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04/2012 - Gemeinde Nuthe-Urstromtal

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Inhaltsverzeichnis<br />

Amtliche Bekanntmachungen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong><br />

20. Jahrgang<br />

27. April <strong>2012</strong><br />

Ausgabe Nr. 4<br />

– Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 01 „Sondergebiet Biomethananlage Stülpe“ ........................................ Seite 2<br />

– Beschlüsse der 16. Sitzung des Hauptausschusses der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong> vom 20.03.<strong>2012</strong> ........................................ Seite 3<br />

– Beschlüsse der 24. ordentlichen Sitzung der <strong>Gemeinde</strong>vertretung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong> vom 27.03.<strong>2012</strong> .............. Seite 3<br />

– Bekanntmachung des Beschlusses über die Eröffnungsbilanz sowie der Eröffnungsbilanz der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong> ...... Seite 4<br />

– Ordnungsbehördliche Verordnung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong> zur Abwendung gesundheitlicher Gefahren<br />

durch den Eichenprozessionsspinner für das Jahr <strong>2012</strong> ................................................................................................................ Seite 6<br />

Sonstige amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen<br />

– Einladung zur Jahresversammlung der Jagdgenossenschaft Märtensmühle................................................................................. Seite 7<br />

– Einladung zur Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Jänickendorf ................................................................... Seite 7<br />

– Einladung zur Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Holbeck .......................................................................... Seite 7<br />

– Öffentliche Bekanntmachung zur endgültigen Herstellung der öffentlichen Abwasseranlage<br />

in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong>/OT Zülichendorf .................................................................................................................... Seite 8


26 2 Amtsblatt für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong><br />

Woche 17 27. April <strong>2012</strong><br />

Amtliche Bekanntmachungen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong><br />

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 01<br />

„Sondergebiet Biomethananlage Stülpe“<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong> hat auf ihrer Sitzung am<br />

27.03.<strong>2012</strong> den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 01 „Sondergebiet<br />

Biomethananlage Stülpe“, bestehend aus der Planzeichnung und der<br />

beigefügten Begründung mit Umweltbericht gebilligt. Auf gleicher Sitzung<br />

beschloss die <strong>Gemeinde</strong>vertretung die Auslegung des Entwurfes<br />

zum Bebauungsplan mit Begründung und Umweltbericht sowie der für<br />

Ziel der Planung ist es, eine bisherige Landwirtschaftsfläche planungsrechtlich<br />

als Sondergebiet zur Energiegewinnung, hier die Errichtung<br />

einer Biomethananlage, auszuweisen. Weiter besteht das Ziel, die im<br />

Umfeld produzierten landwirtschaftlichen Produkte zur Energieproduktion<br />

einzusetzen und damit dem Ziel, planungsrechtlich auch<br />

Flächen für alternative Energien auszuweisen, nachzukommen.<br />

Mit der Planung wird den Landwirten vor Ort die Sicherung der Absatzmöglichkeiten<br />

geschaffen.<br />

Es liegen Informationen zu folgenden umweltrelevanten Aspekten<br />

vor:<br />

– Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz<br />

vom 12.05.2011 mit Hinweisen zur Bewältigung<br />

des Artenschutzes in der Planung,<br />

– Stellungnahme des Landkreises Teltow-Fläming vom 13.<strong>04</strong>.2011<br />

