Gemeinde Linau - Planlabor Stolzenberg
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Linau</strong> Neuaufstellung Flächennutzungsplan 2012<br />
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Geschützte Tierarten finden in den großen Laubbäumen einen Lebensraum, Eingriffe<br />
sind hier zu vermeiden. Unüberwindbare artenschutzrechtliche Hindernisse sind nicht<br />
zu erkennen.<br />
Teilgebiet Nr. 3:<br />
Bei dem Teilgebiet handelt es sich um eine Baulücke am Feilberg, die als Grünland<br />
bewirtschaftet und von Gehölzstrukturen eingefasst wird. Das Teilgebiet liegt im Innenbereich<br />
der Ortslage. Die Eingriffsregelung findet keine Anwendung. Dennoch<br />
sind wertvolle Gehölzbestände zu erhalten. Entsprechende Regelungen sind im<br />
Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung zu treffen. Unüberwindbare artenschutzrechtliche<br />
Hindernisse sind nicht zu erkennen.<br />
Teilgebiet Nr. 4:<br />
Das Teilgebiet wird als Acker und Grünland intensiv bewirtschaftet. Wertvollere Biotopstrukturen<br />
sind zur nördlich liegenden Wohnbebauung in Form eines kleinen Gehölzbestandes<br />
vorhanden. Am Mittelbergweg begleitet ein Knick mit Überhältern<br />
den Wirtschaftsweg. Die Gehölzstrukturen sind bei einer baulichen Entwicklung zu<br />
erhalten.<br />
Das Gelände ist aus südlicher Richtung gut einsehbar, so dass zur Eingrünung des<br />
späteren Ortsrandes ein Abschirmerfordernis besteht.<br />
Teilgebiet Nr. 6:<br />
Das Teilgebiet hat naturschutzfachlich aufgrund der intensiven Ackernutzung und<br />
der vorhandenen Wiegestelle am Knickrand keine ökologisch hochwertige Bedeutung.<br />
Die randlichen Knickstrukturen im Westen und Norden hingegen haben eine<br />
hohe Wertigkeit und sind bei einer Bebauung durch Abstandsflächen entsprechend<br />
zu schützen. Ein Abschirmerfordernis besteht in südliche und östliche Richtung zur<br />
Wiederherstellung des Ortsrandes. Artenschutzrechtlich kommt dem Plangebiet keine<br />
besondere Bedeutung zu. Unüberwindbare Hindernisse bestehen demnach nicht.<br />
Teilgebiet Nr. 8:<br />
Die intensive Nutzung der Freiflächen und die bestehende Bebauung bedingen keine<br />
bedeutsame Wertigkeit. Jedoch liegen die Flächen im unmittelbaren Wirkungsraum<br />
der angrenzenden europäischen Schutzgebiete „NSG Hahnheide“. Wertvolle<br />
lineare Gehölzstrukturen gliedern das Plangebiet oder grenzen unmittelbar an. Diese<br />
sind zu erhalten und durch ausreichende Schutzstreifen zu schonen.<br />
In dem Teilgebiet ist aufgrund der Nähe zur Hahnheide mit einem erhöhten Artenvorkommen<br />
zu rechnen. Die Einhaltung der Artenschutzbestimmungen des<br />
§ 44 BNatSchG ist auf Ebene der Bebauungspläne darzulegen und die erforderlichen<br />
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