Fachgutachten - Planlabor Stolzenberg
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D i p l . - B i o l . K a r s t e n L u t z<br />
Bestandserfassungen, Recherchen und Gutachten<br />
Biodiversity & Wildlife Consulting<br />
Bebelallee 55 d<br />
D - 22297 Hamburg<br />
Tel.: 040 / 540 76 11<br />
■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■ karsten.lutz@t-online.de<br />
05. Februar 2013<br />
Faunistische Potenzialabschätzung und artenschutzfachliche Betrachtung<br />
in Großensee, B-Plan Nr. 18<br />
Im Auftrag von planlabor, Lübeck<br />
Abbildung 1: Untersuchungsgebiet (rote Linie) und 1 – km – Umfeld (Luftbild aus<br />
Google-Earth)
Dipl.-Biol. Karsten Lutz – Artenschutzfachliche Untersuchung Großensee B-Plan 18<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
1 Anlass und Aufgabenstellung .................................................................................... 3<br />
2 Potenzialanalyse zu Brutvögeln und Arten des Anhangs IV ..................................... 4<br />
2.1 Gebietsbeschreibung ................................................................................................. 4<br />
2.2 Potenzielle Fledermauslebensräume ......................................................................... 4<br />
2.2.1 Potenziell vorkommende Fledermausarten .......................................................... 5<br />
2.2.2 Kriterien für potenzielle Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Fledermäusen ... 6<br />
2.2.3 Charakterisierung des Gebietes im Hinblick auf ihre Funktion für Fledermäuse 7<br />
2.3 Potenziell vorhandenes Haselmausvorkommen ........................................................ 9<br />
2.4 Potenziell vorhandene Brutvögel .............................................................................. 9<br />
2.4.1 Anmerkungen zur Art der Vorwarnliste............................................................. 11<br />
2.5 Weitere potenziell vorhandene Arten des Anhangs IV ........................................... 11<br />
3 Beschreibung des Vorhabens und seiner Wirkungen .............................................. 12<br />
3.1 Technische Beschreibung ........................................................................................ 12<br />
3.2 Wirkungen auf Vögel .............................................................................................. 13<br />
3.3 Wirkungen auf Fledermäuse ................................................................................... 14<br />
3.4 Wirkungen auf Haselmaus ...................................................................................... 15<br />
4 Artenschutzprüfung ................................................................................................. 15<br />
4.1 Zu berücksichtigende Arten .................................................................................... 15<br />
4.1.1 Zu berücksichtigende Lebensstätten von europäischen Vogelarten und der<br />
Haselmaus .......................................................................................................... 16<br />
4.1.2 Zu berücksichtigende Lebensstätten von Fledermäusen .................................... 17<br />
4.2 Prüfung des Eintretens der Verbote nach § 44 ........................................................ 17<br />
4.3 Vermeidungsmaßnahmen und Anregungen für Kompensationsmaßnahmen ......... 19<br />
5 Zusammenfassung ................................................................................................... 20<br />
6 Beispiele für geeignete Nisthilfen ............................................................................ 20<br />
7 Literatur ................................................................................................................... 21<br />
8 Artenschutztabelle (europäisch geschützte Arten) ................................................... 23<br />
Dipl.-Biol. Karsten Lutz, Bebelallee 55d, 22297 Hamburg, Tel.: 040/540 76 11 2
Dipl.-Biol. Karsten Lutz – Artenschutzfachliche Untersuchung Großensee B-Plan 18<br />
1 Anlass und Aufgabenstellung<br />
Kap. 1: Anlass und Aufgabenstellung<br />
In der Gemeinde Großensee soll auf einem zum Teil brachgefallenen Sportplatz, zum anderen<br />
Teil auf einem wenig genutzten Gartengelände eine neue Bebauung entwickelt werden.<br />
Dazu wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Das Gelände wird überbaut bzw. umgestaltet.<br />
Davon können Arten, die nach § 7 (2) Nr. 13 u. 14 BNatSchG besonders oder streng geschützt<br />
sind, betroffen sein. Daher wird eine faunistische Potenzialanalyse für geeignete<br />
Artengruppen unter besonderer Berücksichtigung gefährdeter und streng geschützter Arten<br />
angefertigt. Zu untersuchen ist, ob gefährdete Arten oder artenschutzrechtlich bedeutende<br />
Gruppen im Eingriffsbereich vorkommen.<br />
Abbildung 2: Untersuchungsgebiet (Luftbild aus Google - Earth).<br />
Zunächst ist eine Relevanzprüfung vorzunehmen, d.h. es wird ermittelt, welche Arten des<br />
Anhangs IV der FFH-Richtlinie und welche Vogelarten überhaupt vorkommen. Mit Hilfe<br />
von Potenzialabschätzungen wird das Vorkommen von Vögeln und Fledermäusen sowie<br />
anderen Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie ermittelt (Kap. 2). Danach wird eine<br />
artenschutzfachliche Betrachtung des geplanten Vorhabens durchgeführt (Kap. 4).<br />
Falls die Verbote des § 44 BNatSchG verletzt werden, muss eine Prüfung der Ausnahmevoraussetzungen<br />
durchgeführt werden.<br />
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Dipl.-Biol. Karsten Lutz – Artenschutzfachliche Untersuchung Großensee B-Plan 18<br />
Kap. 2: Potenzialanalyse zu Brutvögeln und Arten des Anhangs IV<br />
2 Potenzialanalyse zu Brutvögeln und Arten des Anhangs IV<br />
Das Gebiet wurde am 02. Februar 2013 begangen. Dabei wurde insbesondere auf Strukturen<br />
geachtet, die für Anhang IV-Arten und Vögel von Bedeutung sind. Die Bäume wurden<br />
vom Boden aus einzeln mit dem Fernglas besichtigt und auf potenzielle Fledermaushöhlen<br />
untersucht. Die Gebäude wurden äußerlich auf geeignete Nischen untersucht.<br />
Die Auswahl der potenziellen Arten erfolgt einerseits nach ihren Lebensraumansprüchen<br />
(ob die Habitate geeignet erscheinen) und andererseits nach ihrer allgemeinen Verbreitung<br />
im Raum Großensee. Maßgeblich ist dabei für die Brutvögel die aktuelle Avifauna Schleswig-Holsteins<br />
(BERNDT et al. 2003). Verwendet werden für Fledermäuse die relativ aktuellsten<br />
Angaben in PETERSEN et al. (2004), BORKENHAGEN (2011) sowie BfN (2007).<br />
2.1 Gebietsbeschreibung<br />
Das Untersuchungsgebiet umfasst ca. 2,5 ha (Abbildung 2). Es umfasst im Westen ein<br />
parkartiges Gelände, das aus einer ehemaligen Hofstelle hervorgegangen ist. Dazu gehört<br />
der sehr alte Garten des Bauernhauses und nördlich anschließend eine Alte Obstwiese, in<br />
