04/2012 - Gemeinde Nuthe-Urstromtal
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04/2012 - Gemeinde Nuthe-Urstromtal
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Inhaltsverzeichnis<br />
Amtliche Bekanntmachungen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong><br />
20. Jahrgang<br />
27. April <strong>2012</strong><br />
Ausgabe Nr. 4<br />
– Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 01 „Sondergebiet Biomethananlage Stülpe“ ........................................ Seite 2<br />
– Beschlüsse der 16. Sitzung des Hauptausschusses der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong> vom 20.03.<strong>2012</strong> ........................................ Seite 3<br />
– Beschlüsse der 24. ordentlichen Sitzung der <strong>Gemeinde</strong>vertretung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong> vom 27.03.<strong>2012</strong> .............. Seite 3<br />
– Bekanntmachung des Beschlusses über die Eröffnungsbilanz sowie der Eröffnungsbilanz der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong> ...... Seite 4<br />
– Ordnungsbehördliche Verordnung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong> zur Abwendung gesundheitlicher Gefahren<br />
durch den Eichenprozessionsspinner für das Jahr <strong>2012</strong> ................................................................................................................ Seite 6<br />
Sonstige amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen<br />
– Einladung zur Jahresversammlung der Jagdgenossenschaft Märtensmühle................................................................................. Seite 7<br />
– Einladung zur Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Jänickendorf ................................................................... Seite 7<br />
– Einladung zur Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Holbeck .......................................................................... Seite 7<br />
– Öffentliche Bekanntmachung zur endgültigen Herstellung der öffentlichen Abwasseranlage<br />
in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong>/OT Zülichendorf .................................................................................................................... Seite 8
26 2 Amtsblatt für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong><br />
Woche 17 27. April <strong>2012</strong><br />
Amtliche Bekanntmachungen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong><br />
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 01<br />
„Sondergebiet Biomethananlage Stülpe“<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong> hat auf ihrer Sitzung am<br />
27.03.<strong>2012</strong> den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 01 „Sondergebiet<br />
Biomethananlage Stülpe“, bestehend aus der Planzeichnung und der<br />
beigefügten Begründung mit Umweltbericht gebilligt. Auf gleicher Sitzung<br />
beschloss die <strong>Gemeinde</strong>vertretung die Auslegung des Entwurfes<br />
zum Bebauungsplan mit Begründung und Umweltbericht sowie der für<br />
Ziel der Planung ist es, eine bisherige Landwirtschaftsfläche planungsrechtlich<br />
als Sondergebiet zur Energiegewinnung, hier die Errichtung<br />
einer Biomethananlage, auszuweisen. Weiter besteht das Ziel, die im<br />
Umfeld produzierten landwirtschaftlichen Produkte zur Energieproduktion<br />
einzusetzen und damit dem Ziel, planungsrechtlich auch<br />
Flächen für alternative Energien auszuweisen, nachzukommen.<br />
Mit der Planung wird den Landwirten vor Ort die Sicherung der Absatzmöglichkeiten<br />
geschaffen.<br />
Es liegen Informationen zu folgenden umweltrelevanten Aspekten<br />
vor:<br />
– Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz<br />
vom 12.05.2011 mit Hinweisen zur Bewältigung<br />
des Artenschutzes in der Planung,<br />
– Stellungnahme des Landkreises Teltow-Fläming vom 13.<strong>04</strong>.2011<br />
mit Hinweisen für die Planung, insbesondere zur Lage im LSG, zur<br />
Ermittlung der Umweltauswirkungen für die benachbarten Großschutzgebiete<br />
