Gem. Dahme, B-Plan 12, 5. Änderung - Planlabor Stolzenberg
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<strong>Gem</strong>einde <strong>Dahme</strong> Bebauungsplan Nr. <strong>12</strong>, <strong>5.</strong> <strong>Änderung</strong><br />
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Sollte die Umsetzung dieser Maßnahmen nicht möglich sein, wird voraussichtlich eine<br />
Ausnahmegenehmigung nach § 43 BNatSchG erforderlich. Es wären dann die erforderlichen<br />
Nachweise wie überwiegendes öffentliches Interesse, das Fehlen von Alternativen<br />
sowie der Nachweis der Erhaltung des Erhaltungszustands der Arten zu<br />
erbringen.<br />
9. Billigung der Begründung<br />
Die Begründung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. <strong>12</strong>, <strong>5.</strong> <strong>Änderung</strong> der<br />
<strong>Gem</strong>einde <strong>Dahme</strong> wurde von der <strong>Gem</strong>eindevertretung in der Sitzung am<br />
gebilligt.<br />
<strong>Dahme</strong>,<br />
8<br />
Bürgermeister<br />
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