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Gemeinde Linau - Planlabor Stolzenberg

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Linau</strong> Neuaufstellung Flächennutzungsplan 2012<br />

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Geschützte Tierarten finden in den großen Laubbäumen einen Lebensraum, Eingriffe<br />

sind hier zu vermeiden. Unüberwindbare artenschutzrechtliche Hindernisse sind nicht<br />

zu erkennen.<br />

Teilgebiet Nr. 3:<br />

Bei dem Teilgebiet handelt es sich um eine Baulücke am Feilberg, die als Grünland<br />

bewirtschaftet und von Gehölzstrukturen eingefasst wird. Das Teilgebiet liegt im Innenbereich<br />

der Ortslage. Die Eingriffsregelung findet keine Anwendung. Dennoch<br />

sind wertvolle Gehölzbestände zu erhalten. Entsprechende Regelungen sind im<br />

Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung zu treffen. Unüberwindbare artenschutzrechtliche<br />

Hindernisse sind nicht zu erkennen.<br />

Teilgebiet Nr. 4:<br />

Das Teilgebiet wird als Acker und Grünland intensiv bewirtschaftet. Wertvollere Biotopstrukturen<br />

sind zur nördlich liegenden Wohnbebauung in Form eines kleinen Gehölzbestandes<br />

vorhanden. Am Mittelbergweg begleitet ein Knick mit Überhältern<br />

den Wirtschaftsweg. Die Gehölzstrukturen sind bei einer baulichen Entwicklung zu<br />

erhalten.<br />

Das Gelände ist aus südlicher Richtung gut einsehbar, so dass zur Eingrünung des<br />

späteren Ortsrandes ein Abschirmerfordernis besteht.<br />

Teilgebiet Nr. 6:<br />

Das Teilgebiet hat naturschutzfachlich aufgrund der intensiven Ackernutzung und<br />

der vorhandenen Wiegestelle am Knickrand keine ökologisch hochwertige Bedeutung.<br />

Die randlichen Knickstrukturen im Westen und Norden hingegen haben eine<br />

hohe Wertigkeit und sind bei einer Bebauung durch Abstandsflächen entsprechend<br />

zu schützen. Ein Abschirmerfordernis besteht in südliche und östliche Richtung zur<br />

Wiederherstellung des Ortsrandes. Artenschutzrechtlich kommt dem Plangebiet keine<br />

besondere Bedeutung zu. Unüberwindbare Hindernisse bestehen demnach nicht.<br />

Teilgebiet Nr. 8:<br />

Die intensive Nutzung der Freiflächen und die bestehende Bebauung bedingen keine<br />

bedeutsame Wertigkeit. Jedoch liegen die Flächen im unmittelbaren Wirkungsraum<br />

der angrenzenden europäischen Schutzgebiete „NSG Hahnheide“. Wertvolle<br />

lineare Gehölzstrukturen gliedern das Plangebiet oder grenzen unmittelbar an. Diese<br />

sind zu erhalten und durch ausreichende Schutzstreifen zu schonen.<br />

In dem Teilgebiet ist aufgrund der Nähe zur Hahnheide mit einem erhöhten Artenvorkommen<br />

zu rechnen. Die Einhaltung der Artenschutzbestimmungen des<br />

§ 44 BNatSchG ist auf Ebene der Bebauungspläne darzulegen und die erforderlichen<br />

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