Gemeinde Linau - Planlabor Stolzenberg
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Linau</strong> Neuaufstellung Flächennutzungsplan 2012<br />
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Teilgebiet Nr. 5:<br />
o Östlich und westlich der Wentorfer Straße (K 45), nördlich der Hauptstraße (K 10)<br />
o Änderung von Fläche für die Landwirtschaft in Gemischte Baufläche (ca. 1,5 ha)<br />
und Wohnbaufläche (ca. 0,7 ha)<br />
Die Flächen sind bereits vollständig nach § 34 BauGB bebaut worden und schließen<br />
sich an den alten Ortskern der <strong>Gemeinde</strong> an. Im Süden befinden sich einige größere<br />
ehemalige Wirtschaftsgebäude, während der Norden des Teilgebiets durch Einfamilienhausbebauung<br />
mit umliegenden Gärten geprägt ist. Die Böden sind bereits baulich<br />
überformt. Der vorhandene Gehölzbestand ist je nach Alter der Bebauung stark<br />
differenziert zu bewerten. Eine Ortsrandbegrünung ist ausreichend vorhanden.<br />
Die Ausweisung als Gemischte Baufläche entspricht dem Charakter der Bebauung<br />
mit Folgenutzungen landwirtschaftlicher Strukturen und Betrieben in der Nachbarschaft.<br />
Planungsziel ist die Sicherung einer lebendigen Nutzungsdurchmischung mit<br />
Wohnen, Dienstleistung und Arbeiten. Der westlich der Wentorfer Straße am Ortsausgang<br />
gelegene Bereich ist gemäß der unter anderem im Bebauungsplan Nr. 6 getroffenen<br />
Festsetzungen und der daraus resultierenden Bebauung als Wohnbaufläche<br />
dargestellt worden.<br />
Teilgebiet Nr. 6:<br />
o Südlich Hauptstraße (K 10), Ortsausgang nach Koberg<br />
o Änderung von Fläche für die Landwirtschaft in Wohnbaufläche (ca. 0,3 ha Neubaufläche)<br />
Die Fläche wird als Wirtschaftsgrünland genutzt. Eine Wiegestelle befindet sich im<br />
Norden am Knickrand. Wertvolle Gehölzstrukturen finden sich im Westen zur vorhandenen<br />
Bebauung sowie im Norden an der K 10. Sandige Böden bestimmen die Bodenbildung,<br />
eine besondere Bedeutung für die Grundwasserneubildung besteht<br />
gemäß Landschaftsplan nicht. Lokalklimatische Besonderheiten sind nicht zu erkennen.<br />
Die Darstellung des Teilgebietes erfolgt entsprechend der westlich angrenzenden<br />
Nutzung als Wohnbaufläche. Bei einer Bebauung ist der Anbauverbotsstreifen der<br />
Kreisstraße von 15 m zu berücksichtigen. Die Erschließung ist über die Hauptstraße<br />
gesichert. Zu den vorhandenen Knickstrukturen ist ein ausreichender Schutzstreifen<br />
freizuhalten. Eine Eingrünung wird in südliche und östliche Richtung notwendig. Aufgrund<br />
der von Seiten der Kreisstraße ausgehenden Lärmemissionen sind im Rahmen<br />
der verbindlichen Bauleitplanung die überschlägigen Lärmprognoseberechnungen<br />
gemäß den aktuellen Gegebenheiten und Planungskonzepten zu aktualisieren und<br />
gegebenenfalls erforderliche Schutzmaßnahmen festzusetzen.<br />
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