Hochzeitsratgeber - Humboldt
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und Bewegung zu verbergen. Den Vätern mag es bisweilen<br />
ähnlich ergehen. Wäre es nicht eine Idee, einen der Väter zum<br />
»Kellermeister« zu bestimmen, der sich um die Getränkeauswahl<br />
kümmert, sie mit dem Restaurant abspricht und rechtzeitig<br />
auf einen eventuell vorgesehenen Getränkewechsel achtet?<br />
Das Bedienen kann er ruhig dem Personal überlassen.<br />
Trauzeugen<br />
Eine besondere Funktion haben auch die Trauzeugen. Sie sind<br />
sowohl bei der standesamtlichen wie auch bei der kirchlichen<br />
Trauung zugegen und haben die Aufgabe, die Eheschließung<br />
mit ihrer Unterschrift zu bezeugen. Sie stehen also stellvertretend<br />
für die Öffentlichkeit, vor der die Hochzeit vollzogen<br />
wird. Bei der standesamtlichen Trauung sind zwar keine Trauzeugen<br />
mehr vorgeschrieben, aber wer anschließend kirchlich<br />
heirat, wird auch auf dem Standesamt nicht auf ihre Anwesenheit<br />
und Mitwirkung verzichten wollen.<br />
Die Trauzeugen müssen sich durch einen gültigen Personalausweis<br />
oder Reisepass legitimieren. Sie gehen durch diese Zeugenschaft<br />
jedoch keine rechtliche Verpflichtung ein. Sie sind<br />
zwar, wie gesagt, laut Gesetz nicht mehr für die Schließung einer<br />
gültigen Ehe erforderlich. Damit kann ein Paar heute praktisch<br />
auch ganz unter Ausschluss der Öffentlichkeit heiraten.<br />
Die Trauzeugen sollte man bitten, auch einen aktiven Teil zum<br />
Festprogramm beizutragen. Vielleicht können sie eine kleine<br />
Rede halten, einen Sketch veranstalten oder eine künstlerische<br />
Darbietung einbringen.<br />
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III. Detailplanung