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Begründung - Planlabor Stolzenberg

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Gemeinde Wentorf A.S.<br />

Kreis Herzogtum Lauenburg<br />

Flächennutzungsplan, 4. Änderung<br />

Gebiet: Teilgebiet 1: Südlich Sparrbucht, westlich Wanderweg<br />

Teilgebiet 2: Nordwestlich Schüttenmoor<br />

<strong>Begründung</strong> mit Umweltbericht<br />

Planstand: Auslegungsexemplar gem. § 4 a (3) BauGB<br />

Planverfasser:<br />

<strong>Planlabor</strong> <strong>Stolzenberg</strong><br />

Architektur * Städtebau * Umweltplanung<br />

Diplomingenieur Detlev <strong>Stolzenberg</strong><br />

Freier Architekt und Stadtplaner<br />

St. Jürgen-Ring 34 * 23564 Lübeck<br />

Telefon 0451-550 95 * Fax 550 96<br />

eMail stolzenberg@planlabor.de<br />

www.planlabor.de


Gemeinde Wentorf A.S. Flächennutzungsplan, 4. Änderung<br />

___________________________________________________________________________________________<br />

Inhaltsverzeichnis:<br />

1. Planungsgrundlagen .......................................................................................................3<br />

2<br />

1.1. Planungsanlass und Planungsziele ............................................................................3<br />

1.2. Übergeordnete Planungsvorgaben ......................................................................... 3<br />

1.3. Plangebiet...................................................................................................................... 4<br />

2. Umweltbericht................................................................................................................... 5<br />

2.1. Einleitung........................................................................................................................ 5<br />

2.1.1. Inhalte und Ziele des Bauleitplans .....................................................................5<br />

2.1.2. Prüfung der betroffenen Belange .....................................................................5<br />

2.1.3. Für die Planung bedeutsame Fachgesetze und Fachpläne .....................10<br />

2.2. Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen mit<br />

zusätzlichen Angaben ...............................................................................................11<br />

2.2.1. Die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das<br />

Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die<br />

biologische Vielfalt (Belang a))........................................................................11<br />

2.3. Zusammenfassung......................................................................................................14<br />

3. Alternative Planungsüberlegungen............................................................................14<br />

4. Planvorstellungen und wesentliche Auswirkungen der Planung ..........................21<br />

5. Planinhalt .........................................................................................................................21<br />

6. Immissionen .....................................................................................................................21<br />

7. Denkmalpflege...............................................................................................................22<br />

8. Ver- und Entsorgung ......................................................................................................22<br />

9. Naturschutz und Landschaftspflege ..........................................................................23<br />

10. Billigung der <strong>Begründung</strong> .............................................................................................24<br />

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Flächennutzungsplan, 4. Änderung Gemeinde Wentorf A.S.<br />

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1. Planungsgrundlagen<br />

1.1. Planungsanlass und Planungsziele<br />

In der Gemeinde Wentorf A.S. besteht örtlicher Baulandbedarf, dem die Gemeinde<br />

mit der Ausweisung von zwei Baugebieten für eine kleinteilige Bebauung entsprechen<br />

möchte. Die grundsätzliche Eignung des Teilgebietes 1 für eine Wohnbebauung<br />

ist im Landschaftsplan bestätigt worden, wobei die Erschließung und die Belange<br />

des Landschaftsbildes zu berücksichtigen sind. Die Fläche kann über die angrenzende<br />

landwirtschaftliche Zuwegung an die Straße Sparrbucht (L 200) angebunden<br />

werden. Durch die Entwicklung des Teilgebietes 2 soll die Bebauung im südlichen<br />

Bereich der Ortslage städtebaulich arrondiert werden. Die als Wohnstraße mit Verund<br />

Entsorgungsleitungen ausgebaute Straße Schüttenmoor ist bisher nur einseitig<br />

bebaut. Es ist vorgesehen, die vorhandene Erschließung besser zu nutzen und auch<br />

die nordwestliche Straßenseite einer Bebauung zuzuführen.<br />

Der gültige Flächennutzungsplan der Gemeinde Wentorf A.S. stellt die beiden Teilgebiete<br />

als Fläche für die Landwirtschaft dar. Mit der Aufstellung der 4. Änderung<br />

des Flächennutzungsplans sollen nun die planungsrechtlichen Voraussetzungen für<br />

die Ausweisung von Wohnbaugrundstücken geschaffen werden. Die konkrete Festsetzung<br />

städtebaulicher Regelungen erfolgt auf der nachfolgenden Ebene der verbindlichen<br />

Bauleitplanung.<br />

1.2. Übergeordnete Planungsvorgaben<br />

Im Landesentwicklungsplan (2010) ist Wentorf A.S. dem ländlichen Raum am Rand<br />

des Ordnungsraumes um Hamburg zugeordnet. Die ländlichen Räume sollen als eigenständige,<br />

gleichwertige und zukunftsfähige Lebensräume gestärkt werden. Die<br />

Handlungsstrategien sollen unter anderem helfen, die Wohnqualität und das Wohnumfeld<br />

zu sichern und junge Familien die hier aufwachsen an den ländlichen Raum<br />

zu binden. Ausgehend vom örtlichen Bedarf, können in den ländlichen Räumen in<br />

Gemeinden, die keine Schwerpunkte sind, im Zeitraum 2010 bis 2025 bezogen auf<br />

ihren Wohnungsbestand am 31.12.2009 neue Wohnungen im Umfang von bis zu 10<br />

Prozent gebaut werden. Nach Auskunft des Statistikamtes Nord kann für Wentorf A.S.<br />

ein Bestand von 253 Wohneinheiten zugrunde gelegt werden. Daraus leitet sich für<br />

die Gemeinde ein Entwicklungsspielraum von bis zu 25 zusätzlichen Wohneinheiten<br />

ab. Im Landesentwicklungsplan ist darüber hinaus südlich der Ortschaft ein Vorbehaltsraum<br />

für Natur und Landschaft ausgewiesen, der jedoch die ausgewählten Teilgebiete<br />

nicht betrifft. In den ausgewiesenen Teilgebieten werden rd. 20 Grundstücke<br />

für Einzelhäuser entstehen. Unter Berücksichtigung der ermittelten Innenentwicklungspotentiale<br />

wird davon ausgegangen, dass der zugestandene Entwicklungsrahmen<br />

bis zum Jahr 2025 nicht überschritten wird.<br />

Nach dem Regionalplan für den Planungsraum I von 1998 liegt Wentorf A.S. im ländlichen<br />

Raum. Die Gemeinde befindet sich in einem Gebiet mit besonderer Bedeutung<br />

für den Grundwasserschutz, welches zur künftigen Sicherung der Trinkwasserver-<br />

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Gemeinde Wentorf A.S. Flächennutzungsplan, 4. Änderung<br />

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sorgung sowie der nachhaltigen Sicherung des Wasserhaushaltes ausgewiesen wurde.<br />

Bei der Abwägung mit anderen Nutzungsansprüchen kommt dem Gesichtspunkt<br />

des vorsorgenden Grundwasserschutzes besonderes Gewicht zu. Die Landesstraße<br />

(L 200) ist als überregionale Straßenverbindung gekennzeichnet. Südwestlich der<br />

Ortslage ist der Bereich des Schönberger Forsts als regionaler Grünzug dargestellt.<br />

Östlich der Ortslage befindet sich mit dem Sirksfelder Zuschlag, ein Forst, der als Gebiet<br />

mit besonderer Bedeutung für Natur und Landschaft dargestellt wird.<br />

Im Landschaftsprogramm von 1998 liegt Wentorf A.S. in einem Gebiet mit besonderer<br />

Bedeutung für die Bewahrung der Landschaft, ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit<br />

sowie als Erholungsraum. Die Gemeinde liegt innerhalb eines Wasserschongebietes.<br />

Südöstlich der Ortslage ist im Bereich des Sirksfelder Zuschlags ein kleinflächiges<br />

Gebiet symbolisch dargestellt, das die Voraussetzung einer Unterschutzstellung in<br />

