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LSV kompakt Dezember 2011 (Niederbayern/Oberpfalz/Schwaben)

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❘ ❘ ❘ ❘ ❘ ■ iM foKuS<br />

Weniger Bundeszuschüsse<br />

Beitrag zur lBG<br />

überwiegend stabil<br />

Die land- und forstwirtschaftlicheBerufsgenossenschaft<strong>Niederbayern</strong>/<strong>Oberpfalz</strong><br />

und schwaben (lBG<br />

NOs) wird wie bisher im Januar<br />

2012 die Beitragsbescheide<br />

zur unfallversicherung für<br />

<strong>2011</strong> versenden.<br />

16 <strong>LSV</strong> <strong>kompakt</strong> <strong>Dezember</strong> I 11<br />

zahLung Der beiträge<br />

Beiträge von mehr als 500 Euro<br />

können in drei gleich großen<br />

Teilbeträgen gezahlt werden,<br />

nämlich<br />

■ am 15.02.2012,<br />

■ am 15.05.2012 und<br />

■ am 15.08.2012.<br />

Voraussetzung ist, dass der lBG<br />

NOs rechtzeitig vor dem<br />

15.02.2012 eine Einzugsermächtigung<br />

vorliegt. liegt keine Einzugsermächtigung<br />

vor oder überschreitet<br />

der jeweilige Beitrag den<br />

Grenzbetrag von 500 Euro nicht,<br />

werden die Beiträge wie gehabt<br />

am 15.02.2012 fällig.<br />

Für die Beitragszahlung in Teilbeträgen<br />

hat der Gesetzgeber einen<br />

Beitragseinzug im lastschriftverfahren,<br />

analog zum Alters- und<br />

Krankenkassenbeitrag, vorgesehen.<br />

Für den landwirt hat das den<br />

Vorteil, dass jeder Teilbetrag<br />

rechtzeitig zum Fälligkeitszeitpunkt<br />

eingeht und Mahngebühren<br />

und säumniszuschläge vermieden<br />

werden. um diese Zahlungserleichterungen<br />

zu erhalten, sollten<br />

sie daher umgehend – spätestens<br />

nach Erhalt des Beitragsbescheides<br />

im Januar 2012 – eine Teilnahme<br />

am lastschriftverfahren<br />

erklären.<br />

Der seit Januar 2010 bestehende<br />

Rentenlastenausgleich zwischen<br />

den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften<br />

wirkt sich für<br />

alle Beitragszahler positiv aus. Er beinhaltet<br />

die gemeinsame Finanzierung<br />

eines Teils der Lasten (Rentenaltlast)<br />

mit dem Ziel innerlandwirtschaftlichen<br />

Solidarität und Angleichung<br />

der Beitragsbelastung der<br />

landwirtschaftlichen Unfallversicherung.<br />

Alle Beitragszahler profitieren vom<br />

lastenausgleich<br />

Die LBG NOS ist für <strong>2011</strong> voraussichtlich<br />

in Höhe von circa 4,7 Millionen<br />

Euro ausgleichsberechtigt und<br />

erhält diesen Betrag im Rahmen der<br />

Lastenverteilung. Von den Ausgleichszahlungen<br />

aus dem Lastenausgleich<br />

profitieren alle Beitragszahler.<br />

Die Ausgaben des Geschäftsjahres<br />

<strong>2011</strong> sind zum Vorjahr 2010 insgesamt<br />

unverändert. Die Rentenabfindung<br />

der vergangenen Jahre sowie<br />

geänderte Leistungsvoraussetzungen<br />

für Neurenten wirken sich aus. Steigende<br />

Kosten sind hingegen bei ambulanten<br />

und stationären Heilbehandlungen,<br />

im Bereich der Betriebs-<br />

und Haushaltshilfe und bei Verletztengeldzahlungen<br />

zu verzeichnen.<br />

Auch im Bereich der Berufshilfe sind<br />

die Ausgaben gestiegen. Bei den Verwaltungskosten<br />

werden die gesetzlichen<br />

Vorgaben zur Reduzierung der<br />

Verwaltungs- und Verfahrenskosten<br />

eingehalten, zum Geschäftsjahr 2010<br />

ergeben sich Einsparungen.<br />

Die genannten Zahlungen aus dem<br />

Lastenausgleich und die zum Vorjahr<br />

fast gleichen Ausgaben führen zu einer<br />

Beitragsumlage <strong>2011</strong> von 80 Millionen<br />

Euro (Vorjahr ebenfalls 80<br />

Millionen Euro).<br />

Unternehmensrückgang und<br />

weniger Bundeszuschüsse für 2012<br />

Der strukturwandelbedingte Rückgang<br />

der Zahl der Unternehmen hat<br />

sich auch im Geschäftsjahr <strong>2011</strong> fortgesetzt.<br />

Folge: Die Zahl der Beitragszahler<br />

ist gesunken. Da die Beiträge<br />

risikoorientiert nach Risikogruppen<br />

abgestuft sind (z. B. bodenbewirtschaftende<br />

Landwirtschaft oder Tierhaltung),<br />

ergeben sich unterschiedliche<br />

Auswirkungen. Größere Beitragssteigerungen<br />

treten nicht auf.<br />

Für bundesmittelberechtigte Unternehmen<br />

können die Beiträge aus dem<br />

Vorjahr nicht mehr gehalten werden.<br />

Mit Beitragsmehrbelastungen gegenüber<br />

<strong>2011</strong> (Umlage 2010) muss gerechnet<br />

werden. Man darf allerdings<br />

nicht vergessen, dass die landwirtschaftlichen<br />

Berufgenossenschaften<br />

in den vergangenen Jahren erhöhte<br />

Bundeszuschüsse erhalten haben, die<br />

zu entsprechenden Entlastungen geführt<br />

haben (2010: 300 Millionen Euro,<br />

2012: 200 Millionen Euro). Für<br />

2012 sind 175 Millionen Euro in Aussicht<br />

gestellt, wobei die Aufstockung<br />

der ursprünglich veranschlagten 100<br />

Millionen Euro Bundeszuschüsse an<br />

die Errichtung eines Bundesträgers<br />

in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung<br />

gebunden ist.<br />

Die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften,<br />

so auch die LBG<br />

NOS, haben also in 2012 12,5 Prozent<br />

weniger Bundeszuschüsse zur Verfügung,<br />

die sie für Beitragsentlastungen<br />

verwenden können. Konkret: Die LBG<br />

NOS erhält im Jahr 2012 voraussichtlich<br />

circa 21,8 Millionen Euro Bundeszuschüsse,<br />

im Vorjahr waren es<br />

rund 25 Millionen Euro. Hieraus ergeben<br />

sich für bundesmittelberechtigte<br />

Unternehmen Beitragsmehrbelas tungen<br />

in unterschiedlicher Höhe. ■<br />

Josef Biersack

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