und zum Artenschutz,<br />
– Stellungnahme des NABU vom 06.09.2011 mit Hinweisen zur Bewältigung<br />
der Eingriffe in Natur und Landschaft,<br />
Weiterhin liegen als Anhang zur Begründung des Planentwurfs folgende<br />
umweltbezogene Gutachten vor:<br />
– Schallimmissionsprognose; Verfasser: eurofins Umwelt Ost GmbH,<br />
Cottbus mit Ermittlungsergebnissen zur Lärmbelastung für Mensch<br />
und Tier,<br />
– Immissionsprognose für Geruch, Ammoniak und Stickstoff<br />
– Verfasser: IfU GmbH Privates Institut für Analytik, Lichtenau mit<br />
Ermittlungsergebnissen zur Geruchseinwirkungen auf Mensch und<br />
Tier,<br />
– Brutvogelerfassung mit Anmerkungen zur Säugetier- insbesondere<br />
zur Fledermausfauna des Untersuchungsgebietes; Verfasser: Dr.<br />
Joachim Haensel, Berlin, mit Ermittlungsergebnissen zur Beeinträchtigung<br />
der lokalen Brutvogelbestände und der Fledermäuse.<br />
Diese Unterlagen können im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung<br />
eingesehen werden.<br />
Übersichtskarte mit Plangebiet, rot schraffiert<br />
den Planentwurf erstellten Fachgutachten gemäß § 3 Absatz 2 BauGB<br />
zur Beteiligung der Öffentlichkeit.<br />
Der räumliche Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans umfasst<br />
die Flurstücke 89 bis 96, 248 (tlw.) 251 und 207 (tlw.) der Flur 5, Gemarkung<br />
Stülpe.<br />
Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 7 ha. Die Lage des<br />
Geltungsbereichs ist im beigefügten Kartenausschnitt dargestellt.<br />
Die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplans Nr. 01<br />
„Sondergebiet Biomethananlage Stülpe“ sowie der vorliegenden umweltbezogenen<br />
Stellungnahmen findet gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch<br />
statt vom:<br />
15.Mai <strong>2012</strong> bis zum 18.Juni <strong>2012</strong>.<br />
Ort: <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong>,<br />
Fachbereich IV,<br />
Ortsteil Ruhlsdorf,<br />
Frankenfelder Straße 10,<br />
14947 <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong><br />
Zeit: montags 07.30 bis 16.30 Uhr<br />
dienstags 07.30 bis 18.00 Uhr<br />
mittwochs 07.30 bis 16.00 Uhr<br />
donnerstags 07.30 bis 17.00 Uhr<br />
freitags 07.30 bis 13.00 Uhr<br />
Es werden gemäß § 3 Absatz 2, Satz 2, Halbsatz 2 Baugesetzbuch folgende<br />
Hinweise gegeben:<br />
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.<br />
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der<br />
Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.<br />
Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig,<br />
soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom<br />
Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend<br />
gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.<br />
Ergänzend werden der Entwurf des Bebauungsplans und die Begründung<br />
in das Internet eingestellt. Die Unterlagen können während des<br />
o.g. Zeitraums unter www.nuthe-urstromtal.de/bauen&wohnen eingesehen<br />
werden.<br />
<strong>Nuthe</strong>- <strong>Urstromtal</strong>, den 02.<strong>04</strong>.<strong>2012</strong><br />
Monika Nestler
27. April <strong>2012</strong> Woche 17<br />
Amtsblatt für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong> 27 3<br />
Amtliche Bekanntmachungen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong><br />
Beschlüsse der 16. Sitzung des Hauptausschusses<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong> vom 20.03.<strong>2012</strong><br />
Der Hauptausschuss der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong> hat in seiner Sitzung<br />
am 20.03. dieses Jahres folgende Beschlüsse gefasst:<br />
Vorlage Drucksache Nr. <strong>2012</strong>/011.1 – Beschluss Nr. 337/<strong>2012</strong><br />
Beschluss der Rahmenkonzeption für die sozialraumorientierte<br />
Kinder- und Jugendarbeit in der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong><br />
Auf Empfehlung des Ausschusses für Bildung, Soziales und Kultur beschließt<br />
der Hauptausschuss einstimmig die als Anlage zur Verwaltungsvorlage<br />
