Straßenrandbebauung unterordnen.<br />
Entsprechende Festsetzungen werden vorgesehen. Für den südlichen Teil des Gebietes<br />
hat sich die <strong>Gemeinde</strong> entschlossen, keine Mehrfamilien-, bzw. Reihenhäuser<br />
zuzulassen. Die geplante Bebauung soll mit Einzelhäusern erfolgen; auch um das zu<br />
erwartende Verkehrsaufkommen zu minimieren und die Anforderungen an die Infrastruktur<br />
zu begrenzen.<br />
2.2. Erschließung<br />
Zur Erschließung der rückwärtigen Bereiche hat die <strong>Gemeinde</strong> umfangreiche Abstimmungen<br />
mit den Eigentümern vorgenommen. Varianten mit einer gemeinsamen<br />
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Bebauungsplan Nr. 27B <strong>Gemeinde</strong> <strong>Trittau</strong><br />
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Erschließungsstraße wurden sodann verworfen, da mit den Eigentümern keine Einigung<br />
zu erzielen war. Die Erschließung erfolgt daher über private Erschließungswege<br />
grundstücksbezogen.<br />
2.3. Immissionen<br />
Das Plangebiet liegt östlich des Schulgeländes und des Sportplatzes. Die <strong>Gemeinde</strong><br />
hat ein Gutachten in Auftrag gegeben, um die Verträglichkeit der unterschiedlichen<br />
Nutzungen sicherstellen zu können. Der nunmehr reduzierte Geltungsbereich wird<br />
von Sportlärm aufgrund der Entfernung nicht wesentlich tangiert. Ebenfalls berührt<br />
Verkehrslärm der Großenseer Straße und der Bahnhofstraße das Gebiet. Die notwendigen<br />
Festsetzungen entsprechend der Ausführungen im Gutachten sind getroffen.<br />
3. Planinhalt<br />
3.1. Städtebau<br />
Die Umsetzung der Planvorstellungen der <strong>Gemeinde</strong> erfolgt durch geeignete Festsetzungen.<br />
Die Art der baulichen Nutzung wird entlang der Bahnhofstraße als Mischgebiet<br />
gem. § 6 BauNVO festgesetzt. In diesem Bereich sollen die vorhandenen<br />
Strukturen mit Wohnen und Gewerbe fortentwickelt werden. Vergnügungsstätten<br />
sind im Mischgebiet nur ausnahmsweise zulässig, um eine Vielzahl dieser Einrichtungen<br />
mit ihren negativen Auswirkungen auf das Ortsbild von vornherein zu unterbinden.<br />
Der rückwärtige Bereich wird entsprechend der Planungsabsicht der <strong>Gemeinde</strong><br />
zur Entwicklung einer Wohnnutzung als Allgemeines Wohngebiet gem. § 4 BauNVO<br />
festgesetzt. Zur Wahrung der Wohnruhe sind hier die Ausnahmen des § 4 (3) BauNVO<br />
nicht zulässig. Gewerbliche Nutzungen sollen vorrangig entlang der Hauptstraßen<br />
entwickelt werden.<br />
Das festgesetzte Maß der baulichen Nutzung ermöglicht im Mischgebiet in den Straßenrandbereichen<br />
den Fortbestand der vorhandenen Bebauung und lässt geringfügige<br />
Erweiterungsspielräume zu. Die in diesem Teil von Großenseer Straße und Bahnhofstraße<br />
typische Bebauungsstruktur mit Einzelhäusern auf schmalen Grundstücken<br />
kann so gewahrt werden. Die im rückwärtigen Bereich niedriger festgesetzte Firsthöhe<br />
soll die gewünschte Dominanz der Straßenrandbebauung unterstützen. Für die<br />
Unterbringung des ruhenden Verkehrs und der Nebenanlagen auf dem Grundstück<br />
werden Festsetzungen zur Anhebung der zulässigen Grundfläche durch die in § 19<br />
(4) BauNVO genannten Einrichtungen getroffen.<br />
Zur Verhinderung einer gänzlich ungeordneten baulichen Entwicklung auf den Gartengrundstücken<br />
geben die festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen Bebauungszeilen<br />
vor. Für das Mischgebiet werden die überbaubaren Grundstücksflächen<br />
großzügiger festgesetzt, um die dort auch vorgesehenen gewerblichen Nutzungen<br />
nicht unnötig zu beschränken.<br />
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Trittau</strong> Bebauungsplan Nr. 27B<br />
