Schweitenkirchen 1_11:Schweitenkirchen 1_11 - Gemeinde ...
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März 20<strong>11</strong> <strong>Schweitenkirchen</strong>er Rundschau Seite 3<br />
Aus dem <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
Das erste Mal tagte der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
am 18. Januar.<br />
Beratung zur Aufstellung der Innenbereichssatzung Nr. 6.0<br />
Aufham<br />
Zu den Tagesordnungspunkten in Sachen Innenbereichssatzungen<br />
konnte der Planer Architekt Gerlsbeck begrüßt werden. Er stellte<br />
den Anwesenden seine Planungsentwürfe anhand von Folien vor.<br />
Der mit der Aufstellung beauftragte Architekt Georg Gerlsbeck<br />
hat die von ihm ausgearbeiteten Satzungsentwürfe Herrn Morber<br />
und Herrn Kronawitter zur Durchsicht vorgelegt. Der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
erteilte der vorgelegten Planung seine Zustimmung.<br />
Es ist dann beabsichtigt, in der nächsten <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />
die Satzungsentwürfe in der dann vorliegenden Fassung zu billigen<br />
und auszulegen.<br />
Abstimmungsergebnis: 16:0<br />
Beratung zur Aufstellung der Innenbereichssatzung Nr. 7.0<br />
Reisdorf<br />
Der mit der Aufstellung beauftragte Architekt Georg Gerlsbeck<br />
hat die von ihm ausgearbeiteten Satzungsentwürfe Herrn Morber<br />
und Herrn Kronawitter zur Durchsicht vorgelegt. Der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
erteilte der vorgelegten Planung seine Zustimmung.<br />
Es ist dann beabsichtigt, in der nächsten <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />
die Satzungsentwürfe in der dann vorliegenden Fassung zu billigen<br />
und auszulegen.<br />
Abstimmungsergebnis: 16:0<br />
Beratung zur Aufstellung der Innenbereichssatzung Nr. 8.0<br />
Dürnzhausen<br />
Der mit der Aufstellung beauftragte Architekt Georg Gerlsbeck<br />
hat die von ihm ausgearbeiteten Satzungsentwürfe Herrn Morber<br />
und Herrn Kronawitter zur Durchsicht vorgelegt. Der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
nahm Kenntnis von den derzeitigen Entwürfen und beschloss,<br />
folgende Änderung noch mit aufzunehmen:<br />
Die Bepflanzung/Eingrünung an der Süd-/Westseite des bereits<br />
bestehenden Hauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 663/8 Gemarkung<br />
Dürnzhausen muss entfernt werden.<br />
Weitere Änderungen wurden nicht beschlossen. Es ist dann beabsichtigt,<br />
in der nächsten <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung die Satzungsentwürfe<br />
in der dann vorliegenden Fassung zu billigen und auszulegen.<br />
Abstimmungsergebnis: 16:0<br />
Austausch der Quecksilber-Hochdruck-Lampen im <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />
Aufgrund einer neuen EU-Vorschrift sind bis spätestens 2015 EUweit<br />
die Quecksilber-Hochdruck-Lampen auszutauschen. Im <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />
(das turnusmäßig im Jahr 2013 zum Leuchtmittelaustausch<br />
ansteht), sollen nun alle Quecksilber-Hochdruck-Lampen<br />
gegen die Natriumdampf-Hochdrucklampen ausgetauscht<br />
werden. Der Ortsteil Sünzhausen (63 Leuchten) jedoch bleibt aufgrund<br />
der gerade erst erstellten Beleuchtung außen vor und wird<br />
erst im Jahr 2015 mit Inkrafttreten der gesetzlichen Verpflichtung<br />
ausgetauscht. Es ist beim turnusmäßigen Austausch 2013 der<br />
139 betroffenen Leuchten mit Kosten i.H.v. 13.410 € zu rechnen.<br />
Um in den Genuss eines bis 2012 gültigen Förderprogramms der<br />
E.ON Bayern zu kommen, müsste der Austausch bereits vorzeitig<br />
