Gemeinde Linau - Planlabor Stolzenberg
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Linau</strong> Neuaufstellung Flächennutzungsplan 2012<br />
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Geplante Naturdenkmale<br />
Nach dem Landschaftsplan sollen folgende Bäume im <strong>Gemeinde</strong>gebiet als Naturdenkmal<br />
gem. § 17 LNatSchG ausgewiesen werden:<br />
46<br />
Naturdenkmäler<br />
Lfd. Nr. Standort und Baumart<br />
1 Eichen im Knick am Hahnheider Weg<br />
2 Blutbuche am Gasthof an der Straße Feilberg<br />
3 Roßkastanien an der Dorfstraße<br />
4 Einzelbaum Nordseite Ecke Hauptstraße/Dorfstraße<br />
5 Buche im Bauernwald nördlich des Mühlenbaches<br />
Geplante Landschaftsbestandteile<br />
Der Landschaftsplan der <strong>Gemeinde</strong> schlägt für folgende Gebiete eine Unterschutzstellung<br />
in Form geschützter Landschaftsbestandteile gem. § 18 LNatSchG vor:<br />
- Quellwald südlich von <strong>Linau</strong>: gesetzlich geschütztes Biotop mit Vorkommen gefährdeter<br />
Pflanzen- und Tierarten sowie Pflanzengesellschaften, potentielle Gefährdung<br />
des Bestands durch mögliche Maßnahmen zur Veränderung der Standortfaktoren,<br />
- Moorrestfläche östlich von <strong>Linau</strong> (Hochmoorrestfläche): gesetzlich geschütztes Biotop<br />
mit Vorkommen gefährdeter Pflanzen- und Tierarten sowie Pflanzengesellschaften,<br />
Zugehörigkeit zu einem wichtigen Nahrungsraum für bedrohte Groß- und Wiesenvogelarten,<br />
Teil eines Schwerpunktbereiches für Naturschutzmaßnahmen im<br />
übergeordneten Schutzgebiets- und Biotopverbundsystem.<br />
Wasserschongebiet<br />
In das nördliche <strong>Gemeinde</strong>gebiet ragt gem. dem Landschaftsrahmenplan ein Wasserschongebiet.<br />
Hierbei handelt es sich um ein Gebiet, in dem eventuell ein Wasserschutzgebiet<br />
festgesetzt werden soll, nähere hydrologische Untersuchungen zur Bemessung<br />
jedoch noch nicht durchgeführt worden. Werden in solchen Gebieten<br />
Maßnahmen geplant, muss vorab im Einzelfall untersucht werden, ob die Maßnahme<br />
dem Grundwasserschutz zuwiderläuft oder welche Maßnahmen zum Schutz des<br />
Grundwassers getroffen werden müssen. Das Wasserschongebiet wurde nachrichtlich<br />
in den Flächennutzungsplan übernommen.<br />
10. Naturschutz und Landschaftspflege<br />
Durch die Änderung des Flächennutzungsplans werden Eingriffe in Natur und Landschaft<br />
gem. § 14 BNatSchG vorbereitet, die auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung<br />
eine entsprechende Abarbeitung gem. der §§ 14 – 18 BNatSchG durch einen<br />
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