beigefügte Rahmenkonzeption für die sozialraumorientierte<br />
Kinder- und Jugendarbeit in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong>.<br />
Vorlage Drucksache Nr. <strong>2012</strong>/014.1 –<br />
Beschluss Nr. 338.1/<strong>2012</strong><br />
Kultur- und Sportförderung 2011 des Landkreises Teltow-<br />
Fläming<br />
hier: Zuwendungen an Vereine<br />
Der Hauptausschuss beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für<br />
Bildung, Soziales und Kultur mit 4 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen, der<br />
<strong>Gemeinde</strong>vertretung zu empfehlen, im Haushaltsplan <strong>2012</strong> keine Mittel<br />
für Zuwendungen an Vereine der <strong>Gemeinde</strong>, die vom Landkreis Teltow-<br />
Fläming auf Grund der Haushaltsversagung 2011 nicht zur Auszahlung<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong> hat in ihrer<br />
Sitzung am 27.03.<strong>2012</strong> folgende Beschlüsse gefasst:<br />
Vorlage Drucksache Nr. <strong>2012</strong>/020 – Beschluss Nr. 523/<strong>2012</strong><br />
Eröffnungsbilanz der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong> zum<br />
01.01.2010<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt mit 15 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung<br />
einstimmig, die Eröffnungsbilanz der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong><br />
zum 01.01.2010.<br />
Vorlage Drucksache Nr. <strong>2012</strong>/019 – Beschluss Nr. 524.1/<strong>2012</strong><br />
Haushaltssicherungskonzept <strong>2012</strong><br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt mit 13 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme<br />
und 2 Stimmenthaltungen mehrheitlich, das der Entwurfsfassung der<br />
Haushaltssatzung <strong>2012</strong> vom 06.02.<strong>2012</strong> beigefügte Haushaltssicherungskonzept.<br />
Vorlage Drucksache Nr. <strong>2012</strong>/005.4 – Beschluss Nr. 524.2/<br />
<strong>2012</strong><br />
Erlass der Haushaltssatzung <strong>2012</strong><br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt mit 12 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme<br />
und 3 Stimmenthaltungen mehrheitlich, die Haushaltssatzung <strong>2012</strong> in<br />
der vorliegenden auf- und festgestellten Entwurfsfassung vom<br />
06.02.<strong>2012</strong><br />
mit folgenden Änderungen<br />
– Reduzierung des Ansatzes Sachkonto 52222, Produkt 57501 um<br />
4.000 € auf 2.000 € für die Ausstattung der Walkstrecken mit Ruheplätzen<br />
– Erhöhung des Ansatzes Sachkonto 521100, Produkt 57301 um<br />
2.000 € auf 5.000 € für den Einbau von neuen Fenstern im Mehrzweckgebäude<br />
Märtensmühle<br />
kamen, einzustellen.<br />
Im Umkehrschluss daraus hat der Hauptausschuss also den Beschluss<br />
gefasst, Mittel im Haushaltsplan <strong>2012</strong> für Zuwendungen an Vereine<br />
einzustellen.<br />
Vorlage Drucksache Nr. <strong>2012</strong>/005.3 –<br />
Beschluss Nr. 338.2/<strong>2012</strong><br />
Beratung des Haushaltssicherungskonzeptes und der<br />
Haushaltssatzung <strong>2012</strong><br />
Der Hauptausschuss empfiehlt der <strong>Gemeinde</strong>vertretung mit 8 Ja-Stimmen<br />
und 1 Nein-Stimme,<br />
1. das Haushaltssicherungskonzept und<br />
2. die Haushaltssatzung <strong>2012</strong> der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong><br />
in der vorliegenden auf- und festgestellten Entwurfsfassung vom<br />
06.02.<strong>2012</strong> zu beschließen.<br />
<strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong>, den 16.<strong>04</strong>.<strong>2012</strong><br />
Nestler<br />
Bürgermeisterin<br />
Beschlüsse der 24. ordentlichen Sitzung der <strong>Gemeinde</strong>vertretung der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong> vom 27.03.<strong>2012</strong><br />
– Bereitstellung von 1.000 € für Zuwendungen an Sportvereine der<br />
<strong>Gemeinde</strong>, die vom Landkreis Teltow-Fläming aufgrund der<br />
Haushaltsversagung 2011 nicht zur Auszahlung kamen<br />
zu erlassen.<br />