der einige sehr alte Obstbäume stehen. Diese Obstbäume weisen Höhlen und Nischen auf<br />
und sind reich strukturiert. Ferner befinden sich im Grundstück des Bauernhauses alte,<br />
strukturreiche Kastanien und eine große Linde. Auf dem Grundstück befinden sich zwei<br />
Gebäude. Das östliche ist ein in Renovierung befindliches Wohnhaus (aus altem Wirtschaftsgebäude<br />
entstanden) und ein altes Bauernhaus mit Nebengebäuden. Das Bauernhaus<br />
ist sehr reich an Winkeln, weist einen großen Dachboden und einen alten Stallteil auf. Diese<br />
Gebäude sind gut unterhalten und gepflegt.<br />
Den Mittelteil bildet ein ehemaliger Sportplatz, der nun ungenutzt ist. Die Fläche ist mit<br />
einer durchgehenden, ungemähten und artenarmen Sportrasenfläche bedeckt.<br />
Am Nordrand befindet sich eine naturnahe, artenreiche Hecke (ehemaliger Knick), auch<br />
mit fruchttragenden Gebüschen (Hasel, Brombeere, Schlehe).<br />
Der Ostteil wird von einer intensiv kurz gegrasten Ponyweide gebildet, an die sich ein bewohntes<br />
und intensiv gepflegtes Gehöft anschließt.<br />
2.2 Potenzielle Fledermauslebensräume<br />
Alle Fledermausarten gehören zu den streng geschützten Arten, die nach § 44 BNatSchG<br />
besonders zu beachten sind. Zu überprüfen wäre, ob für diese Arten Fortpflanzungs- und<br />
Ruhestätten, Jagdhabitate oder Flugstraßen durch das Vorhaben beeinträchtigt werden. Der<br />
Bestand der Fledermäuse wird mit einer Potenzialanalyse ermittelt.<br />
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2.2.1 Potenziell vorkommende Fledermausarten<br />
Kap. 2: Potenzialanalyse zu Brutvögeln und Arten des Anhangs IV<br />
Aufgrund der Verbreitungsübersichten in PETERSEN et al. (2004) sowie BfN (2007) und der<br />
aktuellen Darstellung in BORKENHAGEN (2011) kommen im Raum Großensee die in Tabelle<br />
1 aufgeführten Arten vor.<br />
Tabelle 1: Potenziell aufgrund ihrer Lebensraumansprüche vorkommenden Fledermausarten<br />
RL D = Rote Liste der Säugetiere Deutschlands (MEINIG et al. 2009); RL SH = Rote Liste der Säugetiere<br />
Schleswig-Holsteins (BORKENHAGEN 2001); 3 = gefährdet; V = Vorwarnliste; G = Gefährdung anzunehmen,<br />
D = Daten defizitär; - = nicht auf der Roten Liste geführt. Erhaltungszustand in Schleswig-Holstein, kontinentale<br />
Region, nach MLUR (2008): (FV) = günstig, (U1) = ungünstig - unzureichend, (U2) = ungünstig –<br />
schlecht, (xx) = unbekannt<br />
Art Kommentar RL-D RL-SH<br />
Braunes Langohr<br />
Plecotus auritus<br />
Breitflügelfledermaus<br />
Eptesicus serotinus<br />
Fransenfledermaus<br />
Myotis nattereri<br />
Großer Abendsegler<br />
Nyctalus noctula<br />
Mückenfledermaus<br />
Pipistrellus pygmaeus<br />
Rauhautfledermaus<br />
Pipistrellus nathusii<br />
Wasserfledermaus<br />
Myotis daubentoni<br />
Zwergfledermaus /<br />
Pipistrellus p.<br />
Waldfledermaus, auch in Parks und Gärten.<br />
Quartiere in Bäumen und Gebäuden.<br />
Typische Fledermaus der Siedlungen, auch im<br />
Wald jagend. Quartiere nur in Gebäuden.<br />
In Wäldern und im Siedlungsbereich. Nutzt<br />
Höhlen in Bäumen und in Gebäuden<br />
Waldart, Quartiere nur in größeren Bäumen<br />
(Spechthöhlen) oder in Gebäuden.<br />
Stärker auf Feuchtbiotope angewiesen als die<br />
Zwergfledermaus. Wochenstuben in Gebäuden<br />
oder seltener in Bäumen.<br />
Waldfledermaus. Quartiere in Bäumen oder<br />
Gebäuden.<br />
An Gewässer gebunden, Quartiere überwiegend<br />
in Bäumen in Gewässernähe.<br />
Verbreitete Siedlungs- und Waldfledermaus,<br />
seltener im Waldinneren. Quartiere in Gebäuden<br />
oder in Bäumen.<br />
V 3 (FV)<br />
G V (FV)<br />
- 3 (FV)<br />
V - (FV)<br />
D D (FV)<br />
- 3 (xx)<br />
- - (FV)<br />
- D (FV)<br />
Alle potenziell vorkommenden Fledermausarten sind im Anhang IV (streng zu schützende<br />
Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse) der FFH-Richtlinie aufgeführt<br />
und damit auch nach § 7 BNatSchG streng geschützt.<br />
Die Einstufungen der Roten Liste Schleswig-Holsteins sind veraltet. Z.B. ist eine Einstufung<br />
als „gefährdet“ (z.B. Braunes Langohr) nicht mit einem günstigen Erhaltungszustand<br />
vereinbar. Die Einschätzung des Erhaltungszustandes in MLUR (2008) ist aktueller.<br />
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Kap. 2: Potenzialanalyse zu Brutvögeln und Arten des Anhangs IV<br />
2.2.2 Kriterien für potenzielle Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Fledermäusen<br />
Fledermäuse benötigen drei verschiedene wichtige Biotopkategorien, die als Lebensstätten<br />
im Sinne des § 44 BNatSchG gelten können: Sommerquartiere (verschiedene Ausprägungen)<br />
und Winterquartiere als Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie Jagdreviere (Nahrungsräume).<br />
Zu jeder dieser Kategorien wird ein dreistufiges Bewertungsschema mit geringer,<br />
mittlerer und hoher Bedeutung aufgestellt.<br />
• geringe Bedeutung: Biotop trägt kaum zum Vorkommen von Fledermäusen bei. In<br />
der norddeutschen Normallandschaft im Überschuss vorhanden. Diese Biotope<br />
werden hier nicht dargestellt.<br />
• mittlere Bedeutung: Biotop kann von Fledermäusen genutzt werden, ist jedoch allein<br />
nicht ausreichend um Vorkommen zu unterhalten (erst im Zusammenhang mit<br />
Biotopen hoher Bedeutung). In der norddeutschen Normallandschaft im Überschuss<br />
vorhanden, daher kein limitierender Faktor für Fledermausvorkommen .<br />
• hohe Bedeutung: Biotop hat besondere Qualitäten für Fledermäuse. Für das Vorkommen<br />
im Raum möglicherweise limitierende Ressource.<br />
2.2.2.1 Winterquartiere<br />
Winterquartiere müssen frostsicher sein. Dazu gehören Keller, Dachstühle in großen Gebäuden,<br />
alte, große Baumhöhlen, Bergwerksstollen.<br />
• mittlere Bedeutung: Altholzbestände (mind. 50 cm Stammdurchmesser im Bereich<br />
der Höhle) mit Baumhöhlen; alte, nischenreiche Häuser mit großen Dachstühlen.<br />
• hohe Bedeutung: alte Keller oder Stollen; alte Kirchen oder vergleichbare Gebäude;<br />
bekannte Massenquartiere<br />
2.2.2.2 Sommerquartiere<br />
Sommerquartiere können sich in Gebäuden oder in Baumhöhlen befinden.<br />
• mittlere Bedeutung: ältere, nischenreiche Wohnhäuser oder Wirtschaftsgebäude; alte<br />
oder strukturreiche Einzelbäume oder Waldstücke.<br />
• hohe Bedeutung: ältere, nischenreiche und große Gebäude (z.B. Kirchen, alte Stallanlagen);<br />
Waldstücke mit höhlenreichen, alten Bäumen; bekannte Wochenstuben.<br />
2.2.2.3 Jagdreviere<br />
Fledermäuse nutzen als Nahrungsräume überdurchschnittlich insektenreiche Biotope, weil<br />
sie einen vergleichsweise hohen Energiebedarf haben. Als mobile Tiere können sie je nach<br />
aktuellem Angebot Biotope mit Massenvermehrungen aufsuchen und dort Beute machen.<br />
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Kap. 2: Potenzialanalyse zu Brutvögeln und Arten des Anhangs IV<br />