beauftragt werden. Der <strong>Gemeinde</strong>rat erteilte der frühzeitigen<br />
Auftragsvergabe (ohne Sünzhausen bis Ende 2012) seine Zustimmung.<br />
Von Seiten der Fa. E.ON wurde u.a. auch der Austausch der beiden<br />
Leuchtelemente in den Peitschenlampen mit 1 Leuchtröhre<br />
mit Reflektor aufgrund div. Stromeinsparung vorgeschlagen. Die<br />
Leuchtkraft würde dann noch 70 % der bisherigen betragen. Der<br />
Austausch wäre hierbei im Turnuslauf 2013 kostenlos. Hier entschied<br />
das Gremium, zuerst einen Straßenzug probeweise umzustellen,<br />
um sich Vorort einen Eindruck über die dann bestehende<br />
Ausleuchtung machen zu können.<br />
Abstimmungsergebnis: 16:0<br />
Friedhofsangelegenheiten – Ausschreibung der Bestattungsdienste<br />
Die Ratsmitglieder wurden zu diesem Tagesordnungspunkt darüber<br />
informiert, dass die bisherigen Bestatter (Privatpersonen aus<br />
der <strong>Gemeinde</strong>) unerwartet ihren Dienst zum 01.01.20<strong>11</strong> eingestellt<br />
haben. Von Seiten der Verwaltung wurden deshalb Bestattungsunternehmer<br />
mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots<br />
bis zum 30.01.20<strong>11</strong> angeschrieben.<br />
Sportzentrum Leitlhöhe – Festlegung der Abo-Gebühren für<br />
die Tennissaison 20<strong>11</strong>/2012<br />
Um einen reibungslosen Ablauf bei der Benutzung der Tennisplätze<br />
im Sportzentrum im Rahmen der Abos gewährleisten zu können,<br />
wurde von der Verwaltung die Umprogrammierung des Münzautomaten<br />
für die Beleuchtung zum Geldeinwurf vorgeschlagen.<br />
Die Höhe der Benutzungsgebühren – Einzelstunden und Abos für<br />
Sommer und Winter – sollen unverändert bleiben, nur der zusätzliche<br />
Einwurf einer 1 € Münze für die Beleuchtung je Stunde und<br />
Platz wird als so genannte Gebührenerhöhung vorgeschlagen.<br />
Demnach würden sich folgende Gebühren ergeben:<br />
Montag – Freitag Abo (30 Wochen) Einzelstunde<br />
09.00 – 13.00 Uhr € 155,00 € 7,00<br />
13.00 – 17.00 Uhr € 206,00 € 8,50<br />
17.00 – 22.00 Uhr € 335,00 € 13,50<br />
22.00 – 24.00 Uhr € 155,00 € 8,50<br />
Samstag/Sonntag/Feiertag € 335,00 € 13,50<br />
Die Preise verstehen sich pro Platz/Std.<br />
⇒ ermäßigte Preise für FCS-Abt.-Tennis<br />
⇒ Saunabenutzung (Neuregelung im Herbst)<br />
⇒ Beleuchtung über Lichtautomat 1,00 € pro Stunde und Platz<br />
Aufgrund der anhaltenden Unsauberkeit im Vereinsheim und der<br />
Untätigkeit des Vereinsheimpächters einigte sich der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
dazu, die Räumlichkeiten im Tennis-Abo-Bereich von der Fa.<br />
Meke (Kosten ca. 1.000 Euro netto) reinigen zu lassen.<br />
Mit dieser Vorgehensweise bestand im Gremium Einverständnis.<br />
Abstimmungsergebnis: 16:0<br />
Bekanntgaben und Anregungen<br />
a) Ausbau der Standspur auf der BAB A9 – Klage gegen Plangenehmigung;<br />
Info<br />
Zu dieser Thematik wurde ein Schreiben des gemeindlichen<br />
Rechtsanwaltes Herrn Geislinger den Anwesenden inhaltlich zur<br />
Kenntnis gebracht bzw. den Ratsmitgliedern schon mit der Sitzungsladung<br />
zugesandt. In diesem Schreiben wurde u.a. auch<br />
auf die Möglichkeit einer Privatklage von betroffenen Bürgern und<br />
deren Auswirkungen eingegangen.<br />
b) Pflasterung des Preinerszeller Dreiecks – früher Fl.Nr. 867/7<br />
jetzt 850 der Gemarkung Geisenhausen<br />
Die Pflasterung des oben genannten gemeindlichen Grundstückes<br />
durch die gleiche Firma, die diese Arbeiten beim nördlichen<br />
Rathausparkplatz vorgenommen hat (mit den gleichen Konditionen)<br />
wurde den Ratsmitgliedern vom Vorsitzenden vorgeschla-