13/2012 - Gemeinde Nuthe-Urstromtal
13/2012 - Gemeinde Nuthe-Urstromtal
13/2012 - Gemeinde Nuthe-Urstromtal
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Inhaltsverzeichnis<br />
Amtliche Bekanntmachungen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong><br />
20. Jahrgang<br />
26. Oktober <strong>2012</strong><br />
Ausgabe Nr. <strong>13</strong><br />
– Bekanntmachung über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />
Schönefeld Nr. 01 „Gewerbegebiet Solarkraftwerk Schönefeld“ ................................................................................................. Seite 2<br />
– Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Schöneweide Nr. 02 „Windpark Birkhorst“ ..................................................... Seite 3<br />
– Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 03 Hennickendorf „Zur Kaserne“<br />
und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden ............................................ Seite 5<br />
Sonstige amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen<br />
– 2. Änderungsbeschluss – Bodenordnungsverfahren „Riebener See-Nieplitz Niederung“ ............................................................ Seite 6
14 2 Amtsblatt für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong><br />
Woche 43 26. Oktober <strong>2012</strong><br />
Amtliche Bekanntmachungen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong><br />
Bekanntmachung<br />
über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />
Schönefeld Nr. 01 „Gewerbegebiet Solarkraftwerk Schönefeld“<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung hat in ihrer öffentlichen Sitzung am <strong>13</strong>.12.2011 beschlossen, für das Gebiet in der Gemarkung Schönefeld, Flur 2,<br />
Flurstücke 28/1, 315 und 317 einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für die gewerbliche Nutzung von Photovoltaikanlagen aufzustellen.<br />
1. Am 16.10.<strong>2012</strong> hat die <strong>Gemeinde</strong>vertretung in öffentlicher Sitzung den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Schönefeld Nr. 01<br />
„Gewerbegebiet Solarkraftwerk Schönefeld“ beschlossen, die Begründung einschließlich Umweltbericht mit Anlagen und Vorhaben- und<br />
Erschließungsplan gebilligt.<br />
2. Aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange liegen folgende umweltbezogene Stellungnahmen vor:<br />
– Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 24.04.<strong>2012</strong><br />
– Stellungnahme des Landkreises Teltow-Fläming vom 05.04.<strong>2012</strong><br />
– Stellungnahme des Amtes für Forstwirtschaft vom 10.04.<strong>2012</strong><br />
Das Plangebiet ergibt sich aus folgenden Kartenausschnitten:<br />
Ziele und Zwecke der Planung<br />
Ziel des Bebauungsplans ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um auf der vorhandenen Gewerbebrache die Errichtung und<br />
den Betrieb einer alternativen Energieerzeugungsanlage (Photovoltaikanlagen) zu ermöglichen.<br />
3. Beteiligung der Öffentlichkeit<br />
Weiter hat die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die<br />
Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB durchzuführen.
26. Oktober <strong>2012</strong> Woche 43<br />
Amtsblatt für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong> 15 3<br />
Amtliche Bekanntmachungen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong><br />
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt durch Auslegung der Unterlagen<br />
in der Zeit vom 05.11.<strong>2012</strong> bis 05.12.<strong>2012</strong><br />
in der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung, Ruhlsdorf, Frankenfelder Straße 10, in 14947 <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong> während der Dienststunden im Zimmer 210 oder 211:<br />
Montag von 7.30 bis 16.30 Uhr,<br />
Dienstag von 7.30 bis 18.00 Uhr,<br />
Mittwoch geschlossen,<br />
Donnerstag von 7.30 bis 17.00 Uhr und<br />
