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Februar 2010 - Lunzenau

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LUNZENAUER NACHRICHTEN<br />

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt <strong>Lunzenau</strong><br />

Öffentliche Festsetzung der Hundesteuer für das Kalenderjahr <strong>2010</strong><br />

Bezug nehmend auf § 7 Abs. 2 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes<br />

(SächKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. August<br />

2004, geändert durch Gesetz vom 14. Juli 2005, sowie der Satzung der<br />

Stadt <strong>Lunzenau</strong> über die Erhebung der Hundesteuer vom 20. Juni 2006<br />

wird die Hundesteuer für das Jahr 2009 veranlagt und hiermit öffentlich<br />

festgesetzt. Die Hundesteuer wird mit dem zuletzt zugegangenen<br />

Hundesteuerbescheid festgelegten<br />

- Jahresbetrag am 01. Juli <strong>2010</strong> fällig<br />

oder zu den im letzten Hundesteuerbescheid festgelegten Fälligkeiten.<br />

Bei<br />

- vierteljährlicher Zahlung jeweils am<br />

15. <strong>Februar</strong>, 15. Mai, 15. August, 15. November <strong>2010</strong>,<br />

- halbjährlicher Zahlung jeweils am<br />

15. <strong>Februar</strong>, 15. August <strong>2010</strong>.<br />

Für Steuerzahler der Stadt <strong>Lunzenau</strong>, die für das Jahr <strong>2010</strong> die gleiche<br />

Hundesteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird somit kein neuer<br />

Steuerbescheid ausgestellt. Die öffentliche Bekanntmachung dieser<br />

Steuerfestsetzung hat für den Steuerpflichtigen die gleiche Rechtswirkung<br />

wie ein schriftlicher Bescheid. Sie gilt mit dem 6. <strong>Februar</strong> <strong>2010</strong> als<br />

bekannt gemacht.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung<br />

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung<br />

kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch<br />

erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift<br />

bei der Stadtverwaltung <strong>Lunzenau</strong>, Karl-Marx-Straße 1, 09328 <strong>Lunzenau</strong>,<br />

einzulegen. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung, d.h.<br />

die Erhebung der festgesetzten Hundesteuer wird dadurch nicht aufgehalten.<br />

Hofmann<br />

Bürgermeister<br />

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG<br />

AUFFORDERUNG DER WEHRPFLICHTIGEN DES<br />

GEBURTSJAHRGANGS 1992 ZUR MELDUNG ZUR ERFASSUNG<br />

Nach § 1 des Wehrpflichtgesetzes (WPflG) sind alle Männer, die Deutsche<br />

im Sinne des Grundgesetzes sind und ihren ständigen Aufenthalt in<br />

der Bundesrepublik Deutschland haben, vom vollendenten 18. Lebensjahr<br />

an wehrpflichtig (Wehrpflichtvoraussetzungen). Die Erfassung kann<br />

bereits ein Jahr vor Vollendung des 18. Lebensjahres durchgeführt<br />

werden (§ 15 Abs. 6 WPflG). Alle Personen des Geburtsjahres 1992 die<br />

wehrpflichtig sind und denen bislang kein Schreiben der Erfassungsbehörde<br />

über die bevorstehende Erfassung zugegangen ist, werden<br />

nach § 15 Abs. 1 WPflG aufgefordert, sich umgehend persönlich oder<br />

schriftlich bei der nachstehenden Erfassungsbehörde zur Erfassung zu<br />

melden:<br />

Stadtverwaltung <strong>Lunzenau</strong><br />

- Einwohnermeldeamt -<br />

Karl-Marx-Str. 1, <strong>Lunzenau</strong><br />

Sprechzeiten : Mo 9.00 - 12.00 Uhr<br />

Die 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr<br />

Do 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr.<br />

Diese Aufforderung ergeht insbesondere an Personen ohne feste<br />

Wohnung, welche die Wehrpflichtvoraussetzungen erfüllen. Bei der<br />

persönlichen Meldung ist der Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.<br />

