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Gemeinde Linau - Planlabor Stolzenberg

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Linau</strong><br />

Kreis Herzogtum Lauenburg<br />

Neuaufstellung Flächennutzungsplan 2012<br />

Gebiet: Gesamtes <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />

Begründung mit Umweltbericht<br />

Planstand: Auslegungsexemplar gem. § 3 (2) BauGB, GV 09.08.2012<br />

Planverfasser:<br />

<strong>Planlabor</strong> <strong>Stolzenberg</strong><br />

Architektur * Städtebau * Umweltplanung<br />

Diplomingenieur Detlev <strong>Stolzenberg</strong><br />

Freier Architekt und Stadtplaner<br />

St. Jürgen-Ring 34 * 23564 Lübeck<br />

Telefon 0451-550 95 * Fax 550 96<br />

eMail stolzenberg@planlabor.de<br />

www.planlabor.de


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Linau</strong> Neuaufstellung Flächennutzungsplan 2012<br />

___________________________________________________________________________________________<br />

Inhaltsverzeichnis:<br />

1. Planungsgrundlagen ..................................................................................................... 3<br />

2<br />

1.1. Planungsanlass und Planungsziele .......................................................................... 3<br />

1.2. Übergeordnete Planungsvorgaben ........................................................................ 3<br />

1.3. Plangebiet ................................................................................................................... 5<br />

2. Umweltbericht ................................................................................................................ 5<br />

2.1. Einleitung ..................................................................................................................... 6<br />

2.1.1. Inhalte und Ziele des Bauleitplans .................................................................... 6<br />

2.1.2. Prüfung der betroffenen Belange .................................................................... 6<br />

2.1.3. Für die Planung bedeutsame Fachgesetze und Fachpläne ..................... 11<br />

2.2. Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen mit<br />

zusätzlichen Angaben ............................................................................................. 12<br />

2.2.1. Die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das<br />

Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die<br />

biologische Vielfalt (Belang a)) ...................................................................... 12<br />

2.3. Zusammenfassung ................................................................................................... 19<br />

3. Bestandsbeschreibung ............................................................................................... 20<br />

3.1. Allgemeines ............................................................................................................... 20<br />

3.2. Geschichtliche und bauliche Entwicklung .......................................................... 21<br />

3.3. Statistische Auswertungen ...................................................................................... 22<br />

3.4. Denkmäler ................................................................................................................. 31<br />

3.5. Verkehr ....................................................................................................................... 33<br />

3.6. Folgeeinrichtungen .................................................................................................. 34<br />

3.7. Altlasten ..................................................................................................................... 34<br />

4. Planvorstellungen und wesentliche Auswirkungen der Planung ......................... 34<br />

5. Planinhalt ....................................................................................................................... 35<br />

5.1. Bauliche Entwicklung ............................................................................................... 35<br />

5.2. Verkehr ....................................................................................................................... 40<br />

5.3. Wald ........................................................................................................................... 40<br />

5.4. Denkmalschutz und Denkmalpflege .................................................................... 40<br />

5.5. Fließgewässer ............................................................................................................ 41<br />

5.6. Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von<br />

Boden, Natur und Landschaft ................................................................................ 41<br />

6. Immissionen ................................................................................................................... 42<br />

7. Altlasten ......................................................................................................................... 43<br />

8. Ver- und Entsorgung .................................................................................................... 43<br />

9. Schutzgebiete .............................................................................................................. 44<br />

10. Naturschutz und Landschaftspflege ......................................................................... 46<br />

11. Billigung der Begründung ........................................................................................... 50<br />

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Neuaufstellung Flächennutzungsplan 2012 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Linau</strong><br />

___________________________________________________________________________________________<br />

1. Planungsgrundlagen<br />

1.1. Planungsanlass und Planungsziele<br />

Der Flächennutzungsplan der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Linau</strong> wurde in den 1960er Jahre ausgearbeitet<br />

und am 24.01.1967 von der <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschlossen. Bisher gab es<br />

elf Änderungen, die die Umpositionierung oder Neuausweisung von Bauflächen,<br />

Ausweisung von Flächen für die Ver- und Entsorgung sowie Flächen für Sport und<br />

Gemeinbedarf zum Inhalt hatten. Die letzte Änderung erfolgte für ein Plangebiet<br />

westlich Feilberg im Jahr 2002 mit der Ausweisung einer Wohnbaufläche und dem<br />

zugehörigen Ausgleich.<br />

Die bisher dargestellten Siedlungsentwicklungsflächen sind zwischenzeitlich umgesetzt<br />

worden. Die Planinhalte sollen nunmehr für einen kommenden Planungszeitraum<br />

überprüft werden und die Inhalte der Landschaftsplanung, soweit geeignet,<br />

übernommen werden. Nach den Vorgaben des Landesentwicklungsplanes sollen für<br />

die nächsten 15 Jahre Bauflächen ausgewiesen und bisher über Satzungen geregelte<br />

Bauflächen als Siedlungsflächen dargestellt werden. Die <strong>Gemeinde</strong> verfolgt dabei<br />

das Ziel, eine Entwicklung am örtlichen Bedarf auszurichten und nur kleinere Bebauungsabschnitte<br />

vorzusehen. Dabei sollen vorrangig die Flächen berücksichtigt werden,<br />

für die der Erschließungsaufwand minimiert werden kann.<br />

Weiterhin sollen die vollzogenen Entwicklungen entlang der Straßen Hahnheider<br />

Weg, Dröge Möhl und Wentorfer Straße, die dem Bebauungszusammenhang zuzuordnen<br />

sind, eingebunden werden. Hier sind bereits zahlreiche Vorhaben nach § 34<br />

Baugesetzbuch (BauGB) entstanden. Die <strong>Gemeinde</strong> möchte die Bebauungsstrukturen<br />

ordnen und die Ortsteilqualität der vorhandenen Bebauung berücksichtigen.<br />

1.2. Übergeordnete Planungsvorgaben<br />

Im Landesentwicklungsplan (2010) werden die landesplanerischen Vorgaben bis<br />

2025 formuliert. <strong>Linau</strong> liegt östlich von Hamburg im Bereich des Ordnungsraums. Ausgehend<br />

vom örtlichen Bedarf, können in den ländlichen Räumen in <strong>Gemeinde</strong>n, die<br />

keine Schwerpunkte sind, im Zeitraum 2010 bis 2025 bezogen auf ihren Wohnungsbestand<br />

am 31.12.2009 neue Wohnungen im Umfang von bis zu 15 Prozent gebaut<br />

werden. Bei einem zugrunde gelegten Bestand von 442 Wohneinheiten leitet sich<br />

daraus für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Linau</strong> ein Entwicklungsspielraum von bis zu 66 zusätzlichen<br />

Wohneinheiten ab. Das <strong>Gemeinde</strong>gebiet wird aufgrund der naturräumlichen und<br />

landschaftlichen Vorraussetzungen und Potenziale sowie der Infrastruktur für Tourismus<br />

und Erholung als Entwicklungsraum für diese Zwecke ausgewiesen. Südwestlich<br />

und nordöstlich des <strong>Gemeinde</strong>gebiets sind im Landesentwicklungsplan Vorbehaltsräume<br />

für Natur und Landschaft verzeichnet. Diese Räume dienen als Planungsgrundlage<br />

für ganzheitliche Schutzansätze sowie zur Entwicklung großflächiger naturbetonter<br />

Landschaftsbestandteile und Kulturlandschaften mit ihren charakteristischen<br />

Lebensräumen und Lebensgemeinschaften.<br />

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Linau</strong> Neuaufstellung Flächennutzungsplan 2012<br />

___________________________________________________________________________________________<br />

Der Regionalplan für den Planungsraum I (1998) stellt für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Linau</strong> einen<br />

regionalen Grünzug dar, der sich im Bereich des <strong>Linau</strong>er Moors und der Knicklandschaft<br />

bis zur Niederung des Oberteichbaches entlang zieht und im Norden der<br />

Ackerlandschaft der Moräne wieder hin bis zum <strong>Linau</strong>er Moor abschließt. Die bebauten<br />

Gebiete in der zentralen Ortslage sind weitläufig ausgeschlossen. Im Osten befindet<br />

sich ein Gebiet mit besonderer Bedeutung für Natur und Landschaft (Gebiete<br />

mit besonderer Bedeutung für den Aufbau eines Schutzgebiets- und Biotopverbundsystem)<br />

bzw. Vorranggebiet für den Naturschutz. Das <strong>Gemeinde</strong>gebiet südlich der<br />

Hauptstraße wird als Gebiet mit Schwerpunkt für die Erholung gekennzeichnet.<br />

Gemäß dem Landschaftsprogramm (1999) liegt die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Linau</strong> innerhalb eines<br />

Gebietes mit besonderer Bedeutung für die Bewahrung des Landschaft, ihrer Vielfalt,<br />

Eigenart und Schönheit sowie als Erholungsraum. Die gesamte <strong>Gemeinde</strong> <strong>Linau</strong><br />

grenzt an das Naturschutzgebiet Hahnheide, welche zu den in der <strong>Gemeinde</strong> verlaufenden<br />

Schwerpunkträumen des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems gehört.<br />

Im Norden befindet sich ein Wasserschongebiet.<br />

Der Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum I (1998) kennzeichnet das <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />

von <strong>Linau</strong> als Gebiet mit besonderer Erholungseignung. Ein Schwerpunktbereich<br />

für Erholung zieht sich durch die <strong>Gemeinde</strong>. Ein Gebiet mit besonderer<br />

ökologischer Funktion liegt im süd-östlichen und nord-östlichen Bereich. Das <strong>Linau</strong>er<br />

Moor und Billeniederung gilt als Schwerpunktbereich. Außerdem ist ein Wasserschongebiet<br />

im nördlichen Bereich ausgewiesen. Ein Baudenkmal ist mittig über der<br />

Siedlung eingetragen und bezieht sich auf die Überreste der mittelalterlichen <strong>Linau</strong>er<br />

Burg. Südlich zwischen Feilberg und Dorfstraße sind ein Naturdenkmal und geschützte<br />

Landschaftsbestandteile geplant. In diesem Bereich befinden sich auch drei Erholungswälder<br />

und ein weiterer Wald nördlich der Siedlung um die Bille Quelle. Kleine<br />

Feuchtgebiete, die als besonders geschützte Biotope gelten, befinden sich im Süden<br />

an den Teichen, im Norden östlich der Wentorfer Straße und ein größeres Gebiet<br />

oberhalb der Bille Quelle.<br />

Der Landschaftsplan der <strong>Gemeinde</strong> stellt die gemeindlichen Entwicklungsziele des<br />

Naturhaushaltes und der Landschaftspflege dar. Die <strong>Gemeinde</strong> umgibt eine enge<br />

Abgrenzung der baulichen Entwicklung. Ein umfangreiches Rad- und Wanderwegenetz<br />

ist geplant. Ein größeres Gebiet mittig der Ortschaft ist als Wohnbaufläche/gemischte<br />

Baufläche gekennzeichnet. Zwei weitere Gebiete im Westen und<br />

Süd-Westen sind Acker/Ackerbrache/Wechselgrünland mit Entwicklungsrichtung für<br />

Siedlungserweiterung. Mehrere gesetzlich geschützte Biotope ziehen sich durch das<br />

<strong>Gemeinde</strong>gebiet, insbesondere im Bereich der Teiche im Süden und entlang der<br />

Bille bis ins <strong>Linau</strong>er Moor. Ein Wasserschongebiet zieht sich vom Süden entlang der<br />

Moorgrenze bis zur <strong>Gemeinde</strong>grenze im Norden. Der größte Flächenanteil <strong>Linau</strong>s ist<br />

Acker, Ackerbrache, Wechselgrünland. Dauergrünland findet sich insbesondere im<br />

Bereich des <strong>Linau</strong>er Moors.<br />

4<br />

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Neuaufstellung Flächennutzungsplan 2012 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Linau</strong><br />

___________________________________________________________________________________________<br />

Südlich an die <strong>Gemeinde</strong> grenzen die europäischen Schutzgebiete DE 2328-401 und<br />

DE 2328-354 „NSG Hahnheide“. Im Westen grenzt an die <strong>Gemeinde</strong>gebietsgrenze<br />

das FFH-Gebiet DE 2329-351 „Koberger Moor“ und eine Teilfläche des EU-<br />

Vogelschutzgebietes DE 2328-491 „Waldgebiete in Lauenburg“.<br />

1.3. Plangebiet<br />

Im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes werden neben der Aktualisierung<br />

der Flächennutzungen neun zusätzliche Teilgebiete als Bauflächen dargestellt.<br />

Drei dieser Teilgebiete (Nr. 5, 7 und 9) sind bereits weitgehend bebaut. Über<br />

zwei weitere Teilgebiete (Nr. 1 und 8) sollen die Bebauungen Dröge Möhl und Hahnheider<br />

Weg an die eigentliche Ortslage angebunden werden. Erstmalig baulich in<br />

Anspruch genommen, werden vier weitere Teilgebiete (Nr. 2, 3, 4 und 6).<br />

Teilgebiet Bezeichnung Fläche<br />

1 Dröge Möhl ~ 0,7 ha<br />

2 Südlich Bollweg (K 10), westlich der Straße Up de Hoss ~ 1,6 ha<br />

3 Östlich Feilberg, nördlich Feuerwehr ~ 0,3 ha<br />

4 Südlich Hauptstraße (K 10), östlich Mittelbergweg ~ 1,4 ha<br />

5 Östlich und westlich der Wentorfer Straße (K 45), nördlich Hauptstraße<br />

(K 10)<br />

~ 2,2 ha<br />

6 Südlich Hauptstraße (K 10), Ortsausgang nach Koberg ~ 0,3 ha<br />

7 Dorfstraße, Ortsausgang nach Hohenfelde ~ 0,3 ha<br />

8 Hahnheider Weg ~ 2,5 ha<br />

9 Feilberg, Ortsausgang in Richtung Hahnheide ~ 0,9 ha<br />

Des Weiteren wurden Inhalte des Landschaftsplanes in den Flächennutzungsplan<br />

übernommen. Dazu zählen Flächen zum Aufbau eines Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems,<br />

Ausgleichsflächen sowie geplante Naturdenkmale und Landschaftsbestandteile.<br />

2. Umweltbericht<br />

Zur Wahrung der Belange des Umweltschutzes gem. §§ 1 (6) Nr. 7, 1a BauGB wird<br />

eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen<br />

ermittelt werden. Der Umfang und Detaillierungsgrad der Untersuchungen<br />

wird durch die <strong>Gemeinde</strong> festgelegt. Es erfolgte eine frühzeitige Abstimmung<br />

mit den entsprechenden Fachbehörden im Rahmen der Beteiligung nach § 4<br />

(1) BauGB, insbesondere zur Abgleichung der Erfordernisse hinsichtlich des Untersuchungsrahmens.<br />

In der Umweltprüfung werden die durch die Planung zu erwartenden<br />

Auswirkungen auf das Gebiet und die Umgebung betrachtet.<br />

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Linau</strong> Neuaufstellung Flächennutzungsplan 2012<br />

___________________________________________________________________________________________<br />

2.1. Einleitung<br />

2.1.1. Inhalte und Ziele des Bauleitplans<br />

Der Flächennutzungsplan der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Linau</strong> wird neu aufgestellt, um unter Berücksichtigung<br />

aktueller Vorgaben des Landesentwicklungsplanes (2010) die gemeindlichen<br />

Entwicklungsziele aufzuzeigen. Insgesamt wird ein teilweise bereits bebautes<br />

Gebiet von rd. 10,2 ha neu als Baufläche ausgewiesen. Zusätzlich werden<br />

eine Anpassung der Darstellungen an derzeitige Nutzungen (Aktualisierung) und die<br />

Übernahme geeigneter Inhalte aus dem Landschaftsplan vorgenommen (nähere<br />

Ausführungen siehe Ziffer 1.1. und Ziffer 4).<br />

2.1.2. Prüfung der betroffenen Belange<br />

Die Prüfung der betroffenen Belange erfolgt anhand der Vorgaben des § 1 (6)<br />

Nr. 7 BauGB. Die Bauleitplanung ist eine Angebotsplanung, so dass objektbezogene<br />

Angaben insbesondere zum Umgang mit Emissionen, Energie, Abwässern und Abfällen<br />

in der Regel beim Aufstellungsverfahren nicht vorliegen. Die Umweltprüfung kann<br />

zu diesen Belangen daher nur allgemeine Aussagen treffen. Die <strong>Gemeinde</strong> schätzt<br />

die betroffenen Belange wie folgt ein:<br />

a) Die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge<br />

zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt<br />

Erheblich betroffen, da Eingriffe nach § 14 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)<br />

vorbereitet sowie die in § 2 Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) genannten Funktionen<br />

des Bodens berührt werden. Die Artenschutzbelange des § 44 BNatSchG können<br />

berührt werden.<br />

b) Die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher<br />

Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des BNatSchG<br />

Südlich der <strong>Gemeinde</strong> liegen das FFH-Gebiet DE 2328-354 „NSG Hahnheide“ und<br />

das EU-Vogelschutzgebiet DE 2328-401 „NSG Hahnheide“. In direkter Nähe hierzu<br />

liegen die Teilflächen 8 und 9. Gem. Erlass des Ministeriums für Umwelt, Natur und<br />

Forsten vom 2. Juni 1999 – AZ.: X 33-5321.30 ist bereits im Flächennutzungsplanverfahren<br />

zu prüfen, ob mit Vorhaben im Grenzbereich von Natura-2000 Gebieten erhebliche<br />

Beeinträchtigungen auf die Erhaltungsziele einhergehen. Demnach kann in der<br />

Regel u.a. von einer erheblichen Beeinträchtigung nicht ausgegangen werden,<br />

wenn mit baulichen Anlagen im Sinne des § 2 (1) LBO außerhalb eines Gebietes von<br />

gemeinschaftlicher Bedeutung oder eines Europäischen Vogelschutzgebietes ein<br />

Mindestabstand von 100 m eingehalten wird oder die Bauvorhaben im unbeplanten<br />

Innenbereich nach § 34 BauGB liegen.<br />

Das Teilgebiet 8 liegt in mind. 1,2 km Entfernung zu den beiden europäischen<br />

Schutzgebieten. Der im oben genannten Erlass angegebene Mindestabstand von<br />

100 m wird durch die Flächenausweisung um ein vielfaches überschritten. Es findet<br />

keine Inanspruchnahme von Schutzgebietsflächen statt. Das Teilgebiet 8 ist bereits in<br />

6<br />

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Neuaufstellung Flächennutzungsplan 2012 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Linau</strong><br />

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weiten Teilen bebaut, bzw. es bestehen Baurechte über die gültige Satzung Hahnheider<br />

Weg. Nur ein kleiner Bereich des Teilgebietes wird erstmalig für eine bauliche<br />

Entwicklung vorbereitet. Eine signifikante Zunahme von Störwirkungen durch zusätzliche<br />

