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10 Chefsache 04/2008<br />

Unklare Verträge sind wertlos<br />

Eindeutig klar?<br />

Kaum jemand würde in einen Arbeitsvertrag schreiben, dass das Arbeitsverhältnis etwa „im März“ beginnt, denn das<br />

wäre eindeutig mehrdeutig. Und eindeutig einfach nur dämlich. Denn wer mit seinem Arbeitnehmer solch schwammige<br />

Verträge durch undeutliche Aussagen abschließt, hat prinzipiell richtig schlechte Karten.<br />

Von FRANK STEDTLER<br />

Und seit März * erst recht. Denn<br />

da hat das Bundesarbeitsgericht<br />

ein Urteil gefällt, welches die<br />

deutschen Formulierungsweichen<br />

neu stellt. Und wodurch mit weichen<br />

Formulierungen abgefasste<br />

Papiere quasi zerrissen werden.<br />

Es müssen nämlich grundsätzlich<br />

die Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />

beachtet werden. Weil Arbeitnehmer,<br />

seien es hochbezahlte<br />

Sportler oder die Reinigungsfachkraft,<br />

Verbraucher sind. Und deren<br />

Arbeitsverträge unterliegen der so<br />

genannten „AGB-Kontrolle“, wonach<br />

die AGB keine für Verbraucher<br />

überraschende Klauseln enthalten<br />

dürfen! Bezog sich dieser<br />

Gesetzespassus bislang nur auf<br />

vorformulierte Arbeitsverträge,<br />

unterliegen mit dem BAG-Urteil<br />

vom März 2008 nun auch etwa<br />

vom Chef persönlich abgefasste<br />

Verträge der AGB-Kontrolle!<br />

Bild: ©Konstantin Gastmann /<br />

aboutpixel.de<br />

Eindeutig Ball und rund. Doch weder<br />

Fuß- noch Hand-, sondern Basketball!<br />

Selbst dann, wenn sie nur zur einmaligen<br />

Verwendung bestimmt<br />

sind. Und darin sollten dann auch<br />

eventuell aus Formularverträgen<br />

kopierte Passagen unbedingt auf<br />

die eigentlich gemeinte Aussage<br />

hin geprüft werden. Wollen Sie<br />

etwa eine Probezeit von sechs Monaten<br />

vereinbaren, darf es nicht<br />

heißen: „Das Arbeitsverhältnis beginnt<br />

am 01.01.2001 und ist aus<br />

Unscharf. Schwammige Kontrakte gehen schnell in die Tausende.<br />

Gründen der Erprobung bis zum<br />

31.06.2001 befristet.“ Denn hier<br />

handelt es sich in Wahrheit um ein<br />

befristetes Arbeitsverhältnis ohne<br />

automatische Verlängerung. Eindeutig<br />

klar wäre nur dies: „Die<br />

ersten sechs Monate der Beschäftigung<br />

sind Probezeit.“<br />

Der Fall eines ehemaligen Auszubildenden<br />

beweist, dass es auf<br />

jeden Fall besser ist, eine Formulierung<br />

mehrfach zu überdenken,<br />

bevor man sie unterzeichnen lässt.<br />

Ist der Vertrag schwammig, wird<br />

es möglicherweise richtig teuer.<br />

Das Wort zählt<br />

Der Ex-Azubi, nennen wir ihn<br />

Wilfried Heinzmann, schließt<br />

2003 seine Ausbildung zum Sozialversicherungsfachwirt<br />

ab, doch<br />

dieses Wissen <strong>reich</strong>t ihm nicht.<br />

Gleich nach der Lehre beginnt<br />

Heinzmann das Studium „Gesundheitsökonomie<br />

im Praxisverbund“.<br />

Eine feine Sache, sagt sich sein<br />

Arbeitgeber und schließt zwecks<br />

Förderung seines Mitarbeiters ei -<br />

nen selbst verfassten Volontariatsvertrag<br />

mit ihm ab. Als Vergütung<br />

soll er für die restliche Zeit des<br />

Bild: ©snygo / aboutpixel.de<br />

Studiums monatlich die Summe<br />

eines Azubis im dritten Lehrjahr<br />

bekommen. Plus Mitzuschuss von<br />

rund 190 Euro.<br />

Das Ganze als Darlehen, rückzahlbar<br />

in 60 Monatsraten und aus<br />

dem Gehalt, das sein Chef ihm<br />

nach Studien-Ende zahlen will.<br />

Soweit, so gut. Doch nach Studienabschluss<br />

soll Heinzmann als<br />

„normaler“ Sozialversicherungsfachwirt“<br />

werkeln, mit eben nur<br />

dem Gehalt eines solchen. Heinzmann<br />

schluckt und... lehnt ab. Sein<br />

