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Gemeinde Linau - Planlabor Stolzenberg

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Linau</strong> Neuaufstellung Flächennutzungsplan 2012<br />

___________________________________________________________________________________________<br />

Geplante Naturdenkmale<br />

Nach dem Landschaftsplan sollen folgende Bäume im <strong>Gemeinde</strong>gebiet als Naturdenkmal<br />

gem. § 17 LNatSchG ausgewiesen werden:<br />

46<br />

Naturdenkmäler<br />

Lfd. Nr. Standort und Baumart<br />

1 Eichen im Knick am Hahnheider Weg<br />

2 Blutbuche am Gasthof an der Straße Feilberg<br />

3 Roßkastanien an der Dorfstraße<br />

4 Einzelbaum Nordseite Ecke Hauptstraße/Dorfstraße<br />

5 Buche im Bauernwald nördlich des Mühlenbaches<br />

Geplante Landschaftsbestandteile<br />

Der Landschaftsplan der <strong>Gemeinde</strong> schlägt für folgende Gebiete eine Unterschutzstellung<br />

in Form geschützter Landschaftsbestandteile gem. § 18 LNatSchG vor:<br />

- Quellwald südlich von <strong>Linau</strong>: gesetzlich geschütztes Biotop mit Vorkommen gefährdeter<br />

Pflanzen- und Tierarten sowie Pflanzengesellschaften, potentielle Gefährdung<br />

des Bestands durch mögliche Maßnahmen zur Veränderung der Standortfaktoren,<br />

- Moorrestfläche östlich von <strong>Linau</strong> (Hochmoorrestfläche): gesetzlich geschütztes Biotop<br />

mit Vorkommen gefährdeter Pflanzen- und Tierarten sowie Pflanzengesellschaften,<br />

Zugehörigkeit zu einem wichtigen Nahrungsraum für bedrohte Groß- und Wiesenvogelarten,<br />

Teil eines Schwerpunktbereiches für Naturschutzmaßnahmen im<br />

übergeordneten Schutzgebiets- und Biotopverbundsystem.<br />

Wasserschongebiet<br />

In das nördliche <strong>Gemeinde</strong>gebiet ragt gem. dem Landschaftsrahmenplan ein Wasserschongebiet.<br />

Hierbei handelt es sich um ein Gebiet, in dem eventuell ein Wasserschutzgebiet<br />

festgesetzt werden soll, nähere hydrologische Untersuchungen zur Bemessung<br />

jedoch noch nicht durchgeführt worden. Werden in solchen Gebieten<br />

Maßnahmen geplant, muss vorab im Einzelfall untersucht werden, ob die Maßnahme<br />

dem Grundwasserschutz zuwiderläuft oder welche Maßnahmen zum Schutz des<br />

Grundwassers getroffen werden müssen. Das Wasserschongebiet wurde nachrichtlich<br />

in den Flächennutzungsplan übernommen.<br />

10. Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Durch die Änderung des Flächennutzungsplans werden Eingriffe in Natur und Landschaft<br />

gem. § 14 BNatSchG vorbereitet, die auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung<br />

eine entsprechende Abarbeitung gem. der §§ 14 – 18 BNatSchG durch einen<br />

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