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14 verbindungen schaffen<br />

Abschnitt der GRI-G3-<br />

Leitlinien<br />

Angabe nach GRI G3 Vergleichbares Element der <strong>UN</strong>GC<br />

<strong>COP</strong><br />

Menschenrechte Angaben zum Managementansatz – Menschenrechte<br />

Kurze Angaben zu den folgenden Aspekten des Managementansatzes: Ziele und Leistung, Richtlinien, Verantwortung der Organisation, Schulungen und<br />

bewusstseinsbildende Maßnahmen, Monitoring und Nachverfolgung, zusätzliche Informationen zum Hintergrund<br />

HR1 – Prozentsatz und Gesamtzahl der wesentlichen Investitionsvereinbarungen, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder die unter Menschenrechtsaspekten<br />

geprüft wurden<br />

Maßnahmen zur Umsetzung der Prinzipien<br />

1, 2, 3, 4, 5 und 6<br />

Die Angaben können zur Beschreibung<br />

von Systemen dienen, die zwecks<br />

Behandlung von menschenrechtsrelevanten,<br />

von den GC-Prinzipien erfassten<br />

Problemen eingerichtet wurden.<br />

Sie können maßgebliche Änderungen<br />

in den Managementsystemen oder<br />

-strukturen zur Leistungssteigerung und<br />

umfassenderen Verwirklichung<br />

der GC-Prinzipien aufzeigen.<br />

Ergebnisse der Umsetzung der Prinzipien<br />

1, 2, 3, 4, 5 und 6<br />

HR2 – Prozentsatz wesentlicher Zulieferer und Auftragnehmer, die unter Menschenrechtsaspekten geprüft wurden und ergriffene Maßnahmen Maßnahmen und Ergebnisse der Umsetzung<br />

der Prinzipien 1, 2, 3, 4, 5 und 6<br />

HR3 – Schulungsstunden von Mitarbeitern zu Firmenrichtlinien oder Organisationsanweisungen, die sich auf Menschenrechtsaspekte beziehen und die für Ergebnisse der Umsetzung der Prinzipien<br />

die Geschäftstätigkeit maßgeblich sind, sowie Prozentsatz der geschulten Mitarbeiter in der Gesamtbelegschaft<br />

1, 2, 3, 4, 5 und 6<br />

HR4 – Gesamtzahl der Vorfälle von Diskriminierung und ergriffene Maßnahmen Maßnahmen und Ergebnisse der<br />

Umsetzung der Prinzipien 1, 2 und 6<br />

HR5 – Ermittelte Geschäftstätigkeiten mit erheblicher Gefahr für die Vereinigungsfreiheit oder das Recht zu Kollektivverhandlungen und ergriffene Maßnahmen Maßnahmen zur Umsetzung der Prinzipien<br />

1, 2 und 3<br />

HR6 – Ermittelte Geschäftstätigkeiten mit erheblichem Risiko auf Kinderarbeit und ergriffene Maßnahmen Maßnahmen zur Umsetzung der Prinzipien<br />

1, 2 und 5<br />

HR7 – Ermittelte Geschäftstätigkeiten, bei denen ein erhebliches Risiko auf Zwangs- oder Pflichtarbeit besteht, und ergriffene Maßnahmen Maßnahmen zur Umsetzung der Prinzipien<br />

1, 2 und 4<br />

HR8 – Prozentsatz des zu menschenrechtsrelevanten Richtlinien und Verfahrensanweisungen geschulten Sicherheitspersonals Ergebnisse der Umsetzung der Prinzipien<br />

1 und 2<br />

HR9 – Zahl der Vorfälle, in denen Rechte der Ureinwohner verletzt wurden, und ergriffene Maßnahmen Maßnahmen und Ergebnisse der<br />

Umsetzung der Prinzipien 1 und 2

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