Begründung - Planlabor Stolzenberg
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Gemeinde Wentorf A.S.<br />
Kreis Herzogtum Lauenburg<br />
Flächennutzungsplan, 4. Änderung<br />
Gebiet: Teilgebiet 1: Südlich Sparrbucht, westlich Wanderweg<br />
Teilgebiet 2: Nordwestlich Schüttenmoor<br />
<strong>Begründung</strong> mit Umweltbericht<br />
Planstand: Auslegungsexemplar gem. § 4 a (3) BauGB<br />
Planverfasser:<br />
<strong>Planlabor</strong> <strong>Stolzenberg</strong><br />
Architektur * Städtebau * Umweltplanung<br />
Diplomingenieur Detlev <strong>Stolzenberg</strong><br />
Freier Architekt und Stadtplaner<br />
St. Jürgen-Ring 34 * 23564 Lübeck<br />
Telefon 0451-550 95 * Fax 550 96<br />
eMail stolzenberg@planlabor.de<br />
www.planlabor.de
Gemeinde Wentorf A.S. Flächennutzungsplan, 4. Änderung<br />
___________________________________________________________________________________________<br />
Inhaltsverzeichnis:<br />
1. Planungsgrundlagen .......................................................................................................3<br />
2<br />
1.1. Planungsanlass und Planungsziele ............................................................................3<br />
1.2. Übergeordnete Planungsvorgaben ......................................................................... 3<br />
1.3. Plangebiet...................................................................................................................... 4<br />
2. Umweltbericht................................................................................................................... 5<br />
2.1. Einleitung........................................................................................................................ 5<br />
2.1.1. Inhalte und Ziele des Bauleitplans .....................................................................5<br />
2.1.2. Prüfung der betroffenen Belange .....................................................................5<br />
2.1.3. Für die Planung bedeutsame Fachgesetze und Fachpläne .....................10<br />
2.2. Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen mit<br />
zusätzlichen Angaben ...............................................................................................11<br />
2.2.1. Die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das<br />
Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die<br />
biologische Vielfalt (Belang a))........................................................................11<br />
2.3. Zusammenfassung......................................................................................................14<br />
3. Alternative Planungsüberlegungen............................................................................14<br />
4. Planvorstellungen und wesentliche Auswirkungen der Planung ..........................21<br />
5. Planinhalt .........................................................................................................................21<br />
6. Immissionen .....................................................................................................................21<br />
7. Denkmalpflege...............................................................................................................22<br />
8. Ver- und Entsorgung ......................................................................................................22<br />
9. Naturschutz und Landschaftspflege ..........................................................................23<br />
10. Billigung der <strong>Begründung</strong> .............................................................................................24<br />
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Flächennutzungsplan, 4. Änderung Gemeinde Wentorf A.S.<br />
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1. Planungsgrundlagen<br />
1.1. Planungsanlass und Planungsziele<br />
In der Gemeinde Wentorf A.S. besteht örtlicher Baulandbedarf, dem die Gemeinde<br />
mit der Ausweisung von zwei Baugebieten für eine kleinteilige Bebauung entsprechen<br />
möchte. Die grundsätzliche Eignung des Teilgebietes 1 für eine Wohnbebauung<br />
ist im Landschaftsplan bestätigt worden, wobei die Erschließung und die Belange<br />
des Landschaftsbildes zu berücksichtigen sind. Die Fläche kann über die angrenzende<br />
landwirtschaftliche Zuwegung an die Straße Sparrbucht (L 200) angebunden<br />
werden. Durch die Entwicklung des Teilgebietes 2 soll die Bebauung im südlichen<br />
Bereich der Ortslage städtebaulich arrondiert werden. Die als Wohnstraße mit Verund<br />
Entsorgungsleitungen ausgebaute Straße Schüttenmoor ist bisher nur einseitig<br />
bebaut. Es ist vorgesehen, die vorhandene Erschließung besser zu nutzen und auch<br />
die nordwestliche Straßenseite einer Bebauung zuzuführen.<br />
Der gültige Flächennutzungsplan der Gemeinde Wentorf A.S. stellt die beiden Teilgebiete<br />
als Fläche für die Landwirtschaft dar. Mit der Aufstellung der 4. Änderung<br />
des Flächennutzungsplans sollen nun die planungsrechtlichen Voraussetzungen für<br />
die Ausweisung von Wohnbaugrundstücken geschaffen werden. Die konkrete Festsetzung<br />
städtebaulicher Regelungen erfolgt auf der nachfolgenden Ebene der verbindlichen<br />
Bauleitplanung.<br />
1.2. Übergeordnete Planungsvorgaben<br />
Im Landesentwicklungsplan (2010) ist Wentorf A.S. dem ländlichen Raum am Rand<br />
des Ordnungsraumes um Hamburg zugeordnet. Die ländlichen Räume sollen als eigenständige,<br />
gleichwertige und zukunftsfähige Lebensräume gestärkt werden. Die<br />
Handlungsstrategien sollen unter anderem helfen, die Wohnqualität und das Wohnumfeld<br />
zu sichern und junge Familien die hier aufwachsen an den ländlichen Raum<br />
zu binden. Ausgehend vom örtlichen Bedarf, können in den ländlichen Räumen in<br />
Gemeinden, die keine Schwerpunkte sind, im Zeitraum 2010 bis 2025 bezogen auf<br />
ihren Wohnungsbestand am 31.12.2009 neue Wohnungen im Umfang von bis zu 10<br />
Prozent gebaut werden. Nach Auskunft des Statistikamtes Nord kann für Wentorf A.S.<br />
ein Bestand von 253 Wohneinheiten zugrunde gelegt werden. Daraus leitet sich für<br />
die Gemeinde ein Entwicklungsspielraum von bis zu 25 zusätzlichen Wohneinheiten<br />
ab. Im Landesentwicklungsplan ist darüber hinaus südlich der Ortschaft ein Vorbehaltsraum<br />
für Natur und Landschaft ausgewiesen, der jedoch die ausgewählten Teilgebiete<br />
nicht betrifft. In den ausgewiesenen Teilgebieten werden rd. 20 Grundstücke<br />
für Einzelhäuser entstehen. Unter Berücksichtigung der ermittelten Innenentwicklungspotentiale<br />
wird davon ausgegangen, dass der zugestandene Entwicklungsrahmen<br />
bis zum Jahr 2025 nicht überschritten wird.<br />
Nach dem Regionalplan für den Planungsraum I von 1998 liegt Wentorf A.S. im ländlichen<br />
Raum. Die Gemeinde befindet sich in einem Gebiet mit besonderer Bedeutung<br />
für den Grundwasserschutz, welches zur künftigen Sicherung der Trinkwasserver-<br />
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Gemeinde Wentorf A.S. Flächennutzungsplan, 4. Änderung<br />
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sorgung sowie der nachhaltigen Sicherung des Wasserhaushaltes ausgewiesen wurde.<br />
Bei der Abwägung mit anderen Nutzungsansprüchen kommt dem Gesichtspunkt<br />
des vorsorgenden Grundwasserschutzes besonderes Gewicht zu. Die Landesstraße<br />
(L 200) ist als überregionale Straßenverbindung gekennzeichnet. Südwestlich der<br />
