Gemeinde Linau - Planlabor Stolzenberg
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Linau</strong> Neuaufstellung Flächennutzungsplan 2012<br />
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untersuchen. Auf § 14 DSchG wird verwiesen. Bei Gefährdung oder Beeinträchtigung<br />
der aufgeführten archäologischen Denkmäler oder wenn neue Funde durch Baumaßnahmen,<br />
Erschließungsmaßnahmen oder Eingriffe bekannt werden, ist das Archäologische<br />
Landesamt zu benachrichtigen und die Fundstelle bis zum Eintreffen<br />
der Fachbehörde zu sichern. Der Beginn von Erdarbeiten im Bereich der Denkmäler<br />
(Mutterbodenabschub) ist gemäß § 14 DSchG mindestens vier Wochen vorher<br />
schriftlich anzuzeigen.<br />
Nach § 8 (2) DSchG sind Vorhaben, die in Böden und Gewässer eingreifen, bei der<br />
Oberen Denkmalschutzbehörde anzeigepflichtig, wenn Anhaltspunkte vorliegen,<br />
dass sich dort archäologische Kulturdenkmale befinden. Die vom archäologischen<br />
Landesamt für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Linau</strong> definierten archäologischen Interessengebiete<br />
sind in der folgenden Übersicht dargestellt.<br />
Übersicht archäologischer Interessengebiete (eigene Darstellung, ohne Maßstab)<br />
Die als Interessengebiet angegebenen Flächen sind nicht so zu verstehen, dass in<br />
diesen Gebieten keine Veränderungen zugelassen werden können, sondern dass<br />
hier mit archäologischen Substanzen zu rechnen ist.<br />
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