Bewohner im Hahnheider Weg ist unter Berücksichtigung der touristischen Nutzung<br />

der Hahnheide nicht zu erwarten. Es wird nicht von erheblichen Auswirkungen<br />

auf die Erhaltungsziele durch die Ausweisung des Teilgebietes 8 als Wohnbaufläche<br />

ausgegangen.<br />

Das Teilgebiet 9 liegt nahezu komplett innerhalb des 100 m Mindestabstandes zu den<br />

beiden europäischen Schutzgebieten. Es ist jedoch bereits bebaut. Der Bereich ist<br />

nach § 34 BauGB zu bewerten, so dass gem. des oben genannten Erlasses ebenfalls<br />

mit keinen erheblichen Auswirkungen auf die Erhaltungsziele der europäischen<br />

Schutzgebiete zu rechnen ist. Bei einer Erweiterung der gegebenen Bebauung ist<br />

jedoch im Rahmen einer FFH-Vorprüfung im Einzelfall zu prüfen, ob eine FFH-<br />

Verträglichkeitsprüfung durchzuführen ist.<br />

Östlich an die <strong>Gemeinde</strong> angrenzend liegen das FFH-Gebiet DE 2329-351 „Koberger<br />

Moor“ sowie eine Teilfläche des EU-Vogelschutzgebietes DE 2328-491 „Waldgebiete<br />

in Lauenburg“. Aufgrund der Entfernung geplanter Bauflächenausweisungen zu den<br />

östlich liegenden Schutzgebieten ist mit keinen erheblichen Auswirkungen auf die<br />

Erhaltungsziele zu rechnen. Untersuchungen zur FFH-Verträglichkeit werden für diese<br />

beiden Schutzgebiete nicht erforderlich.<br />

c) Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie<br />

die Bevölkerung insgesamt<br />

Die Teilgebiete 2 und 6 werden von Lärmimmissionen der angrenzenden Kreisstraße<br />

(K 10) berührt. Eine Prüfung bestehender Immission anhand der DIN 18005 „Schallschutz<br />

im Städtebau“ ergab je nach Lage der Teilgebiete und deren Art der baulichen<br />

Nutzung teilweise Überschreitungen der zulässigen Immissionswerte. Im Rahmen<br />

der verbindlichen Bauleitplanung sind die überschlägigen Lärmprognoseberechnungen<br />

gemäß den aktuellen Gegebenheiten und Planungskonzepten für die<br />

Teilbereiche zu aktualisieren und gegebenenfalls erforderliche Schutzmaßnahmen<br />

festzusetzen (nähere Ausführungen siehe Ziffer 6.).<br />

Auswirkungen von landwirtschaftlichen Betrieben mit Intensivtierhaltung auf die neu<br />

ausgewiesenen Teilgebiete werden nicht erwartet, ebenfalls keine wesentlich störenden<br />

Gewerbebetriebe. Altlasten sind in den neu ausgewiesenen Teilgebieten<br />

nicht bekannt. Von einer Erheblichkeit wird daher nicht ausgegangen.<br />

d) Umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter<br />

Die Planung initiiert Auswirkungen auf den Wert der Sachgüter (Wertsteigerung der<br />

betroffenen Grundstücke, Veränderung der Situation für angrenzende Grundstücke);<br />

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Linau</strong> Neuaufstellung Flächennutzungsplan 2012<br />

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bei Einhaltung der Grenzabstände der Landesbauordnung (LBO) werden für Nachbarbereiche<br />

keine erheblichen Auswirkungen erwartet.<br />

e) Die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen<br />

und Abwässern<br />

Die geltenden Gesetze, Verordnungen und Richtlinien sind anzuwenden. Die Beseitigung<br />

von Abwässern und Abfällen erfolgt über die Entsorgungseinrichtungen der<br />

<strong>Gemeinde</strong>. Beim Betrieb der Entsorgungseinrichtungen sind die geltenden Gesetze,<br />

Verordnungen und Richtlinien ebenfalls anzuwenden.<br />

In neuen Erschließungsgebieten ist auf der Grundlage der Regelungen im Wasserhaushaltsgesetz<br />

bzw. im Landeswassergesetz anfallendes Niederschlagswasser zu<br />

versickern bzw. gesondert zu behandeln und soll nicht dem vorhandenen Mischwassersystem<br />

zugeführt werden. Hierzu sind im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung<br />

entsprechende Regelungen zu treffen. Von einer Erheblichkeit wird daher nicht<br />

ausgegangen.<br />

f) Die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung<br />

von Energie<br />

Die Energieversorgung der Teilgebiete erfolgt durch Anschluss an das Netz der Versorgungsträger<br />

in der <strong>Gemeinde</strong>. Bei der Energieerzeugung bzw. -bereitstellung sowie<br />

im Rahmen der objektbezogenen Bauausführung sind die geltenden Gesetze,<br />

Verordnungen und Richtlinien anzuwenden. Alternative Energieformen sind zugelassen.<br />

Von einer Erheblichkeit wird daher nicht ausgegangen.<br />

g) Die Darstellung von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbesondere<br />

des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts<br />

Der Landschaftsplan stellt Siedlungsentwicklungsflächen westlich der Straße Feilberg<br />

dar. Diese wurden zwischenzeitlich umgesetzt. Weitere Siedlungsentwicklungen sind<br />

südlich des Bollwegs, westlich Up de Hoss vorgesehen, sowie südlich der Hauptstraße,<br />

westlich der Dorfstraße. Im Bereich der einzelnen Teilflächen sind folgende Ausweisungen<br />

enthalten:<br />

8<br />

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Neuaufstellung Flächennutzungsplan 2012 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Linau</strong><br />

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Teilgebiet Darstellungen im Landschaftsplan<br />

1 in Teilen westlich der Abgrenzung der baulichen Entwicklung, davon nördlich<br />

der Straße Dröge Möhl bebaute Grundstücke, südlich der Straße Dröge Möhl<br />

Einzelgehöft mit Obstgarten<br />

2 innerhalb der Abgrenzung der baulichen Entwicklung mit Entwicklungsrichtung<br />

für Siedlungserweiterung, Acker/ Ackerbrache/ Wechselgrünland<br />

3 außerhalb der Abgrenzung der baulichen Entwicklung, geplante öffentliche/<br />

private Grünfläche, an nördlicher Grenze zwei Bäume<br />

4 innerhalb der Abgrenzung der baulichen Entwicklung, Wohnbaufläche und<br />

gemischte Baufläche, Ortsrandeingrünung, zurzeit Acker/ Wechselgrünland<br />

5 innerhalb der Abgrenzung der baulichen Entwicklung, östlich der K 45 bereits<br />

bebaute Grundstücke, westlich der K 45 Siedlungsentwicklungsfläche<br />

6 außerhalb der Abgrenzung der baulichen Entwicklung, Acker/ Ackerbrache/<br />

Wechselgrünland<br />

7 außerhalb der Abgrenzung der baulichen Entwicklung, Acker/ Ackerbrache/<br />

Wechselgrünland<br />

8 östlicher Teil innerhalb der Abgrenzung der baulichen Entwicklung, nordwestlicher<br />

Teil bereits bebaut, Freiflächen, landwirtschaftlicher Lagerplatz<br />

9 südlicher Teil außerhalb der Abgrenzung der baulichen Entwicklung, bereits<br />

bebaute Grundstücke<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> hat sich im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

mit den gegenwärtig gegebenen Ansprüchen an eine Siedlungsentwicklung befasst.<br />

Die im Landschaftsplan dargestellten Entwicklungsflächen stehen nur in Teilen<br />

in absehbarer Zeit für eine Siedlungsentwicklung zur Verfügung. So übernimmt der<br />

Flächennutzungsplan Siedlungsentwicklungsflächen in deutlich kleinerem Rahmen,<br />

weist darüber hinaus aber auch Bauflächen aus, die im Rahmen der Aufstellung des<br />

Landschaftsplanes für eine bauliche Entwicklung nicht berücksichtigt wurden.<br />

Teilgebiet 1: Die Gebietsausweisung wurde zum Vorentwurf deutlich zurück genommen<br />

und beschränkt sich auf den heutigen Ortsrand. Auf der südlichen Straßenseite<br />

erfolgt ein Lückenschluss zwischen einem zu Wohnzwecken genutzten ehemaligen<br />

Einzelgehöft mit angrenzenden Stallgebäuden und der übrigen bereits bestehenden<br />

Wohnbebauung. Hier erfolgt lediglich eine Anpassung an die aktuellen Nutzungen.<br />

In dieser Einbeziehung wird keine Erheblichkeit gesehen, da der Bereich bereits heute<br />

anthropogen geprägt ist und als Garten gepflegt wird.<br />

Teilgebiet 3: Es handelt sich um eine Fläche, die aufgrund der angrenzenden Wohnbebauung<br />

voraussichtlich als Baulücke nach § 34 BauGB zu bewerten ist. Zur Zeit der<br />

Aufstellung des Landschaftsplanes wurde diese Fläche zur Erschließung einer großzügigen<br />

Sportanlage benötigt. Die <strong>Gemeinde</strong> hat ihre Entwicklungsabsichten diesbezüglich<br />

geändert. Die Sportplatzflächen werden nicht mehr benötigt, so dass ein<br />

Freihalten der Baulücke zur Erschließung der hinteren Grundstücke in dem bisher vorgesehenen<br />

Umfang nicht mehr erforderlich ist.<br />

Teilgebiet 6: Die nördliche Straßenseite ist bereits durch eine Bebauung geprägt, die<br />

sich bis zur Ortsdurchfahrtsgrenze erstreckt. Eine ergänzende Bebauung südlich der<br />

Straße mit zwei bis drei Baugrundstücken bildet daher eine sinnvolle Arrondierung der<br />

Ortslage und ermöglicht einen gleichmäßig strukturierten Ortseingangsbereich. Die<br />

Erschließung ist hier bereits gegeben. In den straßenbegleitenden Knickstrukturen<br />

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Linau</strong> Neuaufstellung Flächennutzungsplan 2012<br />

___________________________________________________________________________________________<br />

sind an zwei Stellen Zufahrten zur vorhandenen Wiegestelle gegeben. Eine Erheblichkeit<br />

gegenüber den Darstellungen des Landschaftsplanes wird aufgrund der gegebenen<br />

Situation und der geringen Größe des Teilgebietes nicht gesehen.<br />

Teilgebiet 7: Die Fläche ist auf Grundlage der Einbeziehungssatzung Nr. 1 der <strong>Gemeinde</strong><br />

bereits teilweise bebaut. Da hier der Bestand überplant wird und die Siedlungsentwicklung<br />

an der Dorfstraße in Richtung Hohenfelde ihren Abschluss finden<br />

soll, wird in der Abweichung von den Ausweisungen des Landschaftsplanes keine<br />

Erheblichkeit gesehen.<br />

Teilgebiet 8: Die <strong>Gemeinde</strong> hat sich in den letzten Jahren mehrfach aufgrund des<br />

Bauinteresses örtlich ansässiger Bürger im Hahnheider Weg mit baulichen Erweiterungen<br />

auseinander gesetzt. So wurden die Flächen nördlich des Hahnheider Weges<br />

bereits durch eine Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung in den im Zusammenhang<br />

bebauten Ortsteil einbezogen. Die Teilfläche südlich des Hahnheider Weges, welche<br />

im Landschaftsplan außerhalb der Siedlungsbegrenzungslinie liegt, ist bereits bebaut.<br />

Hier befinden sich die Gebäude eines ehemaligen landwirtschaftlichen Betriebes,<br />

der nach aktuellen Informationen der Landwirtschaftskammer gegenwärtig nicht<br />

mehr wirtschaftet. Die bereits baulich in Anspruch genommenen Flächen sollen im<br />

Rahmen der Wiedernutzbarmachung für eine wohnbauliche Entwicklung vorgehalten<br />

werden. Eine Erheblichkeit gegenüber den Darstellungen des Landschaftsplanes<br />

wird nicht gesehen.<br />

Teilgebiet 9: Die Darstellungen in der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

entsprechen der tatsächlichen Nutzung. Eine weitere bauliche Erweiterung ist hier<br />

nicht vorgesehen, so dass für diese Darstellung keine Erheblichkeit in den Abweichungen<br />

gegenüber dem Landschaftsplan gesehen wird.<br />

Die im Landschaftsplan dargestellten weiteren Siedlungsentwicklungsflächen bleiben<br />

einer langfristigen Entwicklung der <strong>Gemeinde</strong> vorbehalten.<br />

Die im Flächennutzungsplan abweichenden Darstellungen der Verbundflächen zum<br />

Aufbau eines landesweiten Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems erfolgten aus<br />

naturschutzfachlichen Gesichtspunkten. Eine Erheblichkeit wird nicht gesehen.<br />

h) Die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch<br />

Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen<br />

Gemeinschaften festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden.<br />

Die geltenden Gesetze, Verordnungen und Richtlinien zur Begrenzung von Emissionen<br />

aus Feuerungsanlagen oder anderen emittierenden Betriebseinrichtungen sind<br />

anzuwenden. Die verkehrsbedingten Luftschadstoffe steigen durch die Planung aufgrund<br />

der zu erwartenden Verkehrsstärke nur geringfügig. Immissionen oberhalb der<br />

10<br />

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Neuaufstellung Flächennutzungsplan 2012 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Linau</strong><br />

___________________________________________________________________________________________<br />

Grenzwerte der 22. BImSchV sind nicht zu erwarten. Von einer Erheblichkeit wird daher<br />

nicht ausgegangen.<br />

i) Die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes<br />

nach den Buchstaben a, c, und d<br />

Wesentliche Auswirkungen auf die Wechselwirkungen zwischen den Belanggruppen<br />

sind nicht erkennbar, von einer Erheblichkeit wird daher nicht ausgegangen.<br />

2.1.3. Für die Planung bedeutsame Fachgesetze und Fachpläne<br />

Das Bundesnaturschutzgesetz zielt auf die Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit<br />

des Naturhaushalts, der Regenerationsfähigkeit und der nachhaltigen Nutzungsfähigkeit<br />

der Naturgüter ab. Das Gesetz wird im Rahmen der naturschutzfachlichen<br />

Eingriffsregelung (auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung) und der Betrachtung<br />

von Artenschutzbelangen berücksichtigt.<br />

Das Bundesbodenschutzgesetz hat die Sicherung und Wiederherstellung der nachhaltigen<br />

Funktionen des Bodens zum Ziel. In der Planung wird diesem Ziel durch einen<br />

sparsamen Umgang mit Grund und Boden im Hinblick auf mögliche Versiegelungen,<br />

Auf- und Abgrabungen sowie Bodenverdichtungen entsprochen.<br />

Ziel des Bundesimmissionsschutzgesetzes ist der Ausschluss schädlicher Umweltauswirkungen.<br />

Dieser Belang fließt in die fachliche Betrachtung mit ein und wird bei Erfordernis<br />

auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung über Lärmschutzfestsetzungen<br />

und Abstandsregelungen berücksichtigt.<br />

Die Ziele der Raumordnung und Landesplanung sowie Aussagen zur Berücksichtigung<br />

in der Planung sind unter Ziffer 1.2. der Begründung aufgeführt.<br />

Der Landschaftsplan zielt auf die Sicherung örtlicher Erfordernisse und Maßnahmen<br />

des Naturschutzes und der Landschaftspflege ab. Die Darstellungen wurden bei der<br />

Aufstellung der vorliegenden Bauleitplanung berücksichtigt (nähere Ausführungen<br />

siehe Ziffer 2.1.2.g).<br />

Luftreinhalte- oder Lärmminderungspläne liegen für den Plangeltungsbereich nicht<br />

vor.<br />

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Linau</strong> Neuaufstellung Flächennutzungsplan 2012<br />

___________________________________________________________________________________________<br />

2.2. Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen mit zusätzlichen<br />

Angaben<br />

2.2.1. Die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge<br />

zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt<br />

(Belang a))<br />

a) Bestandsaufnahme<br />

Durch die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes und die neu ausgewiesenen<br />

Siedlungserweiterungsflächen werden erhebliche Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen,<br />

Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft<br />

und die biologische Vielfalt erwartet. Die Aktualisierung der Darstellung bestehender<br />

Nutzungen hingegen verursachen keine negativen Eingriffe auf die Schutzgüter,<br />

so dass für diese Darstellungen keine detaillierte Umweltprüfung erfolgt. Die<br />

Ausweisung von Maßnahmenflächen zum Aufbau eines landesweiten Schutzgebiets-<br />

und Biotopverbundsystems führen zu positiven Auswirkungen.<br />

Teilgebiet Nr. 1: Dröge Möhl<br />

Bestand Bedeutung<br />

Realnutzung - im westlichen und östlichen Teil des Gebiets befinden<br />

sich bebaute Grundstücke mit Wohnnutzung und Gartenflächen<br />

- im mittleren Teil befinden sich landwirtschaftliche Nutzflächen<br />

-<br />

Tiere und Pflanzen - Knickstrukturen gliedern die landwirtschaftlichen Nutzflächen,<br />

begleiten die Straße Dröge Möhl und schirmen<br />

die vorhandene Bebauung zur freien Landschaft<br />

hin ab. Nach § 7 (2) Nr. 13 u. 14 BNatSchG geschützte<br />

Brutvögel und potentiell die Haselmaus finden hier einen<br />

Lebensraum.<br />

+<br />

Boden/ Relief - Sand, hoher Bodenwasseraustausch mit hoher Gefahr<br />

der Nährstoffauswaschungen, in Teilen bereits baulich<br />

überformt<br />

o<br />

- hohe Reliefunterschiede insbesondere im Bereich der<br />

ehemaligen Kiesgrube in Teilen mit Biotopstatus<br />

+<br />

Wasser - hohe Grundwasserneubildungsrate mit mittlerer Pufferfähigkeit<br />

+<br />

Klima/ Luft - keine lokalklimatischen Besonderheiten -<br />

Landschafts- und - gute Ortsrandeingrünung der bebauten Gebiete<br />

-<br />

Ortsbild<br />

- Freiflächen in Teilen gut einsehbar<br />

o<br />

Biologische Vielfalt, - erhöhte biologische Vielfalt im Bereich der gewachse- o<br />

Wirkungsgefüge nen Ortsrandstrukturen und der vorhandenen Knicks<br />

mit Wirkungsgefüge in die Umgebung<br />

Bedeutungseinschätzung: + = besondere Bedeutung, o = allgemeine Bedeutung, - = geringe Bedeutung<br />

12<br />

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Neuaufstellung Flächennutzungsplan 2012 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Linau</strong><br />

___________________________________________________________________________________________<br />

Teilgebiet Nr. 2: Südlich Bollweg (K 10), westlich der Straße Up de Hoss<br />

Bestand Bedeutung<br />

Realnutzung - landwirtschaftliche Nutzfläche, Acker -<br />

Tiere und Pflanzen - Baumreihe entlang der K 10 mit Lebensraumfunktion<br />

geschützter Brutvogelarten, Leitstruktur für Fledermäuse<br />

o<br />

Boden/ Relief - Sand, hoher Bodenwasseraustausch mit hoher Gefahr<br />

der Nährstoffauswaschungen<br />

o<br />

- ebenes Gelände<br />

-<br />

Wasser - hohe Grundwasserneubildungsrate mit mittlerer Pufferfähigkeit<br />

+<br />

Klima/ Luft - Kaltluftentstehungsgebiet mit geringer Bedeutung o<br />

Landschafts- und<br />

Ortsbild<br />

- Freie Einsehbarkeit aus westlicher/südlicher Richtung +<br />

Biologische Vielfalt,<br />

Wirkungsgefüge<br />

- erhöhte biologische Vielfalt im Bereich der vorhandenen<br />

Gehölzstrukturen mit Wirkungsgefüge in die Umgebung<br />

Bedeutungseinschätzung: + = besondere Bedeutung, o = allgemeine Bedeutung, - = geringe Bedeutung<br />