daraufhin erboster Chef fordert<br />

deshalb die sofortige Rückzahlung<br />

von rund 24.000 Euro. Das komplette<br />

Darlehen eben. Heinzmann<br />

lehnt auch das ab, sein Chef klagt<br />

und... verliert! Weil seine Vereinbarung<br />

mit Heinzmann laut Bundesarbeitsgericht<br />

„weder klar, noch<br />

transparent sei“! In dem Papier<br />

nämlich sei nicht geregelt gewesen,<br />

welcher Arbeit genau Heinzmann<br />

nach seinem Studium nachgehen<br />

soll. Und die Vergütung sei<br />

gleichfalls nicht geregelt.<br />

Wenig tröstlich für ähnliche Fälle<br />

auch die weitere Begründung.<br />

Denn unklare Regelungen eröffnen<br />

Arbeitgebern „ungerechtfer-<br />

tigt weitge hende Spielräume“, sagt<br />

das Recht. Und damit werden Arbeitnehmer<br />

unangemessen benach<br />

teiligt!<br />

Definition wichtig<br />

Ungerecht und deshalb ist die Vereinbarung<br />

damit null und nichtig.<br />

Ebenso deutlich ist schon 2005<br />

auch der Autor des eindeutig unklaren<br />

Arbeitsvertrages eines<br />

Sportlers abgewatscht worden.<br />

Im Kontrakt des Eishockey-Spielers<br />

stand, dass „beim Schießen<br />

von sechs Toren ... in der Meisterschaftsrunde“<br />

eine Prämie von<br />

5.000 Euro gezahlt werden sollte.<br />

In der Saison er<strong>reich</strong>te die Mannschaft<br />

des Arbeitgebers allerdings<br />

nicht die Play-Off-Runde. In der<br />

regulären Runde davor schoss der<br />

Spieler aber sechs Tore. Die Prämie<br />

erhielt er nicht. Im Gegensatz<br />

zu seinem Chef war er der Ansicht,<br />

dass zu einer „Meisterschaftsrunde“<br />

nicht nur die Play-Off-<br />

Spiele gehören , sondern auch die<br />

Punktspiele davor. Womit er Recht<br />

hat, weil das Zauberwort in seinem<br />

Vertragsfall nämlich „Meis -<br />

terschaftsrunde“ heißt. Denn mal<br />

ganz objektiv betrachtet; in einer<br />

Sport-Saison geht es immer um<br />

eine Meisterschaft. Und auch laut<br />

Gericht muss der Chef die Prämie<br />

zahlen! Da der Arbeitgeber der regelmäßige<br />

Verwender einer Allgemeinen<br />

Geschäftsbedingung sei,<br />

müsse die gebrauchte Formulierung<br />

im Arbeitsvertrag „...bei<br />

sechs Toren in der Meisterschaftsrunde<br />

Zahlung einer Prämie...“ im<br />

Zweifel zu seinen Lasten ausgelegt<br />

werden. Und dieser Grundsatz<br />

lässt sich spätes tens seit dem Märzurteil<br />

* auch auf andere ungenaue<br />

Formulierungen in Arbeitsverträgen<br />

und Sonder-Vereinbarungen<br />

übertragen. * BAG-Urteil v. 18. 03.08<br />

Az. 9 AZR 186/07<br />

04/2008<br />

Abgelehnt<br />

Im Rahmen von Wettbewerbsund<br />

Verbraucherrecht werden<br />

vom DIHK Sammelklagen abgelehnt.<br />

Sie seien überflüssig, weil<br />

Unternehmen bereits heute schon<br />

erfolg<strong>reich</strong> bei Kartellverstößen<br />

Schadenersatzansprüche geltend<br />

machen können, heißt es aus dem<br />

DIHK. Zudem hätten Sammelkla-<br />

gen „erhebliches Erpressungspotenzial“;<br />

wie häufig in den USA<br />

als Druckmittel angewandt. Käme<br />

noch die Chance auf Erfolgsshonorare<br />

hinzu, erhöhe dies noch den<br />

Reiz, Sammelklagen zu starten.<br />

Hintergrund der Ablehnung ist das<br />

EU-Weißbuch zum Thema Schadensersatzklagen.<br />

<br />

Rache an Einzelhandel<br />

Onlineshops bekommen Aufwind.<br />

Grund ist der Frust bei<br />

vielen Einzelhandelskunden über<br />

unfreundliche Bedienung, aufdringliche<br />

Beratung und ungenügende<br />

Produktinfos.<br />

Besser belehrt<br />

Seit Anfang April steht Onlinekunden<br />

bei ihren Händlern<br />

eine verbesserte Widerrufsbelehrung<br />

zur Verfügung. Die bisher<br />

umstrittene Information zum 14tägigen<br />

Rücktrittsrecht ist hinsichtlich<br />

