Begründung - Planlabor Stolzenberg
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Gemeinde Wentorf A.S. Flächennutzungsplan, 4. Änderung<br />
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einer vorhandenen Mistlagerstätte des direkt angrenzenden Pferdezuchtbetriebes<br />
im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung für das Teilgebiet 1 erforderlich (nähere<br />
Ausführungen sh. Ziffer 2.1.2.c).<br />
An die beiden Teilgebiete grenzen landwirtschaftliche Flächen. Die aus einer ordnungsgemäßen<br />
landwirtschaftlichen Nutzung resultierenden Immissionen (Lärm,<br />
Staub und Gerüche) können daher zeitlich begrenzt auf das Plangebiet einwirken.<br />
7. Denkmalpflege<br />
In unmittelbarer Nähe der Teilgebiete liegen Kulturdenkmale, die in der Planzeichnung<br />
gekennzeichnet worden sind. Nördlich des Teilgebietes 1 befindet sich an der<br />
Sparrbucht 1 eine ehemalige Hofanlage. Es handelt sich um ein eingeschossiges<br />
Gebäude mit quer angebautem Wirtschaftsteil. Die Backsteinfassade des Wohnteils<br />
ist mit Lisenen, Fries und Abtreppungen im Giebel gestaltet. Das Dach ist mit roter S-<br />
Pfanne eingedeckt. Fenster und Türen sind zum Teil im Original erhalten.<br />
An der Herrnstrat 20, nordöstlich des Teilgebiets 2, befindet sich eine ähnliche Hofanlage.<br />
Bei dieser ist das Hauptgebäude jedoch mit Reet gedeckt. In der verbindlichen<br />
Bauleitplanung werden die denkmalpflegerischen Belange entsprechend berücksichtigt.<br />
Wenn während der Erdarbeiten Funde oder auffällige Bodenverfärbungen entdeckt<br />
werden, ist die Denkmalschutzbehörde unverzüglich zu benachrichtigen und die<br />
Fundstelle bis zum Eintreffen der Fachbehörde zu sichern. Verantwortlich sind gem.<br />
§ 14 DSchG der Grundstückseigentümer und der Leiter der Arbeiten.<br />
8. Ver- und Entsorgung<br />
Für beide Teilgebiete ist eine schadlose Ableitung anfallenden Oberflächenwassers<br />
nachzuweisen. Die in die Vorflut einzuleitende Abflussmenge darf den landwirtschaftlichen<br />
Abfluss von 1,2 l/(sxha) nicht überschreiten. Gegebenenfalls werden<br />
Maßnahmen zur Drosselung der Abflussmengen und Ableitung der anfallenden Oberflächenwässer<br />
erforderlich, die mit der Wasserbehörde und dem Gewässer- und<br />
Landschaftsverband abzustimmen sind. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung<br />
ist zu berücksichtigen, dass die Berechnungsunterlagen zur Einleitmenge und<br />
die Unterlagen über die technischen Anlagen (Zeichnungen) sowie die Lage der<br />
Einleitstelle in ein Verbandsgewässer dem Verband zur Zustimmung vorzulegen sind.<br />
Das Schmutzwasser beider Teilgebiete soll in die Mischwasserkanalisation eingeleitet<br />
werden. Hinsichtlich der Abwasserentsorgung erfolgt gegenwärtig eine Dichtigkeitsprüfung<br />
des Leitungsnetzes der Gemeinde. Erforderliche Instandhaltungsmaßnah-<br />
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