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Im südlichen Abschnitt der Bahnhofstraße wird auf eine Festsetzung der Bauweise<br />
verzichtet, da die dortige Bebauung tlw. ohne ausreichende seitliche Grenzabstände<br />
errichtet wurde und damit keiner der in der BauNVO vorgegebenen Bauweisen<br />
entspricht. Dennoch soll diese althergebrachte Bebauungsform in Verbindung mit<br />
der Parzellenstruktur erhalten werden. Im WA-Gebiet sind nur Einzelhäuser zulässig.<br />
Verdichtete Bauformen wie im nördlich angrenzenden Bereich Am Kamp sind dort<br />
nicht gewünscht. Zur Unterstützung dieser Planungsabsicht erfolgt zusätzlich eine<br />
Beschränkung der Anzahl der Wohnungen in Wohngebäuden. Auch aufgrund der<br />
sparsamen Erschließungsanlagen sind Hausgruppen oder Mehrfamilienhäuser nicht<br />
vorgesehen. Das in den rückwärtigen Bereichen entstehende Verkehrsaufkommen<br />
und die Aufwendungen für die Infrastruktur können so minimiert werden.<br />
Damit der Straßenraum nicht durch eine Vielzahl von Nebengebäuden, Garagen<br />
und Carports beeinträchtigt wird, sind solche baulichen Anlagen im Vorgarten unzulässig.<br />
Gestaltungsvorschriften werden in geringfügigem Umfang entsprechend dem<br />
vorgefundenen Bestand vorgesehen und dienen der Bewahrung des Ortsbildes in<br />
diesem Teil des Straßenzuges. An diesem Rahmen soll sich auch die Neubebauung<br />
orientieren.<br />
3.2. Immissionen/Emissionen<br />
Das Plangebiet wird durch Geräuschemissionen von der westlich gelegenen Sportanlage<br />
sowie durch Straßenverkehr von der Großenseer Straße (L 93) und der Bahnhofstraße<br />
(K 32) belastet. Die <strong>Gemeinde</strong> hat daher ein Gutachten zur Erfassung und<br />
Bewertung der Immissionen erstellen lassen.<br />
Im Rahmen der Lärmtechnischen Untersuchung wurden die zu erwartenden Geräuschimmissionen<br />
aus Sportlärm im Bereich der geplanten Wohnbebauung ermittelt.<br />
Aufgrund des Abstandes ist mit Beeinträchtigungen durch Sportlärm nicht zu<br />
rechnen.<br />
Grundlage für die Beurteilung des Verkehrslärms bildet im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens<br />
die DIN 18005, Teil 1 in Verbindung mit dem dazugehörenden Beiblatt<br />
1. Die Lärmbelastung durch den Straßenverkehr führt in den östlich der Bahnhofstraße<br />
und nördlich der Großenseer Straße an allen straßenzugewandten und<br />
seitlichen Fronten bis zu einem Abstand von 21-25 m am Tag und in der Nacht zur<br />
Überschreitung der schalltechnischen Orientierungswerte von 60/50 dB(A)<br />
tags/nachts für Mischgebiete. Die Orientierungswert-Überschreitungen betragen<br />
tags bis zu 9 dB(A) und nachts bis zu 12 dB(A). Damit werden an den straßenzugewandten<br />
und seitlichen Fronten bis zu einem Abstand von 21-25 m auch die Immissionsrichtwerte<br />
der 16. BImSchV von 64 dB(A) tags und 54 dB(A) nachts überschritten.<br />
Außenwohnbereiche an den straßenzugewandten und seitlichen Bereichen und<br />
Fronten sind dort daher nicht zulässig. Die Ausführung von nicht beheizten Wintergärten<br />
innerhalb dieser Abstände ist zulässig.<br />
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Bebauungsplan Nr. 27B <strong>Gemeinde</strong> <strong>Trittau</strong><br />
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Aktive Lärmschutzmaßnahmen zum Schutz der von Orientierungs- bzw. Immissionsgrenzwert-Überschreitungen<br />
betroffenen Bereiche sind auf Grund der Erschließung<br />
der Grundstücke über die Großenseer Straße (L 93) und der Bahnhofstraße (K 32)<br />
nicht möglich (Belegenheitsgründe). Ersatzweise werden zum Schutz der vorhandenen<br />
und geplanten Bebauung passive Schallschutzmaßnahmen für Außenbauteile<br />
festgesetzt. Die schalltechnischen Eigenschaften der Gesamtkonstruktion (Wand,<br />
