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Begründung - Planlabor Stolzenberg

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Gemeinde Wentorf A.S. Flächennutzungsplan, 4. Änderung<br />

___________________________________________________________________________________________<br />

einer vorhandenen Mistlagerstätte des direkt angrenzenden Pferdezuchtbetriebes<br />

im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung für das Teilgebiet 1 erforderlich (nähere<br />

Ausführungen sh. Ziffer 2.1.2.c).<br />

An die beiden Teilgebiete grenzen landwirtschaftliche Flächen. Die aus einer ordnungsgemäßen<br />

landwirtschaftlichen Nutzung resultierenden Immissionen (Lärm,<br />

Staub und Gerüche) können daher zeitlich begrenzt auf das Plangebiet einwirken.<br />

7. Denkmalpflege<br />

In unmittelbarer Nähe der Teilgebiete liegen Kulturdenkmale, die in der Planzeichnung<br />

gekennzeichnet worden sind. Nördlich des Teilgebietes 1 befindet sich an der<br />

Sparrbucht 1 eine ehemalige Hofanlage. Es handelt sich um ein eingeschossiges<br />

Gebäude mit quer angebautem Wirtschaftsteil. Die Backsteinfassade des Wohnteils<br />

ist mit Lisenen, Fries und Abtreppungen im Giebel gestaltet. Das Dach ist mit roter S-<br />

Pfanne eingedeckt. Fenster und Türen sind zum Teil im Original erhalten.<br />

An der Herrnstrat 20, nordöstlich des Teilgebiets 2, befindet sich eine ähnliche Hofanlage.<br />

Bei dieser ist das Hauptgebäude jedoch mit Reet gedeckt. In der verbindlichen<br />

Bauleitplanung werden die denkmalpflegerischen Belange entsprechend berücksichtigt.<br />

Wenn während der Erdarbeiten Funde oder auffällige Bodenverfärbungen entdeckt<br />

werden, ist die Denkmalschutzbehörde unverzüglich zu benachrichtigen und die<br />

Fundstelle bis zum Eintreffen der Fachbehörde zu sichern. Verantwortlich sind gem.<br />

§ 14 DSchG der Grundstückseigentümer und der Leiter der Arbeiten.<br />

8. Ver- und Entsorgung<br />

Für beide Teilgebiete ist eine schadlose Ableitung anfallenden Oberflächenwassers<br />

nachzuweisen. Die in die Vorflut einzuleitende Abflussmenge darf den landwirtschaftlichen<br />

Abfluss von 1,2 l/(sxha) nicht überschreiten. Gegebenenfalls werden<br />

Maßnahmen zur Drosselung der Abflussmengen und Ableitung der anfallenden Oberflächenwässer<br />

erforderlich, die mit der Wasserbehörde und dem Gewässer- und<br />

Landschaftsverband abzustimmen sind. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung<br />

ist zu berücksichtigen, dass die Berechnungsunterlagen zur Einleitmenge und<br />

die Unterlagen über die technischen Anlagen (Zeichnungen) sowie die Lage der<br />

Einleitstelle in ein Verbandsgewässer dem Verband zur Zustimmung vorzulegen sind.<br />

Das Schmutzwasser beider Teilgebiete soll in die Mischwasserkanalisation eingeleitet<br />

werden. Hinsichtlich der Abwasserentsorgung erfolgt gegenwärtig eine Dichtigkeitsprüfung<br />

des Leitungsnetzes der Gemeinde. Erforderliche Instandhaltungsmaßnah-<br />

22<br />

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