Ortslage ist der Bereich des Schönberger Forsts als regionaler Grünzug dargestellt.<br />
Östlich der Ortslage befindet sich mit dem Sirksfelder Zuschlag, ein Forst, der als Gebiet<br />
mit besonderer Bedeutung für Natur und Landschaft dargestellt wird.<br />
Im Landschaftsprogramm von 1998 liegt Wentorf A.S. in einem Gebiet mit besonderer<br />
Bedeutung für die Bewahrung der Landschaft, ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit<br />
sowie als Erholungsraum. Die Gemeinde liegt innerhalb eines Wasserschongebietes.<br />
Südöstlich der Ortslage ist im Bereich des Sirksfelder Zuschlags ein kleinflächiges<br />
Gebiet symbolisch dargestellt, das die Voraussetzung einer Unterschutzstellung in<br />
Form eines Naturschutzgebietes erfüllt.<br />
Der Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum I von 1998 konkretisiert die Darstellung<br />
des Wasserschongebietes. Hier soll zu einem noch unbestimmten Zeitraum<br />
ein Wasserschutzgebiet festgesetzt werden. Für Einzelmaßnahmen in diesen Bereich<br />
gilt bis dahin, dass geprüft werden muss, ob die geplante Maßnahme dem Grundwasserschutz<br />
zuwiderläuft oder welche Bestimmungen zum Schutz des Grundwassers<br />
getroffen werden müssen. Eine Nebenverbundachse des landesweiten Schutzgebiets-<br />
und Biotopverbundsystems quert den Ort in Ost-West-Richtung nördlich Schüttenmoor<br />
in unmittelbarer Nähe zum Teilgebiet 2 (Nördlich Schüttenmoor). Im Bereich<br />
nördlich Smädstrat und an der L 200 östlich der Ortslage sind archäologische Denkmale<br />
verzeichnet. Gebiete mit besonderer ökologischer Funktion liegen östlich (Sirksfelder<br />
Zuschlag) und westlich (Forst Schönberger Zuschlag) der Ortschaft.<br />
Im Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1999 sind die Teilgebiete bislang als Flächen<br />
für die Landwirtschaft dargestellt. Für beide Teilgebiete wird eine direkte Lage an<br />
überörtlichen Rad-, Reit- und Wanderwegen dargestellt, die von der Ortslage ausgehend<br />
in die angrenzenden Forste (Schönberger Zuschlag, Sirksfelder Zuschlag)<br />
führen.<br />
Im Landschaftsplan ist das Teilgebiet 1 (südlich Sparrbucht, westlich Feldzufahrt/<br />
Wanderweg) zurzeit als Weidefläche bezeichnet, mit dem Entwicklungsziel Gemischte<br />
Baufläche (Priorität 3). Als Abgrenzung der Baufläche zur freien Landschaft ist ein<br />
Knick vorgesehen. Für das Teilgebiet 2 (nördlich Schüttenmoor), welches als Ackerfläche<br />
genutzt und teilweise von Knicks begrenzt wird, sind keine Entwicklungsziele<br />
genannt.<br />
1.3. Plangebiet<br />
Das Teilgebiet 1 liegt im nördlichen Teil der Ortslage, südlich der Straße Sparrbucht<br />
(L 200) und westlich des in Richtung Forst (Sirksfelder Zuschlag) führenden, landwirt-<br />
4<br />
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Flächennutzungsplan, 4. Änderung Gemeinde Wentorf A.S.<br />
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schaftlichen Zuwegung. Die Fläche wird intensiv als Weidefläche mit Offenstallanlage<br />
genutzt. Das Teilgebiet hat eine Größe von rd. 1,0 ha.<br />
Das Teilgebiet 2 liegt im südlichen Teil der Ortslage, westlich der Straße Schüttenmoor.<br />
Die Fläche wird intensiv als Acker bewirtschaftet. Die Straße Schüttenmoor<br />
sowie die südwestlich das Plangebiet begrenzende Nebenstraße werden im Bereich<br />
des Teilgebiets von Knicks begleitet. Das Teilgebiet 2 hat eine Größe von rd. 0,9 ha.<br />
2. Umweltbericht<br />
Zur Wahrung der Belange des Umweltschutzes gem. §§ 1 (6) Nr. 7, 1a BauGB wird<br />
eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen<br />
ermittelt werden. Der Umfang und Detaillierungsgrad der Untersuchungen<br />
wird durch die Gemeinde festgelegt. Es erfolgte eine frühzeitige Abstimmung<br />
mit den entsprechenden Fachbehörden im Rahmen der Beteiligung nach § 4<br />
(1) BauGB, insbesondere zur Abgleichung der Erfordernisse hinsichtlich des Untersuchungsrahmens.<br />
In der Umweltprüfung betrachtet werden die durch die Planung zu<br />
erwartenden Auswirkungen auf das Gebiet und die Umgebung. Seitens der Fachbehörden<br />
wurden Anregungen zur Landschaftspflege, zu Immissionen und zum Denkmalschutz<br />
vorgebracht.<br />
2.1. Einleitung<br />
2.1.1. Inhalte und Ziele des Bauleitplans<br />
Die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes wird aufgestellt, um Siedlungsentwicklungsflächen<br />
für den örtlichen Bedarf der nächsten Jahre auszuweisen. Insgesamt<br />
wird für 1,9 ha die Darstellung Fläche für die Landwirtschaft in Baufläche geändert.<br />
Insgesamt entstehen so ca. 20 Baugrundstücke (nähere Ausführungen<br />
s. <strong>Begründung</strong> Ziffer 1.1. und Ziffer 4.).<br />
2.1.2. Prüfung der betroffenen Belange<br />
Die Prüfung der betroffenen Belange erfolgt anhand der Vorgaben des § 1 (6)<br />
Nr. 7 BauGB. Die Bauleitplanung ist eine Angebotsplanung, so dass objektbezogene<br />
Angaben insbesondere zum Umgang mit Emissionen, Energie, Abwässern und Abfällen<br />
in der Regel beim Aufstellungsverfahren nicht vorliegen. Die Umweltprüfung kann<br />
zu diesen Belangen daher nur allgemeine Aussagen treffen.<br />
a) Die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge<br />
zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt<br />
Erheblich betroffen, da Eingriffe nach § 14 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)<br />
vorbereitet sowie die in § 2 Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) genannten Funk-<br />
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Gemeinde Wentorf A.S. Flächennutzungsplan, 4. Änderung<br />
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tionen des Bodens berührt werden. Die Artenschutzbelange des § 44 BNatSchG können<br />
berührt werden.<br />
b) Die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher<br />
Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des BNatSchG<br />
Östlich der Ortslage von Wentorf A.S befindet sich ein Teilgebiet des EU-<br />
Vogelschutzgebietes DE 2328-491 „Waldgebiete in Lauenburg“. Es handelt sich hierbei<br />
um den Sirksfelder Zuschlag, der aufgrund seines hohen Laubbaumanteils und<br />
der z.T. sehr feuchten oder nassen Bereiche mit Brutvorkommen mehrerer nach Anhang<br />
I der EU-Vogelschutzrichtlinie geschützte Vogelarten ornithologisch von besonderer<br />
Bedeutung ist.<br />
In den geschützten Waldbestand wird durch die Planung nicht eingegriffen. Die<br />
Größe der geplanten Wohnbauflächen führt zu keiner signifikanten Erhöhung der im<br />
Umfeld des Waldgebietes lebenden Bevölkerung, so dass auch nicht mit erheblich<br />
ansteigenden Störungen durch Spaziergänger zu rechnen ist. Eine Gefährdung der<br />
Brutgebiete geschützter Vogelarten ist nicht zu erwarten. Die Erhaltungsziele des europäischen<br />
Schutzgebietes werden nicht berührt.<br />
c) Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie<br />
die Bevölkerung insgesamt<br />
Innerhalb der Ortslage von Wentorf A.S. befinden sich sechs landwirtschaftliche Betriebe.<br />
Von den Betrieben gehen insbesondere Geruchsemissionen aus, die zu Konfliktsituationen<br />
zwischen den Betriebsstandorten und angrenzenden Wohnnutzungen<br />
führen können. Von der Landwirtschaftskammer wurden die landwirtschaftlichen<br />
Betriebsstandorte und die jeweiligen Betriebsschwerpunkte benannt; sie werden in<br />
der folgenden Abbildung wiedergegeben. Zur Vermeidung von Konflikten zwischen<br />
den Betrieben und einer Wohnnutzung sind Abstandsregelungen zwischen den unterschiedlichen<br />
Nutzungsansprüchen einzuhalten, die nach den Vorgaben der Landesregierung<br />