Fenster, Lüftung) müssen den Anforderungen des jeweiligen Lärmpegelbereiches<br />
genügen. Des Weiteren sind, wo der nächtliche Beurteilungspegel von 45 dB(A) überschritten<br />
wird, zum Schutz der Nachtruhe schallgedämmte Lüftungen vorzusehen,<br />
falls der notwendige hygienische Luftwechsel nicht auf andere geeignete Weise<br />
sichergestellt werden kann. Auf der Rückseite von geplanten Gebäuden innerhalb<br />
der Baugrenzen ist aufgrund der Eigenabschirmung der Gebäude und der damit<br />
verbundenen deutlich geringeren Lärmbelastung die Festsetzung von schallgedämmten<br />
Lüftungen nicht erforderlich. Die Maßnahmen sind bei Neubau-, Umbau<br />
und Erweiterungsmaßnahmen durchzuführen. Im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren<br />
ist die Eignung der für die Außenbauteile der Gebäude gewählten Konstruktionen<br />
nach den Kriterien der DIN 4109 nachzuweisen. Von den getroffenen Festsetzungen<br />
kann abgewichen werden, wenn im Rahmen eines Einzelnachweises ermittelt<br />
wird, dass aus der tatsächlichen Lärmbelastung geringere Anforderungen an<br />
den passiven Schallschutz resultieren.<br />
3.3. Verkehrliche Erschließung<br />
Das Gebiet ist durch die vorhandenen Straßen erschlossen. Für die geplante rückwärtige<br />
Bebauung werden Geh-, Fahr- und Leitungsrechte festgesetzt. Ausnahmen<br />
von den Festsetzungen sind möglich, wenn eine Einigung zwischen Nachbarn nicht<br />
erreicht wird und die Erschließung der hinteren Bereiche anders gesichert werden<br />
kann. Die Zufahrt zu den rückwärtigen Grundstücksteilen ist tlw. nur nach Abbruch<br />
vorhandener Gebäude (Garagen, Nebengebäude) o. ä. möglich. Mit dem gewählten<br />
Begriff Vor- und Hinterlieger ist ausgedrückt, dass sowohl die bestehende Bebauung<br />
an der Straße als auch die zukünftig geplante Bebauung im rückwärtigen Bereich<br />
begünstigt ist.<br />
Der private ruhende Verkehr ist auf den jeweiligen Grundstücken unterzubringen. Da<br />
oft mehrere Fahrzeuge je Haushalt vorhandenen sind, wird im Rahmen des Stellplatznachweises<br />
von der <strong>Gemeinde</strong> die Empfehlung zur Forderung von mind. 1,5<br />
Stellplätzen je Wohnung gegeben. <strong>Trittau</strong> ist an das Liniennetz des ÖPNV angebunden.<br />
Für die Bebauung in den rückwärtigen Bereichen sind die Mülltonnen am Fahrbahnrand<br />
der zugehörigen Straßen am Abfuhrtag so abzustellen, dass Beeinträchtigungen<br />
der Fußgänger nicht entstehen. Soweit erforderlich, sollte im Rahmen des Bauantragverfahrens<br />
ein Lageplan mit Eintragung der Standplätze gefordert werden.<br />
Auf die Festsetzung von Mülltonnenstandplätzen im Bestand wird verzichtet, da eine<br />
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Trittau</strong> Bebauungsplan Nr. 27B<br />
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derartige Regelung im Nachhinein nicht durchsetzbar ist und den Eigentümern die<br />
genaue Lage des Standortes nicht vorgegeben werden soll.<br />
4. Ver- und Entsorgung<br />
Die Wasserversorgung des Plangebietes wird durch die zentralen Wasserversorgungseinrichtungen<br />
sichergestellt.<br />
Für den rechtzeitigen Ausbau des Fernmeldenetzes sowie die Koordinierung mit dem<br />
Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen Leitungsträger ist es notwendig,<br />
dass Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen der Telekom AG so früh wie<br />
möglich mitgeteilt werden.<br />
Die Schmutzwasserbeseitigung erfolgt über die zentralen Einrichtungen der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Trittau</strong>.<br />
Zur Oberflächenentwässerung der nördlichen Bereiche <strong>Trittau</strong>s hat die <strong>Gemeinde</strong> ein<br />