Form eines Naturschutzgebietes erfüllt.<br />

Der Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum I von 1998 konkretisiert die Darstellung<br />

des Wasserschongebietes. Hier soll zu einem noch unbestimmten Zeitraum<br />

ein Wasserschutzgebiet festgesetzt werden. Für Einzelmaßnahmen in diesen Bereich<br />

gilt bis dahin, dass geprüft werden muss, ob die geplante Maßnahme dem Grundwasserschutz<br />

zuwiderläuft oder welche Bestimmungen zum Schutz des Grundwassers<br />

getroffen werden müssen. Eine Nebenverbundachse des landesweiten Schutzgebiets-<br />

und Biotopverbundsystems quert den Ort in Ost-West-Richtung nördlich Schüttenmoor<br />

in unmittelbarer Nähe zum Teilgebiet 2 (Nördlich Schüttenmoor). Im Bereich<br />

nördlich Smädstrat und an der L 200 östlich der Ortslage sind archäologische Denkmale<br />

verzeichnet. Gebiete mit besonderer ökologischer Funktion liegen östlich (Sirksfelder<br />

Zuschlag) und westlich (Forst Schönberger Zuschlag) der Ortschaft.<br />

Im Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1999 sind die Teilgebiete bislang als Flächen<br />

für die Landwirtschaft dargestellt. Für beide Teilgebiete wird eine direkte Lage an<br />

überörtlichen Rad-, Reit- und Wanderwegen dargestellt, die von der Ortslage ausgehend<br />

in die angrenzenden Forste (Schönberger Zuschlag, Sirksfelder Zuschlag)<br />

führen.<br />

Im Landschaftsplan ist das Teilgebiet 1 (südlich Sparrbucht, westlich Feldzufahrt/<br />

Wanderweg) zurzeit als Weidefläche bezeichnet, mit dem Entwicklungsziel Gemischte<br />

Baufläche (Priorität 3). Als Abgrenzung der Baufläche zur freien Landschaft ist ein<br />

Knick vorgesehen. Für das Teilgebiet 2 (nördlich Schüttenmoor), welches als Ackerfläche<br />

genutzt und teilweise von Knicks begrenzt wird, sind keine Entwicklungsziele<br />

genannt.<br />

1.3. Plangebiet<br />

Das Teilgebiet 1 liegt im nördlichen Teil der Ortslage, südlich der Straße Sparrbucht<br />

(L 200) und westlich des in Richtung Forst (Sirksfelder Zuschlag) führenden, landwirt-<br />

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Flächennutzungsplan, 4. Änderung Gemeinde Wentorf A.S.<br />

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schaftlichen Zuwegung. Die Fläche wird intensiv als Weidefläche mit Offenstallanlage<br />

genutzt. Das Teilgebiet hat eine Größe von rd. 1,0 ha.<br />

Das Teilgebiet 2 liegt im südlichen Teil der Ortslage, westlich der Straße Schüttenmoor.<br />

Die Fläche wird intensiv als Acker bewirtschaftet. Die Straße Schüttenmoor<br />

sowie die südwestlich das Plangebiet begrenzende Nebenstraße werden im Bereich<br />

des Teilgebiets von Knicks begleitet. Das Teilgebiet 2 hat eine Größe von rd. 0,9 ha.<br />

2. Umweltbericht<br />

Zur Wahrung der Belange des Umweltschutzes gem. §§ 1 (6) Nr. 7, 1a BauGB wird<br />

eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen<br />

ermittelt werden. Der Umfang und Detaillierungsgrad der Untersuchungen<br />

wird durch die Gemeinde festgelegt. Es erfolgte eine frühzeitige Abstimmung<br />

mit den entsprechenden Fachbehörden im Rahmen der Beteiligung nach § 4<br />

(1) BauGB, insbesondere zur Abgleichung der Erfordernisse hinsichtlich des Untersuchungsrahmens.<br />

In der Umweltprüfung betrachtet werden die durch die Planung zu<br />

erwartenden Auswirkungen auf das Gebiet und die Umgebung. Seitens der Fachbehörden<br />

wurden Anregungen zur Landschaftspflege, zu Immissionen und zum Denkmalschutz<br />

vorgebracht.<br />

2.1. Einleitung<br />

2.1.1. Inhalte und Ziele des Bauleitplans<br />

Die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes wird aufgestellt, um Siedlungsentwicklungsflächen<br />

für den örtlichen Bedarf der nächsten Jahre auszuweisen. Insgesamt<br />

wird für 1,9 ha die Darstellung Fläche für die Landwirtschaft in Baufläche geändert.<br />

Insgesamt entstehen so ca. 20 Baugrundstücke (nähere Ausführungen<br />

s. <strong>Begründung</strong> Ziffer 1.1. und Ziffer 4.).<br />

2.1.2. Prüfung der betroffenen Belange<br />

Die Prüfung der betroffenen Belange erfolgt anhand der Vorgaben des § 1 (6)<br />

Nr. 7 BauGB. Die Bauleitplanung ist eine Angebotsplanung, so dass objektbezogene<br />

Angaben insbesondere zum Umgang mit Emissionen, Energie, Abwässern und Abfällen<br />

in der Regel beim Aufstellungsverfahren nicht vorliegen. Die Umweltprüfung kann<br />

zu diesen Belangen daher nur allgemeine Aussagen treffen.<br />

a) Die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge<br />

zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt<br />

Erheblich betroffen, da Eingriffe nach § 14 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)<br />

vorbereitet sowie die in § 2 Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) genannten Funk-<br />

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Gemeinde Wentorf A.S. Flächennutzungsplan, 4. Änderung<br />

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tionen des Bodens berührt werden. Die Artenschutzbelange des § 44 BNatSchG können<br />

berührt werden.<br />

b) Die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher<br />

Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des BNatSchG<br />

Östlich der Ortslage von Wentorf A.S befindet sich ein Teilgebiet des EU-<br />

Vogelschutzgebietes DE 2328-491 „Waldgebiete in Lauenburg“. Es handelt sich hierbei<br />

um den Sirksfelder Zuschlag, der aufgrund seines hohen Laubbaumanteils und<br />

der z.T. sehr feuchten oder nassen Bereiche mit Brutvorkommen mehrerer nach Anhang<br />

I der EU-Vogelschutzrichtlinie geschützte Vogelarten ornithologisch von besonderer<br />

Bedeutung ist.<br />

In den geschützten Waldbestand wird durch die Planung nicht eingegriffen. Die<br />

Größe der geplanten Wohnbauflächen führt zu keiner signifikanten Erhöhung der im<br />

Umfeld des Waldgebietes lebenden Bevölkerung, so dass auch nicht mit erheblich<br />

ansteigenden Störungen durch Spaziergänger zu rechnen ist. Eine Gefährdung der<br />

Brutgebiete geschützter Vogelarten ist nicht zu erwarten. Die Erhaltungsziele des europäischen<br />

Schutzgebietes werden nicht berührt.<br />

c) Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie<br />

die Bevölkerung insgesamt<br />

Innerhalb der Ortslage von Wentorf A.S. befinden sich sechs landwirtschaftliche Betriebe.<br />

Von den Betrieben gehen insbesondere Geruchsemissionen aus, die zu Konfliktsituationen<br />

zwischen den Betriebsstandorten und angrenzenden Wohnnutzungen<br />

führen können. Von der Landwirtschaftskammer wurden die landwirtschaftlichen<br />

Betriebsstandorte und die jeweiligen Betriebsschwerpunkte benannt; sie werden in<br />

der folgenden Abbildung wiedergegeben. Zur Vermeidung von Konflikten zwischen<br />

den Betrieben und einer Wohnnutzung sind Abstandsregelungen zwischen den unterschiedlichen<br />

Nutzungsansprüchen einzuhalten, die nach den Vorgaben der Landesregierung<br />

und den technischen Regelwerken zu ermitteln sind. Auf die Darstellung<br />

von Immissionsradien wird verzichtet, da nur eine Einzelbeurteilung verlässliche<br />

Informationen zur Geruchsbelastung geben kann.<br />

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Flächennutzungsplan, 4. Änderung Gemeinde Wentorf A.S.<br />

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Landwirtschaftliche Betriebsstandorte (eigene Darstellung, ohne Maßstab)<br />

Die Pferdehaltungsanlage östlich der Dörpstrat, südlich Sparrbucht befindet sich im<br />

Norden des Teilgebietes 1 in einer Entfernung von 30 m. Wohnbebauung grenzt direkt<br />

an den Betrieb. Aufgrund der geringen Dimensionierung der Pferdehaltung, der<br />

dorftypischen Nutzung und des gegebenen Abstands wird nicht von einer Erheblichkeit<br />

der Emissionen ausgegangen.<br />

Die Rinderhaltung/ Biogasanlage am südlichen Ortsausgang befindet sich rund 200<br />

m südöstlich des Teilgebietes 2. Bedingt durch die differierende Belästigungswirkung<br />

von Gerüchen aus einer Tierhaltung haben das MLUR und das Innenministerium in<br />

einem gemeinsamen Erlass vom 04.09.2009 unterschiedliche Faktoren zur Bewertung<br />

der tierartspezifischen Geruchsqualität in Schleswig-Holstein vorgeschrieben. Nach<br />

dem Erlass ist die Rinderhaltung als im Vergleich insbesondere mit Schweine- und<br />