Solche Biotope sind i.d.R. Biotope mit hoher Produktivität, d.h. nährstoffreich und feucht<br />
(eutrophe Gewässer, Sümpfe). Alte, strukturreiche Wälder bieten dagegen ein stetigeres<br />
Nahrungsangebot auf hohem Niveau. Diese beiden Biotoptypen sind entscheidend für das<br />
Vorkommen von Fledermäusen in einer Region.<br />
• mittlere Bedeutung: Laubwaldparzellen, alte, strukturreiche Hecken; Gebüschsäume<br />
/ Waldränder; Kleingewässer über 100 m 2 , kleine Fließgewässer, altes strukturreiches<br />
Weideland, große Brachen mit Staudenfluren.<br />
• hohe Bedeutung: Waldstücke mit strukturreichen, alten Bäumen; eutrophe Gewässer<br />
über 1000 m 2 ; größere Fließgewässer.<br />
2.2.3 Charakterisierung des Gebietes im Hinblick auf ihre Funktion für Fledermäuse<br />
Bei der Begehung des Untersuchungsgebietes wurde nach den oben aufgeführten Lebensraumstrukturen<br />
gesucht. Daraus wird die Bewertung der Lebensraumeignung des Untersuchungsgebietes<br />
für Fledermäuse abgeleitet.<br />
2.2.3.1 Quartiere<br />
Im B-Plangebiet wurden fünf Bäume gefunden, der erkennbare Höhlungen aufweist, die für<br />
Fledermäuse als Quartier in Frage kommen. Je ein sehr alter Obstbaum an der westlichen<br />
Grenze und nahe am Bauernhaus, zwei Kastanien an der Einfahrt sowie die große Linde<br />
vor dem Bauernhaus sind so nischenreich, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass<br />
Höhlungen vorhanden sind. (siehe Abbildung 3). Hier sind Fledermaus-Sommerquartiere<br />
möglich. Außerdem stehen im ganzen Gebiet verteilt einige ältere Bäume (Obstbäume), die<br />
sehr nischenreich sind und damit das Potenzial für Tagesverstecke haben. Diese Bäume<br />
und ihre Höhlen konnten jedoch mit einem Endoskop untersucht werden und Fledermausvorkommen<br />
ausgeschlossen werden. Es wurden keine Spuren oder Hinweise auf die Nutzung<br />
durch Fledermäuse gefunden.<br />
Die Gebäude im Ostteil sind bewohnt und unterhalten. Die Außenfassaden und Nebengebäude<br />
wurden auf Fledermaushinweise untersucht, jedoch wurden keine gefunden. Fledermausquartiere<br />
sind hier nicht zu erwarten.<br />
Das östliche Haus an der Hamburger Straße ist renoviert und äußerlich ohne Möglichkeiten<br />
für Fledermausquartiere.<br />
Das alte Bauernhaus besitzt einen großen, nicht sanierten Dachstuhl und alte Stallanbauten,<br />
die sehr viele Nischen, Winkel und Spalten bieten. Hier besteht ein hohes Potenzial für bedeutende<br />
Fledermausquartiere.<br />
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Kap. 2: Potenzialanalyse zu Brutvögeln und Arten des Anhangs IV<br />
Abbildung 3: Lage der Bäume, die potenzielle Fledermausquartiere haben können<br />
(Rote Kreise). Ausschnitt aus B-Plan-Entwurf vom 13.12.2012<br />
2.2.3.2 Jagdgebiete (Nahrungsräume)<br />
Das Grundstück ist am West- und Nordrand aufgrund seiner parkartigen Strukturvielfalt<br />
mit z.T. älteren Bäumen und den artenreichen Gebüschen aufgrund seiner Qualität potenziell<br />
als Jagdgebiet mittlerer Bedeutung einzustufen.<br />
Abbildung 4: Fläche mit mittlerer potenzieller Bedeutung als Fledermaus-<br />
Nahrungsraum (violett gefärbt) innerhalb des B-Plan-Gebietes (rote Linie) (Luftbild<br />
aus Google-Earth)<br />
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2.2.3.3 Zusammenfassung Fledermäuse<br />
Kap. 2: Potenzialanalyse zu Brutvögeln und Arten des Anhangs IV<br />
Das Untersuchungsgebiet bietet in fünf Bäumen potenzielle Fledermausquartiere<br />
(Abbildung 3). In dem alten Bauernhaus besteht ein hohes Potenzial für Quartiere.<br />
Der Nord- und Westrand hat als Jagdhabitat für Fledermäuse potenziell mittlere Bedeutung.<br />
2.3 Potenziell vorhandenes Haselmausvorkommen<br />
Großensee liegt nach BORKENHAGEN (2011) im Verbreitungsgebiet der Haselmaus<br />
(Muscardinus avellanarius). Sie besiedelt Wälder, Parklandschaften, Feldgehölze und Gebüsche<br />
(MEINIG et al. 2004, JUŠKAITIS & BÜCHNER 2010). Von besonderer Bedeutung sind<br />
sonnige und fruchtreiche Gebüschlandschaften. Sie benötigt, dichte, fruchttragende und<br />
besonnte Hecken, die hier mit dem Nordrand vorkommt. Ein Vorkommen ist dort möglich<br />
und somit vorsorglich anzunehmen. Die Haselmaus nutzt relativ kleine Reviere (< 1 ha)<br />
und ist wenig mobil. Ortswechsel beschränken sich gewöhnlich auf wenige 100 m (MEINIG<br />
et al. 2004).<br />
In der Roten Liste Schleswig-Holsteins (BORKENHAGEN 2001) gilt die Haselmaus als<br />
„stark gefährdet (2)“. Nach neueren Erfassungen stellt sich die Situation nicht mehr so<br />
dramatisch dar. Im östlichen Teil Schleswig-Holsteins ist die Art verbreitet. Der Erhaltungszustand<br />
der Haselmaus gilt in der kontinentalen Region Schleswig-Holstein nach<br />
MLUR (2008) als „ungünstig - unzureichend (U1)“, was als Rote-Liste-Status „V“ (Vorwarnliste)<br />
zu interpretieren wäre. In Deutschland wurde von MEINIG et al. (2009) der Status<br />
„G“, d.h. „Gefährdung anzunehmen“ vergeben. Die Datenlage reicht nicht für eine endgültige<br />
Einstufung aus. Es sprechen jedoch mehr Argumente für eine Gefährdung als dagegen.<br />
2.4 Potenziell vorhandene Brutvögel<br />
Die potenziell vorhandenen Brutvogelarten sind in Tabelle 2 dargestellt. Es wird dargestellt,<br />
ob die Art im Untersuchungsgebiet Brutvogel (b) sein kann oder diesen Bereich nur<br />
als Teilrevier (tr) oder als Nahrungsgast (ng) nutzen kann. Das Teilrevier wird dann angenommen,<br />
wenn die Art zwar im Untersuchungsgebiet brüten kann, das Untersuchungsgebiet<br />
aber viel zu klein für ein ganzes Revier ist. Die Art muss weitere Gebiete in der Umgebung<br />
mit nutzen.<br />
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Kap. 2: Potenzialanalyse zu Brutvögeln und Arten des Anhangs IV<br />
Es kommt keine Art potenziell vor, die nach Roter Liste Schleswig-Holsteins (MLUR<br />
2008) gefährdet bzw. auf der Vorwarnliste verzeichnet ist. Eine Art wird auf der deutschen<br />
Vorwarnliste geführt.<br />
Größere Horste von Greifvögeln befinden sich nicht im Untersuchungsgebiet, so dass deren<br />
Brutvorkommen ausgeschlossen werden können.<br />
Alle Vogelarten sind nach § 7 BNatSchG als „europäische Vogelarten“ besonders geschützt.<br />
Tabelle 2: Artenliste der potenziellen Vogelarten.<br />
St: Status im Untersuchungsgebiet: b: Brutvogel; tr: Teilrevier, d.h. Flächen der Umgebung müssen mitgenutzt<br />
werden; ng: Nahrungsgast; SH: Rote-Liste-Status nach KNIEF et al. (2010) und DE: nach SÜDBECK et al.<br />
(2007). - = ungefährdet, V = Vorwarnliste, 3 = gefährdet.<br />
St. SH DE<br />
Amsel, Turdus merula b - -<br />
Blaumeise, Parus caeruleus b - -<br />
Buchfink, Fringilla coelebs b - -<br />
Gartengrasmücke, Sylvia borin b - -<br />
Gartenrotschwanz, Phoenicurus phoenicurus b - -<br />
Gelbspötter, Hippolais icterina b - -<br />
Gimpel, Pyrrhula pyrrhula b - -<br />
