Gemeinde Linau - Planlabor Stolzenberg
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Linau</strong> Neuaufstellung Flächennutzungsplan 2012<br />
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sind an zwei Stellen Zufahrten zur vorhandenen Wiegestelle gegeben. Eine Erheblichkeit<br />
gegenüber den Darstellungen des Landschaftsplanes wird aufgrund der gegebenen<br />
Situation und der geringen Größe des Teilgebietes nicht gesehen.<br />
Teilgebiet 7: Die Fläche ist auf Grundlage der Einbeziehungssatzung Nr. 1 der <strong>Gemeinde</strong><br />
bereits teilweise bebaut. Da hier der Bestand überplant wird und die Siedlungsentwicklung<br />
an der Dorfstraße in Richtung Hohenfelde ihren Abschluss finden<br />
soll, wird in der Abweichung von den Ausweisungen des Landschaftsplanes keine<br />
Erheblichkeit gesehen.<br />
Teilgebiet 8: Die <strong>Gemeinde</strong> hat sich in den letzten Jahren mehrfach aufgrund des<br />
Bauinteresses örtlich ansässiger Bürger im Hahnheider Weg mit baulichen Erweiterungen<br />
auseinander gesetzt. So wurden die Flächen nördlich des Hahnheider Weges<br />
bereits durch eine Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung in den im Zusammenhang<br />
bebauten Ortsteil einbezogen. Die Teilfläche südlich des Hahnheider Weges, welche<br />
im Landschaftsplan außerhalb der Siedlungsbegrenzungslinie liegt, ist bereits bebaut.<br />
Hier befinden sich die Gebäude eines ehemaligen landwirtschaftlichen Betriebes,<br />
der nach aktuellen Informationen der Landwirtschaftskammer gegenwärtig nicht<br />
mehr wirtschaftet. Die bereits baulich in Anspruch genommenen Flächen sollen im<br />
Rahmen der Wiedernutzbarmachung für eine wohnbauliche Entwicklung vorgehalten<br />
werden. Eine Erheblichkeit gegenüber den Darstellungen des Landschaftsplanes<br />
wird nicht gesehen.<br />
Teilgebiet 9: Die Darstellungen in der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes<br />
entsprechen der tatsächlichen Nutzung. Eine weitere bauliche Erweiterung ist hier<br />
nicht vorgesehen, so dass für diese Darstellung keine Erheblichkeit in den Abweichungen<br />
gegenüber dem Landschaftsplan gesehen wird.<br />
Die im Landschaftsplan dargestellten weiteren Siedlungsentwicklungsflächen bleiben<br />
einer langfristigen Entwicklung der <strong>Gemeinde</strong> vorbehalten.<br />
Die im Flächennutzungsplan abweichenden Darstellungen der Verbundflächen zum<br />
Aufbau eines landesweiten Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems erfolgten aus<br />
naturschutzfachlichen Gesichtspunkten. Eine Erheblichkeit wird nicht gesehen.<br />
h) Die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch<br />
Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen<br />
Gemeinschaften festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden.<br />
Die geltenden Gesetze, Verordnungen und Richtlinien zur Begrenzung von Emissionen<br />
aus Feuerungsanlagen oder anderen emittierenden Betriebseinrichtungen sind<br />
anzuwenden. Die verkehrsbedingten Luftschadstoffe steigen durch die Planung aufgrund<br />
der zu erwartenden Verkehrsstärke nur geringfügig. Immissionen oberhalb der<br />
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