Teilgebiet Nr. 3: Östlich Feilberg, nördlich Feuerwehr<br />

Bestand Bedeutung<br />

Realnutzung - landwirtschaftliche Nutzfläche, Grünland -<br />

Tiere und Pflanzen - Knickstrukturen im Westen und Norden. Baumreihe mit<br />

Gehölzunterwuchs im Süden mit Lebensraumfunktion<br />

insbesondere geschützter Brutvogelarten<br />

+<br />

Boden/ Relief - Sand, ohne besondere Bodenfunktionen,<br />

- ebenes Gelände<br />

-<br />

Wasser - keine besondere Grundwasserneubildung -<br />

Klima/ Luft - keine lokalklimatischen Besonderheiten -<br />

Landschafts- und<br />

Ortsbild<br />

- Baulücke zwischen vorhandener Bebauung -<br />

Biologische Vielfalt,<br />

Wirkungsgefüge<br />

- Keine besondere biologische Vielfalt mit Wirkungsgefüge<br />

zu umliegenden Freiflächen<br />

Bedeutungseinschätzung: + = besondere Bedeutung, o = allgemeine Bedeutung, - = geringe Bedeutung<br />

Teilgebiet Nr. 4: Südlich Hauptstraße (K 10), östlich Mittelbergweg<br />

Bestand Bedeutung<br />

Realnutzung - landwirtschaftliche Nutzflächen, Acker -<br />

Tiere und Pflanzen - im Südwesten und im Osten Knicks, kleinen Gehölzstrukturen<br />

am Ortsrand, Gehölzstrukturen mit Lebensraumfunktion<br />

geschützter Tierarten (Brutvögel, Haselmaus)<br />

+<br />

Boden/ Relief - Sand , hoher Bodenwasseraustausch mit hoher Gefahr<br />

der Nährstoffauswaschungen<br />

o<br />

Wasser - keine besondere Grundwasserneubildung -<br />

Klima/ Luft - keine lokalklimatischen Besonderheiten o<br />

Landschafts- und - Freie Einsehbarkeit zur offenen Landschaft in südliche +<br />

Ortsbild<br />

Richtung<br />

Biologische Vielfalt,<br />

Wirkungsgefüge<br />

- erhöhte biologische Vielfalt im Bereich der vorhandenen<br />

Gehölzstrukturen mit Wirkungsgefüge in die Umgebung<br />

Bedeutungseinschätzung: + = besondere Bedeutung, o = allgemeine Bedeutung, - = geringe Bedeutung<br />

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0<br />

-<br />

o


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Linau</strong> Neuaufstellung Flächennutzungsplan 2012<br />

___________________________________________________________________________________________<br />

Teilgebiet Nr. 5: Östlich und westlich der Wentorfer Straße (K 45), nördlich Hauptstraße (K 10)<br />

Bestand Bedeutung<br />

Realnutzung - bebaute Grundstücke, z.T. mit Wohnnutzung und Gartenfläche.<br />

-<br />

Tiere und Pflanzen - Siedlungsgebiet ohne besondere Funktionen für geschützte<br />

Tierarten<br />

-<br />

Boden/ Relief - Im Westen Sand auf schwer durchlässigem Lehm mit<br />

Geschiebemergeluntergrund, Im Osten Abrutsch- und<br />

Abschlämmmassen, baulich bereits überformt<br />

- ebenes Gelände<br />

-<br />

Wasser - keine besondere Grundwasserneubildung -<br />

Klima/ Luft - keine lokalklimatischen Besonderheiten -<br />

Landschafts- und - im Westen neu angelegte Ortsrandeingrünung. Im -<br />

Ortsbild<br />

Osten gewachsene Ortsrandstruktur<br />

Biologische Vielfalt, - Keine besondere biologische Vielfalt mit Wirkungsge- -<br />

Wirkungsgefüge füge zu umliegenden Freiflächen<br />

Bedeutungseinschätzung: + = besondere Bedeutung, o = allgemeine Bedeutung, - = geringe Bedeutung<br />

Teilgebiet Nr. 6: Südlich Hauptstraße (K 10), Ortsausgang nach Koberg<br />

Bestand Bedeutung<br />

Realnutzung - landwirtschaftliche Nutzung (Acker), die zur Straße hin<br />

und im Westen von Knickstrukturen begrenzt ist.<br />

- Am Knickrand befindet sich eine Wiegestelle<br />

-<br />

Tiere und Pflanzen - Knickstrukturen entlang der K10 und zur vorhandenen<br />

Bebauung im Westen bieten Lebensraum geschützter<br />

Brutvögel und ggf. für die Haselmaus<br />

o<br />

Boden/ Relief - Sand auf schwer durchlässigem Lehm mit Geschiebemergeluntergrund<br />

-<br />

Wasser - keine besondere Grundwasserneubildung -<br />

Klima/ Luft - keine lokalklimatischen Besonderheiten -<br />

Landschafts- und<br />

Ortsbild<br />

- Einsehbarkeit aus Richtung Südosten gegeben o<br />

Biologische Vielfalt, - erhöhte biologische Vielfalt im Bereich der Knickstruk- o<br />

Wirkungsgefüge turen mit Wirkungsgefüge in die Umgebung<br />

Bedeutungseinschätzung: + = besondere Bedeutung, o = allgemeine Bedeutung, - = geringe Bedeutung<br />

Teilgebiet Nr. 7: Dorfstraße, Ortsausgang nach Hohenfelde<br />

Bestand Bedeutung<br />

Realnutzung - modernes Wohngebäude, Lagerhalle mit Lagerplatz -<br />

Tiere und Pflanzen - keine besonderen Biotopstrukturen -<br />

Boden/ Relief - Sand auf schwer durchlässigem Lehm mit Geschiebemergeluntergrund,<br />

baulich bereits überformt<br />

-<br />

Wasser - keine besondere Grundwasserneubildung -<br />

Klima/ Luft - keine lokalklimatischen Besonderheiten -<br />

Landschafts- und - freie Einsehbarkeit der Bebauung aufgrund fehlender +<br />

Ortsbild<br />

Strukturen<br />

Biologische Vielfalt,<br />

Wirkungsgefüge<br />

14<br />

- keine besondere biologische Vielfalt mit Wirkungsgefüge<br />

zu umliegenden Freiflächen<br />

Bedeutungseinschätzung: + = besondere Bedeutung, o = allgemeine Bedeutung, - = geringe Bedeutung<br />

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-


Neuaufstellung Flächennutzungsplan 2012 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Linau</strong><br />

___________________________________________________________________________________________<br />

Teilgebiet Nr. 8: Hahnheider Weg<br />

Bestand Bedeutung<br />

Realnutzung - am nordwestlichen Rand bebauter Grundstücke mit<br />

Wohnnutzung und Gartenfläche, südlich des Hahnheider<br />

Weges Grundstück mit Gebäuden zur Wohnund<br />

landwirtschaftlichen Nutzung. Der restliche Teil ist<br />

Ackerfläche mit landwirtschaftlicher Nutzung.<br />

-<br />

Tiere und Pflanzen - Knickstrukturen begleiten die Straße und schirmen in<br />

Teilen die vorhandene Bebauung zur freien Landschaft<br />

hin ab. Nach § 7 (2) Nr. 13 u. 14 BNatSchG geschützte<br />

Brutvögel und potentiell die Haselmaus finden hier einen<br />

Lebensraum<br />

- in unmittelbarer Nähe zum NSG, FFH- und EU-<br />

Vogelschutzgebiet Hahnheide<br />

+<br />

Boden/ Relief - Sand, hoher Bodenwasseraustausch mit hoher Gefahr<br />

der Nährstoffauswaschungen, in Teilen bereits baulich<br />

überformt<br />

- leicht bewegt, in Richtung Süden ansteigend<br />

o<br />

Wasser - hohe Grundwasserneubildungsrate mit mittlerer Pufferfähigkeit<br />

+<br />

Klima/ Luft - keine lokalklimatischen Besonderheiten -<br />

Landschafts- und - Siedlungsflächen weitgehend gut eingebunden<br />

-<br />

Ortsbild<br />

- gute Einsehbarkeit der unbebauten Teilflächen zur<br />

freien Landschaft<br />

+<br />

Biologische Vielfalt, - hohe biologische Vielfalt im Bereich der gewachsenen +<br />

Wirkungsgefüge Ortsrandstrukturen und der vorhandenen Knicks mit<br />

Wirkungsgefüge in die Umgebung<br />

Bedeutungseinschätzung: + = besondere Bedeutung, o = allgemeine Bedeutung, - = geringe Bedeutung<br />

Teilgebiet Nr. 9: Feilberg, Ortsausgang in Richtung Hahnheide<br />

Bestand Bedeutung<br />

Realnutzung - bebaute Grundstücke mit Wohnnutzung und Gartenfläche<br />

-<br />

Tiere und Pflanzen - großzügige, gärtnerisch genutzte Freiflächen mit guter +<br />

Strukturierung und hohem Potenzial für nach<br />

Boden/ Relief<br />

§ 7 (2) Nr. 13 u. 14 BNatSchG geschützte Tierarten unmittelbar<br />

angrenzend an das NSG, FFH- und EU-<br />

Vogelschutzgebiet Hahnheide<br />

- Sand, hoher Bodenwasseraustausch mit hoher Gefahr<br />

der Nährstoffauswaschungen, in Teilen bereits baulich<br />

überformt<br />

o<br />

Wasser - hohe Grundwasserneubildungsrate mit mittlerer Pufferfähigkeit<br />

+<br />

Klima/ Luft - keine lokalklimatischen Besonderheiten -<br />

Landschafts- und - gewachsene Siedlungsrandstruktur mit großzügigen +<br />

Ortsbild<br />

siedlungsnahen Freiflächen<br />

Biologische Vielfalt, - hohe biologische Vielfalt mit Wirkungsgefüge in die +<br />

Wirkungsgefüge Umgebung<br />

Bedeutungseinschätzung: + = besondere Bedeutung, o = allgemeine Bedeutung, - = geringe Bedeutung<br />

Maßnahmenflächen<br />

Die Ausweisung von Maßnahmenflächen zum Aufbau eines landesweiten Schutzgebiets-<br />

und Biotopverbundsystems entspricht den Vorgaben des Landschaftsplanes<br />

und umfasst insbesondere Flächen im Umfeld der Bille-Niederung. Des Weiteren werden<br />

die Flächen der Fischteiche südlich von <strong>Linau</strong> als Verbundflächen ausgewiesen.<br />

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Linau</strong> Neuaufstellung Flächennutzungsplan 2012<br />

___________________________________________________________________________________________<br />

Die Flächenausweisung im Bereich der Bille orientiert sich an den Vorgaben des Ministeriums<br />

für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume zur Umsetzung der EU-<br />

Wasserrahmenrichtlinie sowie am Gewässerschutzstreifen. Die Verbundflächen werden<br />

derzeit zu großen Teilen landwirtschaftlich genutzt. Teilbereiche sind mit Wald<br />

bestockt.<br />

Südlich des Niemeiersredder Weges wurde aus dem Landschaftsplan zudem eine<br />

geplante Ausgleichsfläche übernommen. Die Fläche wird intensiv landwirtschaftlich<br />

genutzt. Auf der Fläche befindet sich darüber hinaus gemäß Landschaftsplan im<br />

Süden am Rand des Forsts Hahnheide ein kleines Seggenried/ eine Hochstaudenflur<br />

mit gesetzlichem Schutz, die im Plan entsprechend ausgewiesen wird.<br />

Eine weitere Ausgleichsfläche wurde westlich des Schulweges aus dem Landschaftsplan<br />

übernommen. Hier bestehen bereits zugeordnete Kompensationsmaßnahmen<br />

gültiger Bebauungspläne.<br />

Weitere Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von<br />

Natur und Landschaft wurden aus dem Ursprungsplan übernommen und werden im<br />

Umweltbericht nicht mehr berücksichtigt.<br />

b) Prognose<br />

Teilgebiete Nr. 2, 3, 4 und 6:<br />

Diese vier Teilgebiete werden erstmalig einer baulichen Nutzung zugeführt. Teilgebiet<br />

Nr. 3 ist dabei voraussichtlich als bestehende Baulücke nach § 34 BauGB zu bewerten,<br />

wodurch hier die Eingriffsregelung gemäß BNatSchG nicht greift. Dagegen<br />

kommt es in den anderen Teilgebieten durch Versiegelung und intensive Grundstücksnutzung<br />

zu einer Entwertung der Flächen für den Naturschutz.<br />

Die bestehende Einsehbarkeit führt zu Veränderungen im Landschaftsbild. Andererseits<br />

werden in den künftig bebauten Bereichen Strukturanreicherungen mit Wohlfahrtswirkungen<br />

für den Naturschutz vorgesehen (Bepflanzungsfestsetzungen im Bebauungsplan,<br />

Ortsrandgestaltung, Gestaltung der Gärten). Der grundsätzlichen Flächenentwertung<br />

durch Bebauung steht daher auch eine Aufwertung gegenüber.<br />

Bei Nichtdurchführung der Planung würden weiterhin Stoffeinträge im Rahmen der<br />

als ordnungsgemäß angesehenen landwirtschaftlichen Nutzung in den Boden und<br />

das Grundwasser erfolgen. Der Landschaftsraum würde frei von Bebauung bleiben<br />

und seine durch die intensive Landwirtschaft eingeschränkten Funktionen weiterhin<br />

erfüllen.<br />

Aufgrund der derzeitigen Nutzung ist nicht mit geschützten Arten zu rechnen, die zu<br />

unüberwindbaren artenschutzrechtlichen Hindernissen führen könnten. Bedeutende<br />

Biotopstrukturen sind entsprechend zu erhalten.<br />

16<br />

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Neuaufstellung Flächennutzungsplan 2012 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Linau</strong><br />

___________________________________________________________________________________________<br />

Teilgebiete Nr. 1 und 8:<br />

In diesen beiden Teilgebieten werden die Lücken zwischen der Ortslage und westlich<br />

gelegenen Randbebauungen geschlossen. Für die Bebauung einzelner Bereiche<br />

sind bereits Regelungen über Satzungen getroffen worden bzw. wurde die Ortsteilqualität<br />

festgestellt. Im Bereich der unbebauten Flächen kommt es zu einer Entwertung<br />

der Flächen für den Naturschutz durch Versiegelung und intensive Grundstücksnutzung.<br />

Die Bebauung führt zu Veränderungen im Landschaftsbild. Aufgrund<br />

der Nähe des Teilgebietes Nr. 8 zu den Schutzgebieten der Hahnheide ist hier mit<br />

einem erhöhten Vorkommen geschützter Arten zu rechnen. Es ist jedoch davon auszugehen,<br />

dass über geeignete Vermeidungs-, Minimierungs- und ggf. artenschutzfachliche<br />

Ausgleichsmaßnahmen artenschutzrechtliche Hindernisse umgangen werden<br />

können.<br />

Teilgebiete Nr. 5, 7 und 9:<br />

Für diese drei Teilgebiete wird die Darstellung im Flächennutzungsplan dem aktuellen<br />

Bestand angepasst. Hieraus ergeben sich keine Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen,<br />

Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft<br />

und die biologische Vielfalt. Dennoch sind Veränderungen durch bauliche<br />

Maßnahmen möglich. Diese Veränderungen können auch bereits Auswirkungen auf<br />

den Naturhaushalt und das Landschaftsbild sowie auf die Artenschutzbelange bewirken,<br />

was insbesondere für das Teilgebiet 9 in unmittelbarer Nähe zur Hahnheide<br />

auf Ebene der Baugenehmigung detailliert darzulegen ist.<br />

Maßnahmenflächen<br />

Die Übernahme der Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />

von Boden, Natur und Landschaft aus dem Landschaftsplan hat das Ziel, diese<br />

Flächen langfristig für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild zu sichern und den<br />

Biotopverbund entlang der Bille zu festigen. Positive Auswirkungen auf die Schutzgüter<br />

ergeben sich für bisher intensiv genutzte Flächen bei einer dauerhaften Sicherung<br />

naturschutzfachlicher Maßnahmen. Die Darstellung im Flächennutzungsplan ist als<br />

öffentlicher Belang bei einer Vorhabensprüfung zu berücksichtigen.<br />

Bei Nichtdurchführung der Planung verbleibt es bei den bisherigen Nutzungen und<br />

damit aufgrund dieser langjährigen Nutzung beim Ist-Zustand der abiotischen und<br />

biotischen Bedingungen. Die bisher unbebauten Teilräume würden frei von Bebauung<br />

bleiben und ihre bisherigen Funktionen weiterhin erfüllen.<br />

c) Geplante Maßnahmen<br />

Auf der Ebene des Flächennutzungsplanes werden keine Maßnahmen vorgesehen,<br />

dies bleibt dem nachfolgenden Bebauungsplan-/ Bauantragsverfahren vorbehalten.<br />

Hier sind im Rahmen einer Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung entsprechend der landesspezifischen<br />

Vorgaben Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen zu berücksichtigen<br />

und soweit erforderlich Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen festzusetzen. Im<br />

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Linau</strong> Neuaufstellung Flächennutzungsplan 2012<br />

___________________________________________________________________________________________<br />

Sinne des vorbeugenden Bodenschutzes sind insbesondere bei Inanspruchnahme<br />

von Böden mit erhöhter Bedeutung die Kompensationsmaßnahmen bodenfunktionsbezogen<br />

auszuführen. Die Artenschutzbelange sind entsprechend den Vorgaben<br />

des § 44 BNatSchG abzuarbeiten und zu berücksichtigen.<br />

d) Anderweitige Planungsmöglichkeiten<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> setzt sich im Rahmen der vorliegenden Neuaufstellung des Flächennutzungsplans<br />

intensiv mit einer Siedlungsentwicklung im <strong>Gemeinde</strong>gebiet auseinander.<br />

Insbesondere werden Flächen im direkten Ortsrandbereich mit geringem<br />

Erschließungsaufwand als Siedlungsentwicklungsbereiche dargestellt. Zudem soll<br />

bauinteressierten Bewohnern im Bereich der Bebauungen Dröge Möhl und Hahnheider<br />

Weg, die in den vergangen Jahren mehrfach einen entsprechenden Bedarf<br />

geäußert hatten, eine bauliche Entwicklung ihrer Grundstücke ermöglicht werden.<br />

Damit möchte die <strong>Gemeinde</strong> insbesondere den Interessen der ortsansässigen Bevölkerung<br />

entsprechen und Lücken zwischen den bestehenden Bebauungen einer<br />

baulichen Nutzung zuführen. Umfangreichere Flächen für eine erstmalige Bebauung<br />

mit größerem Erschließungsaufwand sollen hingegen nur auf einem Teilgebiet südlich<br />

der Hauptstraße dargestellt werden, um der hohen Nachfrage nach Bauland gerecht<br />

zu werden. Bei der Auswahl der Entwicklungsflächen spielt insbesondere deren<br />