und den technischen Regelwerken zu ermitteln sind. Auf die Darstellung<br />
von Immissionsradien wird verzichtet, da nur eine Einzelbeurteilung verlässliche<br />
Informationen zur Geruchsbelastung geben kann.<br />
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Flächennutzungsplan, 4. Änderung Gemeinde Wentorf A.S.<br />
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Landwirtschaftliche Betriebsstandorte (eigene Darstellung, ohne Maßstab)<br />
Die Pferdehaltungsanlage östlich der Dörpstrat, südlich Sparrbucht befindet sich im<br />
Norden des Teilgebietes 1 in einer Entfernung von 30 m. Wohnbebauung grenzt direkt<br />
an den Betrieb. Aufgrund der geringen Dimensionierung der Pferdehaltung, der<br />
dorftypischen Nutzung und des gegebenen Abstands wird nicht von einer Erheblichkeit<br />
der Emissionen ausgegangen.<br />
Die Rinderhaltung/ Biogasanlage am südlichen Ortsausgang befindet sich rund 200<br />
m südöstlich des Teilgebietes 2. Bedingt durch die differierende Belästigungswirkung<br />
von Gerüchen aus einer Tierhaltung haben das MLUR und das Innenministerium in<br />
einem gemeinsamen Erlass vom 04.09.2009 unterschiedliche Faktoren zur Bewertung<br />
der tierartspezifischen Geruchsqualität in Schleswig-Holstein vorgeschrieben. Nach<br />
dem Erlass ist die Rinderhaltung als im Vergleich insbesondere mit Schweine- und<br />
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Geflügelhaltung am wenigsten belastende Art der Tierhaltung ausgewiesen worden.<br />
Aufgrund der gegebenen Abstände zum landwirtschaftlichen Betrieb, der Tierhaltungsart<br />
sowie der zu berücksichtigenden bereits bestehenden, näher am Emissionsort<br />
liegenden Bebauung auf der gegenüberliegenden Straßenseite wird nicht von<br />
einer Erheblichkeit der Emissionen ausgegangen.<br />
Nordwestlich des Teilgebietes 2 befinden sich Klärteiche. Da hier jedoch keine<br />
Schlammlagerung erfolgt und die Behälter dauerhaft belüftet werden, gehen von<br />
der Anlage keine nennenswerten Emissionen aus, die das Plangebiet berühren. Erheblichkeiten<br />
resultieren hieraus nicht.<br />
Aus einer ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Nutzung resultierende Emissionen<br />
(Lärm, Staub, Gerüche) der benachbarten landwirtschaftlichen Nutzflächen können<br />
zeitlich begrenzt auf das Plangebiet einwirken.<br />
Das Teilgebiet 1 ist zu den klassifizierten Straßen L 200 und K 45 durch bestehende<br />
Bebauung abgeschirmt. Für die städtebauliche Planung ist die DIN 18005 „Schallschutz<br />
im Städtebau“ anzuwenden. Bei den in einem Beiblatt der DIN angegebenen<br />
Orientierungswerten handelt es sich um erwünschte Zielvorstellungen für die städtebauliche<br />
Planung, jedoch keine Grenzwerte. Die durch Straßenlärm zu erwartenden<br />
Schallimmissionen können dabei durch das Ablesen entsprechender Diagramme<br />
abgeschätzt werden. Für die vorliegende Bauleitplanung wurden dabei Angaben<br />
des Landesbetriebs Straßenbau und Verkehr angesetzt. Danach wird für die nächstgelegene<br />
Zählstelle der L 200 am nördlichen Ortseingang von Sirksfelde für das Jahr<br />
2005 eine durchschnittliche mittlere Verkehrsmenge von rd. 2.200 Kfz/24 h angegeben.<br />
Bei einem Prognosezuschlag von 1 % pro Jahr ergeben sich gegenwärtig rd.<br />
2.300 Kfz/24 h. Für die L 200, im nördlich des Teilgebiets 1 gelegenen Bereich innerörtliche<br />
Straße (Asphaltbeton) mit einer zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von 50<br />
km/h, ergibt sich in 50 m Entfernung zur Straßenmitte für einen in 2 m Höhe liegenden<br />
Immissionspunkt tagsüber ein Wert von rd. 52 dB(A) und nachts von rd. 42 dB(A). Die<br />
zulässigen Orientierungswerte für Allgemeine Wohngebiete betragen nach der DIN<br />
18005 tags 55 dB und nachts 45 dB. Es ist demnach aufgrund der Entfernung der<br />
möglichen Bebauung sowohl tagsüber als auch nachts keine Überschreitung der<br />
Orientierungswerte zu erwarten.<br />
d) Umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter<br />
Die Planung initiiert Auswirkungen auf den Wert der Sachgüter (Wertsteigerung der<br />
betroffenen Grundstücke, Veränderung der Situation für angrenzende Grundstücke);<br />
bei Einhaltung der Grenzabstände der LBO wird nicht von einer Erheblichkeit ausgegangen.<br />
In nächster Nähe zu den beiden Teilgebieten befinden sich einfache Kulturdenkmale<br />
gem. § 1 DSchG: Nördlich des Teilgebietes 1 befindet sich an der Sparrbucht 1 eine<br />
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ehemalige Hofanlage. Es handelt sich um ein eingeschossiges Gebäude mit quer<br />
angebautem Wirtschaftsteil. Die Backseinfassade des Wohnteils ist mit Lisenen, Fries<br />
und Abtreppungen im Giebel gestaltet. Das Dach ist mit roter S-Pfanne eingedeckt.<br />
Fenster und Türen sind zum Teil im Original erhalten. An der Herrnstrat 20, nordöstlich<br />
des Teilgebietes 2, befindet sich eine ähnliche Hofanlage. Bei dieser ist das Hauptgebäude<br />
jedoch mit Reet gedeckt.<br />
Die genannten Kulturdenkmale sind in der Planzeichnung gekennzeichnet. Zur Einhaltung<br />
des Ortsbildes sowie zur Vermeidung von Beeinträchtigungen für die Kulturdenkmale,<br />
sollen in der verbindlichen Bauleitplanung die Belange der Denkmalpflege<br />
entsprechend berücksichtigt werden.<br />
Nach dem Landschaftsrahmenplan liegt östlich des Teilgebietes 1 in rd. 450 m Entfernung<br />
ein archäologisches Denkmal. Wenn während der Erdarbeiten im Teilgebiet<br />
Funde oder auffällige Bodenverfärbungen entdeckt werden, ist die Denkmalschutzbehörde<br />
unverzüglich zu benachrichtigen und die Fundstelle bis zum Eintreffen der<br />
Fachbehörde zu sichern. Verantwortlich hier sind gem. § 14 DSchG der Grundstückseigentümer<br />
und der Leiter der Arbeiten. Erhebliche Auswirkungen auf Kultur und<br />
sonstige Sachgüter können so vermieden werden.<br />
e) Die Vermeidung von Emission sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und<br />
Abwässern<br />
Die geltenden Gesetze, Verordnungen und Richtlinien sind anzuwenden. Die Beseitigung<br />
von Abwässern und Abfällen erfolgt über die Entsorgungseinrichtungen der<br />
Gemeinde. Beim Betrieb der Entsorgungseinrichtungen sind die geltenden Gesetze,<br />
Verordnungen und Richtlinien ebenfalls anzuwenden. Von einer Erheblichkeit wird<br />
daher nicht ausgegangen.<br />
In neuen Erschließungsgebieten ist auf der Grundlage der Regelungen im Wasserhaushaltsgesetz<br />
bzw. im Landeswassergesetz anfallendes Niederschlagswasser zu<br />
versickern bzw. gesondert zu behandelt. Hierzu werden im weiteren Verfahrensverlauf<br />
entsprechende Regelungen nach Abstimmung mit der Wasserbehörde getroffen.<br />
Von einer Erheblichkeit wird daher nicht ausgegangen.<br />
f) Die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung<br />
von Energie<br />
Die Energieversorgung des Gebietes erfolgt durch Anschluss an das Netz der Versorgungsträger<br />
in der Gemeinde. Bei der Energieerzeugung bzw. -bereitstellung sowie<br />
im Rahmen der objektbezogenen Bauausführung sind die geltenden Gesetze, Verordnungen<br />
und Richtlinien anzuwenden. Alternative Energieformen sind zulässig. Von<br />
einer Erheblichkeit wird daher nicht ausgegangen.<br />
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g) Die Darstellung von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbesondere<br />
des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts<br />
Die Ausweisung des Teilgebietes 1 als Wohnbaufläche entspricht im Wesentlichen<br />
