29.01.2013 Aufrufe

Gemeinde Linau - Planlabor Stolzenberg

Gemeinde Linau - Planlabor Stolzenberg

Gemeinde Linau - Planlabor Stolzenberg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Linau</strong> Neuaufstellung Flächennutzungsplan 2012<br />

___________________________________________________________________________________________<br />

Teilgebiet Nr. 5:<br />

o Östlich und westlich der Wentorfer Straße (K 45), nördlich der Hauptstraße (K 10)<br />

o Änderung von Fläche für die Landwirtschaft in Gemischte Baufläche (ca. 1,5 ha)<br />

und Wohnbaufläche (ca. 0,7 ha)<br />

Die Flächen sind bereits vollständig nach § 34 BauGB bebaut worden und schließen<br />

sich an den alten Ortskern der <strong>Gemeinde</strong> an. Im Süden befinden sich einige größere<br />

ehemalige Wirtschaftsgebäude, während der Norden des Teilgebiets durch Einfamilienhausbebauung<br />

mit umliegenden Gärten geprägt ist. Die Böden sind bereits baulich<br />

überformt. Der vorhandene Gehölzbestand ist je nach Alter der Bebauung stark<br />

differenziert zu bewerten. Eine Ortsrandbegrünung ist ausreichend vorhanden.<br />

Die Ausweisung als Gemischte Baufläche entspricht dem Charakter der Bebauung<br />

mit Folgenutzungen landwirtschaftlicher Strukturen und Betrieben in der Nachbarschaft.<br />

Planungsziel ist die Sicherung einer lebendigen Nutzungsdurchmischung mit<br />

Wohnen, Dienstleistung und Arbeiten. Der westlich der Wentorfer Straße am Ortsausgang<br />

gelegene Bereich ist gemäß der unter anderem im Bebauungsplan Nr. 6 getroffenen<br />

Festsetzungen und der daraus resultierenden Bebauung als Wohnbaufläche<br />

dargestellt worden.<br />

Teilgebiet Nr. 6:<br />

o Südlich Hauptstraße (K 10), Ortsausgang nach Koberg<br />

o Änderung von Fläche für die Landwirtschaft in Wohnbaufläche (ca. 0,3 ha Neubaufläche)<br />

Die Fläche wird als Wirtschaftsgrünland genutzt. Eine Wiegestelle befindet sich im<br />

Norden am Knickrand. Wertvolle Gehölzstrukturen finden sich im Westen zur vorhandenen<br />

Bebauung sowie im Norden an der K 10. Sandige Böden bestimmen die Bodenbildung,<br />

eine besondere Bedeutung für die Grundwasserneubildung besteht<br />

gemäß Landschaftsplan nicht. Lokalklimatische Besonderheiten sind nicht zu erkennen.<br />

Die Darstellung des Teilgebietes erfolgt entsprechend der westlich angrenzenden<br />

Nutzung als Wohnbaufläche. Bei einer Bebauung ist der Anbauverbotsstreifen der<br />

Kreisstraße von 15 m zu berücksichtigen. Die Erschließung ist über die Hauptstraße<br />

gesichert. Zu den vorhandenen Knickstrukturen ist ein ausreichender Schutzstreifen<br />

freizuhalten. Eine Eingrünung wird in südliche und östliche Richtung notwendig. Aufgrund<br />

der von Seiten der Kreisstraße ausgehenden Lärmemissionen sind im Rahmen<br />

der verbindlichen Bauleitplanung die überschlägigen Lärmprognoseberechnungen<br />

gemäß den aktuellen Gegebenheiten und Planungskonzepten zu aktualisieren und<br />

gegebenenfalls erforderliche Schutzmaßnahmen festzusetzen.<br />

38<br />

www.planlabor.de

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!