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Kontakt 2004 - TV 1893 Ewersbach e.V.

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<strong>Kontakt</strong> <strong>2004</strong> Vereinszeitung des <strong>TV</strong> <strong>Ewersbach</strong><br />

5.4 Fragen und Antworten zum Mitgliedsbeitrag<br />

Im Rahmen des Beitragseinzugs kommt es häufiger zu der einen oder anderen Frage. Wir möchten die Gelegenheit nutzen<br />

und einige wichtige Punkte erläutern.<br />

Wann erfolgt der Beitragseinzug?<br />

Der Einzug erfolgt im Regelfall nach der Jahreshauptversammlung im März oder April. Bei halbjährlicher Zahlungsweise<br />

wird der zweite Einzug im September/Oktober durchgeführt. Beitragszahlungen in kleinerem Rhythmus, z.B. vierteljährlich,<br />

sind nicht möglich.<br />

Wie setzt sich der Beitrag zusammen?<br />

Wird der Beitrag für mehrere Mitglieder (z.B. Mutter und Tochter) von einem Konto eingezogen, erfolgt der Einzug in einer<br />

Summe. Die Zusammensetzung des Beitrags ist hier nur bedingt ersichtlich, da der Raum, um alle Namen aufzuführen, auf<br />

den Kontoauszügen der Banken beschränkt ist. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Kassierer oder die Mitgliederverwaltung.<br />

Wer kann den günstigen Familienbeitrag nutzen?<br />

Der Familienbeitrag gilt für Eltern und ihre minderjährigen Kinder. Dabei muß mindestens ein Elternteil und ein Kind Mitglied<br />

sein. Mit dem 18. Lebensjahr fallen die Kinder aus dem Familienbeitrag heraus. Für die volljährigen Kinder wird dann<br />

automatisch der normale Beitrag für Erwachsene Mitglieder abgebucht. Liegen die Voraussetzungen für einen Familienbeitrag<br />

nicht mehr vor, wird die Beitragsberechnung automatisch auf Einzelabrechnung umgestellt. Dies ist auch der Fall, wenn<br />

die Einzelabrechnung günstiger ist als der Familienbeitrag.<br />

Wie erlange ich eine Beitragsvergünstigung?<br />

Für bestimmte Mitglieder, z.B. Schüler, Studenten, Wehrpflichtige und Zivildienstleistende, gibt es<br />

Sonderbeiträge. Diese werden nur auf formlosen, schriftlichen Antrag beim Kassierer für die Zukunft<br />

gewährt. Eine nachträgliche Vergünstigung für vergangene Jahre ist nicht möglich. Bitte<br />

geben Sie bei dem Antrag den voraussichtlichen Zeitraum des Studiums, Wehrdienstes usw. an.<br />

Wann und wie kann ich die Mitgliedschaft kündigen?<br />

Eine Kündigung erfreut den Verein natürlich weniger. Bedenken Sie dabei bitte auch, dass Sie als<br />

Mitglied die Angebote des Vereins nicht unbedingt aktiv nutzen müssen. Sie können als passives<br />

Mitglied mit dem gleichen Beitrag im Verein bleiben und so einen wichtigen Beitrag zur Förderung<br />

von Kindern und Jugendlichen sowie des Breitensports in der Region leisten. Sollten Sie sich dennoch<br />

zu einer Kündigung entschließen, beachten Sie bitte folgendes: Gemäß unserer Satzung ist<br />

eine Kündigung mit einer Frist von sechs Wochen zum Quartalsende möglich. Die Kündigung<br />

muss schriftlich erfolgen. Eine mündliche Abmeldung beim Übungsleiter reicht nicht aus! Ausstehende<br />

Beiträge werden von dem hinterlegten Konto noch eingezogen, überschüssige Beiträge<br />

werden dorthin vergütet. Die Einzugsermächtigung erlischt danach automatisch.<br />

Für weitere Fragen stehen der Kassierer Wolfgang Reh oder Peter Lange gerne zur Verfügung.<br />

Peter Lange<br />

Mitgliederverwaltung<br />

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