Begründung - Planlabor Stolzenberg
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Gemeinde Wentorf A.S. Flächennutzungsplan, 4. Änderung<br />
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freien Landschaft hin abgrenzen. Eine Besiedelung dieses Bereichs würde die gegenwärtig<br />
klar definierte Siedlungskante auflösen. Eine straßenbegleitende Bebauung<br />
würde eine fingerartige Siedlungserweiterung nach sich ziehen. Eine gleichmäßige<br />
Siedlungserweiterung im Bereich zwischen Smädstrat und Sparrbucht (L 200)<br />
wäre dagegen mit aufwendigen Erschließungsmaßnahmen und einem entsprechend<br />
hohen Flächenverbrauch verbunden. Da an der freien Strecke der L 200 keine<br />
weiteren Zufahrten angelegt werden dürfen und eine Anbindung an die Straße<br />
Up de Smädkoppel aufgrund der vorhandenen Bebauung ausgeschlossen ist,<br />
verbliebe die Anlage einer Stichstraße (mit Wendeanlage) von der Straße Smädstrat<br />
als wahrscheinlichste Option. Südlich grenzt ein Viehhaltungsbetrieb an, dessen Emissionen<br />
sich nachteilig auf die Entwicklungsmöglichkeiten auswirken. Darüber hinaus<br />
befindet sich im Umfeld des untersuchten Standorts ein archäologisches Denkmal,<br />
das bei der Planung berücksichtigt werden muss und die Flächenentwicklung gegebenenfalls<br />
einschränkt.<br />
An der Gemeindestraße Schüttenmoor, am Rand der südwestlichen Ortslage, befindet<br />
sich Standort 4. Westlich hiervon liegt der Kreisforst Schönberger Zuschlag. Auch<br />
für dieses Gebiet sind im Landschaftsplan keine Entwicklungsziele dargestellt. Der<br />
Boden weist eine geringe landwirtschaftliche Ertragsfähigkeit auf. Die Entwicklung<br />
einer Baureihe von Wohngrundstücken mit direkter Anbindung an die bestehende<br />
Straße Schüttenmoor fügt sich ins Siedlungsgefüge ein. Dieser Bereich ist zudem<br />
durch Knicks und Forstflächen gut abgeschirmt. Die Beeinträchtigung und ggf. Beseitigung<br />
des am nördlichen Straßenrand verlaufenden Knicks ist angemessen zu kompensieren<br />
und eine Eingrünung der Baugrundstücke in Richtung Westen vorzunehmen.<br />
Die nordwestlich gelegene Kläranlage wirkt sich nicht nennenswert auf die<br />
Bebauungsmöglichkeiten aus, da hier keine Schlammlagerung erfolgt sowie die Behälter<br />
dauerhaft belüftet werden und der Abstand ausreichend erscheint.<br />
Der Standort 5 ist bereits teilweise im Flächennutzungsplan für eine bauliche Entwicklung<br />
dargestellt. Da die Fläche jedoch bereits weitgehend durch Bebauung in Anspruch<br />
genommen ist, verbleibt lediglich geringes bauliches Entwicklungspotenzial in<br />
Form einer Baulücke. Eine weitere Ausdehnung der Wohnbebauung wird durch die<br />
Emissionen des angrenzenden Gartenbaubetriebs begrenzt.<br />
Fazit:<br />
Die Gemeinde möchte kurzfristig dem örtlichen Bedarf, der durch konkrete Nachfragen<br />
nach Baugrundstücken dokumentiert ist, entsprechen. Statt eines großflächigen<br />
Neubaugebietes, mit hohem Investitionsbedarf, werden kleinräumliche Bebauungsmöglichkeiten,<br />
orientiert an vorhandenen Erschließungsanlagen und an attraktiven<br />
Standorten im Siedlungszusammenhang, geplant. Hierbei sollen sowohl Flächen in<br />
der nördlichen und der südlichen Ortslage Berücksichtigung finden, bei denen die<br />
Erschließung der Baugrundstücke von bereits anliegenden Straßen aus erfolgen bzw.<br />
wo der Erschließungsaufwand minimiert werden kann. Die Entwicklung der Baugebiete<br />
soll hierbei entsprechend des konkret gegebenen Bedarfs abschnitts- bzw.<br />
teilgebietsweise erfolgen. Nach Abwägung der vorliegenden Alternativflächen ent-<br />
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