Freitag von 7.30 bis <strong>13</strong>.00 Uhr.<br />
Während dieser Zeit können Anregungen oder Hinweise schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Die schriftlich vorgebrachten<br />
Bedenken sollten die volle Anschrift des Verfassers und ggf. auch die Bezeichnung des betroffenen Grundstückes enthalten.<br />
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag<br />
nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im<br />
Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.<br />
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgt parallel zur o.g. Offenlage.<br />
<strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong>, 17.10.<strong>2012</strong><br />
gez.<br />
Nestler<br />
Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Schöneweide<br />
Nr. 02 „Windpark Birkhorst“<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 16.10.<strong>2012</strong><br />
gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen, für das<br />
Gebiet der Gemarkung Schöneweide den Bebauungsplan Schöneweide<br />
Nr.02 „Windpark Birkhorst“ aufzustellen.<br />
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst folgende<br />
Grundstücke bzw. Teile folgender Grundstücke der Gemarkung Schöneweide:<br />
Flur 8, Flurstücke 2, 5, 6, 7, <strong>13</strong>, 32, 68, 70, 71, 75, Flur 9, Flurstücke<br />
39, 40, 42, 43, 49, 126, 127, 128, 129, <strong>13</strong>0, <strong>13</strong>1, <strong>13</strong>2, Flur 10,<br />
Flurstück 1, 2, 5, 6, 7/2, 8/1, <strong>13</strong>/1, <strong>13</strong>/2, 15/2, 32/1, 37/1, 37/2, 38, 39, 43,<br />
44, 45, 46, 47, 48, 52, 55, 57, 61, 62, 63, 64, 68, 69, 70, 72, 75, 79, 84.<br />
Der Bebauungsplan wird wie folgt begrenzt:<br />
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Windpark Birkhorst“ befindet<br />
sich in der Gemarkung Schöneweide, nördlich des Ortsteils<br />
Scharfenbrück und südlich von Wiesenhagen (Stadt Trebbin). Das Plangebiet<br />
wird westlich durch die Bahntrasse Luckenwalde – Berlin und<br />
nördlich durch die <strong>Gemeinde</strong>grenze <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong> begrenzt. Die<br />
östliche Grenze verläuft etwa im Abstand von 2.000 m zur Bahnlinie<br />
Luckenwalde – Berlin und südlich von der Abfahrt Forsthaus Birkhorst in<br />
Richtung Osten.<br />
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans entspricht dem im Regionalplanentwurf<br />
vom 26.04.<strong>2012</strong> dargestellten Windeignungsgebiet 32.<br />
Ziel des Bebauungsplans ist es, durch die Planung eines Windeignungsgebiets<br />
die Errichtung von Windkraftanlagen und deren Erschließung zu<br />
regeln. Dabei ist insbesondere der Anspruch der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong><br />
zur Nutzung von regenerativen Energien mit dem Ziel des<br />
Erhalts eines gesunden Lebensumfeldes und Naturraums in Einklang zu<br />
bringen.<br />
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Windpark Birkhorst“ ist in<br />
der Anlage 1 dargestellt.<br />
Der Aufstellungsbeschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.<br />
<strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong>, 17.10.<strong>2012</strong><br />
gez. Nestler<br />
Anlage 1 Geltungsbereich<br />
Auszug aus dem Vorentwurf Flächennutzungsplan (ohne Maßstab)
16 4<br />
Amtsblatt für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong><br />
Woche 43 26. Oktober <strong>2012</strong><br />
Amtliche Bekanntmachungen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong>
26. Oktober <strong>2012</strong> Woche 43<br />
Amtsblatt für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong> 17 5<br />
Amtliche Bekanntmachungen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong><br />
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 03 Hennickendorf „Zur Kaserne“<br />
und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger<br />
