Gemeinde Linau - Planlabor Stolzenberg
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Linau</strong> Neuaufstellung Flächennutzungsplan 2012<br />
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ÖPNV<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Linau</strong> ist an den öffentlichen Personennahverkehr über verschiedene<br />
Buslinien an die Nachbargemeinden sowie an Sandesneben und Lübeck angebunden.<br />
Die Haltestellen befinden sich entlang der K 10 sowie nördlich der Ortslage an<br />
der K 11.<br />
Fahrradroute<br />
Durch das <strong>Gemeinde</strong>gebiet verläuft entlang der Straßen Feilberg und <strong>Linau</strong> Busch<br />
eine Teilstrecke der Fahrradroute Nr. 17 „In die Stormarnsche Schweiz“ des Kreises<br />
Stormarn.<br />
3.6. Folgeeinrichtungen<br />
Die Verwaltung wird vom Amt Sandesneben-Nusse mit Sitz in Sandesneben wahrgenommen.<br />
In der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Linau</strong> gibt es keine Schulen. Ein Kindergarten ist im <strong>Gemeinde</strong>zentrum<br />
der Ortschaft vorhanden.<br />
3.7. Altlasten<br />
In der Wentorfer Straße 6 befindet sich ein ehemaliger Gewerbebetrieb. Dieser ist im<br />
Altlastenkataster des Kreises Herzogtum Lauenburg als sogenannter Prüffall aufgenommen,<br />
d.h. eine endgültige Klassifizierung ist noch nicht abgeschlossen. Allerdings<br />
kann auf Grund der durchgeführten Tätigkeiten (Kunststoff-/ Metallverarbeitung)<br />
eine schädliche Bodenverunreinigung nicht ausgeschlossen werden. Die Fläche ist<br />
als Altlastenverdachtsfläche in der Planzeichnung gekennzeichnet. Untersuchungen<br />
zu Art und Umfang der Bodenbelastungen sind den nachfolgenden Planungsebenen<br />
vorbehalten.<br />
Nördlich der Bille befindet sich an der K 45 eine weitere Altablagerungsfläche. Eine<br />
abschließende Bewertung zu der Fläche liegt noch nicht vor.<br />
4. Planvorstellungen und wesentliche Auswirkungen der Planung<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Linau</strong> möchte auch in Zukunft der örtlichen Nachfrage nach Bauland<br />
angemessen entsprechen können. Gegenüber den Darstellungen aus dem Flächennutzungsplan<br />
von 1967 und dessen nachfolgenden Änderungen ergibt sich in<br />
der vorliegenden Bauleitplanung eine Erweiterung der Siedlungsstruktur. Die Entwicklung<br />
neuer Bauflächen soll sich dabei an den vorhandenen Bau- und Nutzungsstrukturen<br />
orientieren und bezieht sich vorrangig auf Flächen in der zentralen Ortslage<br />
oder Arrondierungsflächen. Um ein zusammenhängendes Siedlungsgefüge zu erreichen,<br />
soll darüber hinaus die Anbindung der Randbebauung Hahnheider Weg planungsrechtlich<br />
vorbereitet werden.<br />
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