den Darstellungen des Landschaftsplanes. Dieser sieht hier als Entwicklungsziel eine<br />
gemischte Baufläche vor.<br />
Für das südliche Teilgebiet 2 übernimmt der Landschaftsplan nur die Bestanddarstellungen.<br />
Entwicklungsziele werden nicht genannt. In der Vergangenheit wurde eine<br />
bauliche Entwicklung nicht forciert, da der Abstand zur örtlichen Kläranlage relativ<br />
gering erschien. Diese im Jahr 1995 vorgenommene Einschätzung wird insbesondere<br />
aufgrund des konkreten örtlichen Bedarfs nach Wohnbauflächen und der heute<br />
veränderten Anforderungen an neu anzulegenden Erschließungsanlagen korrigiert.<br />
Eine Verträglichkeit mit der örtlichen Kläranlage ist aufgrund der technischen Einrichtungen<br />
gegeben. In der einheitlichen Verschiebung des Siedlungsrandes durch eine<br />
beidseitige Bebauung entlang der Straße Schüttenmoor entstehen keine negativen<br />
Auswirkungen auf das durch straßenbegleitende Bebauung geprägte Ortsbild. Die<br />
Bebauung intensiv landwirtschaftlich genutzter Fläche wird bei Neuanlage des<br />
Knicks im rückwärtigen Bereich des Teilgebietes als verträglich mit dem Landschaftsbild<br />
erachtet. Neue Erschließungsflächen werden für die geplante Bebauung nicht<br />
benötigt. Relevante Abweichungen zu Entwicklungszielen des Landschaftsplanes<br />
bestehen nicht. Eine Anpassung des Landschaftsplanes an die gemeindlichen Entwicklungsabsichten<br />
kann bei einer grundsätzlichen Fortschreibung des Planes erfolgen.<br />
h) Die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch<br />
Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen<br />
Gemeinschaften festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden<br />
Die geltenden Gesetze, Verordnungen und Richtlinien zur Begrenzung von Emissionen<br />
aus Feuerungsanlagen oder anderen emittierenden Betriebseinrichtungen sind<br />
anzuwenden. Die verkehrsbedingten Luftschadstoffe steigen durch die Planung aufgrund<br />
der zu erwartenden Verkehrsstärke nur geringfügig. Immissionen oberhalb der<br />
Grenzwerte der 22. BImSchV sind nicht zu erwarten. Von einer Erheblichkeit wird daher<br />
nicht ausgegangen.<br />
i) Die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes<br />
nach den Buchstaben a, c und d<br />
Wesentliche Auswirkungen auf die Wechselwirkungen zwischen den Belanggruppen<br />
sind nicht erkennbar, von einer Erheblichkeit wird daher nicht ausgegangen.<br />
2.1.3. Für die Planung bedeutsame Fachgesetze und Fachpläne<br />
Nach § 1 (6) Nr. 7 BauGB sind Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes<br />
und der Landschaftspflege zu berücksichtigen, nach § 1a BauGB sind die<br />
umweltschützenden Belange in der Bauleitplanung einzustellen.<br />
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Das Bundesnaturschutzgesetz zielt auf die Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit<br />
des Naturhaushalts, der Regenerationsfähigkeit und der nachhaltigen Nutzungsfähigkeit<br />
der Naturgüter ab. Das Gesetz wird im Rahmen der naturschutzfachlichen<br />
Eingriffsregelung auf der nachfolgenden Ebene des Bebauungsplans berücksichtigt.<br />
Das Bundesbodenschutzgesetz hat die Sicherung und Wiederherstellung der nachhaltigen<br />
Funktionen des Bodens zum Ziel. In der Planung soll diesem Ziel auf der Ebene<br />
des Bebauungsplans durch die Begrenzung möglicher Versiegelungen, Auf- und<br />
Abgrabungen sowie Bodenverdichtungen entsprochen werden.<br />
Ziel des Bundesimmissionsschutzgesetzes ist der Ausschluss schädlicher Umweltauswirkungen.<br />
Dieser Belang fließt in die fachliche Betrachtung mit ein und wird insbesondere<br />
durch die Aussagen zu landwirtschaftlichen Emissionen berücksichtigt.<br />
Die Ziele der Raumordnung und Landesplanung sowie Aussagen zur Berücksichtigung<br />
in der Planung sind unter Ziffer 1.2. der <strong>Begründung</strong> aufgeführt.<br />
Der Landschaftsplan zielt auf die Sicherung örtlicher Erfordernisse und Maßnahmen<br />
des Naturschutzes und der Landschaftspflege ab. Die Darstellungen wurden bei der<br />
Aufstellung der vorliegenden Bauleitplanung berücksichtigt.<br />
Luftreinhalte- oder Lärmminderungspläne liegen für den Plangeltungsbereich nicht<br />
vor.<br />
2.2. Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen mit zusätzlichen<br />
Angaben<br />
2.2.1. Die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge<br />
zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt<br />
(Belang a))<br />
a) Bestandsaufnahme<br />
Das Teilgebiet 1 liegt im nördlichen Teil der Ortslage, südlich der Straße Sparrbucht<br />
(L 200) und westlich des in Richtung Forst (Sirksfelder Zuschlag) führenden, landwirtschaftlichen<br />
Zuwegung. Die Fläche wird intensiv als Weidefläche mit Offenstallanlage<br />
genutzt. Entsprechend finden sich hier diverse Unterstände. Zum Siedlungsrand im<br />
Nordwesten und entlang des den Wanderweg begleitenden Knicks wird Brennholz<br />
gelagert. Im Plangebiet dominieren Rosterden auf sandig-lehmigen Standorten, deren<br />
Funktionen nach dem Landwirtschafts- und Umweltatlas eine gute Ertragsfähigkeit<br />
aufweisen.<br />
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Gemeinde Wentorf A.S. Flächennutzungsplan, 4. Änderung<br />
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Das Teilgebiet 2 liegt im südlichen Teil der Ortslage, westlich der Straße Schüttenmoor.<br />
Die Fläche wird intensiv als Acker bewirtschaftet. Die Straße Schüttenmoor<br />
sowie die südwestlich das Plangebiet begrenzende Nebenstraße werden im Bereich<br />
des Teilgebiets von Knicks begleitet. Im Teilgebiet dominieren Braunerden auf lehmig-sandigen<br />
Standorten, die nach dem Landwirtschafts- und Umweltatlas Schleswig-Holsteins<br />
keine überdurchschnittlich bedeutsamen Bodenfunktionen aufweisen.<br />
Die vorhandenen Knickstrukturen der Teilgebiete bieten insbesondere geschützten<br />
heimischen Brutvögeln einen Lebensraum. Aufgrund der angrenzenden Intensiven<br />
Nutzungen im Teilgebiet 1 ist hier insbesondere mit störungsunempfindlichen Arten zu<br />
rechen. Im Teilgebiet 2 ist zudem ein Vorkommen der Haselmaus in den begrenzenden<br />
Knicks möglich. Für Offenlandarten sind die beiden Teilgebiete aufgrund der<br />
intensiven Nutzungen und der vertikalen randlichen Strukturen von untergeordneter<br />
Bedeutung.<br />
b) Prognose<br />
Durch die Planung werden im Wesentlichen landwirtschaftliche Nutzflächen für eine<br />
Bebauung vorbereitet. Mit einer baulichen Inanspruchnahme gehen Beeinträchtigungen<br />
der Boden- und Wasserfunktionen einher. Gehölzstrukturen, welche einen<br />
Lebensraum geschützter Tierarten bilden, werden gegebenenfalls überplant. Dabei<br />
ist insbesondere den Gehölzstrukturen im Teilgebiet 2 eine erhöhte Bedeutung beizumessen.<br />
Bei Nichtdurchführung der Planung verbleibt es bei der bisherigen ackerbaulichen<br />
Nutzung und damit aufgrund dieser langjährigen Nutzung beim Ist-Zustand der abiotischen<br />
und biotischen Bedingungen.<br />
c) Geplante Maßnahmen<br />
Auf der Ebene des Flächennutzungsplanes werden keine Maßnahmen vorgesehen,<br />
dies bleibt dem nachfolgenden Bebauungsplanverfahren vorbehalten. Dort werden<br />
Aussagen zur Bepflanzung, zum Ausgleich und zur Vermeidung von potenziellen Eingriffen<br />
getroffen.<br />
Artenschutzrechtliche Betroffenheiten durch Inanspruchnahme von Knickstrukturen<br />
sind gem. den Artenschutzbestimmungen des § 44 BNatSchG zu betrachten. Unter<br />