Grauschnäpper, Muscicapa striata b - -<br />
Grünfink, Carduelis chloris b - -<br />
Heckenbraunelle, Prunella modularis b - -<br />
Klappergrasmücke, Sylvia curruca b - -<br />
Kleiber, Sitta europaea b<br />
Kohlmeise, Parus major b - -<br />
Misteldrossel, Turdus viscivorus b - -<br />
Mönchsgrasmücke, Sylvia atricapilla b - -<br />
Rotkehlchen, Erithacus rubecula b - -<br />
Schwanzmeise, Aegithalos caudatus b - -<br />
Singdrossel, Turdus philomelos b - -<br />
Zaunkönig, Troglodytes troglodytes b - -<br />
Zilpzalp, Phylloscopus collybita b - -<br />
Buntspecht, Dendrocopos major ng - -<br />
Eichelhäher, Garrulus glandarius b/tr - -<br />
Elster, Pica pica b/tr - -<br />
Rabenkrähe, Corvus corone b/tr - -<br />
Ringeltaube, Columba palumbus b/tr - -<br />
Feldsperling Passer montanus b/tr - V<br />
Der größte Teil der Fläche, nämlich die ehemalige Sportplatzfläche und die intensiv genutzte<br />
Pferdeweide im Ostteil sind für die Vogelarten von nur sehr geringer Bedeutung.<br />
Rabenvögel, Tauben und Drosselvögel können hier einen Teil des Nahrungsgebietes haben,<br />
jedoch befinden sich hier keine Brutplätze. Für die Vögel sind als Lebensraum in erster Li-<br />
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Dipl.-Biol. Karsten Lutz – Artenschutzfachliche Untersuchung Großensee B-Plan 18<br />
Kap. 2: Potenzialanalyse zu Brutvögeln und Arten des Anhangs IV<br />
nie der Gehölzsaum im Norden und die alte Obstwiese mit dem strukturreichen Garten des<br />
alten Bauerngehöfts im Westteil von Bedeutung.<br />
2.4.1 Anmerkungen zur Art der Vorwarnliste<br />
Feldsperlinge kommen im Allgemeinen in Ortschaften mit vielfältigen Strukturen und gutem<br />
Bestand an alten Obst- und Zierbäumen vor. Außerhalb von Ortschaften, in der Knicklandschaft<br />
und Feldgehölzen ist der Feldsperling heute spärlich verbreitet. Er benötigt zumindest<br />
kleine Brachestrukturen, überwinternde Krautvegetation (z.B. Stoppelfelder, im<br />
Untersuchungsgebet die Brachflächen) zur Nahrungssuche, die in der intensiv genutzten<br />
Agrarlandschaft kaum noch vorhanden sind. In Hamburg gilt er inzwischen als typische Art<br />
der Kleingärten (MITSCHKE 2012). Für ihn sind hier die parkartigen Teile (westliche Obstwiese)<br />
und der Gebüschsaum im Norden von potenzieller Bedeutung. Als Nisthöhle kommen<br />
künstliche Nisthilfen in den Gärten in Frage.<br />
2.5 Weitere potenziell vorhandene Arten des Anhangs IV<br />
Die Käferart Eremit (Osmoderma eremita) kann in mächtigen, alten Laubbäumen vorkommen.<br />
Die bis zu 7,5 cm großen Larven des Eremiten leben 3-4 Jahre im Mulm von<br />
Baumhöhlen, die z.B. von Spechten angelegt worden sind. Eine Larve benötigt zu ihrer<br />
Entwicklung mindestens 1 l Mulm. Brutstätte des Eremiten kann fast jeder Laubbaum sein,<br />
der einen Mindestdurchmesser von ca. 80 Zentimetern hat und große Höhlungen im Stamm<br />
oder an Ästen aufweist. Bevorzugt werden aber die ganz alten Bäume. Solch große Bäume<br />
mit großen Höhlungen bzw. Totholzbereichen sind hier nicht vorhanden.<br />
Andere Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie sind nicht zu erwarten, da die übrigen<br />
Arten des Anhangs IV sehr spezielle Lebensraumansprüche haben (Moore, alte Wälder,<br />
spezielle Gewässer, marine Lebensräume), die hier nicht erfüllt werden.<br />
In Schleswig-Holstein kommen nur 4 sehr seltene Pflanzenarten des Anhangs IV vor (PE-<br />
TERSEN et al. 2003):<br />
• Apium repens (Kriechender Scheiberich) (Feuchtwiesen, Ufer)<br />
• Luronium natans (Froschzunge) (Gewässerpflanze)<br />
• Oenanthe conioides (Schierlings-Wasserfenchel) (Süßwasserwatten)<br />
• Hamatocaulis vernicosus (Firnisglänzendes Sichelmoos) (Moore, Nasswiesen, Gewässerufer)<br />
Diese Pflanzenarten des Anhangs IV benötigen ebenfalls sehr spezielle Standorte und können<br />
hier nicht vorkommen.<br />
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Kap. 3: Beschreibung des Vorhabens und seiner Wirkungen<br />
3 Beschreibung des Vorhabens und seiner Wirkungen<br />
3.1 Technische Beschreibung<br />
Im Untersuchungsgebiet wird auf der Fläche des Sportplatzes und der Obstwiese ein<br />
Wohngebiet entwickelt in dem Einzelhausbebauung ermöglicht wird. In den Bereichen der<br />
beiden Hofstellen werden Mischgebiete ermöglicht.<br />
Abbildung 5: Bebauungsplan-Entwurf (Stand 13.12.2012)<br />
Für das zur Bebauung vorgesehene Gelände wird vorsorglich angenommen, dass die vorhandene<br />
Vegetation fast vollständig beseitigt wird. Das betrifft ca. 2 ha Fläche. Der Gehölzrand<br />
im Norden bleibt erhalten. Am Ostrand bleiben Gehölze erhalten oder werden neu<br />
angepflanzt. Zur Eingrünung des Plangebiets werden die nördlich vorhandenen Knickstrukturen<br />
erhalten und durch Laubbäume im Westen und Osten ergänzt. Weiterhin ist eine attraktive<br />
Durchgrünung des Plangebietes durch Laub- und Obstbäume vorgesehen, die den<br />
neuen Grundstücken zugeordnet wird. Im Rahmen der Eingriffsregelung wird für den Verlust<br />
der Obstwiese ein Ausgleich von 1 : 2 = 5.140 m² Streuobstwiese neu geschaffen.<br />
Nach Beendigung der Bauarbeiten werden in der neuen Wohnsiedlung kleinflächig Gärten<br />
bzw. Ziergrünflächen angelegt werden. Solche modernen Gärten sind erfahrungsgemäß<br />
stark versiegelt (Stellplätze, Terrassen) und werden naturfern mit Zierrasen und Neophyten-Gehölzen<br />
gestaltet. Sie bieten gewöhnlich nur einer geringen Artenzahl geeignete Lebensmöglichkeiten.<br />
Insgesamt wird jedoch durch die neuen Ziergehölze eine kleine Gehölzmenge<br />
neu entstehen.<br />
Die Wirkungen des Baubetriebes werden im Rahmen des im Hochbau üblichen liegen.<br />
Spezielle Arbeiten, die besonderen Lärm oder Schadstoffemissionen verursachen, sind<br />
nicht vorgesehen und wären wegen des Schutzes der umliegenden Wohnbebauung unzulässig.<br />
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Kap. 3: Beschreibung des Vorhabens und seiner Wirkungen<br />
Zum Brutvogelschutz wird der eventuell zu entnehmende Gehölzbestand gemäß der allgemein<br />
gültigen Regelung des § 39 (5) Nr. 2 BNatSchG in der Zeit nach dem 30. September<br />
und vor dem 01. März beseitigt.<br />
3.2 Wirkungen auf Vögel<br />
Durch den Verlust einiger Gehölze und des parkartigen Obstwiesengeländes verlieren die<br />
in Tabelle 2 aufgeführten, potenziellen Brutvogelarten zumindest Teile ihres potenziellen<br />
Lebensraumes.<br />
Da das Untersuchungsgebiet nur einen Teil der Gehölze der weiteren Umgebung darstellt<br />
und ähnlich große, zusammenhängende Gehölze in der Umgebung vorhanden sind<br />
(Abbildung 1), können die Arten mit großen Revieren in die Umgebung ausweichen. Das<br />
sind hier die Arten, die hier nur Teilreviere haben oder nur als Nahrungsgäste vorkommen<br />
(b/tr oder ng in Tabelle 2). Das betrifft die Spechte, Rabenvögel, Tauben und den Feldsperling.<br />