Verfügbarkeit eine bedeutende Rolle, da die noch freien und im Landschaftsplan für<br />

eine Siedlungsentwicklung vorgesehenen Flächen kurz- und mittelfristig nicht bebaut<br />

werden können.<br />

Unter Berücksichtigung des Planungsziels und der naturschutzfachlichen Bewertungen<br />

im Landschaftsplan scheiden wesentlich andere Planungsmöglichkeiten aus.<br />

e) Bewertung<br />

Teilgebiete Nr. 2, 4 und 6:<br />

Da es sich um Flächen mit allgemeiner Bedeutung für den Naturschutz handelt und<br />

sensible, schützenswerte Bereiche von einer Bebauung frei gehalten und durch die<br />

Ausweisung von Schutzstreifen vor Beeinträchtigungen geschützt werden können,<br />

wird Ausgleich gemäß Ausgleicherlass im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung<br />

möglich. Da die Teilgebiete hinsichtlich ihrer Bodenfunktionen eine erhöhte Bedeutung<br />

aufweisen, ist im Rahmen des vorbeugenden Bodenschutzes der Ausgleich<br />

überwiegend bodenfunktionsbezogen auszuführen. Eingriffe in das Landschaftsbild<br />

können über Begrünungsmaßnahmen und Vorgaben zur Firsthöhe vermieden/ minimiert<br />

werden. Auch ist mit keinen unüberwindbaren artenschutzrechtlichen Hindernissen<br />

zu rechnen.<br />

Teilgebiete Nr. 5, 7 und 9, sowie 3:<br />

Diese Flächen sind im innerörtlichen Zusammenhang zu sehen. Es sind die Voraussetzungen<br />

für einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB gegeben,<br />

bzw. das Teilgebiet 3 ist voraussichtlich als Baulücke nach § 34 BauGB zu bewer-<br />

18<br />

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___________________________________________________________________________________________<br />

ten. Eine Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung nach § 18 BNatSchG wird nicht notwendig.<br />

Jedoch sind die Artenschutzbelange des § 44 BNatSchG zu berücksichtigen und<br />

entsprechend Gehölzstrukturen zu erhalten bzw. bei Überbauung artenschutzrechtlich<br />

zu bewerten.<br />

Teilgebiete Nr. 1 und 8:<br />

Diese Flächen liegen im Außenbereich, sind jedoch in Teilen bereits baulich in Anspruch<br />

genommen. Für Teilflächen wurden die naturschutzfachlichen Anforderungen<br />

bereits über Satzungen geregelt, jedoch ist dieses eher die Ausnahme.<br />

Naturschutzfachlich handelt es sich überwiegend um Flächen mit allgemeiner Bedeutung<br />

für den Naturschutz. Sensible, schützenswerte Bereiche können von einer<br />

Bebauung frei gehalten und durch die Ausweisung von Schutzstreifen vor Beeinträchtigungen<br />

geschützt werden. Ausgleich gemäß Ausgleicherlass ist auch bei baulichen<br />

Änderungen der bereits bebauten Flächen im Rahmen der verbindlichen<br />

Bauleitplanung nachzuweisen. Dem vorsorgenden Bodenschutz ist hierbei gerecht zu<br />

werden. Die Artenschutzbelange des § 44 BNatSchG sind zu berücksichtigen. Insbesondere<br />

im Teilgebiet Nr. 8 ist aufgrund der Nähe zu geschützten hochwertigen<br />

Landschaftsteilen mit einem erhöhten Vorkommen geschützter Tierarten zu rechnen.<br />

Gegebenenfalls erforderliche artenschutzrechtliche Vermeidungs-, Minimierungs-<br />

und Kompensationsmaßnahmen sind auf Ebene der Bebauungspläne darzulegen.<br />

Unüberwindbare Hindernisse werden jedoch nicht gesehen.<br />

Maßnahmenflächen<br />

Diese Flächen sind für eine Siedlungserweiterung nicht geeignet. Mit Durchführung<br />

geeigneter Entwicklungsmaßnahmen auf diesen Flächen gehen positive Wirkungen<br />

auf die Schutzgüter (insbesondere Boden, Wasser, Tiere, Pflanzen und Landschaftsbild)<br />

einher.<br />

f) Merkmale der technischen Verfahren<br />

entfällt auf Ebene des Flächennutzungsplanes<br />

g) Maßnahmen zur Überwachung<br />

entfällt auf Ebene des Flächennutzungsplanes<br />

2.3. Zusammenfassung<br />

Durch die Planung werden in derzeit unbebauten Bereichen Eingriffe in Natur und<br />

Landschaft vorbereitet. Dabei ist insbesondere die Versieglung auf Flächen mit einer<br />

relativ guten Grundwasserneubildungsrate negativ zu bewerten. Die Entwicklungsflächen<br />

sind von allgemeiner Bedeutung für den Naturschutz. Biotopstrukturen besonderer<br />

Bedeutung grenzen jedoch in der Regel an und sind entsprechend zu er-<br />

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Linau</strong> Neuaufstellung Flächennutzungsplan 2012<br />

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halten und zu schützen. Unüberwindbare artenschutzfachliche Hindernisse sind bei<br />

Erhalt dieser Biotopstrukturen nicht zu erwarten. Die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen<br />

der Eingriffsregelung und ggf. des Artenschutzes werden im anschließenden<br />

Bebauungsplanverfahren konkretisiert und sind im Rahmen des Bauantrages<br />

nachzuweisen. Aus der Ausweisung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur<br />

Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ergeben sich Entwicklungsmöglichkeiten<br />

mit positiven Auswirkungen auf den Naturhaushalt und das<br />

Landschaftsbild.<br />

Die Teilgebiete 8 und 9 liegen im näheren Umfeld der europäischen Schutzgebiete<br />

„NSG Hahnheide“ (FFH-Gebiet DE 2328-354/ EU-Vogelschutzgebiet DE 2328-401).<br />

Erhebliche Auswirkungen auf die Erhaltungsgegenstände der Schutzgebiete können<br />

jedoch unter Anwendung des Erlasses des Ministeriums für Umwelt, Natur und Forsten<br />

vom 2. Juni 1999 – AZ.: X 33-5 21.30 aufgrund der Einhaltung von Mindestabständen<br />

bzw. der Lage im Innenbereich im Vorfeld ausgeschlossen werden.<br />

Die Teilgebiete Nr. 2 und 6 werden von Lärmimmissionen der angrenzenden Kreisstraße<br />

(K 10) berührt. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung sind die Lärmbelastungen<br />

aufgrund konkreter Planungskonzepte zu überprüfen und gegebenenfalls<br />

erforderliche Schutzmaßnahmen festzusetzen.<br />

3. Bestandsbeschreibung<br />

3.1. Allgemeines<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Linau</strong> mit ihrer <strong>Gemeinde</strong>fläche von 960 ha liegt im südöstlichen<br />

Schleswig-Holstein im Kreis Herzogtum Lauenburg und gehört zum Amt Sandesneben-Nusse.<br />

Die direkten Nachbargemeinden sind im Norden Schönberg, Wentorf<br />

A.S. und Sirksfelde sowie im Osten Koberg. Im Süden grenzen Hohenfelde und Trittau<br />

sowie im Westen Grönwohld an <strong>Linau</strong> an.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Linau</strong> liegt im Naturraum Ostholsteinisches Hügel- und Seenland. Sie<br />

liegt am Rande des Naturschutzgebietes Hahnheide, welche sich an der südwestlichen<br />

Grenze entlang zieht. Der größte Teil der <strong>Gemeinde</strong>fläche ist Ackerlandschaft.<br />

Im Norden befindet sich die Niederung des Oberteichbaches sowie im Osten<br />

das <strong>Linau</strong>er Moor und die Billeniederung.<br />

Der geologische Untergrund der <strong>Gemeinde</strong> besteht im Wesentlichen aus Sand und<br />

Geschiebemergeln. Im Bereich des <strong>Linau</strong>er Moors und der Billeniederung ist Nieder-<br />

und Hochmoor zu finden. Abrutsch- und Abschlämmmassen sind entlang der Alten<br />

Bille und der Teiche südlich der Ortschaft zu finden.<br />

20<br />

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Neuaufstellung Flächennutzungsplan 2012 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Linau</strong><br />

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3.2. Geschichtliche und bauliche Entwicklung<br />

<strong>Linau</strong> wurde 1230 erstmals im Ratzeburger Zehntregister erwähnt. Die Siedlung ist slawischen<br />

Ursprungs und liegt am „Limes Saxoniae“, der hier in das Amtsgebiet eintritt.<br />

Der Limes Saxoniae war eine unbefestigte Grenze, die seit ungefähr 810 n. Chr. den<br />

Einflussbereich der Sachsen von dem Gebiet der slawischen Abodriten im östlichen<br />

Schleswig-Holstein trennte. 1291 wird die Burg <strong>Linau</strong> der Raubritter Scharpenberg im<br />

Auftrag der wendischen Fürsten und Städte sowie der Herzöge von Lauenburg erstmals<br />

zerstört. Nach ihrer Neuerrichtung wurde die Burg erneut mehrere Jahrzehnte<br />

durch die Raubritter genutzt und schließlich im Jahr 1349 nach langer Belagerung<br />

durch Hamburger und Lübecker Verbände dem Erdboden gleich gemacht. Die<br />

Grundmauern des Turmes sind nach wie vor vorhanden und bilden die einzige Burgruine<br />

in Südholstein. Die Scharpenbergs blieben aber nach ihrer Niederlage im Besitz<br />

der <strong>Linau</strong>er Ländereien und störten im Mittelalter den Verkehr auf der Salzstraße.<br />

1471 verkaufte Volrad von Scharpenberg Schloss und Dorf endgültig an Herzog Johann<br />

IV. von Sachsen-Lauenburg.<br />

Bei Neugründung der Ämter 1889 gehörte die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Linau</strong> und das damalige<br />

Gut dem Amt Koberg an. Die <strong>Gemeinde</strong> schloss sich nach dem Zweiten Weltkrieg<br />

zunächst dem Amt Wentorf A.S. und nach dessen Auflösung dem Amt Sandesneben<br />

an. 1979 bis 1983 entstand unter Mithilfe der Bürger und der ortsansässigen Vereine<br />

das <strong>Gemeinde</strong>zentrum, das 1993 erweitert wurde. Auf diesem Gelände wurde ein<br />

neues Feuerwehrgerätehaus errichtet. Zum 1. Januar 2008 schlossen sich die <strong>Gemeinde</strong>n<br />

des Amtes Sandesneben mit den <strong>Gemeinde</strong>n des Amtes Nusse zum neuen<br />

Amt Sandesneben-Nusse zusammen.<br />

Die nachfolgenden Aussagen zur baulichen Siedlungsgeschichte basieren auf den<br />

Aussagen des Landschaftsplans der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Linau</strong> (Ruth Schweizer, Heidekamp,<br />

Oktober 2000):<br />

Die Siedlung stellt sich insgesamt als Straßendorf mit zwei Siedlungsschwerpunkten<br />

dar. Der Bereich um die in Nord-Süd-Richtung verlaufende Dorfstraße bildet mit den<br />

ehemaligen heute teilweise noch landwirtschaftlich genutzten Bauernhöfen den<br />

alten Kern des Dorfes <strong>Linau</strong>. In westliche Richtung schließen entlang der Hauptstraße<br />

(K 10) neuere Siedlungsteile (z.B. B-Plan Nr. 1 und 4) an. Zur Landschaft hin befinden<br />

sich hinter den alten Höfen überwiegend noch die zugehörigen Koppeln. In diesem<br />

Teil der Ortslage lagen auch die Schmiede, die Bäckerei und die Dorfschule.<br />

Der Siedlungsbereich Feilberg entlang der gleichnamigen Straße bildet mit einigen<br />

verstreut liegenden älteren Gebäuden, wie z.B. der alten Mühle, einer ehemaligen<br />

Möbelfabrik und Bebauung, die vorwiegend um/ ab 1930 auf überwiegend großen<br />

Grundstücken entstanden ist, den zweiten Siedlungsschwerpunkt. Neuere, verdichtetere<br />

Einfamilien- und Doppelhausbebauung auf kleineren Grundstücken ergänzt<br />

neben dem Sportplatz und der Tennishalle diesen Ortsbereich.<br />

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Linau</strong> Neuaufstellung Flächennutzungsplan 2012<br />

___________________________________________________________________________________________<br />

Hinzu kommen die Splittersiedlungen im Westen (Bollweg, Dröge Möhl und am<br />

Hahnheider Weg), im Süden (Vogelfängerkaten) und im Norden (<strong>Linau</strong> Busch, Forsthaus<br />

<strong>Linau</strong>, Flachsröte), die überwiegend auf Kleinbauernstellen und Arbeiterhäuser<br />

bzw. das Forsthaus aus der Zeit vor dem ersten Weltkrieg zurückzuführen sind.<br />

Die alten Höfe sind durch die typische Stellung der Gebäude, alten Baumbestand,<br />

eine Kirschenallee an der Straße sowie großzügige Grün- und Freiflächen gekennzeichnet.<br />

Die neueren Siedlungsteile ergänzten das Dorf hauptsächlich in der zweiten<br />

Hälfte des 20. Jahrhunderts (u.a. Lerchenweg, Wentorfer Straße, Hauptstraße,<br />

Dröge Möhl). Sie wurden dabei entweder straßenbegleitend oder als vorstädtisch<br />

geprägte Teilbereiche mit eigenständigen Erschließungswegen und Wendeanlagen<br />

angelegt.<br />

3.3. Statistische Auswertungen<br />

Bevölkerungsentwicklung<br />

Aufschlüsse über die Bevölkerungsentwicklung im <strong>Gemeinde</strong>gebiet geben die in der<br />

nachstehend aufgeführten Tabelle zusammengefassten statistischen Angaben.<br />

22<br />

Datum Einwohner<br />

1867 1 554<br />

1900 541<br />

1939 469<br />

1946 1.031<br />

1950 959<br />

1956 701<br />

1961 664<br />

1970 633<br />

1980 2 850<br />

1990 896<br />

1995 1.125<br />

1997 1.140<br />

31.12.2005 3 1.145<br />

31.03.2012 1.200<br />

Die Aufstellung zeigt, dass sich die Zahl der Einwohner in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Linau</strong> durch<br />

den starken Flüchtlingsstrom nach dem 2. Weltkrieg mehr als verdoppelte. So stieg<br />

die Einwohnerzahl von 469 Einwohnern (1939) auf 1.031 Einwohner (1946). In den folgenden<br />

Jahren sank die Bevölkerungszahl der <strong>Gemeinde</strong> insbesondere durch Ab-<br />

1 Angaben für die Jahre 1867 bis 1970 aus dem vorläufigen Findbuch der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Linau</strong><br />

2 Angaben für die Jahre 1980 bis 1997 aus dem Erläuterungsbericht zum<br />

Landschaftsplan der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Linau</strong> (Stand Oktober 2000)<br />

3 Angaben für die Jahre 2005 und 2012 aus Statistische Berichte des Statistischen<br />

Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein<br />

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Neuaufstellung Flächennutzungsplan 2012 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Linau</strong><br />

___________________________________________________________________________________________<br />

wanderungen in die Wirtschaftsstandorte bzw. Umsiedlungen dann jedoch stetig<br />

und erreichte um das Jahr 1970 mit 633 Einwohnern ihren niedrigsten Stand. Seitdem<br />

steigt die Einwohnerzahl stetig an, was auch auf die vor allem Ende der 1970er und<br />

Anfang der 1990er Jahre erfolgte Ausweisung örtlicher Baulandflächen im Flächennutzungsplan<br />

der <strong>Gemeinde</strong> zurückzuführen ist. Seit Ende der 1990er Jahre liegen die<br />

Bevölkerungszahlen relativ konstant auf einem Niveau zwischen 1.140 und gegenwärtig<br />

1.200 Einwohnern.<br />

Altersgliederung der Bevölkerung<br />

Der Altersaufbau der <strong>Gemeinde</strong> setzt sich gemäß den Angaben des Statistischen<br />

Landesamtes für Hamburg und Schleswig-Holstein wie folgt zusammen:<br />

< 18 Jahre 18-64 Jahre > 65 Jahre insgesamt<br />

27.05.1970 175 354 104 633<br />

27,65 % 55,92 % 16,43 % 100 %<br />

25.05.1987 206 509 118 833<br />

24,73 % 61,10 % 14,17 % 100 %<br />

31.12.2009 217 774 193 1.184<br />

18,33 % 65,37 % 16,30 % 100 %<br />

Der bundesweite Trend eines steten Rückgangs der Geburtenrate sowie einer Überalterung<br />

der Bevölkerung schlägt sich in gleicher Weise auch in der ländlich strukturierten<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Linau</strong> nieder. So sank der Anteil der unter 18-jährigen an der Gesamtbevölkerung<br />

zwischen 1970 und 2009 um knapp 10 %, was als deutliche Abnahme<br />

der Geburtenrate gewertet werden kann.<br />

Haushaltsgrößen<br />

Im Jahr 1987 lag die Zahl der Haushalte in der <strong>Gemeinde</strong> bei 303. Bei Zugrundelegung<br />

der entsprechenden Einwohnerzahl entsprach dies einer Wohnungsbelegungsdichte<br />

von 2,75 Personen/ Haushalt. Nach dem Ergebnis der Volkszählung vom<br />

25.05.1987 setzten sich die verschiedenen Haushaltsgrößen wie folgt zusammen:<br />

Haushaltsgrößen Anzahl in <strong>Linau</strong> in % Schleswig-Holstein in %<br />

1 Personenhaushalte 52 17,16 33<br />

2 Personenhaushalte 98 32,34 30<br />

3 Personenhaushalte 61 20,13 17<br />

4 + Personenhaushalte 92 30,36 20<br />

Insgesamt 303 100 100<br />

Die Gegenüberstellung der Haushaltsgrößen von 1987 in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Linau</strong> mit<br />

den Werten des Landes Schleswig-Holstein zeigt, dass die Haushaltsgrößen bei den 1<br />

Personenhaushalten deutlich unter, die Personenhaushalte mit 4 Personen und mehr<br />

deutlich über dem Landesdurchschnitt liegen. Berücksichtigt werden muss dabei<br />

allerdings, dass häufig Familien mit Kindern im ländlichen Bereich bleiben bzw. auf<br />

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Linau</strong> Neuaufstellung Flächennutzungsplan 2012<br />

___________________________________________________________________________________________<br />

das Land ziehen und dadurch die Statistik in Richtung Mehrpersonenhaushalte beeinflussen.<br />

Bei der Bewertung dieser Aussagen ist zu berücksichtigen, dass die Erhebung<br />

der Daten aus der Volkszählung bereits fast 25 Jahre zurückliegt und aktuellere<br />

