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Baugebiet „Zw. Kreuzkamp und Wesuweer ... - Stadt Haren

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<strong>Baugebiet</strong><br />

„Zw. <strong>Kreuzkamp</strong> <strong>und</strong> <strong>Wesuweer</strong> Hauptstraße, Teil II“<br />

Kaufpreise je qm:<br />

5. Erschließungsabschnitt<br />

� Bauplätze 498, 499 <strong>und</strong> 500<br />

©LGLN<br />

53,90 €/qm vollerschlossen<br />

� Bauplätze 505, 506, 507, 508, 509, 510, 511, 512, 513, 514,<br />

515 <strong>und</strong> 516<br />

58,90 €/qm vollerschlossen<br />

� Bauplätze 501, 502, 503 <strong>und</strong> 504<br />

64,50 €/qm vollerschlossen<br />

Das zu errichtende Gebäude ist an die zentrale Abwasserbeseitigungsanlage anzuschließen.<br />

Ein Antrag auf Anschluss an die Schmutzwasserkanalisation ist rechtzeitig vor Baubeginn<br />

beim TAV, Kolpingstraße 5, 49716 Meppen zu stellen. Der Käufer hat den jeweils gültigen<br />

Kanalbaubeitrag (gemäß der jeweils geltenden allg. Entsorgungsbedingungen) an den Trink-<br />

<strong>und</strong> Abwasserverband „Bourtanger Moor“ (TAV) zu zahlen.


Weitere Auflagen in den Gr<strong>und</strong>stückskaufverträgen für die Bauplätze 498, 499, 500,<br />

505, 506, 507, 508, 509, 510, 511, 512, 513, 514, 515 <strong>und</strong> 516:<br />

1. Bauverpflichtung<br />

Die Baufertigstellung muss innerhalb von 3 Jahren nach Abschluss des Gr<strong>und</strong>stückskaufvertrages<br />

erfolgen.<br />

Eine Weiterveräußerung des Baugr<strong>und</strong>stückes an Dritte vor Erfüllung der<br />

Bauverpflichtung ist nur mit Zustimmung der NLG zulässig.<br />

Kommt der Käufer der Bauverpflichtung nicht nach, ist die NLG berechtigt, aber nicht<br />

verpflichtet, die lastenfreie Rückübertragung des Gr<strong>und</strong>stückes gegen Erstattung des<br />

Gr<strong>und</strong>stückskaufpreises (ohne Verzinsung) zu verlangen, wobei sämtliche Kosten der<br />

Rückübertragung vom Käufer zu zahlen sind.<br />

2. Verpflichtung zur Selbstnutzung<br />

Der Käufer verpflichtet sich, das zu errichtende Wohnhaus für einen Zeitraum von 5<br />

Jahren ab Fertigstellung selbst zu bewohnen. Bei einem Verstoß gegen diese<br />

Verpflichtung, insbesondere durch Vermietung oder Verkauf, hat der Käufer eine<br />

Vertragsstrafe an die NLG zu entrichten.<br />

Für Wohnbaugr<strong>und</strong>stücke, auf denen eine Doppelhausbebauung erfolgt, ist es<br />

ausreichend, wenn vertraglich sichergestellt ist, dass zumindest eine Doppelhaushälfte<br />

einer Eigennutzung für die Dauer von mindestens 5 Jahren zugeführt wird.<br />

Weitere Auflagen in den Gr<strong>und</strong>stückskaufverträgen für die Bauplätze 501, 502, 503<br />

<strong>und</strong> 504:<br />

1. Bauverpflichtung<br />

Die Baufertigstellung muss innerhalb von 3 Jahren nach Abschluss des Gr<strong>und</strong>stückskaufvertrages<br />

erfolgen.<br />

Eine Weiterveräußerung des Baugr<strong>und</strong>stückes an Dritte nach Baufertigstellung ist ohne<br />

weitere Zustimmung der NLG zulässig. Eine Weiterveräußerung vor Baufertigstellung ist<br />

nicht möglich.<br />

Kommt der Käufer der Bauverpflichtung nicht nach, ist die NLG berechtigt, aber nicht<br />

verpflichtet, die lastenfreie Rückübertragung des Gr<strong>und</strong>stückes gegen Erstattung des<br />

Gr<strong>und</strong>stückskaufpreises (ohne Verzinsung) zu verlangen, wobei sämtliche Kosten der<br />

Rückübertragung vom Käufer zu zahlen sind.<br />

2. Verpflichtung zur Selbstnutzung<br />

Die Verpflichtung zur Selbstnutzung entfällt. Die Wohngebäude können nach deren<br />

Fertigstellung ohne Zustimmung der NLG vermietet oder an einem Dritten veräußert<br />

werden.


Eigentümer der Gr<strong>und</strong>stücke ist die Niedersächsische Landgesellschaft mbH (NLG) Meppen,<br />

Am Nachtigallenwäldchen 2, 49716 Meppen ( www.nlg.de )<br />

Der Verkauf <strong>und</strong> Bauplatzreservierungen erfolgt durch die NLG Meppen.<br />

Weitere Informationen zu freien Baugr<strong>und</strong>stücken:<br />

NLG Meppen: Frau Schütte-Bruns, Tel. 0 59 31/ 93 58-24<br />

Mail: Michaela.Schuette-Bruns@NLG.de<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Haren</strong> (Ems): Herr Rohling, Tel. 0 59 32/ 8-307, Mail: rohling@haren.de<br />

Baurechtliche Fragen beantworten Ihnen:<br />

Frau Jaspers, Tel.: 05932/ 8-302, Mail: jaspers@haren.de<br />

Frau Schulte, Tel.: 05932/ 8-302, Mail: schulte@haren.de

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