Berücksichtigung geeignete Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie ggf.<br />
artenschutzfachliche Kompensationsmaßnahmen bei Inanspruchnahme von Knickstrukturen<br />
können artenschutzfachliche Hindernisse potenzieller Brutvögel sowie ggf.<br />
der Haselmaus umgangen werden. Entsprechende Maßnahmen sind auf der folgenden<br />
Planungsebene zu berücksichtigen.<br />
12<br />
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Flächennutzungsplan, 4. Änderung Gemeinde Wentorf A.S.<br />
___________________________________________________________________________________________<br />
d) Anderweitige Planungsmöglichkeiten<br />
Die Gemeinde hat sich intensiv mit Alternativstandorten im Gemeindegebiet befasst.<br />
Wie in der Betrachtung der Planungsalternativen (sh. hierzu Ziffer 3.) dargestellt, ist<br />
die straßenbegleitende Bebauung in der Gemeinde Wentorf A.S. bis auf wenige<br />
Bereiche weitgehend geschlossen. Um einen Überblick über die im Siedlungsbereich<br />
vorhandenen Innenentwicklungspotenziale zu erhalten, hat die Gemeinde eine Übersicht<br />
möglicher Bauplätze erstellt, die bereits erschlossen sind und bebaubar wären.<br />
Dazu zählen neben den freien Grundstücken im Bereich rechtskräftiger Bebauungspläne<br />
auch Lücken zwischen Gebäuden. Für die ermittelten Flächen gilt, dass<br />
eine äußere Erschließung und Infrastruktur in ausreichendem Maße gegeben ist und<br />
keine bodenordnenden Maßnahmen erforderlich werden. Einzelne dargestellte Baulücken<br />
sind aufgrund emissionsintensiver angrenzender Nutzungen (z.B. Viehhaltung)<br />
nicht oder nur bedingt für eine Wohnnutzung geeignet. Andere Teilbereiche werden<br />
gegenwärtig als Gärten sowie prägende Grün- und Spielflächen oder anderweitig<br />
(z.B. landwirtschaftlich oder gewerblich) genutzt und können demnach nicht unmittelbar<br />
als Freifläche bebaut werden. Aus der Bewertung ergibt sich, dass der konkrete<br />
örtliche Bedarf nach Wohnbauflächen über die vereinzelt gegebenen Baulücken<br />
nicht gedeckt werden kann. Darüber hinaus ist unbekannt, ob seitens der jeweiligen<br />
Grundstückseigentümer auch Veräußerungsinteresse besteht, so dass sich eine mögliche<br />
Bebauung der Freiflächen dem Einfluss der Gemeinde entzieht. Der Bericht über<br />
die Innenentwicklungspotenziale und die entsprechende Übersicht sind Grundlage<br />
der Abstimmung mit der Landesplanungsbehörde und werden der Verfahrensakte<br />
beigefügt.<br />
Die Gemeinde verfügt mit der vorliegenden Änderung des Flächennutzungsplans<br />
über zwei weitere Wohnbauentwicklungsflächen an unterschiedlichen Stellen der<br />
Ortslage. Mit einer schrittweisen Entwicklung dieser Flächen möchte die Gemeinde<br />
dem konkreten örtlichen Bedarf nach Wohnraum im Rahmen des landesplanerisch<br />
bis zum Jahr 2025 vorgegebenen Entwicklungsspielraums entsprechen. Von der Entwicklung<br />
der bereits im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbaufläche östlich<br />
der Straße Büxenschinken, nördlich der Bebauung Grotkoppel wird zunächst abgesehen,<br />
da hier im Vergleich zur Entwicklung des Teilgebiets 2, das der kurzfristigen<br />
Deckung der Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken dienen soll, ein deutlich höherer<br />
Erschließungsaufwand und damit einhergehender Flächenverbrauch erforderlich<br />
wird. Diese Fläche ist langfristig für eine Siedlungsentwicklung geeignet.<br />
Für das Teilgebiet 1 sowie die östlich des Wanderweges gelegenen Bereiche, die im<br />
Landschaftsplan bereits als Siedlungsentwicklungsfläche ausgewiesen sind, wurde<br />
ein Rahmenkonzept erstellt, aus dem sich eine mögliche Bebauungs- und Erschließungsstruktur<br />
sowie wichtige zu berücksichtigende Fragestellungen ableiten lassen.<br />
Von konzeptionellen Überlegungen für eine darüber hinausgehende Entwicklung in<br />
südliche Richtung, wie sie im Landschaftsplan angedeutet wird, wird aufgrund der<br />
sehr langfristigen Perspektive derzeit abgesehen. Mit der vorliegenden Planung sollen<br />
in den beiden neu im gemeindlichen Flächennutzungsplan ausgewiesenen<br />
Wohnbauflächen jeweils rund 10 Grundstücke für eine kleinteilige Wohnbebauung<br />
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Gemeinde Wentorf A.S. Flächennutzungsplan, 4. Änderung<br />
___________________________________________________________________________________________<br />
vorbereitet werden. Die Planung entspricht damit dem im Landesentwicklungsplan<br />
ausgewiesenen Entwicklungsspielraum der Gemeinde.<br />
e) Bewertung<br />
Der durch die Planung ermöglichte Eingriff in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild<br />
wird als vertretbar angesehen. Durch Begrünungs- und Ausgleichsmaßnahmen<br />
kann eine Kompensation erzielt werden. Artenschutzfachliche Hindernisse<br />
sind unter Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Vermeidungs-, Minimierungs- und<br />
Ausgleichsmaßnahmen vermeidbar.<br />
f) Merkmale der technischen Verfahren<br />
Das Prüfverfahren ist nicht technischer sondern naturwissenschaftlicher Art. Die Kartierungen<br />
und Geländeaufnahmen wurden nach den Vorgaben des geltenden<br />
Erlass vorgenommen und spiegeln den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand<br />
wider. Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben sind nicht aufgetreten.<br />
g) Maßnahmen zur Überwachung<br />
Eine Erfolgskontrolle der Maßnahmen ist abschließend durch eine Endbegehung der<br />
fertiggestellten Maßnahmen vorgesehen. Langfristige Folgeuntersuchungen sind<br />
nicht notwendig.<br />
2.3. Zusammenfassung<br />
Durch die Planung werden in derzeit unbebauten Bereichen Eingriffe in Natur und<br />
Landschaft vorbereitet. Neben der Versiegelung und der möglichen Inanspruchnahme<br />
von Gehölzbeständen sind gegebenenfalls auch Beeinträchtigungen geschützter<br />
Tierarten zu erwarten. Unüberwindbare artenschutzrechtliche Hindernisse<br />
werden jedoch nicht gesehen. Die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen der<br />
Eingriffsregelung und des Artenschutzes werden im Bebauungsplanverfahren konkretisiert<br />
und sind im Rahmen des Bauantrages nachzuweisen.<br />
3. Alternative Planungsüberlegungen<br />
Die Gemeinde hat sich im Rahmen der Aufstellung des Landschaftsplanes in den<br />
90er Jahren intensiv mit der Siedlungsentwicklung im Gemeindegebiet auseinandergesetzt.<br />
Wentorf A.S. ist ein Straßendorf, welches sich baulich weitgehend einreihig<br />
entlang der Dörpstrat (K 45) entwickelt hat. Die Lücken in dieser für Wentorf A.S. typischen<br />
Bebauung sind bis auf wenige Bereiche weitgehend geschlossen. Aus einer<br />
Darstellung der bestehenden Baulücken bzw. unbebauter Baugrundstücke rechtskräftiger<br />
Bebauungspläne im Gemeindegebiet geht hervor, dass der örtlichen Nachfrage<br />
nach Bauland durch eine Lückenbebauung, die sich darüber hinaus dem Ein-<br />
14<br />
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Flächennutzungsplan, 4. Änderung Gemeinde Wentorf A.S.<br />
___________________________________________________________________________________________<br />
fluss der Gemeinde entzieht, nicht entsprochen werden kann. Unter Berücksichtigung<br />
der landschaftlichen Gegebenheiten und Lärmimmissionen wurden im Landschaftsplan<br />
diverse kleine Siedlungsentwicklungsflächen ausgewiesen, die je nach<br />
ökologischer Eignung in 4 Prioritäten eingestuft wurden. Zudem wurde für eine langfristige<br />
Entwicklung der Gemeinde eine Entwicklungsrichtung dargestellt.<br />
