Hochzeitsratgeber - Humboldt
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II. Grundsätzliche Vorbereitungen und Überlegungen<br />
bzw. Eheschließung der Eltern in der ehemaligen DDR vor<br />
dem 3. 10. 1990) anstelle der Abschrift aus dem Familienbuch<br />
eine neueste Abstammungsurkunde (nicht älter als 6 Monate)<br />
des jeweiligen Verlobten. Diese ist beim Standesamt des Geburtsortes<br />
erhältlich;<br />
n Aufenthaltsbescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der<br />
Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit<br />
und der Wohnung, erhältlich beim Einwohnermeldeamt<br />
des Hauptwohnsitzes;<br />
n eine Abstammungsurkunde gemeinsamer Kinder (nicht älter<br />
als 6 Monate) erhältlich beim Standesamt, das für den<br />
Geburtsort des Kindes zuständig ist;<br />
n gültiger Reisepass oder Personalausweis;<br />
n einen Nachweis für die Berufsbezeichnung, wenn die Berufsbezeichnung<br />
auf Grund eines besonderen Verfahrens verliehen<br />
wurde (z.B. Ernennungsurkunde, Approbation, Meisterbrief);<br />
n einen Nachweis über einen akademischen Grad, wenn dieser<br />
eingetragen werden soll (z.B. Promotions-/Diplomurkunde).<br />
Von Verlobten, die bereits verheiratet waren:<br />
n an Stelle der Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern<br />
eine neu ausgestellte Abstammungsurkunde, die beim Standesamt<br />
des Geburtsortes erhältlich ist;<br />
n ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der letzten<br />
Ehe (z.B. Tod, Scheidung). In der Regel kann der Nachweis<br />
durch eine neueste beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch<br />
dieser Ehe erbracht werden, wenn die Ehe nach dem<br />
31.12.1957 in der Bundesrepublik Deutschland oder im damaligen<br />
Berlin (West) geschlossen wurde; seit dem Anschluss<br />
der neuen Bundesländer werden in ganz Deutschland<br />
Familienbücher nach einer Eheschließung angelegt. Bei<br />
welchem Standesamt das Famimilienbuch geführt wird,<br />
kann auch beim Standesamt am Wohnort erfragt werden.<br />
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