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Gemeinde Linau - Planlabor Stolzenberg

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Linau</strong> Neuaufstellung Flächennutzungsplan 2012<br />

___________________________________________________________________________________________<br />

ÖPNV<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Linau</strong> ist an den öffentlichen Personennahverkehr über verschiedene<br />

Buslinien an die Nachbargemeinden sowie an Sandesneben und Lübeck angebunden.<br />

Die Haltestellen befinden sich entlang der K 10 sowie nördlich der Ortslage an<br />

der K 11.<br />

Fahrradroute<br />

Durch das <strong>Gemeinde</strong>gebiet verläuft entlang der Straßen Feilberg und <strong>Linau</strong> Busch<br />

eine Teilstrecke der Fahrradroute Nr. 17 „In die Stormarnsche Schweiz“ des Kreises<br />

Stormarn.<br />

3.6. Folgeeinrichtungen<br />

Die Verwaltung wird vom Amt Sandesneben-Nusse mit Sitz in Sandesneben wahrgenommen.<br />

In der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Linau</strong> gibt es keine Schulen. Ein Kindergarten ist im <strong>Gemeinde</strong>zentrum<br />

der Ortschaft vorhanden.<br />

3.7. Altlasten<br />

In der Wentorfer Straße 6 befindet sich ein ehemaliger Gewerbebetrieb. Dieser ist im<br />

Altlastenkataster des Kreises Herzogtum Lauenburg als sogenannter Prüffall aufgenommen,<br />

d.h. eine endgültige Klassifizierung ist noch nicht abgeschlossen. Allerdings<br />

kann auf Grund der durchgeführten Tätigkeiten (Kunststoff-/ Metallverarbeitung)<br />

eine schädliche Bodenverunreinigung nicht ausgeschlossen werden. Die Fläche ist<br />

als Altlastenverdachtsfläche in der Planzeichnung gekennzeichnet. Untersuchungen<br />

zu Art und Umfang der Bodenbelastungen sind den nachfolgenden Planungsebenen<br />

vorbehalten.<br />

Nördlich der Bille befindet sich an der K 45 eine weitere Altablagerungsfläche. Eine<br />

abschließende Bewertung zu der Fläche liegt noch nicht vor.<br />

4. Planvorstellungen und wesentliche Auswirkungen der Planung<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Linau</strong> möchte auch in Zukunft der örtlichen Nachfrage nach Bauland<br />

angemessen entsprechen können. Gegenüber den Darstellungen aus dem Flächennutzungsplan<br />

von 1967 und dessen nachfolgenden Änderungen ergibt sich in<br />

der vorliegenden Bauleitplanung eine Erweiterung der Siedlungsstruktur. Die Entwicklung<br />

neuer Bauflächen soll sich dabei an den vorhandenen Bau- und Nutzungsstrukturen<br />

orientieren und bezieht sich vorrangig auf Flächen in der zentralen Ortslage<br />

oder Arrondierungsflächen. Um ein zusammenhängendes Siedlungsgefüge zu erreichen,<br />

soll darüber hinaus die Anbindung der Randbebauung Hahnheider Weg planungsrechtlich<br />

vorbereitet werden.<br />

34<br />

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