Angaben derzeit nicht vorliegen.<br />

Gebäude und Wohnungen<br />

Der Gebäude- und Wohnungsbestand der <strong>Gemeinde</strong> setzte sich am 31.12.2009 wie<br />

folgt zusammen:<br />

24<br />

Wohngebäude insgesamt 335<br />

- davon mit einer Wohnung 258<br />

- davon mit zwei Wohnungen 70<br />

Wohnfläche in Wohngebäuden insgesamt 48.000 m²<br />

Wohnungen in Wohn- und Nichtwohnge-<br />

442<br />

bäuden insgesamt<br />

- davon mit einem Raum 1<br />

- davon mit zwei Räumen 5<br />

- davon mit drei Räumen 44<br />

- davon mit vier Räumen 102<br />

- davon mit fünf Räumen 131<br />

- davon mit sechs Räumen 87<br />

- davon mit sieben oder mehr Räumen 12<br />

Aus der Tabelle geht hervor, dass mehr als 75 % der Wohngebäude in <strong>Linau</strong> nur eine<br />

Wohneinheit aufweisen. Etwa 20 % der Wohngebäude verfügen über zwei Wohnungen.<br />

Etwa zwei Drittel der Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden verfügt<br />

über drei bis fünf Räume. Etwa ein Drittel wird durch Wohnungen gebildet, die sechs<br />

oder mehr Räume aufweisen. Diese Angaben belegen die dörfliche Struktur der<br />

<strong>Gemeinde</strong>, die fast ausschließlich durch alte Bauernhäuser und den Bau von Einfamilienhäusern<br />

geprägt ist. Mehrfamilienhäuser spielen im <strong>Gemeinde</strong>gebiet ebenso<br />

wenig eine nennenswerte Rolle, wie kleine Wohnungen mit weniger als drei Räumen.<br />

Art der Gebäude 25.10.1968 25.05.1987 31.12.2009<br />

Gebäude <br />

Wohnungen <br />

Personen <br />

Gebäude <br />

Wohnungen <br />

Personen <br />

Gebäude <br />

Wohnungen <br />

Personen<br />

Wohngebäude insg. 154 210 665 226 283 775 335 442 1.184<br />

- davon mit 1 u. 2<br />

Whg.<br />

117 155 - 222 270 328<br />

- mit 3 u. mehr Whg. 3 11 - 4 13 -<br />

- Landw. Wohngebäude<br />

Wochenend- u.<br />

Ferienhäuser<br />

34 44 - 0 -<br />

4 - - - 8<br />

sonstige 7 9 18 20 22 67<br />

Von den Wohngebäuden<br />

wurden<br />

erbaut:<br />

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Neuaufstellung Flächennutzungsplan 2012 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Linau</strong><br />

___________________________________________________________________________________________<br />

- bis 1900 51 - - 35 -<br />

- 1901 bis 1948 62 - - 147 -<br />

- 1949 und später 41 - - 135 158<br />

Aus der Gegenüberstellung in obiger Tabelle wird ersichtlich, dass die Anzahl der<br />

Wohngebäude insgesamt ab 1968 stetig zugenommen hat, wobei der ausschlaggebende<br />

Anteil dabei auf Wohngebäude mit nur ein oder zwei Wohnungen entfällt.<br />

Diese Gebäude machen heute einen Anteil von knapp 98 % am Gesamtgebäudebestand<br />

aus, während dieser Wert 1968 noch bei rund 76 % lag. Auch diese Angaben<br />

belegen die Entwicklung hin zur Einfamilien- und Doppelhausbebauung.<br />

Erwerbspersonen<br />

Bei Gegenüberstellung der Zahlen aus den Volkszählungen von 1970 und 1987 ergibt<br />

sich folgendes Bild über die Erwerbstätigen in den unterschiedlichen Wirtschaftsbereichen:<br />

Erwerbstätige 27.05.1970 25.05.1987<br />

Anzahl absolut in % Absolut in %<br />

Land- und Forstwirtschaft 69 25,75 30 7,52<br />

Produzierendes Gewerbe 120 44,78 158 39,60<br />

Handel, Verkehr und<br />

Nachrichtenübermittlung<br />

43 16,04 83 20,80<br />

Sonstige Wirtschaftsbereiche<br />

36 13,43 128 32,08<br />

Insgesamt 268 100 399 100<br />

Die Tabelle verdeutlicht einen Trend, der typisch ist für die Entwicklung von überwiegend<br />

ländlichen <strong>Gemeinde</strong>n. Es wird deutlich, dass in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Linau</strong> über die<br />

Jahre sowohl absolut, als auch prozentual immer weniger Erwerbstätige in der Land-<br />

und Forstwirtschaft (primärer Sektor in der Volkswirtschaftslehre) beschäftigt sind.<br />

Auch die prozentuale Bedeutung des produzierenden Gewerbes nahm ab. Gleichzeitig<br />

stiegen die Werte in den übrigen Wirtschaftsbereichen deutlich an. Hierfür sind<br />

Rationalisierung und Mechanisierung sowie Betriebsaufgaben in der Landwirtschaft<br />

ebenso ursächlich, wie der zunehmende Reiz ländlicher Orte als Wohnstandort für<br />

Beschäftigte aus städtischen Bereichen, die überwiegend nicht im primären Sektor<br />

beschäftigt sind.<br />

Im Vergleich der Erwerbstätigen nach der Stellung im Beruf in Schleswig-Holstein und<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Linau</strong> ergibt sich für das Jahr 1987 folgende Gegenüberstellung:<br />

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Linau</strong> Neuaufstellung Flächennutzungsplan 2012<br />

___________________________________________________________________________________________<br />

Stellung im Beruf <strong>Gemeinde</strong> <strong>Linau</strong> Schleswig-<br />

Holstein<br />

absolut in % in %<br />

insgesamt männlich weiblich<br />

Selbständige 45 36 9 11,28 10,70<br />

Mithelfende Familienangehörige<br />

11 3 8 2,76 6,10<br />

Beamte, Richter, Soldaten<br />

usw.<br />

32 26 6 8,02 10,80<br />

Angestellte, Auszubildende<br />

kfm./techn.<br />

152 70 82 38,09 31,90<br />

Arbeiter, Auszubildende<br />

gewerbl.<br />

159 114 45 39,85 40,50<br />

Erwerbstätige insg. 399 249 150 100 100<br />

Aus der bereits einige Zeit zurückliegenden Erhebung lässt sich ableiten, dass der für<br />

eine landwirtschaftlich geprägte <strong>Gemeinde</strong> typischerweise deutlich über dem Landesdurchschnitt<br />

liegende Anteil an Selbständigen und mithelfenden Familienangehörigen,<br />

insbesondere im Bereich der Landwirtschaft, in <strong>Linau</strong> bereits 1987 nicht mehr<br />

gegeben war.<br />

Gemäß der vierteljährlichen Bestandsauszählung durch das Statistische Landesamt<br />

lassen sich mit Stichtag 30.06.2009 zu den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Linau</strong> folgende Aussagen treffen:<br />

insgesamt männlich weiblich<br />

Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer<br />

am Arbeitsort<br />

117 37 80<br />

Darunter Einpendler 95 27 68<br />

Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer<br />

am Wohnort<br />

446 237 209<br />

Darunter Auspendler 424 227 197<br />

Pendlersaldo -329 -200 -129<br />

Die Tabelle deutet auf den relativ hohen Stellenwert hin, den sozialversicherungspflichtige<br />

Beschäftigungsverhältnisse außerhalb des <strong>Gemeinde</strong>gebiets für dessen<br />

Bewohner aufweisen. 95 in das <strong>Gemeinde</strong>gebiet pendelnden Arbeitnehmern stehen<br />

424 Bewohner <strong>Linau</strong>s gegenüber, deren Arbeitsstätte nicht in der <strong>Gemeinde</strong> liegt.<br />

Diese Verhältnisse weisen darauf hin, dass ursprünglich dörfliche sozialversicherungspflichtige<br />

Beschäftigungsmöglichkeiten (z.B. in der Landwirtschaft) nur eine untergeordnete<br />

Rolle spielen. Insgesamt lässt sich aus dem Pendlersaldo eine hohe Mobilität<br />

ableiten, da rund ein Drittel der <strong>Linau</strong>er Bevölkerung eine sozialversicherungspflichtige<br />

Beschäftigung außerhalb der <strong>Gemeinde</strong>grenzen ausübt. Ursächlich hierfür sind<br />

unter anderem die Ausdifferenzierung des Arbeitsmarktes sowie die wachsenden<br />

Anforderungen an Flexibilität der Arbeitnehmer. Hinzu kommt die Verlagerung des<br />

Schwergewichts vom primären und sekundären auf den tertiären Sektor, d.h. die<br />

zunehmende Bedeutung des Dienstleistungssektors; häufig wird eine Dienstleistung<br />

am Ort der Nachfrage, also in bevölkerungsreichen Räumen, angeboten.<br />

26<br />

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Neuaufstellung Flächennutzungsplan 2012 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Linau</strong><br />

___________________________________________________________________________________________<br />

Pendler<br />

Angaben zur Zielrichtung der Pendler datieren aus Erhebungen aus dem Jahr 1987.<br />

Von 368 Erwerbstätigen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Linau</strong> waren seinerzeit rd. 80 % Auspendler<br />

(307 Erwerbstätige). Dieser Zahl standen 25 Erwerbstätige gegenüber, die nach <strong>Linau</strong><br />

einpendelten. Außerdem pendelten 99 Schüler und Studenten aus. Die nachstehende<br />

Tabelle gibt die wichtigsten Zielorte der Auspendler an:<br />

Wichtige Zielgemeinden<br />

der Auspendler<br />

27.05.1987 2009<br />

Erwerbstätige Schüler/ Erwerbstätig Schüler/<br />

Studenten<br />

Studenten<br />

Hamburg 116 10<br />

Trittau 71 13 56<br />

Lütjensee 16<br />

Ahrensburg 14<br />

Sandesneben 69 55<br />

Ziele für erwerbstätige Auspendler waren 1987 vorwiegend Hamburg (rd. 32 %) und<br />

Trittau (rd. 20 %). Weitere Pendlerbewegungen fanden nach Lütjensee und Ahrensburg<br />

(je rd. 4 %) statt. Für den Bereich der Schüler- und Studentenzahlen ist vorrangig<br />

das Angebot an allgemeinbildenden und weiterführenden Schulen und Hochschulen<br />

ausschlaggebend, dass in den zentralen Orten gegeben ist.<br />

Arbeitsstätten<br />

In den nicht landwirtschaftlichen Arbeitsstätten waren am 25.05.1987 110 Personen in<br />

23 Betrieben beschäftigt. Der Vergleich zu der Volkszählung 1970 zeigt, dass der Bereich<br />

Baugewerbe komplett entfiel, wogegen der Bereich Dienstleistungen und Freie<br />

Berufe deutlich zulegte. Angaben aus dem Landschaftsplan (Oktober 2000) gehen<br />

von 24 Gewerbebetrieben mit insgesamt ca. 125 Mitarbeitern aus. Größter Arbeitgeber<br />

ist eine Trachtengalerie, daneben eine größere Zimmerei, ein größeres Bauunternehmen,<br />

eine Strickwarenfabrik, Tischlereien, mehrere Einzelhandelsgeschäfte, ein<br />

Transportunternehmen für Baumaterial, ein Taxiunternehmen, ein Elektro-<br />

Ingenieurbüro, ein Lebensmittelgeschäft, ein Unternehmen für Prüftechnik, einen<br />

Frisör, vier Gasthöfe, das Tenniszentrum mit Gastronomie und drei Reiterhöfe/ Reitställe.<br />

Aktuellere Angaben aus der derzeit laufenden Volkszählung liegen noch nicht<br />

vor, so dass aus den Daten keine Rückschlüsse auf die gegenwärtige Verteilung der<br />

Arbeitsstätten gezogen werden können.<br />

Flächennutzungen<br />

Das <strong>Gemeinde</strong>gebiet umfasst nach Erhebung des Statistischen Landesamtes eine<br />

Fläche von 966 ha. Diese Fläche wurde mit Stichtag vom 31.12.2009 wie folgt genutzt:<br />

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Linau</strong> Neuaufstellung Flächennutzungsplan 2012<br />

___________________________________________________________________________________________<br />

28<br />

Flächen ha<br />

Siedlungs- und Verkehrsfläche 93<br />

davon Gebäude- und Freifläche 52<br />

darunter Wohnen 38<br />

darunter Gewerbe, Industrie 0<br />

davon Betriebsfläche (ohne Anbauland) 1<br />

davon Erholungsfläche 6<br />

Darunter Grünanlage 2<br />

davon Friedhofsfläche 0<br />

davon Verkehrsfläche 33<br />

darunter Straße, Weg, Platz 33<br />

Landwirtschaftsfläche 793<br />

davon Moor 0<br />

davon Heide 0<br />

Waldfläche 41<br />

Wasserfläche 31<br />

Abbauland 2<br />

Flächen anderer Nutzung (ohne Friedhofsfläche) 6<br />

davon Unland 4<br />

Gesamtfläche 966<br />

Aus dieser Aufstellung ist ersichtlich, dass rund 82 % der Gesamtfläche <strong>Linau</strong>s landwirtschaftlich<br />

und knapp 10 % für Siedlungs- und Verkehrsflächen genutzt werden.<br />

4 % der <strong>Gemeinde</strong>fläche sind mit Wald bestanden sowie rund 3 % durch Wasserflächen<br />

bedeckt.<br />

Landwirtschaft<br />

Die landwirtschaftlichen Betriebe der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Linau</strong> lassen sich nach Angaben<br />

des statistischen Landesamtes wie folgt klassifizieren:<br />

Größenklasse nach der landwirtschaftlich<br />

genutzten Fläche<br />

(LF) in ha<br />

1971 1979 1991 2007<br />

1 bis unter 10 ha 7 9 5 4<br />

10 bis unter 20 ha 4 2 0 3<br />

20 bis unter 30 ha 7 4 1 2<br />

30 bis unter 50 ha 9 9 7 -<br />

50 und mehr ha 2 5 7 6<br />

Betriebe über 1 ha LF insgesamt<br />

29 29 20 15<br />

Die Tabelle belegt starke Veränderungen in der Struktur der landwirtschaftlichen<br />

Nutzflächen innerhalb des Betrachtungszeitraums. Dabei hat sich die Anzahl der<br />

landwirtschaftlichen Betriebe zwischen 1979 und 2007 beinahe halbiert. Bezüglich<br />

der Flächengrößen lässt sich eine Tendenz für den Zeitraum zwischen 1971 und 2007<br />

nur für die Anzahl kleinerer Flächen (unter 10 ha) ableiten. Hier hat die Anzahl ab<br />

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Neuaufstellung Flächennutzungsplan 2012 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Linau</strong><br />

___________________________________________________________________________________________<br />

1979 stetig abgenommen. Diese Veränderungen deuten auf eine zunehmende Rationalisierung<br />

und Zusammenlegung kleinerer Betriebe in der Landwirtschaft hin.<br />

Von der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein wurden die 12 landwirtschaftlichen<br />

Betriebsstandorte im <strong>Gemeinde</strong>gebiet und die jeweiligen Betriebsschwerpunkte<br />

benannt; sie werden in der folgenden Abbildung wiedergegeben. Fünf der Betriebe<br />

liegen im Außenbereich, die anderen sieben Betriebe grenzen an den Ortsrand<br />

oder liegen innerhalb der Ortslage. Zur Vermeidung von Konflikten zwischen<br />

den Betrieben und einer Wohnnutzung sind Abstandsregelungen zwischen den unterschiedlichen<br />

Nutzungsansprüchen einzuhalten, die nach den Vorgaben der Landesregierung<br />

und den technischen Regelwerken zu ermitteln sind. Auf die Darstellung<br />

von Immissionsradien wird verzichtet, da nur eine Einzelbeurteilung verlässliche<br />

Informationen zur Geruchsbelastung geben kann. Aussagen zur Bewertung der Emissionen,<br />

die auf die dargestellten Teilgebiete einwirken können, finden sich unter Ziffer<br />

2.1.2.c und Ziffer 6.<br />

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Linau</strong> Neuaufstellung Flächennutzungsplan 2012<br />

___________________________________________________________________________________________<br />

Übersicht landwirtschaftlicher Betriebsstandorte (eigene Darstellung, ohne Maßstab)<br />

30<br />

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Neuaufstellung Flächennutzungsplan 2012 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Linau</strong><br />

___________________________________________________________________________________________<br />

Kommunale Finanzwirtschaft<br />

Zum Stichtag 30.06.2009 hatte die <strong>Gemeinde</strong> rd. 21.000,- € Schulden. Dies entspricht<br />

einer Schuldenlast von rd. 18 € je Einwohner. Im Durchschnitt der dem Kreis Herzogtum<br />

Lauenburg angehörigen <strong>Gemeinde</strong>n lag die Schuldenlast je Einwohner zu diesem<br />

Zeitpunkt bei rd. 443 €. Die kommunale Verschuldung im Land Schleswig-<br />

Holstein betrug durchschnittlich rd. 930 €/ EW. Die finanzielle Lage der <strong>Gemeinde</strong> ist<br />

daher verhältnismäßig entspannt.<br />

3.4. Denkmäler<br />

Kulturdenkmäler<br />

Gemäß den Angaben des Landrates des Kreises Herzogtum Lauenburg sind in der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Linau</strong> die folgenden Kulturdenkmale vorhanden.<br />

Einfaches Kulturdenkmal gem. § 1 Abs. 2 DSchG<br />

Ehem. Wohn- und Wirtschaftsgebäude Feilberg 24<br />

Grenzstein K 10 Richtung Grönwohld<br />

Grenzstein Dorfstraße Richtung Süden/ Hohenfelde<br />

Wohn- und Wirtschaftsgebäude Dorfstraße 16<br />

Hofanlage Dorfstraße 22<br />

Ehem. Wohn- und Wirtschaftsgebäude In de Twiet 14<br />

Wohngebäude mit Hofanlage Hauptstraße 36<br />

Der Genehmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde bedürfen gemäß<br />

§ 7 (1) Denkmalschutzgesetz (DSchG) Instandsetzungen und Veränderungen an Kulturdenkmalen<br />

von besonderer Bedeutung.<br />

Gemäß § 7 (1) Satz 3 Denkmalschutzgesetz ist die Genehmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde<br />

auch bei Veränderung der Umgebung von Kulturdenkmalen erforderlich.<br />

Nicht nur das Kulturdenkmal selbst, sondern auch dessen Umgebung ist<br />

schutzwürdig, damit der Eindruck des Kulturdenkmals nicht beeinträchtigt wird. Der<br />

Umgebungsbereich dient zur Sicherung der Ausstrahlungen, die von einem Kulturdenkmal<br />

aus ästhetischen und historischen Gründen ausgehen.<br />

Die rechtswidrige Beschädigung oder Zerstörung dieser Denkmäler ist strafbar<br />

(§ 304 StGB).<br />

Archäologische Denkmäler<br />

Im Plangeltungsbereich ist ein archäologisches Denkmal vorhanden. Die mittelalterliche<br />

Burg <strong>Linau</strong> ist gemäß § 5 Denkmalschutzgesetz (DSchG) in das Archäologische<br />

