Hochzeitsratgeber - Humboldt
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der Heiratswilligen ab. Haben die Verlobten unterschiedliche<br />
Wohnsitze, können sie sich aussuchen, bei welchem der zuständigen<br />
Standesbeamten sie die Ehe anmelden wollen.<br />
Die Zuständigkeit ist jedoch nur für die Anmeldung der Eheschließung<br />
bindend. Die Ehe kann vor jedem Standesbeamten<br />
in Deutschland geschlossen werden. Voraussetzung ist allerdings,<br />
dass der Standesbeamte, bei dem die Ehe angemeldet<br />
wurde, den Standesbeamten, bei dem die Ehe geschlossen werden<br />
soll, ermächtigt.<br />
Die Anmeldung der Eheschließung ist erforderlich, damit der<br />
Standesbeamte feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen<br />
für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch<br />
ein Eheverbot entgegensteht (Prüfung der Ehefähigkeit).<br />
Der Standesbeamte muss dazu einige Fragen an die<br />
Heiratswilligen stellen.<br />
Die notwendigen Papiere<br />
In der Bundesrepublik Deutschland erforderliche<br />
Heiratsdokumente<br />
Erforderliche Unterlagen<br />
In der Regel sind folgende Unterlagen vorzulegen:<br />
Von Verlobten, die beide noch nicht verheiratet waren und volljährig<br />
und Deutsche sind<br />
n eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern<br />
(nicht älter als 6 Monate), wenn deren Ehe nach dem 31. 12.<br />
1957 in der Bundesrepublik Deutschland oder Berlin (West)<br />
geschlossen wurde. Diese Urkunde (nicht zu verwechseln<br />
mit dem Familienstammbuch der Eltern) ist in der Regel<br />
beim Standesamt des Wohnortes der Eltern erhältlich. In allen<br />
anderen Fällen (z.B. Eheschließung der Eltern vor 1958<br />
50<br />
II. Grundsätzliche Vorbereitungen und Überlegungen