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Geflügelhaltung am wenigsten belastende Art der Tierhaltung ausgewiesen worden.<br />

Aufgrund der gegebenen Abstände zum landwirtschaftlichen Betrieb, der Tierhaltungsart<br />

sowie der zu berücksichtigenden bereits bestehenden, näher am Emissionsort<br />

liegenden Bebauung auf der gegenüberliegenden Straßenseite wird nicht von<br />

einer Erheblichkeit der Emissionen ausgegangen.<br />

Nordwestlich des Teilgebietes 2 befinden sich Klärteiche. Da hier jedoch keine<br />

Schlammlagerung erfolgt und die Behälter dauerhaft belüftet werden, gehen von<br />

der Anlage keine nennenswerten Emissionen aus, die das Plangebiet berühren. Erheblichkeiten<br />

resultieren hieraus nicht.<br />

Aus einer ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Nutzung resultierende Emissionen<br />

(Lärm, Staub, Gerüche) der benachbarten landwirtschaftlichen Nutzflächen können<br />

zeitlich begrenzt auf das Plangebiet einwirken.<br />

Das Teilgebiet 1 ist zu den klassifizierten Straßen L 200 und K 45 durch bestehende<br />

Bebauung abgeschirmt. Für die städtebauliche Planung ist die DIN 18005 „Schallschutz<br />

im Städtebau“ anzuwenden. Bei den in einem Beiblatt der DIN angegebenen<br />

Orientierungswerten handelt es sich um erwünschte Zielvorstellungen für die städtebauliche<br />

Planung, jedoch keine Grenzwerte. Die durch Straßenlärm zu erwartenden<br />

Schallimmissionen können dabei durch das Ablesen entsprechender Diagramme<br />

abgeschätzt werden. Für die vorliegende Bauleitplanung wurden dabei Angaben<br />

des Landesbetriebs Straßenbau und Verkehr angesetzt. Danach wird für die nächstgelegene<br />

Zählstelle der L 200 am nördlichen Ortseingang von Sirksfelde für das Jahr<br />

2005 eine durchschnittliche mittlere Verkehrsmenge von rd. 2.200 Kfz/24 h angegeben.<br />

Bei einem Prognosezuschlag von 1 % pro Jahr ergeben sich gegenwärtig rd.<br />

2.300 Kfz/24 h. Für die L 200, im nördlich des Teilgebiets 1 gelegenen Bereich innerörtliche<br />

Straße (Asphaltbeton) mit einer zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von 50<br />

km/h, ergibt sich in 50 m Entfernung zur Straßenmitte für einen in 2 m Höhe liegenden<br />

Immissionspunkt tagsüber ein Wert von rd. 52 dB(A) und nachts von rd. 42 dB(A). Die<br />

zulässigen Orientierungswerte für Allgemeine Wohngebiete betragen nach der DIN<br />

18005 tags 55 dB und nachts 45 dB. Es ist demnach aufgrund der Entfernung der<br />

möglichen Bebauung sowohl tagsüber als auch nachts keine Überschreitung der<br />

Orientierungswerte zu erwarten.<br />

d) Umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter<br />

Die Planung initiiert Auswirkungen auf den Wert der Sachgüter (Wertsteigerung der<br />

betroffenen Grundstücke, Veränderung der Situation für angrenzende Grundstücke);<br />

bei Einhaltung der Grenzabstände der LBO wird nicht von einer Erheblichkeit ausgegangen.<br />

In nächster Nähe zu den beiden Teilgebieten befinden sich einfache Kulturdenkmale<br />

gem. § 1 DSchG: Nördlich des Teilgebietes 1 befindet sich an der Sparrbucht 1 eine<br />

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Flächennutzungsplan, 4. Änderung Gemeinde Wentorf A.S.<br />

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ehemalige Hofanlage. Es handelt sich um ein eingeschossiges Gebäude mit quer<br />

angebautem Wirtschaftsteil. Die Backseinfassade des Wohnteils ist mit Lisenen, Fries<br />

und Abtreppungen im Giebel gestaltet. Das Dach ist mit roter S-Pfanne eingedeckt.<br />

Fenster und Türen sind zum Teil im Original erhalten. An der Herrnstrat 20, nordöstlich<br />

des Teilgebietes 2, befindet sich eine ähnliche Hofanlage. Bei dieser ist das Hauptgebäude<br />

jedoch mit Reet gedeckt.<br />

Die genannten Kulturdenkmale sind in der Planzeichnung gekennzeichnet. Zur Einhaltung<br />

des Ortsbildes sowie zur Vermeidung von Beeinträchtigungen für die Kulturdenkmale,<br />

sollen in der verbindlichen Bauleitplanung die Belange der Denkmalpflege<br />

entsprechend berücksichtigt werden.<br />

Nach dem Landschaftsrahmenplan liegt östlich des Teilgebietes 1 in rd. 450 m Entfernung<br />

ein archäologisches Denkmal. Wenn während der Erdarbeiten im Teilgebiet<br />

Funde oder auffällige Bodenverfärbungen entdeckt werden, ist die Denkmalschutzbehörde<br />

unverzüglich zu benachrichtigen und die Fundstelle bis zum Eintreffen der<br />

Fachbehörde zu sichern. Verantwortlich hier sind gem. § 14 DSchG der Grundstückseigentümer<br />

und der Leiter der Arbeiten. Erhebliche Auswirkungen auf Kultur und<br />

sonstige Sachgüter können so vermieden werden.<br />

e) Die Vermeidung von Emission sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und<br />

Abwässern<br />

Die geltenden Gesetze, Verordnungen und Richtlinien sind anzuwenden. Die Beseitigung<br />

von Abwässern und Abfällen erfolgt über die Entsorgungseinrichtungen der<br />

Gemeinde. Beim Betrieb der Entsorgungseinrichtungen sind die geltenden Gesetze,<br />

Verordnungen und Richtlinien ebenfalls anzuwenden. Von einer Erheblichkeit wird<br />

daher nicht ausgegangen.<br />

In neuen Erschließungsgebieten ist auf der Grundlage der Regelungen im Wasserhaushaltsgesetz<br />

bzw. im Landeswassergesetz anfallendes Niederschlagswasser zu<br />

versickern bzw. gesondert zu behandelt. Hierzu werden im weiteren Verfahrensverlauf<br />

entsprechende Regelungen nach Abstimmung mit der Wasserbehörde getroffen.<br />

Von einer Erheblichkeit wird daher nicht ausgegangen.<br />

f) Die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung<br />

von Energie<br />

Die Energieversorgung des Gebietes erfolgt durch Anschluss an das Netz der Versorgungsträger<br />

in der Gemeinde. Bei der Energieerzeugung bzw. -bereitstellung sowie<br />

im Rahmen der objektbezogenen Bauausführung sind die geltenden Gesetze, Verordnungen<br />

und Richtlinien anzuwenden. Alternative Energieformen sind zulässig. Von<br />

einer Erheblichkeit wird daher nicht ausgegangen.<br />

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Gemeinde Wentorf A.S. Flächennutzungsplan, 4. Änderung<br />

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g) Die Darstellung von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbesondere<br />

des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts<br />

Die Ausweisung des Teilgebietes 1 als Wohnbaufläche entspricht im Wesentlichen<br />

den Darstellungen des Landschaftsplanes. Dieser sieht hier als Entwicklungsziel eine<br />

gemischte Baufläche vor.<br />

Für das südliche Teilgebiet 2 übernimmt der Landschaftsplan nur die Bestanddarstellungen.<br />

Entwicklungsziele werden nicht genannt. In der Vergangenheit wurde eine<br />

bauliche Entwicklung nicht forciert, da der Abstand zur örtlichen Kläranlage relativ<br />

gering erschien. Diese im Jahr 1995 vorgenommene Einschätzung wird insbesondere<br />

aufgrund des konkreten örtlichen Bedarfs nach Wohnbauflächen und der heute<br />

veränderten Anforderungen an neu anzulegenden Erschließungsanlagen korrigiert.<br />

Eine Verträglichkeit mit der örtlichen Kläranlage ist aufgrund der technischen Einrichtungen<br />

gegeben. In der einheitlichen Verschiebung des Siedlungsrandes durch eine<br />

beidseitige Bebauung entlang der Straße Schüttenmoor entstehen keine negativen<br />