ihres Beginns klarer<br />

definiert worden. Zukünftig gilt<br />

für Kunden die Widerrufsfrist ab<br />

Mehr Pflegefälle?<br />

Nach Berechnungen des statistischen<br />

Bundesamtes hat<br />

Deutschland im Jahr 2030 rund<br />

58 Prozent mehr Pflegebedürftige<br />

als heute. Die Berechnungen stützen<br />

sich auf die Voraussetzung,<br />

dass es 2030 die gleichen alters-<br />

So erkläre sich der „Rachegedanke“,<br />

im Internet einzukaufen,<br />

hieß es dazu in einer Untersuchung,<br />

an der auch das Webportal<br />

handelsblatt.com beteiligt war. <br />

Zeitpunkt des Texterhaltes! Die<br />

alte und unklare Belehrung war<br />

oft Grundlage für Abmahnverfahren<br />

von Anwälten. Diese hatten<br />

von Onlienhändlern den Auftrag<br />

erhalten, diejenigen Konkurrenten<br />

abzumahnen, welche den umstrittenen<br />

Text verwendeten. <br />

spezifischen Pflegequoten wie<br />

heute gibt. Als Ursache des Zuwachses,<br />

so das Amt, sei insgesamt<br />

die steigende Zahl Älterer<br />

bei gleichzeitig sinkender Bevölkerung<br />

verantwortlich. <br />

Das Jahr 2007 war für den Zoll<br />

besonders erfolg<strong>reich</strong>. Die<br />

Einnahme der Behörde von 110<br />

Mrd. Euro entspricht etwa der<br />

Hälfte aller Bundes-Steuereinnahmen.<br />

Allein 64 Mrd. Euro stammen<br />

aus den besonderen Verbrauchssteuern.<br />

Darunter fallen<br />

Energie- und Tabaksteuer. Drittgrößte<br />

Verbrauchssteuer ist mit<br />

6.4 Mrd. Euro die des Stromes.<br />

Wirtschaft aktuell<br />

Zoll macht Kasse<br />

Europäische Techniker und<br />

Ingenieure haben mit ihren<br />

Ideen die technologische Gesamtentwicklung<br />

erheblich vorangebracht.<br />

Erstmals im Weltall wurde<br />

nämlich die vollautomatische Ankoppelung<br />

eines Raumschiffes an<br />

ein anderes vollzogen.<br />

Der „Jules Verne“ genannte europäische<br />

Raumtransporter ATV<br />

hatte mit über fünf Tonnen Nutzlast<br />

unbemannt am 3. April an die<br />

Internatio nale Raumstation ISS<br />

11<br />

Festgestellt wurde im Rahmen der<br />

Schwarzarbeitsbekämpfung auch<br />

ein Anstieg der Ermittlungsverfahren<br />

wegen Ordnungs- widrigkeiten<br />

um über 18 Prozent.<br />

Erschreckend hoch ist der bei Einfuhrkontrollen<br />

wegen Marken -<br />

piraterie beschlagnahmte Anteil<br />

an Waren. Deren Wert betrug<br />

knapp 426 Millionen Euro. <br />

Ohne Steuermann<br />

Einzigartig. Unbemannt andocken nach tausenden Kilometern. Bild: DLR<br />

Ja zur Familie<br />

Das Bundesfamilienministerium<br />

hat mit dem DIHK eine<br />

gemeinsame Erklärung zum „Erfolgsfaktor<br />

Familie“ herausgegeben.<br />

Darin heißt es unter anderem,<br />

dass sich eine familienbewusste<br />

Unternehmensführung lohne.<br />

Denn damit sei ein wichtiges Fachkräftepotenzial<br />

gesichert, weil die<br />

Fähigkeiten von Beschäftigten mit<br />

angedockt. Das Manöver ohne<br />

Steuermann musste dabei mit<br />

einer Toleranz von maximal drei<br />

Zentimetern auskommen! Aus<br />

dem Deutschen Zentrum für Luftund<br />

Raumfahrt in Köln hieß es<br />

dazu: „Die Technologie zur vollautomatischen<br />

Koppelung... ist<br />

eine Investition in die Zukunft.“<br />

Auch für die bemannte Raumfahrt<br />

in Europa ergäben sich damit<br />

neue Möglichkeiten. <br />

Familienpflichten besser in Wertschöpfungsprogramme<br />

integriert<br />

seien. Zudem verbessere sich so<br />

auch die Flexibilität von Unternehmen.<br />

In dem Papier werden<br />

Firmen aufgerufen, Mitarbeiter<br />

mit Familienpflichten durch konkrete<br />

Angebote zu unterstützen,<br />

damit sie Beruf und Familie besser<br />

vereinen können.

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