mit Hinweisen für die Planung, insbesondere zur Lage im LSG, zur<br />

Ermittlung der Umweltauswirkungen für die benachbarten Großschutzgebiete<br />

und zum Artenschutz,<br />

– Stellungnahme des NABU vom 06.09.2011 mit Hinweisen zur Bewältigung<br />

der Eingriffe in Natur und Landschaft,<br />

Weiterhin liegen als Anhang zur Begründung des Planentwurfs folgende<br />

umweltbezogene Gutachten vor:<br />

– Schallimmissionsprognose; Verfasser: eurofins Umwelt Ost GmbH,<br />

Cottbus mit Ermittlungsergebnissen zur Lärmbelastung für Mensch<br />

und Tier,<br />

– Immissionsprognose für Geruch, Ammoniak und Stickstoff<br />

– Verfasser: IfU GmbH Privates Institut für Analytik, Lichtenau mit<br />

Ermittlungsergebnissen zur Geruchseinwirkungen auf Mensch und<br />

Tier,<br />

– Brutvogelerfassung mit Anmerkungen zur Säugetier- insbesondere<br />

zur Fledermausfauna des Untersuchungsgebietes; Verfasser: Dr.<br />

Joachim Haensel, Berlin, mit Ermittlungsergebnissen zur Beeinträchtigung<br />

der lokalen Brutvogelbestände und der Fledermäuse.<br />

Diese Unterlagen können im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

eingesehen werden.<br />

Übersichtskarte mit Plangebiet, rot schraffiert<br />

den Planentwurf erstellten Fachgutachten gemäß § 3 Absatz 2 BauGB<br />

zur Beteiligung der Öffentlichkeit.<br />

Der räumliche Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans umfasst<br />

die Flurstücke 89 bis 96, 248 (tlw.) 251 und 207 (tlw.) der Flur 5, Gemarkung<br />

Stülpe.<br />

Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 7 ha. Die Lage des<br />

Geltungsbereichs ist im beigefügten Kartenausschnitt dargestellt.<br />

Die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplans Nr. 01<br />

„Sondergebiet Biomethananlage Stülpe“ sowie der vorliegenden umweltbezogenen<br />

Stellungnahmen findet gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch<br />

statt vom:<br />

15.Mai <strong>2012</strong> bis zum 18.Juni <strong>2012</strong>.<br />

Ort: <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong>,<br />

Fachbereich IV,<br />

Ortsteil Ruhlsdorf,<br />

Frankenfelder Straße 10,<br />

14947 <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong><br />

Zeit: montags 07.30 bis 16.30 Uhr<br />

dienstags 07.30 bis 18.00 Uhr<br />

mittwochs 07.30 bis 16.00 Uhr<br />

donnerstags 07.30 bis 17.00 Uhr<br />

freitags 07.30 bis 13.00 Uhr<br />

Es werden gemäß § 3 Absatz 2, Satz 2, Halbsatz 2 Baugesetzbuch folgende<br />

Hinweise gegeben:<br />

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.<br />

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der<br />

Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.<br />

Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig,<br />

soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom<br />

Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend<br />

gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.<br />

Ergänzend werden der Entwurf des Bebauungsplans und die Begründung<br />

in das Internet eingestellt. Die Unterlagen können während des<br />

o.g. Zeitraums unter www.nuthe-urstromtal.de/bauen&wohnen eingesehen<br />

werden.<br />

<strong>Nuthe</strong>- <strong>Urstromtal</strong>, den 02.<strong>04</strong>.<strong>2012</strong><br />

Monika Nestler


27. April <strong>2012</strong> Woche 17<br />

Amtsblatt für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong> 27 3<br />

Amtliche Bekanntmachungen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong><br />

Beschlüsse der 16. Sitzung des Hauptausschusses<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong> vom 20.03.<strong>2012</strong><br />

Der Hauptausschuss der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong> hat in seiner Sitzung<br />

am 20.03. dieses Jahres folgende Beschlüsse gefasst:<br />

Vorlage Drucksache Nr. <strong>2012</strong>/011.1 – Beschluss Nr. 337/<strong>2012</strong><br />

Beschluss der Rahmenkonzeption für die sozialraumorientierte<br />

Kinder- und Jugendarbeit in der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong><br />

Auf Empfehlung des Ausschusses für Bildung, Soziales und Kultur beschließt<br />

der Hauptausschuss einstimmig die als Anlage zur Verwaltungsvorlage<br />

beigefügte Rahmenkonzeption für die sozialraumorientierte<br />

Kinder- und Jugendarbeit in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong>.<br />

Vorlage Drucksache Nr. <strong>2012</strong>/014.1 –<br />

Beschluss Nr. 338.1/<strong>2012</strong><br />

Kultur- und Sportförderung 2011 des Landkreises Teltow-<br />

Fläming<br />

hier: Zuwendungen an Vereine<br />

Der Hauptausschuss beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für<br />

Bildung, Soziales und Kultur mit 4 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen, der<br />

<strong>Gemeinde</strong>vertretung zu empfehlen, im Haushaltsplan <strong>2012</strong> keine Mittel<br />

für Zuwendungen an Vereine der <strong>Gemeinde</strong>, die vom Landkreis Teltow-<br />

Fläming auf Grund der Haushaltsversagung 2011 nicht zur Auszahlung<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong> hat in ihrer<br />