Auswirkungen auf das durch straßenbegleitende Bebauung geprägte Ortsbild. Die<br />

Bebauung intensiv landwirtschaftlich genutzter Fläche wird bei Neuanlage des<br />

Knicks im rückwärtigen Bereich des Teilgebietes als verträglich mit dem Landschaftsbild<br />

erachtet. Neue Erschließungsflächen werden für die geplante Bebauung nicht<br />

benötigt. Relevante Abweichungen zu Entwicklungszielen des Landschaftsplanes<br />

bestehen nicht. Eine Anpassung des Landschaftsplanes an die gemeindlichen Entwicklungsabsichten<br />

kann bei einer grundsätzlichen Fortschreibung des Planes erfolgen.<br />

h) Die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch<br />

Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen<br />

Gemeinschaften festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden<br />

Die geltenden Gesetze, Verordnungen und Richtlinien zur Begrenzung von Emissionen<br />

aus Feuerungsanlagen oder anderen emittierenden Betriebseinrichtungen sind<br />

anzuwenden. Die verkehrsbedingten Luftschadstoffe steigen durch die Planung aufgrund<br />

der zu erwartenden Verkehrsstärke nur geringfügig. Immissionen oberhalb der<br />

Grenzwerte der 22. BImSchV sind nicht zu erwarten. Von einer Erheblichkeit wird daher<br />

nicht ausgegangen.<br />

i) Die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes<br />

nach den Buchstaben a, c und d<br />

Wesentliche Auswirkungen auf die Wechselwirkungen zwischen den Belanggruppen<br />

sind nicht erkennbar, von einer Erheblichkeit wird daher nicht ausgegangen.<br />

2.1.3. Für die Planung bedeutsame Fachgesetze und Fachpläne<br />

Nach § 1 (6) Nr. 7 BauGB sind Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes<br />

und der Landschaftspflege zu berücksichtigen, nach § 1a BauGB sind die<br />

umweltschützenden Belange in der Bauleitplanung einzustellen.<br />

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Flächennutzungsplan, 4. Änderung Gemeinde Wentorf A.S.<br />

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Das Bundesnaturschutzgesetz zielt auf die Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit<br />

des Naturhaushalts, der Regenerationsfähigkeit und der nachhaltigen Nutzungsfähigkeit<br />

der Naturgüter ab. Das Gesetz wird im Rahmen der naturschutzfachlichen<br />

Eingriffsregelung auf der nachfolgenden Ebene des Bebauungsplans berücksichtigt.<br />

Das Bundesbodenschutzgesetz hat die Sicherung und Wiederherstellung der nachhaltigen<br />

Funktionen des Bodens zum Ziel. In der Planung soll diesem Ziel auf der Ebene<br />

des Bebauungsplans durch die Begrenzung möglicher Versiegelungen, Auf- und<br />

Abgrabungen sowie Bodenverdichtungen entsprochen werden.<br />

Ziel des Bundesimmissionsschutzgesetzes ist der Ausschluss schädlicher Umweltauswirkungen.<br />

Dieser Belang fließt in die fachliche Betrachtung mit ein und wird insbesondere<br />

durch die Aussagen zu landwirtschaftlichen Emissionen berücksichtigt.<br />

Die Ziele der Raumordnung und Landesplanung sowie Aussagen zur Berücksichtigung<br />

in der Planung sind unter Ziffer 1.2. der <strong>Begründung</strong> aufgeführt.<br />

Der Landschaftsplan zielt auf die Sicherung örtlicher Erfordernisse und Maßnahmen<br />

des Naturschutzes und der Landschaftspflege ab. Die Darstellungen wurden bei der<br />

Aufstellung der vorliegenden Bauleitplanung berücksichtigt.<br />

Luftreinhalte- oder Lärmminderungspläne liegen für den Plangeltungsbereich nicht<br />

vor.<br />

2.2. Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen mit zusätzlichen<br />

Angaben<br />

2.2.1. Die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge<br />

zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt<br />

(Belang a))<br />

a) Bestandsaufnahme<br />

Das Teilgebiet 1 liegt im nördlichen Teil der Ortslage, südlich der Straße Sparrbucht<br />

(L 200) und westlich des in Richtung Forst (Sirksfelder Zuschlag) führenden, landwirtschaftlichen<br />

Zuwegung. Die Fläche wird intensiv als Weidefläche mit Offenstallanlage<br />

genutzt. Entsprechend finden sich hier diverse Unterstände. Zum Siedlungsrand im<br />

Nordwesten und entlang des den Wanderweg begleitenden Knicks wird Brennholz<br />

gelagert. Im Plangebiet dominieren Rosterden auf sandig-lehmigen Standorten, deren<br />

Funktionen nach dem Landwirtschafts- und Umweltatlas eine gute Ertragsfähigkeit<br />

aufweisen.<br />

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Gemeinde Wentorf A.S. Flächennutzungsplan, 4. Änderung<br />

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Das Teilgebiet 2 liegt im südlichen Teil der Ortslage, westlich der Straße Schüttenmoor.<br />

Die Fläche wird intensiv als Acker bewirtschaftet. Die Straße Schüttenmoor<br />

sowie die südwestlich das Plangebiet begrenzende Nebenstraße werden im Bereich<br />

des Teilgebiets von Knicks begleitet. Im Teilgebiet dominieren Braunerden auf lehmig-sandigen<br />

Standorten, die nach dem Landwirtschafts- und Umweltatlas Schleswig-Holsteins<br />

keine überdurchschnittlich bedeutsamen Bodenfunktionen aufweisen.<br />

Die vorhandenen Knickstrukturen der Teilgebiete bieten insbesondere geschützten<br />

heimischen Brutvögeln einen Lebensraum. Aufgrund der angrenzenden Intensiven<br />

Nutzungen im Teilgebiet 1 ist hier insbesondere mit störungsunempfindlichen Arten zu<br />

rechen. Im Teilgebiet 2 ist zudem ein Vorkommen der Haselmaus in den begrenzenden<br />

Knicks möglich. Für Offenlandarten sind die beiden Teilgebiete aufgrund der<br />

intensiven Nutzungen und der vertikalen randlichen Strukturen von untergeordneter<br />

Bedeutung.<br />

b) Prognose<br />

Durch die Planung werden im Wesentlichen landwirtschaftliche Nutzflächen für eine<br />

Bebauung vorbereitet. Mit einer baulichen Inanspruchnahme gehen Beeinträchtigungen<br />

der Boden- und Wasserfunktionen einher. Gehölzstrukturen, welche einen<br />

Lebensraum geschützter Tierarten bilden, werden gegebenenfalls überplant. Dabei<br />

ist insbesondere den Gehölzstrukturen im Teilgebiet 2 eine erhöhte Bedeutung beizumessen.<br />

Bei Nichtdurchführung der Planung verbleibt es bei der bisherigen ackerbaulichen<br />

Nutzung und damit aufgrund dieser langjährigen Nutzung beim Ist-Zustand der abiotischen<br />

und biotischen Bedingungen.<br />

c) Geplante Maßnahmen<br />

Auf der Ebene des Flächennutzungsplanes werden keine Maßnahmen vorgesehen,<br />

dies bleibt dem nachfolgenden Bebauungsplanverfahren vorbehalten. Dort werden<br />

Aussagen zur Bepflanzung, zum Ausgleich und zur Vermeidung von potenziellen Eingriffen<br />

getroffen.<br />

Artenschutzrechtliche Betroffenheiten durch Inanspruchnahme von Knickstrukturen<br />

sind gem. den Artenschutzbestimmungen des § 44 BNatSchG zu betrachten. Unter<br />

Berücksichtigung geeignete Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie ggf.<br />

artenschutzfachliche Kompensationsmaßnahmen bei Inanspruchnahme von Knickstrukturen<br />

können artenschutzfachliche Hindernisse potenzieller Brutvögel sowie ggf.<br />

der Haselmaus umgangen werden. Entsprechende Maßnahmen sind auf der folgenden<br />

Planungsebene zu berücksichtigen.<br />

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Flächennutzungsplan, 4. Änderung Gemeinde Wentorf A.S.<br />

___________________________________________________________________________________________<br />

d) Anderweitige Planungsmöglichkeiten<br />

Die Gemeinde hat sich intensiv mit Alternativstandorten im Gemeindegebiet befasst.<br />