Vorlage Drucksache Nr. 2010/066.5 – Beschluss Nr. 525/<strong>2012</strong><br />
Aufstellung eines Bebauungsplanes Stülpe Nr. 01 „Sondergebiet<br />
Biomethananlage Stülpe“<br />
hier: 1. Beschluss über den Entwurf des Bebauungsplanes<br />
und Billigung der Begründung und des Umweltberichtes<br />
2. Beschluss über die Offenlage und die Beteiligung<br />
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher<br />
Belange und Nachbargemeinden<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt auf Empfehlung des Ausschusses<br />
für Bauen, Planung und Umwelt mit 13 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und<br />
2 Stimmenthaltungen mehrheitlich<br />
1. dem der Originalniederschrift beigefügten Entwurf des Bebauungsplanes<br />
Stülpe Nr. 01 „Sondergebiet Biomethananlage Stülpe“ zuzustimmen<br />
und die Begründung einschließlich Umweltbericht zu<br />
billigen.<br />
2. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt durch Offenlage und die<br />
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden<br />
werden zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.<br />
Vorlage Drucksache Nr. <strong>2012</strong>/010.1 – Beschluss Nr. 526/<strong>2012</strong><br />
Erlass einer Baumschutzverordnung des Landkreises Teltow-<br />
Fläming<br />
hier: 1. Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des<br />
geänderten Entwurfs<br />
2. Beschluss zum Erlass einer gemeindlichen Satzung<br />
zum Schutz von Bäumen
28 4 Amtsblatt für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong><br />
1. Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung nimmt zur Kenntnis:<br />
Der Landkreis Teltow-Fläming hat nach dem öffentlichen Auslegungsverfahren<br />
des Entwurfs der Verordnung des Landkreises zum Schutz<br />
von Bäumen als geschützte Landschaftsbestandteile im Rahmen<br />
der Abwägung eine Änderung im § 2 Abs. 1 Buchstabe b vorgenommen<br />
und neben Eichen, Ulmen, Platanen, Linden und Rotbuchen<br />
nun auch Kastanien auf Grundstücken bis max. zwei Wohneinheiten<br />
(Dauerwohn- oder Freizeiteinheiten) unter Schutz gestellt.<br />
Damit ist eine erneute Offenlage des als Anlage beigefügten Entwurfs<br />
der Satzung erforderlich, die in der Zeit vom 19.03. bis zum<br />
19.<strong>04</strong>.<strong>2012</strong> im Landkreis und in allen kreisangehörigen kommunalen<br />
Verwaltungen durchgeführt wird.<br />
2. Auf Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Planung und Umwelt<br />
beschließt die <strong>Gemeinde</strong>vertretung einstimmig, eine gemeindliche<br />
Satzung zum Schutz von Bäumen zu erlassen. Die Verwaltung wird<br />
beauftragt, einen Entwurf zu erarbeiten.<br />
Vorlage Drucksache Nr. <strong>2012</strong>/021 – Beschluss Nr. 527/<strong>2012</strong><br />
Erlass der „Ordnungsbehördliche Verordnung der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong> zur Abwendung gesundheitlicher Gefahren<br />
durch den Eichenprozessionsspinner für das Jahr<br />
<strong>2012</strong>“<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt mit 14 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme<br />
und 1 Stimmenthaltung mehrheitlich, die der vorliegenden Verwaltungsvorlage<br />
beigefügte<br />
„Ordnungsbehördliche Verordnung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong><br />
zur Abwendung gesundheitlicher Gefahren durch den<br />
Eichenprozessionsspinner für das Jahr <strong>2012</strong>“<br />
zu erlassen.<br />
Vorlage Drucksache Nr. <strong>2012</strong>/016.1 – Beschluss Nr. 528/<strong>2012</strong><br />
Erlass einer „Benutzungs- und Entgeltordnung für die Ausleihe<br />
von Festzelten und sonstigen Materialien für Veranstaltungen<br />
in den Ortsteilen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong>“<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt einstimmig, die der vorliegenden<br />
Verwaltungsvorlage beigefügte<br />
Woche 17 27. April <strong>2012</strong><br />
Amtliche Bekanntmachungen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong><br />
Gemäß § 85 Abs. 4 BbgKVerf wird hiermit der Beschluss der Eröffnungsbilanz,<br />