Sitzung am 27.03.<strong>2012</strong> folgende Beschlüsse gefasst:<br />

Vorlage Drucksache Nr. <strong>2012</strong>/020 – Beschluss Nr. 523/<strong>2012</strong><br />

Eröffnungsbilanz der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong> zum<br />

01.01.2010<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt mit 15 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung<br />

einstimmig, die Eröffnungsbilanz der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong><br />

zum 01.01.2010.<br />

Vorlage Drucksache Nr. <strong>2012</strong>/019 – Beschluss Nr. 524.1/<strong>2012</strong><br />

Haushaltssicherungskonzept <strong>2012</strong><br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt mit 13 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme<br />

und 2 Stimmenthaltungen mehrheitlich, das der Entwurfsfassung der<br />

Haushaltssatzung <strong>2012</strong> vom 06.02.<strong>2012</strong> beigefügte Haushaltssicherungskonzept.<br />

Vorlage Drucksache Nr. <strong>2012</strong>/005.4 – Beschluss Nr. 524.2/<br />

<strong>2012</strong><br />

Erlass der Haushaltssatzung <strong>2012</strong><br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt mit 12 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme<br />

und 3 Stimmenthaltungen mehrheitlich, die Haushaltssatzung <strong>2012</strong> in<br />

der vorliegenden auf- und festgestellten Entwurfsfassung vom<br />

06.02.<strong>2012</strong><br />

mit folgenden Änderungen<br />

– Reduzierung des Ansatzes Sachkonto 52222, Produkt 57501 um<br />

4.000 € auf 2.000 € für die Ausstattung der Walkstrecken mit Ruheplätzen<br />

– Erhöhung des Ansatzes Sachkonto 521100, Produkt 57301 um<br />

2.000 € auf 5.000 € für den Einbau von neuen Fenstern im Mehrzweckgebäude<br />

Märtensmühle<br />

kamen, einzustellen.<br />

Im Umkehrschluss daraus hat der Hauptausschuss also den Beschluss<br />

gefasst, Mittel im Haushaltsplan <strong>2012</strong> für Zuwendungen an Vereine<br />

einzustellen.<br />

Vorlage Drucksache Nr. <strong>2012</strong>/005.3 –<br />

Beschluss Nr. 338.2/<strong>2012</strong><br />

Beratung des Haushaltssicherungskonzeptes und der<br />

Haushaltssatzung <strong>2012</strong><br />

Der Hauptausschuss empfiehlt der <strong>Gemeinde</strong>vertretung mit 8 Ja-Stimmen<br />

und 1 Nein-Stimme,<br />

1. das Haushaltssicherungskonzept und<br />

2. die Haushaltssatzung <strong>2012</strong> der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong><br />

in der vorliegenden auf- und festgestellten Entwurfsfassung vom<br />

06.02.<strong>2012</strong> zu beschließen.<br />

<strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong>, den 16.<strong>04</strong>.<strong>2012</strong><br />

Nestler<br />

Bürgermeisterin<br />

Beschlüsse der 24. ordentlichen Sitzung der <strong>Gemeinde</strong>vertretung der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong> vom 27.03.<strong>2012</strong><br />

– Bereitstellung von 1.000 € für Zuwendungen an Sportvereine der<br />

<strong>Gemeinde</strong>, die vom Landkreis Teltow-Fläming aufgrund der<br />

Haushaltsversagung 2011 nicht zur Auszahlung kamen<br />

zu erlassen.<br />

Vorlage Drucksache Nr. 2010/066.5 – Beschluss Nr. 525/<strong>2012</strong><br />

Aufstellung eines Bebauungsplanes Stülpe Nr. 01 „Sondergebiet<br />

Biomethananlage Stülpe“<br />

hier: 1. Beschluss über den Entwurf des Bebauungsplanes<br />

und Billigung der Begründung und des Umweltberichtes<br />

2. Beschluss über die Offenlage und die Beteiligung<br />

der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher<br />

Belange und Nachbargemeinden<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt auf Empfehlung des Ausschusses<br />

für Bauen, Planung und Umwelt mit 13 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und<br />

2 Stimmenthaltungen mehrheitlich<br />

1. dem der Originalniederschrift beigefügten Entwurf des Bebauungsplanes<br />

Stülpe Nr. 01 „Sondergebiet Biomethananlage Stülpe“ zuzustimmen<br />

und die Begründung einschließlich Umweltbericht zu<br />

billigen.<br />

2. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt durch Offenlage und die<br />

Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden<br />

werden zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.<br />

Vorlage Drucksache Nr. <strong>2012</strong>/010.1 – Beschluss Nr. 526/<strong>2012</strong><br />

Erlass einer Baumschutzverordnung des Landkreises Teltow-<br />

Fläming<br />

hier: 1. Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des<br />

geänderten Entwurfs<br />

2. Beschluss zum Erlass einer gemeindlichen Satzung<br />

zum Schutz von Bäumen


28 4 Amtsblatt für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong><br />

1. Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung nimmt zur Kenntnis:<br />

Der Landkreis Teltow-Fläming hat nach dem öffentlichen Auslegungsverfahren<br />

des Entwurfs der Verordnung des Landkreises zum Schutz<br />

von Bäumen als geschützte Landschaftsbestandteile im Rahmen<br />

der Abwägung eine Änderung im § 2 Abs. 1 Buchstabe b vorgenommen<br />

und neben Eichen, Ulmen, Platanen, Linden und Rotbuchen<br />

nun auch Kastanien auf Grundstücken bis max. zwei Wohneinheiten<br />

(Dauerwohn- oder Freizeiteinheiten) unter Schutz gestellt.<br />

Damit ist eine erneute Offenlage des als Anlage beigefügten Entwurfs<br />

der Satzung erforderlich, die in der Zeit vom 19.03. bis zum<br />

19.<strong>04</strong>.<strong>2012</strong> im Landkreis und in allen kreisangehörigen kommunalen<br />

Verwaltungen durchgeführt wird.<br />

2. Auf Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Planung und Umwelt<br />

beschließt die <strong>Gemeinde</strong>vertretung einstimmig, eine gemeindliche<br />

Satzung zum Schutz von Bäumen zu erlassen. Die Verwaltung wird<br />

beauftragt, einen Entwurf zu erarbeiten.<br />

Vorlage Drucksache Nr. <strong>2012</strong>/021 – Beschluss Nr. 527/<strong>2012</strong><br />

Erlass der „Ordnungsbehördliche Verordnung der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong> zur Abwendung gesundheitlicher Gefahren<br />

durch den Eichenprozessionsspinner für das Jahr<br />

<strong>2012</strong>“<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt mit 14 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme<br />

und 1 Stimmenthaltung mehrheitlich, die der vorliegenden Verwaltungsvorlage<br />

beigefügte<br />

„Ordnungsbehördliche Verordnung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong><br />

zur Abwendung gesundheitlicher Gefahren durch den<br />

Eichenprozessionsspinner für das Jahr <strong>2012</strong>“<br />

zu erlassen.<br />

Vorlage Drucksache Nr. <strong>2012</strong>/016.1 – Beschluss Nr. 528/<strong>2012</strong><br />

Erlass einer „Benutzungs- und Entgeltordnung für die Ausleihe<br />

von Festzelten und sonstigen Materialien für Veranstaltungen<br />

in den Ortsteilen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong>“<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt einstimmig, die der vorliegenden<br />

Verwaltungsvorlage beigefügte<br />

Woche 17 27. April <strong>2012</strong><br />

Amtliche Bekanntmachungen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong><br />

Gemäß § 85 Abs. 4 BbgKVerf wird hiermit der Beschluss der Eröffnungsbilanz,<br />

den die <strong>Gemeinde</strong>vertretung in der Sitzung am 27.03.<strong>2012</strong> gefasst<br />

hat, sowie die Eröffnungsbilanz der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong><br />

zum 01.01.2010 öffentlich bekanntgemacht.<br />

Der Beschluss der <strong>Gemeinde</strong>vertretung (Beschluss-Nr. 523/<strong>2012</strong>) lautet:<br />