Konzept (westlicher Entwässerungsgraben mit Ableitung über die Furtbek) entwickelt.<br />
Dieses liegt der Wasserbehörde des Kreises Stormarn vor. Das Plangebiet ist weitgehend<br />
bebaut. Die gesicherte Erschließung von Vorhaben ist im Rahmen des Bauantrags<br />
nachzuweisen.<br />
Die Stromversorgung erfolgt durch die E.ON Hanse AG. Vor Beginn von Tiefbauarbeiten<br />
ist die genaue Kabellage bei der zuständigen Betriebsstelle zu erfragen.<br />
Die Gasversorgung erfolgt durch die E.ON Hanse AG. Bezüglich vorhandener Gasleitungen<br />
im Straßenraum ist vor Bauarbeiten die genaue Lage der Leitungen zu ermitteln.<br />
Geltende Sicherheitsvorschriften sind zu beachten.<br />
Bei Baumaßnahmen sind die Einrichtungen von Kabel Deutschland zu beachten.<br />
Die Abfallentsorgung wird durch den Kreis Stormarn als Träger der Abfallentsorgung<br />
durch Satzung geregelt.<br />
5. Kosten<br />
Durch die Inhalte des Bebauungsplanes sind für die <strong>Gemeinde</strong> keine Kosten zu erwarten.<br />
Die Privatwege werden durch die Eigentümer erstellt. Kosten entstehen der<br />
<strong>Gemeinde</strong> nicht.<br />
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Bebauungsplan Nr. 27B <strong>Gemeinde</strong> <strong>Trittau</strong><br />
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6. Naturschutz und Landschaftspflege<br />
Nach § 21 BNatSchG 2002 ist über die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege<br />
im Bauleitplan unter entsprechender Anwendung der §§ 18 und<br />
19 BNatSchG entsprechend der Vorschriften des BauGB zu entscheiden, wenn aufgrund<br />
des Bauleitplanes Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten sind. Durch die<br />
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 27B kommt es nicht zu einer Eingriffssituation,<br />
da der Bereich innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils liegt. Eine Ausgleichsbilanzierung<br />
ist daher nicht notwendig. Der Gestaltungsspielraum für allgemeine<br />
grünordnerische Maßnahmen ist aufgrund der Situation in den bereits bebauten<br />
Bereichen im Plangebiet gering. Erhaltenswerte Laubbäume sind festgesetzt.<br />
Auf den Grundstücken wird mit dem Vorkommen „besonders geschützter“ jedoch<br />
häufiger Brutvogelarten gerechnet. Streng und/oder besonders geschützte Arten,<br />
die in ihrem Bestand gefährdet oder selten sind, sind nicht bekannt und werden<br />
auch nicht erwartet. Angesichts der Lage in einem Baugebiet wird von keinen bedeutenden<br />
Habitat- bzw. Biotopverbundfunktion im Untersuchungsgebiet ausgegangen.<br />
Aus Artenschutzsicht ist das Konfliktpotenzial insofern als eher gering einzustufen.<br />
Da nach vorliegendem Kenntnisstand nur weit verbreitete und häufige Arten<br />
durch die Umsetzung der Maßnahme betroffen sein werden, die trotz des Eingriffs im<br />
<strong>Gemeinde</strong>gebiet weiterhin in einem guten Erhaltungszustand verbleiben, geeignete<br />
Habitate im Umfeld des Untersuchungsgebiet vorfinden und vergleichbare Flächen<br />
zukünftig wieder besiedeln, ist eine Befreiungslage nach § 62 BNatSchG anzunehmen.<br />
7. Billigung der Begründung<br />
Die Begründung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 27B der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Trittau</strong><br />
wurde von der <strong>Gemeinde</strong>vertretung in der Sitzung am gebilligt.<br />
<strong>Trittau</strong>,<br />
Bürgermeister<br />
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Trittau</strong> Bebauungsplan Nr. 27B<br />
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Anlage<br />
Voraussichtliche künftige Darstellung im Flächennutzungsplan<br />
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