den die <strong>Gemeinde</strong>vertretung in der Sitzung am 27.03.<strong>2012</strong> gefasst<br />
hat, sowie die Eröffnungsbilanz der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong><br />
zum 01.01.2010 öffentlich bekanntgemacht.<br />
Der Beschluss der <strong>Gemeinde</strong>vertretung (Beschluss-Nr. 523/<strong>2012</strong>) lautet:<br />
„Benutzungs- und Entgeltordnung für die Ausleihe von Festzelten<br />
und sonstigen Materialien für Veranstaltungen in den<br />
Ortsteilen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong>“<br />
mit folgenden Änderungen:<br />
Ergänzung in § 4 Abs. 1<br />
„... einschließlich Transport sowie Auf- und Abbau – durch den Nutzer<br />
ist zu gewährleisten, dass ausreichend Personen zur Unterstützung<br />
des Auf- und Aufbaus vor Ort sind – nach folgenden Sätzen:“<br />
Änderung § 4 Abs. 1 Buchst. a)<br />
1 Festzelt 10 x 15 m 150,00 €<br />
Je weitere 3m Länge 25,00 €<br />
Ergänzung § 4 Abs. 1 Buchst. i)<br />
Bei Nutzungsüberlassung außerhalb<br />
des <strong>Gemeinde</strong>gebietes<br />
1 Festzelt 10 x 15 m 500,00 €<br />
zu erlassen.<br />
Vorlage Drucksache Nr. 2010/014.5 – Beschluss Nr. 529/<strong>2012</strong><br />
Einsatz des Rufbussystems auf der Linie R755<br />
hier: Auswertung der Frequentierung in 2011<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt mit 15 Ja-Stimmen und einer Stimmenthaltung<br />
mehrheitlich die weitere Betreibung des Rufbusses R755 im<br />
Jahr <strong>2012</strong> mit einer Kostenbeteiligung von 15.000 Euro im Jahr <strong>2012</strong>.<br />
Auf der Grundlage einer Auswertung der Inanspruchnahme des Rufbussystems<br />
R755 per 30. Oktober <strong>2012</strong> ist über die Fortführung des<br />
Rufbussystems R755 zum 1. Januar 2013 sowie über die Kostenbeteiligung<br />
der <strong>Gemeinde</strong> ab 2013 neu zu entscheiden.<br />
Ruhlsdorf, den 16.<strong>04</strong>.<strong>2012</strong><br />
Nestler<br />
Bürgermeisterin<br />
Bekanntmachung des Beschlusses über die Eröffnungsbilanz sowie<br />
der Eröffnungsbilanz der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong><br />
„Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt die Eröffnungsbilanz der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong> zum 01.01.2010.“<br />
Ich weise darauf hin, dass jeder Einsicht in die Eröffnungsbilanz und in<br />
die Anlagen nehmen kann.<br />
Nestler<br />
Bürgermeisterin
27. April <strong>2012</strong> Woche 17<br />
Amtsblatt für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong> 29 5<br />
Amtliche Bekanntmachungen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong>
30 6 Amtsblatt für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong><br />
Woche 17 27. April <strong>2012</strong><br />
Amtliche Bekanntmachungen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong><br />
Ordnungsbehördliche Verordnung<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong> zur Abwendung gesundheitlicher Gefahren<br />
durch den Eichenprozessionsspinner für das Jahr <strong>2012</strong><br />
Auf der Grundlage des § 26 Abs. 1 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse<br />
der Ordnungsbehörden (OBG) vom 21.08.1996 (GVBU/96, [Nr.21],<br />
S. 266), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2010 (GVBI.I/<br />
10, [Nr.47]), hat die <strong>Gemeinde</strong>vertretung in der Sitzung am 27.03.<strong>2012</strong><br />
für das Territorium der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong> folgende „Ordnungsbehördliche Verordnung der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Nuthe</strong>-Urstromta! zur Abwendung gesundheitlicher Gefahren<br />
durch den Eichenprozessionsspinner für das Jahr <strong>2012</strong>“ erlassen:<br />
§1<br />
Zum Schutz der Gesundheit der Menschen vor den Gefahren durch den<br />
Eichenprozessionsspinner werden in der Zeit zwischen dem 01.<strong>04</strong>.<strong>2012</strong><br />
und dem 30.05.<strong>2012</strong> biochemische Maßnahmen durch Boden- und Luftfahrzeuge<br />
zur Bekämpfung des Baumschädlings Eichenprozessionsspinner<br />