Da der Verlust des ehemaligen Sportplatzes und der Pferdekoppel kaum von Bedeutung für<br />
die Brutvögel ist, werden effektiv ca. ½ ha Lebensraum (nämlich die Gehölze im Westen)<br />
verloren gehen. Da viele Vogelarten Reviere haben, die kleiner als 1 ha sind, muss vorsorglich<br />
vermutet werden, dass bei den Arten mit kleineren Revieren (Status „b“ in Tabelle 2)<br />
mindestens ein komplettes Brutrevier zerstört oder doch so verkleinert (beschädigt) wird,<br />
dass es seine Funktion verliert, da wesentliche Revierteile verloren gehen. Ein Ausweichen<br />
wäre für die betroffenen Arten nur möglich, wenn in den Alternativlebensräumen keine<br />
bereits besetzten Reviere bestünden. Vorsorglich (und aus biologisch - ökologischen Gesetzmäßigkeiten<br />
heraus) muss jedoch angenommen werden, dass benachbarte potenzielle<br />
Reviere bereits besetzt sind und nicht zum Ausweichen zur Verfügung stehen. Zumindest<br />
müsste in die am schlechtesten geeigneten (und deshalb bisher gemiedenen) Habitate ausgewichen<br />
werden. Ein Ausweichen in benachbart bestehende Wald-, Park- oder Gartenlandschaft<br />
ist daher aus biologischen Überlegungen nicht möglich.<br />
Am stärksten betroffen sind die Arten, die besondere Ansprüche stellen, z.B. die im Siedlungsbereich<br />
nur vorkommen, wenn er etwas parkartiger und mit größeren „ungepflegten“<br />
Teilen ist. Diese Arten finden in den modernen Ziergärten keinen neuen Lebensraum. Zu<br />
diesen Arten gehören hier der Gartenrotschwanz und Grauschnäpper als Höhlen- oder Nischenbrüter<br />
sowie Gartengrasmücke und Gelbspötter. Diese vier Arten gehören zu den Arten,<br />
die durch die Umgestaltung der Gärten und der Siedlungsverdichtung im Gartenstadtbereich<br />
im Bestand zurückgehen, ohne bereits gefährdet zu sein (BERNDT et al. 2003, MIT-<br />
SCHKE 2009, MITSCHKE 2012).<br />
Gartenrotschwanz und Grauschnäpper sind Arten der strukturreichen Waldränder, Säume<br />
und alten Gärten mit reichem Nischenangebot, der vielgestaltigen, reich strukturierten Kulturlandschaft<br />
mit einem hohen Anteil an älteren Gebüschen und älteren, nischenreichen<br />
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Kap. 3: Beschreibung des Vorhabens und seiner Wirkungen<br />
Bäumen. Sie benötigt einerseits nischenreiche Großgehölze, da sie Höhlenbrüter sind, und<br />
andererseits lückige Wälder (oder Parklandschaften), so dass sonnige Kronenbereiche vorhanden<br />
sind. Insgesamt muss der Lebensraum stark horizontal und vertikal gegliedert sein.<br />
Eine Rückgangsursache ist der Verlust von Brutnischen (BAUER & BERTHOLD 1996). Sie<br />
leiden unter der zunehmenden „Aufgeräumtheit“ der Siedlungen, da dort ein Großteil der<br />
Brutnischen an Gebäuden (Schuppen, Hühnerställen usw.) war. Gartengrasmücke und<br />
Gelbspötter bewohnen dichtere Gebüsche, die auch in modernen Gärten kaum noch vorhanden<br />
sind oder aus immergrünen Neophyten bestehen.<br />
Für diese Arten (Gartenrotschwanz, Grauschnäpper, aber auch Gartengrasmücke und<br />
Gelbspötter), müssten neue, bisher für Vögel nicht zur Verfügung stehende, strukturreiche<br />
Gehölz- und Brachesäume oder parkartige Landschaften im Umfang von ca. ½ ha geschaffen<br />
werden. Damit wären die ökologischen Funktionen für diese empfindlichen Arten und<br />
gleichzeitig die übrigen Arten zu erhalten. Sinnvolle Maßnahmen sind die Schaffung von<br />
sog. Streuobstwiesen, Gestaltung von strukturreichen Waldrändern oder dichteren Gebüschen,<br />
z.B. Reddern. Das ist hier im Zuge der Eingriffsregelung vorgesehen, so dass langfristig<br />
die ökologischen Funktionen erhalten bleiben. Für eine Übergangszeit sind die jungen<br />
Gehölze von Neupflanzungen nur geeignete Ersatzlebensräume, wenn sie mit dem Angebot<br />
von Nisthilfen aufgewertet werden, um die Ansiedlung der Höhlen- und Nischenbrüter<br />
Gartenrotschwanz und Grauschnäpper zu ermöglichen.<br />
3.3 Wirkungen auf Fledermäuse<br />
Wenn die potenziellen Quartierbäume beseitigt werden (Abbildung 3, rote Kreise), gehen<br />
potenzielle Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Fledermäusen verloren. Diese Quartiere<br />
müssten durch künstliche Fledermausquartiere ersetzt werden, die in der Umgebung (z.B.<br />
in den verbleibenden Gehölzen am West- und Nordrand) installiert werden, um die ökologischen<br />
Funktionen zu erhalten.<br />
Wenn das alte Bauernhaus beseitigt wird, kommt es zum Verlust von potenziellen Quartieren<br />
in diesem strukturreichen Gebäude. Auch hier müsste mit künstlichen Quartieren Ausgleich<br />
geschaffen werden. Da die potenziellen Quartiere größer als in den Baumhöhlen sein<br />
können, sind hier größere Ersatzquartiere nötig.<br />
Die potenzielle Nahrungsfläche mittlerer Bedeutung wird verkleinert, jedoch bleibt der<br />
Gehölzsaum im Norden erhalten und teilweise am Westrand ebenfalls. In den neuen Gärten<br />
werden sich zudem in geringem Umfang neue Nahrungsmöglichkeiten für Fledermäuse<br />
entwickeln. Zudem wird langfristig durch die Schaffung einer neuen Obstwiese im doppelten<br />
Umfang wie hier verloren geht, neuer Lebensraum geschaffen. Da das hier betroffene<br />
Gebiet kein besonders herausragender Teil der Grünbereiche in der Umgebung ist<br />
(Abbildung 1), wäre das nur eine geringfügige, temporäre Verkleinerung des Nahrungsgebietes.<br />
Fledermäuse haben große Aktionsradien von, je nach Art unterschiedlich, mehreren<br />
Kilometern, so dass der lokale graduelle und zeitweilige Verlust für die potenziell vorhan-<br />
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Kap. 4: Artenschutzprüfung<br />
denen Arten zu einer nur geringen Verschlechterung ihres Lebensraumes führt. Dass damit<br />
Quartiere außerhalb des Untersuchungsgebietes einen wichtigen Teil ihrer Nahrungsquellen<br />
verlieren und somit so beschädigt werden, dass sie ihre Funktion verlieren, ist unwahrscheinlich.<br />
3.4 Wirkungen auf Haselmaus<br />
Die potenziell am nördlichen Gehölzrand vorkommende Haselmaus verliert diesen Lebensraum<br />
nicht, denn er soll nach dem Bebauungsplan-Entwurf erhalten bleiben. Die potenzielle<br />
Fortpflanzungsstätte wird nicht so stark beschädigt, dass sie ihre Funktion verliert.<br />
Potenziell sind Gärten eine für Haselmäuse geeignetere Nachbarschaft als die offene, artenarme<br />
Sportplatzwiese. Eine Verschlechterung der Situation für die Haselmaus tritt demnach<br />
nicht ein.<br />
4 Artenschutzprüfung<br />
Im Abschnitt 5 des Bundesnaturschutzgesetzes sind die Bestimmungen zum Schutz und<br />
zur Pflege wild lebender Tier- und Pflanzenarten festgelegt. Neben dem allgemeinen<br />
Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen (§ 41) sind im § 44 strengere Regeln zum Schutz<br />
besonders und streng geschützter Arten festgelegt.<br />
In diesem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag werden die Bestimmungen des besonderen<br />