Wie in der Betrachtung der Planungsalternativen (sh. hierzu Ziffer 3.) dargestellt, ist<br />

die straßenbegleitende Bebauung in der Gemeinde Wentorf A.S. bis auf wenige<br />

Bereiche weitgehend geschlossen. Um einen Überblick über die im Siedlungsbereich<br />

vorhandenen Innenentwicklungspotenziale zu erhalten, hat die Gemeinde eine Übersicht<br />

möglicher Bauplätze erstellt, die bereits erschlossen sind und bebaubar wären.<br />

Dazu zählen neben den freien Grundstücken im Bereich rechtskräftiger Bebauungspläne<br />

auch Lücken zwischen Gebäuden. Für die ermittelten Flächen gilt, dass<br />

eine äußere Erschließung und Infrastruktur in ausreichendem Maße gegeben ist und<br />

keine bodenordnenden Maßnahmen erforderlich werden. Einzelne dargestellte Baulücken<br />

sind aufgrund emissionsintensiver angrenzender Nutzungen (z.B. Viehhaltung)<br />

nicht oder nur bedingt für eine Wohnnutzung geeignet. Andere Teilbereiche werden<br />

gegenwärtig als Gärten sowie prägende Grün- und Spielflächen oder anderweitig<br />

(z.B. landwirtschaftlich oder gewerblich) genutzt und können demnach nicht unmittelbar<br />

als Freifläche bebaut werden. Aus der Bewertung ergibt sich, dass der konkrete<br />

örtliche Bedarf nach Wohnbauflächen über die vereinzelt gegebenen Baulücken<br />

nicht gedeckt werden kann. Darüber hinaus ist unbekannt, ob seitens der jeweiligen<br />

Grundstückseigentümer auch Veräußerungsinteresse besteht, so dass sich eine mögliche<br />

Bebauung der Freiflächen dem Einfluss der Gemeinde entzieht. Der Bericht über<br />

die Innenentwicklungspotenziale und die entsprechende Übersicht sind Grundlage<br />

der Abstimmung mit der Landesplanungsbehörde und werden der Verfahrensakte<br />

beigefügt.<br />

Die Gemeinde verfügt mit der vorliegenden Änderung des Flächennutzungsplans<br />

über zwei weitere Wohnbauentwicklungsflächen an unterschiedlichen Stellen der<br />

Ortslage. Mit einer schrittweisen Entwicklung dieser Flächen möchte die Gemeinde<br />

dem konkreten örtlichen Bedarf nach Wohnraum im Rahmen des landesplanerisch<br />

bis zum Jahr 2025 vorgegebenen Entwicklungsspielraums entsprechen. Von der Entwicklung<br />

der bereits im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbaufläche östlich<br />

der Straße Büxenschinken, nördlich der Bebauung Grotkoppel wird zunächst abgesehen,<br />

da hier im Vergleich zur Entwicklung des Teilgebiets 2, das der kurzfristigen<br />

Deckung der Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken dienen soll, ein deutlich höherer<br />

Erschließungsaufwand und damit einhergehender Flächenverbrauch erforderlich<br />

wird. Diese Fläche ist langfristig für eine Siedlungsentwicklung geeignet.<br />

Für das Teilgebiet 1 sowie die östlich des Wanderweges gelegenen Bereiche, die im<br />

Landschaftsplan bereits als Siedlungsentwicklungsfläche ausgewiesen sind, wurde<br />

ein Rahmenkonzept erstellt, aus dem sich eine mögliche Bebauungs- und Erschließungsstruktur<br />

sowie wichtige zu berücksichtigende Fragestellungen ableiten lassen.<br />

Von konzeptionellen Überlegungen für eine darüber hinausgehende Entwicklung in<br />

südliche Richtung, wie sie im Landschaftsplan angedeutet wird, wird aufgrund der<br />

sehr langfristigen Perspektive derzeit abgesehen. Mit der vorliegenden Planung sollen<br />

in den beiden neu im gemeindlichen Flächennutzungsplan ausgewiesenen<br />

Wohnbauflächen jeweils rund 10 Grundstücke für eine kleinteilige Wohnbebauung<br />

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Gemeinde Wentorf A.S. Flächennutzungsplan, 4. Änderung<br />

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vorbereitet werden. Die Planung entspricht damit dem im Landesentwicklungsplan<br />

ausgewiesenen Entwicklungsspielraum der Gemeinde.<br />

e) Bewertung<br />

Der durch die Planung ermöglichte Eingriff in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild<br />

wird als vertretbar angesehen. Durch Begrünungs- und Ausgleichsmaßnahmen<br />

kann eine Kompensation erzielt werden. Artenschutzfachliche Hindernisse<br />

sind unter Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Vermeidungs-, Minimierungs- und<br />

Ausgleichsmaßnahmen vermeidbar.<br />

f) Merkmale der technischen Verfahren<br />

Das Prüfverfahren ist nicht technischer sondern naturwissenschaftlicher Art. Die Kartierungen<br />

und Geländeaufnahmen wurden nach den Vorgaben des geltenden<br />

Erlass vorgenommen und spiegeln den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand<br />

wider. Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben sind nicht aufgetreten.<br />

g) Maßnahmen zur Überwachung<br />

Eine Erfolgskontrolle der Maßnahmen ist abschließend durch eine Endbegehung der<br />

fertiggestellten Maßnahmen vorgesehen. Langfristige Folgeuntersuchungen sind<br />

nicht notwendig.<br />

2.3. Zusammenfassung<br />

Durch die Planung werden in derzeit unbebauten Bereichen Eingriffe in Natur und<br />

Landschaft vorbereitet. Neben der Versiegelung und der möglichen Inanspruchnahme<br />

von Gehölzbeständen sind gegebenenfalls auch Beeinträchtigungen geschützter<br />

Tierarten zu erwarten. Unüberwindbare artenschutzrechtliche Hindernisse<br />

werden jedoch nicht gesehen. Die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen der<br />

Eingriffsregelung und des Artenschutzes werden im Bebauungsplanverfahren konkretisiert<br />

und sind im Rahmen des Bauantrages nachzuweisen.<br />

3. Alternative Planungsüberlegungen<br />

Die Gemeinde hat sich im Rahmen der Aufstellung des Landschaftsplanes in den<br />

90er Jahren intensiv mit der Siedlungsentwicklung im Gemeindegebiet auseinandergesetzt.<br />

Wentorf A.S. ist ein Straßendorf, welches sich baulich weitgehend einreihig<br />

entlang der Dörpstrat (K 45) entwickelt hat. Die Lücken in dieser für Wentorf A.S. typischen<br />

Bebauung sind bis auf wenige Bereiche weitgehend geschlossen. Aus einer<br />

Darstellung der bestehenden Baulücken bzw. unbebauter Baugrundstücke rechtskräftiger<br />

Bebauungspläne im Gemeindegebiet geht hervor, dass der örtlichen Nachfrage<br />

nach Bauland durch eine Lückenbebauung, die sich darüber hinaus dem Ein-<br />

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Flächennutzungsplan, 4. Änderung Gemeinde Wentorf A.S.<br />

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fluss der Gemeinde entzieht, nicht entsprochen werden kann. Unter Berücksichtigung<br />

der landschaftlichen Gegebenheiten und Lärmimmissionen wurden im Landschaftsplan<br />

diverse kleine Siedlungsentwicklungsflächen ausgewiesen, die je nach<br />

ökologischer Eignung in 4 Prioritäten eingestuft wurden. Zudem wurde für eine langfristige<br />

Entwicklung der Gemeinde eine Entwicklungsrichtung dargestellt.<br />

Ein Großteil der im Landschaftsplan ausgewiesenen kleineren Siedlungsentwicklungsflächen<br />

wurde mittlerweile bebaut. Diese werden in der folgenden Alternativenprüfung<br />

nicht weiter berücksichtigt. Im Rahmen der vorliegenden Flächennutzungsplanänderung<br />

werden zwei Flächen südlich der Straße Sparrbucht (Standorte 1 und<br />

2) sowie eine Fläche zwischen den Straßen Büxenschinken und Herrnstrat in der südlichen<br />

Ortslage (Standort 5), die im Landschaftsplan als geeignete Entwicklungsbereiche<br />

ausgewiesen wurden, näher untersucht. Eine Fläche östlich der Straße Büxenschinken,<br />

nördlich der Bebauung Grotkoppel ist im Flächennutzungsplan bereits als<br />

Wohnbaufläche dargestellt. Eine Untersuchung der Eignung dieser noch unbebauten<br />

