Gemeinde Linau - Planlabor Stolzenberg
Gemeinde Linau - Planlabor Stolzenberg
Gemeinde Linau - Planlabor Stolzenberg
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Linau</strong> Neuaufstellung Flächennutzungsplan 2012<br />
___________________________________________________________________________________________<br />
Sinne des vorbeugenden Bodenschutzes sind insbesondere bei Inanspruchnahme<br />
von Böden mit erhöhter Bedeutung die Kompensationsmaßnahmen bodenfunktionsbezogen<br />
auszuführen. Die Artenschutzbelange sind entsprechend den Vorgaben<br />
des § 44 BNatSchG abzuarbeiten und zu berücksichtigen.<br />
d) Anderweitige Planungsmöglichkeiten<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> setzt sich im Rahmen der vorliegenden Neuaufstellung des Flächennutzungsplans<br />
intensiv mit einer Siedlungsentwicklung im <strong>Gemeinde</strong>gebiet auseinander.<br />
Insbesondere werden Flächen im direkten Ortsrandbereich mit geringem<br />
Erschließungsaufwand als Siedlungsentwicklungsbereiche dargestellt. Zudem soll<br />
bauinteressierten Bewohnern im Bereich der Bebauungen Dröge Möhl und Hahnheider<br />
Weg, die in den vergangen Jahren mehrfach einen entsprechenden Bedarf<br />
geäußert hatten, eine bauliche Entwicklung ihrer Grundstücke ermöglicht werden.<br />
Damit möchte die <strong>Gemeinde</strong> insbesondere den Interessen der ortsansässigen Bevölkerung<br />
entsprechen und Lücken zwischen den bestehenden Bebauungen einer<br />
baulichen Nutzung zuführen. Umfangreichere Flächen für eine erstmalige Bebauung<br />
mit größerem Erschließungsaufwand sollen hingegen nur auf einem Teilgebiet südlich<br />
der Hauptstraße dargestellt werden, um der hohen Nachfrage nach Bauland gerecht<br />
zu werden. Bei der Auswahl der Entwicklungsflächen spielt insbesondere deren<br />
Verfügbarkeit eine bedeutende Rolle, da die noch freien und im Landschaftsplan für<br />
eine Siedlungsentwicklung vorgesehenen Flächen kurz- und mittelfristig nicht bebaut<br />
werden können.<br />
Unter Berücksichtigung des Planungsziels und der naturschutzfachlichen Bewertungen<br />
im Landschaftsplan scheiden wesentlich andere Planungsmöglichkeiten aus.<br />
e) Bewertung<br />
Teilgebiete Nr. 2, 4 und 6:<br />
Da es sich um Flächen mit allgemeiner Bedeutung für den Naturschutz handelt und<br />
sensible, schützenswerte Bereiche von einer Bebauung frei gehalten und durch die<br />
Ausweisung von Schutzstreifen vor Beeinträchtigungen geschützt werden können,<br />
wird Ausgleich gemäß Ausgleicherlass im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung<br />
möglich. Da die Teilgebiete hinsichtlich ihrer Bodenfunktionen eine erhöhte Bedeutung<br />
aufweisen, ist im Rahmen des vorbeugenden Bodenschutzes der Ausgleich<br />
überwiegend bodenfunktionsbezogen auszuführen. Eingriffe in das Landschaftsbild<br />
können über Begrünungsmaßnahmen und Vorgaben zur Firsthöhe vermieden/ minimiert<br />
werden. Auch ist mit keinen unüberwindbaren artenschutzrechtlichen Hindernissen<br />
zu rechnen.<br />
Teilgebiete Nr. 5, 7 und 9, sowie 3:<br />
Diese Flächen sind im innerörtlichen Zusammenhang zu sehen. Es sind die Voraussetzungen<br />
für einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB gegeben,<br />
bzw. das Teilgebiet 3 ist voraussichtlich als Baulücke nach § 34 BauGB zu bewer-<br />
18<br />
www.planlabor.de