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Gem. Dahme, B-Plan 12, 5. Änderung - Planlabor Stolzenberg

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<strong>Gem</strong>einde <strong>Dahme</strong> Bebauungsplan Nr. <strong>12</strong>, <strong>5.</strong> <strong>Änderung</strong><br />

___________________________________________________________________________________________<br />

Sollte die Umsetzung dieser Maßnahmen nicht möglich sein, wird voraussichtlich eine<br />

Ausnahmegenehmigung nach § 43 BNatSchG erforderlich. Es wären dann die erforderlichen<br />

Nachweise wie überwiegendes öffentliches Interesse, das Fehlen von Alternativen<br />

sowie der Nachweis der Erhaltung des Erhaltungszustands der Arten zu<br />

erbringen.<br />

9. Billigung der Begründung<br />

Die Begründung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. <strong>12</strong>, <strong>5.</strong> <strong>Änderung</strong> der<br />

<strong>Gem</strong>einde <strong>Dahme</strong> wurde von der <strong>Gem</strong>eindevertretung in der Sitzung am<br />

gebilligt.<br />

<strong>Dahme</strong>,<br />

8<br />

Bürgermeister<br />

www.planlabor.de

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