Fläche erübrigt sich daher. Auf Ebene der nachgeordneten Bebauungsplanung<br />

erfolgt eine Alternativflächenprüfung der im Flächennutzungsplan dargestellten Bauflächen.<br />

Zusätzlich zu den im Landschaftsplan untersuchten und noch nicht bebauten Entwicklungsflächen<br />

werden zwei weitere Flächen (Standort 3: nördlich Smädstrat und<br />

Standort 4: westlich Schüttenmoor), die sich aufgrund der günstigen Anbindung an<br />

vorhandene Erschließungsstraßen eignen und im räumlichen Zusammenhang zum<br />

Siedlungsgefüge liegen, in die Betrachtungen mit einbezogen.<br />

Zur Analyse der Alternativflächen wurden neben den übergeordneten Planvorgaben<br />

die Aussagen des Landschaftsplans sowie die Bodenwertigkeiten aus dem<br />

Landwirtschafts- und Umweltatlas Schleswig-Holstein herangezogen.<br />

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Gemeinde Wentorf A.S. Flächennutzungsplan, 4. Änderung<br />

___________________________________________________________________________________________<br />

Betrachtung der Standortalternativen<br />

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Flächennutzungsplan, 4. Änderung Gemeinde Wentorf A.S.<br />

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Gemeinde Wentorf A.S. Flächennutzungsplan, 4. Änderung<br />

___________________________________________________________________________________________<br />

Prüffläche<br />

Realnutzung<br />

Standort 1:<br />

Ackerfläche<br />

Knickartige<br />

Strukturen zur<br />

westlich vorhandenen<br />

Bebauung<br />

Standort 2:<br />

Offenstallanlage<br />

mit intensivgenutztenWeideflächen<br />

und<br />

Unterständen<br />

Standort 3:<br />

Grünlandneueinsaat,Knickstrukturen<br />

zur östlich<br />

vorhandenen<br />

Bebauung<br />

Standort 4:<br />

Ackerfläche,<br />

Knickstrukturen<br />

im Süden<br />

und Osten zur<br />

Straße Schüttenmoor<br />

18<br />

Entwicklungsziel<br />

gem. Landschaftsplan<br />

- Gemischte<br />

Baufläche<br />

(Priorität 3 von<br />

4)<br />

- Abgrenzung<br />

durch Knick<br />

zur freien<br />

Landschaft<br />

- Gemischte<br />

Baufläche<br />

(Priorität 3 von<br />

4)<br />

- Abgrenzung<br />

durch Knick<br />

zur freien<br />

Landschaft<br />

- Keine Entwicklungsziele<br />

- Knickergänzung<br />

entlang<br />

des nördlichenStraßenrandes<br />

- Keine Entwicklungsziele<br />

Vorteile einer Siedlungsentwicklung<br />

- Arrondierung der Ortslage<br />

(Eignung gem. Landschaftsplan)<br />

- Zentrale Ortslage (Gemeindehaus,<br />

Sport- und<br />

Freizeiteinrichtungen)<br />

- Arrondierung der Ortslage<br />

(Eignung gem. Landschaftsplan)<br />

- Zentrale Ortslage (Gemeindehaus,<br />

Sport- und<br />

Freizeiteinrichtungen)<br />

- Integrierter Standort in<br />

Nachbarschaft zur Einfamilienhausbebauung<br />

„Heesch“<br />

-<br />

- Zentrale Ortslage (Gemeindehaus,<br />

Sport- und<br />

Freizeiteinrichtungen)<br />

- Erschließung (Stichstraße)<br />

durch direkte Anbindung<br />

an Gemeindestraße<br />

(Smädstrat) begünstigt<br />

- Überwiegend geringe<br />

landwirtschaftliche Ertragsfähigkeit<br />

- Ruhige Lage abgesetzt<br />

von klassifizierten Straßen<br />

- Attraktive Lage in Nähe<br />

des Forsts Schönberger<br />

Zuschlag<br />

- Günstige Erschließung<br />

durch direkte Anbindung<br />

an Gemeindestraße<br />

(Schüttenmoor)<br />

- Geringe landwirtschaftliche<br />

Ertragsfähigkeit<br />

Nachteile einer Siedlungsentwicklung<br />

- Immissionen durch Landesstraße<br />

200<br />

- Ausschluss von Bebauung<br />

innerhalb der Anbauverbotszone<br />

- Erschließung über Ausbau<br />

des südlich verlaufenden<br />

landwirtschaftlichen Zuwegung<br />

oder zusätzliche<br />

Anbindung an die freie<br />

Strecke der L 200 möglich<br />

- Verlagerung des Ortseingangs<br />

(Gestaltungs- und<br />

Eingrünungsvorgaben<br />

erforderlich)<br />

- Hohe landwirtschaftliche<br />

Ertragsfähigkeit<br />

-<br />

- Erschließung nur über<br />

Ausbau des nördlich verlaufendenlandwirtschaftlichen<br />

Zuwegung möglich<br />

- Besonders hohe landwirtschaftlicheErtragsfähigkeit<br />

- Auflösung der klar definierten<br />

Siedlungsgrenze<br />

(geschlossene Ortsrandeingrünung<br />

durch Knickstruktur)<br />

- Archäologisches Denkmal<br />

im Plangebiet/ Nahbereich<br />

- Emissionen eines südlich<br />

liegenden Tierhaltungsbetriebes<br />

(Rinderhaltung)<br />

- Beeinträchtigung/ Beseitigung<br />

der bestehenden<br />

Ortsrandeingrünung<br />

(Knickstruktur) für Grundstückserschließungerforderlich<br />

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Flächennutzungsplan, 4. Änderung Gemeinde Wentorf A.S.<br />

___________________________________________________________________________________________<br />

Standort 5:<br />

Grünland, mit<br />

ruderalisierten<br />

Nebenflächen<br />

einer<br />

Lagerhalle,<br />

Knicks<br />

- Siedlungsentwicklungsfläche<br />

- Erhalt der<br />

südlich angrenzenden<br />

Knicks<br />

- Günstige Erschließung<br />

durch direkte Anbindung<br />

an Gemeindestraße (Büxenschinken)<br />

- Geringes bauliches Erweiterungspotenzial<br />

- Emissionen der südwestlich<br />

gelegenen gewerblichen<br />

Nutzung (Fahrzeugund<br />

Lagerhalle eines Gartenbaubetriebs)<br />

Alle Standorte sind über die Bushaltestellen Wentorf Schule bzw. Wentorf Schüttenmoor<br />

gut an den ÖPNV der Gemeinde angeschlossen und weisen eine gute Anbindung<br />

an nahe gelegene, übergeordnete Straßen auf.<br />

Standort 1 ist durch seine zentrale Ortslage gekennzeichnet und im Landschaftsplan<br />

als mögliche bauliche Entwicklungsfläche zur Arrondierung der Ortslage dargestellt.<br />

Nach Entwicklung der mit höherer Priorität versehenen Flächen wird demnach eine<br />

von hier ausgehende langfristige Siedlungsentwicklung in südöstliche Richtung vorgeschlagen.<br />

Die jeweiligen Entwicklungsschritte sind durch Knickpflanzungen zur<br />

freien Landschaft abzugrenzen. Eine abgrenzende Begrünung zur bestehenden Bebauung<br />

ist teilweise gegeben. Die angrenzende Landesstraße L 200 ist unter anderem<br />

aufgrund der Lärmemissionen mit Beeinträchtigung für diesen Standort verbunden.<br />

Die Straßenklassifizierung als Landesstraße bedeutet für die an der freien Strecke<br />

gelegenen Bereiche, dass hier innerhalb von 20 m zum Straßenrand keine Gebäude<br />

errichtet sowie Zufahrten angelegt werden dürfen (Anbauverbotszone). Eine Erschließung<br />

des Wohngebiets von der L 200 bedarf einer entsprechenden Ausnahme<br />

bzw. ist über den Ausbau der landwirtschaftlichen Zuwegung möglich. Aufgrund der<br />

Verlagerung des Ortseingangs sind darüber hinaus besondere Anforderungen an die<br />

Gestaltung von Gebäuden und Freiräumen zu empfehlen. Der Boden besitzt eine<br />

hohe landwirtschaftliche Ertragsfähigkeit.<br />

Standort 2 befindet sich ebenfalls in der zentralen Ortslage und weist aufgrund identischer<br />

