03.10.2013 Aufrufe

Begründung - Planlabor Stolzenberg

Begründung - Planlabor Stolzenberg

Begründung - Planlabor Stolzenberg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Gemeinde Wentorf A.S. Flächennutzungsplan, 4. Änderung<br />

___________________________________________________________________________________________<br />

sorgung sowie der nachhaltigen Sicherung des Wasserhaushaltes ausgewiesen wurde.<br />

Bei der Abwägung mit anderen Nutzungsansprüchen kommt dem Gesichtspunkt<br />

des vorsorgenden Grundwasserschutzes besonderes Gewicht zu. Die Landesstraße<br />

(L 200) ist als überregionale Straßenverbindung gekennzeichnet. Südwestlich der<br />

Ortslage ist der Bereich des Schönberger Forsts als regionaler Grünzug dargestellt.<br />

Östlich der Ortslage befindet sich mit dem Sirksfelder Zuschlag, ein Forst, der als Gebiet<br />

mit besonderer Bedeutung für Natur und Landschaft dargestellt wird.<br />

Im Landschaftsprogramm von 1998 liegt Wentorf A.S. in einem Gebiet mit besonderer<br />

Bedeutung für die Bewahrung der Landschaft, ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit<br />

sowie als Erholungsraum. Die Gemeinde liegt innerhalb eines Wasserschongebietes.<br />

Südöstlich der Ortslage ist im Bereich des Sirksfelder Zuschlags ein kleinflächiges<br />

Gebiet symbolisch dargestellt, das die Voraussetzung einer Unterschutzstellung in<br />

Form eines Naturschutzgebietes erfüllt.<br />

Der Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum I von 1998 konkretisiert die Darstellung<br />

des Wasserschongebietes. Hier soll zu einem noch unbestimmten Zeitraum<br />

ein Wasserschutzgebiet festgesetzt werden. Für Einzelmaßnahmen in diesen Bereich<br />

gilt bis dahin, dass geprüft werden muss, ob die geplante Maßnahme dem Grundwasserschutz<br />

zuwiderläuft oder welche Bestimmungen zum Schutz des Grundwassers<br />

getroffen werden müssen. Eine Nebenverbundachse des landesweiten Schutzgebiets-<br />

und Biotopverbundsystems quert den Ort in Ost-West-Richtung nördlich Schüttenmoor<br />

in unmittelbarer Nähe zum Teilgebiet 2 (Nördlich Schüttenmoor). Im Bereich<br />

nördlich Smädstrat und an der L 200 östlich der Ortslage sind archäologische Denkmale<br />

verzeichnet. Gebiete mit besonderer ökologischer Funktion liegen östlich (Sirksfelder<br />

Zuschlag) und westlich (Forst Schönberger Zuschlag) der Ortschaft.<br />

Im Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1999 sind die Teilgebiete bislang als Flächen<br />

für die Landwirtschaft dargestellt. Für beide Teilgebiete wird eine direkte Lage an<br />

überörtlichen Rad-, Reit- und Wanderwegen dargestellt, die von der Ortslage ausgehend<br />

in die angrenzenden Forste (Schönberger Zuschlag, Sirksfelder Zuschlag)<br />

führen.<br />

Im Landschaftsplan ist das Teilgebiet 1 (südlich Sparrbucht, westlich Feldzufahrt/<br />

Wanderweg) zurzeit als Weidefläche bezeichnet, mit dem Entwicklungsziel Gemischte<br />

Baufläche (Priorität 3). Als Abgrenzung der Baufläche zur freien Landschaft ist ein<br />

Knick vorgesehen. Für das Teilgebiet 2 (nördlich Schüttenmoor), welches als Ackerfläche<br />

genutzt und teilweise von Knicks begrenzt wird, sind keine Entwicklungsziele<br />

genannt.<br />

1.3. Plangebiet<br />

Das Teilgebiet 1 liegt im nördlichen Teil der Ortslage, südlich der Straße Sparrbucht<br />

(L 200) und westlich des in Richtung Forst (Sirksfelder Zuschlag) führenden, landwirt-<br />

4<br />

www.planlabor.de

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!