Artenschutzes nach § 44 Abs. 1 BNatSchG behandelt.<br />
Ein Bebauungsplan kann selbst nicht gegen die Zugriffsverbote des § 44 BNatSchG verstoßen,<br />
sondern nur dessen Vollzug. Er verstößt jedoch gegen § 1 Abs. 3 BauGB, wenn bei<br />
der Beschlussfassung absehbar die Zugriffsverbote des § 44 unüberwindliche Hindernisse<br />
für die Verwirklichung darstellen. Es ist also festzustellen, ob eventuelle Verletzungen der<br />
Zugriffsverbote überwunden werden können.<br />
4.1 Zu berücksichtigende Arten<br />
Bei der Feststellung der vorkommenden und zu betrachtenden betroffenen Arten wird unterschieden,<br />
ob sie nach europäischem (FFH-RL, VSchRL) oder nur deutschem Recht geschützt<br />
sind. Nach der neuen Fassung des BNatSchG ist klargestellt, dass für nach § 15<br />
BNatSchG zulässige Eingriffe sowie für Vorhaben in Gebieten mit Bebauungsplänen nach<br />
§ 30 BauGB, während der Planaufstellung nach § 33 BauGB und im Innenbereich nach<br />
§ 34 BauGB die artenschutzrechtlichen Verbote nur noch bezogen auf die europäisch geschützten<br />
Arten, also die Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie und die europäischen<br />
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Kap. 4: Artenschutzprüfung<br />
Vogelarten, gelten. Für Arten, die nur nach nationalem Recht (z.B. Bundesartenschutzverordnung)<br />
besonders geschützt sind, gilt der Schutz des § 44 (1) BNatSchG nur für Handlungen<br />
außerhalb von nach § 15 BNatSchG zugelassenen Eingriffen. Eine Verordnung<br />
nach § 54 (1) Nr. 2 BNatSchG, die weitere Arten benennen könnte, wurde bisher nicht erlassen.<br />
Im hier vorliegenden Fall betrifft das Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie (Fledermäuse,<br />
Haselmaus) und alle Vogelarten.<br />
4.1.1 Zu berücksichtigende Lebensstätten von europäischen Vogelarten und der<br />
Haselmaus<br />
Nach § 44 BNatSchG ist es verboten, europäischen Vogelarten nachzustellen, sie zu fangen,<br />
zu verletzen, zu töten, sie erheblich zu stören oder ihre Entwicklungsformen, Fortpflanzungs-<br />
und Ruhestätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.<br />
Der Tatbestand des Tötens, Verletzens oder der Entnahme von Individuen sowie des Störens<br />
wird durch die Wahl des Rodungszeitpunktes von Gehölzen und der Baufeldfreimachung<br />
im Winterhalbjahr vermieden. Es verbleibt in dieser Untersuchung die Frage nach<br />
der Beschädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten.<br />
Fortpflanzungsstätten sind die Nester der Vögel incl. eventueller dauerhafter Bauten, z.B.<br />
Spechthöhlen. Auch die Haselmaus baut in den Gebüschen Nester, die der Jungenaufzucht<br />
oder als Ruhestätten dienen. Für Brutvögel, die sich jedes Jahr einen neuen Nistplatz suchen,<br />
ist das Nest nach dem Ausfliegen der letzten Jungvögel funktionslos geworden und<br />
eine Zerstörung des alten Nestes somit kein Verbotstatbestand. In diesen Fällen ist das gesamte<br />
Brutrevier bzw. Aktionsraum der Haselmaus als relevante Lebensstätte heranzuziehen:<br />
Trotz eventueller Inanspruchnahme eines Brutplatzes (z.B. altes Nest) kann von der<br />
Erhaltung der Brutplatzfunktion im Brutrevier ausgegangen werden, wenn sich innerhalb<br />
des Reviers weitere vergleichbare Brutmöglichkeiten finden, an denen die Brutvögel ihr<br />
neues Nest bauen können. In diesem Fall ist die Gesamtheit der geeigneten Strukturen des<br />
Brutreviers, in dem ein Brutpaar regelmäßig seinen Brutplatz sucht, als relevante Lebensstätte<br />
(Fortpflanzungs- und Ruhestätte) anzusehen. Soweit diese Strukturen ihre Funktionen<br />
für das Brutgeschäft trotz einer teilweisen Inanspruchnahme weiter erfüllen, liegt keine<br />
nach § 44 relevante Beschädigung vor. Vogelfortpflanzungs- und Ruhestätten sind also<br />
dann betroffen, wenn ein ganzes Brutrevier, indem sich regelmäßig genutzte Brutplätze<br />
befinden, seine Funktion als Brutrevier verliert. Das ist z.B. dann der Fall, wenn die Fläche<br />
eines beseitigten Gehölzes ungefähr der halben Größe eines Vogelreviers entspricht.<br />
Zu betrachten ist also, ob Brutreviere von europäischen Vogelarten beseitigt werden. Diese<br />
Frage wird in Kap. 3.2 (S. 13) beantwortet: Es werden zunächst Brutreviere von mit Fortpflanzungsstätten<br />
vorkommenden Arten beseitigt oder zumindest beschädigt. Besonders<br />
betroffen sind die anspruchsvolleren Arten Gartenrotschwanz und Grauschnäpper sowie<br />
Gartengrasmücke und Gelbspötter. Durch die Ausgleichsmaßnahme „Schaffung einer neu-<br />
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Kap. 4: Artenschutzprüfung<br />
en Streuobstwiese“ werden jedoch wieder neue Lebensräume geschaffen, so dass langfristig<br />
die ökologischen Funktionen erhalten bleiben.<br />
Für Haselmäuse gilt sinngemäß das Gleiche: Wenn ein Vorkommensbereich so stark verkleinert<br />
wird, dass die Population vermindert wird, kommt es zur Beschädigung der Fortpflanzungsstätte.<br />
Die potenziellen Lebensräume der Haselmaus werden nicht so beschädigt,<br />
dass die Funktion als Fortpflanzungsstätte verloren geht (Kap. 3.4).<br />
4.1.2 Zu berücksichtigende Lebensstätten von Fledermäusen<br />
Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Fledermäusen sind ihre Quartiere. Die potenziellen<br />
Tagesquartiere von Spalten bewohnenden Arten gelten nach der derzeitigen Diskussion<br />
nicht als zentrale Lebensstätten und damit nicht als Fortpflanzungs- und Ruhestätten im<br />
Sinne des § 44 BNatSchG, denn sie sind i.d.R. so weit verbreitet, dass praktisch immer<br />
ausgewichen werden kann. Durch das Vorhaben gehen potenzielle Fortpflanzungs- und<br />
Ruhestätte von Fledermäusen verloren, wenn die potenziellen Höhlenbäume oder das alte<br />
Bauernhaus beseitigt werden. (Kap. 3.3).<br />
Jagdgebiete gehören nicht zu den in § 44 aufgeführten Lebensstätten, jedoch können sie für<br />
die Erhaltung der ökologischen Funktion der Fortpflanzungsstätten Bedeutung erlangen.<br />
Das trifft dann zu, wenn es sich um besonders herausragende und für das Vorkommen<br />
wichtige limitierende Nahrungsräume handelt. Es gehen keine Nahrungsräume in so bedeutendem<br />
Umfang verloren, dass es zum Funktionsverlust eventuell vorhandener, benachbarter<br />
Fortpflanzungsstätten kommt.<br />
4.2 Prüfung des Eintretens der Verbote nach § 44<br />
Die zutreffenden Sachverhalte werden dem Wortlaut des § 44 (1) BNatSchG stichwortartig<br />
gegenübergestellt.<br />
Nach § 44 Abs. 1 BNatSchG ist es verboten (Zugriffsverbote)<br />
1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen,<br />
zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen,<br />
zu beschädigen oder zu zerstören,<br />
a. Dieses Verbot wird im Hinblick auf Vögel und Fledermäuse nicht verletzt,<br />
wenn die Arbeiten zur Baufeldräumung nach bzw. vor der Brutzeit der Vögel<br />