Aussagen des Landschaftsplans zur zukünftigen Entwicklung eine ebenso hohe<br />

Eignung zur Ortsarrondierung wie Standort 1 auf. Die Nachbarschaft zum westlich<br />

angrenzenden und durch Begrünung eingefassten Baugebiet an der Straße Heesch<br />

ermöglicht eine zusammenhängende Siedlungsentwicklung. Aufgrund der abgesetzten<br />

Lage wird dieser Standort nicht durch die Landesstraße beeinträchtigt. Eine Erschließung<br />

kann über den Ausbau der landwirtschaftlichen Zufahrt erfolgen. Der Boden<br />

weist eine besonders hohe landwirtschaftliche Ertragsfähigkeit auf.<br />

Der Standort 3 befindet sich in unmittelbarer Nähe zur zentralen Ortslage unweit eines<br />

kleinen Waldgebietes, das gemäß Landschaftsrahmenplan besondere Bedeutung<br />

für die Erholung aufweist. Für dieses Wäldchen schlägt der gemeindliche Landschaftsplan<br />

eine Unterschutzstellung in Form eines geschützten Landschaftsbestandteils<br />

vor. Für eine bauliche Entwicklung des Gebiets sprechen die Möglichkeit einer<br />

direkten Anbindung an die Straße Smädstrat sowie die überwiegend geringe landwirtschaftliche<br />

Ertragsfähigkeit des Bodens. Für das Gebiet sind im Landschaftsplan<br />

keine Entwicklungsziele dargestellt. Entlang der nördlichen Seite der Straße Smädstrat<br />

wird eine Fortsetzung der Knickstrukturen angeregt, die die westliche Ortslage zur<br />

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Gemeinde Wentorf A.S. Flächennutzungsplan, 4. Änderung<br />

___________________________________________________________________________________________<br />

freien Landschaft hin abgrenzen. Eine Besiedelung dieses Bereichs würde die gegenwärtig<br />

klar definierte Siedlungskante auflösen. Eine straßenbegleitende Bebauung<br />

würde eine fingerartige Siedlungserweiterung nach sich ziehen. Eine gleichmäßige<br />

Siedlungserweiterung im Bereich zwischen Smädstrat und Sparrbucht (L 200)<br />

wäre dagegen mit aufwendigen Erschließungsmaßnahmen und einem entsprechend<br />

hohen Flächenverbrauch verbunden. Da an der freien Strecke der L 200 keine<br />

weiteren Zufahrten angelegt werden dürfen und eine Anbindung an die Straße<br />

Up de Smädkoppel aufgrund der vorhandenen Bebauung ausgeschlossen ist,<br />

verbliebe die Anlage einer Stichstraße (mit Wendeanlage) von der Straße Smädstrat<br />

als wahrscheinlichste Option. Südlich grenzt ein Viehhaltungsbetrieb an, dessen Emissionen<br />

sich nachteilig auf die Entwicklungsmöglichkeiten auswirken. Darüber hinaus<br />

befindet sich im Umfeld des untersuchten Standorts ein archäologisches Denkmal,<br />

das bei der Planung berücksichtigt werden muss und die Flächenentwicklung gegebenenfalls<br />

einschränkt.<br />

An der Gemeindestraße Schüttenmoor, am Rand der südwestlichen Ortslage, befindet<br />

sich Standort 4. Westlich hiervon liegt der Kreisforst Schönberger Zuschlag. Auch<br />

für dieses Gebiet sind im Landschaftsplan keine Entwicklungsziele dargestellt. Der<br />

Boden weist eine geringe landwirtschaftliche Ertragsfähigkeit auf. Die Entwicklung<br />

einer Baureihe von Wohngrundstücken mit direkter Anbindung an die bestehende<br />

Straße Schüttenmoor fügt sich ins Siedlungsgefüge ein. Dieser Bereich ist zudem<br />

durch Knicks und Forstflächen gut abgeschirmt. Die Beeinträchtigung und ggf. Beseitigung<br />

des am nördlichen Straßenrand verlaufenden Knicks ist angemessen zu kompensieren<br />

und eine Eingrünung der Baugrundstücke in Richtung Westen vorzunehmen.<br />

Die nordwestlich gelegene Kläranlage wirkt sich nicht nennenswert auf die<br />

Bebauungsmöglichkeiten aus, da hier keine Schlammlagerung erfolgt sowie die Behälter<br />

dauerhaft belüftet werden und der Abstand ausreichend erscheint.<br />

Der Standort 5 ist bereits teilweise im Flächennutzungsplan für eine bauliche Entwicklung<br />

dargestellt. Da die Fläche jedoch bereits weitgehend durch Bebauung in Anspruch<br />

genommen ist, verbleibt lediglich geringes bauliches Entwicklungspotenzial in<br />

Form einer Baulücke. Eine weitere Ausdehnung der Wohnbebauung wird durch die<br />

Emissionen des angrenzenden Gartenbaubetriebs begrenzt.<br />

Fazit:<br />

Die Gemeinde möchte kurzfristig dem örtlichen Bedarf, der durch konkrete Nachfragen<br />

nach Baugrundstücken dokumentiert ist, entsprechen. Statt eines großflächigen<br />

Neubaugebietes, mit hohem Investitionsbedarf, werden kleinräumliche Bebauungsmöglichkeiten,<br />

orientiert an vorhandenen Erschließungsanlagen und an attraktiven<br />

Standorten im Siedlungszusammenhang, geplant. Hierbei sollen sowohl Flächen in<br />

der nördlichen und der südlichen Ortslage Berücksichtigung finden, bei denen die<br />

Erschließung der Baugrundstücke von bereits anliegenden Straßen aus erfolgen bzw.<br />

wo der Erschließungsaufwand minimiert werden kann. Die Entwicklung der Baugebiete<br />

soll hierbei entsprechend des konkret gegebenen Bedarfs abschnitts- bzw.<br />

teilgebietsweise erfolgen. Nach Abwägung der vorliegenden Alternativflächen ent-<br />

20<br />

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Flächennutzungsplan, 4. Änderung Gemeinde Wentorf A.S.<br />

___________________________________________________________________________________________<br />

scheidet sich die Gemeinde für die in der vorliegenden Planung ausgewählten Teilgebiete<br />

1 (Standort 2: südlich Sparrbucht, westlich Feldweg) und 2 (Standort 4:<br />

nördwestlich Schüttenmoor). Die Entwicklung beider Flächen ermöglicht bei Berücksichtigung<br />

einer angemessenen Eingrünung zur freien Landschaft eine einheitliche<br />

Verschiebung des Siedlungsrandes, die sich nicht negativ auf das Ortsbild auswirkt.<br />

Beide Standorte bieten ausreichend Entwicklungspotenzial zur Deckung des örtlichen<br />

Bedarfs, innerhalb des landesplanerisch vorgegebenen Entwicklungsrahmens.<br />

Gegen die Standorte 1, 3 und 5 sprechen insbesondere Aspekte des Immissionsschutzes<br />

(Standort 1: Lärmimmissionen durch Landesstraße; Standort 3: Geruchsimmissionen<br />

durch Viehhaltung; Standort 5: Gewerbe) sowie der aufwendigeren Erschließung.<br />

Auch wenn die erforderliche Beeinträchtigung der Knickstrukturen die<br />

Eignung des Standorts 2 aus naturschutzfachlicher Sicht negativ beeinflusst, wird dieser<br />

Eingriff als grundsätzlich kompensierbar und durch die städtebauliche Arrondierungswirkung<br />

gerechtfertigt erachtet.<br />

4. Planvorstellungen und wesentliche Auswirkungen der Planung<br />

Die Gemeinde beabsichtigt mit der 4. Änderung des Flächennutzungsplans im Anschluss<br />

an die vorhandene Bebauung neue Bauflächen für den örtlichen Bedarf auszuweisen.<br />

Dabei soll im Wesentlichen an vorhandenen Erschließungstrassen angeknüpft<br />

und eine behutsame Arrondierung des Ortsrandes gewährleistet werden.<br />

Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter sind insbesondere im Teilgebiet 2<br />

durch die Überplanung des straßenbegleitenden Knicks zu erwarten.<br />

5. Planinhalt<br />

Die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes beinhaltet die Änderung der Darstellung<br />

von Fläche für die Landwirtschaft in Wohnbaufläche für zwei Teilgebiete von<br />

zusammen rd. 1,9 ha. Nachrichtlich wurde die Lage zweier angrenzender Kulturdenkmale<br />

in den Plan übernommen. Weitere Darstellungen werden nicht notwendig.<br />

6. Immissionen<br />

Das Teilgebiet 1 befindet sich unweit der klassifizierten Straßen L 200 sowie K 45 und ist<br />

zu diesen Straßen durch bestehende Bebauung abgeschirmt. Eine überschlägige<br />

