Gemeinde Linau - Planlabor Stolzenberg
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Linau</strong> Neuaufstellung Flächennutzungsplan 2012<br />
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sivrasen). Wertvolle Knickstrukturen begleiten in Teilen die Straße Dröge Möhl und<br />
gliedern die angrenzenden Freiflächen. Sandige Böden bestimmen die Bodenbildung<br />
und beinhalten eine relativ hohe Grundwasserneubildungsrate. Lokalklimatische<br />
Besonderheiten bestehen nicht.<br />
Das Teilgebiet wird als Wohnbaufläche ausgewiesen. Dieses entspricht der umliegenden<br />
Bebauung und der angestrebten wohnbaulichen Entwicklung. Die Erschließung<br />
kann über die Straße Dröge Möhl gesichert werden. Auf die Gehölzstrukturen ist<br />
Rücksicht zu nehmen. Eine Abschirmung der Neubebauung in Richtung Süden wird<br />
erforderlich.<br />
Teilgebiet Nr. 2:<br />
o Südlich Bollweg (K 10), westlich der Straße Up de Hoss<br />
o Änderung von Fläche für die Landwirtschaft in Gemischte Baufläche (ca. 1,2 ha)<br />
und Wohnbaufläche (ca. 0,4 ha)<br />
Das Teilgebiet wird intensiv landwirtschaftlich als Acker bewirtschaftet. An der K 10<br />
stehen alte Laubbäume. Im Süden werden das ehemalige Feuerwehrgerätehaus<br />
und eine alte Hofstelle in das Teilgebiet mit einbezogen, da hier aufgrund der derzeitigen<br />
gewerblichen Nutzung eine Änderung der baulichen Nutzung für die Grundstücke<br />
erfolgen soll. Sandige Böden bestimmen die Bodenbildung und beinhalten<br />
eine relativ hohe Grundwasserneubildungsrate. Gemäß Landschaftsplan fungiert der<br />
Ackerschlag als Kaltluftentstehungsgebiet, dessen Funktion jedoch von untergeordneter<br />
Bedeutung ist.<br />
Die Ausweisung des südlichen Bereiches als Gemischte Baufläche soll in Anlehnung<br />
an die bereits vorhandene gewerbliche Nutzung des ehemaligen Feuerwehrgerätehauses<br />
und einer Gastwirtschaft in einer ehemaligen Hofstelle unterschiedliche<br />
Nutzungsmöglichkeiten eröffnen. Die <strong>Gemeinde</strong> möchte ihren Bestand an nicht störenden<br />
Gewerbenutzungen weiterentwickeln und bei Erweiterungsbedarf örtlicher<br />
Betriebe geeignete Grundstücke anbieten können. Im nördlichen Bereich soll in Anlehnung<br />
an die Bebauung Lerchenweg eine Wohnbebauung ermöglicht werden.<br />
Bei einer Bebauung ist die Anbauverbotszone von 15 m zum Fahrbahnrand der Kreisstraße<br />
zu berücksichtigen, wodurch ein ausreichender Schutz der hier stehenden<br />
wertvollen Straßenbäume gegeben ist. Die Erschließung ist über die Straße Up de<br />
Hoss ohne großen Aufwand möglich. Eine Abschirmung der Bebauung in Richtung<br />
Westen wird erforderlich. Aufgrund der von Seiten der Kreisstraße ausgehenden<br />
Lärmemissionen sind im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung die überschlägigen<br />
Lärmprognoseberechnungen gemäß den aktuellen Gegebenheiten und Planungskonzepten<br />
zu aktualisieren und gegebenenfalls erforderliche Schutzmaßnahmen<br />
festzusetzen.<br />
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