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Gemeinde Linau - Planlabor Stolzenberg

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Linau</strong> Neuaufstellung Flächennutzungsplan 2012<br />

___________________________________________________________________________________________<br />

Sinne des vorbeugenden Bodenschutzes sind insbesondere bei Inanspruchnahme<br />

von Böden mit erhöhter Bedeutung die Kompensationsmaßnahmen bodenfunktionsbezogen<br />

auszuführen. Die Artenschutzbelange sind entsprechend den Vorgaben<br />

des § 44 BNatSchG abzuarbeiten und zu berücksichtigen.<br />

d) Anderweitige Planungsmöglichkeiten<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> setzt sich im Rahmen der vorliegenden Neuaufstellung des Flächennutzungsplans<br />

intensiv mit einer Siedlungsentwicklung im <strong>Gemeinde</strong>gebiet auseinander.<br />

Insbesondere werden Flächen im direkten Ortsrandbereich mit geringem<br />

Erschließungsaufwand als Siedlungsentwicklungsbereiche dargestellt. Zudem soll<br />

bauinteressierten Bewohnern im Bereich der Bebauungen Dröge Möhl und Hahnheider<br />

Weg, die in den vergangen Jahren mehrfach einen entsprechenden Bedarf<br />

geäußert hatten, eine bauliche Entwicklung ihrer Grundstücke ermöglicht werden.<br />

Damit möchte die <strong>Gemeinde</strong> insbesondere den Interessen der ortsansässigen Bevölkerung<br />

entsprechen und Lücken zwischen den bestehenden Bebauungen einer<br />

baulichen Nutzung zuführen. Umfangreichere Flächen für eine erstmalige Bebauung<br />

mit größerem Erschließungsaufwand sollen hingegen nur auf einem Teilgebiet südlich<br />

der Hauptstraße dargestellt werden, um der hohen Nachfrage nach Bauland gerecht<br />

zu werden. Bei der Auswahl der Entwicklungsflächen spielt insbesondere deren<br />

Verfügbarkeit eine bedeutende Rolle, da die noch freien und im Landschaftsplan für<br />

eine Siedlungsentwicklung vorgesehenen Flächen kurz- und mittelfristig nicht bebaut<br />

werden können.<br />

Unter Berücksichtigung des Planungsziels und der naturschutzfachlichen Bewertungen<br />

im Landschaftsplan scheiden wesentlich andere Planungsmöglichkeiten aus.<br />

e) Bewertung<br />

Teilgebiete Nr. 2, 4 und 6:<br />

Da es sich um Flächen mit allgemeiner Bedeutung für den Naturschutz handelt und<br />

sensible, schützenswerte Bereiche von einer Bebauung frei gehalten und durch die<br />

Ausweisung von Schutzstreifen vor Beeinträchtigungen geschützt werden können,<br />

wird Ausgleich gemäß Ausgleicherlass im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung<br />

möglich. Da die Teilgebiete hinsichtlich ihrer Bodenfunktionen eine erhöhte Bedeutung<br />

aufweisen, ist im Rahmen des vorbeugenden Bodenschutzes der Ausgleich<br />

überwiegend bodenfunktionsbezogen auszuführen. Eingriffe in das Landschaftsbild<br />

können über Begrünungsmaßnahmen und Vorgaben zur Firsthöhe vermieden/ minimiert<br />

werden. Auch ist mit keinen unüberwindbaren artenschutzrechtlichen Hindernissen<br />

zu rechnen.<br />

Teilgebiete Nr. 5, 7 und 9, sowie 3:<br />

Diese Flächen sind im innerörtlichen Zusammenhang zu sehen. Es sind die Voraussetzungen<br />

für einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB gegeben,<br />

bzw. das Teilgebiet 3 ist voraussichtlich als Baulücke nach § 34 BauGB zu bewer-<br />

18<br />

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