Überprüfung der Lärmemissionen ergibt, dass aufgrund der Entfernung der möglichen<br />

Bebauung sowohl tagsüber als auch nachts keine Überschreitung der Orientierungswerte<br />

zu erwarten ist (nähere Ausführungen sh. Ziffer 2.1.2.c).<br />

Aufgrund der erhöhten Schutzansprüche gegenüber landwirtschaftlichen Geruchsimmissionen<br />

eines Wohngebietes wird eine Überprüfung der Verträglichkeit z.B. bzgl.<br />

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Gemeinde Wentorf A.S. Flächennutzungsplan, 4. Änderung<br />

___________________________________________________________________________________________<br />

einer vorhandenen Mistlagerstätte des direkt angrenzenden Pferdezuchtbetriebes<br />

im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung für das Teilgebiet 1 erforderlich (nähere<br />

Ausführungen sh. Ziffer 2.1.2.c).<br />

An die beiden Teilgebiete grenzen landwirtschaftliche Flächen. Die aus einer ordnungsgemäßen<br />

landwirtschaftlichen Nutzung resultierenden Immissionen (Lärm,<br />

Staub und Gerüche) können daher zeitlich begrenzt auf das Plangebiet einwirken.<br />

7. Denkmalpflege<br />

In unmittelbarer Nähe der Teilgebiete liegen Kulturdenkmale, die in der Planzeichnung<br />

gekennzeichnet worden sind. Nördlich des Teilgebietes 1 befindet sich an der<br />

Sparrbucht 1 eine ehemalige Hofanlage. Es handelt sich um ein eingeschossiges<br />

Gebäude mit quer angebautem Wirtschaftsteil. Die Backsteinfassade des Wohnteils<br />

ist mit Lisenen, Fries und Abtreppungen im Giebel gestaltet. Das Dach ist mit roter S-<br />

Pfanne eingedeckt. Fenster und Türen sind zum Teil im Original erhalten.<br />

An der Herrnstrat 20, nordöstlich des Teilgebiets 2, befindet sich eine ähnliche Hofanlage.<br />

Bei dieser ist das Hauptgebäude jedoch mit Reet gedeckt. In der verbindlichen<br />

Bauleitplanung werden die denkmalpflegerischen Belange entsprechend berücksichtigt.<br />

Wenn während der Erdarbeiten Funde oder auffällige Bodenverfärbungen entdeckt<br />

werden, ist die Denkmalschutzbehörde unverzüglich zu benachrichtigen und die<br />

Fundstelle bis zum Eintreffen der Fachbehörde zu sichern. Verantwortlich sind gem.<br />

§ 14 DSchG der Grundstückseigentümer und der Leiter der Arbeiten.<br />

8. Ver- und Entsorgung<br />

Für beide Teilgebiete ist eine schadlose Ableitung anfallenden Oberflächenwassers<br />

nachzuweisen. Die in die Vorflut einzuleitende Abflussmenge darf den landwirtschaftlichen<br />

Abfluss von 1,2 l/(sxha) nicht überschreiten. Gegebenenfalls werden<br />

Maßnahmen zur Drosselung der Abflussmengen und Ableitung der anfallenden Oberflächenwässer<br />

erforderlich, die mit der Wasserbehörde und dem Gewässer- und<br />

Landschaftsverband abzustimmen sind. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung<br />

ist zu berücksichtigen, dass die Berechnungsunterlagen zur Einleitmenge und<br />

die Unterlagen über die technischen Anlagen (Zeichnungen) sowie die Lage der<br />

Einleitstelle in ein Verbandsgewässer dem Verband zur Zustimmung vorzulegen sind.<br />

Das Schmutzwasser beider Teilgebiete soll in die Mischwasserkanalisation eingeleitet<br />

werden. Hinsichtlich der Abwasserentsorgung erfolgt gegenwärtig eine Dichtigkeitsprüfung<br />

des Leitungsnetzes der Gemeinde. Erforderliche Instandhaltungsmaßnah-<br />

22<br />

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Flächennutzungsplan, 4. Änderung Gemeinde Wentorf A.S.<br />

___________________________________________________________________________________________<br />

men werden vorgenommen. Die Kläranlage Schüttenmoor soll hinsichtlich der Stickstoff-<br />

und Phosphorreduzierung nachgerüstet und ggf. das Beckenvolumen erweitert<br />

werden, um die geltenden Grenzwerte einzuhalten und zusätzliche Anschlusskapazitäten<br />

zu bieten. Ein Umschluss der Abwasserableitung zwischen den Kläranlagen<br />

Oberdorf und Schüttenmoor soll nicht erfolgen.<br />

Die Trinkwasserversorgung in Wentorf A.S. erfolgt zentral durch das an der Nordgrenze<br />

des Gemeindegebietes gelegene Wasserwerk Kalkkuhle.<br />

Die Versorgung mit elektrischer Energie erfolgt durch die Schleswig-Holstein Netz AG,<br />

eine Tochtergesellschaft der E.ON Hanse AG. Der Beginn von Erschließungsmaßnahmen<br />

ist dem Versorgungsträger sechs Wochen im Voraus mitzuteilen.<br />

Die Versorgung der Gemeinde mit Einrichtungen des Fernmeldenetzes erfolgt durch<br />

die Deutsche Telekom AG. Für den rechtzeitigen Ausbau des Kommunikationsnetzes<br />

sowie die Koordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen<br />

Leitungsträger sind Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen der Deutschen<br />

Telekom rechtzeitig mitzuteilen. Hinsichtlich der erforderlichen Erweiterung des Telekommunikationsnetzes<br />

im Teilgebiet 1 sind in den Verkehrswegen geeignete und<br />

ausreichende Trassen für die Unterbringung der Telekommunikationslinien der Telekom<br />

vorzunehmen. Seitens der Vereinigten Stadtwerke GmbH ist beabsichtigt, das<br />

bestehende Breitbandnetz in das Plangebiet zu erweitern.<br />

9. Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Nach § 18 Bundesnaturschutzgesetz ist über die Belange des Naturschutzes und der<br />

Landschaftspflege im Bauleitplan unter entsprechender Anwendung der §§ 14 und<br />

15 BNatSchG entsprechend den Vorschriften des Baugesetzbuches zu entscheiden,<br />

wenn aufgrund des Bauleitplanes Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten sind.<br />

Darüber hinaus sind im Sinne des § 1a (2) BauGB die in § 2 BBodSchG genannten<br />

Funktionen des Bodens nachhaltig zu sichern sowie die artenschutzrechtlichen Bestimmungen<br />

des § 44 BNatSchG zu berücksichtigen.<br />

Im Rahmen der Umweltprüfung sind die Teilgebiete aufgenommen und bewertet<br />

worden. Im Umweltbericht sind entsprechende Angaben gemacht.<br />

Im Rahmen der nachfolgenden verbindlichen Bauleitplanung wird eine detaillierte<br />

Abarbeitung der Umweltbelange vorgenommen. Unter Abwägung der unterschiedlichen<br />

Schutzgutansprüche sind Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Ausgleich<br />

vorzusehen. Aussagen zum Artenschutz sind zu konkretisieren. Die Gemeinde<br />

prüft derzeit geeignete Flächen für Kompensationsmaßnahmen im Gemeindegebiet,<br />

die den erforderlichen Ausgleich der Eingriffsregelung und ggf. des Artenschut-<br />

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Gemeinde Wentorf A.S. Flächennutzungsplan, 4. Änderung<br />

___________________________________________________________________________________________<br />

zes eingriffsnah kompensieren sollen. In der verbindlichen Bauleitplanung sind die<br />

konkreten Maßnahmen zu benennen.<br />

In Bezug auf Ausgleichsmaßnahmen ist zu berücksichtigen, dass Ausgleichsmaßnahmen<br />

an Gewässern keinerlei Einschränkungen hinsichtlich der Gewässerunterhaltung<br />

ergeben dürfen. Dies bedeutet, dass Maßnahmen in Gewässernähe grundsätzlich<br />

mit dem betroffenen Gewässerunterhaltungsverband abzustimmen sind.<br />

10. Billigung der <strong>Begründung</strong><br />

Die <strong>Begründung</strong> zur Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der<br />

Gemeinde Wentorf A.S. wurde von der Gemeindevertretung in der Sitzung am<br />

gebilligt.<br />

Wentorf A.S.,<br />

24<br />

Bürgermeisterin<br />

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