öffentlicher Belange und Nachbargemeinden<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung hat in ihrer Sitzung am 16.10.<strong>2012</strong> folgende Beschlüsse gefasst:<br />
1. den Satzungsbeschluss vom 30.10.2007, Beschluss-Nr. 762/2007 aufzuheben und<br />
2. den geänderten Entwurf des Bebauungsplanes Hennickendorf Nr. 03 „Zur Kaserne“ in der Fassung vom <strong>13</strong>. September <strong>2012</strong>, die Begründung<br />
einschließlich Umweltbericht und Grünordnungsplan zu billigen und<br />
3. die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und<br />
Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.<br />
Der Geltungsbereich der zu überplanenden Fläche befindet sich östlich und westlich der Straße „Zur Kaserne“, Gemarkung Hennickendorf, Flur 4,<br />
Flurstücke 127/1, 127/2, 127/3, 127/4 und 128, sowie Flur 6, Flurstücke 2 und 3 teilweise und Flurstück 153.<br />
Ziel und Zweck der Planung ist es, auf der an der östlichen Ortsrandbebauung angrenzenden Freifläche, die mit einer Feldscheune bebaut ist, ein<br />
Dorfgebiet (§ 5 Baunutzungsverordnung) zu entwickeln.<br />
Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes wird mit Begründung und Umweltbericht und Grünordnungsplan in der Zeit vom<br />
05.11.<strong>2012</strong> bis 05.12.<strong>2012</strong><br />
öffentlich, zu jedermanns Einsicht, in der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong>, Ruhlsdorf, Frankenfelder Straße 10, 14947 <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong>,<br />
(Zimmer 123 und 122),<br />
während der Dienstzeiten<br />
montags von 7.30 Uhr – 16.30 Uhr<br />
dienstags von 7.30 Uhr – 18.00 Uhr<br />
mittwochs geschlossen<br />
donnerstags von 7.30 Uhr – 17.00 Uhr und<br />
freitags von 7.30 Uhr – <strong>13</strong>.00 Uhr<br />
ausgelegt.<br />
Lage des Plangebietes<br />
Während dieser Zeit können Anregungen oder Hinweise schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Die schriftlich vorgebrachten<br />
Bedenken sollten die volle Anschrift des Verfassers und ggf. auch die Bezeichnung des betroffenen Grundstückes enthalten.<br />
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach<br />
§ 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der<br />
Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.<br />
<strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong>, 17.10.<strong>2012</strong><br />
gez. Nestler
18 6 Amtsblatt für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong><br />
Woche 43 26. Oktober <strong>2012</strong><br />
Sonstige amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen<br />
Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung<br />
Das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung,<br />
Dienstsitz Potsdam, hat beschlossen:<br />
Das mit Anordnungsbeschluss vom 04.12.2000 und 1. Änderungsbeschluss<br />
vom 15.11.2002 festgestellte Gebiet des<br />
Bodenordnungsverfahrens<br />
„Riebener See-Nieplitz Niederung"<br />
(Aktenzeichen /Verfahrensnummer 1/001/J)<br />
wird gemäß § 8 Abs. 2 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) 1 in Verbindung<br />
mit dem Brandenburgischen Landentwicklungsgesetz (BbgLEG) 2<br />
wie folgt geändert:<br />
1. Verfahrensgebiet<br />
1.1. Hinzuziehung von Flurstücken<br />
Zum Verfahrensgebiet werden nachstehend aufgeführte Flurstücke hinzugezogen<br />
und auch insoweit die Bodenordnung angeordnet:<br />
Land Brandenburg sowie die Inhaber von selbstständigem Gebäudeeigentum<br />
werden Mitglieder der Teil-nehmergemeinschaft des Bodenordnungsverfahrens<br />
„Riebener See-Nieplitz Niederung". Die Eigentümer<br />
und Erbbauberechtigten der ausgeschlossenen Flurstücke scheiden<br />
aus der Teilnehmergemeinschaft aus.<br />
Landkreis Potsdam Mittelmark und Teltow Fläming<br />
<strong>Gemeinde</strong>: <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong><br />
Gemarkung: Dobbrikow<br />
Flur: 2<br />
Flurstücke: 57, 60, 61/2<br />
