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Gemeinde Linau - Planlabor Stolzenberg

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Linau</strong> Neuaufstellung Flächennutzungsplan 2012<br />

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sind an zwei Stellen Zufahrten zur vorhandenen Wiegestelle gegeben. Eine Erheblichkeit<br />

gegenüber den Darstellungen des Landschaftsplanes wird aufgrund der gegebenen<br />

Situation und der geringen Größe des Teilgebietes nicht gesehen.<br />

Teilgebiet 7: Die Fläche ist auf Grundlage der Einbeziehungssatzung Nr. 1 der <strong>Gemeinde</strong><br />

bereits teilweise bebaut. Da hier der Bestand überplant wird und die Siedlungsentwicklung<br />

an der Dorfstraße in Richtung Hohenfelde ihren Abschluss finden<br />

soll, wird in der Abweichung von den Ausweisungen des Landschaftsplanes keine<br />

Erheblichkeit gesehen.<br />

Teilgebiet 8: Die <strong>Gemeinde</strong> hat sich in den letzten Jahren mehrfach aufgrund des<br />

Bauinteresses örtlich ansässiger Bürger im Hahnheider Weg mit baulichen Erweiterungen<br />

auseinander gesetzt. So wurden die Flächen nördlich des Hahnheider Weges<br />

bereits durch eine Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung in den im Zusammenhang<br />

bebauten Ortsteil einbezogen. Die Teilfläche südlich des Hahnheider Weges, welche<br />

im Landschaftsplan außerhalb der Siedlungsbegrenzungslinie liegt, ist bereits bebaut.<br />

Hier befinden sich die Gebäude eines ehemaligen landwirtschaftlichen Betriebes,<br />

der nach aktuellen Informationen der Landwirtschaftskammer gegenwärtig nicht<br />

mehr wirtschaftet. Die bereits baulich in Anspruch genommenen Flächen sollen im<br />

Rahmen der Wiedernutzbarmachung für eine wohnbauliche Entwicklung vorgehalten<br />

werden. Eine Erheblichkeit gegenüber den Darstellungen des Landschaftsplanes<br />

wird nicht gesehen.<br />

Teilgebiet 9: Die Darstellungen in der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

entsprechen der tatsächlichen Nutzung. Eine weitere bauliche Erweiterung ist hier<br />

nicht vorgesehen, so dass für diese Darstellung keine Erheblichkeit in den Abweichungen<br />

gegenüber dem Landschaftsplan gesehen wird.<br />

Die im Landschaftsplan dargestellten weiteren Siedlungsentwicklungsflächen bleiben<br />

einer langfristigen Entwicklung der <strong>Gemeinde</strong> vorbehalten.<br />

Die im Flächennutzungsplan abweichenden Darstellungen der Verbundflächen zum<br />

Aufbau eines landesweiten Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems erfolgten aus<br />

naturschutzfachlichen Gesichtspunkten. Eine Erheblichkeit wird nicht gesehen.<br />

h) Die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch<br />

Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen<br />

Gemeinschaften festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden.<br />

Die geltenden Gesetze, Verordnungen und Richtlinien zur Begrenzung von Emissionen<br />

aus Feuerungsanlagen oder anderen emittierenden Betriebseinrichtungen sind<br />

anzuwenden. Die verkehrsbedingten Luftschadstoffe steigen durch die Planung aufgrund<br />

der zu erwartenden Verkehrsstärke nur geringfügig. Immissionen oberhalb der<br />

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