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LSV kompakt Dezember 2011 (Niederbayern/Oberpfalz/Schwaben)

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Individuelle Gesundheitsleistungen<br />

wenn Patient zum<br />

Kunden wird<br />

Neben den gewohnten Kassenleistungen bieten<br />

viele Ärzte gegen privatrechnung auch Extraleistungen.<br />

Doch als patient fühlt man sich durch<br />

diese Angebote oft überrumpelt.<br />

nicht alles, was inzwischen medizinisch<br />

machbar ist, enthält<br />

der Leistungskatalog der gesetzlichen<br />

Krankenversicherung. Diese Lücke<br />

bleibt jedoch nicht offen. Inzwischen<br />

ist es in vielen Arztpraxen üblich, dass<br />

Patienten neben den Kassenleistungen<br />

auch Angebote für weitere Zusatzleistungen<br />

erhalten. Man spricht dabei<br />

von den sogenannten individuellen<br />

Gesundheitsleistungen, oder kurz<br />

IGeL. Hinter diesem Begriff steht ein<br />

kaum überschaubares Spektrum an<br />

medizinischen Leistungen, die lediglich<br />

eines gemeinsam haben: Die Krankenkasse<br />

übernimmt die Kosten für<br />

diese Maßnahmen nicht. Das Angebot<br />

an Extra-Leistungen ist dabei breit gefächert.<br />

Es reicht von reinen Wellness-<br />

Angeboten bis hin zu neuartigen Behandlungsmethoden.<br />

Sehr beliebt sind<br />

vor allem ergänzende Vorsorgeuntersuchungen.<br />

die häufigsten iGel­Angebote<br />

Zu den häufigsten IGeL-Angeboten<br />

zählen das Augeninnendruckmessen<br />

zur Früherkennung des Grünen Stars<br />

sowie Ultraschalluntersuchungen zur<br />

Prävention von Eierstock- oder Gebärmutterhalskrebs.<br />

Für den Patienten ist<br />

ein Vergleich, ob diese Angebote wirklich<br />

sinnvoll sind, oft schwierig. Der<br />

Grund: Das IGeL-Angebot erhält der<br />

Patient meist direkt während der ärztlichen<br />

Behandlung. Durch die kurze<br />

Bedenkzeit und dem (vermeintlichen)<br />

Nutzen für die eigene Gesundheit,<br />

fühlt man sich als Patient schnell in seiner<br />

freien Entscheidung bedrängt.<br />

Die Gründe, weshalb die Krankenkasse<br />

die individuellen Gesundheitsleistungen<br />

nicht bezahlt, sind vielfältig<br />

und begründet. Zahlreiche IGeL-Angebote<br />

dienen nur der persönlichen Lebensgestaltung<br />

(z.B. Tauglichkeitsuntersuchungen<br />

oder Schönheits-OPs),<br />

bei anderen Maßnahmen ist deren<br />

Wirksamkeit nicht wissenschaftlich<br />

belegt. Sehr oft ist auch kein Mehrwert<br />

zu etablierten Kassenleistungen nachgewiesen.<br />

Daneben kann es sich aber<br />

auch um Vorsorgeuntersuchungen<br />

handeln, die nur bei bestimmten Indikationen<br />

oder ab einem bestimmten<br />

Alter als Kassenleistung vorgesehen<br />

sind. Beispiele hierfür sind die Knochendichtemessung<br />

oder auch die Vorsorge<br />

gegen bestimmte Krebserkrankungen.<br />

Aber keine Sorge: Leistungen,<br />

die über die Krankenkasse abgerechnet<br />

werden können, muss der Arzt auch<br />

dieser in Rechnung stellen. Daneben<br />

besteht ebenfalls kein Grund, eine Entscheidung<br />

zu übereilen. Bei IGeL handelt<br />

es sich um keine zeitkritischen<br />

Maßnahmen, die sofort durchgeführt<br />

werden müssen. Auch die gelegentliche<br />

Aussage, dass die IGeL für eine Weiterbehandlung<br />

zu Lasten der Kasse erforderlich<br />

sei, trifft nicht zu.<br />

Beim Arzt nachfragen<br />

Überlegt man dennoch ein IGeL-Angebot<br />

wahrzunehmen, sollte man unbedingt<br />

mit dem Arzt ein ausführliches<br />

Beratungsgespräch führen. Dieses<br />

sollte sachlich und für einen medizinischen<br />

Laien verständlich sein. Hat<br />

man den Eindruck, dass es sich lediglich<br />

um ein Verkaufsgespräch handelt,<br />

sollte man das Angebot im Zweifel lieber<br />

ablehnen. Im Fokus des Gesprächs<br />

sollten der Sinn und der Nutzen der<br />

Leistung stehen. Diese gilt es kritisch<br />

zu hinterfragen.<br />

Foto: Gerd Altmann / PiXeliO<br />

Auch bei der Abrechnung gibt es einiges<br />

zu beachten: Willigt man ein,<br />

das IGeL-Angebot wahrzunehmen,<br />

schließt man mit dem Arzt einen privaten<br />

Dienstleistungsvertrag. Am besten<br />

macht man das schriftlich, nur so<br />

vermeidet man spätere Unklarheiten.<br />

Neben der genauen Bezeichnung der individuellen<br />

Gesundheitsleistung soll te<br />

der Vertrag auch die voraussichtlichen<br />

Kosten enthalten. Wichtige Bestandteile<br />

sind weiterhin zwei Erklärungen:<br />

Zum einen muss der Patient die Leistung<br />

ausdrücklich wünschen, zum<br />

anderen muss er durch den Arzt darüber<br />

beraten worden sein, dass er sie<br />

selbst bezahlen muss und eine Kostenerstattung<br />

durch die Kasse ausgeschlossen<br />

ist. Nach der Behandlung<br />

sollte der Patient eine ausführliche Privatrechnung<br />

erhalten. Darin sind<br />

nicht nur alle Leistungen aufgelistet,<br />

die der Arzt erbracht hat, sondern<br />

auch mit welchem Steigerungssatz die<br />

Abrechnung erfolgt. Damit legt der<br />

Mediziner für jede einzelne Leistung<br />

einen eigenen Preis fest. Üblich ist<br />

hierbei der 2,3-fache Satz. Nur bei besonders<br />

umfangreichen oder schwierigen<br />

Behandlungen darf der Arzt mit<br />

Begründung auch einen Multiplikator<br />

von 3,5 in Rechnung stellen. Ein noch<br />

höherer Steigerungssatz hingegen<br />

muss getrennt mit dem Patienten vereinbart<br />

werden. Was man nicht akzeptieren<br />

sollte, sind eine einfache Quittung<br />

oder Rechnungen mit einem<br />

Pauschalbetrag. Damit sind die Anforderungen<br />

an eine ordentliche Abrechnung<br />

nicht erfüllt. ■<br />

Robert Hirsch<br />

geSunDheit ■ ❘ ❘ ❘ ❘ ❘<br />

<strong>Dezember</strong> I 11 <strong>LSV</strong> <strong>kompakt</strong> 15

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