„Benutzungs- und Entgeltordnung für die Ausleihe von Festzelten<br />

und sonstigen Materialien für Veranstaltungen in den<br />

Ortsteilen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong>“<br />

mit folgenden Änderungen:<br />

Ergänzung in § 4 Abs. 1<br />

„... einschließlich Transport sowie Auf- und Abbau – durch den Nutzer<br />

ist zu gewährleisten, dass ausreichend Personen zur Unterstützung<br />

des Auf- und Aufbaus vor Ort sind – nach folgenden Sätzen:“<br />

Änderung § 4 Abs. 1 Buchst. a)<br />

1 Festzelt 10 x 15 m 150,00 €<br />

Je weitere 3m Länge 25,00 €<br />

Ergänzung § 4 Abs. 1 Buchst. i)<br />

Bei Nutzungsüberlassung außerhalb<br />

des <strong>Gemeinde</strong>gebietes<br />

1 Festzelt 10 x 15 m 500,00 €<br />

zu erlassen.<br />

Vorlage Drucksache Nr. 2010/014.5 – Beschluss Nr. 529/<strong>2012</strong><br />

Einsatz des Rufbussystems auf der Linie R755<br />

hier: Auswertung der Frequentierung in 2011<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt mit 15 Ja-Stimmen und einer Stimmenthaltung<br />

mehrheitlich die weitere Betreibung des Rufbusses R755 im<br />

Jahr <strong>2012</strong> mit einer Kostenbeteiligung von 15.000 Euro im Jahr <strong>2012</strong>.<br />

Auf der Grundlage einer Auswertung der Inanspruchnahme des Rufbussystems<br />

R755 per 30. Oktober <strong>2012</strong> ist über die Fortführung des<br />

Rufbussystems R755 zum 1. Januar 2013 sowie über die Kostenbeteiligung<br />

der <strong>Gemeinde</strong> ab 2013 neu zu entscheiden.<br />

Ruhlsdorf, den 16.<strong>04</strong>.<strong>2012</strong><br />

Nestler<br />

Bürgermeisterin<br />

Bekanntmachung des Beschlusses über die Eröffnungsbilanz sowie<br />

der Eröffnungsbilanz der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong><br />

„Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt die Eröffnungsbilanz der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong> zum 01.01.2010.“<br />

Ich weise darauf hin, dass jeder Einsicht in die Eröffnungsbilanz und in<br />

die Anlagen nehmen kann.<br />

Nestler<br />

Bürgermeisterin


27. April <strong>2012</strong> Woche 17<br />

Amtsblatt für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong> 29 5<br />

Amtliche Bekanntmachungen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong>


30 6 Amtsblatt für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong><br />

Woche 17 27. April <strong>2012</strong><br />

Amtliche Bekanntmachungen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong><br />

Ordnungsbehördliche Verordnung<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong> zur Abwendung gesundheitlicher Gefahren<br />

durch den Eichenprozessionsspinner für das Jahr <strong>2012</strong><br />

Auf der Grundlage des § 26 Abs. 1 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse<br />

der Ordnungsbehörden (OBG) vom 21.08.1996 (GVBU/96, [Nr.21],<br />

S. 266), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2010 (GVBI.I/<br />

10, [Nr.47]), hat die <strong>Gemeinde</strong>vertretung in der Sitzung am 27.03.<strong>2012</strong><br />

für das Territorium der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong> folgende „Ordnungsbehördliche Verordnung der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Nuthe</strong>-Urstromta! zur Abwendung gesundheitlicher Gefahren<br />

durch den Eichenprozessionsspinner für das Jahr <strong>2012</strong>“ erlassen:<br />

§1<br />

Zum Schutz der Gesundheit der Menschen vor den Gefahren durch den<br />

Eichenprozessionsspinner werden in der Zeit zwischen dem 01.<strong>04</strong>.<strong>2012</strong><br />

und dem 30.05.<strong>2012</strong> biochemische Maßnahmen durch Boden- und Luftfahrzeuge<br />

zur Bekämpfung des Baumschädlings Eichenprozessionsspinner<br />

(Thaumetopoea processiones L) über bewohnten<br />

Gebieten in den Ortsteilen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong> durchge-<br />

führt. Es soll das biologische Pflanzenschutzmittel „Dipel ES“ (Wirkstoff<br />

Bazillus thuringiensis) eingesetzt werden.<br />

Der konkrete Termin der Befliegung wird in der Tagespresse und auf der<br />

Website www.nuthe-urstromtal.de bekannt gegeben.<br />

§2<br />

Diese ordnungsbehördliche Verordnung tritt nach dem Tage ihrer Bekanntmachung<br />

in Kraft.<br />

Ruhlsdorf, den 02.<strong>04</strong>.<strong>2012</strong><br />

Nestler<br />

Bürgermeisterin


27. April <strong>2012</strong> Woche 17<br />

Amtsblatt für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong> 31 7<br />