Ein Großteil der im Landschaftsplan ausgewiesenen kleineren Siedlungsentwicklungsflächen<br />
wurde mittlerweile bebaut. Diese werden in der folgenden Alternativenprüfung<br />
nicht weiter berücksichtigt. Im Rahmen der vorliegenden Flächennutzungsplanänderung<br />
werden zwei Flächen südlich der Straße Sparrbucht (Standorte 1 und<br />
2) sowie eine Fläche zwischen den Straßen Büxenschinken und Herrnstrat in der südlichen<br />
Ortslage (Standort 5), die im Landschaftsplan als geeignete Entwicklungsbereiche<br />
ausgewiesen wurden, näher untersucht. Eine Fläche östlich der Straße Büxenschinken,<br />
nördlich der Bebauung Grotkoppel ist im Flächennutzungsplan bereits als<br />
Wohnbaufläche dargestellt. Eine Untersuchung der Eignung dieser noch unbebauten<br />
Fläche erübrigt sich daher. Auf Ebene der nachgeordneten Bebauungsplanung<br />
erfolgt eine Alternativflächenprüfung der im Flächennutzungsplan dargestellten Bauflächen.<br />
Zusätzlich zu den im Landschaftsplan untersuchten und noch nicht bebauten Entwicklungsflächen<br />
werden zwei weitere Flächen (Standort 3: nördlich Smädstrat und<br />
Standort 4: westlich Schüttenmoor), die sich aufgrund der günstigen Anbindung an<br />
vorhandene Erschließungsstraßen eignen und im räumlichen Zusammenhang zum<br />
Siedlungsgefüge liegen, in die Betrachtungen mit einbezogen.<br />
Zur Analyse der Alternativflächen wurden neben den übergeordneten Planvorgaben<br />
die Aussagen des Landschaftsplans sowie die Bodenwertigkeiten aus dem<br />
Landwirtschafts- und Umweltatlas Schleswig-Holstein herangezogen.<br />
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Gemeinde Wentorf A.S. Flächennutzungsplan, 4. Änderung<br />
___________________________________________________________________________________________<br />
Betrachtung der Standortalternativen<br />
16<br />
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Flächennutzungsplan, 4. Änderung Gemeinde Wentorf A.S.<br />
___________________________________________________________________________________________<br />
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Gemeinde Wentorf A.S. Flächennutzungsplan, 4. Änderung<br />
___________________________________________________________________________________________<br />
Prüffläche<br />
Realnutzung<br />
Standort 1:<br />
Ackerfläche<br />
Knickartige<br />
Strukturen zur<br />
westlich vorhandenen<br />
Bebauung<br />
Standort 2:<br />
Offenstallanlage<br />
mit intensivgenutztenWeideflächen<br />
und<br />
Unterständen<br />
Standort 3:<br />
Grünlandneueinsaat,Knickstrukturen<br />
zur östlich<br />
vorhandenen<br />
Bebauung<br />
Standort 4:<br />
Ackerfläche,<br />
Knickstrukturen<br />
im Süden<br />
und Osten zur<br />
Straße Schüttenmoor<br />
18<br />
Entwicklungsziel<br />
gem. Landschaftsplan<br />
- Gemischte<br />
Baufläche<br />
(Priorität 3 von<br />
4)<br />
- Abgrenzung<br />
durch Knick<br />
zur freien<br />
Landschaft<br />
- Gemischte<br />
Baufläche<br />
(Priorität 3 von<br />
4)<br />
- Abgrenzung<br />
durch Knick<br />
zur freien<br />
Landschaft<br />
- Keine Entwicklungsziele<br />
- Knickergänzung<br />
entlang<br />
des nördlichenStraßenrandes<br />
- Keine Entwicklungsziele<br />
Vorteile einer Siedlungsentwicklung<br />
- Arrondierung der Ortslage<br />
(Eignung gem. Landschaftsplan)<br />
- Zentrale Ortslage (Gemeindehaus,<br />
Sport- und<br />
Freizeiteinrichtungen)<br />
- Arrondierung der Ortslage<br />
(Eignung gem. Landschaftsplan)<br />
- Zentrale Ortslage (Gemeindehaus,<br />
Sport- und<br />
Freizeiteinrichtungen)<br />
- Integrierter Standort in<br />
Nachbarschaft zur Einfamilienhausbebauung<br />
„Heesch“<br />
-<br />
- Zentrale Ortslage (Gemeindehaus,<br />
Sport- und<br />
Freizeiteinrichtungen)<br />
- Erschließung (Stichstraße)<br />
durch direkte Anbindung<br />
an Gemeindestraße<br />
(Smädstrat) begünstigt<br />
- Überwiegend geringe<br />
landwirtschaftliche Ertragsfähigkeit<br />
- Ruhige Lage abgesetzt<br />
von klassifizierten Straßen<br />
- Attraktive Lage in Nähe<br />
des Forsts Schönberger<br />
Zuschlag<br />
- Günstige Erschließung<br />
durch direkte Anbindung<br />
an Gemeindestraße<br />
(Schüttenmoor)<br />
- Geringe landwirtschaftliche<br />
Ertragsfähigkeit<br />
Nachteile einer Siedlungsentwicklung<br />
- Immissionen durch Landesstraße<br />
200<br />
- Ausschluss von Bebauung<br />
innerhalb der Anbauverbotszone<br />
- Erschließung über Ausbau<br />
des südlich verlaufenden<br />
landwirtschaftlichen Zuwegung<br />
oder zusätzliche<br />
Anbindung an die freie<br />
Strecke der L 200 möglich<br />
- Verlagerung des Ortseingangs<br />
(Gestaltungs- und<br />
Eingrünungsvorgaben<br />
erforderlich)<br />
- Hohe landwirtschaftliche<br />
Ertragsfähigkeit<br />
-<br />
- Erschließung nur über<br />
Ausbau des nördlich verlaufendenlandwirtschaftlichen<br />
Zuwegung möglich<br />
- Besonders hohe landwirtschaftlicheErtragsfähigkeit<br />
- Auflösung der klar definierten<br />
Siedlungsgrenze<br />
(geschlossene Ortsrandeingrünung<br />
durch Knickstruktur)<br />
- Archäologisches Denkmal<br />
im Plangebiet/ Nahbereich<br />
- Emissionen eines südlich<br />
liegenden Tierhaltungsbetriebes<br />
(Rinderhaltung)<br />
- Beeinträchtigung/ Beseitigung<br />
der bestehenden<br />
Ortsrandeingrünung<br />
(Knickstruktur) für Grundstückserschließungerforderlich<br />
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Flächennutzungsplan, 4. Änderung Gemeinde Wentorf A.S.<br />
___________________________________________________________________________________________<br />
Standort 5:<br />
Grünland, mit<br />
ruderalisierten<br />
Nebenflächen<br />
einer<br />
Lagerhalle,<br />
Knicks<br />
- Siedlungsentwicklungsfläche<br />
- Erhalt der<br />
südlich angrenzenden<br />
Knicks<br />
- Günstige Erschließung<br />
durch direkte Anbindung<br />
an Gemeindestraße (Büxenschinken)<br />
- Geringes bauliches Erweiterungspotenzial<br />
- Emissionen der südwestlich<br />
gelegenen gewerblichen<br />
Nutzung (Fahrzeugund<br />
Lagerhalle eines Gartenbaubetriebs)<br />
Alle Standorte sind über die Bushaltestellen Wentorf Schule bzw. Wentorf Schüttenmoor<br />
gut an den ÖPNV der Gemeinde angeschlossen und weisen eine gute Anbindung<br />
an nahe gelegene, übergeordnete Straßen auf.<br />
Standort 1 ist durch seine zentrale Ortslage gekennzeichnet und im Landschaftsplan<br />
als mögliche bauliche Entwicklungsfläche zur Arrondierung der Ortslage dargestellt.<br />
Nach Entwicklung der mit höherer Priorität versehenen Flächen wird demnach eine<br />
von hier ausgehende langfristige Siedlungsentwicklung in südöstliche Richtung vorgeschlagen.<br />
Die jeweiligen Entwicklungsschritte sind durch Knickpflanzungen zur<br />
freien Landschaft abzugrenzen. Eine abgrenzende Begrünung zur bestehenden Bebauung<br />
ist teilweise gegeben. Die angrenzende Landesstraße L 200 ist unter anderem<br />
aufgrund der Lärmemissionen mit Beeinträchtigung für diesen Standort verbunden.<br />
Die Straßenklassifizierung als Landesstraße bedeutet für die an der freien Strecke<br />
gelegenen Bereiche, dass hier innerhalb von 20 m zum Straßenrand keine Gebäude<br />
errichtet sowie Zufahrten angelegt werden dürfen (Anbauverbotszone). Eine Erschließung<br />
des Wohngebiets von der L 200 bedarf einer entsprechenden Ausnahme<br />
bzw. ist über den Ausbau der landwirtschaftlichen Zuwegung möglich. Aufgrund der<br />
Verlagerung des Ortseingangs sind darüber hinaus besondere Anforderungen an die<br />
