Begründung - Planlabor Stolzenberg
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Gemeinde Wentorf A.S. Flächennutzungsplan, 4. Änderung<br />
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Das Teilgebiet 2 liegt im südlichen Teil der Ortslage, westlich der Straße Schüttenmoor.<br />
Die Fläche wird intensiv als Acker bewirtschaftet. Die Straße Schüttenmoor<br />
sowie die südwestlich das Plangebiet begrenzende Nebenstraße werden im Bereich<br />
des Teilgebiets von Knicks begleitet. Im Teilgebiet dominieren Braunerden auf lehmig-sandigen<br />
Standorten, die nach dem Landwirtschafts- und Umweltatlas Schleswig-Holsteins<br />
keine überdurchschnittlich bedeutsamen Bodenfunktionen aufweisen.<br />
Die vorhandenen Knickstrukturen der Teilgebiete bieten insbesondere geschützten<br />
heimischen Brutvögeln einen Lebensraum. Aufgrund der angrenzenden Intensiven<br />
Nutzungen im Teilgebiet 1 ist hier insbesondere mit störungsunempfindlichen Arten zu<br />
rechen. Im Teilgebiet 2 ist zudem ein Vorkommen der Haselmaus in den begrenzenden<br />
Knicks möglich. Für Offenlandarten sind die beiden Teilgebiete aufgrund der<br />
intensiven Nutzungen und der vertikalen randlichen Strukturen von untergeordneter<br />
Bedeutung.<br />
b) Prognose<br />
Durch die Planung werden im Wesentlichen landwirtschaftliche Nutzflächen für eine<br />
Bebauung vorbereitet. Mit einer baulichen Inanspruchnahme gehen Beeinträchtigungen<br />
der Boden- und Wasserfunktionen einher. Gehölzstrukturen, welche einen<br />
Lebensraum geschützter Tierarten bilden, werden gegebenenfalls überplant. Dabei<br />
ist insbesondere den Gehölzstrukturen im Teilgebiet 2 eine erhöhte Bedeutung beizumessen.<br />
Bei Nichtdurchführung der Planung verbleibt es bei der bisherigen ackerbaulichen<br />
Nutzung und damit aufgrund dieser langjährigen Nutzung beim Ist-Zustand der abiotischen<br />
und biotischen Bedingungen.<br />
c) Geplante Maßnahmen<br />
Auf der Ebene des Flächennutzungsplanes werden keine Maßnahmen vorgesehen,<br />
dies bleibt dem nachfolgenden Bebauungsplanverfahren vorbehalten. Dort werden<br />
Aussagen zur Bepflanzung, zum Ausgleich und zur Vermeidung von potenziellen Eingriffen<br />
getroffen.<br />
Artenschutzrechtliche Betroffenheiten durch Inanspruchnahme von Knickstrukturen<br />
sind gem. den Artenschutzbestimmungen des § 44 BNatSchG zu betrachten. Unter<br />
Berücksichtigung geeignete Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie ggf.<br />
artenschutzfachliche Kompensationsmaßnahmen bei Inanspruchnahme von Knickstrukturen<br />
können artenschutzfachliche Hindernisse potenzieller Brutvögel sowie ggf.<br />
der Haselmaus umgangen werden. Entsprechende Maßnahmen sind auf der folgenden<br />
Planungsebene zu berücksichtigen.<br />
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