Es empfiehlt sich, auch sonstige der Feststellung der Wehrpflicht<br />

dienende Unterlagen mitzubringen. Arbeitnehmern, deren Arbeitgeber<br />

nicht nach § 14 Arbeitsplatzschutzgesetz zu Weiterzahlung des<br />

Arbeitsentgelts verpflichtet ist, wird der durch die Erfassung entstehende<br />

Verdienstausfall durch die Erfassungsbehörde auf Antrag erstattet.<br />

Dies gilt auch für die entstehenden notwendigen Auslagen, insbesondere<br />

Fahrkosten am Ort der Erfassung. Wir weisen darauf hin, dass nach §<br />

45 WPflG ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen<br />

eine Vorschrift des § 15 Abs.1 WPflG über die Erteilung von Auskünften<br />

oder die persönliche Meldung zur Erfassung verstößt. Die Ordnungswidrigkeit<br />

kann mit einer Geldbuße geahndet werden.<br />

Einwohnermeldeamt<br />

<strong>Lunzenau</strong><br />

4<br />

26. <strong>Februar</strong> <strong>2010</strong><br />

Chance auf DSL in Elsdorf sowie der gesamten<br />

Stadt <strong>Lunzenau</strong>!<br />

Im Herbst letzten Jahres begann die Firma Drahtlos-DSL GmbH Mittelsachsen<br />

aus Leisnig mittels innovativer Funktechnik den Breitband-<br />

Infrastrukturausbau in der Stadt <strong>Lunzenau</strong> umgehend zu realisieren. Der<br />

Ortsteil Elsdorf ist nun seit November 2009 erschlossen und erste<br />

Anschlüsse sind bereits realisiert. Der weitere Ausbau in der Umgebung<br />

befindet sich in Planung. Gern können sich Interessierte an die Drahtlos-<br />

DSL GmbH Mittelsachsen wenden, um einen weiteren Ausbau der Ortsteile<br />

zu fördern oder die Verfügbarkeit prüfen zulassen.<br />

Gern können Sie sich auf der Homepage des Unternehmens unter<br />

www.drahtlos-dsl.de zu unserem Angebot informieren.<br />

Drahtlos-DSL GmbH Mittelsachsen<br />

Chemnitzer Str. 103, 04703 Leisnig<br />

Tel. 03437/7180700, Fax. 03437/7180709<br />

Einladung<br />

zum Kommunalpolitischen Frühschoppen<br />

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,<br />

am Sonntag, dem 21. März <strong>2010</strong>,<br />

10.00 Uhr, in der Gaststätte „Zur Börse“ in <strong>Lunzenau</strong><br />

findet der der 2. Kommunalpolitische Frühschoppen des Bürgermeisters<br />

im Jahr <strong>2010</strong> statt.<br />

Dazu sind alle Bürgerinnen und Bürger recht herzlich eingeladen.<br />

Ihr Bürgermeister<br />

Ronny Hofmann<br />

Das Ordnungsamt informiert<br />

Am 16.02.<strong>2010</strong> wurde durch das<br />

Ordnungsamt eine Katze in das Tierheim<br />

„Heim-Tier-Eck“ in Erlau OT Naundorf<br />

eingewiesen. Fundort war die <strong>Lunzenau</strong>er<br />

Randsiedlung.<br />

Wer die abgebildete Katze vermisst wird<br />

gebeten, sich mit dem Tierheim, unter der<br />

Telefon-Nummer: 03737/45261, in<br />

Verbindung zu setzen<br />

Informationen des Ordnungsamtes<br />

Am 12. Januar <strong>2010</strong> wurde durch einen ehrlicher Finder ein Schlüsselbund<br />

abgegeben.<br />

Dieser kann während der Öffnungszeiten abgeholt werden.<br />

Das Einwohnermeldeamt informiert<br />

Die Samstagssprechstunde im März findet am<br />

13. März <strong>2010</strong> von 9.00 -11.00 Uhr statt.<br />

Ihr Einwohnermeldeamt<br />

Die nächste Sprechstunde der<br />

<strong>Lunzenau</strong>er Friedensrichterin<br />

findet am Dienstag,<br />

dem 23. März <strong>2010</strong> von 16.30-<br />

17.30 Uhr im Rathaus Zimmer<br />

205 statt.<br />

C<br />

M<br />

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K

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