(Thaumetopoea processiones L) über bewohnten<br />
Gebieten in den Ortsteilen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong> durchge-<br />
führt. Es soll das biologische Pflanzenschutzmittel „Dipel ES“ (Wirkstoff<br />
Bazillus thuringiensis) eingesetzt werden.<br />
Der konkrete Termin der Befliegung wird in der Tagespresse und auf der<br />
Website www.nuthe-urstromtal.de bekannt gegeben.<br />
§2<br />
Diese ordnungsbehördliche Verordnung tritt nach dem Tage ihrer Bekanntmachung<br />
in Kraft.<br />
Ruhlsdorf, den 02.<strong>04</strong>.<strong>2012</strong><br />
Nestler<br />
Bürgermeisterin
27. April <strong>2012</strong> Woche 17<br />
Amtsblatt für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong> 31 7<br />
Am Freitag, dem 11. Mai <strong>2012</strong><br />
um 19.30 Uhr<br />
im Dorfgemeinschaftshaus<br />
Tagesordnung:<br />
1. Begrüßung<br />
2. Bericht des Jagdpächters<br />
3. Kassenbericht<br />
Sonstige amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen<br />
Einladung zur Jahresversammlung der Jagdgenossenschaft Märtensmühle<br />
Die Jagdgenossenschaft Jänickendorf lädt alle Jagdgenossen (Bodeneigentümer<br />
der Gemarkung Jänickendorf) zur Genossenschaftsversammlung<br />
am<br />
Freitag, dem 01.06.<strong>2012</strong> um 19.00 Uhr<br />
in die Gaststätte „Zur Eisenbahn“ in Jänickendorf ein.<br />
Folgende Tagesordnung wird behandelt:<br />
– Bericht Jagdvorstand<br />
– Bericht der Pächtergemeinschaft<br />
– Bericht des Kassierers<br />
– Erneuerung des Jagdpachtvertrages ab 01.<strong>04</strong>.2013<br />
– Vorbereitung der Auszahlung der Jagdpacht für die Jagdjahre 2007/<br />
08 – <strong>2012</strong>/13<br />
– Haushaltsplan <strong>2012</strong>/2013<br />
– Vorschläge für die Rechnungsprüfer für das Jagdjahr <strong>2012</strong>/2013<br />
– die dazu notwendigen Beschlüsse.<br />
Im Anschluss lädt die Pächtergemeinschaft zu einem Essen ein.<br />
4. Beschluss zur Auszahlung der Jagdpacht<br />
5. Satzungsänderung<br />
6. Neuwahl des Vorstandes<br />
7. Wahl Kassenprüfer<br />
8. Änderung Jagdpachtvertrag<br />
9. Sonstiges<br />
10. Gemütliches Beisammensein<br />
Der Vorstand<br />
Einladung zur Genossenschaftsversammlung<br />
der Jagdgenossenschaft Jänickendorf<br />
Die Jagdgenossenschaft Holbeck lädt alle Jagdgenossen (Bodeneigentümer<br />
der Gemarkung Holbeck) zur Genossenschaftsversammlung<br />
am<br />
Freitag, dem 08.06.<strong>2012</strong> um 18.00 Uhr<br />
in die Gaststätte „Zu den Eichen“ in Holbeck ein.<br />
Folgende Tagesordnung wird behandelt:<br />
– Bericht Jagdvorstand<br />
– Bericht der Pächtergemeinschaft<br />
– Bericht des Kassierers<br />
Hinweis:<br />
Zur Aktualisierung des Jagdkatasters in Vorbereitung der Jagdpachtauszahlung<br />
2013 bittet der Vorstand der Jagdgenossenschaft<br />
Jänickendorf die Bodeneigentümer von bejagbaren Grundflächen im<br />
gemeinschaftlichen Jagdbezirk Jänickendorf, Eigentumsnachweise in<br />
Form von<br />
– Katasterauszug<br />
– oder Abgabebescheid der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
– oder anderen Eigentumsnachweisen<br />
bis zum 31.12.<strong>2012</strong> beim Jagdvorsteher zu erbringen. Der Eigentumsnachweis<br />
ist Bringepflicht. Näheres zur weiteren Handhabung und die<br />
dazu notwendigen Erläuterungen sind über folgende Telefonnummern<br />
zu erfahren:<br />
Jagdvorsteher Richard Lehmann, Jänickendorf,<br />
Alte Hauptstraße 21, 14947 <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong>,<br />
Tel.: 03371 637334<br />
Kassierer Alfred Wolf, Tel.: 03371 637270<br />
Der Vorstand<br />
R. Lehmann<br />
Einladung zur<br />
Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Holbeck<br />
– Satzungsänderung<br />
– Erweiterung des Jagdvorstandes<br />
– Haushaltsplan <strong>2012</strong>/2013<br />
– Vorschläge für die Rechnungsprüfer für das Jagdjahr <strong>2012</strong>/2013<br />
– die dazu notwendigen Beschlüsse.<br />
Im Anschluss lädt die Pächtergemeinschaft zu einem jagdlichen Essen<br />
ein.<br />
Der Vorstand<br />
B. Donath
