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Begründung - Planlabor Stolzenberg

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Gemeinde Wentorf A.S. Flächennutzungsplan, 4. Änderung<br />

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vorbereitet werden. Die Planung entspricht damit dem im Landesentwicklungsplan<br />

ausgewiesenen Entwicklungsspielraum der Gemeinde.<br />

e) Bewertung<br />

Der durch die Planung ermöglichte Eingriff in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild<br />

wird als vertretbar angesehen. Durch Begrünungs- und Ausgleichsmaßnahmen<br />

kann eine Kompensation erzielt werden. Artenschutzfachliche Hindernisse<br />

sind unter Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Vermeidungs-, Minimierungs- und<br />

Ausgleichsmaßnahmen vermeidbar.<br />

f) Merkmale der technischen Verfahren<br />

Das Prüfverfahren ist nicht technischer sondern naturwissenschaftlicher Art. Die Kartierungen<br />

und Geländeaufnahmen wurden nach den Vorgaben des geltenden<br />

Erlass vorgenommen und spiegeln den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand<br />

wider. Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben sind nicht aufgetreten.<br />

g) Maßnahmen zur Überwachung<br />

Eine Erfolgskontrolle der Maßnahmen ist abschließend durch eine Endbegehung der<br />

fertiggestellten Maßnahmen vorgesehen. Langfristige Folgeuntersuchungen sind<br />

nicht notwendig.<br />

2.3. Zusammenfassung<br />

Durch die Planung werden in derzeit unbebauten Bereichen Eingriffe in Natur und<br />

Landschaft vorbereitet. Neben der Versiegelung und der möglichen Inanspruchnahme<br />

von Gehölzbeständen sind gegebenenfalls auch Beeinträchtigungen geschützter<br />

Tierarten zu erwarten. Unüberwindbare artenschutzrechtliche Hindernisse<br />

werden jedoch nicht gesehen. Die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen der<br />

Eingriffsregelung und des Artenschutzes werden im Bebauungsplanverfahren konkretisiert<br />

und sind im Rahmen des Bauantrages nachzuweisen.<br />

3. Alternative Planungsüberlegungen<br />

Die Gemeinde hat sich im Rahmen der Aufstellung des Landschaftsplanes in den<br />

90er Jahren intensiv mit der Siedlungsentwicklung im Gemeindegebiet auseinandergesetzt.<br />

Wentorf A.S. ist ein Straßendorf, welches sich baulich weitgehend einreihig<br />

entlang der Dörpstrat (K 45) entwickelt hat. Die Lücken in dieser für Wentorf A.S. typischen<br />

Bebauung sind bis auf wenige Bereiche weitgehend geschlossen. Aus einer<br />

Darstellung der bestehenden Baulücken bzw. unbebauter Baugrundstücke rechtskräftiger<br />

Bebauungspläne im Gemeindegebiet geht hervor, dass der örtlichen Nachfrage<br />

nach Bauland durch eine Lückenbebauung, die sich darüber hinaus dem Ein-<br />

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