Am Freitag, dem 11. Mai <strong>2012</strong><br />

um 19.30 Uhr<br />

im Dorfgemeinschaftshaus<br />

Tagesordnung:<br />

1. Begrüßung<br />

2. Bericht des Jagdpächters<br />

3. Kassenbericht<br />

Sonstige amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen<br />

Einladung zur Jahresversammlung der Jagdgenossenschaft Märtensmühle<br />

Die Jagdgenossenschaft Jänickendorf lädt alle Jagdgenossen (Bodeneigentümer<br />

der Gemarkung Jänickendorf) zur Genossenschaftsversammlung<br />

am<br />

Freitag, dem 01.06.<strong>2012</strong> um 19.00 Uhr<br />

in die Gaststätte „Zur Eisenbahn“ in Jänickendorf ein.<br />

Folgende Tagesordnung wird behandelt:<br />

– Bericht Jagdvorstand<br />

– Bericht der Pächtergemeinschaft<br />

– Bericht des Kassierers<br />

– Erneuerung des Jagdpachtvertrages ab 01.<strong>04</strong>.2013<br />

– Vorbereitung der Auszahlung der Jagdpacht für die Jagdjahre 2007/<br />

08 – <strong>2012</strong>/13<br />

– Haushaltsplan <strong>2012</strong>/2013<br />

– Vorschläge für die Rechnungsprüfer für das Jagdjahr <strong>2012</strong>/2013<br />

– die dazu notwendigen Beschlüsse.<br />

Im Anschluss lädt die Pächtergemeinschaft zu einem Essen ein.<br />

4. Beschluss zur Auszahlung der Jagdpacht<br />

5. Satzungsänderung<br />

6. Neuwahl des Vorstandes<br />

7. Wahl Kassenprüfer<br />

8. Änderung Jagdpachtvertrag<br />

9. Sonstiges<br />

10. Gemütliches Beisammensein<br />

Der Vorstand<br />

Einladung zur Genossenschaftsversammlung<br />

der Jagdgenossenschaft Jänickendorf<br />

Die Jagdgenossenschaft Holbeck lädt alle Jagdgenossen (Bodeneigentümer<br />

der Gemarkung Holbeck) zur Genossenschaftsversammlung<br />

am<br />

Freitag, dem 08.06.<strong>2012</strong> um 18.00 Uhr<br />

in die Gaststätte „Zu den Eichen“ in Holbeck ein.<br />

Folgende Tagesordnung wird behandelt:<br />

– Bericht Jagdvorstand<br />

– Bericht der Pächtergemeinschaft<br />

– Bericht des Kassierers<br />

Hinweis:<br />

Zur Aktualisierung des Jagdkatasters in Vorbereitung der Jagdpachtauszahlung<br />

2013 bittet der Vorstand der Jagdgenossenschaft<br />

Jänickendorf die Bodeneigentümer von bejagbaren Grundflächen im<br />

gemeinschaftlichen Jagdbezirk Jänickendorf, Eigentumsnachweise in<br />

Form von<br />

– Katasterauszug<br />

– oder Abgabebescheid der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />

– oder anderen Eigentumsnachweisen<br />

bis zum 31.12.<strong>2012</strong> beim Jagdvorsteher zu erbringen. Der Eigentumsnachweis<br />

ist Bringepflicht. Näheres zur weiteren Handhabung und die<br />

dazu notwendigen Erläuterungen sind über folgende Telefonnummern<br />

zu erfahren:<br />

Jagdvorsteher Richard Lehmann, Jänickendorf,<br />

Alte Hauptstraße 21, 14947 <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong>,<br />

Tel.: 03371 637334<br />

Kassierer Alfred Wolf, Tel.: 03371 637270<br />

Der Vorstand<br />

R. Lehmann<br />

Einladung zur<br />

Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Holbeck<br />

– Satzungsänderung<br />

– Erweiterung des Jagdvorstandes<br />

– Haushaltsplan <strong>2012</strong>/2013<br />

– Vorschläge für die Rechnungsprüfer für das Jagdjahr <strong>2012</strong>/2013<br />

– die dazu notwendigen Beschlüsse.<br />

Im Anschluss lädt die Pächtergemeinschaft zu einem jagdlichen Essen<br />

ein.<br />

Der Vorstand<br />

B. Donath


32 8 Amtsblatt für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong><br />

