Begründung - Planlabor Stolzenberg
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Gemeinde Wentorf A.S. Flächennutzungsplan, 4. Änderung<br />
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zes eingriffsnah kompensieren sollen. In der verbindlichen Bauleitplanung sind die<br />
konkreten Maßnahmen zu benennen.<br />
In Bezug auf Ausgleichsmaßnahmen ist zu berücksichtigen, dass Ausgleichsmaßnahmen<br />
an Gewässern keinerlei Einschränkungen hinsichtlich der Gewässerunterhaltung<br />
ergeben dürfen. Dies bedeutet, dass Maßnahmen in Gewässernähe grundsätzlich<br />
mit dem betroffenen Gewässerunterhaltungsverband abzustimmen sind.<br />
10. Billigung der <strong>Begründung</strong><br />
Die <strong>Begründung</strong> zur Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der<br />
Gemeinde Wentorf A.S. wurde von der Gemeindevertretung in der Sitzung am<br />
gebilligt.<br />
Wentorf A.S.,<br />
24<br />
Bürgermeisterin<br />
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