Denkmalbuch <strong>Linau</strong> Nr. 1 eingetragen und ist als Denkmal zu erhalten. Vor unumgänglichen<br />

Maßnahmen, die zu einer Zerstörung führen würden, ist das Denkmal<br />

daher durch wissenschaftliche Ausgrabungen des Archäologischen Landesamtes zu<br />

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Linau</strong> Neuaufstellung Flächennutzungsplan 2012<br />

___________________________________________________________________________________________<br />

untersuchen. Auf § 14 DSchG wird verwiesen. Bei Gefährdung oder Beeinträchtigung<br />

der aufgeführten archäologischen Denkmäler oder wenn neue Funde durch Baumaßnahmen,<br />

Erschließungsmaßnahmen oder Eingriffe bekannt werden, ist das Archäologische<br />

Landesamt zu benachrichtigen und die Fundstelle bis zum Eintreffen<br />

der Fachbehörde zu sichern. Der Beginn von Erdarbeiten im Bereich der Denkmäler<br />

(Mutterbodenabschub) ist gemäß § 14 DSchG mindestens vier Wochen vorher<br />

schriftlich anzuzeigen.<br />

Nach § 8 (2) DSchG sind Vorhaben, die in Böden und Gewässer eingreifen, bei der<br />

Oberen Denkmalschutzbehörde anzeigepflichtig, wenn Anhaltspunkte vorliegen,<br />

dass sich dort archäologische Kulturdenkmale befinden. Die vom archäologischen<br />

Landesamt für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Linau</strong> definierten archäologischen Interessengebiete<br />

sind in der folgenden Übersicht dargestellt.<br />

Übersicht archäologischer Interessengebiete (eigene Darstellung, ohne Maßstab)<br />

Die als Interessengebiet angegebenen Flächen sind nicht so zu verstehen, dass in<br />

diesen Gebieten keine Veränderungen zugelassen werden können, sondern dass<br />

hier mit archäologischen Substanzen zu rechnen ist.<br />

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Neuaufstellung Flächennutzungsplan 2012 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Linau</strong><br />

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Interessengebiet 1:<br />

Es handelt sich um den Nahbereich der Burganlage Schoenberg (<strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />

Wentort A.S.) mit Zuwegung und Bohlenweg, in dem mit weiteren Besiedelungsspuren<br />

zu rechnen ist.<br />

Interessengebiete 2, 4, 5, 8:<br />

Es handelt sich um Siedlungsareale, Fundplätze unbestimmter Zeitstellung.<br />

Interessengebiet 3:<br />

Es handelt sich um den Nahbereich der Burganlage <strong>Linau</strong> mit Zuwegung und Bohlenweg,<br />

in dem mit weiteren Besiedelungsspuren zu rechnen ist. Insbesondere im<br />

Niederungsbereich bestehen hier besonders gute Erhaltungsbedingungen für organisches<br />

Material.<br />

Interessengebiet 6:<br />

Es handelt sich um ein Siedlungsareal mit bereits mehreren Fundplätzen unbestimmter<br />

Zeitstellungen, in dem die Erhaltungsbedingungen im Niederungsbereich besonders<br />

gut sind.<br />

Interessengebiet 7:<br />

Es handelt sich um einen neolithischen Fundplatz mit Steinartefakten.<br />

3.5. Verkehr<br />

Bundes- und Landesstraßen<br />

Im <strong>Gemeinde</strong>gebiet verlaufen keine Bundes- oder Landesstraßen.<br />

Kreisstraßen<br />

In ost-westlicher Richtung verläuft die Kreisstraße 10 durch das <strong>Gemeinde</strong>gebiet. Sie<br />

bindet <strong>Linau</strong> an die Nachbargemeinden Grönwohld (Westen) und Koberg (Osten)<br />

an. Von der K 10 zweigt in der westlichen Ortslage <strong>Linau</strong>s die K 11 in Richtung Norden<br />

zur <strong>Gemeinde</strong> Schönberg ab. In der östlichen Ortslage führt die ebenfalls nach Norden<br />

abgehende K 45 in die <strong>Gemeinde</strong> Wentorf A.S.<br />

<strong>Gemeinde</strong>verbindungswege<br />

Das übrige <strong>Gemeinde</strong>gebiet wird durch Straßen und Wege erschlossen, die sich in<br />

der Baulast der <strong>Gemeinde</strong> befinden.<br />

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Linau</strong> Neuaufstellung Flächennutzungsplan 2012<br />

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ÖPNV<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Linau</strong> ist an den öffentlichen Personennahverkehr über verschiedene<br />

Buslinien an die Nachbargemeinden sowie an Sandesneben und Lübeck angebunden.<br />

Die Haltestellen befinden sich entlang der K 10 sowie nördlich der Ortslage an<br />

der K 11.<br />

Fahrradroute<br />

Durch das <strong>Gemeinde</strong>gebiet verläuft entlang der Straßen Feilberg und <strong>Linau</strong> Busch<br />

eine Teilstrecke der Fahrradroute Nr. 17 „In die Stormarnsche Schweiz“ des Kreises<br />

Stormarn.<br />

3.6. Folgeeinrichtungen<br />

Die Verwaltung wird vom Amt Sandesneben-Nusse mit Sitz in Sandesneben wahrgenommen.<br />

In der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Linau</strong> gibt es keine Schulen. Ein Kindergarten ist im <strong>Gemeinde</strong>zentrum<br />

der Ortschaft vorhanden.<br />

3.7. Altlasten<br />

In der Wentorfer Straße 6 befindet sich ein ehemaliger Gewerbebetrieb. Dieser ist im<br />

Altlastenkataster des Kreises Herzogtum Lauenburg als sogenannter Prüffall aufgenommen,<br />

d.h. eine endgültige Klassifizierung ist noch nicht abgeschlossen. Allerdings<br />

kann auf Grund der durchgeführten Tätigkeiten (Kunststoff-/ Metallverarbeitung)<br />

eine schädliche Bodenverunreinigung nicht ausgeschlossen werden. Die Fläche ist<br />

als Altlastenverdachtsfläche in der Planzeichnung gekennzeichnet. Untersuchungen<br />

zu Art und Umfang der Bodenbelastungen sind den nachfolgenden Planungsebenen<br />

vorbehalten.<br />

Nördlich der Bille befindet sich an der K 45 eine weitere Altablagerungsfläche. Eine<br />

abschließende Bewertung zu der Fläche liegt noch nicht vor.<br />

4. Planvorstellungen und wesentliche Auswirkungen der Planung<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Linau</strong> möchte auch in Zukunft der örtlichen Nachfrage nach Bauland<br />

angemessen entsprechen können. Gegenüber den Darstellungen aus dem Flächennutzungsplan<br />

von 1967 und dessen nachfolgenden Änderungen ergibt sich in<br />

der vorliegenden Bauleitplanung eine Erweiterung der Siedlungsstruktur. Die Entwicklung<br />

neuer Bauflächen soll sich dabei an den vorhandenen Bau- und Nutzungsstrukturen<br />

orientieren und bezieht sich vorrangig auf Flächen in der zentralen Ortslage<br />

oder Arrondierungsflächen. Um ein zusammenhängendes Siedlungsgefüge zu erreichen,<br />

soll darüber hinaus die Anbindung der Randbebauung Hahnheider Weg planungsrechtlich<br />

vorbereitet werden.<br />

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Neuaufstellung Flächennutzungsplan 2012 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Linau</strong><br />

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5. Planinhalt<br />

5.1. Bauliche Entwicklung<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> möchte mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans dem örtlichen<br />

Baulandbedarf durch kleinere Flächenausweisungen im Siedlungsgebiet entsprechen.<br />

Dabei ist neben einer allgemeinen Nachfrage nach Bauland im <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />

vor allem von Bewohnern des Bereichs Hahnheider Weg und Dröge Möhl<br />

der Bedarf einer baulichen Entwicklung angemeldet worden. Diesem Bedarf sowie<br />

der Berücksichtigung bestehender Siedlungsstrukturen soll soweit sinnvoll durch eine<br />

Anbindung der Bebauung an die Ortschaft entsprochen werden. Für diesen Bereich<br />

ist der Erschließungsaufwand gering, da die Flächen direkt an <strong>Gemeinde</strong>straßen<br />

liegen.<br />

Nach den Zielvorgaben der Landesplanung (vgl. Ziffer 1.2.) hat die <strong>Gemeinde</strong> für<br />

den Planungszeitraum bis 2025 ein Entwicklungspotential von bis zu 15 Prozent des<br />

Ende 2009 gegebenen Wohnungsbestandes. Geht man von den Wohneinheiten am<br />

31.12.2009 (442 WE) aus, besteht ein max. Spielraum von rund 66 WE bis zum Jahr<br />

2025 unter Beachtung des örtlichen Bedarfs.<br />

In der vorliegenden Neuaufstellung des Flächennutzungsplans werden Teilbereiche<br />

der bebauten Ortslage hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung neu ausgewiesen.<br />

So werden beispielsweise die Flächen beidseitig der Straße Feilberg nicht mehr als<br />

Gemischte Baufläche, sondern als Wohnbaufläche dargestellt. Hintergrund ist hier<br />

eine Anpassung an die tatsächliche Nutzung. Da es sich um bereits bebaute und im<br />

gültigen Flächennutzungsplan bereits als Bauflächen ausgewiesene Bereiche handelt,<br />

wurde auf eine separierte Darstellung der Änderungsbereiche verzichtet.<br />

Im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes werden rd. 10,2 ha zusätzliche<br />

Bauflächen ausgewiesen. Davon sind 5,8 ha der Flächen bereits bebaut<br />

und werden erstmals als Bauflächen dargestellt. Siedlungsentwicklungsflächen sind<br />

in einem Umfang von rd. 4,4 ha Bruttobaufläche enthalten. Die <strong>Gemeinde</strong> geht davon<br />

aus, dass nicht die gesamten einbezogenen Flächen bis zum Jahr 2025 in Anspruch<br />

genommen werden. Durch die Einbeziehung sinnvoller Alternativen soll mittelfristig<br />

eine Auswahlmöglichkeit zwischen einzelnen Teilflächen offen gehalten werden.<br />

Teilgebiet Nr. 1:<br />

o Dröge Möhl<br />

o Änderung von Fläche für die Landwirtschaft in Wohnbaufläche (ca. 0,7 ha, davon<br />

0,5 ha bereits bebaut ⇒ 0,2 ha Neubaufläche)<br />

Die bisher unbebaute Teilfläche an der Straße Dröge Möhl, die als Wohnbaufläche<br />

dargestellt wird, werden teilweise intensiv landwirtschaftlich genutzt. Auf der westlichen<br />

Fläche wird Pferdehaltung betrieben. Die östliche Fläche ist Hausgarten (Inten-<br />

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Linau</strong> Neuaufstellung Flächennutzungsplan 2012<br />

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sivrasen). Wertvolle Knickstrukturen begleiten in Teilen die Straße Dröge Möhl und<br />

gliedern die angrenzenden Freiflächen. Sandige Böden bestimmen die Bodenbildung<br />

und beinhalten eine relativ hohe Grundwasserneubildungsrate. Lokalklimatische<br />

Besonderheiten bestehen nicht.<br />

Das Teilgebiet wird als Wohnbaufläche ausgewiesen. Dieses entspricht der umliegenden<br />

Bebauung und der angestrebten wohnbaulichen Entwicklung. Die Erschließung<br />

kann über die Straße Dröge Möhl gesichert werden. Auf die Gehölzstrukturen ist<br />

Rücksicht zu nehmen. Eine Abschirmung der Neubebauung in Richtung Süden wird<br />

erforderlich.<br />

Teilgebiet Nr. 2:<br />

o Südlich Bollweg (K 10), westlich der Straße Up de Hoss<br />

o Änderung von Fläche für die Landwirtschaft in Gemischte Baufläche (ca. 1,2 ha)<br />

und Wohnbaufläche (ca. 0,4 ha)<br />

Das Teilgebiet wird intensiv landwirtschaftlich als Acker bewirtschaftet. An der K 10<br />

stehen alte Laubbäume. Im Süden werden das ehemalige Feuerwehrgerätehaus<br />

und eine alte Hofstelle in das Teilgebiet mit einbezogen, da hier aufgrund der derzeitigen<br />

gewerblichen Nutzung eine Änderung der baulichen Nutzung für die Grundstücke<br />

erfolgen soll. Sandige Böden bestimmen die Bodenbildung und beinhalten<br />

eine relativ hohe Grundwasserneubildungsrate. Gemäß Landschaftsplan fungiert der<br />

Ackerschlag als Kaltluftentstehungsgebiet, dessen Funktion jedoch von untergeordneter<br />

Bedeutung ist.<br />

Die Ausweisung des südlichen Bereiches als Gemischte Baufläche soll in Anlehnung<br />

an die bereits vorhandene gewerbliche Nutzung des ehemaligen Feuerwehrgerätehauses<br />

und einer Gastwirtschaft in einer ehemaligen Hofstelle unterschiedliche<br />

Nutzungsmöglichkeiten eröffnen. Die <strong>Gemeinde</strong> möchte ihren Bestand an nicht störenden<br />

Gewerbenutzungen weiterentwickeln und bei Erweiterungsbedarf örtlicher<br />

Betriebe geeignete Grundstücke anbieten können. Im nördlichen Bereich soll in Anlehnung<br />

an die Bebauung Lerchenweg eine Wohnbebauung ermöglicht werden.<br />

Bei einer Bebauung ist die Anbauverbotszone von 15 m zum Fahrbahnrand der Kreisstraße<br />

zu berücksichtigen, wodurch ein ausreichender Schutz der hier stehenden<br />

wertvollen Straßenbäume gegeben ist. Die Erschließung ist über die Straße Up de<br />

Hoss ohne großen Aufwand möglich. Eine Abschirmung der Bebauung in Richtung<br />

Westen wird erforderlich. Aufgrund der von Seiten der Kreisstraße ausgehenden<br />

Lärmemissionen sind im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung die überschlägigen<br />

Lärmprognoseberechnungen gemäß den aktuellen Gegebenheiten und Planungskonzepten<br />

zu aktualisieren und gegebenenfalls erforderliche Schutzmaßnahmen<br />

festzusetzen.<br />

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Neuaufstellung Flächennutzungsplan 2012 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Linau</strong><br />

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Teilgebiet Nr. 3:<br />

o Östlich Feilberg, nördlich Feuerwehr<br />

o Änderung von Fläche für die Landwirtschaft in Wohnbaufläche (ca. 0,3 ha Neubaufläche)<br />

Das Teilgebiet stellt sich als Baulücke in der Ortslage dar, die als Grünland bewirtschaftet<br />

wird. Sie wird im Westen, Norden und Süden von Gehölzstrukturen begrenzt.<br />

Sandige Böden bestimmen die Bodenbildung, eine besondere Bedeutung für die<br />

Grundwasserneubildung besteht gemäß Landschaftsplan nicht. Lokalklimatische<br />

Besonderheiten sind nicht zu erkennen.<br />

Die Ausweisung als Wohnbaufläche entspricht dem Charakter der umliegenden<br />

Bebauung. Die Erschließung kann über die Straße Feilberg über einen Stichweg gesichert<br />

werden. Die vorhandenen Gehölzstrukturen sind zu berücksichtigen. Die Zuwegung<br />

zum Schießplatz des örtlichen Vereins ist zu beachten. Im Rahmen der Aufstellung<br />

des Bebauungsplans Nr. 4 sind die Auswirkungen der Schalleinwirkung auf das<br />

angrenzend vorgesehene Wohngebiet „Auf dem Kamp“ gutachterlich untersucht<br />

worden (Hans-Joachim Gober, Lübeck, September 1992). Eine Erheblichkeit der<br />

Lärmbelästigungen wurde nicht festgestellt. Aufgrund der vergleichbaren Entfernung<br />

der nun ausgewiesenen Wohnbaufläche zum Schießstand (rd. 90 m) wird von einer<br />

Verträglichkeit mit der Anlage des örtlichen Schießvereins ausgegangen. Im Rahmen<br />

der Aufstellung eines Bebauungsplanes für dieses Plangebiet wird die Immissionssituation<br />

detailliert untersucht.<br />

Teilgebiet Nr. 4:<br />

o Südöstlich Hauptstraße (K 10), östlich Mittelbergweg<br />

o Änderung von Fläche für die Landwirtschaft in Wohnbaufläche (ca. 1,4 ha Neubaufläche)<br />

Das Teilgebiet wird als Acker und Grünland intensiv bewirtschaftet. Wertvollere Biotopstrukturen<br />

sind zur nördlich liegenden Wohnbebauung in Form eines kleinen Gehölzbestandes<br />

vorhanden. Am Mittelbergweg begleitet ein Knick mit Überhältern<br />

den Wirtschaftsweg. Sandige Böden bestimmen die Bodenbildung, eine besondere<br />

Bedeutung für die Grundwasserneubildung besteht gemäß Landschaftsplan nicht.<br />

Lokalklimatische Besonderheiten sind nicht zu erkennen.<br />

Eine Entwicklung der Bebauung an dieser Stelle wurde bereits auf Ebene des Landschaftsplanes<br />

vorgesehen. Die Ausweisung als Wohnbaufläche entspricht der angrenzenden<br />

Bebauung der Straße Auf dem Kamp/ Mittelbergweg. Die Erschließung<br />

kann über eine neue Straße über den vorhandenen Feldweg im Westen erfolgen. Zu<br />

den vorhandenen Knickstrukturen ist ein ausreichender Schutzstreifen freizuhalten.<br />

Eine neue Ortsrandeingrünung in südliche und östliche Richtung wird erforderlich.<br />

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Linau</strong> Neuaufstellung Flächennutzungsplan 2012<br />

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Teilgebiet Nr. 5:<br />

o Östlich und westlich der Wentorfer Straße (K 45), nördlich der Hauptstraße (K 10)<br />

o Änderung von Fläche für die Landwirtschaft in Gemischte Baufläche (ca. 1,5 ha)<br />

und Wohnbaufläche (ca. 0,7 ha)<br />

Die Flächen sind bereits vollständig nach § 34 BauGB bebaut worden und schließen<br />

sich an den alten Ortskern der <strong>Gemeinde</strong> an. Im Süden befinden sich einige größere<br />

ehemalige Wirtschaftsgebäude, während der Norden des Teilgebiets durch Einfamilienhausbebauung<br />

mit umliegenden Gärten geprägt ist. Die Böden sind bereits baulich<br />

überformt. Der vorhandene Gehölzbestand ist je nach Alter der Bebauung stark<br />

differenziert zu bewerten. Eine Ortsrandbegrünung ist ausreichend vorhanden.<br />

Die Ausweisung als Gemischte Baufläche entspricht dem Charakter der Bebauung<br />

mit Folgenutzungen landwirtschaftlicher Strukturen und Betrieben in der Nachbarschaft.<br />

Planungsziel ist die Sicherung einer lebendigen Nutzungsdurchmischung mit<br />

Wohnen, Dienstleistung und Arbeiten. Der westlich der Wentorfer Straße am Ortsausgang<br />

gelegene Bereich ist gemäß der unter anderem im Bebauungsplan Nr. 6 getroffenen<br />