Impressum<br />

Woche 17 27. April <strong>2012</strong><br />

Sonstige amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen<br />

Die öffentliche Abwasseranlage in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong>/OT<br />

Zülichendorf wurde endgültig hergestellt und ist somit betriebsbereit.<br />

Nachfolgend aufgeführte Straßen wurden abwassertechnisch erschlossen:<br />

– Ackergasse<br />

– Dorfanger<br />

– Gottsdorfer Weg<br />

– Kemnitzer Landstraße<br />

– Schulallee<br />

– Siedlungsweg<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

zur endgültigen Herstellung der öffentlichen Abwasseranlage<br />

in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong>/ Ot Zülichendorf<br />

Gemäß § 3 (1) der Satzung der Stadt Luckenwalde über die Entwässerung<br />

der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage<br />

auf dem Gebiet der Stadt Luckenwalde sowie auf dem Gebiet<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong> vom 18.12.2002 (Entwässerungssatzung)<br />

ist jeder Grundstückseigentümer verpflichtet, sich an die öffentliche<br />

Abwasseranlage anzuschließen (Anschluss- und Benutzungszwang),<br />

wenn sich auf dem erschlossenen Grundstück eine Bebauung<br />

befindet bzw. mit einer Bebauung begonnen wurde. Die vorgenannten<br />

Grundstücke sind gemäß § 3 (3) Entwässerungssatzung binnen 3 Monate<br />

nach dieser Bekanntmachung an die öffentliche Abwasseranlage<br />

anzuschließen.<br />

Der Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Abwasseranlage bedarf<br />

gem. § 6 Entwässerungssatzung der Genehmigung. Die hierfür<br />

notwendigen Antragsformulare sind bei der <strong>Nuthe</strong> Wasser und Abwasser<br />

GmbH (NUWAB) in 14943 Luckenwalde, Puschkinstraße 10, erhältlich.<br />

Bei Fragen zum Genehmigungsverfahren erteilt die NUWAB GmbH,<br />

Telefon 03371/69070 die notwendigen Auskünfte.<br />

Luckenwalde, 29.03.<strong>2012</strong><br />

Herzog- von der Heide<br />

Bürgermeisterin (Siegel)<br />

Amtsblatt für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong><br />

Herausgeber und Redaktion:<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong><br />

Die Bürgermeisterin, Ruhlsdorf, Frankenfelder Straße 10, 14947 <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong><br />

Tel.: 03371/6860, FAX: 03371/68643, www.nuthe-urstromtal.de<br />

Verantwortlich für die amtlichen Bekanntmachungen<br />

und amtlichen Mitteilungen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong>:<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong>, Die Bürgermeisterin<br />

Verantwortlich für die sonstigen amtlichen Bekanntmachungen und amtlichen Mitteilungen:<br />

Die, die Bekanntmachung veranlassende Stelle.<br />

Druck und Verlag:<br />

Heimatblatt Brandenburg Verlag GmbH, Panoramastraße 1, 10178 Berlin,<br />

Tel.: 030/28099345, FAX: 030/28099406, www.heimatblatt.de<br />

Verteilung:<br />

DVB<br />

Bezugsmöglichkeiten und -bedingungen:<br />

Das „Amtsblatt für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong>“ erscheint monatlich in einer Auflage von 3.400 Exemplaren.<br />

Es ist den „<strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong>er Nachrichten“ beigelegt.<br />

Das Amtsblatt wird kostenlos an alle Haushalte im <strong>Gemeinde</strong>gebiet verteilt, die über einen von außen erreichbaren<br />

Briefkasten verfügen. Weiterhin ist es kostenlos in der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong>,<br />

Ruhlsdorf, Frankenfelder Straße 10, 14947 <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong>, während der Öffnungszeiten erhältlich.<br />

Außerhalb des Verbreitungsgebietes kann das „Amtsblatt für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nuthe</strong>-<strong>Urstromtal</strong>“ zum Abopreis von<br />

29,81 €/Jahr (inkl. MwSt und Versand) oder Einzelexemplare gegen Erstattung der Versandkosten über<br />

die Heimatblatt Brandenburg Verlag GmbH bezogen werden.<br />

Darüber hinaus kann in das Amtsblatt auf der Internetseite www.nuthe-urstromtal.de eingesehen werden.

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