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Begründung - Planlabor Stolzenberg

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Gemeinde Wentorf A.S. Flächennutzungsplan, 4. Änderung<br />

___________________________________________________________________________________________<br />

zes eingriffsnah kompensieren sollen. In der verbindlichen Bauleitplanung sind die<br />

konkreten Maßnahmen zu benennen.<br />

In Bezug auf Ausgleichsmaßnahmen ist zu berücksichtigen, dass Ausgleichsmaßnahmen<br />

an Gewässern keinerlei Einschränkungen hinsichtlich der Gewässerunterhaltung<br />

ergeben dürfen. Dies bedeutet, dass Maßnahmen in Gewässernähe grundsätzlich<br />

mit dem betroffenen Gewässerunterhaltungsverband abzustimmen sind.<br />

10. Billigung der <strong>Begründung</strong><br />

Die <strong>Begründung</strong> zur Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der<br />

Gemeinde Wentorf A.S. wurde von der Gemeindevertretung in der Sitzung am<br />

gebilligt.<br />

Wentorf A.S.,<br />

24<br />

Bürgermeisterin<br />

www.planlabor.de

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