Februar 2010 - Lunzenau
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LUNZENAUER NACHRICHTEN<br />
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt <strong>Lunzenau</strong><br />
Öffentliche Festsetzung der Hundesteuer für das Kalenderjahr <strong>2010</strong><br />
Bezug nehmend auf § 7 Abs. 2 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes<br />
(SächKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. August<br />
2004, geändert durch Gesetz vom 14. Juli 2005, sowie der Satzung der<br />
Stadt <strong>Lunzenau</strong> über die Erhebung der Hundesteuer vom 20. Juni 2006<br />
wird die Hundesteuer für das Jahr 2009 veranlagt und hiermit öffentlich<br />
festgesetzt. Die Hundesteuer wird mit dem zuletzt zugegangenen<br />
Hundesteuerbescheid festgelegten<br />
- Jahresbetrag am 01. Juli <strong>2010</strong> fällig<br />
oder zu den im letzten Hundesteuerbescheid festgelegten Fälligkeiten.<br />
Bei<br />
- vierteljährlicher Zahlung jeweils am<br />
15. <strong>Februar</strong>, 15. Mai, 15. August, 15. November <strong>2010</strong>,<br />
- halbjährlicher Zahlung jeweils am<br />
15. <strong>Februar</strong>, 15. August <strong>2010</strong>.<br />
Für Steuerzahler der Stadt <strong>Lunzenau</strong>, die für das Jahr <strong>2010</strong> die gleiche<br />
Hundesteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird somit kein neuer<br />
Steuerbescheid ausgestellt. Die öffentliche Bekanntmachung dieser<br />
Steuerfestsetzung hat für den Steuerpflichtigen die gleiche Rechtswirkung<br />
wie ein schriftlicher Bescheid. Sie gilt mit dem 6. <strong>Februar</strong> <strong>2010</strong> als<br />
bekannt gemacht.<br />
Rechtsbehelfsbelehrung<br />
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung<br />
kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch<br />
erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift<br />
bei der Stadtverwaltung <strong>Lunzenau</strong>, Karl-Marx-Straße 1, 09328 <strong>Lunzenau</strong>,<br />
einzulegen. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung, d.h.<br />
die Erhebung der festgesetzten Hundesteuer wird dadurch nicht aufgehalten.<br />
Hofmann<br />
Bürgermeister<br />
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG<br />
AUFFORDERUNG DER WEHRPFLICHTIGEN DES<br />
GEBURTSJAHRGANGS 1992 ZUR MELDUNG ZUR ERFASSUNG<br />
Nach § 1 des Wehrpflichtgesetzes (WPflG) sind alle Männer, die Deutsche<br />
im Sinne des Grundgesetzes sind und ihren ständigen Aufenthalt in<br />
der Bundesrepublik Deutschland haben, vom vollendenten 18. Lebensjahr<br />
an wehrpflichtig (Wehrpflichtvoraussetzungen). Die Erfassung kann<br />
bereits ein Jahr vor Vollendung des 18. Lebensjahres durchgeführt<br />
werden (§ 15 Abs. 6 WPflG). Alle Personen des Geburtsjahres 1992 die<br />
wehrpflichtig sind und denen bislang kein Schreiben der Erfassungsbehörde<br />
über die bevorstehende Erfassung zugegangen ist, werden<br />
nach § 15 Abs. 1 WPflG aufgefordert, sich umgehend persönlich oder<br />
schriftlich bei der nachstehenden Erfassungsbehörde zur Erfassung zu<br />
melden:<br />
Stadtverwaltung <strong>Lunzenau</strong><br />
- Einwohnermeldeamt -<br />
Karl-Marx-Str. 1, <strong>Lunzenau</strong><br />
Sprechzeiten : Mo 9.00 - 12.00 Uhr<br />
Die 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr<br />
Do 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr.<br />
Diese Aufforderung ergeht insbesondere an Personen ohne feste<br />
Wohnung, welche die Wehrpflichtvoraussetzungen erfüllen. Bei der<br />