Gemarkung: Hennickendorf<br />
Flur: 1<br />
Flurstücke: 92/1,128,<strong>13</strong>0<br />
Gemarkung: Hennickendorf<br />
Flur: 8<br />
Flurstück: 190<br />
Stadt: Beelitz<br />
Gemarkung: Körzin<br />
Flur: 1<br />
Flurstücke: 53/1, 54/1, 57/1, 58/1, 59/1,65/1,66/1,70/1,70/2,72/1,75/<br />
1, 76/1,77/1,84/1,85/1, 86/1, 87/1,99/1,100/1,101/1,102/<br />
1,103/1,104/1,105/1,106/1,107/1,<strong>13</strong>7/1, <strong>13</strong>8/1,<strong>13</strong>9/1,140/<br />
1,141/1,142/1,143/1,144/1,145/1,146/1,147/1,153,154<br />
Gemarkung: Rieben<br />
Flur: 1<br />
Flurstück: 146<br />
Gemarkung: Rieben<br />
Flur: 6<br />
Flurstücke: 8,28, 33/7,39/1, 64,144,515<br />
Gemarkung: Rieben<br />
Flur: 8<br />
Flurstücke: 1,2<br />
Gemarkung: Schönefeld<br />
Flur: 1<br />
Flurstück: 222<br />
2. Änderungsbeschluss –<br />
Bodenordnungsverfahren „Riebener See-Nieplitz Niederung"<br />
Gemarkung: Zauchwitz<br />
Flur: 3<br />
Flurstücke: 72,73,75, 76, 81/1,158,208/7,209/5, 308, 309, 310, 312,<br />
314,320<br />
Gemarkung: Zauchwitz<br />
Flur: 4<br />
Flurstück: 45<br />
Stadt: Trebbin<br />
Gemarkung: Stangenhagen<br />
Flur: 1<br />
Flurstück: 216<br />
Gemarkung: Stangenhagen<br />
Flur: 3<br />
Flurstücke: 114/5,114/9,349<br />
Die Flächengröße der zugezogenen Flurstücke beträgt It. Liegenschaftskataster<br />
insgesamt ca. 66,8059 ha. Die hinzugezogenen Flurstücke sind<br />
auf der als Anlage 1 beigefügten Gebietskarte gekennzeichnet.<br />
1.2. Ausschluss von Flurstücken<br />
Nachstehend aufgeführte Flurstücke werden aus dem Verfahrensgebiet<br />
ausgeschlossen:<br />
Land Brandenburg<br />
Landkreis Potsdam Mittelmark und Teltow Fläming<br />
<strong>Gemeinde</strong>: <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong><br />
Gemarkung: Hennickendorf<br />
Flur: 1<br />
Flurstück: 111<br />
Stadt: Beelitz<br />
Gemarkung: Rieben<br />
Flur: 6<br />
Flurstücke: 146/1,215,441<br />
Gemarkung: Rieben<br />
Flur: 7<br />
Flurstück: 53<br />
Gemarkung: Schönefeld<br />
Flur: 1<br />
Flurstück: 225<br />
Gemarkung: Zauchwitz<br />
Flur: 3<br />
Flurstücke: 71/1,316,318,323<br />
Gemarkung: Zauchwitz<br />
Flur: 4<br />
Flurstück: 215<br />
Stadt: Trebbin<br />
Gemarkung: Stangenhagen<br />
Flur: 1<br />
Flurstücke: 193,215
26. Oktober <strong>2012</strong> Woche 43<br />
Amtsblatt für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong> 19 7<br />
Gemarkung: Stangenhagen<br />
Flur: 2<br />
Flurstücke: 357, 359, 361<br />
Gemarkung: Stangenhagen<br />
Flur: 3<br />
Flurstücke: 109/1,110/3<br />
Sonstige amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen<br />
Die Flächengröße der ausgeschlossenen Flurstücke beträgt It.<br />
Liegenschaftskataster ca. 12,2182 ha.<br />
Das geänderte Verfahrensgebiet hat nunmehr eine Größe von rund<br />
2.230,689 ha.<br />
Das Verfahrensgebiet und die Lage der hinzugezogenen und ausgeschlossenen<br />
Flurstücke sind auf der als Anlage zu diesem Beschluss<br />
beigefügten topographischen Übersichtskarte gekennzeichnet. Die Abgrenzung<br />
der betroffenen Flurstücke kann der Übersichtskarte , die zur<br />
Einsichtnahme ausliegen, entnommen werden.<br />
2. Bekanntmachung und Auslage<br />
Der 2. Änderungsbeschluss mit Gründen, Übersichtskarte und Detailkarten<br />
liegt zur Einsichtnahme für die Beteiligten nach der Bekanntmachung<br />
zwei Wochen lang in der<br />
<strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong><br />
Frankenfelder Straße 10, 14947 <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong> OT Ruhlsdorf<br />
Stadt Beelitz, Berliner Straße 202, 14547 Beelitz<br />
Stadt Trebbin, Markt 1-3, 14959 Trebbin<br />
Stadt Treuenbrietzen, Großstraße 105, 14929 Treuenbrietzen<br />
während der Geschäftszeiten aus.<br />
Gleichzeitig liegt der Änderungsbeschluss mit den Gründen und der<br />
Übersichtskarte sowie den Detailkarten im<br />
Landesamt für Ländliche Entwicklung,<br />
Landwirtschaft und Flurneuordnung<br />
