Gemeinde Linau - Planlabor Stolzenberg
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Linau</strong> Neuaufstellung Flächennutzungsplan 2012<br />
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Des Weiteren werden die nach Landschaftsplan vorgesehenen Ausgleichsflächen<br />
als Maßnahmenflächen in den Flächennutzungsplan übernommen.<br />
6. Immissionen<br />
Ein Teil der Siedlungserweiterungsflächen befindet sich an oder unweit der klassifizierten<br />
Straße K 10. Für die städtebauliche Planung ist die DIN 18005 „Schallschutz im<br />
Städtebau“ anzuwenden. Bei den in einem Beiblatt der DIN angegebenen Orientierungswerten<br />
handelt es sich um erwünschte Zielvorstellungen für die städtebauliche<br />
Planung, jedoch keine Grenzwerte. Die durch Straßenlärm zu erwartenden Schallimmissionen<br />
können dabei durch das Ablesen entsprechender Diagramme abgeschätzt<br />
werden. Für die vorliegende Bauleitplanung wurden dabei Angaben des<br />
Straßenbauamtes des Kreises Herzogtum Lauenburg angesetzt. Danach wird für die<br />
K 10 (Bollweg/ Hauptstraße) an der Zählstelle in der westlichen Ortslage <strong>Linau</strong>s am<br />
Abzweig der K 11 (<strong>Linau</strong> Busch) für das Jahr 2002 eine durchschnittliche mittlere Verkehrsmenge<br />
von rd. 2.700 Kfz/24 h angegeben. Bei einem Prognosezuschlag von 1 %<br />
pro Jahr ergeben sich gegenwärtig rd. 3.000 Kfz/24 h. Für die K 10 mit einem asphaltierten<br />
Straßenbelag ergeben sich je nach Lage der Teilgebiete und deren Art der<br />
baulichen Nutzung teilweise Überschreitungen der zulässigen Immissionswerte. Im<br />
Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung sind die überschlägigen Lärmprognoseberechnungen<br />
gemäß den aktuellen Gegebenheiten und Planungskonzepten für<br />
die Teilbereiche zu aktualisieren und gegebenenfalls erforderliche Schutzmaßnahmen<br />
festzusetzen.<br />
In Nachbarschaft zum vorhandenen Sportplatz befindet sich eine Schießanlage des<br />
örtlichen Schützenvereins. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4 sind<br />
die Auswirkungen der Schalleinwirkung auf das angrenzend vorgesehene Wohngebiet<br />
„Auf dem Kamp“ gutachterlich untersucht worden (Hans-Joachim Gober,<br />
Lübeck, September 1992). Nach den auf Basis einer vorhergehenden Untersuchung<br />
(Masuch + Olbrisch Ingenieurgesellschaft mbH, 1988) durchgeführten Berechnungen<br />
sowie zusätzlichen Schallmessungen kommt der Gutachter zu dem Ergebnis, dass im<br />
untersuchten Plangebiet an einzelnen Stellen leichte Überschreitungen des Immissionsrichtwertes<br />
von 55 dB(A) auftreten. Die betroffenen Bereiche sind im B-Plan-<br />
Gebiet als Lärmpegelbereich II eingestuft worden. Die hierbei erforderliche Luftschalldämmung<br />
wird bereits durch übliche massive Außenwände und Fenster mit<br />
Isolierverglasung erreicht. Aufgrund der vergleichbaren Entfernung der nun ausgewiesenen<br />
Wohnbaufläche (Teilgebiet 3) zum Schießstand (rd. 90 m) wird daher von<br />
einer Verträglichkeit mit der Anlage des örtlichen Schießvereins ausgegangen. Die<br />
konkreten Immissionen werden auf Ebene des nachfolgenden Bebauungsplanes<br />
überprüft.<br />
Zur Vermeidung von Konflikten zwischen Standorten landwirtschaftlicher Betriebe<br />
und Wohnnutzungen sind entsprechende Abstandsregelungen zwischen den Nutzungsansprüchen<br />
einzuhalten. Bei konkreten Planungen in der Nähe von landwirtschaftlichen<br />
Betrieben sind die individuellen Gegebenheiten aufzuarbeiten. Dazu<br />
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