Festsetzungen und der daraus resultierenden Bebauung als Wohnbaufläche<br />

dargestellt worden.<br />

Teilgebiet Nr. 6:<br />

o Südlich Hauptstraße (K 10), Ortsausgang nach Koberg<br />

o Änderung von Fläche für die Landwirtschaft in Wohnbaufläche (ca. 0,3 ha Neubaufläche)<br />

Die Fläche wird als Wirtschaftsgrünland genutzt. Eine Wiegestelle befindet sich im<br />

Norden am Knickrand. Wertvolle Gehölzstrukturen finden sich im Westen zur vorhandenen<br />

Bebauung sowie im Norden an der K 10. Sandige Böden bestimmen die Bodenbildung,<br />

eine besondere Bedeutung für die Grundwasserneubildung besteht<br />

gemäß Landschaftsplan nicht. Lokalklimatische Besonderheiten sind nicht zu erkennen.<br />

Die Darstellung des Teilgebietes erfolgt entsprechend der westlich angrenzenden<br />

Nutzung als Wohnbaufläche. Bei einer Bebauung ist der Anbauverbotsstreifen der<br />

Kreisstraße von 15 m zu berücksichtigen. Die Erschließung ist über die Hauptstraße<br />

gesichert. Zu den vorhandenen Knickstrukturen ist ein ausreichender Schutzstreifen<br />

freizuhalten. Eine Eingrünung wird in südliche und östliche Richtung notwendig. Aufgrund<br />

der von Seiten der Kreisstraße ausgehenden Lärmemissionen sind im Rahmen<br />

der verbindlichen Bauleitplanung die überschlägigen Lärmprognoseberechnungen<br />

gemäß den aktuellen Gegebenheiten und Planungskonzepten zu aktualisieren und<br />

gegebenenfalls erforderliche Schutzmaßnahmen festzusetzen.<br />

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Neuaufstellung Flächennutzungsplan 2012 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Linau</strong><br />

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Teilgebiet Nr. 7:<br />

o Dorfstraße, Ortsausgang nach Hohenfelde<br />

o Änderung von Fläche für die Landwirtschaft in Gemischte Baufläche (ca. 0,3 ha)<br />

Das Teilgebiet ist im Südwesten mit einem Wohnhaus sowie östlich der Dorfstraße mit<br />

einem Wirtschaftsgebäude und angrenzenden Lagerflächen bebaut. Gehölzstrukturen,<br />

die die bestehenden Nutzungen in die Landschaft einbinden, sind nicht vorhanden.<br />

Die Böden sind bereits baulich überformt. Lokalklimatische Besonderheiten bestehen<br />

nicht.<br />

Die Ausweisung als Gemischte Baufläche entspricht der umliegenden und im Teilgebiet<br />

vorhandenen Bebauung. Eine Eingrünung des Ortsrandes sollte verbessert werden<br />

und den Abschluss der baulichen Entwicklung an der Dorfstraße Ortsausgang<br />

Richtung Hohenfelde bilden.<br />

Teilgebiet Nr. 8:<br />

o Hahnheider Weg<br />

o Änderung von Fläche für die Landwirtschaft in Wohnbaufläche (ca. 2,5 ha, davon<br />

1,9 ha bereits bebaut bzw. für eine Bebauung planerisch vorbereitet ⇒<br />

0,6 ha Neubaufläche)<br />

Die Bebauung nördlich des Hahnheider Wegs ist nach § 34 BauGB entstanden. Im<br />

Süden befinden sich unbebaute Teilflächen, die intensiv landwirtschaftlich genutzt<br />

werden. Sie werden in der Regel von Knickstrukturen begrenzt. Sandige Böden bestimmen<br />

die Bodenbildung und beinhalten eine relativ hohe Grundwasserneubildungsrate.<br />

Lokalklimatische Besonderheiten bestehen nicht. Die Schutzgebiete der<br />

Hahnheide liegen in weiterer Nachbarschaft zum Teilgebiet.<br />

Das Teilgebiet wird als Wohnbaufläche ausgewiesen. Dies entspricht der umliegenden<br />

Bebauung und der angestrebten wohnbaulichen Entwicklung. Die Erschließung<br />

ist über den Hahnheider Weg gesichert. Auf die Gehölzstrukturen ist Rücksicht zu<br />

nehmen. Eine Abschirmung der Neubebauung wird insbesondere in südliche Richtung<br />

erforderlich.<br />

Teilgebiet Nr. 9:<br />

o Feilberg, Ortsausgang in Richtung Hahnheide<br />

o Änderung von Fläche für die Landwirtschaft in Wohnbaufläche (ca. 0,9 ha)<br />

Die Fläche liegt unmittelbar angrenzend an die Schutzgebiete der Hahnheide und ist<br />

bereits mit Wohngebäuden bebaut. Großzügige, reich strukturierte Gärten mit z.T.<br />

hochwertigen Gehölzstrukturen grünen das Teilgebiet ein. Die Böden sind teilweise<br />

bereits baulich überformt.<br />

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Linau</strong> Neuaufstellung Flächennutzungsplan 2012<br />

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Die Ausweisung als Wohnbaufläche entspricht dem Charakter der vorhandenen<br />

Bebauung. Maßnahmen werden nicht erforderlich.<br />

5.2. Verkehr<br />

Die bestehende Infrastruktur der Kreisstraßen sowie der <strong>Gemeinde</strong>verbindungs-Wege<br />

(GIK-Wege) bleibt erhalten. Im Plan sind die Ortsdurchfahrtsgrenzen der klassifizierten<br />

Straßen dargestellt. Direkte Zufahrten und Zugänge dürfen zu den freien Strecken der<br />

Kreisstraßen nicht angelegt werden. Außerhalb der Ortsdurchfahrten sind gem.<br />

§ 9 (1) Bundesfernstraßengesetz und § 29 StrWG Hochbauten jeder Art sowie Aufschüttungen<br />

und Abgrabungen größeren Umfangs in einer Entfernung bis zu 15 m<br />

vom äußeren Fahrbahnrand nicht zulässig. Die Anbauverbotszonen sind im Plan<br />

nachrichtlich dargestellt.<br />

Im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes werden neue fußläufige<br />

Wegeverbindungen dargestellt. Es handelt sich um einen Lückenschluss im vorhandenen<br />

Wegesystem im Bereich der Bille-Niederung, die aus dem integrierten Wegekonzept<br />

des Amtes Sandesneben-Nusse übernommen wurde.<br />

5.3. Wald<br />

Die bestehenden Waldflächen sind im Flächennutzungsplan dargestellt, weitere Aufforstungsflächen<br />

sind seitens der <strong>Gemeinde</strong> nicht geplant. Grundsätzlich sind landwirtschaftliche<br />

Flächen aufforstbar, sofern keine anderen gesetzlichen Regelungen<br />

greifen (z. B. Nasswiesen nach § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG) und dies seitens<br />

der Eigentümer gewünscht wird.<br />

Gemäß § 24 LWaldG ist mit baulichen Anlagen ein Abstand von 30 m (Waldschutzstreifen)<br />

zu vorhandenen Waldflächen einzuhalten.<br />

5.4. Denkmalschutz und Denkmalpflege<br />

Die in § 1 (2) DSchG definierten Denkmäler sollen erhalten werden. Die Burg <strong>Linau</strong> ist<br />

gemäß § 5 DSchG in das Denkmalbuch eingetragen und hat danach einen besonderen<br />

Schutz, da Eingriffe und Veränderungen der Umgebung gemäß § 7 DSchG<br />

genehmigungspflichtig sind. Zuständig ist der Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg<br />

als Untere Denkmalschutzbehörde. Grundsätzlich besteht bei allen Funden eine<br />

Sicherungs- und Meldepflicht gem. §§ 1 und 14 DSchG.<br />

Die vorhandenen Denkmäler sind in der Planzeichnung dargestellt. In der Bestandsbeschreibung<br />

zur <strong>Gemeinde</strong> findet sich eine Auflistung (vgl. Ziffer 3.4.).<br />

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Neuaufstellung Flächennutzungsplan 2012 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Linau</strong><br />

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5.5. Fließgewässer<br />

Die Verbandsgewässer der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Linau</strong> unterliegen dem Gewässerunterhaltungsverband<br />

Bille. Laut Verbandssatzung § 7 ist ein Gewässerunterhaltungsstreifen<br />

von 5 m Breite ab Böschungsoberkante für die Durchführung der Unterhaltungsarbeiten<br />

von jeglicher Bepflanzung, Bebauung und Sukzession freizuhalten. An Rohrleitungen<br />

ist ein Streifen von je 3 m zu jeder Seite freizuhalten. Bäume und stark – sowie tief<br />

wurzelnde Sträucher dürfen in diesem Bereich nicht gepflanzt bzw. durch Sukzession<br />

zugelassen werden.<br />

An den Verbandsgewässern Bredenwinkbek und Landsbek findet nur bei Bedarf<br />

Gewässerunterhaltung statt.<br />

5.6. Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,<br />

Natur und Landschaft<br />

Der Landschaftsplan der <strong>Gemeinde</strong> definiert auf gemeindlicher Ebene die Gebiete<br />

mit besonderer Eignung zum Aufbau eines landesweiten Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems.<br />

Es handelt sich im Einzelnen um:<br />

- das <strong>Linau</strong>er Moor mit angrenzenden Flächen im Osten der <strong>Gemeinde</strong>,<br />

- den Bachlauf der Bille mit angrenzenden Kontaktbiotopen,<br />

- die Niederung des Mühlenbachtals,<br />

- sowie um den Talraum der Obek im Nordwesten der <strong>Gemeinde</strong>.<br />

Diese Verbundflächen werden in den Flächennutzungsplan als Eignungsflächen<br />

nachrichtlich übernommen. Maßnahmen, die zu einer Vernässung landwirtschaftlicher<br />

Flächen führen können, sind zwischen Maßnahmenträger und den betroffenen<br />

Landwirten abzustimmen.<br />

Im Bereich der Bille wird diese Flächenausweisung zur Umsetzung der EU-<br />

Wasserrahmenrichtlinie an die vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche<br />

Räume vorgegebenen Flächenbereitstellungsbereiche bzw. an die Breite des<br />

Gewässerschutzstreifens angepasst. Ziel der EU-Wasserrahmenrichtlinie ist es, den<br />

ökologischen Zustand der als Vorranggewässer ausgewiesenen Bille im Bereich der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Linau</strong> zu verbessern. Das Gewässer soll so weit wie möglich durchgängig<br />

gestaltet werden, so dass auch Fische und Wirbellose die Gewässer für ihre Wanderungen<br />

verwenden können. Außerdem sind Maßnahmen zur Strukturverbesserung<br />

und flächenhafte Maßnahmen am Gewässer vorgesehen. Die Billequelle soll durch<br />

die Entwicklung eines möglichst naturnahen Umfeldes in ihrer ökologischen Funktion<br />

verbessert werden. Mit der Ausweisung im Flächennutzungsplan sind diese Flächen<br />

als öffentlicher Belang bei einer Vorhabensprüfung zu berücksichtigen.<br />

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Linau</strong> Neuaufstellung Flächennutzungsplan 2012<br />

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Des Weiteren werden die nach Landschaftsplan vorgesehenen Ausgleichsflächen<br />

als Maßnahmenflächen in den Flächennutzungsplan übernommen.<br />

6. Immissionen<br />

Ein Teil der Siedlungserweiterungsflächen befindet sich an oder unweit der klassifizierten<br />

Straße K 10. Für die städtebauliche Planung ist die DIN 18005 „Schallschutz im<br />

Städtebau“ anzuwenden. Bei den in einem Beiblatt der DIN angegebenen Orientierungswerten<br />

handelt es sich um erwünschte Zielvorstellungen für die städtebauliche<br />

Planung, jedoch keine Grenzwerte. Die durch Straßenlärm zu erwartenden Schallimmissionen<br />

können dabei durch das Ablesen entsprechender Diagramme abgeschätzt<br />

werden. Für die vorliegende Bauleitplanung wurden dabei Angaben des<br />

Straßenbauamtes des Kreises Herzogtum Lauenburg angesetzt. Danach wird für die<br />

K 10 (Bollweg/ Hauptstraße) an der Zählstelle in der westlichen Ortslage <strong>Linau</strong>s am<br />

Abzweig der K 11 (<strong>Linau</strong> Busch) für das Jahr 2002 eine durchschnittliche mittlere Verkehrsmenge<br />

von rd. 2.700 Kfz/24 h angegeben. Bei einem Prognosezuschlag von 1 %<br />

pro Jahr ergeben sich gegenwärtig rd. 3.000 Kfz/24 h. Für die K 10 mit einem asphaltierten<br />

Straßenbelag ergeben sich je nach Lage der Teilgebiete und deren Art der<br />

baulichen Nutzung teilweise Überschreitungen der zulässigen Immissionswerte. Im<br />

Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung sind die überschlägigen Lärmprognoseberechnungen<br />

gemäß den aktuellen Gegebenheiten und Planungskonzepten für<br />

die Teilbereiche zu aktualisieren und gegebenenfalls erforderliche Schutzmaßnahmen<br />

festzusetzen.<br />

In Nachbarschaft zum vorhandenen Sportplatz befindet sich eine Schießanlage des<br />

örtlichen Schützenvereins. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4 sind<br />

die Auswirkungen der Schalleinwirkung auf das angrenzend vorgesehene Wohngebiet<br />

„Auf dem Kamp“ gutachterlich untersucht worden (Hans-Joachim Gober,<br />

Lübeck, September 1992). Nach den auf Basis einer vorhergehenden Untersuchung<br />

(Masuch + Olbrisch Ingenieurgesellschaft mbH, 1988) durchgeführten Berechnungen<br />

sowie zusätzlichen Schallmessungen kommt der Gutachter zu dem Ergebnis, dass im<br />

untersuchten Plangebiet an einzelnen Stellen leichte Überschreitungen des Immissionsrichtwertes<br />

von 55 dB(A) auftreten. Die betroffenen Bereiche sind im B-Plan-<br />

Gebiet als Lärmpegelbereich II eingestuft worden. Die hierbei erforderliche Luftschalldämmung<br />

wird bereits durch übliche massive Außenwände und Fenster mit<br />

Isolierverglasung erreicht. Aufgrund der vergleichbaren Entfernung der nun ausgewiesenen<br />

Wohnbaufläche (Teilgebiet 3) zum Schießstand (rd. 90 m) wird daher von<br />

einer Verträglichkeit mit der Anlage des örtlichen Schießvereins ausgegangen. Die<br />

konkreten Immissionen werden auf Ebene des nachfolgenden Bebauungsplanes<br />

überprüft.<br />

Zur Vermeidung von Konflikten zwischen Standorten landwirtschaftlicher Betriebe<br />

und Wohnnutzungen sind entsprechende Abstandsregelungen zwischen den Nutzungsansprüchen<br />

einzuhalten. Bei konkreten Planungen in der Nähe von landwirtschaftlichen<br />

Betrieben sind die individuellen Gegebenheiten aufzuarbeiten. Dazu<br />

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wäre ggf. bei Tierhaltungsbetrieben die Ermittlung des erforderlichen Mindestabstandes<br />

erforderlich. Hierbei sind zur Abschätzung der Immissionssituation für Stallanlagen<br />

mit Rinderhaltung Mindestabstände gem. dem gemeinsamen Erlass des MLUR<br />

und des Innenministeriums vom 16.06.2008 (V 61-570.490.101,IV 64) zu berücksichtigen.<br />

Für den Bereich Schweinehaltung legt die Landwirtschaftskammer die VDI<br />

Richtlinie 3471 zur Abstandsermittlung zu Grunde. Gemäß gemeinsamen Runderlass<br />

vom 06.04.1982 (Amtsblatt S.-H. S. 213) ist gegenüber nicht beplanten, im Zusammenhang<br />

bebauten Ortsteilen im Sinne von § 34 BauGB, deren Eigenart einem Dorfgebiet<br />

entspricht, und gegenüber festgesetzten Dorfgebieten sowie gegenüber<br />

Wohnhäusern im Außenbereich ein höheres Maß an Geruchsstoffimmissionen zumutbar.<br />

Gegenüber diesen Gebieten kann der notwendige Mindestabstand bis auf<br />

50 % verringert werden.<br />

Die erforderlichen Mindestabstände landwirtschaftlicher Betriebe zu einer Wohnbebauung<br />

liegen nach Auskunft der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein im Bereich<br />

der Geringfügigkeit bzw. werden für den Pferdehaltungsbetrieb westlich der<br />

Wentorfer Straße mit einem überschlägigen Abstand von 100 m / 50 m angegeben.<br />

Unbebaute, im Flächennutzungsplan neu ausgewiesene Teilgebiete sind davon<br />

nicht betroffen. Die beiden ackerbaulich bewirtschafteten Betriebe nördlich der<br />

Hauptstraße verfügen über eigene Trocknungen. Hier kann es lediglich saisonal in<br />

der Erntezeit zu Geräuschemissionen kommen.<br />

Da landwirtschaftliche Flächen an einzelne ausgewiesene Bauflächen angrenzen,<br />

können die aus einer ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Nutzung resultierenden<br />

Immissionen (Lärm, Staub und Gerüche) zeitlich begrenzt auf diese einwirken.<br />

7. Altlasten<br />

Im <strong>Gemeinde</strong>gebiet befindet sich an der K 45 <strong>Linau</strong> – Wentorf, Flur 2, Flurstück 4 eine<br />

erfasste Altablagerung. Diese ist in der Planzeichnung als Altlastenverdachtsfläche<br />

gekennzeichnet. Eine abschließende Bewertung der Fläche ist nach derzeitigem<br />

Stand noch nicht erfolgt. Im Kataster für Altstandorte (ehem. Gewerbebetriebe) gibt<br />

es nach Angaben des Kreises eine Eintragung im Bereich Wentorfer Straße. Untersuchungen<br />

zu Art und Umfang der Bodenbelastungen sind den nachfolgenden Planungsebenen<br />

vorbehalten (nähere Ausführungen vgl. Ziffer 3.7).<br />

8. Ver- und Entsorgung<br />

Die Wasserversorgung erfolgt zentral über den Zweckverband Wasserversorgung<br />

Sandesneben. Die Schmutzwasserbeseitigung erfolgt über die Einrichtungen der<br />

<strong>Gemeinde</strong>. In <strong>Linau</strong> existieren zentrale Klärteichanlagen an der Straße Am Schulwald<br />

und an der Dorfstraße. Im Rahmen der nachfolgenden Bebauungsplanungen wird<br />

die <strong>Gemeinde</strong> die Kapazitäten der Kläranlage überprüfen und unter Berücksichti-<br />

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Linau</strong> Neuaufstellung Flächennutzungsplan 2012<br />

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gung der konkreten Siedlungserweiterung ggf. erforderliche Erweiterungen der vorhandenen<br />

Anlagen vornehmen.<br />

Auf der Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes bzw. des Landeswassergesetzes soll<br />

in neuen Erschließungsgebieten anfallendes Niederschlagswasser versickern bzw.<br />

gesondert behandelt und nicht dem vorhandenen Mischwassersystem zugeführt<br />

werden. Hierzu sind im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung entsprechende<br />

