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Begründung - Planlabor Stolzenberg

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Gemeinde Wentorf A.S. Flächennutzungsplan, 4. Änderung<br />

___________________________________________________________________________________________<br />

freien Landschaft hin abgrenzen. Eine Besiedelung dieses Bereichs würde die gegenwärtig<br />

klar definierte Siedlungskante auflösen. Eine straßenbegleitende Bebauung<br />

würde eine fingerartige Siedlungserweiterung nach sich ziehen. Eine gleichmäßige<br />

Siedlungserweiterung im Bereich zwischen Smädstrat und Sparrbucht (L 200)<br />

wäre dagegen mit aufwendigen Erschließungsmaßnahmen und einem entsprechend<br />

hohen Flächenverbrauch verbunden. Da an der freien Strecke der L 200 keine<br />

weiteren Zufahrten angelegt werden dürfen und eine Anbindung an die Straße<br />

Up de Smädkoppel aufgrund der vorhandenen Bebauung ausgeschlossen ist,<br />

verbliebe die Anlage einer Stichstraße (mit Wendeanlage) von der Straße Smädstrat<br />

als wahrscheinlichste Option. Südlich grenzt ein Viehhaltungsbetrieb an, dessen Emissionen<br />

sich nachteilig auf die Entwicklungsmöglichkeiten auswirken. Darüber hinaus<br />

befindet sich im Umfeld des untersuchten Standorts ein archäologisches Denkmal,<br />

das bei der Planung berücksichtigt werden muss und die Flächenentwicklung gegebenenfalls<br />

einschränkt.<br />

An der Gemeindestraße Schüttenmoor, am Rand der südwestlichen Ortslage, befindet<br />

sich Standort 4. Westlich hiervon liegt der Kreisforst Schönberger Zuschlag. Auch<br />

für dieses Gebiet sind im Landschaftsplan keine Entwicklungsziele dargestellt. Der<br />

Boden weist eine geringe landwirtschaftliche Ertragsfähigkeit auf. Die Entwicklung<br />

einer Baureihe von Wohngrundstücken mit direkter Anbindung an die bestehende<br />

Straße Schüttenmoor fügt sich ins Siedlungsgefüge ein. Dieser Bereich ist zudem<br />

durch Knicks und Forstflächen gut abgeschirmt. Die Beeinträchtigung und ggf. Beseitigung<br />

des am nördlichen Straßenrand verlaufenden Knicks ist angemessen zu kompensieren<br />

und eine Eingrünung der Baugrundstücke in Richtung Westen vorzunehmen.<br />

Die nordwestlich gelegene Kläranlage wirkt sich nicht nennenswert auf die<br />

Bebauungsmöglichkeiten aus, da hier keine Schlammlagerung erfolgt sowie die Behälter<br />

dauerhaft belüftet werden und der Abstand ausreichend erscheint.<br />

Der Standort 5 ist bereits teilweise im Flächennutzungsplan für eine bauliche Entwicklung<br />

dargestellt. Da die Fläche jedoch bereits weitgehend durch Bebauung in Anspruch<br />

genommen ist, verbleibt lediglich geringes bauliches Entwicklungspotenzial in<br />

Form einer Baulücke. Eine weitere Ausdehnung der Wohnbebauung wird durch die<br />

Emissionen des angrenzenden Gartenbaubetriebs begrenzt.<br />

Fazit:<br />

Die Gemeinde möchte kurzfristig dem örtlichen Bedarf, der durch konkrete Nachfragen<br />

nach Baugrundstücken dokumentiert ist, entsprechen. Statt eines großflächigen<br />

Neubaugebietes, mit hohem Investitionsbedarf, werden kleinräumliche Bebauungsmöglichkeiten,<br />

orientiert an vorhandenen Erschließungsanlagen und an attraktiven<br />

Standorten im Siedlungszusammenhang, geplant. Hierbei sollen sowohl Flächen in<br />

der nördlichen und der südlichen Ortslage Berücksichtigung finden, bei denen die<br />

Erschließung der Baugrundstücke von bereits anliegenden Straßen aus erfolgen bzw.<br />

wo der Erschließungsaufwand minimiert werden kann. Die Entwicklung der Baugebiete<br />

soll hierbei entsprechend des konkret gegebenen Bedarfs abschnitts- bzw.<br />

teilgebietsweise erfolgen. Nach Abwägung der vorliegenden Alternativflächen ent-<br />

20<br />

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