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Kaufpreise je qm:<br />
<strong>Baugebiet</strong><br />
„Nördlich der Adenauerstraße“<br />
� Bauplätze 1 bis 73 = 75,00 €/qm vollerschlossen<br />
� Bauplätze A bis E = 90,00 €/qm vollerschlossen<br />
©LGLN
Das zu errichtende Gebäude ist an die zentrale Abwasserbeseitigungsanlage anzuschließen.<br />
Ein Antrag auf Anschluss an die Schmutzwasserkanalisation ist rechtzeitig vor Baubeginn<br />
beim TAV, Kolpingstraße 5, 49716 Meppen zu stellen. Der Käufer hat den jeweils gültigen<br />
Kanalbaubeitrag (gemäß der jeweils geltenden allg. Entsorgungsbedingungen) an den Trink-<br />
und Abwasserverband „Bourtanger Moor“ (TAV) zu zahlen.<br />
Weitere Auflagen in den Grundstückskaufverträgen für die Bauplätze 1 bis 73:<br />
1. Bauverpflichtung<br />
Die Baufertigstellung muss innerhalb von 3 Jahren nach Abschluss des<br />
Grundstückskaufvertrages erfolgen.<br />
Eine Weiterveräußerung des Baugrundstückes an Dritte vor Erfüllung der<br />
Bauverpflichtung ist nur mit Zustimmung der GEG Haren (Ems) mbH zulässig.<br />
Kommt der Käufer der Bauverpflichtung nicht nach, ist die GEG Haren (Ems) mbH<br />
berechtigt, aber nicht verpflichtet, die lastenfreie Rückübertragung des Grundstückes<br />
gegen Erstattung des Grundstückskaufpreises (ohne Verzinsung) zu verlangen, wobei<br />
sämtliche Kosten der Rückübertragung vom Käufer zu zahlen sind.<br />
2. Verpflichtung zur Selbstnutzung<br />
Der Käufer verpflichtet sich, das zu errichtende Wohnhaus für einen Zeitraum von 5<br />
Jahren ab Fertigstellung selbst zu bewohnen. Bei einem Verstoß gegen diese<br />
Verpflichtung, insbesondere durch Vermietung oder Verkauf, hat der Käufer eine<br />
Vertragsstrafe an die GEG Haren (Ems) mbH zu entrichten.<br />
Für Wohnbaugrundstücke, auf denen eine Doppelhausbebauung erfolgt, ist es<br />
ausreichend, wenn vertraglich sichergestellt ist, dass zumindest eine Doppelhaushälfte<br />
einer Eigennutzung für die Dauer von mindestens 5 Jahren zugeführt wird.<br />
Weitere Auflagen in den Grundstückskaufverträgen für die Bauplätze A bis E:<br />
1. Bauverpflichtung<br />
Die Baugrundstücke dürfen nur mit Doppelhäusern bebaut werden. Die Kosten der hierfür<br />
nach erforderlichen Grundstücksteilung trägt der Käufer.<br />
Die Baufertigstellung muss innerhalb von 2 Jahren nach Abschluss des<br />
Grundstückskaufvertrages erfolgen.<br />
Eine Weiterveräußerung des Baugrundstückes an Dritte nach Baufertigstellung ist ohne<br />
weitere Zustimmung der GEG Haren (Ems) mbH zulässig. Eine Weiterveräußerung vor<br />
Baufertigstellung ist nicht möglich.<br />
Kommt der Käufer der Bauverpflichtung nicht nach, ist die GEG Haren (Ems) mbH<br />
berechtigt, aber nicht verpflichtet, die lastenfreie Rückübertragung des Grundstückes
gegen Erstattung des Grundstückskaufpreises (ohne Verzinsung) zu verlangen, wobei<br />
sämtliche Kosten der Rückübertragung vom Käufer zu zahlen sind.<br />
2. Verpflichtung zur Selbstnutzung<br />
Die Verpflichtung zur Selbstnutzung entfällt. Die Wohngebäude können nach deren<br />
Fertigstellung ohne Zustimmung der GEG Haren (Ems) mbH vermietet oder an einem<br />
Dritten veräußert werden.<br />
Der Verkauf und die Bauplatzreservierung sämtlicher Baugrundstücke erfolgt durch die<br />
GEG Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft Haren (Ems) mit beschränkter Haftung.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass im <strong>Baugebiet</strong> verschiedene Baufelder mit<br />
unterschiedlichen Baunutzungen vorhanden sind (Siehe Bebauungsplan).<br />
Weitere Informationen zu freien Baugrundstücken:<br />
Herr Rohling, Tel. 0 59 32/ 8-307, Mail: rohling@haren.de<br />
Baurechtliche Fragen beantworten Ihnen:<br />
Frau Jaspers, Tel.: 05932/ 8-302, Mail: jaspers@haren.de<br />
Frau Schulte, Tel.: 05932/ 8-302, Mail: schulte@haren.de