Begründung - Planlabor Stolzenberg
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Gemeinde Wentorf A.S. Flächennutzungsplan, 4. Änderung<br />
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sorgung sowie der nachhaltigen Sicherung des Wasserhaushaltes ausgewiesen wurde.<br />
Bei der Abwägung mit anderen Nutzungsansprüchen kommt dem Gesichtspunkt<br />
des vorsorgenden Grundwasserschutzes besonderes Gewicht zu. Die Landesstraße<br />
(L 200) ist als überregionale Straßenverbindung gekennzeichnet. Südwestlich der<br />
Ortslage ist der Bereich des Schönberger Forsts als regionaler Grünzug dargestellt.<br />
Östlich der Ortslage befindet sich mit dem Sirksfelder Zuschlag, ein Forst, der als Gebiet<br />
mit besonderer Bedeutung für Natur und Landschaft dargestellt wird.<br />
Im Landschaftsprogramm von 1998 liegt Wentorf A.S. in einem Gebiet mit besonderer<br />
Bedeutung für die Bewahrung der Landschaft, ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit<br />
sowie als Erholungsraum. Die Gemeinde liegt innerhalb eines Wasserschongebietes.<br />
Südöstlich der Ortslage ist im Bereich des Sirksfelder Zuschlags ein kleinflächiges<br />
Gebiet symbolisch dargestellt, das die Voraussetzung einer Unterschutzstellung in<br />
Form eines Naturschutzgebietes erfüllt.<br />
Der Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum I von 1998 konkretisiert die Darstellung<br />
des Wasserschongebietes. Hier soll zu einem noch unbestimmten Zeitraum<br />
ein Wasserschutzgebiet festgesetzt werden. Für Einzelmaßnahmen in diesen Bereich<br />
gilt bis dahin, dass geprüft werden muss, ob die geplante Maßnahme dem Grundwasserschutz<br />
zuwiderläuft oder welche Bestimmungen zum Schutz des Grundwassers<br />
getroffen werden müssen. Eine Nebenverbundachse des landesweiten Schutzgebiets-<br />
und Biotopverbundsystems quert den Ort in Ost-West-Richtung nördlich Schüttenmoor<br />
in unmittelbarer Nähe zum Teilgebiet 2 (Nördlich Schüttenmoor). Im Bereich<br />
nördlich Smädstrat und an der L 200 östlich der Ortslage sind archäologische Denkmale<br />
verzeichnet. Gebiete mit besonderer ökologischer Funktion liegen östlich (Sirksfelder<br />
Zuschlag) und westlich (Forst Schönberger Zuschlag) der Ortschaft.<br />
Im Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1999 sind die Teilgebiete bislang als Flächen<br />
für die Landwirtschaft dargestellt. Für beide Teilgebiete wird eine direkte Lage an<br />
überörtlichen Rad-, Reit- und Wanderwegen dargestellt, die von der Ortslage ausgehend<br />
in die angrenzenden Forste (Schönberger Zuschlag, Sirksfelder Zuschlag)<br />
führen.<br />
Im Landschaftsplan ist das Teilgebiet 1 (südlich Sparrbucht, westlich Feldzufahrt/<br />
Wanderweg) zurzeit als Weidefläche bezeichnet, mit dem Entwicklungsziel Gemischte<br />
Baufläche (Priorität 3). Als Abgrenzung der Baufläche zur freien Landschaft ist ein<br />
Knick vorgesehen. Für das Teilgebiet 2 (nördlich Schüttenmoor), welches als Ackerfläche<br />
genutzt und teilweise von Knicks begrenzt wird, sind keine Entwicklungsziele<br />
genannt.<br />
1.3. Plangebiet<br />
Das Teilgebiet 1 liegt im nördlichen Teil der Ortslage, südlich der Straße Sparrbucht<br />
(L 200) und westlich des in Richtung Forst (Sirksfelder Zuschlag) führenden, landwirt-<br />
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