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Gemeinde Linau - Planlabor Stolzenberg

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Linau</strong> Neuaufstellung Flächennutzungsplan 2012<br />

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Des Weiteren werden die nach Landschaftsplan vorgesehenen Ausgleichsflächen<br />

als Maßnahmenflächen in den Flächennutzungsplan übernommen.<br />

6. Immissionen<br />

Ein Teil der Siedlungserweiterungsflächen befindet sich an oder unweit der klassifizierten<br />

Straße K 10. Für die städtebauliche Planung ist die DIN 18005 „Schallschutz im<br />

Städtebau“ anzuwenden. Bei den in einem Beiblatt der DIN angegebenen Orientierungswerten<br />

handelt es sich um erwünschte Zielvorstellungen für die städtebauliche<br />

Planung, jedoch keine Grenzwerte. Die durch Straßenlärm zu erwartenden Schallimmissionen<br />

können dabei durch das Ablesen entsprechender Diagramme abgeschätzt<br />

werden. Für die vorliegende Bauleitplanung wurden dabei Angaben des<br />

Straßenbauamtes des Kreises Herzogtum Lauenburg angesetzt. Danach wird für die<br />

K 10 (Bollweg/ Hauptstraße) an der Zählstelle in der westlichen Ortslage <strong>Linau</strong>s am<br />

Abzweig der K 11 (<strong>Linau</strong> Busch) für das Jahr 2002 eine durchschnittliche mittlere Verkehrsmenge<br />

von rd. 2.700 Kfz/24 h angegeben. Bei einem Prognosezuschlag von 1 %<br />

pro Jahr ergeben sich gegenwärtig rd. 3.000 Kfz/24 h. Für die K 10 mit einem asphaltierten<br />

Straßenbelag ergeben sich je nach Lage der Teilgebiete und deren Art der<br />

baulichen Nutzung teilweise Überschreitungen der zulässigen Immissionswerte. Im<br />

Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung sind die überschlägigen Lärmprognoseberechnungen<br />

gemäß den aktuellen Gegebenheiten und Planungskonzepten für<br />

die Teilbereiche zu aktualisieren und gegebenenfalls erforderliche Schutzmaßnahmen<br />

festzusetzen.<br />

In Nachbarschaft zum vorhandenen Sportplatz befindet sich eine Schießanlage des<br />

örtlichen Schützenvereins. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4 sind<br />

die Auswirkungen der Schalleinwirkung auf das angrenzend vorgesehene Wohngebiet<br />

„Auf dem Kamp“ gutachterlich untersucht worden (Hans-Joachim Gober,<br />

Lübeck, September 1992). Nach den auf Basis einer vorhergehenden Untersuchung<br />

(Masuch + Olbrisch Ingenieurgesellschaft mbH, 1988) durchgeführten Berechnungen<br />

sowie zusätzlichen Schallmessungen kommt der Gutachter zu dem Ergebnis, dass im<br />

untersuchten Plangebiet an einzelnen Stellen leichte Überschreitungen des Immissionsrichtwertes<br />

von 55 dB(A) auftreten. Die betroffenen Bereiche sind im B-Plan-<br />

Gebiet als Lärmpegelbereich II eingestuft worden. Die hierbei erforderliche Luftschalldämmung<br />

wird bereits durch übliche massive Außenwände und Fenster mit<br />

Isolierverglasung erreicht. Aufgrund der vergleichbaren Entfernung der nun ausgewiesenen<br />

Wohnbaufläche (Teilgebiet 3) zum Schießstand (rd. 90 m) wird daher von<br />

einer Verträglichkeit mit der Anlage des örtlichen Schießvereins ausgegangen. Die<br />

konkreten Immissionen werden auf Ebene des nachfolgenden Bebauungsplanes<br />

überprüft.<br />

Zur Vermeidung von Konflikten zwischen Standorten landwirtschaftlicher Betriebe<br />

und Wohnnutzungen sind entsprechende Abstandsregelungen zwischen den Nutzungsansprüchen<br />

einzuhalten. Bei konkreten Planungen in der Nähe von landwirtschaftlichen<br />

Betrieben sind die individuellen Gegebenheiten aufzuarbeiten. Dazu<br />

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