02.02.2013 Aufrufe

Hochzeitsratgeber - Humboldt

Hochzeitsratgeber - Humboldt

Hochzeitsratgeber - Humboldt

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

II. Grundsätzliche Vorbereitungen und Überlegungen<br />

bzw. Eheschließung der Eltern in der ehemaligen DDR vor<br />

dem 3. 10. 1990) anstelle der Abschrift aus dem Familienbuch<br />

eine neueste Abstammungsurkunde (nicht älter als 6 Monate)<br />

des jeweiligen Verlobten. Diese ist beim Standesamt des Geburtsortes<br />

erhältlich;<br />

n Aufenthaltsbescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der<br />

Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit<br />

und der Wohnung, erhältlich beim Einwohnermeldeamt<br />

des Hauptwohnsitzes;<br />

n eine Abstammungsurkunde gemeinsamer Kinder (nicht älter<br />

als 6 Monate) erhältlich beim Standesamt, das für den<br />

Geburtsort des Kindes zuständig ist;<br />

n gültiger Reisepass oder Personalausweis;<br />

n einen Nachweis für die Berufsbezeichnung, wenn die Berufsbezeichnung<br />

auf Grund eines besonderen Verfahrens verliehen<br />

wurde (z.B. Ernennungsurkunde, Approbation, Meisterbrief);<br />

n einen Nachweis über einen akademischen Grad, wenn dieser<br />

eingetragen werden soll (z.B. Promotions-/Diplomurkunde).<br />

Von Verlobten, die bereits verheiratet waren:<br />

n an Stelle der Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern<br />

eine neu ausgestellte Abstammungsurkunde, die beim Standesamt<br />

des Geburtsortes erhältlich ist;<br />

n ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der letzten<br />

Ehe (z.B. Tod, Scheidung). In der Regel kann der Nachweis<br />

durch eine neueste beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch<br />

dieser Ehe erbracht werden, wenn die Ehe nach dem<br />

31.12.1957 in der Bundesrepublik Deutschland oder im damaligen<br />

Berlin (West) geschlossen wurde; seit dem Anschluss<br />

der neuen Bundesländer werden in ganz Deutschland<br />

Familienbücher nach einer Eheschließung angelegt. Bei<br />

welchem Standesamt das Famimilienbuch geführt wird,<br />

kann auch beim Standesamt am Wohnort erfragt werden.<br />

51

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!