Begründung - Planlabor Stolzenberg
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Gemeinde Wentorf A.S. Flächennutzungsplan, 4. Änderung<br />
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vorbereitet werden. Die Planung entspricht damit dem im Landesentwicklungsplan<br />
ausgewiesenen Entwicklungsspielraum der Gemeinde.<br />
e) Bewertung<br />
Der durch die Planung ermöglichte Eingriff in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild<br />
wird als vertretbar angesehen. Durch Begrünungs- und Ausgleichsmaßnahmen<br />
kann eine Kompensation erzielt werden. Artenschutzfachliche Hindernisse<br />
sind unter Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Vermeidungs-, Minimierungs- und<br />
Ausgleichsmaßnahmen vermeidbar.<br />
f) Merkmale der technischen Verfahren<br />
Das Prüfverfahren ist nicht technischer sondern naturwissenschaftlicher Art. Die Kartierungen<br />
und Geländeaufnahmen wurden nach den Vorgaben des geltenden<br />
Erlass vorgenommen und spiegeln den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand<br />
wider. Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben sind nicht aufgetreten.<br />
g) Maßnahmen zur Überwachung<br />
Eine Erfolgskontrolle der Maßnahmen ist abschließend durch eine Endbegehung der<br />
fertiggestellten Maßnahmen vorgesehen. Langfristige Folgeuntersuchungen sind<br />
nicht notwendig.<br />
2.3. Zusammenfassung<br />
Durch die Planung werden in derzeit unbebauten Bereichen Eingriffe in Natur und<br />
Landschaft vorbereitet. Neben der Versiegelung und der möglichen Inanspruchnahme<br />
von Gehölzbeständen sind gegebenenfalls auch Beeinträchtigungen geschützter<br />
Tierarten zu erwarten. Unüberwindbare artenschutzrechtliche Hindernisse<br />
werden jedoch nicht gesehen. Die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen der<br />
Eingriffsregelung und des Artenschutzes werden im Bebauungsplanverfahren konkretisiert<br />
und sind im Rahmen des Bauantrages nachzuweisen.<br />
3. Alternative Planungsüberlegungen<br />
Die Gemeinde hat sich im Rahmen der Aufstellung des Landschaftsplanes in den<br />
90er Jahren intensiv mit der Siedlungsentwicklung im Gemeindegebiet auseinandergesetzt.<br />
Wentorf A.S. ist ein Straßendorf, welches sich baulich weitgehend einreihig<br />
entlang der Dörpstrat (K 45) entwickelt hat. Die Lücken in dieser für Wentorf A.S. typischen<br />
Bebauung sind bis auf wenige Bereiche weitgehend geschlossen. Aus einer<br />
Darstellung der bestehenden Baulücken bzw. unbebauter Baugrundstücke rechtskräftiger<br />
Bebauungspläne im Gemeindegebiet geht hervor, dass der örtlichen Nachfrage<br />
nach Bauland durch eine Lückenbebauung, die sich darüber hinaus dem Ein-<br />
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