Seeburger Chaussee 2, Haus 4<br />
14476 Potsdam, OT Groß Glienicke<br />
zur Einsichtnahme aus.<br />
3. Beteiligte<br />
An dem Bodenordnungsverfahren sind gemäß § 10 FlurbG beteiligt:<br />
als Teilnehmer<br />
die Eigentümer der zum Bodenordnungsgebiet gehörenden Grundstücke,<br />
die den Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten<br />
sowie die Inhaber von selbstständigem Gebäudeeigentum.<br />
als Nebenbeteiligte<br />
a) <strong>Gemeinde</strong>n und <strong>Gemeinde</strong>verbände, in deren Bezirk Grundstücke<br />
vom Bodenordnungsverfahren betroffen werden,<br />
b) andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Land für gemeinschaftliche<br />
oder öffentliche Anlagen erhalten (§§ 39 und 40<br />
FlurbG) oder deren Grenzen geändert werden (§ 58 Abs. 2 FlurbG),<br />
c) Wasser- und Bodenverbände, deren Gebiet mit dem Bodenordnungsgebiet<br />
räumlich zusammenhängt und dieses beeinflusst<br />
oder von ihm beeinflusst wird,<br />
d) Inhaber von Rechten an den zum Bodenordnungsgebiet gehörenden<br />
Grundstücken oder von Rechten an solchen Rechten oder<br />
von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher<br />
Grundstücke berechtigen bzw. die Benutzung solcher Grundstücke<br />
beschränken,<br />
e) Empfänger neuer Grundstücke nach den §§ 54 und 55 FlurbG bis<br />
zum Eintritt des neuen Rechtszustandes (§ 61 Satz 2 FlurbG),<br />
f) Eigentümer von nicht zum Bodenordnungsgebiet gehörenden<br />
Grundstücken, denen ein Beitrag zu den Unterhaltungs- oder<br />
Ausführungskosten auferlegt wird (§42 Abs. 3 und § 106 FlurbG)<br />
oder die zur Errichtung fester Grenzzeichen an der Grenze des<br />
Bodenordnungsgebietes mitzuwirken haben (§ 56 FlurbG).<br />
4. Teilnehmergemeinschaft<br />
Die Eigentümer der zugezogenen Flurstücke, die den Eigentümern gleichgestellten<br />
Erbbauberechtigten<br />
Für die ausgeschlossenen Flurstücke werden die mit den bisherigen<br />
Anordnungs- und Änderungsbeschluss verfügten Einschränkungen des<br />
Eigentums aufgehoben.<br />
5. Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte<br />
Rechte an den zugezogenen Flurstücken, die aus dem Grundbuch nicht<br />
ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Bodenordnungsverfahren berechtigen,<br />
sind gemäß § 14 Abs. 1 FlurbG innerhalb einer Frist von drei<br />
Monaten nach erfolgter Bekanntmachung dieses Beschlusses beim<br />
Landesamt für Ländliche Entwicklung,<br />
Landwirtschaft und Flurneuordnung<br />
Seeburger Chaussee 2, Haus 4<br />
14476 Potsdam, OT Groß Glienicke<br />
anzumelden.<br />
Zu diesen Rechten gehören z. B. nicht im Grundbuch eingetragene<br />
dingliche Rechte an Grundstücken oder Rechte an solchen Rechten<br />
sowie persönliche Rechte, die zum Besitz oder zur Nutzung von Grundstücken<br />
berechtigen bzw. die Nutzung von Grundstücken beschränken.<br />
Auf Verlangen der oberen Flurbereinigungsbehörde hat der Anmeldende<br />
sein Recht innerhalb einer von der Behörde zu setzenden Frist nachzuweisen.<br />
Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist der Anmeldende nicht<br />
mehr zu beteiligen.<br />
Werden Rechte erst nach Ablauf der bezeichneten Frist angemeldet<br />
oder nachgewiesen, so kann die obere Flurbereinigungsbehörde die<br />
bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gemäß § 14 Abs. 2 FlurbG<br />
gelten lassen.<br />
Der Inhaber eines bezeichneten Rechts muss nach § 14 Abs. 3 FlurbG<br />
die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso<br />
gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist<br />
durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden<br />
ist.<br />
6. Zeitweilige Einschränkung des Eigentums<br />
In sinngemäßer Anwendung der §§ 34 und 85 Ziff. 5 FlurbG ist von der<br />
Bekanntgabe des Beschlusses an bis zur Unanfechtbarkeit des Bodenordnungsplanes<br />
in folgenden Fällen die Zustimmung der oberen<br />
