03.10.2013 Aufrufe

Begründung - Planlabor Stolzenberg

Begründung - Planlabor Stolzenberg

Begründung - Planlabor Stolzenberg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Gemeinde Wentorf A.S. Flächennutzungsplan, 4. Änderung<br />

___________________________________________________________________________________________<br />

Das Teilgebiet 2 liegt im südlichen Teil der Ortslage, westlich der Straße Schüttenmoor.<br />

Die Fläche wird intensiv als Acker bewirtschaftet. Die Straße Schüttenmoor<br />

sowie die südwestlich das Plangebiet begrenzende Nebenstraße werden im Bereich<br />

des Teilgebiets von Knicks begleitet. Im Teilgebiet dominieren Braunerden auf lehmig-sandigen<br />

Standorten, die nach dem Landwirtschafts- und Umweltatlas Schleswig-Holsteins<br />

keine überdurchschnittlich bedeutsamen Bodenfunktionen aufweisen.<br />

Die vorhandenen Knickstrukturen der Teilgebiete bieten insbesondere geschützten<br />

heimischen Brutvögeln einen Lebensraum. Aufgrund der angrenzenden Intensiven<br />

Nutzungen im Teilgebiet 1 ist hier insbesondere mit störungsunempfindlichen Arten zu<br />

rechen. Im Teilgebiet 2 ist zudem ein Vorkommen der Haselmaus in den begrenzenden<br />

Knicks möglich. Für Offenlandarten sind die beiden Teilgebiete aufgrund der<br />

intensiven Nutzungen und der vertikalen randlichen Strukturen von untergeordneter<br />

Bedeutung.<br />

b) Prognose<br />

Durch die Planung werden im Wesentlichen landwirtschaftliche Nutzflächen für eine<br />

Bebauung vorbereitet. Mit einer baulichen Inanspruchnahme gehen Beeinträchtigungen<br />

der Boden- und Wasserfunktionen einher. Gehölzstrukturen, welche einen<br />

Lebensraum geschützter Tierarten bilden, werden gegebenenfalls überplant. Dabei<br />

ist insbesondere den Gehölzstrukturen im Teilgebiet 2 eine erhöhte Bedeutung beizumessen.<br />

Bei Nichtdurchführung der Planung verbleibt es bei der bisherigen ackerbaulichen<br />

Nutzung und damit aufgrund dieser langjährigen Nutzung beim Ist-Zustand der abiotischen<br />

und biotischen Bedingungen.<br />

c) Geplante Maßnahmen<br />

Auf der Ebene des Flächennutzungsplanes werden keine Maßnahmen vorgesehen,<br />

dies bleibt dem nachfolgenden Bebauungsplanverfahren vorbehalten. Dort werden<br />

Aussagen zur Bepflanzung, zum Ausgleich und zur Vermeidung von potenziellen Eingriffen<br />

getroffen.<br />

Artenschutzrechtliche Betroffenheiten durch Inanspruchnahme von Knickstrukturen<br />

sind gem. den Artenschutzbestimmungen des § 44 BNatSchG zu betrachten. Unter<br />

Berücksichtigung geeignete Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie ggf.<br />

artenschutzfachliche Kompensationsmaßnahmen bei Inanspruchnahme von Knickstrukturen<br />

können artenschutzfachliche Hindernisse potenzieller Brutvögel sowie ggf.<br />

der Haselmaus umgangen werden. Entsprechende Maßnahmen sind auf der folgenden<br />

Planungsebene zu berücksichtigen.<br />

12<br />

www.planlabor.de

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!