32 8 Amtsblatt für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong><br />
Impressum<br />
Woche 17 27. April <strong>2012</strong><br />
Sonstige amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen<br />
Die öffentliche Abwasseranlage in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong>/OT<br />
Zülichendorf wurde endgültig hergestellt und ist somit betriebsbereit.<br />
Nachfolgend aufgeführte Straßen wurden abwassertechnisch erschlossen:<br />
– Ackergasse<br />
– Dorfanger<br />
– Gottsdorfer Weg<br />
– Kemnitzer Landstraße<br />
– Schulallee<br />
– Siedlungsweg<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
zur endgültigen Herstellung der öffentlichen Abwasseranlage<br />
in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong>/ Ot Zülichendorf<br />
Gemäß § 3 (1) der Satzung der Stadt Luckenwalde über die Entwässerung<br />
der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage<br />
auf dem Gebiet der Stadt Luckenwalde sowie auf dem Gebiet<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong> vom 18.12.2002 (Entwässerungssatzung)<br />
ist jeder Grundstückseigentümer verpflichtet, sich an die öffentliche<br />
Abwasseranlage anzuschließen (Anschluss- und Benutzungszwang),<br />
wenn sich auf dem erschlossenen Grundstück eine Bebauung<br />
befindet bzw. mit einer Bebauung begonnen wurde. Die vorgenannten<br />
Grundstücke sind gemäß § 3 (3) Entwässerungssatzung binnen 3 Monate<br />
nach dieser Bekanntmachung an die öffentliche Abwasseranlage<br />
anzuschließen.<br />
Der Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Abwasseranlage bedarf<br />
gem. § 6 Entwässerungssatzung der Genehmigung. Die hierfür<br />
notwendigen Antragsformulare sind bei der <strong>Nuthe</strong> Wasser und Abwasser<br />
GmbH (NUWAB) in 14943 Luckenwalde, Puschkinstraße 10, erhältlich.<br />
Bei Fragen zum Genehmigungsverfahren erteilt die NUWAB GmbH,<br />
Telefon 03371/69070 die notwendigen Auskünfte.<br />
Luckenwalde, 29.03.<strong>2012</strong><br />
Herzog- von der Heide<br />
Bürgermeisterin (Siegel)<br />
Amtsblatt für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong><br />
Herausgeber und Redaktion:<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong><br />
Die Bürgermeisterin, Ruhlsdorf, Frankenfelder Straße 10, 14947 <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong><br />
Tel.: 03371/6860, FAX: 03371/68643, www.nuthe-urstromtal.de<br />
Verantwortlich für die amtlichen Bekanntmachungen<br />
und amtlichen Mitteilungen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong>:<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong>, Die Bürgermeisterin<br />
Verantwortlich für die sonstigen amtlichen Bekanntmachungen und amtlichen Mitteilungen:<br />
Die, die Bekanntmachung veranlassende Stelle.<br />
Druck und Verlag:<br />
Heimatblatt Brandenburg Verlag GmbH, Panoramastraße 1, 10178 Berlin,<br />
Tel.: 030/28099345, FAX: 030/28099406, www.heimatblatt.de<br />
Verteilung:<br />
DVB<br />
Bezugsmöglichkeiten und -bedingungen:<br />
Das „Amtsblatt für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong>“ erscheint monatlich in einer Auflage von 3.400 Exemplaren.<br />
Es ist den „<strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong>er Nachrichten“ beigelegt.<br />
Das Amtsblatt wird kostenlos an alle Haushalte im <strong>Gemeinde</strong>gebiet verteilt, die über einen von außen erreichbaren<br />
Briefkasten verfügen. Weiterhin ist es kostenlos in der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong>,<br />
Ruhlsdorf, Frankenfelder Straße 10, 14947 <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong>, während der Öffnungszeiten erhältlich.<br />
Außerhalb des Verbreitungsgebietes kann das „Amtsblatt für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong>“ zum Abopreis von<br />
29,81 €/Jahr (inkl. MwSt und Versand) oder Einzelexemplare gegen Erstattung der Versandkosten über<br />
die Heimatblatt Brandenburg Verlag GmbH bezogen werden.<br />
Darüber hinaus kann in das Amtsblatt auf der Internetseite www.nuthe-urstromtal.de eingesehen werden.