beginnen. Auch die Fällung der Gehölze wird außerhalb der Brutzeit der<br />
Vögel (15.März – 30. September) beginnen (allgemein gültige Regelung §<br />
27a LNatSchG). Das Verbot wird also nicht verletzt. Im Hinblick auf die<br />
Haselmaus ist die Tötung von Individuen zu jeder Jahreszeit unvermeidlich,<br />
wenn in den Lebensraum, den Saum im Norden eingegriffen würde, was jedoch<br />
nicht vorgesehen ist. Hier könnte durch Abfangaktionen eine Minderungsmaßnahme<br />
ergriffen werden.<br />
Bei einem Abriss des alten Bauernhauses im Südwesten können Fledermäu-<br />
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Kap. 4: Artenschutzprüfung<br />
se in ihren Quartieren getötet werden. Vor einem Abriss muss daher dieser<br />
Sachverhalt überprüft und ggf. geeignete Maßnahmen ergriffen werden.<br />
2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten<br />
während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten<br />
erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch<br />
die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert,<br />
b. Dieses Verbot wird nicht verletzt, da die Arbeiten zur Baufeldräumung (z.B.<br />
Rodung von Gehölzen) vor der Brutzeit der Vögel beginnen. Der Baubetrieb<br />
führt nicht zu erheblichen Störungen der umgebenden Tierwelt, da alle in<br />
der Umgebung potenziell vorkommenden Arten im Siedlungsbereich vorkommen<br />
und damit nicht besonders störanfällig sind oder ihr Erhaltungszustand<br />
gut bleibt (Kap. 3.2).<br />
3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten<br />
Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,<br />
c. Fortpflanzungsstätten von brütenden Vögeln werden zunächst so beschädigt,<br />
dass die ökologischen Funktionen nicht mehr erfüllt werden. Mit Hilfe<br />
einer Ausgleichsmaßnahme (Streuobstwiese) bleiben die ökologischen<br />
Funktionen der Fortpflanzungsstätten jedoch langfristig erhalten (Kap. 3.2).<br />
Potenzielle Lebensstätten von Fledermäusen werden zerstört, wenn die entsprechenden<br />
Bäume gefällt werden oder das alte Bauernhaus abgerissen<br />
wird. Mit der Bereitstellung künstlicher Quartiere können jedoch die ökologischen<br />
Funktionen der Fortpflanzungs- und Ruhestätten erhalten bleiben<br />
(Kap. 3.3). Potenzielle Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Haselmaus<br />
werden nicht zerstört (Kap. 3.4)<br />
4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen<br />
aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu<br />
zerstören.<br />
d. keine Pflanzenarten des Anhangs IV vorhanden (Kap. 2.5).<br />
Bei einer Verwirklichung des Bebauungsplanes kommt es demnach zunächst zum Eintreten<br />
eines Verbotes nach § 44 (1) BNatSchG. Damit würde zur Verwirklichung des Vorhabens<br />
voraussichtlich eine Ausnahme nach § 45 (7) BNatSchG erforderlich.<br />
Eine Ausnahme gemäß § 45 (7) BNatSchG von den Verbotstatbeständen des § 44 (1)<br />
BNatSchG wird dennoch nicht erforderlich, da durch Ausgleichsmaßnahmen sichergestellt<br />
werden kann, dass die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten<br />
kontinuierlich erhalten bleiben. Entsprechend ihrer Zielsetzung werden diese Maßnahmen<br />
als CEF-Maßnahmen 1 (Continuous Ecological Functionality) bezeichnet. Sie sind in<br />
der Regel zeitlich vorgezogen zu realisieren, um zum Zeitpunkt der Beeinträchtigung wirksam<br />
sein zu können. Bei nicht gefährdeten Arten, wie hier vorliegend, kann ein zeitlich vo-<br />
1 CEF = vor Beginn des Verlustes wirksame Ausgleichsmaßnahme (continuous ecological functionality: Artenschutzrechtliche<br />
Ausgleichsmaßnahme oder FCS = Maßnahmen zur Sicherung des Erhaltungszustandes<br />
(favourable conservation status), die erst nach dem Verlust wirksam werden.<br />
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Kap. 4: Artenschutzprüfung<br />
rübergehender Verlust der Funktionen der betroffenen Lebensstätte hingenommen werden,<br />
wenn langfristig keine Verschlechterung der Gesamtsituation im räumlichen Zusammenhang<br />
damit verbunden ist (LBV-SH 2012). Der Ausgleich muss also im hier vorliegenden<br />
Fall nicht vorgezogen verwirklicht werden. Er wäre dann einer typischen Ausgleichsmaßnahme<br />
vergleichbar (Artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme).<br />
Mit der Schaffung einer neuen Streuobstwiese im Verhältnis 1:2 werden die ökologischen<br />
Funktionen der Vögel und gleichzeitig der Jagdgebiete von Fledermäusen zu erhalten. Nötig<br />
sind ferner die Bereitstellung von künstlichen Nisthilfen für die Höhlen- und Nischenbrüterarten<br />
Gartenrotschwanz und Grauschnäpper in neu begründeten Gehölzen, denn hier<br />
bilden sich solche Strukturen erst in Jahrzehnten.<br />
Mit der Bereitstellung von künstlichen Quartieren können im Fall der Beseitigung der potenziellen<br />
Höhlenbäume und des alten Bauernhauses im Sinne einer CEF-Maßnahme Ersatz-Lebensstätten<br />
installiert werden. Der Ersatz für die Baumquartiere kann durch nistkastenartige<br />
Produkte der Spezialfirmen geleistet werden. Im Falle des Bauernhauses wäre es<br />
sinnvoll, zuvor mit einer gezielten Untersuchung festzustellen, welche Arten vorkommen,<br />
um dann gezielte Maßnahmen festlegen zu können (Ersatzquartiere ebenfalls in Bäumen<br />
oder besser in Gebäuden). Ansonsten müssten zusätzlich Ersatzquartiere für Gebäude bewohnende<br />
Arten geschaffen werden.<br />
Die Ausgleichsmaßnahmen sind grundsätzlich möglich und somit stehen dem Bebauungsplan<br />
keine unüberwindlichen artenschutzrechtlichen Hindernisse entgegen.<br />
4.3 Vermeidungsmaßnahmen und Anregungen für Kompensationsmaßnahmen<br />
Es ergeben sich somit aufgrund der Prüfung des Eintretens der Verbote nach § 44<br />
BNatSchG folgende notwendige Maßnahmen:<br />
− Keine Rodung von Gehölzen und Beginn der Bauarbeiten in der Brutzeit (15. März bis<br />
September - allgemein gültige Regelung § 27a LNatSchG).<br />
− Überprüfen des alten Bauernhauses auf Fledermausbesatz vor Abriss und ggf. Durchführung<br />
von Rettungs- oder Minderungsmaßnahmen.<br />
− Schaffung neuer Säume oder Knicks, parkartiger Flächen (z.B. Streuobstwiesen) oder<br />
Gestaltung strukturreicher Waldsäume an bisher bestehenden Forsten (0,5 ha). Möglich<br />
wäre auch die Beteiligung an einer Neuwaldbegründung oder an einem ökologischen<br />
Waldumbau.<br />
− Installation von Nisthöhlen für Gartenrotschwanz und Grauschnäpper in benachbarten<br />
Gehölzen oder (Wirtschafts-) Wäldern, der neu angelegten Streuobstwiese oder in verbleibenden<br />
Gehölzen (private Grünanlage) (vgl. Hinweise Kap. 6).<br />
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Kap. 5: Zusammenfassung<br />
− Bereitstellung von künstlichen Fledermausquartieren. Je Höhlenbaum (Abbildung 3)<br />
ein Quartier. Bei Abriss des alten Bauernhauses sind größere Ersatzquartiere vorzusehen<br />