Gestaltung von Gebäuden und Freiräumen zu empfehlen. Der Boden besitzt eine<br />
hohe landwirtschaftliche Ertragsfähigkeit.<br />
Standort 2 befindet sich ebenfalls in der zentralen Ortslage und weist aufgrund identischer<br />
Aussagen des Landschaftsplans zur zukünftigen Entwicklung eine ebenso hohe<br />
Eignung zur Ortsarrondierung wie Standort 1 auf. Die Nachbarschaft zum westlich<br />
angrenzenden und durch Begrünung eingefassten Baugebiet an der Straße Heesch<br />
ermöglicht eine zusammenhängende Siedlungsentwicklung. Aufgrund der abgesetzten<br />
Lage wird dieser Standort nicht durch die Landesstraße beeinträchtigt. Eine Erschließung<br />
kann über den Ausbau der landwirtschaftlichen Zufahrt erfolgen. Der Boden<br />
weist eine besonders hohe landwirtschaftliche Ertragsfähigkeit auf.<br />
Der Standort 3 befindet sich in unmittelbarer Nähe zur zentralen Ortslage unweit eines<br />
kleinen Waldgebietes, das gemäß Landschaftsrahmenplan besondere Bedeutung<br />
für die Erholung aufweist. Für dieses Wäldchen schlägt der gemeindliche Landschaftsplan<br />
eine Unterschutzstellung in Form eines geschützten Landschaftsbestandteils<br />
vor. Für eine bauliche Entwicklung des Gebiets sprechen die Möglichkeit einer<br />
direkten Anbindung an die Straße Smädstrat sowie die überwiegend geringe landwirtschaftliche<br />
Ertragsfähigkeit des Bodens. Für das Gebiet sind im Landschaftsplan<br />
keine Entwicklungsziele dargestellt. Entlang der nördlichen Seite der Straße Smädstrat<br />
wird eine Fortsetzung der Knickstrukturen angeregt, die die westliche Ortslage zur<br />
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Gemeinde Wentorf A.S. Flächennutzungsplan, 4. Änderung<br />
___________________________________________________________________________________________<br />
freien Landschaft hin abgrenzen. Eine Besiedelung dieses Bereichs würde die gegenwärtig<br />
klar definierte Siedlungskante auflösen. Eine straßenbegleitende Bebauung<br />
würde eine fingerartige Siedlungserweiterung nach sich ziehen. Eine gleichmäßige<br />
Siedlungserweiterung im Bereich zwischen Smädstrat und Sparrbucht (L 200)<br />
wäre dagegen mit aufwendigen Erschließungsmaßnahmen und einem entsprechend<br />
hohen Flächenverbrauch verbunden. Da an der freien Strecke der L 200 keine<br />
weiteren Zufahrten angelegt werden dürfen und eine Anbindung an die Straße<br />
Up de Smädkoppel aufgrund der vorhandenen Bebauung ausgeschlossen ist,<br />
verbliebe die Anlage einer Stichstraße (mit Wendeanlage) von der Straße Smädstrat<br />
als wahrscheinlichste Option. Südlich grenzt ein Viehhaltungsbetrieb an, dessen Emissionen<br />
sich nachteilig auf die Entwicklungsmöglichkeiten auswirken. Darüber hinaus<br />
befindet sich im Umfeld des untersuchten Standorts ein archäologisches Denkmal,<br />
das bei der Planung berücksichtigt werden muss und die Flächenentwicklung gegebenenfalls<br />
einschränkt.<br />
An der Gemeindestraße Schüttenmoor, am Rand der südwestlichen Ortslage, befindet<br />
sich Standort 4. Westlich hiervon liegt der Kreisforst Schönberger Zuschlag. Auch<br />
für dieses Gebiet sind im Landschaftsplan keine Entwicklungsziele dargestellt. Der<br />
Boden weist eine geringe landwirtschaftliche Ertragsfähigkeit auf. Die Entwicklung<br />
einer Baureihe von Wohngrundstücken mit direkter Anbindung an die bestehende<br />
Straße Schüttenmoor fügt sich ins Siedlungsgefüge ein. Dieser Bereich ist zudem<br />
durch Knicks und Forstflächen gut abgeschirmt. Die Beeinträchtigung und ggf. Beseitigung<br />
des am nördlichen Straßenrand verlaufenden Knicks ist angemessen zu kompensieren<br />
und eine Eingrünung der Baugrundstücke in Richtung Westen vorzunehmen.<br />
Die nordwestlich gelegene Kläranlage wirkt sich nicht nennenswert auf die<br />
Bebauungsmöglichkeiten aus, da hier keine Schlammlagerung erfolgt sowie die Behälter<br />
dauerhaft belüftet werden und der Abstand ausreichend erscheint.<br />
Der Standort 5 ist bereits teilweise im Flächennutzungsplan für eine bauliche Entwicklung<br />
dargestellt. Da die Fläche jedoch bereits weitgehend durch Bebauung in Anspruch<br />
genommen ist, verbleibt lediglich geringes bauliches Entwicklungspotenzial in<br />
Form einer Baulücke. Eine weitere Ausdehnung der Wohnbebauung wird durch die<br />
Emissionen des angrenzenden Gartenbaubetriebs begrenzt.<br />
Fazit:<br />
Die Gemeinde möchte kurzfristig dem örtlichen Bedarf, der durch konkrete Nachfragen<br />
nach Baugrundstücken dokumentiert ist, entsprechen. Statt eines großflächigen<br />
Neubaugebietes, mit hohem Investitionsbedarf, werden kleinräumliche Bebauungsmöglichkeiten,<br />
orientiert an vorhandenen Erschließungsanlagen und an attraktiven<br />
Standorten im Siedlungszusammenhang, geplant. Hierbei sollen sowohl Flächen in<br />
der nördlichen und der südlichen Ortslage Berücksichtigung finden, bei denen die<br />
Erschließung der Baugrundstücke von bereits anliegenden Straßen aus erfolgen bzw.<br />
wo der Erschließungsaufwand minimiert werden kann. Die Entwicklung der Baugebiete<br />
soll hierbei entsprechend des konkret gegebenen Bedarfs abschnitts- bzw.<br />
teilgebietsweise erfolgen. Nach Abwägung der vorliegenden Alternativflächen ent-<br />
20<br />
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Flächennutzungsplan, 4. Änderung Gemeinde Wentorf A.S.<br />
___________________________________________________________________________________________<br />
scheidet sich die Gemeinde für die in der vorliegenden Planung ausgewählten Teilgebiete<br />
1 (Standort 2: südlich Sparrbucht, westlich Feldweg) und 2 (Standort 4:<br />
nördwestlich Schüttenmoor). Die Entwicklung beider Flächen ermöglicht bei Berücksichtigung<br />
einer angemessenen Eingrünung zur freien Landschaft eine einheitliche<br />
Verschiebung des Siedlungsrandes, die sich nicht negativ auf das Ortsbild auswirkt.<br />
Beide Standorte bieten ausreichend Entwicklungspotenzial zur Deckung des örtlichen<br />
Bedarfs, innerhalb des landesplanerisch vorgegebenen Entwicklungsrahmens.<br />
Gegen die Standorte 1, 3 und 5 sprechen insbesondere Aspekte des Immissionsschutzes<br />
(Standort 1: Lärmimmissionen durch Landesstraße; Standort 3: Geruchsimmissionen<br />
durch Viehhaltung; Standort 5: Gewerbe) sowie der aufwendigeren Erschließung.<br />
Auch wenn die erforderliche Beeinträchtigung der Knickstrukturen die<br />
Eignung des Standorts 2 aus naturschutzfachlicher Sicht negativ beeinflusst, wird dieser<br />
Eingriff als grundsätzlich kompensierbar und durch die städtebauliche Arrondierungswirkung<br />
gerechtfertigt erachtet.<br />
4. Planvorstellungen und wesentliche Auswirkungen der Planung<br />
Die Gemeinde beabsichtigt mit der 4. Änderung des Flächennutzungsplans im Anschluss<br />
an die vorhandene Bebauung neue Bauflächen für den örtlichen Bedarf auszuweisen.<br />
Dabei soll im Wesentlichen an vorhandenen Erschließungstrassen angeknüpft<br />
und eine behutsame Arrondierung des Ortsrandes gewährleistet werden.<br />
Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter sind insbesondere im Teilgebiet 2<br />
durch die Überplanung des straßenbegleitenden Knicks zu erwarten.<br />
5. Planinhalt<br />
Die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes beinhaltet die Änderung der Darstellung<br />
von Fläche für die Landwirtschaft in Wohnbaufläche für zwei Teilgebiete von<br />
zusammen rd. 1,9 ha. Nachrichtlich wurde die Lage zweier angrenzender Kulturdenkmale<br />
in den Plan übernommen. Weitere Darstellungen werden nicht notwendig.<br />
6. Immissionen<br />