persönlichen Meldung ist der Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.<br />
Es empfiehlt sich, auch sonstige der Feststellung der Wehrpflicht<br />
dienende Unterlagen mitzubringen. Arbeitnehmern, deren Arbeitgeber<br />
nicht nach § 14 Arbeitsplatzschutzgesetz zu Weiterzahlung des<br />
Arbeitsentgelts verpflichtet ist, wird der durch die Erfassung entstehende<br />
Verdienstausfall durch die Erfassungsbehörde auf Antrag erstattet.<br />
Dies gilt auch für die entstehenden notwendigen Auslagen, insbesondere<br />
Fahrkosten am Ort der Erfassung. Wir weisen darauf hin, dass nach §<br />
45 WPflG ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen<br />
eine Vorschrift des § 15 Abs.1 WPflG über die Erteilung von Auskünften<br />
oder die persönliche Meldung zur Erfassung verstößt. Die Ordnungswidrigkeit<br />
kann mit einer Geldbuße geahndet werden.<br />
Einwohnermeldeamt<br />
<strong>Lunzenau</strong><br />
4<br />
26. <strong>Februar</strong> <strong>2010</strong><br />
Chance auf DSL in Elsdorf sowie der gesamten<br />
Stadt <strong>Lunzenau</strong>!<br />
Im Herbst letzten Jahres begann die Firma Drahtlos-DSL GmbH Mittelsachsen<br />
aus Leisnig mittels innovativer Funktechnik den Breitband-<br />
Infrastrukturausbau in der Stadt <strong>Lunzenau</strong> umgehend zu realisieren. Der<br />
Ortsteil Elsdorf ist nun seit November 2009 erschlossen und erste<br />
Anschlüsse sind bereits realisiert. Der weitere Ausbau in der Umgebung<br />
befindet sich in Planung. Gern können sich Interessierte an die Drahtlos-<br />
DSL GmbH Mittelsachsen wenden, um einen weiteren Ausbau der Ortsteile<br />
zu fördern oder die Verfügbarkeit prüfen zulassen.<br />
Gern können Sie sich auf der Homepage des Unternehmens unter<br />
www.drahtlos-dsl.de zu unserem Angebot informieren.<br />
Drahtlos-DSL GmbH Mittelsachsen<br />
Chemnitzer Str. 103, 04703 Leisnig<br />
Tel. 03437/7180700, Fax. 03437/7180709<br />
Einladung<br />
zum Kommunalpolitischen Frühschoppen<br />
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,<br />
am Sonntag, dem 21. März <strong>2010</strong>,<br />
10.00 Uhr, in der Gaststätte „Zur Börse“ in <strong>Lunzenau</strong><br />
findet der der 2. Kommunalpolitische Frühschoppen des Bürgermeisters<br />
im Jahr <strong>2010</strong> statt.<br />
Dazu sind alle Bürgerinnen und Bürger recht herzlich eingeladen.<br />
Ihr Bürgermeister<br />
Ronny Hofmann<br />
Das Ordnungsamt informiert<br />
Am 16.02.<strong>2010</strong> wurde durch das<br />
Ordnungsamt eine Katze in das Tierheim<br />
„Heim-Tier-Eck“ in Erlau OT Naundorf<br />
eingewiesen. Fundort war die <strong>Lunzenau</strong>er<br />
Randsiedlung.<br />
Wer die abgebildete Katze vermisst wird<br />
gebeten, sich mit dem Tierheim, unter der<br />
Telefon-Nummer: 03737/45261, in<br />
Verbindung zu setzen<br />
Informationen des Ordnungsamtes<br />
Am 12. Januar <strong>2010</strong> wurde durch einen ehrlicher Finder ein Schlüsselbund<br />
abgegeben.<br />
Dieser kann während der Öffnungszeiten abgeholt werden.<br />
Das Einwohnermeldeamt informiert<br />
Die Samstagssprechstunde im März findet am<br />
13. März <strong>2010</strong> von 9.00 -11.00 Uhr statt.<br />
Ihr Einwohnermeldeamt<br />
Die nächste Sprechstunde der<br />
<strong>Lunzenau</strong>er Friedensrichterin<br />
findet am Dienstag,<br />
dem 23. März <strong>2010</strong> von 16.30-<br />
17.30 Uhr im Rathaus Zimmer<br />
205 statt.<br />
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