Flurbereinigungsbehörde erforderlich:<br />
a) wenn die Nutzungsart der Grundstücke im Bodenordnungsgebiet<br />
geändert werden soll, dies gilt nicht für Änderungen, die zum ordnungsgemäßen<br />
Wirtschaftsbetrieb gehören,<br />
b) wenn Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen<br />
und ähnliche Anlagen errichtet, hergestellt, wesentlich verändert<br />
oder beseitigt werden sollen,<br />
c) wenn Obstbäume, Beerensträucher, Rebstöcke, Hopfenstöcke, einzelne<br />
Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze beseitigt werden sollen.<br />
Die Beseitigung ist nur in Ausnahmefällen möglich, soweit<br />
landes-kulturelle Belange, insbesondere die des Naturschutzes und<br />
der Landschaftspflege nicht beeinträchtigt werden,<br />
d) wenn Holzeinschläge vorgenommen werden sollen, die den Rahmen<br />
einer ordnungsgemäßen Waldbewirtschaftung übersteigen.<br />
Sind entgegen den Anordnungen zu a) und b) Änderungen vorgenommen<br />
oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so können sie im<br />
Bodenordnungsverfahren unberücksichtigt bleiben. Die obere Flurbereinigungsbehörde<br />
kann den früheren Zustand gemäß § <strong>13</strong>7 FlurbG wiederherstellen<br />
lassen, wenn dies der Flurbereinigung dienlich ist.<br />
Sind Eingriffe entgegen der Anordnung zu c) vorgenommen worden, so<br />
muss die obere Flurbereinigungsbehörde Ersatzpflanzungen anordnen.<br />
Sind entgegen der Anordnung zu d) Holzeinschläge vorgenommen worden,<br />
so kann die obere Flurbereinigungsbehörde anordnen, dass derje-
20 8 Amtsblatt für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong><br />
Woche 43 26. Oktober <strong>2012</strong><br />
Sonstige amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen<br />
nige, der das Holz gefällt hat, die abgeholzte oder verlichtete Fläche<br />
nach Anweisungen der Forstaufsichtsbehörde wieder ordnungsgemäß<br />
in Bestand zu bringen hat.<br />
Zuwiderhandlungen gegen die Anordnungen zu b), c) und d) dieses Beschlusses<br />
sind Ordnungswidrigkeiten und können mit einer Geldbuße<br />
bis zu 1.000,- € für den einzelnen Fall geahndet werden (§ 154 FlurbG,<br />
§§ 1 und 17 des OWiG 3 ). Unter Umständen kann auch eine höhere<br />
Geldbuße auferlegt werden (§ 17 Abs. 4 OWiG). Außerdem können Gegenstände<br />
eingezogen werden, auf die sich die Ordnungswidrigkeit<br />
bezieht (§154 Abs. 3 FlurbG).<br />
7. Finanzierung des Verfahrens<br />
Die Verfahrenskosten gemäß § 104 FlurbG trägt das Land Brandenburg.<br />
Die Ausführungskosten fallen gemäß § 63 LwAnpG in Verbindung mit §<br />
105 FlurbG der Teilnehmergemeinschaft zur Last.<br />
8. Sofortige Vollziehung<br />
Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird nach § 80 Abs. 2 Ziff.<br />
4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) 4 angeordnet.<br />
9. Gründe<br />
Die Voraussetzungen für die Änderung des Flurbereinigungsgebietes<br />
gem. § 8 Abs. 2 liegen vor. Im Rahmen der Bearbeitung des Bodenordnungsverfahrens<br />
wurde festgestellt, dass für die aufgeführten Flurstücke<br />
in den Gemarkungen Hennickendorf, Rieben, Schönefeld,<br />
Stangenhagen und Zauchwitz aus bodenordnerischer Sicht kein Regulierungs-<br />
bzw. Neuordnungsbedarf besteht. Deshalb sind die Flurstücke<br />
aus dem Verfahrensgebiet auszuschließen.<br />
Bei den hinzuziehenden Flurstücken handelt es sich um Splitterflächen<br />
die, um sie mit den Flurstücken im Verfahren arrondieren zu können,<br />
der Neuordnung bedürfen. Dies gilt ebenso für die Randbereiche des<br />
Riebener Sees.<br />
Die Voraussetzungen für die Anordnung der sofortigen Vollziehung dieses<br />
2. Änderungsbeschlusses sind ebenfalls gegeben.<br />
Sie liegt im öffentlichen und im überwiegenden Interesse der Beteiligten.<br />
Durch die aufschiebende Wirkung eines Rechtsmittels würde die<br />
durchgängige Bearbeitung des Verfahrens nicht fortgesetzt werden<br />
