29.01.2013 Aufrufe

Gemeinde Linau - Planlabor Stolzenberg

Gemeinde Linau - Planlabor Stolzenberg

Gemeinde Linau - Planlabor Stolzenberg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Linau</strong> Neuaufstellung Flächennutzungsplan 2012<br />

___________________________________________________________________________________________<br />

untersuchen. Auf § 14 DSchG wird verwiesen. Bei Gefährdung oder Beeinträchtigung<br />

der aufgeführten archäologischen Denkmäler oder wenn neue Funde durch Baumaßnahmen,<br />

Erschließungsmaßnahmen oder Eingriffe bekannt werden, ist das Archäologische<br />

Landesamt zu benachrichtigen und die Fundstelle bis zum Eintreffen<br />

der Fachbehörde zu sichern. Der Beginn von Erdarbeiten im Bereich der Denkmäler<br />

(Mutterbodenabschub) ist gemäß § 14 DSchG mindestens vier Wochen vorher<br />

schriftlich anzuzeigen.<br />

Nach § 8 (2) DSchG sind Vorhaben, die in Böden und Gewässer eingreifen, bei der<br />

Oberen Denkmalschutzbehörde anzeigepflichtig, wenn Anhaltspunkte vorliegen,<br />

dass sich dort archäologische Kulturdenkmale befinden. Die vom archäologischen<br />

Landesamt für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Linau</strong> definierten archäologischen Interessengebiete<br />

sind in der folgenden Übersicht dargestellt.<br />

Übersicht archäologischer Interessengebiete (eigene Darstellung, ohne Maßstab)<br />

Die als Interessengebiet angegebenen Flächen sind nicht so zu verstehen, dass in<br />

diesen Gebieten keine Veränderungen zugelassen werden können, sondern dass<br />

hier mit archäologischen Substanzen zu rechnen ist.<br />

32<br />

www.planlabor.de

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!