22.08.2012 - Stellungnahme der Stadt Haren (Ems)
22.08.2012 - Stellungnahme der Stadt Haren (Ems)
22.08.2012 - Stellungnahme der Stadt Haren (Ems)
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STADT HAREN (EMS)<br />
Der Bürgermeister<br />
Presseinformation<br />
Ihre Anfrage zum Schabenbefall in Wesuwe<br />
Ihr Ansprechpartner Hausanschrift<br />
Christoph Assies Rathaus<br />
Tel.: 05932 8-216 Neuer Markt 1<br />
Fax: 05932 8- 285 49733 <strong>Haren</strong> (<strong>Ems</strong>)<br />
assies@haren.de www.haren.de<br />
Datum:<br />
Nr.:<br />
<strong>22.08.2012</strong><br />
XXX/2012<br />
Im Spätherbst 2011 ist erstmals ein Schabenbefall im Bereich <strong>der</strong> Sandstraße in <strong>der</strong> Ortschaft<br />
Wesuwe gemeldet worden.<br />
Seinerzeit wurde umgehend <strong>der</strong> Kontakt zu einem Schädlingsbekämpfer gesucht. Da sich zu <strong>der</strong><br />
Zeit bereits die Temperaturen im unteren Bereich befanden, wurde uns zu einer umfassenden<br />
Bekämpfung im Frühjahr geraten. Hintergrund ist, dass sich die Deutsche Schabe (Art wurde<br />
vom Schädlingsbekämpfer zweifelsfrei identifiziert) bei Temperaturen zwischen 7 und 12 °C nur<br />
eingeschränkt bewegt und bei Temperaturen unter 4 °C vollständig inaktiv und zurückgezogen<br />
lebt.<br />
Durch den Schädlingsbekämpfer wurde im Mai 2012 die erste umfassende Reinigung <strong>der</strong><br />
Kanalisation und <strong>der</strong> Regeneinläufe <strong>der</strong> Straßen „Am Sportplatz“, „Schützenstraße“ und<br />
„Sandstraße“ durchgeführt. Im Juli diesen Jahres zeigte sich dann aufgrund <strong>der</strong> höheren<br />
Temperaturen sehr starker Befall in dem betroffenen Bereich. Dazu fand im Juli ein Gespräch mit<br />
dem Gesundheitsamt des Landkreises <strong>Ems</strong>land sowie dem beauftragten Schädlingsbekämpfer<br />
statt. Erster <strong>Stadt</strong>rat Dieter Sturm erläutert: „Die <strong>Stadt</strong> <strong>Haren</strong> (<strong>Ems</strong>) hat als zuständige<br />
Ordnungsbehörde keine rechtliche Handhabe, auch gegen den Willen privater<br />
Grundstückseigentümer eine Bekämpfung anzuordnen o<strong>der</strong> durchzuführen.“ Das entsprechende<br />
Infektionsschutzgesetz setze dafür eine konkrete Gesundheitsgefährdung voraus, die sich<br />
bereits durch Krankheiten äußern müsse. „Diese gesetzliche Grundlage bedauere ich sehr, da<br />
sie ein umfassendes Eingreifen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> verbietet“, so Sturm weiter.<br />
Im von den Schaben betroffenen Gebiet liegt auch ein städtisches Wohnheim für Asylanten und<br />
Obdachlose. Derzeit sind dort 15 Personen, davon acht Kin<strong>der</strong> untergebracht. „Wir lassen seit<br />
Juli unser Wohnheim regelmäßig durch den Schädlingsbekämpfer reinigen und haben Mitte Juli<br />
die Bewohner sogar für vier Stunden wegen einer extra starken Reinigung evakuiert. Die<br />
toxische Intensität war während <strong>der</strong> Reinigung so stark, dass wir zu diesem Schritt gezwungen<br />
waren. Durch die Reinigungsmaßnahmen ist aber ausdrücklich die Gesundheit <strong>der</strong> Bewohner<br />
nicht gefährdet“, so <strong>der</strong> Erste <strong>Stadt</strong>rat. Derzeit ist <strong>der</strong> Schädlingsbekämpfer dort täglich im<br />
Einsatz.
- 2 -<br />
Ursprungsort des Schabenbefalls soll das in <strong>der</strong> Sandstraße ansässige Recyclingunternehmen<br />
sein. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Haren</strong> (<strong>Ems</strong>) hat mit den Geschäftsführern des Betriebes die Situation bereits<br />
erörtert und darum geben, im Sinne <strong>der</strong> Wohnnachbarn eine umfangreiche Bekämpfung in<br />
Auftrag zu geben. Dies ist, nach unserem jetzigen Kenntnisstand, inzwischen erfolgt. Die<br />
Schaben werden demnach im Gewerbebetrieb selbst bekämpft und eine Wan<strong>der</strong>schaft über die<br />
Grundstücksgrenzen hinaus mit einer Kö<strong>der</strong>sperre unterbunden. Ob diese Maßnahmen Erfolg<br />
haben, lässt sich erst in einigen Tagen bewerten, da die Deutsche Schabe bei Temperaturen um<br />
30 °C eine Entwicklungsdauer von rund 40 Tagen hat.