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Gemeinde Linau - Planlabor Stolzenberg

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Linau</strong> Neuaufstellung Flächennutzungsplan 2012<br />

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sivrasen). Wertvolle Knickstrukturen begleiten in Teilen die Straße Dröge Möhl und<br />

gliedern die angrenzenden Freiflächen. Sandige Böden bestimmen die Bodenbildung<br />

und beinhalten eine relativ hohe Grundwasserneubildungsrate. Lokalklimatische<br />

Besonderheiten bestehen nicht.<br />

Das Teilgebiet wird als Wohnbaufläche ausgewiesen. Dieses entspricht der umliegenden<br />

Bebauung und der angestrebten wohnbaulichen Entwicklung. Die Erschließung<br />

kann über die Straße Dröge Möhl gesichert werden. Auf die Gehölzstrukturen ist<br />

Rücksicht zu nehmen. Eine Abschirmung der Neubebauung in Richtung Süden wird<br />

erforderlich.<br />

Teilgebiet Nr. 2:<br />

o Südlich Bollweg (K 10), westlich der Straße Up de Hoss<br />

o Änderung von Fläche für die Landwirtschaft in Gemischte Baufläche (ca. 1,2 ha)<br />

und Wohnbaufläche (ca. 0,4 ha)<br />

Das Teilgebiet wird intensiv landwirtschaftlich als Acker bewirtschaftet. An der K 10<br />

stehen alte Laubbäume. Im Süden werden das ehemalige Feuerwehrgerätehaus<br />

und eine alte Hofstelle in das Teilgebiet mit einbezogen, da hier aufgrund der derzeitigen<br />

gewerblichen Nutzung eine Änderung der baulichen Nutzung für die Grundstücke<br />

erfolgen soll. Sandige Böden bestimmen die Bodenbildung und beinhalten<br />

eine relativ hohe Grundwasserneubildungsrate. Gemäß Landschaftsplan fungiert der<br />

Ackerschlag als Kaltluftentstehungsgebiet, dessen Funktion jedoch von untergeordneter<br />

Bedeutung ist.<br />

Die Ausweisung des südlichen Bereiches als Gemischte Baufläche soll in Anlehnung<br />

an die bereits vorhandene gewerbliche Nutzung des ehemaligen Feuerwehrgerätehauses<br />

und einer Gastwirtschaft in einer ehemaligen Hofstelle unterschiedliche<br />

Nutzungsmöglichkeiten eröffnen. Die <strong>Gemeinde</strong> möchte ihren Bestand an nicht störenden<br />

Gewerbenutzungen weiterentwickeln und bei Erweiterungsbedarf örtlicher<br />

Betriebe geeignete Grundstücke anbieten können. Im nördlichen Bereich soll in Anlehnung<br />

an die Bebauung Lerchenweg eine Wohnbebauung ermöglicht werden.<br />

Bei einer Bebauung ist die Anbauverbotszone von 15 m zum Fahrbahnrand der Kreisstraße<br />

zu berücksichtigen, wodurch ein ausreichender Schutz der hier stehenden<br />

wertvollen Straßenbäume gegeben ist. Die Erschließung ist über die Straße Up de<br />

Hoss ohne großen Aufwand möglich. Eine Abschirmung der Bebauung in Richtung<br />

Westen wird erforderlich. Aufgrund der von Seiten der Kreisstraße ausgehenden<br />

Lärmemissionen sind im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung die überschlägigen<br />

Lärmprognoseberechnungen gemäß den aktuellen Gegebenheiten und Planungskonzepten<br />

zu aktualisieren und gegebenenfalls erforderliche Schutzmaßnahmen<br />

festzusetzen.<br />

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