Das Teilgebiet 1 befindet sich unweit der klassifizierten Straßen L 200 sowie K 45 und ist<br />
zu diesen Straßen durch bestehende Bebauung abgeschirmt. Eine überschlägige<br />
Überprüfung der Lärmemissionen ergibt, dass aufgrund der Entfernung der möglichen<br />
Bebauung sowohl tagsüber als auch nachts keine Überschreitung der Orientierungswerte<br />
zu erwarten ist (nähere Ausführungen sh. Ziffer 2.1.2.c).<br />
Aufgrund der erhöhten Schutzansprüche gegenüber landwirtschaftlichen Geruchsimmissionen<br />
eines Wohngebietes wird eine Überprüfung der Verträglichkeit z.B. bzgl.<br />
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Gemeinde Wentorf A.S. Flächennutzungsplan, 4. Änderung<br />
___________________________________________________________________________________________<br />
einer vorhandenen Mistlagerstätte des direkt angrenzenden Pferdezuchtbetriebes<br />
im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung für das Teilgebiet 1 erforderlich (nähere<br />
Ausführungen sh. Ziffer 2.1.2.c).<br />
An die beiden Teilgebiete grenzen landwirtschaftliche Flächen. Die aus einer ordnungsgemäßen<br />
landwirtschaftlichen Nutzung resultierenden Immissionen (Lärm,<br />
Staub und Gerüche) können daher zeitlich begrenzt auf das Plangebiet einwirken.<br />
7. Denkmalpflege<br />
In unmittelbarer Nähe der Teilgebiete liegen Kulturdenkmale, die in der Planzeichnung<br />
gekennzeichnet worden sind. Nördlich des Teilgebietes 1 befindet sich an der<br />
Sparrbucht 1 eine ehemalige Hofanlage. Es handelt sich um ein eingeschossiges<br />
Gebäude mit quer angebautem Wirtschaftsteil. Die Backsteinfassade des Wohnteils<br />
ist mit Lisenen, Fries und Abtreppungen im Giebel gestaltet. Das Dach ist mit roter S-<br />
Pfanne eingedeckt. Fenster und Türen sind zum Teil im Original erhalten.<br />
An der Herrnstrat 20, nordöstlich des Teilgebiets 2, befindet sich eine ähnliche Hofanlage.<br />
Bei dieser ist das Hauptgebäude jedoch mit Reet gedeckt. In der verbindlichen<br />
Bauleitplanung werden die denkmalpflegerischen Belange entsprechend berücksichtigt.<br />
Wenn während der Erdarbeiten Funde oder auffällige Bodenverfärbungen entdeckt<br />
werden, ist die Denkmalschutzbehörde unverzüglich zu benachrichtigen und die<br />
Fundstelle bis zum Eintreffen der Fachbehörde zu sichern. Verantwortlich sind gem.<br />
§ 14 DSchG der Grundstückseigentümer und der Leiter der Arbeiten.<br />
8. Ver- und Entsorgung<br />
Für beide Teilgebiete ist eine schadlose Ableitung anfallenden Oberflächenwassers<br />
nachzuweisen. Die in die Vorflut einzuleitende Abflussmenge darf den landwirtschaftlichen<br />
Abfluss von 1,2 l/(sxha) nicht überschreiten. Gegebenenfalls werden<br />
Maßnahmen zur Drosselung der Abflussmengen und Ableitung der anfallenden Oberflächenwässer<br />
erforderlich, die mit der Wasserbehörde und dem Gewässer- und<br />
Landschaftsverband abzustimmen sind. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung<br />
ist zu berücksichtigen, dass die Berechnungsunterlagen zur Einleitmenge und<br />
die Unterlagen über die technischen Anlagen (Zeichnungen) sowie die Lage der<br />
Einleitstelle in ein Verbandsgewässer dem Verband zur Zustimmung vorzulegen sind.<br />
Das Schmutzwasser beider Teilgebiete soll in die Mischwasserkanalisation eingeleitet<br />
werden. Hinsichtlich der Abwasserentsorgung erfolgt gegenwärtig eine Dichtigkeitsprüfung<br />
des Leitungsnetzes der Gemeinde. Erforderliche Instandhaltungsmaßnah-<br />
22<br />
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Flächennutzungsplan, 4. Änderung Gemeinde Wentorf A.S.<br />
___________________________________________________________________________________________<br />
men werden vorgenommen. Die Kläranlage Schüttenmoor soll hinsichtlich der Stickstoff-<br />
und Phosphorreduzierung nachgerüstet und ggf. das Beckenvolumen erweitert<br />
werden, um die geltenden Grenzwerte einzuhalten und zusätzliche Anschlusskapazitäten<br />
zu bieten. Ein Umschluss der Abwasserableitung zwischen den Kläranlagen<br />
Oberdorf und Schüttenmoor soll nicht erfolgen.<br />
Die Trinkwasserversorgung in Wentorf A.S. erfolgt zentral durch das an der Nordgrenze<br />
des Gemeindegebietes gelegene Wasserwerk Kalkkuhle.<br />
Die Versorgung mit elektrischer Energie erfolgt durch die Schleswig-Holstein Netz AG,<br />
eine Tochtergesellschaft der E.ON Hanse AG. Der Beginn von Erschließungsmaßnahmen<br />
ist dem Versorgungsträger sechs Wochen im Voraus mitzuteilen.<br />
Die Versorgung der Gemeinde mit Einrichtungen des Fernmeldenetzes erfolgt durch<br />
die Deutsche Telekom AG. Für den rechtzeitigen Ausbau des Kommunikationsnetzes<br />
sowie die Koordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen<br />
Leitungsträger sind Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen der Deutschen<br />
Telekom rechtzeitig mitzuteilen. Hinsichtlich der erforderlichen Erweiterung des Telekommunikationsnetzes<br />
im Teilgebiet 1 sind in den Verkehrswegen geeignete und<br />
ausreichende Trassen für die Unterbringung der Telekommunikationslinien der Telekom<br />
vorzunehmen. Seitens der Vereinigten Stadtwerke GmbH ist beabsichtigt, das<br />
bestehende Breitbandnetz in das Plangebiet zu erweitern.<br />
9. Naturschutz und Landschaftspflege<br />
Nach § 18 Bundesnaturschutzgesetz ist über die Belange des Naturschutzes und der<br />
Landschaftspflege im Bauleitplan unter entsprechender Anwendung der §§ 14 und<br />
15 BNatSchG entsprechend den Vorschriften des Baugesetzbuches zu entscheiden,<br />
wenn aufgrund des Bauleitplanes Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten sind.<br />
Darüber hinaus sind im Sinne des § 1a (2) BauGB die in § 2 BBodSchG genannten<br />
Funktionen des Bodens nachhaltig zu sichern sowie die artenschutzrechtlichen Bestimmungen<br />
des § 44 BNatSchG zu berücksichtigen.<br />
Im Rahmen der Umweltprüfung sind die Teilgebiete aufgenommen und bewertet<br />
worden. Im Umweltbericht sind entsprechende Angaben gemacht.<br />
Im Rahmen der nachfolgenden verbindlichen Bauleitplanung wird eine detaillierte<br />
Abarbeitung der Umweltbelange vorgenommen. Unter Abwägung der unterschiedlichen<br />
Schutzgutansprüche sind Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Ausgleich<br />
vorzusehen. Aussagen zum Artenschutz sind zu konkretisieren. Die Gemeinde<br />
prüft derzeit geeignete Flächen für Kompensationsmaßnahmen im Gemeindegebiet,<br />
die den erforderlichen Ausgleich der Eingriffsregelung und ggf. des Artenschut-<br />
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Gemeinde Wentorf A.S. Flächennutzungsplan, 4. Änderung<br />
___________________________________________________________________________________________<br />
zes eingriffsnah kompensieren sollen. In der verbindlichen Bauleitplanung sind die<br />
konkreten Maßnahmen zu benennen.<br />
In Bezug auf Ausgleichsmaßnahmen ist zu berücksichtigen, dass Ausgleichsmaßnahmen<br />
an Gewässern keinerlei Einschränkungen hinsichtlich der Gewässerunterhaltung<br />
ergeben dürfen. Dies bedeutet, dass Maßnahmen in Gewässernähe grundsätzlich<br />
mit dem betroffenen Gewässerunterhaltungsverband abzustimmen sind.<br />
10. Billigung der <strong>Begründung</strong><br />
Die <strong>Begründung</strong> zur Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der<br />
Gemeinde Wentorf A.S. wurde von der Gemeindevertretung in der Sitzung am<br />
gebilligt.<br />
Wentorf A.S.,<br />
24<br />
Bürgermeisterin<br />
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