können. Es ist beabsichtigt den Bodenordnungsplan umgehend bekanntzugeben,<br />
damit die Beteiligten möglichst schnell zu ihrem zugeteilten<br />
Eigentum kommen.<br />
Impressum<br />
Die kontinuierliche Fortführung des Bodenordnungsverfahrens liegt auch<br />
im öffentlichen Interesse. Die Ziele der Bodenordnung, Verbesserung<br />
der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft sowie<br />
die Förderung der Landentwicklung, die mit erheblichen öffentlichen<br />
Mitteln gefördert werden, sollen möglichst schnell erreicht werden.<br />
10. Rechtsbehelfsbelehrung<br />
Gegen diesen Änderungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach<br />
Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.<br />
Der Widerspruch ist beim<br />
Landesamt für Ländliche Entwicklung,<br />
Landwirtschaft und Flurneuordnung<br />
Seeburger Chaussee 2, Haus 4<br />
14476 Potsdam, OT Groß Glienicke<br />
schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.<br />
Der Widerspruch hat gemäß § 80 Abs. 2 Ziff. 4 VwGO keine aufschiebende<br />
Wirkung.<br />
Potsdam, den 12. September <strong>2012</strong><br />
1 Flurbereinigungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976<br />
(BGBI. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBI. I S. 2794)<br />
2 Brandenburgisches Landentwicklungsgesetz vom 29.06.2004 (GVBI. Bbg I/04<br />
Nr. 14 S. 298), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.07.2010 (GVBI. Bbg. I/10<br />
Nr. 28}<br />
3 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung der Bekanntmachung vom<br />
19.02.1987 (BGBI. I S. 602), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.07.2009<br />
(BGBI. I S. 2353)<br />
4 Verwaltungsgerichtsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.03.1991<br />
(BGBI. I, S. 686), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.02.<strong>2012</strong> (BGBl. I S. 212)<br />
Anlagen:<br />
1 Übersichtskarte,<br />
Amtsblatt für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong><br />
Herausgeber und Redaktion:<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong><br />
Die Bürgermeisterin, Ruhlsdorf, Frankenfelder Straße 10, 14947 <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong><br />
Tel.: 03371/6860, FAX: 03371/68643, www.nuthe-urstromtal.de<br />
Verantwortlich für die amtlichen Bekanntmachungen<br />
und amtlichen Mitteilungen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong>:<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong>, Die Bürgermeisterin<br />
Verantwortlich für die sonstigen amtlichen Bekanntmachungen und amtlichen Mitteilungen:<br />
Die, die Bekanntmachung veranlassende Stelle.<br />
Druck und Verlag:<br />
Heimatblatt Brandenburg Verlag GmbH, Panoramastraße 1, 10178 Berlin,<br />
Tel.: 030/28099345, FAX: 030/28099406, www.heimatblatt.de<br />
Verteilung: DVB<br />
Bezugsmöglichkeiten und -bedingungen:<br />
Das „Amtsblatt für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong>“ erscheint monatlich in einer Auflage von 3.400 Exemplaren.<br />
Es ist den „<strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong>er Nachrichten“ beigelegt.<br />
Das Amtsblatt wird kostenlos an alle Haushalte im <strong>Gemeinde</strong>gebiet verteilt, die über einen von außen erreichbaren Briefkasten<br />
verfügen. Weiterhin ist es kostenlos in der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong>,<br />
Ruhlsdorf, Frankenfelder Straße 10, 14947 <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong>, während der Öffnungszeiten erhältlich.<br />
Außerhalb des Verbreitungsgebietes kann das „Amtsblatt für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong>“ zum Abopreis von<br />
29,81 €/Jahr (inkl. MwSt und Versand) oder Einzelexemplare gegen Erstattung der Versandkosten über<br />
die Heimatblatt Brandenburg Verlag GmbH bezogen werden.<br />
Darüber hinaus kann in das Amtsblatt auf der Internetseite www.nuthe-urstromtal.de eingesehen werden.