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Baugebiet

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Kaufpreise je qm:<br />

<strong>Baugebiet</strong><br />

„Nördlich der Adenauerstraße“<br />

� Bauplätze 1 bis 73 = 75,00 €/qm vollerschlossen<br />

� Bauplätze A bis E = 90,00 €/qm vollerschlossen<br />

©LGLN


Das zu errichtende Gebäude ist an die zentrale Abwasserbeseitigungsanlage anzuschließen.<br />

Ein Antrag auf Anschluss an die Schmutzwasserkanalisation ist rechtzeitig vor Baubeginn<br />

beim TAV, Kolpingstraße 5, 49716 Meppen zu stellen. Der Käufer hat den jeweils gültigen<br />

Kanalbaubeitrag (gemäß der jeweils geltenden allg. Entsorgungsbedingungen) an den Trink-<br />

und Abwasserverband „Bourtanger Moor“ (TAV) zu zahlen.<br />

Weitere Auflagen in den Grundstückskaufverträgen für die Bauplätze 1 bis 73:<br />

1. Bauverpflichtung<br />

Die Baufertigstellung muss innerhalb von 3 Jahren nach Abschluss des<br />

Grundstückskaufvertrages erfolgen.<br />

Eine Weiterveräußerung des Baugrundstückes an Dritte vor Erfüllung der<br />

Bauverpflichtung ist nur mit Zustimmung der GEG Haren (Ems) mbH zulässig.<br />

Kommt der Käufer der Bauverpflichtung nicht nach, ist die GEG Haren (Ems) mbH<br />

berechtigt, aber nicht verpflichtet, die lastenfreie Rückübertragung des Grundstückes<br />

gegen Erstattung des Grundstückskaufpreises (ohne Verzinsung) zu verlangen, wobei<br />

sämtliche Kosten der Rückübertragung vom Käufer zu zahlen sind.<br />

2. Verpflichtung zur Selbstnutzung<br />

Der Käufer verpflichtet sich, das zu errichtende Wohnhaus für einen Zeitraum von 5<br />

Jahren ab Fertigstellung selbst zu bewohnen. Bei einem Verstoß gegen diese<br />

Verpflichtung, insbesondere durch Vermietung oder Verkauf, hat der Käufer eine<br />

Vertragsstrafe an die GEG Haren (Ems) mbH zu entrichten.<br />

Für Wohnbaugrundstücke, auf denen eine Doppelhausbebauung erfolgt, ist es<br />

ausreichend, wenn vertraglich sichergestellt ist, dass zumindest eine Doppelhaushälfte<br />

einer Eigennutzung für die Dauer von mindestens 5 Jahren zugeführt wird.<br />

Weitere Auflagen in den Grundstückskaufverträgen für die Bauplätze A bis E:<br />

1. Bauverpflichtung<br />

Die Baugrundstücke dürfen nur mit Doppelhäusern bebaut werden. Die Kosten der hierfür<br />

nach erforderlichen Grundstücksteilung trägt der Käufer.<br />

Die Baufertigstellung muss innerhalb von 2 Jahren nach Abschluss des<br />

Grundstückskaufvertrages erfolgen.<br />

Eine Weiterveräußerung des Baugrundstückes an Dritte nach Baufertigstellung ist ohne<br />

weitere Zustimmung der GEG Haren (Ems) mbH zulässig. Eine Weiterveräußerung vor<br />

Baufertigstellung ist nicht möglich.<br />

Kommt der Käufer der Bauverpflichtung nicht nach, ist die GEG Haren (Ems) mbH<br />

berechtigt, aber nicht verpflichtet, die lastenfreie Rückübertragung des Grundstückes


gegen Erstattung des Grundstückskaufpreises (ohne Verzinsung) zu verlangen, wobei<br />

sämtliche Kosten der Rückübertragung vom Käufer zu zahlen sind.<br />

2. Verpflichtung zur Selbstnutzung<br />

Die Verpflichtung zur Selbstnutzung entfällt. Die Wohngebäude können nach deren<br />

Fertigstellung ohne Zustimmung der GEG Haren (Ems) mbH vermietet oder an einem<br />

Dritten veräußert werden.<br />

Der Verkauf und die Bauplatzreservierung sämtlicher Baugrundstücke erfolgt durch die<br />

GEG Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft Haren (Ems) mit beschränkter Haftung.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass im <strong>Baugebiet</strong> verschiedene Baufelder mit<br />

unterschiedlichen Baunutzungen vorhanden sind (Siehe Bebauungsplan).<br />

Weitere Informationen zu freien Baugrundstücken:<br />

Herr Rohling, Tel. 0 59 32/ 8-307, Mail: rohling@haren.de<br />

Baurechtliche Fragen beantworten Ihnen:<br />

Frau Jaspers, Tel.: 05932/ 8-302, Mail: jaspers@haren.de<br />

Frau Schulte, Tel.: 05932/ 8-302, Mail: schulte@haren.de

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