(vgl. Hinweise Kap. 6).<br />
5 Zusammenfassung<br />
Im Zuge einer Bebauungsplanaufstellung soll ein Gelände in Großensee großenteils überbaut<br />
werden. Eine Potenzialanalyse ergibt das potenzielle Vorkommen von 26 Brutvogelarten<br />
(Tabelle 2). Fledermäuse haben potenziell Quartiere im Untersuchungsgebiet, (Kap.<br />
2.2.3.3). Außerdem ist mit dem Vorkommen der Haselmaus zu rechnen (Kap. 2.3) .<br />
Für die Arten, die nach den europäischen Richtlinien (FFH-RL, Anh. IV [Fledermäuse, Haselmaus]<br />
und europ. Vogelarten) geschützt sind, wird eine artenschutzrechtliche Betrachtung<br />
vorgenommen.<br />
Von den im Untersuchungsgebiet vorkommenden Brutvogelarten sind einige vom Verlust<br />
ganzer Brutreviere und damit einer Zerstörung oder zumindest Beschädigung ihrer Fortpflanzungsstätte<br />
im Sinne des § 44 BNatSchG durch das Vorhaben betroffen. Mit Ausgleichsmaßnahmen<br />
können die ökologischen Funktionen erhalten bleiben, so dass die<br />
Notwendigkeit einer Ausnahme nach § 45 BNatSchG vermieden werden kann (Kap. 3.2).<br />
Bei potenziell vorhandenen Fledermäusen sind potenzielle Fortpflanzungs- und Ruhestätten<br />
betroffen, wenn die in Frage kommenden Bäume und ein altes Bauernhaus beseitigt<br />
werden. Mit künstlichen Quartieren können die ökologischen Funktionen jedoch erhalten<br />
bleiben (Kap. 3.3).<br />
Die Haselmaus verliert ihren potenziellen Lebensraum und damit ihre Fortpflanzungs- und<br />
Ruhestätte im Untersuchungsgebiet nicht (Kap. 3.4).<br />
Der Bebauungsplan stößt nicht auf unüberwindliche artenschutzrechtliche Hindernisse.<br />
6 Beispiele für geeignete Nisthilfen<br />
Für Gartenrotschwanz und Grauschnäpper:<br />
Firma Hasselfeldt http://www.hasselfeldt-naturschutz.de/: Nisthöhle U-Oval 30/45 oder<br />
Nischenbrüterhöhle NBH (3 Stück)<br />
Firma Schwegler http://www.schwegler-natur.de/: Nischenbrüterhöhle Typ 1N oder Nisthöhle<br />
2GR-oval (nicht Dreiloch).<br />
Für Fledermäuse in Baumhöhlen:<br />
Firma Hasselfeldt: Fledermaushöhle FLH<br />
Firma Schwegler: Fledermaushöhle 2F, 2FN oder 1FS.<br />
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Für Fledermäuse im Bauernhaus:<br />
Firma Hasselfeldt: Je nach Möglichkeit Einbausteine<br />
Kap. 7: Literatur<br />
Firma Schwegler: Überwinterungshöhle 1FW, Fassadenquartier 1WQ oder Einbauquartier<br />
1WI.<br />
7 Literatur<br />
BAUER, H.-G. & P. BERTHOLD (1996): Die Brutvögel Mitteleuropas – Bestand und Gefährdung.<br />
Wiesbaden, 715 S.<br />
BERNDT, R.K., B. KOOP & B. STRUWE-JUHL (2003): Vogelwelt Schleswig-Holsteins, Band<br />
5: die Brutvögel Schleswig-Holsteins - Bestand und Verbreitung. 2. Aufl. Ornithologische<br />
Arbeitsgemeinschaft für Schleswig-Holstein und Hamburg e.V. (Hrsg.), Karl<br />
Wachholtz Verlag, Neumünster.<br />
BORKENHAGEN, P. ( 2001): Die Säugetiere Schleswig-Holsteins – Rote Liste. - Landesamt<br />
für Natur und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (Hrsg.), 60 S., Flintbek.<br />
BORKENHAGEN, P. (2011): Die Säugetiere Schleswig-Holsteins. Husum, 664 S.<br />
JUŠKAITIS, R. & S. BÜCHNER (2010): Die Haselmaus. Neue Brehm Bücherei 670. Hohenwarsleben<br />
182 S.<br />
KNIEF, W., R.K. BERNDT, B. HÄLTERLEIN, K. JEROMIN, J.J. KIECKBUSCH, B. KOOP (2010):<br />
Die Brutvögel Schleswig-Holsteins. Rote Liste. Flintbek, 118 S.<br />
LBV-SH, Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Amt für Planfeststellung<br />
Energie (2012): Beachtung des Artenschutzrechtes bei der Planfeststellung.<br />
MEINIG, H, P. BOYE & R. HUTTERER (2009): Rote Liste und Gesamtartenliste der Säugetiere<br />
(Mammalia) Deutschlands, Bearbeitungsstand Oktober 2008. – Naturschutz und Biologische<br />
Vielfalt 70 (1):115-153<br />
MEINIG, H., P. BOYE & S. BÜCHNER (2004): Muscardinus avellanarius. In: PETERSEN, B.,<br />
G. ELLWANGER, R. BLESS, P. BOYE, E. SCHRÖDER & A. SSYMANK (2004): Das europäische<br />
Schutzgebietssystem Natura 2000 – Ökologie und Verbreitung von Arten der FFH-<br />
Richtlinie in Deutschland. Bd. 2 – Wirbeltiere. Schriftenreihe für Landschaftspflege und<br />
Naturschutz 69/2:453-457<br />
MITSCHKE, A. (2009): Wo sind all die Haussperlinge geblieben? – 25 Jahre Stadtkorridorkartierung<br />
in Hamburg. Hamburger avifaunistische Beiträge 36:147-196<br />
MITSCHKE, A. (2012): Atlas der Brutvögel in Hamburg und Umgebung. Hamburger<br />
avifaunistische Beiträge 39:5-228<br />
MLUR (2008) Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes<br />
Schleswig-Holstein (2008): Artenhilfsprogramm Schleswig-Holstein 2008. Kiel, 36 S.<br />
PETERSEN, B., G. ELLWANGER, G. BIEWALD, U. HAUKE, G. LUDWIG, P. PRETSCHER, E.<br />
SCHRÖDER & A. SSYMANK (2003): Das europäische Schutzgebietssystem Natura 2000 –<br />
Dipl.-Biol. Karsten Lutz, Bebelallee 55d , 22297 Hamburg, Tel.: 040 / 540 76 11 21
Dipl.-Biol. Karsten Lutz – Artenschutzfachliche Untersuchung Großensee B-Plan 18<br />
Kap. 7: Literatur<br />
Ökologie und Verbreitung von Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland. Bd. 1 – Pflanzen<br />
und Wirbellose. Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz 69/1:1-743<br />
PETERSEN, B., G. ELLWANGER, R. BLESS, P. BOYE, E. SCHRÖDER & A. SSYMANK (2004):<br />
Das europäische Schutzgebietssystem Natura 2000 – Ökologie und Verbreitung von Arten<br />
der FFH-Richtlinie in Deutschland. Bd. 2 – Wirbeltiere. Schriftenreihe für Landschaftspflege<br />
und Naturschutz 69/2:1-693<br />
SÜDBECK, P., H.- G. BAUER, M. BOSCHERT, P. BOYE & W. KNIEF (2007): Rote Liste der<br />
Brutvögel Deutschlands. Berichte zum Vogelschutz 44:23-81<br />
Dipl.-Biol. Karsten Lutz, Bebelallee 55d , 22297 Hamburg, Tel.: 040 / 540 76 11 22
Dipl.-Biol. Karsten Lutz – Artenschutzfachliche Untersuchung Großensee B-Plan 18<br />
8 Artenschutztabelle (europäisch geschützte Arten)<br />
Art / Artengruppe Schutzstatus Verbotstatbestand<br />
BNatSchG<br />
Fledermäuse Anhang IV,<br />
streng geschützt<br />
Vogelarten der Tabelle<br />
2<br />
Zusätzlich Gartenrotschwanz,Grauschnäpper<br />
europäische<br />
Vogelarten<br />
europäische<br />
Vogelarten,<br />
Tötung bei Abriss des<br />
Bauernhauses<br />
Verlust von Fortpflanzungs-<br />
und Ruhestätte<br />
(Kap. 3.3)<br />
Verlust von Brut- und<br />
Nahrungshabitat. (Kap.<br />
3.2)<br />
Verlust von Brut- und<br />
Nahrungshabitat. (Kap.<br />
3.2)<br />
Vermeidungs- / Ausgleichsmaßnahme<br />
Überprüfung vor Abriss und<br />
Durchführung spezieller Maßnahmen<br />
je nach angetroffener<br />
Situation<br />
Installation künstlicher Quartiere<br />
Schaffung neuer Säume oder<br />
Knicks (Streuobstwiese)<br />
Bereitstellung künstlicher Nisthöhlen<br />
Kap. 8: Artenschutztabelle (europäisch geschützte Arten)<br />
Rechtsfolge<br />
Verbotstatbestand nicht verletzt,<br />
wenn Vermeidungs- oder Ausgleichsmaßnahmen<br />
ergriffen werden<br />
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