Regelungen zu treffen. Vorhandene und geplante Regenrückhalteeinrichtungen<br />

sind im Plan dargestellt. Die <strong>Gemeinde</strong> setzt die erforderlichen Maßnahmen zur Regenwasserbehandlung<br />

und Regenwasserrückhaltung je nach Machbarkeit um.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Linau</strong> wird über das Netz der Schleswig-Holstein Netz AG mit elektrischer<br />

Energie versorgt. Vor Beginn von Tiefbauarbeiten ist die genaue Kabellage bei<br />

der Betriebsstelle zu erfragen.<br />

Die Abfallentsorgung wird durch die Abfallwirtschaft Südholstein GmbH (AWSH) mit<br />

Sitz in Elmenhorst geregelt.<br />

<strong>Linau</strong> ist an das Telefonnetz der Telekom angeschlossen. Für den rechtzeitigen Ausbau<br />

des Fernmeldenetzes sowie die Koordinierung mit dem Straßenbau und den<br />

Baumaßnahmen der anderen Leitungsträger ist es notwendig, dass Beginn und Ablauf<br />

möglicher Erschließungsmaßnahmen im Planbereich so früh wie möglich angezeigt<br />

werden.<br />

<strong>Linau</strong> ist an das Netz des ÖPNV angeschlossen. Im Rahmen der verbindlichen Überplanung<br />

der Gebiete sind bei Erfordernis die Kapazitäten mit den Trägern des ÖPNV<br />

zu überprüfen.<br />

9. Schutzgebiete<br />

An die <strong>Gemeinde</strong> grenzende Natura 2000-Gebiete<br />

Das FFH-Gebiet DE 2328-354 „NSG Hahnheide“ grenzt im Süden an die <strong>Gemeinde</strong>.<br />

Übergreifendes Ziel ist die Erhaltung des Gebietes als weiträumiges, äußerst strukturreiches<br />

Waldgebiet auf historischen Waldstandort mit großflächigen naturnahen,<br />

teilweise unbewirtschafteten Laubwäldern. Dem Erhalt strömungsarmer und unzerschnittener<br />

Teilbereiche, insbesondere ungenutzten Naturwaldbereichen, kommt<br />

eine zentrale Bedeutung zu.<br />

Das EU-Vogelschutzgebiet DE 2326-401 „NSG Hahnheide“ ist ein reich strukturiertes<br />

und das größte Waldnaturschutzgebiet des Landes und ist als vielfältiger Lebensraum<br />

für repräsentative Vorkommen des Zwergschnäppers und bedeutende Vor-<br />

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kommen von Schwarzspecht, Mittelspecht und Rotmilan sowie Vorkommen von Kranich<br />

und Schwarzstorch zu erhalten. Der Erhaltung störungsarmer und relativ unzerschnittener<br />

Teilbereiche, insbesondere den ungenutzten Naturwaldzellen mit eigendynamischer<br />

Entwicklung, kommt ebenfalls eine sehr hohe Bedeutung zu. Möglichst<br />

störungsfreie Bereiche um die Brutplätze der genannten Arten sind zu erhalten.<br />

Das FFH-Gebiet DE 2329-351 „Koberger Moor“ grenzt östlich an die <strong>Gemeinde</strong> an. Es<br />

ist das am besten erhaltene, größte atlantisch geprägte Hochmoor im Südosten des<br />

Landes mit auch noch heute wirksamer Kontaklebensräume, wie der Billenniederung<br />

einschließlich des Bille-Quellgebiet insbesondere auch als Lebensraum für dem<br />

Moorfrosch und den Kranich.<br />

Eine Teilfläche des EU-Vogelschutzgebietes DE 2328-491 „Waldgebiete in Lauenburg“<br />

befindet sich ebenfalls angrenzend an das <strong>Gemeinde</strong>gebiet. Übergeordnetes<br />

Ziel dieses ornithologisch bedeutsamen Waldkomplexes ist die Erhaltung der Lebensräume<br />

und einer daran angepassten, vielfältigen und stabilen Brutvogelgemeinschaft.<br />

Zum Schutz der Großvögel ist das Gebiet insbesondere im Umfeld der Bruthabitate<br />

von vertikalen Fremdstrukturen wie Windkraftanlagen und Hochspannungsleitungen<br />

freizuhalten.<br />

Naturschutzgebiete<br />

Die Hahnheide im Süden angrenzend an die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Linau</strong> steht gem. Verordnung<br />

über das "Naturschutzgebiet Hahnheide", Kreis Stormarn, seit 1938 unter Naturschutz.<br />

Schutzstreifen an Gewässern<br />

Gem. § 35 LNatSchG dürfen an Gewässern erster Ordnung sowie Seen und Teichen<br />

mit einer Größe von einem Hektar und mehr bauliche Anlagen in einem Abstand<br />

von 50 m landwärts von der Uferlinie nicht errichtet oder wesentlich erweitert werden.<br />

Gem. 35 (6) LNatSchG wurde dieser Schutz mit § 2 der Landesverordnung zur<br />

Sondernutzung am Meeresrand und über Schutzstreifen an Gewässern II. Ordnung<br />

auf den Gewässerlauf der Bille im <strong>Gemeinde</strong>gebiet von <strong>Linau</strong> ausgedehnt. Der Gewässerschutzstreifen<br />

ist in der Planzeichnung nachrichtlich dargestellt.<br />

Gesetzlich geschützte Biotope<br />

Im <strong>Gemeinde</strong>gebiet befinden sich eine Vielzahl von Biotopen, die dem gesetzlichen<br />

Schutz des § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG unterliegen. Gesetzliche geschützte<br />

Biotope mit einer relevanten Flächengröße sind in der Planzeichnung dargestellt. Zu<br />

den geschützten Biotopen gehören u. a. auch alle vorhandenen Knickstrukturen und<br />

naturnahen Kleingewässer, die aufgrund der Lesbarkeit der Planzeichnung nicht<br />

dargestellt werden. Diesbezüglich wird auf den gemeindlichen Landschaftsplan<br />

verwiesen.<br />

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Geplante Naturdenkmale<br />

Nach dem Landschaftsplan sollen folgende Bäume im <strong>Gemeinde</strong>gebiet als Naturdenkmal<br />

gem. § 17 LNatSchG ausgewiesen werden:<br />

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Naturdenkmäler<br />

Lfd. Nr. Standort und Baumart<br />

1 Eichen im Knick am Hahnheider Weg<br />

2 Blutbuche am Gasthof an der Straße Feilberg<br />

3 Roßkastanien an der Dorfstraße<br />

4 Einzelbaum Nordseite Ecke Hauptstraße/Dorfstraße<br />

5 Buche im Bauernwald nördlich des Mühlenbaches<br />

Geplante Landschaftsbestandteile<br />

Der Landschaftsplan der <strong>Gemeinde</strong> schlägt für folgende Gebiete eine Unterschutzstellung<br />

in Form geschützter Landschaftsbestandteile gem. § 18 LNatSchG vor:<br />

- Quellwald südlich von <strong>Linau</strong>: gesetzlich geschütztes Biotop mit Vorkommen gefährdeter<br />

Pflanzen- und Tierarten sowie Pflanzengesellschaften, potentielle Gefährdung<br />

des Bestands durch mögliche Maßnahmen zur Veränderung der Standortfaktoren,<br />

- Moorrestfläche östlich von <strong>Linau</strong> (Hochmoorrestfläche): gesetzlich geschütztes Biotop<br />

mit Vorkommen gefährdeter Pflanzen- und Tierarten sowie Pflanzengesellschaften,<br />

Zugehörigkeit zu einem wichtigen Nahrungsraum für bedrohte Groß- und Wiesenvogelarten,<br />

Teil eines Schwerpunktbereiches für Naturschutzmaßnahmen im<br />

übergeordneten Schutzgebiets- und Biotopverbundsystem.<br />

Wasserschongebiet<br />

In das nördliche <strong>Gemeinde</strong>gebiet ragt gem. dem Landschaftsrahmenplan ein Wasserschongebiet.<br />

Hierbei handelt es sich um ein Gebiet, in dem eventuell ein Wasserschutzgebiet<br />

festgesetzt werden soll, nähere hydrologische Untersuchungen zur Bemessung<br />

jedoch noch nicht durchgeführt worden. Werden in solchen Gebieten<br />

Maßnahmen geplant, muss vorab im Einzelfall untersucht werden, ob die Maßnahme<br />

dem Grundwasserschutz zuwiderläuft oder welche Maßnahmen zum Schutz des<br />

Grundwassers getroffen werden müssen. Das Wasserschongebiet wurde nachrichtlich<br />

in den Flächennutzungsplan übernommen.<br />

10. Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Durch die Änderung des Flächennutzungsplans werden Eingriffe in Natur und Landschaft<br />

gem. § 14 BNatSchG vorbereitet, die auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung<br />

eine entsprechende Abarbeitung gem. der §§ 14 – 18 BNatSchG durch einen<br />

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Landschaftsplaner erfordern. Die Belange des Artenschutzes gemäß § 44 BNatSchG<br />

sind zu berücksichtigen.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Linau</strong> hat für das gesamte <strong>Gemeinde</strong>gebiet Ende der 1990er Jahre<br />

einen Landschaftsplan aufgestellt, der im November 2000 festgestellt wurde und der<br />

die ökologischen Gegebenheiten im <strong>Gemeinde</strong>gebiet darstellt und bewertet. Der<br />

Landschaftsplan weist südlich der zentralen Ortslage großflächig Siedlungsentwicklungsfläche<br />

aus. Die gesamte bestehende Bebauung und die geplanten Erweiterungsgebiete<br />

werden eng durch eine Begrenzung der baulichen Entwicklung eingefasst.<br />

Im Rahmen der Flächennutzungsplanung sind die gemeindlichen Entwicklungsabsichten<br />

konkretisiert worden. Großflächige Siedlungsentwicklungsflächen mit neuem<br />

Erschließungsaufwand sollen nur begrenzt berücksichtigt werden. Teilflächen an<br />

<strong>Gemeinde</strong>straßen, die bereits tlw. dem Bebauungszusammenhang zugeordnet werden<br />

können, erhalten aufgrund der günstigeren Erschließungssituation und der kleinteiligeren<br />

Abschnittbildung die Priorität.<br />

Teilgebiet Nr. 1:<br />

Das Teilgebiet Dröge Möhl hat naturschutzfachlich aufgrund der intensiven Flächennutzung<br />

keine besondere ökologische Wertigkeit. Auf der westlichen Fläche wird<br />

intensiv Pferdehaltung betrieben. Die östliche Fläche ist Hausgarten (Intensivrasen).<br />

Es sind bedeutsame Biotopstrukturen in Form von linearen Gehölzstrukturen entlang<br />

der Straße Dröge Möhl vorhanden. Diese sind bei einer Bebauung zu erhalten und<br />

ggf. durch die Ausweisung von Schutzstreifen vor Beeinträchtigungen zu schützen.<br />

Aufgrund der unmittelbaren Nähe zur vorhandenen Bebauung und der derzeitigen<br />

intensiven Nutzung des Teilgebietes sind artenschutzrechtliche Hindernisse nicht zu<br />

erkennen. Eingriffe in die Gehölzlebensräume geschützter Tierarten sind zu vermeiden.<br />

Gegebenenfalls ist entsprechender artenschutzrechtlicher Ausgleich zu erbringen.<br />

Die Topographie ist bei der weiteren Planung zu beachten. Maßnahmen zur<br />

Eingrünung der neuen Bebauung in die Landschaft werden in südliche Richtung erforderlich.<br />

Teilgebiet Nr. 2:<br />

Es handelt sich um einen Intensivacker, der zur nördlich angrenzenden Kreisstraße<br />

durch eine Baumreihe abgeschirmt wird. Die Bäume sind bei einer Bebauung zu erhalten<br />

und ggf. durch die Ausweisung von Schutzstreifen im Kronenbereich vor Beeinträchtigungen<br />

zu schützen. Im Süden werden das ehemalige Feuerwehrgerätehaus<br />

und eine alte Hofstelle in das Teilgebiet mit einbezogen.<br />

Das Gelände ist aus westlicher Richtung gut einsehbar. Eine deutliche Ortsrandeingrünung<br />

in diese Richtung wird erforderlich.<br />

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Geschützte Tierarten finden in den großen Laubbäumen einen Lebensraum, Eingriffe<br />

sind hier zu vermeiden. Unüberwindbare artenschutzrechtliche Hindernisse sind nicht<br />

zu erkennen.<br />

Teilgebiet Nr. 3:<br />

Bei dem Teilgebiet handelt es sich um eine Baulücke am Feilberg, die als Grünland<br />

bewirtschaftet und von Gehölzstrukturen eingefasst wird. Das Teilgebiet liegt im Innenbereich<br />

der Ortslage. Die Eingriffsregelung findet keine Anwendung. Dennoch<br />

sind wertvolle Gehölzbestände zu erhalten. Entsprechende Regelungen sind im<br />

Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung zu treffen. Unüberwindbare artenschutzrechtliche<br />

Hindernisse sind nicht zu erkennen.<br />

Teilgebiet Nr. 4:<br />

Das Teilgebiet wird als Acker und Grünland intensiv bewirtschaftet. Wertvollere Biotopstrukturen<br />

sind zur nördlich liegenden Wohnbebauung in Form eines kleinen Gehölzbestandes<br />

vorhanden. Am Mittelbergweg begleitet ein Knick mit Überhältern<br />

den Wirtschaftsweg. Die Gehölzstrukturen sind bei einer baulichen Entwicklung zu<br />

erhalten.<br />

Das Gelände ist aus südlicher Richtung gut einsehbar, so dass zur Eingrünung des<br />

späteren Ortsrandes ein Abschirmerfordernis besteht.<br />

Teilgebiet Nr. 6:<br />

Das Teilgebiet hat naturschutzfachlich aufgrund der intensiven Ackernutzung und<br />

der vorhandenen Wiegestelle am Knickrand keine ökologisch hochwertige Bedeutung.<br />

Die randlichen Knickstrukturen im Westen und Norden hingegen haben eine<br />

hohe Wertigkeit und sind bei einer Bebauung durch Abstandsflächen entsprechend<br />

zu schützen. Ein Abschirmerfordernis besteht in südliche und östliche Richtung zur<br />

Wiederherstellung des Ortsrandes. Artenschutzrechtlich kommt dem Plangebiet keine<br />

besondere Bedeutung zu. Unüberwindbare Hindernisse bestehen demnach nicht.<br />

Teilgebiet Nr. 8:<br />

Die intensive Nutzung der Freiflächen und die bestehende Bebauung bedingen keine<br />

bedeutsame Wertigkeit. Jedoch liegen die Flächen im unmittelbaren Wirkungsraum<br />

der angrenzenden europäischen Schutzgebiete „NSG Hahnheide“. Wertvolle<br />

lineare Gehölzstrukturen gliedern das Plangebiet oder grenzen unmittelbar an. Diese<br />

sind zu erhalten und durch ausreichende Schutzstreifen zu schonen.<br />

In dem Teilgebiet ist aufgrund der Nähe zur Hahnheide mit einem erhöhten Artenvorkommen<br />

zu rechnen. Die Einhaltung der Artenschutzbestimmungen des<br />

§ 44 BNatSchG ist auf Ebene der Bebauungspläne darzulegen und die erforderlichen<br />

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artenschutzfachlichen Vermeidungs-, Minimierungs- und ggf. Kompensationsmaßnahmen<br />

zu benennen.<br />

Auf eine angemessene Einbindung der neuen Bebauung in den sensiblen Landschaftsraum,<br />

insbesondere in südliche Richtung, ist besonders zu achten.<br />

Teilgebiete Nr. 5, 7 und 9:<br />

Die Teilgebiete sind bereits bebaut, jedoch bisher nicht als Bauflächen im Flächennutzungsplan<br />

dargestellt. Die Übernahme beinhaltet entsprechend nur die Aktualisierung<br />

des Bestandes. Weitere bauliche Entwicklungen sollen hier nicht erfolgen.<br />

Im Teilgebiet Nr. 7 fehlt eine ausreichende Ortsrandeingrünung. Entsprechend ist die<br />

Bebauung aus der Niederung des Mühlenbaches recht gut einsehbar und stellt sich<br />

als Störfaktor dar. Hier sollte eine Abschirmung erfolgen, die den Abschluss der baulichen<br />

Entwicklung an der Dorfstraße in Richtung Hohenfelde darstellen soll.<br />

Maßnahmenflächen:<br />

Mit der Darstellung der Maßnahmenflächen werden Inhalte aus dem Landschaftsplan<br />

übernommen. Die Abgrenzungen der Maßnahmenflächen zum Aufbau eines<br />

landesweiten Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems entlang der Bille orientieren<br />

sich an der angestrebten Flächenbereitstellung des Ministeriums für Landwirtschaft,<br />

Umwelt und ländliche Räume zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie sowie<br />

am Gewässerschutzstreifen. Ziel ist es, das Gewässer so weit wie möglich durchgängig<br />

zu gestalten. Außerdem sind Maßnahmen zur Strukturverbesserung und flächenhafte<br />

Maßnahmen am Gewässer vorgesehen. Die Entwicklung eines möglichst naturnahen<br />

Umfeldes im Bereich der Billequelle soll die ökologische Funktion verbessern.<br />

Mit der Übernahme der Flächendarstellungen im Flächennutzungsplan sollen<br />

naturnahe Entwicklungsmaßnahmen an der Bille unterstützt werden, so dass langfristig<br />

keine regelmäßige Gewässerunterhaltung mehr erforderlich wird.<br />

Mit der Darstellung der Ausgleichsflächen am Niemeiersredder Weg und westlich der<br />

Straße Schulwald übernimmt die <strong>Gemeinde</strong> ihre landschaftsplanerischen Zielvorstellungen<br />

in den Flächennutungsplan. Auf diesen Flächen bestehen in Teilen bereits<br />

Kompensationsforderungen gültiger Bebauungspläne. Auf die verbleibenden Flächen<br />

möchte die <strong>Gemeinde</strong> ggf. zurückgreifen, um die mit der Siedlungsentwicklung<br />

einhergehenden Eingriffe zu kompensieren.<br />

Minimierung der Eingriffe; Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />

Neben den Empfehlungen zur Minimierung der Eingriffe in Natur und Landschaft sind<br />

insbesondere in der verbindlichen Bauleitplanung und bei Bauvorhaben im Außenbereich<br />

hohe Anforderungen an die Reduktion von Beeinträchtigungen zu stellen.<br />

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Dabei spielen die verträgliche Einbindung in den Naturraum und das Landschaftsbild<br />

eine wichtige Rolle. Erforderliche Ausgleichsmaßnahmen sollten, sofern sie extern im<br />

<strong>Gemeinde</strong>gebiet untergebracht werden, vorrangig in den im Flächennutzungsplan<br />

dargestellten Ausgleichsflächen oder im Bereich der Eignungsflächen zum Aufbau<br />

eines Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems liegen.<br />

11. Billigung der Begründung<br />

Die Begründung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Linau</strong><br />

wurde von der <strong>Gemeinde</strong>vertretung in der Sitzung am gebilligt.<br />

<strong>Linau</strong>,<br />

50<br />

Bürgermeister<br />

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